KI und die Nachhaltigkeit

Künstliche Intelligenz im Einsatz für Mensch und Umwelt: Laut den Ergebnissen zweier Studien hat KI das Potenzial, die großen gesellschaftlichen und sozialen Herausforderungen der Menschheit besser zu bewältigen. Wie sie das macht beziehungsweise machen könnte, wird anhand zahlreicher Beispiele beschrieben. Von Christoph Berger

Eine KI-basierte Smartphone-App, die Blinden hilft, sich in ihrer Umgebung besser zurechtzufinden; KI-Systeme, die enorme Datenmengen aus unkonventionellen Quellen verarbeiten, um zu ermöglichen, dass in Entwicklungsländern Millionen von Menschen ein Bankkonto eröffnen können; Lösungen, die Satelliten- oder Drohnenaufnahmen mit KI-Technologien auswerten, um zum Beispiel nach einem Hurrikan überflutete Straßen zu ermitteln. Das sind nur einige Beispiele für einen im Dienst der Nachhaltigkeit stehenden KI-Einsatz. Ausgehend von 160 gesellschaftlichen und sozialen Anwendungsfällen kommt das McKinsey Global Institute in seiner im Dezember 2018 veröffentlichten Studie „Notes from the AI frontier: Applying AI for social good“ zu dem Ergebnis, dass KI-Fähigkeiten wie das maschinelle Sehen oder die Verarbeitung natürlicher Sprache, also das Natural Language Processing, kurz: NLP, eine weitreichende Verbesserung bei allen 17 UN-Nachhaltigkeitszielen bewirken können – dazu zählen beispielsweise Bildung, Sicherheit und Justiz, Gleichstellung und Integration.

Die Studien

Der im Dezember 2018 veröffentliche Studien-Report „Notes from the AI frontier: Applying AI for social good“ steht frei beim Mc Kinsey Global Institute zum Download zur Verfügung (PDF).

Weitere Informationen zur Studie
„Fourth Industrial Revolution for the Earth“

Zwar sei künstliche Intelligenz kein Allheilmittel für die Probleme dieser Welt, wie KI-Experte und McKinsey Seniorpartner Peter Breuer betont, aber die Technologie könne erheblich zum Wohl der Gesellschaft beitragen, bestehende soziale Bemühungen erweitern und in einigen Fällen revolutionäre Verbesserungen bewirken. Die größte Herausforderung liege darin, diese Lösungen weiterzuentwickeln und einsatzreif zu machen.

Von revolutionären Entwicklungen bei der Kombination von Nachhaltigkeit und künstlicher Intelligenz ist auch in der von PwC gemeinsam mit dem Weltwirtschaftsforum veröffentlichten Studie „Fourth Industrial Revolution for the Earth“ die Rede. „Wenn es uns gelingt, die Technologie im Kampf gegen Klimawandel und Umweltverschmutzung richtig einzusetzen, werden wir damit eine Nachhaltigkeits- Revolution auslösen“, sagt Hendrik Fink voraus, Partner und Leiter Sustainability Services bei PwC. Auch in dieser Studie wurden 80 Einsatzmöglichkeiten identifizert – für Klimawandel, Luftverschmutzung und Artensterben. So kann KI beispielsweise für präzise Prognosen des Wasserbedarfs und der Wetterentwicklung sorgen sowie die Wasserqualität von Flüssen in Echtzeit überwachen. Oder KI kann bei der Bekämpfung illegaler Fischerei, der Überwachung von Meeresverschmutzungen und der Kartierung sensibler Ökosysteme helfen. Oder künstliche Intelligenz ermöglicht es, eine intelligente Stromversorgung einzusetzen, die Elektromobilität voranzubringen und durch Modellierung präzise Aussagen über den Klimawandel zu treffen. Oder, oder, oder…

Die UN-Nachhaltigkeitsziele

Insgesamt wurden von der UN 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung identifiziert, die bis 2030 von allen UNOMitgliedstaaten erreicht werden sollen: www.bmz.de/de/ministerium/ziele/2030_agenda/17_ziele/index.html

„Wir als Menschen müssen die Grenzen setzen“

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) hat zum Jahresstart 2019 acht Leitlinien für den Umgang mit künstlicher Intelligenz veröffentlicht. Grund: Angesichts der massiv steigenden Relevanz von KI sollen diese Leitlinien die Handlungsgrundlage für die Digitale Wirtschaft in Deutschland bilden. Der karriereführer sprach darüber mit Harald R. Fortmann, dem Leiter des Ressorts Arbeitswelt der Zukunft im BVDW. Die Fragen stellte Christoph Berger

Zur Person

Harald R. Fortmann, Foto: five14
Harald R. Fortmann, Foto: five14

Harald R. Fortmann ist neben seiner Leitung des Ressorts Arbeitswelt der Zukunft im BVDW Executive Partner bei five14, einer auf die Digitalwirtschaft spezialisierten Personalberatung. Er ist in Frankreich und Deutschland aufgewachsen und seit 1996 in der digitalen Wirtschaft aktiv. Sein erstes Unternehmen gründete Fortmann bereits mit 23 Jahren, es folgten Start-up-Gründungen und Geschäftsführerpositionen bei namhaften Unternehmen wie AOL und Pixelpark. Als Unternehmer und Lehrbeauftragter wurde er mehrfach ausgezeichnet. Bei five 14 ist er insbesondere für die Beratung von Konzernen und marktführenden mittelständischen Unternehmen bei der Neubesetzung von Führungsgremien zuständig und begleitet diese bei der strategischen Planung und Umsetzung ihrer digitalen Transformation. Acht Leitlinien für künstliche Intelligenz (PDF)

Herr Fortmann, was war die Motivation des Verbandes, sich an die Formulierung der Leitlinien zum Umgang mit künstlicher Intelligenz zu setzen?
Mit den Leitlinien greifen wir eine Entwicklung auf, dass wir mit künstlicher Intelligenz vor einer Veränderung stehen, die es in dieser Form und mit diesen Auswirkungen lange nicht gegeben hat. Als Digitale Wirtschaft haben wir die Verantwortung, diese Veränderungen nicht einfach passieren zu lassen, sondern gewisse Rahmenbedingen festzulegen und uns selbst diese Leitlinien aufzuerlegen, wie mit künstlicher Intelligenz umzugehen ist. Gleichzeitig wollen wir aber auch die Chancen der Technologie wahrnehmen. So kann KI nämlich auch zu einem echten wirtschaftlichen Treiber für Deutschland und Europa werden – insofern wir das Thema richtig anpacken. Es ist nämlich mitnichten so, dass wir den Wettbewerb bereits gegen die USA und China verloren haben.

Stand die ethische Dimension zum Umgang mit KI im Mittelpunkt Ihrer Überlegungen?
Unter anderem, aber nicht nur. Es geht auch darum, eine Vertrauensbasis zu schaffen. Immerhin verbindet die Mehrzahl der Menschen mit KI den Wegfall von Jobs. Diese Befürchtung ist natürlich einerseits richtig: Durch die Automatisierung und Robotisierung werden wir viele Jobs verlieren. Sehr viele Jobs werden sich auch verändern, sodass es einen Großteil der Jobs, wie wir sie heute kennen, in fünf bis zehn Jahren nicht mehr geben wird. Das bedeutet, dass sich die Menschen umorientieren müssen. Aufgabe der Gesellschaft, der Politik und Wirtschaft ist es jetzt, die Menschen auf diese Veränderungen vorzubereiten.

