Wem gehört die Innovation?

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Alle Unternehmen wollen Innovationen – doch auf die Frage, wie auch ideenreiche Mitarbeiter von ihren Innovationen profitieren, gibt es noch wenig klare Antworten. Erst langsam entwickelt sich ein schlagkräftiges Innovationsrecht. Für Einsteiger die Chance, sich auf ein Feld mit Zukunft zu spezialisieren. Von André Boße

Noch gibt es Innovationsrecht nicht als eigenständiges Rechtsgebiet. Die Betonung liegt hier auf „noch“: Der Bereich gewinnt stetig an Bedeutung, weil in immer mehr Branchen Innovationen und ihr Management eine entscheidende Rolle spielen – ob in der Autoindustrie oder der Medizintechnik, im Maschinenbau oder der Chemie. Die Unternehmen setzen dabei darauf, dass ihre Mitarbeiter „innovativ“ zu Werke gehen – und im besten Fall eben auch Innovationen entwickeln. Doch was passiert, wenn genau das eintrifft? „Hier sind rechtliche Rahmenbedingungen notwendig, die heute vielfach erst noch entstehen müssen“, sagt Stefan Kursawe, Partner der Kanzlei Heisse Kursawe Eversheds und Experte für Arbeitsrecht. Der Umgang mit klassischen Erfindungen ist seit Jahren im Patentrecht geregelt. Doch das Innovationsrecht geht vielfach weiter: Während das Patentrecht dem Schutz der Erfindung dient und die Rechte des Patentinhabers gegenüber potenziellen Nachahmern regelt, kümmert sich das Innovationsrecht um alle Aspekte rund um neue Produkte. „Also“, so Kursawe, „auch um die Frage, wem eine Innovation denn eigentlich gehört: dem Mitarbeiter, der sie entwickelt hat, dem Unternehmen oder gar den Aktionären?“ So ist das Innovationsrecht ein Querschnitt aus einer Reihe anderer Rechtsgebiete wie dem Patent- und Arbeits-, aber auch dem Markenrecht. Während das Patentrecht klare Vorgaben kennt, ist das Innovationsrecht ein Gebiet, in dem es auf den Dialog zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitern ankommt. „Unternehmen möchten, dass ihre Leute innovativ arbeiten. Daher müssen sie auch etwas dafür tun, dass geregelt wird, wie die Mitarbeiter letztlich von ihren Innovationen, aber auch von ihren Ideen profitieren“, so Kursawe. Generell ist ein gutes Innovations- und Ideenmanagement auch ein Thema für Unternehmensberatungen, doch Juristen haben in diesem Feld einen großen Vorteil: Sie bringen das rechtliche Know-how mit, das benötigt wird, wenn zum Beispiel der Betriebsrat sein gesetzliches Mitspracherecht ins Spiel bringt. In diesem Fall kommt es in der Beratung auf Wissen aus dem Arbeitsrecht an – und dann sind Anwälte gefragt. Eine wichtige Fähigkeit für Anwälte mit einer Expertise für Innovationsrecht ist die Neugierde auf das Geschäft der Mandanten. „Ich muss wissen, wie in einem Unternehmen Ideen zustandekommen und wie ein innovativer Mitarbeiter tickt“, beschreibt Kursawe. Daher rät er jungen Juristen, die sich für eine Spezialisierung in diesem Bereich interessieren, dazu, zunächst in ein Unternehmen zu gehen – und zwar vorzugsweise in eine klassische Innovationsbranche wie den Maschinenbau oder die Elektrotechnik. „Hier lernen Einsteiger sehr viel über die Struktur solcher Unternehmen und die Macht der Entwicklungsabteilungen.“ Erst nach ein bis zwei Jahren empfiehlt der Experte dann den Wechsel in eine Kanzlei.

Mit der Fähre ins Büro

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…heißt es für Hendrik Hilgenfeld seit einiger Zeit. Denn seit Anfang 2011 ist er dem Frankfurter Büroalltag entflohen und für ein Secondment vier Jahre nach Sydney gezogen. Hier berichtet er von seinen Erfahrungen.

Ein Secondment ist eine unternehmensinterne Mitarbeiterentsendung. Arbeitgeber unterstützen Secondments vor allem, um Mitarbeiter gezielt zu fördern. Natürlich profitiert aber am Ende nicht nur der Secondee von den Erfahrungen in einem fremden Kultur- und Rechtskreis, sondern auch seine Kollegen im Heimatland und damit auch der Arbeitgeber. Entsprechend übersteigt die Zahl der Interessenten regelmäßig die der verfügbaren Stellen, und der interne Auswahlprozess braucht viel Zeit. Mit seinem Mitarbeiterverantwortlichen möglichst früh darüber zu sprechen, ermöglicht die optimale Einbettung des Auslandsaufenthalts in die eigene Karriereplanung. Überdurchschnittlich gute Beurteilungen, interkulturelle Kompetenzen und Sprachkenntnisse erhöhen die eigenen Chancen auf eine Entsendung. Bei PwC Frankfurt war ich einige Jahre im Bereich International Tax tätig und hatte bereits viel mit internationalen Fragestellungen und Kollegen zu tun. Um einige von ihnen auch einmal persönlich kennenzulernen und meine Kenntnisse in internationalem Recht zu vertiefen, hatte ich mich schon seit längerem für ein Secondment im englischsprachigen Ausland interessiert. Nachdem der Starttermin für meine Entsendung feststand, ergab sich alles Weitere von selbst. PwC Australien und PwC Deutschland haben mich bei der logistischen Umsetzung meiner Entsendung von Beginn an unterstützt. So erhielt ich Hilfe bei der Beantragung des Arbeitsvisums für mich und meine Partnerin. Auch beim Umzug und der Wohnungssuche half mir mein Arbeitgeber. Zwischen dem Ausräumen meines Büros in Frankfurt und dem Einräumen meines Schreibtisches in Sydney lagen nur wenige Tage. Foto: Fotolia/entelechie Hier in Sydney bin ich im Bereich Corporate Tax tätig. Ich bin also zum Beispiel für die Beratung australischer Unternehmen mit deutschen Tochtergesellschaften zuständig. Hierbei kann ich auf meine Kenntnis des deutschen Steuerrechtes bauen. Deutsche Unternehmen berate ich unter anderem beim Eintritt in den australischen Markt – von der Unternehmensgründung bis hin zur steuerlichen Strukturierung. Daneben unterstütze ich den Bereich Financial Services, etwa in der Beratung börsengelisteter Unternehmen bei der Ausgabe von Finanzinstrumenten. Ganz überwiegend bin ich aber bei der steuerlichen Beratung zu Investitionen in Grundvermögen beteiligt. Dabei kann es sich um die Investition eines australischen Pensionsfonds in europäisches Grundvermögen handeln, um die Strukturierung eines Investments in einen australischen Solarpark oder um die steuerliche Beratung ausländischer Investoren beim Erwerb australischen Grundvermögens. Meine Mandanten sind international, kommen etwa aus dem Nahen Osten, dem Reich der Mitte oder aus meiner deutschen Heimat. Auf die Sachverhaltsanalyse folgt meist die Identifizierung einer geeigneten Investmentstruktur. Ein Investment in Bürogebäude oder in Shoppingcenter erfolgt üblicherweise über australische Trusts. Mit dem Konzept des Trusts musste ich mich also intensiv auseinandersetzen. Doch gerade, dass ich Neues lerne, macht ein Secondment für mich so wertvoll. Das Verständnis eines anderen Rechtssystems ermöglicht es mir nicht nur, mein Gegenüber zu verstehen, sondern auch, mich selbst für andere verständlich zu machen. Mein Bewusstsein für die Unterschiede fremder Rechtssysteme im Vergleich zum deutschen wurde geschärft. Zunächst bereitete mir das angelsächsisch geprägte Rechtssystem Australiens mit seinen endlosen, mit Beispielfällen gespickten Paragraphen und das „case law“ einige Kopfschmerzen. Doch nun verstehe ich es besser und kann leichter damit umgehen. Aus beruflicher Sicht kann ich ein Secondment daher uneingeschränkt empfehlen. Auch das Privatleben kommt hier nicht zu kurz. Nach Feierabend, am Wochenende und im Urlaub haben Australien und Sydney im Besonderen einiges zu bieten. Traumhafte Strände, bezaubernde Natur und natürlich viel Sonnenschein. Die Menschen sind entspannter als in Deutschland, und ein „no worries, mate“ gehört zum Alltagssprachgebrauch. Da es eine gewisse Zeit braucht, im Entsendungsland „anzukommen“, sollte das Secondment nicht kürzer als zwei Jahre sein. Mein Arbeitsvertrag mit PwC Australien ist zeitlich befristet, und der Vertrag mit PwC Deutschland ruht für die Dauer meines Secondments. Nach Auslaufen meines australischen Arbeitsvertrages kehre ich nach Deutschland zurück. Aber bis dahin heißt es noch, die warme Jahreszeit hier vor Ort zu genießen.

