Erfolgsfaktor generative KI: Mehr Effizienz und neue Geschäftsfelder
„Unternehmen verdreifachen Investitionen in generative KI“, titelte die FAZ im Januar unter Berufung auf eine Studie von Glean, einem auf innovative Suchtechnologien spezialisierten Hightechunternehmen. Tatsächlich ist das Tempo rasant, in dem sich die KI-Technologien entwickeln. Damit Schritt zu halten wird über den Erfolg von Unternehmen entscheiden.
Fachautorin Suzanne McGee prognostiziert daher in dem Branchen- und Finanzportal LexisNexis: „KI wird die Anwälte nicht ersetzen, aber Anwälte, die KI nutzen, werden Anwälte ersetzen, die das nicht tun.“ Wie die Kanzleiwelt mit den Herausforderungen generativer KI umgeht, beleuchten wir im Top-Thema dieser Ausgabe.
Die künstliche Intelligenz macht den entscheidenden Schritt. Sie ist generativ, erzeugt also Texte, Kontexte, Modelle und vieles mehr. Für Kanzleien wird die Technologie damit zum Co-Piloten. Kanzleien, die KI klug und weitsichtig einsetzen, arbeiten effizienter, finden neue Geschäftsmodelle, binden Mandanten und bauen Fachwissen aus. Einfach loslegen sollte man aber nicht: Der Kurs muss stimmen und der Komplexität des Themas gerecht werden. Ein Essay von André Boße
Künstliche Intelligenz ist zum Dauerthema geworden. Aus einer Technik für die Zukunft ist eine Technologie geworden, die bereits für sehr viele Menschen im Alltag erlebbar ist. KI schreibt Texte und übersetzt sie. Sie erschafft Bilder oder manipuliert Fotos. Sie erkennt menschliche Stimmen oder macht sie nach. Die Rede ist an dieser Stelle von der generativen KI, also einer Technik, die neue Inhalte erzeugt: Texte, Computercodes, Videos, Prozesse, Strukturen. Was die generative KI erschafft, kann lustig oder verstörend sein. Beinahe täglich gehen neue Geschichten aus der KI-Welt durch die Medien. Was hier wichtiger ist: Die generative KI kann hilfreich sein und zu einer hohen Effizienz beitragen. Und das ist für Kanzleien hochinteressant. Denn Hilfe zu mehr Effizienz können sie alle gebrauchen.
Dass generative KI in den Kanzleien eine Rolle spielen wird, daran zweifelt kaum jemand in der Branche.
Start in den USA, Deutschland zögerlich
Dass generative KI in den Kanzleien eine Rolle spielen wird, daran zweifelt kaum jemand in der Branche. In der Recherche für diese Texte zeigte sich jedoch, dass in Deutschland viele Akteure aktuell recht vorsichtig erste Schritte gehen. Man nähere sich dem Thema an, hieß es bei Anfragen, noch sei aber nichts spruchreif. In den USA ist man schon ein Stück weiter, was Studien und Meinungsbeiträge von amerikanischen Autorinnen und Autoren belegen. „In der juristischen Welt beispielsweise untersuchen Anwaltskanzleien und andere das Potenzial der KI schon seit langem – und nutzen es für praktische und manchmal bahnbrechende Zwecke“, schreibt etwa die Fachjournalistin Suzanne McGee in einem Fachbeitrag für das Branchen- und Finanzportal LexisNexis.
Foto: AdobeStock/SkyLine
Generative KI im Rechtswesen ist Wachstumsmarkt
Laut einer Meldung des Digital-News-Portals Tech Market Reports prognostizieren Finanzexpert*innen, dass der globale Markt für generative KI im Rechtswesen bis 2032 voraussichtlich eine Marktgröße von etwa 675,1 Millionen Dollar erreichen wird. 2022 lag das Volumen bei 49,8 Millionen. Die prognostizierte durchschnittliche jährliche Wachstumsrate für den Zeitraum von 2023 bis 2032 beträgt damit 30,7 Prozent. Vorangetrieben werde der Markt durch den Einsatz von KI in den Kanzleien, den zunehmenden Bedarf an Automatisierung von Rechtsprozessen sowie die steigende Nachfrage nach personalisierten Rechtsdienstleistungen. Die Region Nordamerika werde dabei voraussichtlich der größte Markt für generative KI im Rechtswesen sein; hier gebe es bereits eine große Zahl von Kanzleien und Rechtstechnologieunternehmen, die generative KI-Lösungen einsetzen. Europa wird hier auch als wichtiger Markt benannt, muss aber aufpassen, das Wachstum nicht zu verpassen.
Grundlage für ihre Überlegungen ist eine Umfrage, deren Ergebnisse LexisNexis im August 2023 veröffentlicht hat. Danach sagt etwa die Hälfte aller Anwälte, dass generative KI-Tools die Rechtspraxis erheblich verändern werden; fast alle glauben, dass sie zumindest einen gewissen Einfluss haben werden (92 Prozent). 77 Prozent sind der Meinung, dass generative KITools die Effizienz von Anwälten, Rechtsanwaltsgehilfen oder Rechtsreferendaren steigern werden; 63 Prozent glauben auch, dass generative KI die Art und Weise, wie Recht gelehrt und studiert wird, verändern wird.
Experimente und neue Funktionen
Klar sei, dass dieser Wandel nicht auf Knopfdruck passiere. Suzanne McGee ist der Auffassung, dass sich die Branche aktuell in einer Phase der ersten Experimente befinde. „Wobei riesige globale Partnerschaften die Lernkurve schnell nach oben schieben“, wie sie schreibt. Für ihren Beitrag sprach die Journalistin mit der Juristin Danielle Benecke, die in der Wirtschaftskanzlei Baker McKenzie im Jahr 2021 eine Position mit völlig neuer Funktion übernahm: Sie leitet seitdem den Bereich Machine Learning – also ein Ansatz für KIInnovationen im Rechtsbereich. „Wir arbeiten hier an der Frage, wie maschinelles Lernen und andere Arten von KI mit unserem Fachwissen kombiniert werden können, um neue Dienstleistungen zu schaffen“, wird Danielle Benecke in dem Beitrag zitiert. Ihr Team untersucht also, wie sich in der Kanzlei generative KI und maschinelles Lernen auf den strategischen Entscheidungsprozess anwenden lassen.
Baker McKenzie habe dafür kritische Aufgaben untersucht, die für Anwältinnen und Anwälte mit herkömmlichen Recherchetools nur mit enormem Zeitaufwand zu bewältigen wären. Ein Dauerbrenner für die Mandanten von Baker McKenzie sei es zum Beispiel, globale Handelssanktionen zu verstehen und die damit verbundenen Risiken zu identifizieren. Mit Hilfe einer generativen KI und Data Science untersucht die Kanzlei die Lieferketten der Mandanten, analysiert die ihnen bereitgestellten Daten sowie Daten aus öffentlichen Quellen. Das Ziel? „Risiken zu identifizieren – in großem Umfang und schnell“, wird Danielle Benecke zitiert. Und das funktioniere, denn: „Wenn man das in großem Maßstab macht, entdeckt man Dinge, die Menschen allein vielleicht nicht erkennen würden.“
Genau hier ergibt sich aber auch ein Problem – eines, das die Fachautorin Suzanne McGee als „Kinderkrankheiten einer Technik, die noch in den Kinderschuhen steckt“ bezeichnet. So besitze generative KI die „unglückliche Angewohnheit, Dinge zu erfinden“. Oder anders gesagt: Statt zuzugeben, sie habe keine Ahnung, füllt sie ihre Wissenslücken mit Eigenkreationen – oder auch: Halluzinationen. Nun sind falsche Inhalte im Rechtsbereich fatal, weshalb es laut Suzanne McGee einen großen Bedarf an „zuverlässigen Werkzeugen“ gebe, „die auf die sehr spezifischen Anforderungen von Anwälten zugeschnitten sind“. An diesen werde aber gearbeitet, und sind sie verfügbar, werde die generative KI den nächsten Schritt gehen. Wo der Weg enden wird? Suzanne McGees Prognose: „KI wird die Anwälte nicht ersetzen, aber Anwälte, die KI nutzen, werden Anwälte ersetzen, die das nicht tun.“
Mehr Empathie wagen
Die verstärkte Konzentration auf das Zuhören und das Verstehen der Ziele der Klienten und Gegenparteien wird es Anwälten ermöglichen, Probleme, Ziele und Muster zu erkennen und somit ein Urteilsvermögen zu entwickeln.
Worauf es konkret in den Kanzleien ankommt, formulieren die US-Juristen Michael A. Gerstenzang und David Stiepleman in einem Meinungsbeitrag für das Business- und Legal-News- Portal Bloomberg Law. Ausgehend von der Frage, wofür Anwälte in einer KI-Kanzleiwelt benötigt werden, schlagen die beiden Autoren ein Umdenken bei den Skills vor. Ihre bemerkenswerte Forderung: Mehr Empathie wagen. „Generative KI kann den Anwälten Arbeit abnehmen und ihnen Zeit zum Nachdenken schenken, aber das ist nur wertvoll, wenn der Mensch auch weiß, worüber er nachdenken soll.“ Das nötige Gedankenfutter lieferten zum Beispiel die Mandanten: „Die verstärkte Konzentration auf das Zuhören und das Verstehen der Ziele der Klienten und Gegenparteien wird es Anwälten ermöglichen, Probleme, Ziele und Muster zu erkennen und somit ein Urteilsvermögen zu entwickeln.“ Alles dies führt zu einem neuen Wissen, die sich wiederholenden Arbeiten könne man derweil dem KI-Kopiloten überlassen.