In den Leitlinien wird auch betont, dass durch KI neue Jobs entstehen.
Ja. Aber auch hier noch einmal: Durch Kommunikation verlieren die Menschen oftmals ihr Misstrauen. Sie müssen wissen, wohin es für sie gehen kann und welche Skills zukünftig von ihnen verlangt werden. Darüber hinaus müssen Unternehmen Maßnahmen ergreifen, ihre Mitarbeiter beispielsweise durch Weiterbildungen auf diesem Weg zu begleiten. Seit Jahren predigen wir das ‚Lebenslange Lernen‘, es war nie wichtiger als heute, diesen Satz mit Leben zu füllen.

Welche Skills werden zukünftig gefragt sein?
Es sind vor allem Neugierde und Kreativität, die benötigt werden und die schon in der Schulzeit gefördert werden müssen. Beides sind eigentlich Fähigkeiten, die in uns Menschen von Geburt an stecken, die dann aber durch unser heutiges Bildungssystem unterdrückt werden. Diese Fähigkeiten müssen wir wieder freilegen. Des Weiteren kommt natürlich die Bereitschaft hinzu, sich verändern zu wollen. Der Großteil der Menschen, die mit digitalen Technologien arbeiten – wir sprechen jetzt nicht von den Spezialisten – müssen eine breite Kenntnis haben und verstehen, dass Technologien miteinander arbeiten können. Dann folgen die Spezialisten, die die Technologien bedienen können. Von denen werden IT-Skills benötigt. Und als Führungskraft muss man verstehen, dass man verschiedene Tools einsetzen kann, um ans Ziel zu kommen. Diese technologische Grundkompetenz, technologische Sachverhalte erfassen und verstehen zu können, sind schon heute ein Pflichtkönnen der Kandidaten, die solche Aufgaben übernehmen. Dieses Wissen muss generiert werden, um die Jobs auch machen zu können.

Das Gros der Anwendungen, die in Deutschland heute als KI bezeichnet werden, fällt eigentlich unter Machine Learning. Das ist jedoch nur die Vorstufe zur künstlichen Intelligenz.

Lassen Sie uns noch einmal auf den ethischen Umgang mit KI zurückkommen.
Wir können KI nicht stoppen, sie wird kommen. Wir müssen nur dafür sorgen, dass es ethisch und mit dem Menschen vereinbar umgesetzt wird. Es sind ja schon einige Fälle aufgetaucht, die zeigen, was mit KI alles passieren kann. Stichwort Scoring. Klar muss aber auch sein, dass die Maschine nicht alleine agieren wird, sondern der Mensch immer noch dazu gebraucht wird, um der Maschine zu sagen, was sie zu tun und zu lassen hat. Daher ist die Frage zu klären: Wie wollen wir Mensch und Maschine zusammenbringen und was sind unsere ethischen Grundsätze, die wir dem zugrunde legen? Und wir brauchen eine Antwort darauf, wie wir eigentlich leben wollen. Wir als Menschen müssen die Grenzen setzen.

Das Thema Künstliche Intelligenz hat bereits Fahrt aufgenommen. Greifen Ihre Leitlinien da noch?
Auf jeden Fall. Das was an Entwicklungen im Kontext KI möglich ist, da stehen wir noch ziemlich am Anfang. Das Gros der Anwendungen, die in Deutschland heute als KI bezeichnet werden, fällt eigentlich unter Machine Learning. Das ist jedoch nur die Vorstufe zur künstlichen Intelligenz. Somit ist die Frage nach dem Umgang, auch hinsichtlich der Ethik, hochaktuell.

 

Culture data: Kultur-, Buch- und Linktipps

MACHT EUCH DIE MASCHINEN UNTERTAN

Cover MAcht Euch die Maschinen untertanNoch weiß niemand, wie künstliche Intelligenz unser Leben verändern wird. Da wundert es nicht, dass es zu den am heftigsten diskutierten Themen gehört. Der Leiter des Feuilletons der Süddeutschen Zeitung, Andrian Kreye, hat die wichtigsten Protagonisten dieser Debatte getroffen, Euphoriker wie Pessimisten. Und er hat sich ein Bild vom Stand der Dinge gemacht. Was kann künstliche Intelligenz? Wohin geht die Entwicklung? Und wie kann man dafür sorgen, dass diese Technologie den Menschen dient und ihnen nicht schadet?

Andrian Kreye: Macht Euch die Maschinen untertan, Süddeutsche Zeitung Edition 2018, 12,90 EuroJetzt kaufen bei Amazon

KI IM RECRUITING

Digitale Technologien verändern unsere Arbeitswelt. So auch das Recruiting. Prof. Dr. Markus H. Dahm, Professor für Betriebswirtschaftslehre an der FOM Hochschule und Leiter Digital Change & Transformation bei IBM, hat zusammen mit dem Psychologen Alexander Dregger Studierende gefragt, wie Bewerber auf KI reagieren: Unter anderem wurde gefragt, ob KI-basierte Tools akzeptiert werden, ob es Skepsis gibt oder sie gar grundsätzlich abgelehnt werden. Dazu Markus H.Dahm: „Insgesamt zeigt die Studie, dass die Einführung von KI-Systemen selbst bei einer jungen Zielgruppe kein Selbstläufer ist. Gleichzeitig verdeutlichen die Ergebnisse aber auch, dass es eine Vielzahl von Möglichkeiten gibt, mittels Produktdesign und Change-Management die Akzeptanz solcher Systeme zu fördern: Ein zentraler Faktor ist die Art der verwendeten KI. Eine ‚Autonomous Intelligence‘ wird von den Nutzern nicht komplett abgelehnt, aber sie stößt auf stärkere Skepsis als eine ‚Assisted bzw. Augmented Intelligence‘.“ Weitere Infos unter: www.fom.de

SCHUBERTS SINFONIE NR. 8 – DIE UNVOLLENDETE

Der chinesische Kommunikationsausrüster Huawei hat mit künstlicher Intelligenz Franz Schuberts Sinfonie Nr. 8 vollendet. Bis heute ist unklar, weshalb der Komponist die auch unter dem Namen „Die Unvollendete“ bekannte Sinfonie nicht fertiggestellt hat. Nun hat dies ein Smartphone des Unternehmens mithilfe von KI getan – „komponiert“ hat es den dritten und vierten Satz des Stücks. Das Smartphone „hörte“ sich dafür die ersten beiden Sätze der Sinfonie an, analysierte ihre wichtigsten musikalischen Elemente und generierte dann auf der Grundlage dieser Analyse die Melodien für den fehlenden dritten und vierten Satz. Am 4. Februar 2019 wurde die so erstellte Version im Rahmen einer Live-Darbietung in der Cadogan Hall in London präsentiert. Mehr Infos unter: https://consumer.huawei.com/de/campaign/unfinishedsymphony/

DIE RETTUNG DER ARBEIT

Cover Die-Rettung-der-ArbeitWie werden wir in Zukunft arbeiten? Künstliche Intelligenzen und Roboter übernehmen schon jetzt immer mehr Aufgaben und sorgen für Existenzängste, die in die Hände von Populisten spielen. Dabei sollten wir die Zukunft der Arbeit nicht dem Markt überlassen – sie ist eine Frage der politischen Gestaltung, die gerade jetzt couragiert beantwortet werden kann. Arbeit hält Gesellschaften zusammen, sie ist etwas fundamental Menschliches. Lisa Herzog, Professorin für Politische Philosophie und Theorie an der Hochschule für Politik an der Technischen Universität München, zeigt, wie sie in digitalen Zeiten gerechter und demokratischer werden kann, als sie es je war – für alle, nicht nur für wenige Privilegierte. Ihr Buch gibt neue Antworten auf eine der großen Fragen unserer Zeit und gibt wichtige Impulse für eine bessere Politik.