Viel mehr als Mietverträge und schmutzige Stiefel

Immobilien sind so vielfältig wie die Menschen, die darin leben und arbeiten. Entsprechend breit gefächert ist das Berufsbild des Immobilienrechtlers. Diejenigen, die meinen, dabei ginge es nur um Mietverträge und schmutzige Stiefel auf Baustellen, täuschen sich gründlich. Von Dr. Michael Alberts, Rechtsanwalt und Partner bei Heuking Kühn Lüer Wojtek, Düsseldorf

Es ist keinesfalls übertrieben zu sagen, dass Immobilien für das Leben insgesamt von grundlegender Bedeutung sind: Sie werden zum Wohnen oder zum Arbeiten gebraucht, als Logistikzentren oder als Kraftwerke und für viele andere Zwecke. Weil Immobilien derart wichtig sind, sind sie auch wertvoll. Das gilt nicht nur für Großimmobilien wie Einkaufszentren oder Bürohochhäuser, sondern letztlich für jede Immobilie. Wenn man persönlich eine Eigentumswohnung oder ein Haus kauft, ist das in aller Regel die mit Abstand größte Investition, die man als Privatperson im Leben tätigt. Daher ist auch diese Transaktion zumindest subjektiv von größter Relevanz. Die Konsequenz ist, dass sämtliche Rechtsfragen im Zusammenhang mit Immobilien ebenfalls sehr wichtig sind. Es ist daher durchaus angemessen, dass inzwischen einige Universitäten Post-Graduate-Studiengänge für Immobilienrecht (Real Estate) anbieten. Ein Blick in die Lehrpläne solcher Studiengänge zeigt, wie vielfältig das Immobilienrecht ist. Dabei ist es durchaus passend, hier an erster Stelle das Mietrecht zu nennen. Es gibt viele Laien und sogar auch Juristen, die dem Mietrecht eine allenfalls zweitklassige Bedeutung beimessen. Diejenigen, die so denken, sind keine Immobilien-Fachleute. Mietverträge sind die wirtschaftliche Essenz und damit das Rückgrat jeder Immobilie. Sie sind die Basis für den wirtschaftlichen Erfolg des Eigentümers ebenso wie die Grundlage jeder Immobilienfinanzierung. Deshalb ist auch die Prüfung der maßgeblichen Mietverträge ein Kernthema jeder Immobilien-Due-Diligence. Wer einmal gelernt hat, welch hochkomplexe Fragestellungen sich beispielsweise aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Schriftform von Mietverträgen ergeben, wird mietrechtliche Fragen und die damit verbundenen Konsequenzen nicht mehr als unwichtig abtun. An juristisch schlecht behandelten mietrechtlichen Problemen sind durchaus schon Großtransaktionen gescheitert. Immobilienrecht ist aber noch viel mehr als nur Mietrecht. Immobilienrecht ist beispielsweise auch Gesellschaftsrecht. Dieses kann einem begegnen bei der Strukturierung von Gesellschaften, die Immobilien halten oder transferieren sollen, oder bei Gesellschaften, die sich mit Immobilienmanagement beschäftigen. Immobilienrecht besteht auch aus besonderen Bereichen wie dem Planungsrecht oder dem Vergaberecht. Hierzulande darf richtigerweise keine Immobilie ohne Baugenehmigung errichtet werden. Das kann im Detail sehr schwierig sein. Versuchen Sie beispielsweise einmal, eine Baugenehmigung für Spezialimmobilien wie ein Factory Outlet „auf der grünen Wiese“ zu bekommen. Und dass große Immobilienprojekte mitunter massive vergaberechtliche Implikationen haben, kann man unschwer aus den Berichterstattungen beispielsweise über den neuen Berliner Flughafen ablesen. Auch die Bautätigkeit selbst ist durch rechtlichen Beratungsbedarf gekennzeichnet. Beim Besuch einer Baustelle können dem Juristen dann tatsächlich manchmal ein paar gute Stiefel nützlich sein. Eine weitere wichtige Facette von Immobilienprojekten sind deren Finanzierungen. Bei großen Projekten sind in der Regel schon die „normalen“ Darlehensverträge ein anspruchsvolles Regelwerk. Sie folgen heutzutage häufig Strukturen, wie sie von der Londoner Loan Market Association (LMA) entwickelt worden sind, oder inzwischen hierzulande zunehmend Maßstäben, die der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) entwickelt hat. Darüber hinaus werden Immobilien häufig in Fond-Strukturen eingebracht, die ihrerseits ein nennenswertes juristisches Beratungsfeld darstellen. Schließlich kommt der Immobilienrechtler auch noch mit ganz anderen Bereichen des Wirtschaftsrechts in Berührung, die man auf Anhieb überhaupt nicht mit dem Immobilienrecht in Verbindung bringen würde: Beim Betrieb insbesondere von gewerblichen Immobilien gibt es regelmäßig Berührungspunkte mit dem Wettbewerbsrecht, mitunter sogar auch mit dem Kartellrecht. Und natürlich ist es auch denkbar, dass der Eigentümer oder der Manager von Immobilien Beratungsbedarf im Arbeitsrecht hat. Im Grunde kann man sagen, dass das Immobilienrecht je nach Konstellation die gesamte Bandbreite des Wirtschaftsrechts abdeckt. Natürlich gibt es auch M&A-Transaktionen mit Immobilienbezug, nämlich dann, wenn Immobilienprojekte durch Übertragung von Gesellschaftsrechtsanteilen veräußert werden. Und selbstverständlich hat das Immobilienrecht auch starke internationale Bezüge. Große Immobilien-Player, wie internationale Investoren, Entwickler oder die diese finanzierenden Banken, agieren weltweit. Es ist durchaus keine Seltenheit, dass beispielsweise amerikanische Pensionskassen in europäische Immobilien investieren. Dass gerade bei grenzüberschreitenden Strukturen auch das internationale Steuerrecht eine nennenswerte Rolle spielt, bedarf kaum der Erwähnung. Kurz zusammengefasst kann man sagen: Immobilienrecht kann überaus spannend sein, und es ist viel, viel mehr als Mietverträge und schmutzige Stiefel. Trotzdem, und das ist auch schön, bleibt das Immobilienrecht immer auch etwas Konkretes und Bodenständiges. Der Immobilienrechtler kann jede Immobilie, die er juristisch begleitet, besichtigen, betreten und anfassen. Diejenigen, die sich als Juristen mit dem Thema Immobilien beschäftigen, haben in aller Regel auch Spaß daran zu sehen, wie sich die Objekte, um die sie sich kümmern, in der Praxis entwickeln und bewähren.