Vier Felder für Wachstum
In welchen Bereichen generative KI den Kanzleien neue Geschäftsfelder eröffnen kann, zeigt ein Beitrag des nordamerikanischen Legal-Tech- und Digital-Nachrichtendiensts Thomson Reuters aus dem Herbst 2023. Die Autorinnen und Autoren nennen vier Felder:
Erstens die Kapazität, ausgehend von der Kalkulation: Wenn die KI Routineaufgaben übernimmt, bleibt mehr Zeit für die strategische Geschäftsentwicklung.
Zweitens die Reaktionsfähigkeit: KI biete die Chance, schneller auf Mandantenanfragen zu reagieren, Kundendaten zu analysieren und via Cross-Selling weitere Rechtsdienstleistungen anzubieten.
Drittens die Erstellung von Inhalten im Sinne hochwertiger Inhalte für Blogs, Soziale Medien oder andere Plattformen.
Viertens die Analyse des Marktes und der Wettbewerber, um Nachfragelücken und neue Geschäftschancen zu identifizieren.
Wie aber ist der Stand in Deutschland? Antworten auf unsere Fragen gab es von SKW Schwarz. Die Kanzlei betreibt vier Standorte in Deutschland, tätig sind dort rund 130 Anwältinnen und Anwälte. Fokusthemen sind juristische Fragen, die sich für Unternehmen aus der digitalen Transformation ergeben. SKW Schwarz arbeitet zu KI-Themen mit den Mandanten. Wie aber werden die Möglichkeiten der Zukunftstechnik im Alltag der Kanzlei genutzt? „Wir setzen generative KI zur Erstellung von rechtlichen und sonstigen Dokumenten ein und erzielen damit bisweilen schon deutliche Effizienzsteigerungen“, sagt Stefan C. Schicker, Partner bei SKW Schwarz. Bei der Recherche und Analyse von Rechtsmaterialien verbesserten KI-gestützte Tools die Genauigkeit und Geschwindigkeit. Mit einigen Anbietern befinde sich die Kanzlei darüber hinaus in Testphasen, geprüft werde zum Beispiel der Einsatz im Wissensmanagement:
Foto: AdobeStock/SkyLine
Generative KI in Rechtsabteilungen der Unternehmen
In vielen Unternehmen finden KI-Lösungen Einzug. Die Rechtsabteilungen sollten hier nicht hintenanstehen, ist der Rat in einem Report von Deloitte.Legal mit dem Titel „Generative AI: A guide for corporate legal departments“. Die Autor*innen nennen hier eine Reihe von Anwendungen, stets gekoppelt an die Frage, was das für die menschliche Arbeit bedeutet: Wie hoch wäre der Aufwand für den Menschen, die Aufgabe ohne KI zu übernehmen – und wie hoch ist der menschliche Aufwand, der erforderlich ist, die Arbeit der KI zu überprüfen? Beispiele für den Einsatz von generativer KI in Rechtsabteilungen sind laut Deloitte-Report die Analyse von Falldaten bei Rechtsstreitigkeiten oder kommerziellen Vertragsabschlüssen, aber auch die Nutzung der Rechenleistungen bei M&A-Projekten und detaillierten Due- Diligence-Prüfungen. Auch im Wettbewerbs- und Kartellrecht sowie bei der Compliance könne die generative KI schnell und aktuell Regelungen und Rechtsordnungen analysieren, um mögliche Verstöße schnell und zuverlässig anzuzeigen.
„Interne Dokumentation, Auswertungen und semantische Suchen von beispielsweise Vertragsklauseln innerhalb der Kanzlei können KI-gestützt ablaufen, um das eigene Wissen effizient zu verwerten“, sagt Stefan C. Schicker. Eine weitere Möglichkeit sieht er im Bereich der Herstellung von Vertragsklauseln: „Wir testen KI für vorausschauende Analysen, für automatisierte Compliance-Checks und in der risikobasierten Beratung.“ Das hat Folgen für das Geschäftsmodell der Kanzlei: „Perspektivisch werden sich in der Mandatsarbeit vermehrt Möglichkeiten ergeben, rechtliche Produkte im Rahmen von alternativen Vergütungsmodellen anzubieten“, sagt Stefan C. Schicker, für den klar ist: „Für Kanzleien ergeben sich durch Investitionen in KI-Technik auch neue wirtschaftliche Chancen.“
Risiken analysieren und reduzieren
Neue Chancen bedeuten in der Regel auch neue Risiken. Dies ist bei der Einführung von generativer KI in die Kanzleiarbeit nicht anders: „Mit der KI sind rechtliche Unsicherheiten sowie komplexe Haftungs- und Ethikfragen verbunden“, sagt Stefan C. Schicker. „Besondere Vorsicht ist geboten im Hinblick auf Datenschutz und die Wahrung von Mandatsgeheimnissen, da Fehlinterpretationen oder Sicherheitslücken in KI-Systemen zu Vertrauensverlust und zu Haftungsansprüchen führen könnten“, warnt er. Eine zunehmende Abhängigkeit von Technologie erhöhe zudem Risiken bei Systemausfällen oder fehlerhaften KI-Entscheidungen.
Klar ist: Wer als Talent in den Kanzleien die Nutzung der generativen KI voranbringen will, braucht dafür spezielles Know-how. „Wichtig sind ein technisches Grundverständnis und grundlegende Kenntnisse über die Funktionsweise von KISystemen“, sagt Stefan C. Schicker. Er erwartet zudem eine steigende Spezialisierung in KI-relevanten Rechtsgebieten, zum Beispiel dem IT-Recht, Datenschutzrecht oder Urheberrecht sowie auch bei Haftungsfragen. „Interdisziplinäre Zusammenarbeit, das heißt, die Fähigkeit zur effektiven Zusammenarbeit mit Technikern und Wirtschaftsexperten, wird ebenfalls zunehmend wichtiger. Sie hilft beim Entwickeln von neuen Geschäftsmodellen und wirtschaftlichen Zusammenhängen.“ Kontinuierliche Weiterbildung sei dabei heute ohnehin unerlässlich. „Wegen der rasanten Entwicklung in der KI-Branche ist ein ständiger Marktüberblick erforderlich“, betont Stefan C. Schicker. Das Schöne ist: Auch bei dieser Marktanalyse kann die generative KI helfen – nicht die einzige Win-win-Situation beim Einsatz einer neuen Technologie, die das Potenzial besitzt, eine neue Ära der Arbeit in Kanzleien zu prägen.
Urheberrecht und generative KI
Foto: AdobeStock/SkyLine
Angenommen, ein Mensch entwickelt eine generative KI, die in der Lage ist, ein eigenes Kunstwerk zu erzeugen – und dies auch tut. Darf der Entwickler der Maschine dafür seine Urheberrechte geltend machen? In den USA kam es im Sommer 2023 zu diesem Fall, berichtet wird über ihn im Blog der Kanzlei CMS, wo Dr. Maximilian Vonthien über diesen Fall schreibt. Das U.S. Copyright Office lehnte die Urheberschaft des KI-Entwicklers mit der Begründung ab, das Kunstwerk sei nicht von einem Menschen geschaffen worden. Kategorisch ausgeschlossen, dass eine solche Urheberschaft möglich sei, hat es aber nicht. Vielmehr komme es im Einzelfall darauf an, wie sehr die Erzeugung vom Menschen beeinflusst oder vorgegeben worden sei. „Bei der Frage, wann eine Urheberschaft eines Menschen an einem KI-generierten Erzeugnis angenommen werden kann, betritt man rechtliches Neuland“, schreibt Dr. Maximilian Vonthien in dem Blog. Was auch heißt: Es wird in naher Zukunft zu interessanten Urteilen kommen; wer als Juristin oder Jurist in diesem Bereich unterwegs ist, sollte die Nachrichtenund Urteilslage im Auge behalten.
Von den vielfältigen Einsatzmöglichkeiten generativer KI können für die juristische Arbeit etwa die Formulierung und Überarbeitung von Texten, Recherchen oder die Erschließung großer Datenmengen von Bedeutung sein, künftig möglicherweise auch das Beantworten konkreter Fragen oder Falllösungen. Aber ist ein solcher Einsatz von KI überhaupt problemlos möglich und zulässig? Antworten auf diese Frage gibt Professor Dr. Renate Schaub in diesem Gastbeitrag.
Zur Person
Prof. Dr. Renate Schaub, LL.M. (Univ. Bristol) ist Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung , Handels- und Wirtschaftsrecht an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum. Ihre Forschungsschwerpunkte sind Bürgerliches Recht (insbesondere Haftungsrecht, Vertragsrecht), Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung und Wirtschaftsrecht (insbesondere Lauterkeitsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht). Dabei liegt ein besonderer Fokus auf den Verbindungen zwischen diesen Rechtsgebieten, den internationalen Aspekten des Wirtschaftsrechts sowie auf den Wechselwirkungen der genannten Rechtsgebiete mit Technisierung und Digitalisierung.