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MENSCH, ROBOTER!

Das Heinz Nixdorf MuseumsForum hat seine Dauerausstellung erneuert und erweitert, denn künstliche Intelligenz und Robotik spielen eine immer größere Rolle im Alltag. Erfindungen und rasante technische Entwicklungen prägen das Verhältnis von Mensch und Maschine. Im Bereich „Mensch, Roboter! – Leben mit Künstlicher Intelligenz und Robotik“ lernen Besucher*innen Beppo, Pepper, Aibo, Cozmo und weitere spektakuläre Roboter kennen. Wie bewegen sich Roboter? Was sehen sie? Können sie denken und fühlen? Weitere Infos unter: www.hnf.de/veranstaltungen/mensch-roboter.html

MÄNNER SIND LEICHTER DURCH KI ZU ERSETZEN ALS FRAUEN

Männer wären oft leichter zu ersetzen als die meist ziemlich universellen weiblichen Problemlöser. Wie Horizont berichtet, hat dies Professor Jürgen Schmidhuber von der TU München auf dem Innovationstag 2018 gesagt. Demnach könnten Männer zwar eine Sache wirklich gut, allerdings seien sie nicht allzu breit aufgestellt. Das mache sie anfällig für Automatisierungen. Quelle: https://bit.ly/2ChrNG7

DIE MENSCHENFABRIK

cover Die-MenschenfabrikSchon 1890, lange vor Orwell und Huxley, hat Oskar Panizza – Panizza, geboren 1853 in Bad Kissingen, war Nervenarzt und Schriftsteller – sich in „Die Menschenfabrik“ prophetisch, fesselnd und verstörend mit den Gemeinsamkeiten und Unterschieden von Mensch und Maschine auseinandergesetzt. Seine Erzählung handelt von der Optimierung der Menschheit, von der drohenden Herrschaft der künstlichen Intelligenz – und fragt danach, was den Menschen überhaupt ausmacht.

Oskar Panizza: Die Menschenfabrik. Hoffmann und Campe 2019, 14 EuroJetzt kaufen bei Amazon

KI IM HANDEL

Die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) hat in einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage im September 2018 untersucht, zu welchen Services im Handel künstliche Intelligenz (KI) künftig einen Beitrag leisten wird. Demnach sehen 44 Prozent der Bundesbürger eine steigende Attraktivität des stationären Handels durch KI-Technologien, dort gibt es laut den Ergebnissen hohe Zustimmungswerte für KI-gestützte Kundenservices. Doch die persönliche Beratung vor Ort sollte weiter von Mensch zu Mensch stattfinden. Weitere Infos unter: www.pwc.de/de/digitale-transformation/kuenstliche-intelligenz.html

EIN PORTRÄT VON EDMOND DE BELAMY

Im Rahmen einer Auktion wurde das Bild „Portrait of Edmond de Belamy“ am 25. Oktober 2018 vom Auktionshaus Christie’s für 432.500 US-Dollar versteigert. Damit erzielte das Gemälde einen Wert, der den zuvor erstellten Schätzwert um fast das 45-fache übertraf. „Gemalt“ beziehungsweise hergestellt wurde es von einer künstlichen Intelligenz, hinter dem Gemälde steht das Kollektiv Obvious. Auf deren Internetseite wird Picasso mit den Worten zitiert: „Computers are useless. They can only give answers.“ Die Antwort des Kollektivs folgt direkt: „Well Picasso (1881–1973), it’s a disagreement.“ Weitere Infos unter: http://obvious-art.com

Das letzte Wort hat: Holger Volland

Holger Volland ist sich sicher: Wir stehen vor einer zweiten kopernikanischen Wende! Wir müssen erkennen, dass wir nicht die einzigen kreativen Denker auf dieser Welt sind. Die Fragen stellte Christoph Berger

Holger Volland, Foto: Bernd Hartung

Holger Volland ist Gründer des digitalen Kulturfestivals THE ARTS+ und Vice President der Frankfurter Buchmesse. Er studierte Informationswissenschaft und arbeitete als Internetpionier bei Pixelpark in Berlin und New York. Später war er Partner und Geschäftsführer einer Unternehmensberatung und führte die New Economy Business School. Parallel lehrte er an der Hochschule Wismar Gestaltung und kuratierte große Ausstellungen der Gegenwartskunst in Argentinien und Deutschland. Holger Volland lebt in Frankfurt und ist ein gefragter Sprecher und Moderator zu Themen rund um den digitalen Wandel und Kultur.

Herr Volland, wie lautet Ihre Definition von Kreativität?
Kreativität ist die Fähigkeit, etwas Originelles zu erschaffen, das gleichzeitig einen Nutzen mit sich bringt.

Ihr Buch heißt „Die kreative Macht der Maschinen“. Schließt sich eine Symbiose der Begriffe „Maschine“ und „Kreativität“ nicht schon von Beginn an grundsätzlich aus, kann eine Maschine an sich überhaupt kreativ sein?
Einer Maschine fehlt vor allem die Persönlichkeit, um wirklich originell sein zu können. Allerdings finde ich wichtiger, dass wir viele kreative „Outputs“ von Maschinen, wie Texte, Bilder, Stories, nicht mehr von menschlichen unterscheiden können. Wir geben Maschinen damit die Macht, uns mit diesen Inhalten auch emotional zu berühren.

Wenn eine Technologie alles von Menschen Erschaffene reproduzieren kann und eventuell auch neu miteinander mischt, ist sie dann vergleichbar mit dem Unbewussten von uns Menschen?
Man kann sicher davon ausgehen, dass wir KI im kreativen Bereich anhand ihres Trainings und Verhaltens bestimmte Prägungen zuschreiben werden.

Liegt die zukünftige Aufgabe des Menschen vor allem darin, Ideen zu entwickeln und tatsächlich kreativ zu sein – und sich dabei eventuell auch von aus KI entstandenen Produkten inspirieren zu lassen?
Wir beginnen gerade das Zeitalter der Zusammenarbeit von KI und Mensch. Noch sehen wir das vor allem in der Wissenschaft oder Medizin, bald schon werden wir aber sicher Co-kreationen von gemischten Teams sehen. Viele Künstler, wie etwa Roman Lipski aus Berlin, lassen sich heute schon von KI inspirieren.

Doch wie kann sich der Mensch diese Kreativität erhalten, wenn künstliche Intelligenz einfach sehr viele Bereiche unseres Lebens beeinflussen wird und sich eventuell sogar selbst dauernd verändert oder weiterentwickelt?
Das ist die Gretchenfrage. Denn wenn der Mensch die besseren Fotos, Kompositionen oder Texte mit Hilfe von KI-unterstützten Apps erhält, wird er diese auch nutzen und so das Training seiner eigenen Kreativität darunter leiden lassen. Zum Problem wird das, da bei kreativen Prozessen oft der Weg das Ziel ist und uns die überraschendsten Entwicklungen oft während dieses Weges gelingen.

In einem Interview zu einem Event sagten Sie einmal, dass viele Menschen hoffen würden, es gäbe im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz Hoffnung für den Menschen. Handelt es sich dabei um eine Illusion?
Unser größter Feind werden noch lange wir selbst sein! Denn Maschinen wollen keine Herrschaft über Menschen. Es sind vielmehr Menschen und Firmen, die dieses Interesse haben und dafür Technologie einsetzen.