Masterstudiengänge Immobilien/Real Estate

  • Betriebswirtschaft (Bau und Immobilien), Hochschule Biberach
  • Real Estate (MSc), EBS Business School, Oestrich-Winkel
  • Immobilienmanagement (MSc), EIPOS GmbH, Dresden/Shanghai
  • Facility Management (MSc), Fernstudium
  • Real Estate Management (MBA), HTW Berlin
  • Real Estate Management + Construction Project Management (MSc), Bergische Universität Wuppertal/University of Aberdeen, Wuppertal
  • Real Estate Law (LL.M), Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Quelle: www.postgraduate.de

Operation gelungen, Patient tot

„Wenn ein Arzt hinter dem Sarg eines Patienten geht, folgt manchmal die Ursache der Wirkung.“ Dieses Zitat des berühmten Mediziners Robert Koch enthält neben einer ordentlichen Portion bösen schwarzen Humors auch ein Körnchen Wahrheit. Für den Anwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Arzt- und Medizinstrafrecht ergeben sich im medizinischen Alltag eine Vielzahl von spannenden Fällen. Von Dr. Sascha Böttner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Den Obergriff bildet das Medizinstrafrecht. Es bezeichnet die Spezialmaterie, in der es um den Querschnitt zwischen Recht und Medizin geht. Im Arztstrafrecht als einem ganz wesentlichen Teilgebiet befasst man sich vor allem mit den Tatbeständen des Strafgesetzbuches (StGB), und zwar ganz klassisch mit Körperverletzung, fahrlässiger Tötung, Tötung auf Verlangen, Totschlag, Vorteilsnahme/Bestechlichkeit, Betrug. Die Gruppe der Mandanten bilden vor allem Ärzte, die in Krankenhäusern oder Praxen tätig sind, aber es können auch angehende Ärzte im praktischen Jahr sein. Neben Ärzten nehmen auch zahlreiche nicht-ärztliche Fachkräfte, beispielsweise Pflegekräfte, Rettungshelfer, Psychologen sowie Therapeuten aller Art, in ihrem Arbeitsalltag medizinische Eingriffe an Patienten vor, die ein strafrechtliches Nachspiel haben können. Der dank des Studiums bekannte Klassiker kann zum Beispiel die Blutabnahme durch einen Arzthelfer sein. Es stellt sich dann nämlich die strafrechtlich brisante Frage, ob der Arzt einen solch invasiven Eingriff (Körperöffnung!) konkret delegieren durfte, und diese Frage kann im Einzelfall ausgesprochen knifflig werden. Neben den Straftatbeständen des StGB muss der Rechtsanwalt für Medizinstrafrecht außerdem nicht selten Abstecher in die Nebengesetze unternehmen, etwa in das Arznei- und Betäubungsmittelgesetz (AMG, BtmG), das Apothekengesetz (ApoG) oder das ganz entlegene Embryonenschutzgesetz (ESchG). Auch Apotheker und deren Mitarbeiter können nämlich zum Mandantenkreis gehören, wenn etwa falsche Medikamente ausgehändigt wurden oder gegenüber der Krankenkasse falsch abgerechnet wurde. Nicht zu vergessen sind auch die Mandanten, die beruflich überhaupt nichts mit dem Medizinstrafrecht zu tun haben. Gemeint sind die Fälle des Substanzmissbrauchs zugunsten der körperlichen Leistungssteigerung. Auch mit dem Doping unter Berufssportlern haben wir zu tun. Es gibt zahlreiche Fälle, die diese faszinierende Schnittstelle zwischen Recht und Medizin betreffen und für entsprechendes Aufsehen gesorgt haben. Im sogenannten Organspende-Skandal geht es beispielsweise um die Frage, ob es zum Tatzeitpunkt überhaupt eine hinreichend bestimmte Strafvorschrift gab, die das Verhalten des Angeklagten sanktionierte. Oftmals sieht sich der Gesetzgeber in solchen Zweifelsfällen gezwungen, Gesetzeslücken zu schließen. Ähnliches geschah auch durch den neuen § 1631d im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nach dem sehr umstrittenen Beschneidungs- Urteil. Aber es gibt auch immer wieder Hochstapler, die mit gefälschten Ausbildungsnachweisen Patienten behandeln wollen und denen nach ihrer Entdeckung erhebliche Strafen wegen Körperverletzung oder auch Missbrauch von Titel und Betrug drohen. Die Rechtsprechung muss sich auch immer wieder damit auseinandersetzen, wie mit niedergelassenen Vertragsärzten oder auch Apothekern umzugehen ist, die bestimmte Geräte oder Medikamente einsetzen, um umsatzabhängige Prämien der Pharmaindustrie zu erlangen – das sogenannte Pharma-Marketing. Es liegt also auf der Hand, dass ein Anwalt im Bereich des Medizinstrafrechts fachspezifisches Wissen benötigt, um das Bestmögliche für seinen Mandanten herauszuholen. Beispielsweise sollte man sich neben berufsund disziplinarrechtlichen Kenntnissen auch ein Basiswissen zum Gesundheitssystem, unter anderem zum Abrechnungswesen, aneignen, denn es kommt nicht selten darauf an, auf die spezifischen Details zu achten. Von großer Bedeutung ist außerdem, sich mit Sorgfaltspflichten und den Regeln ärztlicher Kunst auseinanderzusetzen, denn nur so lässt sich getreu dem Chirurgenmotto „Operation gelungen, Patient tot“ das Vorgehen des Arztes nachvollziehen sowie Fehler be- oder widerlegen und den Ermittlungsbehörden den Wind aus den Segeln nehmen. Insgesamt sollte derjenige, der später in diesem Bereich tätig sein möchte, frühzeitig dafür sorgen, immer wieder über den juristischen Tellerrand zu blicken und zum Beispiel durch Praktika bei Anwälten mit entsprechenden Tätigkeitsschwerpunkten oder auch in der Rechtsabteilung von Krankenhäusern erste Einblicke sammeln. Wer dazu bereit ist, den erwartet eine außerordentlich spannende Spezialmaterie, in der man sich mit den juristischen Tugenden der Logik, der schnellen Auffassung komplexer Sachverhalte und natürlich der Argumentation so richtig austoben kann.

All you can eat

Für junge Juristen, die eine Affinität zur Lebensmittelbranche spüren, ist eine Spezialisierung im Lebensmittelrecht eine wunderbare Gelegenheit, Theorie und Praxis miteinander zu verbinden. Zugleich bietet sich die Chance, auf einem sehr hohen juristischen Niveau aktiv an der nationalen und europäischen Rechtsentwicklung mitzuwirken. Von Prof. Dr. Hans-Jürgen Rabe, Rechtsanwalt und Of-Counsel bei Noerr, und Evelyn Schulz, Rechtsanwältin und Partnerin bei Noerr