Eigentlich sollte dieser Text mit zwei prägnanten Zitaten von ChatGPT und Bard beginnen, in denen beschrieben wird, wie KI juristische Arbeit verändern, ja geradezu revolutionieren kann. Aber da ich nicht genau weiß, wie die Formulierungen zustande gekommen sind, verzichte ich auf die Zitate und bin so gleich mitten im Thema. Neben den Möglichkeiten einer Nutzung generativer KI gilt es nämlich, auch deren Grenzen – wie etwa eine unklare urheberrechtliche Situation – im Blick zu behalten.
Grenzen der Nutzung von KI
Ausdrückliche Vorgaben zur Nutzung von KI bestehen bisher kaum, aber Grenzen der Nutzung von KI können sich aus bestehenden gesetzlichen Regelungen, Verträgen oder Pflichten zum Schutz der Rechtsgüter Dritter ergeben. So muss etwa bei Vorschriften zur eigenständigen Anfertigung von Prüfungsarbeiten ermittelt werden, ob KI genutzt werden darf und ob gegebenenfalls darüber aufzuklären ist. Entsprechendes gilt bei der Erfüllung vertraglicher Leistungspflichten, bei denen zudem Verpflichtungen zur höchstpersönlichen Leistung den Einsatz von KI einschränken können.
Solange der Einsatz von KI noch nicht bei Gesetzgebung und Vertragsgestaltung berücksichtigt ist, besteht hier noch viel Auslegungsspielraum und damit Rechtsunsicherheit. Darüber hinaus ist zu beachten, dass durch die Nutzung von KI keine fremden Rechtsgüter geschädigt werden dürfen. Das kann z. B. beim Einsatz von KI in der Rechtsberatung von Bedeutung sein, wenn eine ungünstige Empfehlung generiert und anschließend weitergegeben wird. Auch die Regeln des Datenschutzrechts sind selbstverständlich bei Eingaben in KI-Systeme zu beachten.
Unklar ist die urheberrechtliche Situation bei KI-generierten Texten: Bei den derzeitigen Systemen ist die Entstehung der Texte vielfach nicht nachvollziehbar und da die Trainingsdaten der KI auch urheberrechtlich geschützte Werke umfassen können, ist es nicht auszuschließen, dass die Ergebnisse auch urheberrechtsverletzende Elemente enthalten.
Die Strategie: Besonnenheit und Zurückhaltung
Bei so vielen offenen Fragen ist die beste Strategie jedenfalls derzeit noch eine zurückhaltende und besonnene Verwendung von KI. Dass technische Systeme und damit auch KI nicht unfehlbar sind, dürfte allgemein bekannt sein – die Ergebnisse können unvollständig oder falsch (manchmal auch von der KI erfunden) sein. Daher ist beim Einsatz von KI zum Generieren von Texten – wenn man sie dafür überhaupt verwenden will und darf – größte Vorsicht geboten, weil die erzielten Ergebnisse nicht zwingend korrekt sein müssen und zudem die Quellen häufig unklar sind. Unerlässlich ist es, sich vorher über die Funktionsweise des genutzten Systems zu informieren und die Ergebnisse zu kontrollieren.
Sinnvoller kann der Einsatz von KI zur Textkorrektur und Stilverbesserung sein. Hier bestehen weniger urheberrechtliche Bedenken, aber die Letztverantwortung für Verständlichkeit und inhaltliche Richtigkeit bleibt auch hier bei den Nutzenden. Bei Recherchen und bei der Verarbeitung großer Datenmengen kann KI sicherlich helfen, aber auch hier muss jedenfalls eine Kontrolle erfolgen. Zudem sollte beim Einsatz generativer KI immer gefragt werden, ob dieser gegenüber anderen (z. B. Prüfenden oder Vertragspartnern) offenzulegen ist. Fazit: KI kann bislang vielleicht an manchen Stellen die Arbeit erleichtern, aber eigenständiges Denken und Entscheiden nicht ersetzen.
Während der Corona- Pandemie kamen viele Menschen zum ersten Mal in Kontakt mit virtuellen Besprechungen. Doch Onlinemeetings bieten auch außerhalb von Pandemiezeiten Vorteile, denn lange Reisezeiten können vermieden werden. Klassische Onlinetermine haben allerdings noch Schwächen, an deren Behebung nun in einer internationalen Forschungskooperation gearbeitet wird. Einblicke in die Forschungsergebnisse bietet Dr. Volker Settgast in seinem Gastbeitrag.
Zur Person
Dr. Volker Settgast schloss 2005 sein Informatikstudium an der Technischen Universität Braunschweig ab und promovierte 2013 an der Technischen Universität Graz. Seit Juli 2009 ist er im Geschäftsbereich Visual Computing in Graz für die Fraunhofer Austria Research GmbH tätig, wo er als Senior Researcher zum Thema Virtual und Augmented Reality forscht.
Gerichte in Kanada und Australien machen bereits von virtuellen Verhandlungen Gebrauch. Kein Wunder – sind dort die Anreisezeiten und Wege unter Umständen besonders lang und stehen in keiner günstigen Relation zur Dauer mancher Verhandlung. Doch auch in anderen Ländern ist der Trend zu beobachten. Im Forschungsprojekt „Virtual Court“, das von Fraunhofer Austria geleitet wird und an dem auch internationale Partner wie die Western Sidney University, das Department of Earth & Planetary Sciences der Harvard University und das Cyberjustice Laboratory der Université de Montréal beteiligt sind, wollen wir nun sicherstellen, dass einerseits die Technik in jedem Fall problemlos funktioniert und dass andererseits Schwächen von klassischen Onlinekonferenzen behoben werden.
Einer der Nachteile klassischer Videokonferenzen ist ein ermüdender Effekt, der von vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern beschrieben wird. Der Grund für diese Ermüdung liegt mit großer Wahrscheinlichkeit am fehlenden Blickkontakt, denn in einem gewöhnlichen Zoom-Meeting scheinen alle Blicke an einem vorbeizugehen. Das direkte Ansprechen einer Person ist erschwert, die zwischenmenschliche Komponente fehlt. Unser Ziel ist, dass eine Person in dem von uns entwickelten virtuellen Gerichtssaal ganz selbstverständlich erkennen kann, wenn sich ihr eine andere zuwendet und Augenkontakt herstellt. In der ersten Projektphase experimentierten wir dafür mit einem Set-up aus mehreren Webcams und Monitoren. Das hat sich aber als nicht praktikabel erwiesen, denn im Normalfall verfügt eine Person nur über eine einzige Webcam und einen Monitor. Auch die Menge der zu übertragenden Daten hat dabei ein Problem dargestellt.
Bild: Fraunhofer AustriaDie Lösung: Digitale Avatare repräsentieren die Personen in einer virtuellen Umgebung, die Gerichtsverhandlung wird komplett in den virtuellen Raum übertragen und findet nicht mehr zu Hause vor dem Monitor statt. Die Software, die das ermöglichen soll, ist derzeit in Entwicklung. Erste Tests haben bereits stattgefunden.
Vor dem Start der Verhandlung im virtuellen Gerichtssaal wird den Beteiligten die für sie entsprechende Rollenspezifikation wie Richter, Verteidiger, Zeuge oder Angeklagter zugewiesen. Eine Webcam nimmt das Gesicht auf. Mimik und Augenbewegungen der Verhandelnden werden auf die Avatare übertragen. Die mittels Eyetracking erfasste Blickrichtung wird in eine Kopfbewegung des Avatars umgesetzt – ein direkter Blickkontakt zwischen den Gesprächspartnern wird simuliert. Die Übertragung eines Videobildes entfällt bei diesem System. Lediglich der Audiostream und die aus dem Eyetracking und der Mimikerkennung resultierenden Daten werden übertragen. Der zu transferierende Datenstrom ist daher reduziert und stellt für niemanden mehr ein Hindernis dar.
Im nächsten Schritt sollen die Hände der Teilnehmenden und ihre Gesten ebenfalls erfasst und durch den Avatar dargestellt werden. Geplant ist auch, die virtuellen Gerichtssäle länderspezifisch anzupassen. Über Ratschläge und Kooperationsangebote aus der Welt der Juristinnen und Juristen in Österreich oder Deutschland würden wir uns daher besonders freuen.
Bild: Fraunhofer Austria
Die Entwicklung von Innovationen stößt – wegen ihrer Neuartigkeit – immer wieder auf rechtliche Herausforderungen. Dies überrascht nicht, denn Innovationen können gerade dort wirken, wo die bestehenden Regeln zwar greifen, aber nicht die besonderen und neuen Umstände der Innovation abbilden. Dies kann zur Folge haben, dass eine Innovationsentwicklung nicht abgeschlossen werden kann oder aufgrund von Rechtsunsicherheit nicht (weiter-)verfolgt wird. Reallabore knüpfen hier an und können Innovationen fördern. Wie, erklärt Rechtsanwältin Dr. Theresa Bachmann.
Zur Person
Dr. Theresa Bachmann ist Rechtsanwältin bei Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB in Berlin und berät in diversen Bereichen des öffentlichen Wirtschaftsrechts und Außenwirtschaftsrechts. Sie begleitet Unternehmen und Akteure der öffentlichen Hand bei regulatorischen Fragen im Zusammenhang mit Rechtsänderungen, Innovationen und komplexen Infrastrukturvorhaben und vertritt diese in Verwaltungs(gerichts)verfahren. Ihre außenwirtschaftsrechtlichen Schwerpunkte liegen in der Beratung von Unternehmen im Bereich des Sanktions-, Exportkontroll- und Zollrechts sowie in der Investitionskontrolle.