Sollte den Menschen die Technik eines Tages über den Kopf wachsen, wird es dann den Power-Knopf geben, der gedrückt werden kann, um KI zu stoppen?
Sollte es wirklich dazu kommen, wird es keinen Aus-Knopf mehr geben. Sie können ja heute schon verteilte Strukturen wie das Internet nicht mehr für alle abschalten.

Buch DieKreativeMachtBuchtipp

Holger Volland: Die kreative Macht der Maschinen. Beltz 2018, 19,95 EuroJetzt kaufen bei Amazon

karriereführer recht 1.2019 – Juristen bringen das Vertrauen zurück

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Juristen bringen das Vertrauen zurück

Cyber-Sicherheit und Datenschutz sind längst keine juristischen Randthemen mehr. Für viele Unternehmen stellen sie heute die größten Risiken da, in eine Krise zu geraten. Das Positive: Gegen diese Krise ist Vorbeugung möglich. Juristen mit Cyber- und Daten-Know-how helfen Unternehmen dabei. Vertrauen wird dabei zur ultimativen Währung.

Juristen bringen das Vertrauen zurück

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Cyber-Sicherheit und Datenschutz sind längst keine juristischen Randthemen mehr. Für viele Unternehmen stellen sie heute die größten Risiken da, in eine Krise zu geraten. Das Positive: Gegen diese Krise ist Vorbeugung möglich. Juristen mit Cyber- und Daten-Know-how helfen Unternehmen dabei. Vertrauen wird dabei zur ultimativen Währung. Ein Essay von André Boße

Vor zehn Jahren war die Krise noch allgegenwärtig: Ausgehend von der globalen Finanzkrise poppten monatlich neue Krisen auf, von der Kreditkrise über die Euro-Krise bis hin zur Konjunkturkrise. Seit fünf Jahren jedoch ist das wirtschaftliche Wachstum in Deutschland stabil, die meisten Unternehmen stellten den Krisenmodus aus, dachten wieder überwiegend vorsichtig-optimistisch an morgen, packten hoffnungsvoll die große Herausforderung der digitalen Transformation an. Die Geschäfte liefen ordentlich bis gut. Und sie laufen bis heute in vielen Fällen zufriedenstellend, trotz der wahrscheinlichen Wachstumsdelle in diesem Jahr. Und doch hat sich in den vergangenen Monaten etwas geändert: Der Begriff der Krise ist zurück.

Krise mit digitalen Risiken

Ein wesentlicher Aspekt unterscheidet die Krise von heute von der Krise von gestern. Damals traf sie die Unternehmen von außen: Insbesondere die Pleite der New Yorker Investmentbank Lehman Brothers löste eine Sturmwelle aus, die viele Akutere mit sich riss, große Schäden verursachte. Die Krise, über die wir heute reden, ist dagegen eine Form von Problem, die häufig intern in den Unternehmen selbst entsteht. Zum Beispiel, weil digitale Risiken falsch eingeschätzt worden sind. Der Vorteil: Krisen von innen lassen sich auch intern bekämpfen. Daher gewinnt das Krisenmanagement von Unternehmen an Bedeutung, im Idealfall verbunden mit einer verbesserten Risikoabwägung. Und weil die Krisen von heute in vielen Fällen mit Regularien oder Sicherheitslücken zu tun haben, ist das Know-how von Juristen gefragt. Im Fokus steht dabei die Digitalisierung, deren Auswirkungen vielen Akteuren erst jetzt bewusst werden: Auf der einen Seite müssen die Unternehmen selbst dafür sorgen, dass sie mit den Daten ihrer Kunden und Mitarbeiter gemäß des Rechts umgehen, auf der anderen Seite müssen sie ihre eigenen Daten vor Cyber-Angriffen schützen. Benötigt wird also ein Krisenmanagement an zwei Fronten.

Checkliste M&A und DSGVO

Die von der Wirtschaftskanzlei CMS Hasche Sigle zusammengestellte Checkliste mit den wichtigsten Aspekten im Zusammenspiel von Unternehmenstransaktionen und der DSGVO steht im Netz zum Download bereit. Das Papier bietet auf drei Seiten einen Eindruck davon, welche Datenschutz-Aspekte beim Thema M&A relevant sind und geben jungen Juristen somit eine Idee von den Arbeiten, die in diesem Bereich von anwaltlichen Beratern sowie von den Legal-Tech-Lösungen der Kanzleien übernommen werden.

Die Studie „Crisis Management“ der Kanzlei Noerr und des „Center for Corporate Compliance“ der EBS Law School hat untersucht, welche Risiken für Unternehmen heute das größte Bedrohungspotenzial besitzen. Anhand von Umfragen mit Entscheidern und Mitarbeitern fanden die Studienautoren heraus, dass die Verletzung von Datenschutzbestimmungen für die nächsten zwei Jahre das Unternehmensrisiko mit dem größten Bedrohungspotenzial darstellt. Vor allem die seit Mai 2018 geltenden EU-weiten Datenschutzbestimmungen im Rahmen der DSGVO leisteten einen großen Beitrag zu dieser ausgeprägten Verunsicherung. Ein weiteres Top-Risiko laut den Umfragen seien Cyber-Security-Vorfälle. „Mehr als jedes dritte Unternehmen ist in den vergangenen beiden Jahren bereits einmal Opfer einer Hacker-Attacke oder anderer Cyber- Security-Vorfälle geworden“, heißt es in der Studie. 50 Prozent der Unternehmen halten einen solchen Vorfall in den kommenden zwei Jahren für möglich – auch dann, wenn sie in den vergangenen zwei Jahren noch nicht betroffen waren. „Insgesamt gelten damit in gut vier von fünf Unternehmen Cyber- Security-Risiken als potenzielle Auslöser von Unternehmenskrisen“, heißt es in der Studie.

Was auf die Krise folgt? Auch danach hat die Studie Unternehmen gefragt. Das Resultat: Umsatzeinbußen seien die häufigste unmittelbare Einzelauswirkung von Unternehmenskrisen, sie betreffen laut Report fast die Hälfte der von Krisen betroffenen Großunternehmen. Während man diese finanziellen Rückschläge recht zügig ausgleichen kann, gibt es auch Krisenfolgen mit langfristigem Schadenspotenzial: das Image des Unternehmens nimmt Schaden, qualifizierte Mitarbeiter gehen. Eine besondere Stellung nehmen Bußgelder ein: Zwar seien von den von einer Krise betroffenen befragten Unternehmen nur 20 Prozent mit Strafzahlungen belegt worden, jedoch sei die „absolute Belastung angesichts einer zunehmend umsatzabhängigen Bemessung der Geldbußen als hoch einzustufen“.

Compliance als Bedrohung

Ein weiteres wichtiges Bedrohungsfeld sind Verstöße gegen die Compliance. Die Studie hat herausgefunden, dass jedes fünfte Unternehmen in den vergangenen Jahren schon einmal von staatsanwaltlichen oder aufsichtsbehördlichen Ermittlungen betroffen war, zum Beispiel von Ermittlungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin oder ausländischer Aufsichtsbehörden. In den meisten Fällen war der Auslöser für diese Ermittlungen: „Non-Compliance mit Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien.“ Mehr als vier von fünf Unternehmen, 83 Prozent, haben solche Krisensituationen in der einen oder anderen Form in der jüngeren Vergangenheit bereits durchgestanden oder halten sie in den nächsten beiden Jahren für möglich.