Spricht man mit Nichtjuristen über das Thema Lebensmittelrecht, fällt diesen manchmal die berühmte „EU-Gurkenkrümmungsverordnung“ ein. Das ist eine Verordnung von 1988, die eine maximale Krümmung von zehn Millimetern auf zehn Zentimeter Länge der Gurke vorschrieb. Genau genommen handelte es sich dabei aber gar nicht um Lebensmittelrecht, sondern um eine allgemeine Marktordnungsvorschrift. Trotzdem galt die Verordnung als Synonym für den Regelungswahn des EU-Gesetzgebers im Lebensmittelrecht. Richtig daran ist, dass es eine Menge lebensmittelrechtlicher Regelungen gibt. Und die meisten sind so kompliziert, dass Wirtschaftsunternehmen nicht ohne Unterstützung spezialisierter Anwälte auskommen. Mandanten des Lebensmittelrechtlers sind neben Lebensmittelherstellern und -importeuren sowie Groß- und Einzelhändlern zum Beispiel auch die Systemgastronomie, Betreiber von Online-Verkaufsplattformen oder Hersteller von Maschinen für die Lebensmittelproduktion. Typische Fragestellungen beziehen sich auf die Produktabgrenzung (Handelt es sich bei Zimtkapseln um ein Lebensmittel oder doch eher um ein Arzneimittel?), die Zusammensetzung (Welche Zusatzstoffe dürfen für die Herstellung von Bubble Tea verwendet werden?) und die Kennzeichnung von Lebensmitteln (Was muss in welcher Sprache auf der Fertigpizza stehen, damit sie europaweit verkauft werden darf?), aber auch auf die Zulässigkeit von Werbeaussagen. Lebensmittelrechtliche Fragen sind sehr sensibel, denn sie betreffen den Schutz der Verbraucher vor Gesundheitsrisiken und Täuschung. Nicht ohne Grund finden Themen wie Pferdefleischlasagne und falsche Bio-Eier ein breites Medienecho. Oft steht der Anwalt dabei im Spannungsfeld zwischen seinem Mandanten und den Lebensmittelüberwachungsbehörden oder Verbraucherschutzverbänden. Sind zum Beispiel bei importierten Pfifferlingen Rückstandshöchstgehalte von Pflanzenschutzmitteln überschritten, wird die Behörde geneigt sein, die Lebensmittel möglichst schnell und vollständig aus dem Verkehr zu ziehen und auch von den Endverbrauchern zurückzurufen, und zwar auch dann, wenn keine Gesundheitsgefahr besteht. Der Anwalt wird in diesem Fall auf eine vernünftige Ermessensausübung der Behörde hinwirken. Erlässt die Behörde unzulässige belastende Maßnahmen, wird der Anwalt den Schaden, der dem Mandanten entstanden ist, einklagen. Der Lebensmittelrechtler muss offen und flexibel sein. In Kategorien wie „Ich mache nur öffentliches Recht“ darf er nicht denken. Denn öffentlich-rechtliche Fragen sind häufig mit zivilrechtlichen Haftungsfragen und Verantwortlichkeiten innerhalb der Lieferkette verknüpft. In behördlichen Widerspruchs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren sind prozessuales Geschick und eine gute Kommunikations- und Verhandlungsfähigkeit gefragt. Außerdem entwickelt sich das Lebensmittelrecht ständig fort.

Linktipp

Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde www.bll.de

Jung und erfolgreich bei: Hengeler Mueller

Nach dem Grundstudium in Passau stellte sich für mich früh die Frage nach einer Spezialisierung. Als die Wahl des Schwerpunktbereichs an der Uni Münster anstand, entschied ich mich wegen dessen breiter wirtschaftsrechtlicher Auslegung für den Bereich Gesellschaftsrecht. Mein Interesse galt aber auch anderen Rechtsgebieten, sodass ich meine Dissertation einem öffentlich-rechtlichen Thema widmete. Es war mir wichtig, breit aufgestellt zu sein. Von Thomas Himmelmann

Name: Thomas Himmelmann Position: Associate Stadt: Düsseldorf Alter: 27 Jahre Studium: Rechtswissenschaften in Passau und Münster zwischen 2005 und 2010 mit Schwerpunkt im deutschen und europäischen Gesellschaftsrecht Staatsexamen: 2010 und 2013 Promotion: Eingereicht Engagements: Mitglied der Deutsch-Israelischen sowie der Deutsch-Amerikanischen Juristenvereinigung
Nach dem ersten Staatsexamen entschied ich mich für eine Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich Gesellschaftsrecht/M&A in zwei großen, wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Sozietäten, unter anderem bei Hengeler Mueller in Düsseldorf. Dies stellte sich schnell für mich als die richtige Wahl heraus. Ich wurde früh in die Arbeit an spannenden, internationalen Mandaten eingebunden. Nach dem Referendariat wollte ich direkt meine Tätigkeit als Anwalt aufnehmen, auch wenn ich nach wie vor einen Auslandsaufenthalt plane. Die Kanzlei eröffnet ihren Senior Associates die Möglichkeit, einen längeren Zeitraum bei einer befreundeten Kanzlei im Ausland zu verbringen, ist aber auch offen für eine Freistellung zugunsten eines LL.M. Zwei interessante Alternativen, zwischen denen ich mich noch zu entscheiden habe. Zu Beginn der beruflichen Tätigkeit zeigten sich Herausforderungen, die bald klarmachten, dass das Studium lediglich den Grundstein für ein erfolgreiches Berufsleben gelegt hat. Man verfügt über das Handwerkszeug, die Gebiete zu durchdringen, auf denen man tätig sein möchte. Entscheidend zur Bewältigung dieser Herausforderungen war gerade in den ersten Monaten die Unterstützung erfahrener Kollegen. Darüber hinaus ist der Stellenwert kanzleiinterner Fortbildungen hervorzuheben. Hier bietet die Kanzlei mit dem St. Gallen-Programm sicher ein Highlight. Mein Einsatzgebiet ist vielfältig und reicht von der Aufbereitung komplexer rechtlicher Fragestellungen über organisatorische Tätigkeiten im M&A-Prozess bis zur Teilnahme an Vertragsverhandlungen. Das eher wissenschaftlich geprägte Ausarbeiten von Gutachten und die Mitarbeit an M&A-Transaktionen im Team ergeben einen interessanten Arbeitsalltag. Diese Mischung aus allgemeiner gesellschaftsrechtlicher Beratung und Transaktionsgeschäft gefällt mir an meiner Tätigkeit besonders. Man hat die Gelegenheit, hautnah an interessanten Mandaten mitzuarbeiten, und lernt verschiedene Seiten des Anwaltslebens kennen. Alles in allem kann ich für mich nach dem ersten Jahr als Anwalt bei Hengeler Mueller feststellen, dass der Start ins Berufsleben geglückt ist. Ich habe früh einen tiefen Einblick in die Anwaltstätigkeit gewonnen und schaue auf ein lehrreiches Jahr zurück.

Interview mit Dr. Christine Hohmann-Dennhardt

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Dr. Christine Hohmann-Dennhardt hat es als erste Frau in den Vorstand des Automobilkonzerns Daimler geschafft. Eine der Kernaufgaben der 63 Jahre alten ehemaligen Bundesverfassungsrichterin: die nachhaltige Verankerung einer integren Unternehmenskultur. Im Interview erklärt sie, worauf es dabei ankommt und wie es ihr gelang, als Juristin in den Vorstand eines internationalen Konzerns zu rücken. Die Fragen stellte André Boße.

Zur Person

Dr. Christine Hohmann-Dennhardt, geboren am 30. April 1950 in Leipzig, studierte in Tübingen Rechtswissenschaft und schloss ihr Studium 1975 mit dem zweiten Staatsexamen ab. Im selben Jahr wurde sie Lehrbeauftragte für Sozialrecht an der Universität Hamburg. Ihre juristische Promotion legte sie 1979 an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main ab und war ab 1981 als Richterin an hessischen Sozial- und Landessozialgerichten tätig, 1984 wurde sie Direktorin des Sozialgerichts Wiesbaden. 1989 wechselte sie als Dezernentin für Soziales, Jugend und Wohnungswesen in die Verwaltung der Stadt Frankfurt. 1991 wurde sie für die SPD zur Justizministerin des Landes Hessen berufen, ab 1995 war sie hessische Ministerin für Wissenschaft und Kunst. 1999 wechselte Christine Hohmann-Dennhardt zum Bundesverfassungsgericht, wo sie dem Ersten Senat angehörte und vor allem für Familienrecht zuständig war. Seit dem 16. Februar 2011 ist sie Vorstandsmitglied der Daimler AG und in dieser Funktion verantwortlich für das Ressort „Integrität und Recht“.