Nach der Definition des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sind Reallabore Testräume für Innovation und Regulierung, in denen nicht nur eine innovationsbezogene Erprobung stattfinden kann, sondern gerade auch eine Erprobung der einschlägigen oder benötigten Regulierung (siehe https:// www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/reallabore-testraeume-fuer-innovation- und-regulierung.html). Was aber genau ist unter solchen Testräumen zu verstehen und wie wirken sie sich in rechtlicher Hinsicht aus? Und kann eine Regulierung – der Erprobung im Reallabor als solcher oder die regulatorische Verankerung von Reallaboren – auch innovationsfördernd wirken?
Was ist ein Reallabor?
Der Begriff „Reallabor“ lässt an einen physischen Raum, eben ein Labor, denken. Und in der Tat ist diese Assoziation nicht fehl am Platz, auch wenn es sich bei einem Reallabor um ein Labor im übertragenen Sinne handelt, in dem neue Technologien, Produkte und Geschäftsmodelle in der Praxis unter realen Bedingungen erprobt werden können. Die Erprobung im Reallabor findet also gerade nicht in einem gesonderten Raum statt, sondern im Realbetrieb. Prominentes Beispiel hierfür ist der Einsatz innovativer Verkehrsmittel zur Personenbeförderung, deren Anwendung sich noch in der Erprobungsphase befindet, diese aber zu Erprobungszwecken bereits im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt und von der Allgemeinheit genutzt werden.
Das Reallabor als Testraum für Innovation und Regulierung legt einen besonderen Fokus auf die Ausforschung der regulatorischen Bedingungen, die die Nutzung der Innovation auch zukünftig erfordern wird. In der Regel ist eine Erprobung im Reallabor dann notwendig, wenn der Einsatz der Innovation auf regulatorische Hindernisse stößt, beispielsweise einen fachgesetzlichen Genehmigungsvorbehalt, dessen Voraussetzung die Innovation gerade aufgrund ihrer Innovativität nicht erfüllen kann. Da Reallabore an die konkrete Innovation anknüpfen, sind sie von der jeweiligen Innovation und dem jeweiligen Erprobungsbedürfnis geprägt.
Was können Reallabore leisten?
Die Ausgestaltung eines Reallabors bestimmt auch das Leistungspotenzial, das dieses entfalten kann. Reallabore, die der Regulierung dienen, weisen jedoch oft einige Aspekte auf, die im Zusammenhang stehen mit gesetzgeberischem Tätigwerden oder Verwaltungshandeln. Gesetzgeberisches Handeln ist in der Regel dann vonnöten, wenn die Erprobung einer Innovation an regulatorischen Hindernissen scheitert. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Erprobung nach der bestehenden Rechtslage aufgrund ihrer Innovativität einem Verbot unterliegt. Gesetzgeberisches Mittel, solchen Verboten zu begegnen, sind insbesondere Experimentierklauseln.
Experimentierklauseln wirken regelmäßig in dem für die Innovation anwendbaren Fachrecht. In den meisten Fällen schaffen sie Ausnahmetatbestände gerade zu Erprobungszwecken und ermöglichen so ein Abweichen vom bestehenden Rechtsrahmen (siehe z. B. § 2 Abs. 7 PBefG). Sie bieten aber auch Gelegenheit, den bestehenden Rechtsrahmen erprobungs- und innovationsbezogen weiterzuentwickeln.
Experimentierklauseln stellen folglich eine Form der Regulierung dar, die gerade dazu dient, Innovationen zu ermöglichen und entsprechend innovationsfördernd wirkt. Verwaltungshandeln im Zusammenhang mit Reallaboren geht oftmals mit Experimentierklauseln einher, ist aber nicht zwangsläufig auf deren Anwendungsbereich beschränkt und kann sich auch aus bestehendem Verwaltungsverfahrensrecht ergeben. Abhängig vom Bestehen einschlägiger Ermächtigungsgrundlagen kann die Verwaltung mit oder ohne Regelungswirkung tätig werden.
Denkbar sind beispielsweise der Erlass von Verwaltungsakten, mit denen Erprobungen genehmigt oder ein Nichteinschreiten zugesichert wird. Daneben kann die Verwaltung aber auch beispielsweise durch rein informatorisches Handeln eine Erprobung begleiten und auf diese Weise Rechtsunsicherheit entgegenwirken.
Welche Rolle spielen Reallabore im Rechtsrahmen und in der Innovationsförderung?
Reallabore als Testräume für Regulierung sind ein wichtiges Instrument, um den Rechtsrahmen innovationsfreundlicher zu gestalten. Gelingt dies, ebnen Reallabore den Weg zu einer innovationsfördernden Regulierung. Dabei ermöglichen sie zum einen die Entwicklung von Innovationen, so lange sich diese noch im Erprobungsstadium befinden. Sie bieten vor allem aber auch das Potenzial, wichtige Erkenntnisse über die erforderliche Regulierung von Innovationen im Regelbetrieb, also nach der Erprobungsphase, zu erlangen. Diese Erkenntnisse können – und sollten – in den regulären Regulierungsrahmen übertragen werden, um eine rechtssichere Etablierung der Innovationen zu gewährleisten.
Reallabore als Testräume für Regulierung sind ein wichtiges Instrument, um den Rechtsrahmen innovationsfreundlicher zu gestalten.
Beide Aspekte wirken in die Innovationslandschaft hinein: Für die Erprobungsphase bieten Reallabore einen Rahmen, der für Innovatorinnen und Innovatoren Rechtssicherheit bedeutet. Der Erkenntnisgewinn aus dem Reallabor, einhergehend mit einer nachgelagerten, dauerhaften Anpassung des Rechtsrahmens und die Ermöglichung des Regelbetriebs, schaffen wiederum einen der größten Innovationsanreize, nämlich die Aussicht, die Innovation über die Erprobungszeit hinaus zur Anwendung zu bringen.
Vor diesem Hintergrund kommt Reallaboren, die insbesondere auch der Erprobung von Regulierung dienen, eine wichtige Rolle zur Innovationsförderung zu. Doch nicht nur die regulatorischen Erkenntnisse aus den einzelnen Reallaboren wirken innovationsfördernd. Auch die regulatorische Verankerung des Instruments „Reallabor“ dient der Innovationsförderung: Wenn das Instrument des Reallabors zu einem festen Bestandteil in der Regulierungslandschaft wird und Reallabore nach einem einheitlichen Grundkonzept und innovationsfreundlich ausgestaltet werden, dürfte dies zu einer größeren Aufmerksamkeit für die Möglichkeit der Erprobung im Reallabor führen. Vor allem könnte eine solche regulatorische Verankerung eines Grundkonzepts zu gesteigerter Rechtssicherheit dessen, was im Rahmen von Reallaboren möglich ist, führen.
Dieser Aspekt der innovationsfördernden Regulierung ist geeignet, das Instrument Reallabor greifbarer und damit anwendungsfreundlicher zu machen. Die Bundesregierung hat die gesetzliche Verankerung von Reallaboren als Ziel im Koalitionsvertrag festgelegt (Koalitionsvertrag 2021, S. 33); das BMWK arbeitet aktuell an der Umsetzung eines Reallabore-Gesetzes (BMWK, 2021: Neue Räume, um Innovationen zur erproben – Konzept für ein Reallabore-Gesetz). Man darf also gespannt sein, wie die Bundesregierung das Potenzial zur Innovationsförderung durch Regulierung ausgestalten wird und wie sich ein Reallabore-Gesetz auf die Innovationslandschaft auswirken wird.
Dr. Anna-Elisabeth Krause-Ablaß hat als Delegierte Europäische Staatsanwältin Aufsehen erregende Prozesse geführt. Nun ist sie von Luxemburg nach Bonn gewechselt und bringt ihr Wissen bei Flick Gocke Schaumburg ein. Im Gespräch mit dem karriereführer recht begründet sie den Schritt und gibt Einblicke in alte und neue Herausforderungen. Das Interview führte Dr. Marion Steinbach
Zur Person
Dr. Anna-Elisabeth Krause-Ablaß war von 2008 bis 2009 Rechtsanwältin bei CMS Hasche Sigle, Frankfurt am Main, anschließend bis 2010 Richterin beim Landgericht Frankfurt am Main. Von 2010 bis 2021 arbeitete sie als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, unterbrochen durch eine Tätigkeit als Nationale Sachverständige bei der Europäischen Kommission in Brüssel. Von 2021 bis 2023 war sie Delegierte Europäische Staatsanwältin bei der Europäischen Staatsanwaltschaft in Luxemburg und Frankfurt. Seit Anfang 2024 ist sie Rechtsanwältin im Bonner Büro von Flick Gocke Schaumburg.
Der Wechsel von der Staatsanwaltschaft in eine Kanzlei ist eher selten. Was hat sie zu dem Schritt bewogen?
Der Job des Staatsanwalts ist eine ganz tolle Aufgabe, die nicht nur spannend und extrem abwechslungsreich ist, sondern auch dem Gemeinwohl dient. Diese Attribute haben mich die letzten 14 Jahre, die ich als Staatsanwältin tätig war, täglich motiviert und inspiriert. Sie haben mir die Entscheidung, den Weg zurück in die Privatwirtschaft zu gehen, nicht leicht gemacht. Ich bin allerdings ein Mensch, der gerne neue Herausforderungen annimmt und sein Karriereschicksal selbst in die Hand nehmen möchte.