Aber worum geht es eigentlich bei den drängenden Themen Datensicherheit und Cyber-Kriminalität? Geht es nur um den Schutz von Daten, um sich nicht anklagbar zu machen? Nein, es geht um weit mehr.

Wie bereits erwähnt: Das Gute an den beschriebenen Krisen von heute ist, dass Unternehmen ihnen proaktiv begegnen können. Die Studie der Kanzlei Noerr zeigt, dass Unternehmen, die eine spezielle Abteilung oder Funktion für Krisenmanagement in verschiedenen Bereichen vorweisen können, seltener von Krisensituationen betroffen sind. Sind im Rahmen einer solchen planmäßig angelegten Krisenmanagementfunktion auch externe Spezialisten wie zum Beispiel Rechtsanwälte oder Steuerberater personell eingebunden, würde sich dieser Präventiveffekt noch verstärken – was unter anderem damit zusammenhänge, dass diese externen Dienstleister häufig eine wichtige Aufgabe übernehmen würden: „Sie erkennen die Notwendigkeit, verstärkt auf die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachabteilungen hinzuwirken und diese ebenfalls in das Krisenmanagement einzubinden.“

Juristen als Sicherheitsstrategen

Sprich: Juristen und steuerliche Berater nehmen in den Unternehmen die Rolle als externe Verbindungsleute wahr, indem sie das Krisenmanagement mit den inhaltlich betroffenen Bereichen zusammenbringen – eine kommunikativ anspruchsvolle, aber wichtige Aufgabe, die der „Idee“ von wenig gelungener Krisenbewältigung widerspricht, dass die einen ausbaden müssen, was die anderen zu verantworten hätten. Aber worum geht es eigentlich bei den drängenden Themen Datensicherheit und Cyber-Kriminalität? Geht es nur um den Schutz von Daten, um sich nicht anklagbar zu machen? Nein, es geht um weit mehr. Es geht sogar um alles, da sind sich Omar Abbosh, Group Chief Executive Accenture Communications, und Kelly Bissell, Senior Managing Director Accenture Security, sicher.

Risikobewusstsein des Top-Managements sinkt

Wie der aktuelle Deloitte Cyber Security Report (Teil 2) zeigt, ist das Risikobewusstsein in Bezug auf Cyber- Angriffe in den Führungsetagen von Unternehmen gegenüber 2017 gesunken. 60 Prozent der Befragten gaben in der aktuellen Untersuchung an, dass Hackerangriffe bei ihnen keine besonders großen Schäden anrichten würden. 2017 waren es noch 54 Prozent, 2016 dann 46 Prozent. Aufgrund des geringen Risikobewusstseins von Geschäftsleitungen werden auch nicht alle Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr ausgeschöpft. Dabei zeigen Ergebnisse des Reports auch, dass 93 Prozent der Befragten bereits einmal Opfer von Cyberattacken geworden sind. 21 Prozent gaben wöchentliche, 25 Prozent sogar tägliche Angriffe an. Die Hälfte der Führungskräfte erklärte zwar, dass ihr Unternehmen nur selten oder nie angegriffen wird, allerdings geht ein Drittel davon aus, dass Angriffe auf ihr Unternehmen unbemerkt bleiben.

Die beiden leitenden Denker beim Thema Digitalisierung und Sicherheit sind Autoren eines Reports des Beratungs- und IT-Dienstleisters Accenture, der der Frage nachgeht, worum es wirklich geht, wenn Unternehmen vor die Aufgabe gestellt werden, Daten ihrer Kunden und Mitarbeiter zu schützen und sich auch selbst vor Cyber-Angriffen zu schützen. „Wenn jemand einen Online-Account eröffnet, auf einer Seite im Internet etwas kauft oder sich eine App herunterlädt, dann handelt es sich dabei nicht nur um einen Austausch von Daten, Waren oder Dienstleistungen. Es entsteht eine Transaktion in der ultimativen Währung: Vertrauen. Und das wirkliche Risiko der Gegenwart ist, dass das Vertrauen in die digitale Ökonomie erodiert.“

Den Grund dafür sehen die Autoren in einer Veränderung des Internets: „Das ehemals offene und globale Internet ist über seinen ursprünglichen Sinn, ein Werkzeug zur Kommunikation und zum Teilen von Informationen zu sein, hinausgewachsen. Als das Netz immer komplexer wurde, konnten adäquate Sicherheitssysteme gegen Cyber-Kriminalität nicht mehr mit den von der Digitalisierung befeuerten Innovationen mithalten.“ Kurz: Die Schutzsysteme gegen Angriffe haben den Anschluss verloren. Nun sei es Aufgabe der Entscheider in den Unternehmen, diese Lücke schnell zu schließen. Bevor das Vertrauen ganz verloren geht. Doch diese Aufgabe ist kompliziert. Laut dem Accenture-Report verstehen sich die Unternehmen mittlerweile gut darauf, Schäden zu reparieren, auffällige Lücken zu schließen und punktuell vorzubeugen. „Diese Versuche haben aber nicht das eigentliche Problem gelöst, nämlich die grundsätzliche Verwundbarkeit des Internets. Angreifer benötigen nur einen einzigen glücklichen Versuch, während die Verteidiger konstant wachsam gegen jede Art von möglichen Attacken sein müssen.“ Doch deshalb zu kapitulieren, zählt nicht. Im Gegenteil, Abbosh und Bissell fordern die Unternehmen auf, ihre bruchstückhaften Ansätze zu beenden: „Die Themen Vertrauen und Sicherheit gehören an die vorderste Front der Unternehmensstrategie.“

M&A: Achtung beim Datenschutz

Doch die Fallstricke bei den Themen Datenschutz und Cyber Security liegen nicht nur im Kontakt mit Kunden. Die Wirtschaftskanzlei CMS Hasche Sigle weist darauf hin, dass die EU-Datenschutz-Grundverordnung auch bei M&A-Prozessen zu beachten ist. „In der Vergangenheit wurden datenschutzrechtliche Themen bei der Strukturierung von M&AProzessen oftmals nur am Rande berücksichtigt“, schreiben die CMS Hasche Sigle-Partner Dr. Axel Funk und Dr. Tobias Grau in einem Blog zum Thema. „Dies lag sicherlich auch an den bisher signifikant geringeren Sanktionen. Mittlerweile spielt der Datenschutz auch hier eine zentrale Rolle.“ So werden datenschutzrechtliche Verstöße unter anderem mit Bußgeldern von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sanktioniert.