Sie waren Politikerin, Verfassungsrichterin – jetzt sitzen Sie im Daimler Vorstand. Welches Ihrer Talente war und ist in allen drei Bereichen besonders wichtig? Keine Scheu vor neuen Herausforderungen zu haben, Freude am Lösen von Problemen zu finden und gern Verantwortung zu übernehmen. Sie füllen ein neu geschaffenes Vorstandsressort mit Leben. Was ist der besondere Reiz dieser Aufgabe? Nachdem ich mich während meines davor liegenden Berufslebens dem Recht, seiner Steuerungsfähigkeit und seiner Durchsetzung im öffentlichen Bereich gewidmet habe, ist es für mich mit einem solchen Erfahrungshintergrund sehr reizvoll, der gleichen Aufgabe nun in einem privaten, prestigereichen und weltweit agierenden Unternehmen nachzugehen, noch dazu mit dem Einfluss und der Verantwortlichkeit, die eine Vorstandsposition mit sich bringt. Außerdem hat mir zugesagt, dass das mir übertragene Ressort die Bezeichnung „Integrität und Recht“ trägt. Denn dies bringt zum Ausdruck, dass es dem Unternehmen nicht allein darum geht, für die Wahrung staatlich vorgegebener Gesetze durch seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Sorge zu tragen. Vielmehr will man neben allem verständlichen Gewinnund Erfolgsstreben, dass Werthaltungen das Handeln wie Entscheiden bei Daimler bestimmen, die der gesellschaftlichen Verantwortung des Unternehmens Rechnung tragen. Dies zu erreichen, ist eine spannende und lohnenswerte Aufgabe. Und natürlich hat mich darüber hinaus gereizt, nicht immer nur davon zu reden, dass mehr Frauen auch in der Wirtschaft Spitzenpositionen erlangen sollten, sondern dann auch das Angebot anzunehmen, als erste Frau in den Vorstand bei Daimler einziehen zu können. Wo liegen die besonderen Herausforderungen Ihres Jobs? Zum einen darin, unternehmensinterne Regeln vorzuhalten, die unter Beachtung geltenden Rechts so abgefasst sind, dass sie nicht als Belastung, sondern als Hilfestellung empfunden werden, also überschaubar, verständlich, verhältnismäßig und einleuchtend sind. Zum anderen zu überzeugen, dass integres Handeln den Unternehmenserfolg nicht hemmt, vielmehr ihn nachhaltig befördert und auf Dauer sichert. Des Weiteren klarzumachen, dass Führung sich nicht darin erschöpft, hehre Ziele vorzugeben, sondern Vorbild zu sein und selbst konsequent danach zu handeln. Und schließlich glaubhaft zu vermitteln, dass auf Kontrollen nicht verzichtet werden kann, dass Daimler aber vor allem auf seine Mitarbeiter setzt, ja ihnen den Rücken dabei stärkt, aus eigenem Ansporn und mit eigenem Wertekompass verantwortlich und integer zu handeln und damit Erfolg wie Ansehen des Unternehmens zu befördern. Bei alledem sind wir schon sehr gut vorangekommen, wie uns dies unser von den US-Behörden eingesetzte Monitor am Ende seiner Tätigkeit mit seinem Zeugnis, wir hätten „Goldstandard“ erreicht, bestätigt hat. Wie gelingt es Ihnen, Ihre Auffassung von Recht in einem Konzern wie Daimler zu integrieren? Sind dafür neue Regeln, neue Werte und eine neue Art von Führung nötig? Von allem ein maßvolles Quantum. Wir haben zum Beispiel im Dialog mit den Beschäftigten eine neue, konzernweit geltende Verhaltensrichtlinie geschaffen, dafür etliche andere Richtlinien zum Wegfall gebracht, weil sie überflüssig waren und nur zur Verwirrung beigetragen haben, und darüber hinaus andere Regeln zusammengefasst und unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten überarbeitet. So konnten wir das interne Regelwerk von vorher rund 1800 auf mittlerweile rund 700 Regeln herunterfahren, was die Akzeptanz dieser Vorgaben sichtlich erhöht hat. Bei den Werten als Leitmotive des Handelns im Unternehmen wiederum musste nichts neu aufgestellt werden, hier galt und gilt es, sie wieder mehr ins Bewusstsein zu rufen und zu reaktivieren. Das kostet Überzeugungskraft, doch ich habe dabei die nötige Ausdauer sowie gute Argumente und eine ausreichende Zahl von Unterstützern zur Seite. Zuhören, argumentieren, überzeugen, entscheiden und dann eigenes stringentes Voranschreiten wie Handeln – das ist meine Art zu führen, mit der ich bisher Erfolg hatte. Wie gerecht kann es in einem Unternehmen dieser Größe überhaupt zugehen? Gerechtigkeit ist bei aller Ungerechtigkeit, die es gibt, ein nur schwer erreichbares Ziel, auf das jedoch hingearbeitet werden muss: in der Gesellschaft wie in Unternehmen und in der Wirtschaft. Das fängt bei der Wertschätzung des Einzelnen an, betrifft den Schutz vor Diskriminierung, die Akzeptanz von Unterschiedlichkeiten, die Förderung der Entfaltung individueller Fähigkeiten und reicht bis zur leistungsgerechten und auskömmlichen Entlohnung oder zur Unterstützung, wenn Hilfe angesagt ist. Das Streben nach Erfolgen und Gewinnen ist ein guter, treibender Motor für Unternehmen, es darf aber nicht um jeden Preis erfolgen: Gesetzestreue, Verantwortungsbewusstsein, Fairness wie Anstand gegenüber Mitarbeitern, Geschäftspartnern und dem gesellschaftlichen Umfeld dürfen nicht unter die Räder kommen, sondern müssen hochgehalten und praktiziert werden. Im Daimler-Konzern ist man sich dessen bewusst. Man ist deshalb schon vor Jahren als Gründungsmitglied dem von Kofi Annan initiierten „Global Compact“ beigetreten, mit dem sich Unternehmen freiwillig verpflichten, ihr Handeln an bestimmten, universell geltenden ethischen Maßstäben wie zum Beispiel den Menschenrechten auszurichten. Wesentliche Aufgabe ist dabei, dafür zu sorgen, dass dies auch immer wieder und überall in die Tat umgesetzt wird. Was muss man als Juristin mitbringen, um sich im Vorstand eines Automobilkonzerns – noch dazu unter Männern – zu bewähren? Wie überall: eine gute Menschenkenntnis, ein taktisches Händchen, ein offenes Visier, eine hinreichende Portion Selbstbewusstsein, eine gewisse Beharrlichkeit, geschicktes Durchsetzungsvermögen und einen langen Atem. Sie haben als Juristin häufig die Seiten gewechselt, waren Teil der Judikative und der Legislative und sind nun Managerin in der freien Wirtschaft. Wie gelingen diese Wechsel, ohne dass ein Makel der Beliebigkeit entsteht? Ja, es ist richtig, ich habe mehrfach Seitenwechsel vorgenommen, aber immer erst, wenn ich einer Aufgabe längere Zeit erfolgreich nachgegangen war oder sie zum Abschluss gebracht hatte, und nur, was die jeweilige Funktion und Rolle betroffen hat. Meinen Grundeinstellungen bin ich dabei stets treu geblieben. Es ist eine große Bereicherung, Erfahrungen aus verschiedenen Perspektiven sammeln zu können, damit Zusammenhänge und Verhaltensweisen besser zu verstehen und diese Erkenntnisse im Interesse der Anliegen, die man verfolgt, zur Anwendung bringen zu können. Ob als junge berufstätige Mutter, Ministerin oder jetzt Mitglied des Daimler Vorstands: Sie kennen sich mit Druck von außen aus. Was sind ihre wertvollsten Bewältigungsstrategien, um abends gut einschlafen und morgens gut gelaunt aufzuwachen? Ein gutes Gewissen ist nach wie vor das beste Ruhekissen, wie es schon ein altes Sprichwort empfahl. Man bewältigt Druck von außen leichter, wenn man überzeugt ist, richtig zu handeln, oder bereit ist, Fehler, die man gemacht hat, offen zuzugeben. Was raten Sie abschließend einer jungen Juristin, die noch keinen blassen Schimmer hat, wie sie später Familie, Karriere, persönliche Weiterentwicklung und ein gesundes Leben vereinbaren soll? Sich nicht einschüchtern zu lassen und vorschnell vor Alternativen zu stellen, sondern das anzustreben, was sie sich erhofft vom Leben. Mit Selbstvertrauen, Willen und Elan gelingt mehr, als man denkt – auch Beruf und Familie zufriedenstellend unter einen Hut zu bekommen.