In der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaft kann man sich leider nicht auf ein Fachgebiet spezialisieren und zugleich in der Karriereleiter emporsteigen. Beförderungspositionen sind rar und immer mit dem Risiko verbunden, sich plötzlich in einem gänzlich anderen Fachgebiet oder einer Verwaltungsaufgabe wiederzufinden. Es ist zwar lehrreich und bereichernd, sich immer wieder in neue Materien einzuarbeiten; ich habe mich allerdings dankenswerterweise die letzten zwölf Jahre ausschließlich mit dem Gebiet des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts befasst und möchte dieser Materie gerne treu bleiben, da sie mir großen Spaß macht.
Sie kennen die Kanzleiwelt durch Ihre früheren beruflichen Erfahrungen. Was stellt für Sie den besonderen Reiz der Arbeit in einer Kanzlei dar?
Der Reiz besteht darin, ein großes Maß an Gestaltungsmöglichkeit zu haben. Auch wenn Kanzleien wirtschaftlichen Zwängen unterworfen sind, besteht bei der Frage, ob und wie ein Mandat geführt wird, größere Freiheit als bei der Frage, ob und wie ein Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft bearbeitet wird. Ein weiterer – aus meiner Sicht nicht zu unterschätzender – Vorteil der Tätigkeit in einer größeren Kanzlei ist die Personal- und Sachausstattung.
Trotz der Vorteile habe ich auch großen Respekt vor der neuen Tätigkeit. Es wird eine Umstellung sein, plötzlich nicht mehr objektiv auf einen Sachverhalt zu blicken, sondern Partei für die Mandantschaft zu ergreifen. Zudem ist man als Dienstleister den zeitlichen Bedürfnissen des Mandanten unterworfen. Da ich dies aber bereits zu Beginn meiner beruflichen Tätigkeit war und darüber hinaus aus einer Anwaltsfamilie stamme, ist mir dies nicht fremd. Zudem ist die Tätigkeit des Staatsanwalts in einem Wirtschaftsdezernat auch mit viel Mehrarbeit verbunden, die mich aber nie wirklich abgeschreckt hat.
Sie haben Ihre berufliche Laufbahn im Bereich Arbeits- und Gesellschaftsrecht begonnen, waren dann als Richterin in Zivilsachen tätig und haben sich danach auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert. Was sind die besonderen Herausforderungen dieses Bereichs?
Die Besonderheit des Wirtschaftsstrafrechts besteht darin, dass das materielle Strafrecht nur einen geringen Teil der Tätigkeit ausmacht. Der Großteil der Rechtsfragen, mit denen man sich zu befassen hat, stammt aus dem Zivilrecht (z. B. dem Gesellschafts- und Arbeitsrecht) und dem Steuerrecht. In prozessualer Hinsicht weicht das Wirtschaftsstrafrecht jedoch nicht vom Kernstrafrecht ab, sodass das Strafverfahrensrecht zum täglichen Brot eines Wirtschaftsstrafrechtlers gehört.
Im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht handelt es sich üblicherweise um komplexe Sachverhalte, die der Bearbeiter aus vielen Unterlagen und Daten zu erfassen hat. Studierende, die in dieser Rechtsmaterie arbeiten möchten, sollten daher neben einem allgemeinen Interesse am Strafrecht an wirtschaftlichen Zusammenhängen interessiert, dem Steuerrecht gegenüber nicht abgeneigt und bereit sein, umfangreiches Aktenmaterial zu sichten. Nicht zu unterschätzen ist auch die Tatsache, dass man – sowohl bei der Staatsanwaltschaft als auch in der Anwaltschaft – im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts viele Tage und Monate, gegebenenfalls sogar Jahre, mit den Fällen zu tun hat. Studierende, die es vorziehen, viele, aber dafür kürzere Sachverhalte zu bearbeiten, sollten sich gut überlegen, ob das Wirtschaftsstrafrecht die richtige Materie für sie ist.
Ich selbst wollte ursprünglich nie im Strafrecht tätig sein. Im Studium habe ich meinen Schwerpunkt auf das Arbeits- und Gesellschaftsrecht gelegt und auch im Gesellschaftsrecht promoviert. So war es nur konsequent, auch in diesem Bereich in den Beruf starten. Beim Landgericht war ich auch ausschließlich mit Zivilsachen befasst. Bei der Staatsanwaltschaft, zu der ich infolge Personalüberhangs beim Landgericht unfreiwillig gekommen bin, habe ich dann aber großen Gefallen am lebensnahen Strafrecht entwickelt und dann letztendlich im Wirtschaftsstrafrecht die perfekte Kombination gefunden.
Als Staatsanwältin hatten Sie es zum Teil mit spektakulären Fällen zu tun, über die oft in den Medien berichtet wurde, wie beispielsweise über die öffentlichkeitswirksamen Hausdurchsuchungen beim DFB aufgrund des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung. Wie werden sich Ihre Aufgaben und Ihre Arbeitsweise bei Ihrer neuen Tätigkeit verändern?
Ich werde einerseits Unternehmen dazu beraten, welche Vorkehrungen sie treffen können, um solche öffentlichkeitswirksamen Hausdurchsuchungen nach Möglichkeit zu vermeiden. Diese stellen nämlich nicht nur eine Herausforderung für den Staatsanwalt dar, sondern beeinträchtigen auch die Reputation des Unternehmens. Hierbei spielt es eine große Rolle, hinreichende Compliance- Maßnahmen zu implementieren, die die Begehung von Straftaten verhindern. Für den Fall, dass es zu Straftaten gekommen ist, wird es dann andererseits zu meinen Aufgaben gehören, das Unternehmen gegenüber dem erhobenen Vorwurf zu verteidigen. Zudem werde ich meine Ermittlungsexpertise aus den vergangenen Jahren bei unternehmensinternen Untersuchungen einbringen.
Prof. Dr. Dana-Sophia Valentiner geht den vielen Facetten der Frage nach der Geschlechtergerechtigkeit des Rechts nach. Für ihr Engagement zur Förderung der Frauen und der Gleichstellung wurde die Vizepräsidentin des Deutscher Juristinnenbundes bereits ausgezeichnet. Im Gespräch mit dem karriereführer recht erklärt sie unter anderem, worum es bei der feministischen Rechtspolitik geht. Die Fragen stellte Dr. Marion Steinbach.
Zur Person
Dana-Sophia Valentiner studierte Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg, wo sie 2020 mit einer mehrfach prämierten Arbeit zum Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung bei Prof. Dr. Ulrike Lembke promoviert wurde. Bis 2022 war sie an der Helmut- Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Professur für Öffentliches Recht, insbes. Öffentliches Wirtschafts- und Umweltrecht tätig. Seit 2022 lehrt und forscht sie an der Universität Rostock. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Staatsund Verwaltungsrecht, insbesondere Grundrechte (allgemeines Persönlichkeitsrecht, Gleichheitsrechte), Wahlrecht, Recht der Verkehrswende und Legal Gender Studies. Sie ist unter anderem Young Academy Fellow der Akademie der Wissenschaften in Hamburg und Vizepräsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e. V.
Warum braucht es eine feministische Rechtspolitik?
Erstens, weil Recht keineswegs objektiv, neutral und gerecht ist. In unserem Podcast Justitias Töchter diskutieren wir über diskriminierende Rechtsnormen oder Beispiele für Benachteiligungen oder Stereotypisierungen, die aus der Rechtsanwendungspraxis resultieren. Recht ist ein Machtinstrument, das auch dazu beiträgt, bestimmte Erwartungen an Geschlecht und gesellschaftliche Strukturen aufrechtzuerhalten. Als Machtinstrument bietet Recht auch viel Potenzial für eine Verbesserung gesellschaftlicher Verhältnisse, und hierin liegt der zweite Grund, warum es eine feministische Rechtspolitik braucht: Das Versprechen materieller Gleichberechtigung, das auch Art. 3 Abs. 2 GG macht, verlangt staatliches Handeln, das benachteiligende Hürden abbaut, Stereotypisierungen überwindet, Diskriminierungen beendet und verhindert.
Inwiefern weist auch das Jurastudium Diskriminierungen auf?
Das Jurastudium ist jedenfalls nicht besonders divers. Für die Studierendenschaft ändert sich das zunehmend, aber die juristischen Fakultäten sind immer noch sehr männlich, sehr weiß. Solche Räume haben ein gewisses Potenzial für Exklusion und auch für Diskriminierungen. Für die Benotung in den juristischen Staatsexamina haben dies Towfigh/ Glöckner/Traxler in ihren Studien nachgewiesen. Für die juristischen Ausbildungsfälle konnte ich in einer Studie vor ein paar Jahren zeigen, dass sie durchzogen sind von Geschlechterrollenstereotypen (z. B. der Rechtsanwalt und die Sekretärin). Ich kritisiere außerdem das Objektivitätsideal, das der juristischen Ausbildung teilweise zugrunde gelegt wird. Ich halte das für eine Illusion. Viel wichtiger ist es, als Juristin sensibel für das eigene Wissen und dessen Grenzen sowie für die eigene Positionierung und eigene Privilegien zu sein. Das sollte auch in der juristischen Ausbildung eine Rolle spielen.