DSGVO: Viel Arbeit für Juristen

Obwohl sich die Unternehmen seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung mit neuen Regeln im Datenschutz auseinandersetzen müssen, fehlt dafür das passende Personal. Eine Bitkom-Studie zeigt, dass sechs von zehn Unternehmen (59 Prozent) dafür weniger als eine Vollzeitstelle zur Verfügung haben. 31 Prozent haben dafür eine Vollzeitstelle vorgesehen. „Wer die Expertise nicht im eigenen Haus hat, muss auf externe Beratung zurückgreifen“, sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsführung für Recht und Sicherheit. Für viele Kanzleien und Rechtsberater mit Datenschutz-Know-how sei das vergangene Jahr 2018 daher sehr arbeitsintensiv gewesen. „Bis heute sind viele noch damit beschäftigt, ihre Geschäftsprozesse an die DSGVO-Vorgaben anzupassen.“

Eine Herausforderung für den Datenschutz seien vor allem M&A-Aktionen in Branchen, in denen sensible Kundendaten im Spiel sind. „Denn die DSGVO findet immer dann Anwendung, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten von sogenannten natürlichen Personen, also Menschen, betroffen ist“, so Funk und Grau. Bei Unternehmenstransaktionen komme dies insbesondere bei Mitarbeiter-, Lieferanten- und Kundendaten in Betracht, einschließlich der Daten von Nutzern von Apps oder anderen digitalen Dienstleistungen. „Im Bereich Automotive spielt dies zum Beispiel beim Carsharing eine Rolle, wo Bewegungsprofile erstellt, Zahlungsverhalten registriert und geahndete Verkehrsverstöße gespeichert werden können. Hochsensibel sind auch Gesundheitsdaten, die von Healthcare Apps verwaltet werden. Entsprechendes gilt für finanzielle Informationen im Bereich von Fintechs“, schreiben Funk und Grau. Wichtig sei in diesen Bereichen eine juristische Beratung, wobei die Wirtschaftskanzleien bei der Lösung des Datenschutzproblems selbst auf digitale Hilfsmittel zugreifen, um die Prozesse möglichst effizient zu halten: „So kann die Personenbezogenheit von Daten und damit die Anwendbarkeit des Datenschutzrechts durch Schwärzung von Dokumenten eliminiert werden. Aus Kosten- und Zeitgründen unterstützt hier zunehmend Legal Tech.“

Den Herausforderungen der Digitalisierung wiederum mit digitalen Tools zu begegnen: Die Entwicklung zeigt, dass Juristen bei diesem Thema mittendrin sind. Gefragt sind sie gleichermaßen als Helfer in der Not sowie als strategische Risikoanalysten für die nahe Zukunft. Und weil das Internet in den kommenden Jahren wohl kaum an Komplexität einbüßen wird, sondern im Gegenteil, immer neue Entwicklungen wie künstliche Intelligenz, Blockchain-Technologie oder Kryptowährungen anstehen, sind juristische Job-Profile in diesem Bereich vor allem eins: krisenfest.

Buchtipps

Cover Hacking SecurityWer als Jurist im Bereich Cyber-Sicherheit tätig ist, muss wissen, wie Hacker arbeiten, was möglich ist, welcher Methoden sie sich bedienen. Das Handbuch „Hacking & Security“ von Michael Kofler und André Zingsheim gibt hier auf gut 1000 Seiten einen umfassenden Überblick, wobei das dicke Handbuch für vergleichsweise günstige 50 Euro zu bekommen ist.

Michael Kofler, André Zingsheim und andere: Hacking & Security. Rheinwerk 2018, 49,90 Euro Jetzt kaufen bei Amazon

Cover Cyber SecurityAb 1.6.2019 erhältlich ist die erste Auflage des „Rechtshandbuch Cyber-Security“, das auf rund 300 Seiten die juristischen Grundlagen für die Themen IT-Sicherheit, Datenschutz, Gesellschaftsrecht, M&A, Versicherungen, Compliance, Aufsichtsrecht, Arbeitsrecht, Litigation bietet.

Gabel / Heinrich / Kiefner (Hrsg.): Rechtshandbuch Cyber-Security. Beck 2019, 89 EuroJetzt kaufen bei Amazon

Die KI-Juristin: Yvonne Hofstetter im Interview

Was eigentlich ist künstliche Intelligenz genau? Und wann wird sie aus juristischer und ethischer Perspektive zu einem Problem? Die Juristin und Essayistin Yvonne Hofstetter gehört zu den profiliertesten Denkerinnen zum Thema KI. Im Interview widmet sie sich den brennenden Fragen zu einer neuen Technik und sagt: Nicht die KI führt uns an die Grenzen des Rechts, sondern die Menschen und Unternehmen, die KI für ihre Geschäfte missbrauchen. Die Fragen stellte André Boße.

Zur Person

Yvonne Hofstetter, Foto: Heimo Aga
Yvonne Hofstetter, Foto: Heimo Aga

Yvonne Hofstetter, Jahrgang 1966, schloss in den 1990er-Jahren ihr Jurastudium ab und begann dann ab 1999 eine Karriere in der IT-Technologie. Seit 2009 ist sie Geschäftsführerin von Teramark Technologies in München, einem führenden Unternehmen für maschinelle Lernverfahren. Das Unternehmen entwickelt künstliche Intelligenz für unterschiedliche industrielle Einsatzzwecke. Yvonne Hofstetter beschäftigt sich mit Fragen zu Nutzen und Risiken der Digitalisierung für die Gesellschaft, mit Technikfolgen und Gefährdungsanalysen, mit politischen und juristischen Herausforderungen für die digitale Ära. Sie lebt in Freising bei München.

Frau Hofstetter, man hatte in der Geschichte immer den Eindruck, der Mensch gestalte die Technik so, dass sie ihm beim Fortschritt behilflich sein möge. Stehen wir bei der KI vor einer Zeitenwende? Droht die Digitalisierung eine Kraft zu entwickeln, die die Gesellschaft verändert, ohne dass der Mensch die Gestaltungshoheit besitzt?
Technischer Fortschritt ist eine Kulturleistung des Menschen, das gilt schon seit der Entdeckung des Feuers. Jede Kulturleistung entfernt den Menschen Schritt für Schritt von einer für den Menschen zunächst lebensbedrohlichen Natur hin zu einer Natur, die der Mensch wie ein Demiurg nach seinen Wünschen gestaltet. Der Demiurg steht im Altgriechischen für den Schöpfer. Er macht sich die Natur untertan. In der Folge hat der technische Fortschritt die Gesellschaft entscheidend verändert. Heute ist das nicht anders als früher, die künstliche Intelligenz ist also eine aktuelle Kulturleistung.

Das heißt, die künstliche Intelligenz besitzt in dieser Hinsicht keine neue Dimension?
Um die künstliche Intelligenz ranken sich viele falsche Vorstellungen. Was früher „Digitalisierung“ hieß, nennt man heute „Künstliche Intelligenz“, auch wenn es sich dabei gar nicht um künstliche Intelligenz handelt. Ein Roboter ist keine künstliche Intelligenz, Augmented Reality ist keine künstliche Intelligenz und auch nicht das berüchtigte Flugtaxi. Ich wäre sogar sehr beunruhigt, hätte das Flugtaxi eine Flugsteuerung aus künstlicher Intelligenz.

Was ist Künstliche Intelligenz denn dann?
KI ist weder Technologie noch ein Business, sondern ein Catch-All-Konzept. Mathematiker sagen: KI ist Funktionsapproximation, also eine mathematische Funktion mit zigtausend, hunderttausend Unbekannten. Diese kann kein Mensch mehr im Kopf lösen, zumal es häufig für diese Funktionen viele verschiedene Lösungen gibt. Oder auch mal gar keine Lösung, zumindest keine geschlossene. Was KI leistet: Sie sucht nun nach der besten Lösung. Oder sie nähert sich der besten Lösung, dem Optimum, an. Um das zu erreichen, muss sie lange rechnen. Deshalb handelt es sich bei KI auch um wissenschaftliches Rechnen, das viel Prozessorleistung benötigt.

Gibt es für die KI eine Art Standardleistung?
Ja, das ist die Klassifikation, die Kategorisierung. Zeigt das Bild einen Baum oder ein Haus? Ist der handschriftliche Buchstabe ein „c“ oder ein „e“? Ist ein Mensch ein guter Mensch oder ein schlechter Mensch? Bilderkennung, Spracherkennung, Übersetzung, Identifizierung, Bewertung – diese Dinge sind KI-Standardaufgaben.