Zum Unternehmen

Mit den Geschäftsfeldern Mercedes-Benz Cars, Daimler Trucks, Mercedes-Benz Vans, Daimler Buses sowie Daimler Financial Services gehört die Daimler AG weltweit zu den größten Anbietern von Premium-Pkw und ist der größte weltweit aufgestellte Nutzfahrzeug-Hersteller. Das Unternehmen vertreibt seine Fahrzeuge und Dienstleistungen in nahezu allen Ländern der Welt und hat Produktionsstätten auf fünf Kontinenten. Im Jahr 2012 setzte der Konzern mit 275.000 Mitarbeitern rund 2,2 Millionen Fahrzeuge ab. Die Unternehmensleitung besteht aus acht Vorständen, inklusive dem Vorstandsvorsitzenden Dr. Dieter Zetsche. Christine Hohmann-Dennhardt ist die erste Frau im Vorstand des Automobilkonzerns. Ihr 2011 neu geschaffener Vorstandsbereich umfasst konzernweit den Rechtsbereich und die Compliance-Organisation sowie die Bereiche Corporate Data Protection und Corporate Responsibility Management. Auch die Verantwortlichkeit für die Achtung und Wahrung von Menschenrechten sowie für die nachhaltige Verankerung einer integren Unternehmenskultur (Integrity Management) liegt in diesem Ressort.

Kanzleiprofil Mayer Brown LLP

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Standorte in Deutschland
Frankfurt/Main, Düsseldorf

Standorte weltweit
Bangkok, Brüssel, Brasilia (T&C), Charlotte, Chicago, Dubai, Hanoi, Ho Chi Minh City, Hongkong, Houston, London, Los Angeles, Mexiko City, New York, Palo Alto, Paris, Peking, Rio de Janeiro (T&C), San Francisco, Sao Paulo (T&C), Schanghai, Singapur, Tokio, Vitoria (T&C) Washington D.C.

Personalstruktur
Rechtsanwälte weltweit: 1600
Rechtsanwälte Deutschland: 70
Partner Deutschland: 27

Mandantenstruktur
Große Industrieunternehmen ebenso wie mittelständische Unternehmen, Fonds und Finanzdienstleister.

Tätigkeitsbereiche
Banking & Finance, Corporate M&A, Employment & Benefits, Intellectual Property, Litigation & Arbitration, Real Estate, Tax

Bedarf an HochschulabsolventInnen
Wir bilden ca. 50 Praktikanten, Referendare und Wissenschaftliche Mitarbeiter (m/w/d) pro Jahr aus und stellen ca. 10 bis 15 Rechtsanwälte (m/w/d) ein.

Anforderungsprofil
Wir suchen Persönlichkeiten, die über hervorragende juristische Kenntnisse verfügen, unternehmerisch denken, mit Begeisterung in einem internationalen Team arbeiten und bereit sind, neue Wege zu gehen.

Karriereaussichten
Wir bieten vielfältige Spezialisierungs- möglichkeiten in einer internationalen Sozietät.
Damit Sie stets wissen, wo Sie stehen, analysieren wir gemeinsam mit Ihnen regelmäßig Ihre Entwicklung. Dabei werden Ziele definiert und Ihre weiteren Ausbildungsschritte besprochen.

Angebote für ReferendarInnen
Anwalts-/Wahlstation Nebentätigkeit zum Referendariat

Auslandseinsatz
Möglich

Einstiegsvergütung
Nach Qualifikation 90.000 bis 110.000 Euro/Jahr

Logo Mayer Brown LLP

Ansprechpartner
Alexandra König
Human Resources

Anschrift
Friedrich-Ebert-Anlage 35-37
60327 Frankfurt/Main

Fon
069 7941-1212

Fax
069 7941-100

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„Keine Wunder erwarten“

Olaf H. Schmitt ist Geschäftsführer von Perconex, einer auf juristische Berufe spezialisierten Personalberatung. Der promovierte Jurist kennt die Bedürfnisse der Kanzleien und die Wünsche der Bewerber. Im Interview erklärt er, was die Bekenntnisse zur Work-Life-Balance im Kanzleialltag Wert sind. Die Fragen stellte André Boße.

Zur Person

Olaf H. Schmitt studierte Jura in Frankfurt am Main. Er promovierte über ein insolvenzrechtliches Thema und begann seine anwaltliche Laufbahn bei Norton Rose, wo er fast vier Jahre tätig war. Nachdem er als Partner einem mittelständischen Spin-off beigetreten war, gründete er 2005 sein Unternehmen Perconex, um Unternehmen seine vielfältigen Erfahrungen als Personalberater zur Verfügung zu stellen.
Herr Schmitt, warum gehören Angebote zur Work-Life-Balance und ein gutes Gesundheitsmanagement mittlerweile zur Recruitingstrategie vieler großer Kanzleien? Heute steigt die sogenannte Generation Y in die juristischen Berufe ein. Diese Menschen legen andere Schwerpunkte als die Juristen früherer Generationen. Themen wie Freizeit, Familie und Beruf, Urlaub und Selbstverwirklichung auch außerhalb des Berufs sind ihnen besonders wichtig. Will man als Arbeitgeber die Besten dieser Generation rekrutieren, muss man für sie attraktiv sein. Und da reichen Geld und Renommee nicht mehr aus? Vielfach nicht, nein. Allein mit hohen Einstiegsgehältern kommt man nicht mehr weit. Letztlich geben die Kanzleien und Unternehmen hier nur dem Druck von außen nach. Im Alltag stehen die großen Kanzleien in Deutschland im harten Wettbewerb zueinander, dann heißt es vor allem: Der gesamte Fokus liegt auf dem Mandanten. Was zählen Aspekte von Gesundheitsmanagement und Work- Life-Balance noch, wenn es in der Kanzlei mal stressig zugeht? Sicherlich ist es für die Kanzleien schwierig, die Versprechen aus den Sonntagsreden in die Tat umzusetzen. Ein internationaler M&A-Deal lässt sich nicht ohne Weiteres in den Tagesablauf einer jungen Mutter integrieren, deren Kind mit Fieber im Bett liegt. Auf der anderen Seite sieht man jedoch schon, dass tatsächlich ein Umdenken stattfindet. In welcher Hinsicht? Das Berufsbild des Anwalts, auch in großen Kanzleien, unterliegt gerade einem extremen Wandel. In fünf bis zehn Jahren wird sich das Berufsprofil noch weiter geändert haben. Von heute auf morgen dürfen die Bewerber von den Arbeitgebern jedoch keine Wunder erwarten. Da mag es hin und wieder zu enttäuschten Erwartungen kommen – teilweise aufgrund von falschen Versprechungen. Die Kanzleien haben schon heute eine Vielzahl von Maßnahmen im Angebot, von bezahlten Sabbaticals über viele Urlaubstage bis hin zu gemeinsamen Yoga-Kursen. Wie selbstbewusst sollte ein High Potential solche Angebote im Bewerbungsprozess einfordern? Das Arbeitsleben in Großkanzleien stellt immer eine gewisse Härte dar. Sonst könnten die hohen Gehälter dort auch nicht bezahlt werden. Wer sich daher in erster Linie für lange Urlaubszeiten erwärmt, sollte seine Berufswahl noch einmal überdenken. Erleben Sie denn in Ihrer praktischen Arbeit, dass Aspekte wie Gesundheit, körperliche Fitness oder Belastbarkeit den Ausschlag für eine erfolgreiche Bewerbung geben können? Noch immer liegt der Fokus sehr stark auf den Noten, zumindest bei Berufsanfängern. Assessment Center sind bei der Einstellung von Juristen nach wie vor eher selten. Für den Erfolg der Bewerbung sind die von Ihnen genannten Aspekte deshalb meiner Einschätzung nach eher nachrangig. Jedoch: Für den Erfolg im Beruf ist es absolut essenziell, körperlich fit zu sein. Wer hält sonst schon einen Verhandlungsmarathon durch?