Wie ist es um die Geschlechtergerechtigkeit in den Kanzleien bestellt?
Auch in den Kanzleien zeigt sich das bekannte Muster: Frauen und andere marginalisierte Personen sind unterrepräsentiert, vor allem in Führungspositionen. Der Anteil an Frauen bei den Equity Partnerschaften in Kanzleien liegt etwa bei elf Prozent. Mittlerweile gibt es einige Initiativen, um gezielt Frauen und marginalisierte Personen zu gewinnen und zu halten, z. B. Mentoring und besondere Vernetzungsangebote. Ohne weitgreifende strukturelle Veränderungen wird ein wirklicher Kulturwandel aber nicht gelingen. Es braucht eine klare Personalpolitik, auch unter Einsatz von Quoten, um Sichtbarkeit herzustellen und Vorbilder zu schaffen. Außerdem sind Arbeitszeitmodelle zu entwickeln, die insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen.
Sie sensibilisieren auch für latente Geschlechterungerechtigkeit, beispielsweise anhand der Zeit. Was hat es damit auf sich?
Das war eine sehr interessante Podcastfolge mit der Journalistin und Autorin Teresa Bücker über ihr Buch „Alle Zeit“. Sie zeigt darin, dass Zeit die zentrale Ressource in unserer Gesellschaft und sehr ungleich verteilt ist. Zeit zu haben ist zugleich Grundvoraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Das Thema Zeitgerechtigkeit ist auch für das Recht interessant. So wirken sich bestehende Regelungen faktisch darauf aus, wie viel Zeit uns zur Verfügung steht. Das fängt mit Arbeitszeitregelungen an und reicht bis zu Ansprüchen auf Kinderbetreuung oder Elternzeit. Solche Regelungen gestalten Realitäten. Sie können – und das ergibt sich besonders aus einer feministischen Perspektive – auch einen Beitrag zur Geschlechtergerechtigkeit leisten.
Der Deutsche Juristinnenbund hat unter Leitung der großartigen Professorin Heide Pfarr ein umfangreiches Konzept für ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft erarbeitet. Es setzt auf Maßnahmen regulierter Selbstregulierung, auf kollektiv erarbeitete Arbeitszeitmodelle, eine lebenslauforientierte Arbeitszeitgestaltung, Arbeitszeitchecks zur Ermittlung von Arbeitszeitbedürfnissen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und auf dieser Grundlage zu ergreifende Maßnahmen. Kanzleien haben hier die Chance, mit positivem Beispiel voranzugehen.
Was können Anwältinnen in den Kanzleien für mehr Gleichberechtigung tun?
Rechtsanwältinnen können sich ansprechbar zeigen für Frauen und andere marginalisierte Personen, Netzwerke für den niedrigschwelligen Austausch schaffen bzw. an ihnen mitwirken und Talente aktiv fördern. Am meisten können aber die Partner tun – und das sind immer noch überwiegend Männer.
Was wird für eine Gleichberechtigung in Rechtsprechung und Gesetzgebung gebraucht?
Es gibt noch allerhand zu tun. Ein Anfang wäre gemacht, würde der staatliche Gleichberechtigungsauftrag aus Art. 3 Abs. 2 GG ernstgenommen. Dieses Ziel wird nur erreicht, wenn alle staatlichen Akteure bei allen Maßnahmen Gleichberechtigung als eigenständiges Ziel und Querschnittsaufgabe mitdenken. Das Problem ist: Die bestehenden Konzepte und Strategien existieren nur auf dem Papier. Viel zu oft fallen sie in der Praxis hintenüber. Solange das so ist, bleibt Art. 3 Abs. 2 GG ein wunderschönes, aber leeres Versprechen, dessen Beachtung im Einzelfall von dem Engagement Einzelner abhängt.
Wie ist die Idee zu dem Podcast Justitias Töchter entstanden?
Selma Gather, die den Podcast mit mir moderiert, und ich teilen ein großes Interesse für feministische Rechtswissenschaft sowie für Podcasts. Lehrbücher und Zeitschriften zum Thema gibt es einige sehr gute, z. B. das Studienbuch „Feministische Rechtswissenschaft“ von Foljanty/Lembke, die Rechtszeitschrift STREIT oder die djbZ. In der Podcastlandschaft sah es dagegen mau aus. Den Ausschlag für den Projektstart gab Professorin Maria Wersig, damals Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, die auch in unserer ersten Folge zu Gast war. Seit Mai 2020 sprechen wir nun bei Justitias Töchter über feministische Themen im Recht und mit Frauen bzw. FLINTA über Recht. Es geht eigentlich in jeder Folge um die Frage, ob das Recht geschlechtergerecht ist. Die Themenbandbreite reicht von reproduktiven Rechten über das Familien- und Abstammungsrecht bis zu geschlechtsspezifischer Gewalt.
„Justitias Töchter. Der Podcast zu feministischer Rechtspolitik“ Der Podcast ist eine Produktion des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb). Selma Gather und Dana-Sophia Valentiner sprechen einmal im Monat über feministische Themen im Recht und mit Frauen über Recht.
Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von Spotify zu laden.
Die Zahlen verwundern: 80 Prozent der Studierenden blicken optimistisch in die Zukunft, obwohl 72 Prozent noch keinen klaren Karriereweg vor Augen haben. Das sind Ergebnisse des Karrierebarometers 2023/2024 von JobTeaser und The GenZLab. Ziel von JobTeaser ist es, jungen Talenten den Weg in den Job zu erleichtern und das Matching zu ermöglichen. Daher werden sowohl die GenZ als auch Personalverantwortliche über ihre Erwartungen, Vorstellungen und Wünsche befragt und die Ergebnisse miteinander verglichen. So zeigt sich beispielsweise, dass für Recruiter Teamfähigkeit besonders vordringlich ist, während die Studierenden diese Kompetenz für weniger wichtig erachten.
Integrierter Jura-Bachelor und E-Examen im Saarland
Zum Wintersemester 2024/2025 führt die Fakultät Rechtswissenschaft der Universität des Saarlands den integrierten Bachelor für Jurastudierende ein. Das bedeutet: Studentinnen und Studenten können sich künftig parallel für ein Jurastudium mit dem Ziel „Erste juristische Prüfung“ und den Bachelor of Laws einschreiben. Sollten sie das erste Staatsexamen nicht bestehen, haben sie nach sechs Semestern immerhin einen Bachelor of Laws in der Tasche. Der international anerkannte akademische Grad des Bachelors qualifiziert für ein Arbeiten im Ausland, aber auch in juristischen Abteilungen, beispielsweise bei einer Bank, in einer Versicherung oder in Unternehmen. Außerdem bietet er die Möglichkeit, einen Master of Laws aufzusatteln. Neu auch: Ab 2024 soll auch das erste Staatsexamen elektronisch abgefasst werden können. Die Anfertigung der Klausuren am Laptop soll spätestens im Herbst 2024 möglich sein.
LL.M.-Studiengang „Recht der Digitalisierung“ seit WS 2023/2024 in Köln
Die Digitalisierung wirft viele juristische Fragen auf. Diese reichen von der Ahndung von Verbrechen im Cyberspace über arbeitsrechtliche Fragen bis hin zu den Grenzen, die beim Einsatz von Technologien respektiert werden müssen. Damit Juristinnen und Juristen auf diese Fragestellungen vorbereitet sind, bietet die Universität zu Köln seit dem Wintersemester 2023/2024 einen einjährigen gebührenfreien Studiengang an. Behandelt werden spezifische Fragen der Digitalisierung in grundlegenden Rechtsbereichen wie dem Datenschutz-, Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht, Arbeits- und Medienrecht sowie dem internationalen Recht. An der Entwicklung des Studiengangs beteiligt waren die studentische Initiative des „Legal Tech Lab Cologne“ und die Kölner Forschungsstelle „Recht und Ethik der digitalen Transformation“. Das LL.M.-Programm richtet sich an Absolventinnen und Absolventen eines rechtswissenschaftlichen Studiengangs und ist eine Zusatzqualifikation für Juristinnen und Juristen.
von Dr. Marion Steinbach
Die Rechtsbranche war noch nie so volatil und zugleich von ambivalenten Kräften geprägt. Das kann Ängste wecken, bietet zugleich aber enorme Chancen. Nadine Lilienthal beschreibt, warum KI, komplexe Gesetze und Fachkräftemangel Fluch und Segen sind und wie Berufseinsteiger diese geschickt für sich nutzen können.
Zur Person
Dr. Nadine Lilienthal ist Vordenkerin für einen zukunftsfähigen Rechtsmarkt. Sie ist Rechtsanwältin und Gesch.ftsführerin von Legaleap.law. Im „Zukunft Rechtsmarkt“ Podcast interviewt sie Persönlichkeiten der Rechtsbranche. Außerdem ist sie Mitgründerin des New Legal Network – dem Netzwerk für ganzheitliche Rechtsberater:innen.
Vor allem diese drei Faktoren wirken sich stark und ambivalent auf die Rechtsbranche aus:
KI und die neuen Legal-Tech-Tools,
die seit Jahren steigende Anzahl an Gesetzen und
die sinkende Anzahl an Nachwuchsjuristinnen und -juristen.