Ein Roboter ist keine künstliche Intelligenz, Augmented Reality ist keine künstliche Intelligenz und auch nicht das berüchtigte Flugtaxi.

Klingt unspektakulär.
Das von Einstein im Rahmen seiner Relativitätstheorie entdeckte Naturgesetz lässt sich auch in einer ganz kurzen Formel ausdrücken: E=mc2. Die sieht auch unspektakulär aus. Aber sie hat uns zum Mond und in den Weltraum gebracht. Auch KI hat Potenzial, die Menschen weit zu bringen.

Trotzdem wird sie häufig kritisch betrachtet. Warum eigentlich?
Vor rund fünf Jahren haben die Unternehmen die KI entdeckt, an der ja schon seit Jahrzehnten geforscht wird und die seit 20 Jahren beim Militär im operativen Einsatz ist. Und immer dann, wenn die Wirtschaft mit etwas Neuem viel Geld verdienen kann, pervertiert der Kapitalismus selbst gute Ideen. Auch deshalb wird KI heute so übertrieben in Schwarz oder Weiß gemalt.

Welche Aspekte der KI werden unterschätzt?
Die Bedeutung von KI und Sicherheit. KI ist stark abhängig davon, dass Daten erhoben, gespeichert und vernetzt werden können. Werden diese Prozesse unterbrochen, dann hat man quasi den KI-Schalter auf „Aus“ umgelegt. Wir digitalisieren munter weiter und investieren Milliarden in eine digitale Infrastruktur – doch ist diese auf Friedenszeiten ausgelegt. Will heißen, wir gehen davon aus, dass das Netz immer und ungestört vorhanden ist, dass wir also immer Daten erheben, übertragen und speichern können, die Bandbreite immer gegeben ist. Nur haben sich die Zeiten geändert, geopolitisch ist es sehr unruhig geworden. Unsere Netze sind extrem angreifbar. Sollte der Fall eintreten, dass unsere digitale Infrastruktur – auf welchem Weg auch immer – gestört oder unterbrochen würde, wäre all unsere KI nutzlos. Und wir vielleicht ziemlich hilflos.

Der Gesetzgeber hat Unternehmen bereits auferlegt, nicht umweltschädlich zu handeln. Er könnte also genauso gut verlangen, dass der Markt keine demokratieschädlichen KI-Geschäftsmodelle umsetzt.

Wo liegt in Ihren Augen der Grenzbereich, wann wird KI ethisch und rechtlich zum Problem?
Wir haben kein Problem mit der Technologie der KI, sondern mit Ideologien. Es gibt problematische ideologische Ansprüche, die die Entwicklung von KI begleiten. Das amerikanische KI-Unternehmen zum Beispiel x.ai hat einen solchen Anspruch ganz klar ausgesprochen: „Using AI to program humans to behave better.“ KI nutzen, um Menschen umzuprogrammieren, damit sie sich besser benehmen. Da stellt sich die Frage, ist hier die KI das Problem – oder nicht vielmehr das Unternehmen, das ungeheure – und ganz undemokratische – Machtansprüche erhebt und sich andere Menschen untertan machen will? Ist hier nicht der Unternehmer derjenige, der Grundrechte untergräbt, indem er behauptet, der Mensch sei programmierbar, also unfrei? Weiter gefragt, muss ich hier nun die Technologie regulieren oder nicht vielmehr den Unternehmer, der demokratieschädigende Ansprüche geltend macht? Und der dafür die Technologie und sein Wissen einsetzt, um Geld zu verdienen? Verlangt also nicht vielmehr der Markt statt der Technologie nach einer Regulierung? Den Markt kann der Gesetzgeber regulieren, wenn er will.

Und, will er?
Der Gesetzgeber hat Unternehmen bereits auferlegt, nicht umweltschädlich zu handeln. Er könnte also genauso gut verlangen, dass der Markt keine demokratieschädlichen KI-Geschäftsmodelle umsetzt. Im Moment jedoch überwiegt noch der politische Wunsch nach Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit.

Technologie assistiert

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Digitale Technologien sind allgegenwärtig. Sie sind weit mehr als ein Hype, für viele Unternehmen sind sie zu einem entscheidenden Faktor über die eigene Zukunftsfähigkeit geworden. Das gilt auch für die Rechtsbranche. Für Juristen sind sie aber zugleich auch Chance in mehrfacher Hinsicht: Kanzleien erzielen durch digitale Technologien Effizienzgewinne. Gleichzeitig bieten sie ihnen die Chance, ganz neue Fragestellungen zu beantworten. Von Christoph Berger

Ende 2018 kam es zu einem Aufeinandertreffen der besonderen Art: Die künstliche Intelligenz der Firma LawGeex trat gegen 20 Juristen an. Die Aufgabe bestand darin, Risiken in laufenden Geschäftsverträgen zu identifizieren – innerhalb von vier Stunden. Was die Genauigkeit der Vertragsanalysen betraf, so erlangte die KI dabei 94 Prozent, die der Anwälte lag im Durchschnitt bei 85 Prozent. Wobei erwähnt werden kann, dass der beste Anwalt ebenfalls eine Genauigkeit von 94 Prozent erzielte. Einen enormen Unterschied gab es jedoch bei der dafür benötigten Zeit: Während die Anwälte im Durchschnitt 92 Minuten zur Aufgabenlösung benötigten, brauchte die KI gerade mal 26 Sekunden.

Das Beispiel ist nur eines von vielen, das zeigt, wie künstliche Intelligenz die Arbeit von Juristen unterstützen kann. Und dass digitale Technologien immer mehr und häufiger in die Alltagsarbeit integriert werden, zeigt sich nicht zuletzt anhand der zunehmenden Anzahl von Legal Tech-Veranstaltungen, die über den Stand der Technik sowie deren Einsatzmöglichkeiten informieren.

Allerdings zeigt sich auch zunehmend, dass mit dem Technikeinsatz nicht nur Effizienzsteigerungen und Kostenoptimierungen verbunden sind, sondern auch neue Rechtsfragen aufgeworfen werden, die die Juristen vermehrt beschäftigen könnten. So ist zu erwarten, dass intelligente und autonome Systeme schnelle und umfassende Veränderungen in gesellschaftlichen Sektoren wie Wissenschaft, Mobilität oder Gesundheitswesen hervorrufen werden. Als Beispiele dienen hierzu beispielsweise selbstfahrende Autos oder neue medizinische Geräte. Forscher am Freiburg Institute for Advanced Studies (FRIAS) untersuchen daher im Forschungsschwerpunkt 2018/19 unter anderem, wie sich die nationale und internationale Gesetzgebung im Hinblick auf diese Systeme verändern, welchen Verhaltensregeln sie folgen und wer für sie haften könnte.

Auch auf dem EDV-Gerichtstag im September 2018 war einer der Schwerpunkte, welche Rolle künstliche Intelligenz künftig in der Rechtspflege einnehmen wird. Dabei betonte der Leiter des Deutschen Forschungszentrums für künstliche Intelligenz (DFKI), Professor Wolfgang Wahlster, in seiner Eröffnungsrede über „Künstliche Intelligenz als juristische Assistenz“, dass die künstliche Intelligenz als Speerspitze der Digitalisierung enorme Potenziale biete, um Abläufe in der Justiz effizienter, transparenter und kostengünstiger zu gestalten. „Auch die Strafverfolgung und die Gerichtsbarkeit werden durch KI-Technologien wie maschinelles Lernen, Sprach- und Bildverstehen umgewälzt.“, sagte er. Er wies jedoch ebenfalls darauf hin, dass schon aus ethischen und sozialen Gründen Gerichte keinesfalls durch KI-Algorithmen ersetzt, sondern lediglich unterstützt werden könnten.