Kanzleiprofil Hogan Lovells International LLP

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Standorte in Deutschland
Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München

Standorte weltweit
Über 45 Büros weltweit

Personalstruktur
In Deutschland über 400 Anwältinnen und Anwälte, davon 98 Partner/innen

Mandantenstruktur
Wir beraten Unternehmen, Finanzinstitute und die öffentliche Hand auf allen Gebieten des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts.

Tätigkeitsbereiche
Alle Gebiete des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts.

Bedarf an HochschulabsolventInnen
70-80 pro Jahr

Anforderungsprofil
Hogan Lovells sucht Juristinnen und Juristen, die sich neuen Herausforderungen mit Freude stellen. Persönlichkeiten mit Ecken und Kanten, die bereit sind, ihr volles Potenzial auszuschöpfen.

  • Mindestens vollbefriedigendes Erstes Staatsexamen an einer deutschen Hochschule
  • Wirtschaftliches Verständnis
  • Sehr gute Englischkenntnisse

Karriereaussichten
Wir erwarten viel von Ihnen – erwarten Sie auch viel von uns.
Sie möchten Ihr Wissen in der Praxis unter Beweis stellen und erfolgreich einsetzen – wir bieten Ihnen das ideale Umfeld dazu. Als Teil unseres Teams profitieren Sie von individuellen Trainings- und Entwicklungsmöglichkeiten.

Mit uns haben Sie globale Karrierechancen und arbeiten an anspruchsvollen Projekten mit den besten und klügsten Köpfen, die unterschiedliche Sichtweisen vereinen.

Angebote für ReferendarInnen
Anwalts- und Wahlstation, referendariatsbegleitende Nebentätigkeit

Auslandseinsatz
Für Referendare in der Wahlstation möglich, für Associates im Rahmen internationaler Secondments.

Einstiegsvergütung
Marktüblich

Logo Hogan Lovells International LLP

Ansprechpartner
Recruitment Team Germany

Anschrift
Kennedydamm 24
40476 Düsseldorf

Fon
0211 1368-120

E-Mail
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Internet
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Generation Y bestimmt den Takt

Junge Juristen mögen es flexibel und perspektivisch. Sie möchten Familie und Karriere in Einklang bringen und nicht nur mit Spaß, sondern auch möglichst gesund bei der Sache sein. In vielen großen Sozietäten sorgen sie dadurch für einen frischen Wind – und ändern nachhaltig die Kanzleikultur. Von André Boße

Jörg Wulfken ist großer Fußballfan. „Leider nur noch passiv“, wie der Partner der Wirtschaftskanzlei Mayer Brown zugibt. Dennoch: Dass der Jurist, Mitglied des Führungskomitees der internationalen Sozietät, eine Leidenschaft für das runde Leder hat, ist kein Geheimnis. Am Frühstückstisch gehört der erste Blick den Sportseiten – der Wirtschaftsteil kann warten. Und wenn sein Herzensverein, der SV Werder Bremen, am Wochenende gewonnen hat, dann ist dem 53-jährigen Juristen das Glück über drei gewonnene Punkte auch im Büro anzumerken. „Freude an Beruf und Privatleben ist gleichermaßen wichtig“, sagt Wulfken. Natürlich geht es nicht ohne Stress, das weiß der Top-Jurist aus der Erfahrung von 25 Berufsjahren. Entscheidend sei jedoch, wie man mit dem Stress umgehe und sein Arbeits- und Freizeitleben gestalte. Wenn Einsteiger ihn danach fragen, wie er das gemeistert hat, hilft Wulfken mit einem sportlichen Rat: „Den jungen Kollegen sage ich häufig, dass das Berufsleben ein Marathon und kein Sprint ist.“ Sprich: Man kann sich nicht dauerhaft vollkommen verausgaben. Vielmehr kommt es darauf an, früh ein Gespür für das eigene Tempo zu entwickeln und sich die Wegstrecke sinnvoll einzuteilen. Denn: Wer auch nach einigen Jahren im Beruf noch frisch ist, hat nicht nur mehr Erfolg, sondern arbeitet auch mit mehr Spaß. Neue Generation ist prägend Immer mehr Großkanzleien erkennen daher, wie wichtig Themen wie Gesundheitsmanagement und Work- Life-Balance sind – gerade mit Blick auf die junge Generation. Die Sozietät Taylor Wessing, für die in Deutschland rund 300 Juristen tätig sind, hat eine Studie in Auftrag gegeben, um zu erfahren, mit welcher Einstellung talentierte Nachwuchskräfte in den Anwaltsberuf einsteigen. Befragt wurden dafür ambitionierte Juristen der Jahrgänge 1979 bis 1994, die bei normalem Karriereverlauf ab etwa 2020 Führungs- und Managementpositionen in den Großkanzleien einnehmen. Man spricht hier von der Generation Y oder auch den „Millenials“. Das Ergebnis: Nach und nach entstehen Anwaltskanzleien einer „neuen Generation“, geprägt von jungen Juristen, die auf andere Dinge Wert legen, als es ihre älteren Kollegen getan haben. Besonders spannend sind die Antworten auf die Frage, auf welche Art sich der Nachwuchs für seine Arbeit motivieren lässt: Vorbei die Zeit, als alleine der klangvolle Name einer Großkanzlei, die Aussicht auf internationale Mandanten oder üppige Gehälter für Leidenschaft sorgten – und Wochen mit 60 oder mehr Arbeitsstunden dafür klaglos hingenommen wurden. „Heute sind flexible Arbeitszeiten, Angebote zur Work-Life-Balance und Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung die zentralen Punkte, aus denen Jura- Nachwuchskräfte ihre Motivation ziehen“, formulieren die Autoren der Studie. Besonders bemerkenswert: Die meisten jungen Juristen sind damit einverstanden, weniger zu verdienen, wenn sich dafür die Arbeitszeit in Maßen hält. „An viele Themen wie beispielsweise Burnout gehen junge Generationen einfach bewusster heran – der Gehaltsscheck am Ende des Monats ist nicht mehr alles“, bringt Andreas Ziegenhagen, Managing Partner Deutschland der Kanzlei Dentons, diesen Wandel auf den Punkt. 50 Urlaubstage pro Jahr Auch die Großkanzleien reagieren auf die Bedürfnisse des Nachwuchses. Mayer Brown zum Beispiel bietet seit 2012 ein Modell mit 50 Urlaubstagen pro Jahr an. Die üblichen 28 Tage werden bezahlt, die zusätzlichen können bei entsprechenden Gehaltsabschlägen in Anspruch genommen werden. Seit etwas mehr als einem Jahr setzt die Kanzlei das Angebot um. „Die Nachfrage ist etwas geringer, als wir erwartet hatten“, berichtet Partner Jörg Wulfken. „Allerdings fragen Bewerber oft danach.“ Das Interesse sei also vorhanden, jedoch beobachte er, dass Einsteiger zunächst lieber voll durchstarten möchten. Wulfken: „Sie sind neugierig auf den Berufsalltag in einer internationalen Kanzlei und wollen möglichst viel sehen und lernen. Wir haben aber den Eindruck, dass sie die Option schätzen, zu einem späteren Zeitpunkt auf das Modell zurückgreifen zu können.“ Bezahlte Sabbaticals auch für Associates Die Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz machte im Sommer 2013 durch die Einführung von vierwöchigen Sabbaticals auf sich aufmerksam: Nach drei Jahren in der Kanzlei können Associates die erste Auszeit einlegen, nach weiteren drei Jahren eine zweite – ohne Einbußen beim Gehalt. Alexander Schwarz, personalverantwortlicher Partner der Kanzlei, beobachtet, dass die Generation Y dieses Thema vermehrt in der Kanzleikultur etabliert. „Vor zehn Jahren hat so eine Auszeit noch niemanden interessiert, heute fragen die Bewerber aktiv danach. Maßnahmen für eine ausgeglichene Work-Life- Balance wie das Sabbatical werden von der Generation Y erwartet – und da gehen wir gerne mit.“ Schwarz glaubt, dass im Wettbewerb um die großen Talente solche Angebote genau das entscheidende Quäntchen sein können, das den Ausschlag für eine Kanzlei gibt. Für Partner gibt es bei Gleiss Lutz schon länger unbezahlte Sabbaticals, die auch regelmäßig in Anspruch genommen werden. Häufig werden sie für die Erfüllung lang gehegter Wünsche genutzt: Reisen nach Australien oder zu Freunden in Europa, Klavierunterricht, um Rachmaninov spielen zu lernen. Anfang 2014 begannen nun die ersten Associates ihre einmonatigen bezahlten Sabbaticals – und zwar, um Zeit mit ihren kleinen Kindern zu verbringen. Unterstützung erfahren junge Eltern in der Sozietät auch durch flexible Arbeitszeitmodelle: „Eine familienbedingte Teilzeit gehört bei uns mittlerweile zur Kanzleikultur“, sagt Alexander Schwarz – und das gelte für Frauen und Männer.