Da die Regulatorik stetig komplexer wird, steigt der Bedarf an juristischem Nachwuchs. Eine Lösung, den Fachkräftemangel aufzufangen, bieten KI und Legal Tech. Zugleich könnte die Technologie juristische Jobs stark verändern oder teilweise ersetzen. Gerade durch neue Technologien war das Angebot an Tätigkeiten im juristischen Bereich noch nie so vielseitig. Zunehmend mehr Positionen verlangen relevantes Schnittstellenwissen aus anderen Fachbereichen. Das erhöht für Absolventinnen und Absolventen die Möglichkeit, ihr Berufsbild selbst zu gestalten und einen zu den eigenen Fähigkeiten passenden Job zu kreieren.
Was tust du, um dieses Ziel zu erreichen?
Erstens: Spezielles Wissen und Kompetenzen: Spezialwissen, zum Beispiel zu DAOs oder Blockchain, ist im Rechtsmarkt seltener zu finden, als zum Beispiel allgemeine gesellschaftsrechtliche Skills. Dein persönlicher Mix aus Knowhow und Kompetenzen kann sich ergeben aus:
Seminararbeiten, Fachartikeln oder anderen Publikationen.
Engagement in Studierendeninitiativen oder einem Ehrenamt.
Interessen außerhalb der Universität..
Zertifikaten und Zusatzabschlüssen.
Zweitens: Sichtbarkeit: Wenn du dort sichtbar bist, wo auch potenzielle Arbeitgeber sind, wie bei LinkedIn, kannst du frühzeitig auf interessante Kontakte zurückgreifen. So geht’s:
Poste regelmäßig über „dein“ juristisches Schnittstellenthema.
Beginne einen Newsletter auf Social Media.
Vernetze dich mit Juristinnen und Juristen, die schon im Beruf sind.
Präsentiere in deinem Profil die Themen, die dich interessieren.
Engagiere dich (im Vorstand) einer Studierendeninitiative.
Starte einen Podcast oder eine Video-Reihe, in der du Expertinnen und Experten zu „deinem“ Thema interviewst.
Drittens: Netzwerken und Initiativbewerbungen: Besonders wenn du bereits eine gewisse Sichtbarkeit mit deinem Spezialwissen und deinen Kompetenzen erlangt hast, kann das sehr wirksam sein:
Bitte Juristinnen und Juristen, die deinen Wunschberuf ausüben, um einen Austausch. So kannst du mehr über ihren Werdegang und nötige Zwischenschritte erfahren und du erhältst vielleicht direkte Anknüpfungspunkte für einen Berufseinstieg.
Erzähle Personen in deinem Netzwerk, was du gerne machen würdest.
Wenn du einen Wunscharbeitgeber hast, nimm Kontakt auf und zeige im Gespräch, welchen Mehrwert du dem Arbeitgeber bringen kannst.
Fazit: Wer proaktiv vorgeht und seine Sichtbarkeit nutzt, steigert die Chancen seinen Traumjob in der Rechtsbranche zu finden.
Dr. Frederik Neyheusel präsentiert als Justus Krux mit seinem Bühnenprogramm Jura und Recht humorvoll, augenzwinkernd und lehrreich. Alle seine kurzweiligen Geschichten durch die Welt der Anwältinnen und Anwälte und des Rechts haben einen realen juristischen Hintergrund. Mit dem Rechtsanwalt und Comedian sprach Dr. Marion Steinbach.
Zur Person
Dr. Frederik Neyheusel, Jahrgang 1973, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg. Seit 1999 ist er Rechtsanwalt. Der Gesch.ftsführer und Gesellschafter der Kanzlei SGP Schneider Geiwitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH tritt als Kabarettist unter dem Künstlernamen „Justus Krux“ (https://justus-krux.de) auf. Seit 2019 ist er mit dem Kabarettprogramm „Kommste noch auf nen Kaffee mit hoch …? Aus dem Leben eines Anwalts“ deutschlandweit auf Kleinkunstbühnen unterwegs.
Wie kamen Sie auf die Idee, juristische Themen kabarettistisch zu präsentieren?
Ich halte seit Jahren juristische Fachvorträge im Baurecht für Baubeteiligte und habe schnell gemerkt, dass die Zuhörer und Zuhörerinnen viel aufmerksamer waren, wenn die juristische Botschaft mit Anekdoten und etwas Humor transportiert wurde. Das Verhältnis von „Lernstoff“ und „humorvoller Überspitzung“ hat sich dann im Laufe der Zeit immer weiter in Richtung des Humors verschoben. Nach einem Vortrag im Jahre 2019 kam dann ein Veranstalter auf mich zu und fragte, ob ich mal daran gedacht hätte, auf Basis des Vortrages ein reines juristisches Kabarettprogramm zu entwickeln. Dies war dann der Startschuss für das Bühnenprogramm.
Was macht das Recht zu einem ergiebigen Sujet für die Comedy?
Jura eignet sich vor allem deshalb für eine humorvolle Aufarbeitung, weil es den Alltag jedes Einzelnen betrifft, sei es durch Verkehrsverstöße, Scheidungen, Probleme mit Verträgen etc. So kann sich jeder auch in meinem Programm an irgendeiner Stelle wiederfinden. Zudem versiegt die Quelle neuer juristischer Themengebiete, die nach einer kabarettistischen Aufarbeitung verlangen, nie. Ich sage immer: Jura ist an vielen Stellen einfach per se Realsatire.
Was sind typische Steilvorlagen?
Dies ist ganz unterschiedlich. Es gibt Tage, da setze ich mich an den Schreibtisch und fange fast handwerklich an, nach Themen zu „suchen“ und zu prüfen, ob sich einzelne Ideen eignen. Ansonsten versuche ich, mit offenen Augen und Ohren durch die (juristische) Welt zu gehen. Natürlich hilft es auch, Zeitung zu lesen. In Artikeln werden häufig entweder juristische Skurrilitäten dargestellt oder aber alltägliche Fragen mit juristischer Relevanz angesprochen. Schließlich eignen sich auch Gerichtsurteile häufig dazu, das Publikum auf die Absurditäten des Rechts aufmerksam zu machen.
Welche Bereiche sind besonders bühnentauglich?
Mein Bühnenprogramm hat ganz unterschiedliche Passagen und erläutert z. B. auch humorvoll die Schwierigkeiten, die wir Juristen mit Verträgen und Vertragsauslegungen haben. Geht man von den Reaktionen des Publikums aus, so kommt „Sex & Crime“ aber meistens am besten an.
Was gibt es für Gemeinsamkeiten zwischen der Arbeit als Jurist und als Comedian?
Inhaltlich haben beide Bereiche nicht viel miteinander zu tun. Ich habe den Eindruck, dass die Bühnenerfahrung aber insgesamt auch bei beruflichen Auftritten, sei es im Rahmen von Vorträgen oder bei Gericht, hilfreich ist, beginnend bei der Atmung und damit der Klarheit der Sprache bis hin zur Selbstverständlichkeit des überzeugenden Sprechens vor fremden Menschen.
Wie verhalten sich Jurisprudenz und Humor zueinander?
Ich bin der Auffassung, dass die meisten Juristen humorvolle Menschen sind. Ich finde auch, dass es im Beruf nie schadet, ernste Angelegenheiten mit passendem Humor etwas aufzulockern.
Was würden Sie angehenden Juristinnen und Juristen mit auf dem Weg geben?Nehmt nicht alles zu ernst. Eine gewisse Offenheit und Lockerheit schaden weder beruflich noch bei ambitionierten Hobbys.
Hi! Ich bin Caro. Mein Studium führte mich nach Norwegen, und mein Referendariat absolvierte ich in Lettland. Seit 2022 bin ich als Associate im Bereich Wirtschaftsrecht bei MTR Legal Rechtsanwälte tätig. Bereits in meinem ersten Jahr habe ich das Wichteln eingeführt, um die Teamzusammengehörigkeit zu stärken und neben der Arbeit interessante Themen anzustoßen. Im kommenden Jahr strebe ich meinen Fachanwalt an, um mich inhaltlich weiterzuentwickeln.
Durch meine Auslandsaufenthalte wurde meine Leidenschaft fürs Reisen verstärkt, und ich habe durch Interrail und Roadtrips neue Perspektiven entdeckt. Stockholm ist für mich die beste Stadt – klein, mit großartigem Essen, skandinavischem Lebensstil und malerischen Hausbooten. Schweden im Sommer ist einfach unschlagbar!
Während meines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität zu Köln entdeckte ich das faszinierende Rechtsgebiet des Internationalen Privatrechts. Die Abweichungen von den klassischen Rechtsbereichen begeisterten mich, und ich entschied mich, meinen Schwerpunkt in dem Gebiet zu absolvieren. Das Schiedsverfahrensrecht und das Internationale Wirtschaftsrecht eröffneten mir einen neuen Blick auf unser Rechtssystem, obwohl diese Bereiche in der universitären Ausbildung oft vernachlässigt werden. Die Herausforderungen grenzüberschreitender Sachverhalte faszinierten mich besonders. Unternehmen setzen vermehrt auf Schiedsklauseln, um Streitigkeiten diskret zu regeln. Die Exklusivität solcher Verfahren, die oft der breiten Öffentlichkeit verborgen bleiben, weckten mein Interesse.