„Das Dritte Geschlecht“: Auswirkungen auf die Arbeitswelt

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Kaum eine andere richterliche Entscheidung hat in der jüngsten Vergangenheit so viel Aufsehen erregt wie die des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 (AZ 1 BvR 2019/16) zum Eintrag des sogenannten „Dritten Geschlechts“ im Personenstandsregister. Von Dr. Janis Block (Rechtsanwalt) und Franziska Grethe (Wissenschaftliche Mitarbeiterin), CMS Hasche Sigle, Köln

In dem Beschluss stellten die Karlsruher Richter*innen fest: Die Geschlechtsidentität ist Kern des Selbstverständnisses und der gesellschaftlichen Wahrnehmung der Person und damit Teil des Persönlichkeitsrechts. Auch Menschen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, fallen unter den verfassungsrechtlich garantierten Schutz der geschlechtlichen Identität. Daher verstoße die bis dahin fehlende Möglichkeit, sich im Personenstandsregister positiv als „inter/divers“ zu bezeichnen, gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht und den Schutz vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, so die Karlsruher Richter*innen. Betroffene Personen auf die Option „ohne Angabe“ zu verweisen, reiche dafür nicht. Es war dem Gesetzgeber nun bis Ende Dezember 2018 aufgetragen, den verfassungswidrigen Normen Abhilfe zu verschaffen. Seit dem 1. Januar 2019 sieht das Personenstandsgesetz daher unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit vor, sich bei der Geschlechtszugehörigkeit als männlich, weiblich oder divers zu bezeichnen sowie die Angabe freizulassen.

Neben diesen praktischen Auswirkungen auf das Personenstandsrecht hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch Konsequenzen für die Arbeitswelt: Um potenzielle Entschädigungsansprüche aus dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) zu vermeiden, haben Arbeitgeber*innen spätestens seit Inkrafttreten des AGG auf diskriminierungsfreie Stellenausschreibungen zu achten. Da die schlichte Verwendung des generischen Maskulinums dort regelmäßig ein Indiz für eine Diskriminierung nicht männlicher Personen darstellt, sollten Jobbeschreibungen, die sich bisher des Zusatzes (m/w) bedienten, Zusätze wie (m/w/d) – „d“ für divers – oder geschlechtsinklusive Schreibweisen, wie „Ingenieur*in“ beziehungsweise „Ingenieur_in“ verwenden. Hierdurch können Arbeitgeber*innen ausdrücklich Personen jeder Geschlechtsidentität ansprechen.

Auch bei Durchführung der Beschäftigungsverhältnisse ist für ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld zu sorgen. Dabei stellt sich die Frage nach der adäquaten Anrede der Belegschaft im persönlichen Kontakt und im Kollektiv: Arbeitgeber* innen sollten im Einzelkontakt mündlich wie schriftlich stets auf diejenige Anredeform zurückgreifen, die von der*dem Arbeitnehmer*in gewünscht ist und auch dafür Sorge tragen, dass hierauf innerbetrieblich Rücksicht genommen wird. Auch in der kollektiven schriftlichen Ansprache kann eine geschlechtergerechte Sprache dabei durch Gendersternchen („Arbeitnehmer*in“) oder Gendergaps („Arbeitnehmer_in“) gewahrt werden. Bei der mündlichen Anrede einer Gruppe bietet sich für ganz Fortschrittliche „Arbeitnehmer-Pause-Innen“, alternativ die Verwendung der Partizipialform „Arbeitende“ oder zumindest „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ an.

Daneben sollte in Betrieben mindestens eine Sanitäreinrichtung (Toilette/Waschraum) existieren, die nicht nur für „Herren“ oder „Damen“ gekennzeichnet und zugänglich ist.

EuGH gestaltet Urlaubsrecht

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Urlaub ist für viele Menschen die schönste Zeit des Jahres – für Arbeitsrechtler ein Teil ihres Tätigkeitsgebiets. Bei der Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern müssen sie Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Blick haben. Dessen Rechtsprechung führte zuletzt im November 2018 zu Änderungen im deutschen Urlaubsrecht. Von Karsten Kujath, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Assoziierter Partner bei GvW Graf von Westphalen Rechtsanwälte, Frankfurt am Main

Seit Jahren prägt der EuGH das Urlaubsrecht mit EU-weiter Wirkung. Beispielsweise entschied das Gericht Ende 2011, dass ein Arbeitnehmer seinen Urlaubsanspruch grundsätzlich nicht verliert, wenn er den Urlaub wegen seiner Erkrankung nicht rechtzeitig nehmen konnte. Am 6. November 2018 stärkte der EuGH nun erneut den Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub beziehungsweise auf Urlaubsabgeltung, wenn das Arbeitsverhältnis geendet hat. Ein solcher Anspruch verfällt nun nicht mehr automatisch, nur weil der Arbeitnehmer nicht rechtzeitig Urlaub beantragt hat. Dem hat sich das Bundesarbeitsgericht, kurz BAG, am 19. Februar 2019 erwartungsgemäß angeschlossen.

Der Fall: Ein privater Arbeitgeber bat seinen befristet beschäftigten Mitarbeiter, seinen restlichen Urlaub zu nehmen, legte dabei aber keine konkreten Urlaubszeiten fest. Der Arbeitnehmer folgte dem nicht. Nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen verlangte er Urlaubsabgeltung für die nicht genommenen Urlaubstage. Nach der bisherigen Rechtsprechung hätte der Arbeitnehmer seinen Urlaubsanspruch am Ende des Urlaubsjahres beziehungsweise eines Übertragungszeitraums verloren, weil er nicht rechtzeitig Urlaub beantragt hatte. Das BAG legte dem EuGH Fragen zur Auslegung des Unionsrechts vor. Die Luxemburger Richter entschieden:

  1. Ein Arbeitgeber muss seinen Arbeitnehmer nicht dazu zwingen, Urlaub zu nehmen. Er muss also nicht einseitig Urlaubszeiten festlegen.
  2. Der Anspruch auf bezahlten Urlaub kann jedoch nicht durch bloßen Zeitablauf erlöschen. Der Urlaubsanspruch kann nur verfallen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in die Lage versetzt hat, den Jahresurlaub vollständig aufzubrauchen. Erforderlichenfalls muss er den Mitarbeiter förmlich und in verständlicher Weise dazu auffordern, den restlichen Urlaub zu nehmen. Er muss ihn klar und rechtzeitig darüber informieren, dass der Urlaub ansonsten am Ende des Kalenderjahres beziehungsweise eines Übertragungszeitraums verfallen wird.

Für die Praxis daher folgender Hinweis: Arbeitgeber sollten darauf achten, dass die Arbeitnehmer ihren Jahresurlaub nehmen. Soweit das nicht erfolgt, laufen sie ab sofort Gefahr, Resturlaub nachgewähren oder bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses Urlaubsabgeltung zahlen zu müssen. Diesem wirtschaftlichen und rechtlichen Risiko können Arbeitgeber begegnen, indem sie die betrieblichen Abläufe zum Urlaub an die neue Rechtsprechung anpassen. Denkbar sind beispielsweise eine Ergänzung der Arbeitsverträge, ein durchdachtes Urlaubsmanagement sowie klare und konkrete Hinweise an die Mitarbeiter auf das mögliche Erlöschen von Urlaubsansprüchen. Unternehmen erwarten hierzu eine praxisnahe Beratung.