Um meine juristischen und sprachlichen Fähigkeiten zu stärken, absolvierte ich nach meinem ersten Staatsexamen ein Auslandssemester in Norwegen. Das Land beeindruckte nicht nur durch seine Natur, sondern auch durch seine Fortschrittlichkeit in Digitalisierung und Umweltbewusstsein. Diese Erfahrung lehrte mich, gesellschaftliche Konventionen auch mal zu durchbrechen und meine eigenen Interessen zu verfolgen.
Da ich mein Auslandssemester erst nach Abschluss des ersten Staatsexamens absolvierte, war ich im Vergleich zu meinen Kommilitoninnen und Kommilitonen, die durchschnittlich fünf Jahre jünger waren, deutlich älter. Im Gegensatz zu ihnen konnte ich mich entspannt zurücklehnen und die Zeit dort genießen, da ich aufgrund meines abgeschlossenen Studiums nicht dem Druck ausgesetzt war, Klausuren bestehen zu müssen. Meine unkonventionelle Entscheidung zahlte sich somit aus und festigte meine Überzeugung, sich öfter zu trauen, von gesellschaftlichen Konventionen abzuweichen und an individuellen Interessen festzuhalten.
Inspiriert von meinem Aufenthalt in Norwegen, wagte ich den Sprung ins Unbekannte und entdeckte das für mich neue Baltikum.
Die Wahlstation in Lettland während meines Referendariats bei Klauberg Baltics war eine weitere mutige Entscheidung. Mein Ausbilder und Kanzleieigentümer, Theis Klauberg, schrieb damals eine Stelle am Oberlandesgericht Köln aus, um Referendare für seine Kanzleistandorte in Estland, Lettland und Litauen zu gewinnen. Inspiriert von meinem Aufenthalt in Norwegen, durch den ich mich bereits mit kleinen nordischen Ländern identifizieren konnte, wagte ich den Sprung ins Unbekannte und entdeckte das für mich neue Baltikum. Trotz Unsicherheiten der Corona- Pandemie erweiterte ich meinen Horizont und erkannte, dass deutsche Juristen im Ausland hochgeschätzt werden. Diese Erkenntnis bestärkte meine Überzeugung, dass Auslandsaufenthalte und Studienschwerpunkte nach persönlichen Zielen ausgerichtet sein sollten, nicht nach vermeintlicher Beliebtheit.
Parallel zum Referendariat begann ich den Masterstudiengang „Wirtschaftsrecht“ an der Universität zu Köln. Die berufsbegleitende Struktur und der praxisorientierte Lehrplan ermöglichten mir eine vertiefte rechtswissenschaftliche Ausbildung mit betriebs- und volkswirtschaftlichen Einblicken. Heute berate ich als Rechtsanwältin bei MTR Legal Rechtsanwälte internationale Mandanten, prüfe und entwerfe Verträge in englischer Sprache und analysiere grenzüberschreitende Sachverhalte. Die Grundbausteine für meine tägliche Praxis legte ich bereits im Studium, indem ich meine Ausrichtung bewusst auf das Internationale Wirtschaftsrecht setzte.
Ein Tipp an Studierende, Referendarinnen und Referendare: Lasst euch bei Auslandsaufenthalten und der Wahl eurer Studienschwerpunkte von euren Zielen und Interessen leiten, nicht vom Mainstream. Diese Entscheidung hat mir den Weg zu meiner Karriere geebnet.
Zudem, speziell für aufstrebende Anwälte im Wirtschaftsrecht, zwei entscheidende Ratschläge: Erstens, setzt frühzeitig auf eine gezielte Ausrichtung eurer Interessen und Kompetenzen. Besucht spezialisierte Vorlesungen, erweitert eure Sprachkenntnisse und überlegt, ob ein Auslandsaufenthalt für euch infrage kommt. Diese Fokussierung wird nicht nur eure fachliche Expertise stärken, sondern auch eure Karriereentscheidungen nachhaltig beeinflussen.
Zweitens, seid offen für unkonventionelle Wege. Mein persönlicher Werdegang verdeutlicht, dass gerade die mutigen Entscheidungen abseits der ausgetretenen Pfade oft zu einzigartigen beruflichen Chancen führen. Seid neugierig, sucht nach Möglichkeiten, die eure individuellen Interessen widerspiegeln und scheut euch nicht, neue Horizonte zu erkunden. Die Vielfalt eurer Erfahrungen wird nicht nur euren Lebenslauf bereichern, sondern auch eure Fähigkeiten als Anwalt im Wirtschaftsrecht entscheidend prägen.
Redaktionstipps
Allgemeine Infos auch zum Jurastudium im Ausland beim DAADPraxisnahe Tipps und spannende Erfahrungsberichte zur Wahlstation im Ausland bei Lecturio und Talent RocketÜbersicht über die deutschausländischen Juristenvereinigungen auf Jurawelt
Weitere Anlaufstellen
Internationale Kanzleien mit einem Standort in Deutschland
Kanzleien im Ausland, die von deutschen Juristinnen oder Juristen geführt werden
Auswärtiges Amt
Deutsche Außenhandelskammer
Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ)
Internationale Organisationen
Botschaften und Konsulate des Ziellandes
Einige Stiftungen bieten Wahlstationen in ihren Auslandbüros (Konrad-Adenauer-Stiftung) oder Stipendien (Robert-Bosch-Stiftung)
Der Studie iur.reform vom Bündnis zur Reform der juristischen Ausbildung von 2023 bestätigt die Ergebnisse einer umfangreichen Studie des Bundesverbands rechtswissenschaftlicher Fachschaften e. V. aus dem Jahr 2022: Stress und psychische Belastung sind unter Jurastudierenden keine Ausnahme mehr. 2022 beschrieben fast 40 % der mehr als 1.000 Befragten die eigene Gefühlslage als „schlecht“ oder „sehr schlecht“. Fast die Hälfte der Studierenden würde das Studium nicht weiterempfehlen. Daher fordert das Bündnis jetzt, die juristische Ausbildung von Grund auf zu reformieren.
Zur Person
Diane Manz ist Dipl.-Psychologin, systemischer Business Coach und Beraterin für Kanzleien, Unternehmen und Privatpersonen. Als Inhaberin von brandung | coaching & consulting liegt ihr Fokus auf den Bereichen Führung, Karriereentwicklung und Selbstmanagement, insbesondere im Hinblick auf Umgang mit Stress. Mit 17 Jahren Erfahrung im Personalbereich, davon 13 Jahre als Personalleiterin einer internationalen Großkanzlei, ist die Beratung von Juristinnen und Juristen ein branchenspezifischer Schwerpunkt ihrer Arbeit.
www.brandung-consult.com
Der Druck wird insgesamt dadurch erhöht, dass schon „einfache“ Stresssymptome, wie z. B. Schlaflosigkeit, Konzentrationsschwäche, zirkulierende negative Gedanken und Erschöpfung, nicht zum Image des unbesiegbaren und schmerzfreien Anwalts passen und erst recht nicht „offizielle“ psychische Erkrankungen wie Depression oder Angststörungen.
Das Studium ist also vermeintlich darauf angelegt, sich später in der anspruchsvollen juristischen Welt behaupten zu können. Das Tabu zu brechen und zuzugeben, dass das Thema sowohl im Studium als auch in der späteren Arbeit durchaus eine Rolle spielt und mit Schwäche nichts zu tun hat, ist schwer.
Entwicklung von Bewältigungskompetenzen
Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig bewusst zu machen, dass es kein Zeichen von Schwäche ist, sich mit Möglichkeiten zum Umgang mit Stressempfinden auseinanderzusetzen. Ganz im Gegenteil stellt dies eine verantwortungsbewusste und vorausschauende Strategie dar, mit Herausforderungen aller Art umzugehen. Wer früh sein Portfolio an Bewältigungskompetenzen entwickelt, kann mit herausfordernden Hindernissen besser umgehen.
Der Weg zum Erfolg basiert auf drei Schlüsselelementen:
Setzen von privaten und beruflichen Zielen: Ziele dienen als Orientierung und Motivation, insbesondere in stressigen Zeiten. Sich bewusst zu machen, wofür man die Anstrengung unternimmt kann hier genauso hilfreich sein, wie die frühe Feststellung, dass die Entscheidung Jura zu studieren fremdgesteuert war und damit keine Aussicht auf ein zufriedenes Leben birgt.
Reflexion und Stärkung des Selbstwertgefühls: Die Beschäftigung mit den Fragen „Wer bin ich und wer will ich sein?“ hat einen wesentlichen Einfluss auf die Angst vor Versagen. Ein stabiles Selbstwertgefühl hilft, mit mehr Selbstvertrauen zu lernen, in Prüfungen zu bestehen und in den Beruf einzusteigen.
Annahme der Realität: Das Jurastudium ist herausfordernd und sollte reformiert werden, aber das Hadern mit dieser Realität führt nicht weiter. Die Realität anzunehmen und nach Einflussmöglichkeiten zu suchen, führt zu mehr Zufriedenheit und einem klaren Kopf.
Hierin auch anderen ein Vorbild zu sein, über Belastungen offen zu sprechen und eigene Bemühungen zur Stressbewältigung transparent zu machen, ist immer noch mutig, aber es trägt zu einer besseren Lebensqualität bei. Außerdem trägt dies dazu bei, die antiquierte These „Nur die Harten kommen in den Garten“ langsam aber sicher aus der Gedankenwelt der juristischen Ausbildung und auch der Rechtsbranche zu vertreiben.