Expertise Gesundheitsmanagement

Work-Life-Balance und Gesundheitsmanagement sind nicht nur innerhalb der Kanzleien ein Thema: Immer mehr Unternehmen aus fast allen Branchen führen Maßnahmen ein und bieten ihren Mitarbeitern attraktive und flexible Arbeitszeitmodelle. Für Arbeitsrechtler entsteht hier ein interessantes neues Gebiet: Wie können diese Angebote sattelfest formuliert werden? Welche gesetzlichen Vorgaben zum Gesundheitsschutz der Mitarbeiter gibt es? Wie müssen Vorgesetzte mit erkrankten Mitarbeitern umgehen? Die Anwaltssozietät CMS Hasche Sigle erörtert im Info-Blatt „Update Arbeitsrecht 09/13“ die wichtigsten Fragen und Entwicklungen. www.cms-hs.com/Update_Arbeitsrecht_0913
In der Stuttgarter Wirtschaftskanzlei Menold Bezler ist der Altersdurchschnitt der Anwälte vergleichsweise niedrig, ohne Partner liegt er bei 34, inklusive Partnern bei 41 Jahren; der Frauenanteil liegt mit 50 Prozent recht hoch. Entsprechend wichtig sind der Sozietät Angebote zur Work-Life- Balance. „Unser Anspruch ist es, unsere Mitarbeiter in jeder Lebensphase bestmöglich zu unterstützen und so flexibel wie möglich zu sein“, sagt Stefanie Müller, Personalerin der Kanzlei. Neben Eltern- und Promotionszeiten bietet der Arbeitgeber Teilzeitmodelle auf allen Ebenen an – auch für Partner. „Wir haben das Modell der Teilzeit im Gesellschaftsvertrag verankert; derzeit arbeiten bei uns drei Partner und eine Partnerin in Teilzeit.“ Ganz neu ist ein voll ausgestattetes Eltern-Kind- Arbeitszimmer, das alle Mitarbeiter bei Bedarf nutzen können. Weitere Module wie ein Kindertaxi oder die Betreuung von erkrankten Kindern zu Hause sowie ein Zuschuss zu den Betreuungskosten helfen den Eltern unter den Mitarbeitern. Zwar sei Familienplanung für Einsteiger häufig noch kein Thema, doch würden die Angebote früher oder später relevant – und dann auch gerne genutzt. Wenn man sich bei den großen Sozietäten umhört, wird offensichtlich, dass die Arbeitgeber das Thema Gesundheit nicht als weiches Kann-Thema betrachten, mit dem man jungen Talenten einen Gefallen tut, ohne dass man als Arbeitgeber selber etwas davon hat. „Gesundheit spielt eine wichtige Rolle in unserer Branche, immerhin ist es ein Geschäft, bei dem man mit vielen Menschen im direkten Kontakt steht“, sagt Andreas Ziegenhagen von Dentons. „Und um hohe Leistungen für den Mandanten zu erbringen, muss man gesund sein.“ Ein echter Renner in seiner Kanzlei sind in dieser Hinsicht die wöchentlichen Yoga-Kurse, die sehr großen Zulauf finden. Yoga für Juristen – klingt lustig, hat aber einen ernsten Hintergrund: Nicht nur die Kanzlei profitiert von einer gesunden Belegschaft, sondern auch die Juristen selbst, denn Ausfälle wegen Krankheit führen zu Stress: für den, der krank ist, aber auch für die, die ihn vertreten müssen. Daher organisierte die Kanzlei zudem einen Termin zur gemeinsamen Grippeimpfung. Ziegenhagen: „Wenn sich der Arbeitgeber solcher Themen annimmt, spart man als Mitarbeiter viel Zeit, die man besser nutzen kann, als einen Arzttermin wahrzunehmen.“ Mit diesen und anderen Maßnahmen wie flexiblen Arbeitszeiten und der Möglichkeit zur Elternauszeit für weibliche und männliche Juristen will die Kanzlei dazu beitragen, dass die Mitarbeiter zufrieden und motiviert sind. „Natürlich“, so Ziegenhagen, „sind Privat- und Berufsleben nach wie vor zwei verschiedene Paar Schuhe – aber sie sollten doch jeweils individuell passen.“

Buchtipp

Juristin Iris Riffelt beleuchtet was jemanden erwartet, der sich auf dem Weg in den Burnout befindet und nun die Notbremse ziehen muss. Schwerpunkte des Buches sind dabei die arbeitsrechtlichen Gesichtspunkte und die Abklärung finanzieller Fragen sowie der berufliche Wiedereinstieg. In dem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie geordnet aus dem Berufsleben aus- und später wieder einsteigen können. Dieses Buch informiert Sie über die rechtlichen Probleme, egal ob Sie Arbeitnehmer, Beamter, Arbeitsloser oder Arbeitgeber sind, von der Krankmeldung über die Kündigung bis hin zur Reduzierung der Arbeitszeit. Wie läuft ein Wiedereingliederungsgespräch ab, was muss der Betroffene beachten und wie kann er sich dagegen wehren oder darauf vorbereiten? Ferner werden die Probleme mit den gesetzlichen und privaten Krankenkassen aufgezeigt. Tipps, was die Angehörigen tun können, um den Betroffenen zu entlasten, und vieles mehr. Iris Riffelt: Zwischenstopp Burnout. Praktische Hilfe für den geordneten Ausund Wiedereinstieg: Rechte, Finanzen, Versicherungen. Wiley-VCH Verlag 2012. ISBN 978-3527506620. 16,90 Euro.

Hochschulprofil German Graduate School of Management and Law gGmbH (GGS)

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Auf einen Blick
Die Executive Education der German Graduate School of Management and Law hat als Ziel verantwortungsvolle Fach- und Führungskräfte zu entwickeln und weiter zu qualifizieren. Durch das Konzept des „Real-Life-Learnings“ erlangen die Teilnehmer Fachwissen in den Bereichen Wirtschaft und Recht und profitieren zudem vom Netzwerk der innovativen Business School. Das Angebot reicht von Inhouse-Schulungen für einzelne Unternehmen über offene Seminare bis hin zu Zertifikatslehrgänge.

Unsere Weiterbildungsprogramme auf einen Blick:

Zertifikatslehrgänge:

GGS Leadership Certificate – Wissen und Methoden für neue Führungskräfte

Modul 1: Agile Leadership – Führung im digitalen Wandel (Tag 1)
Modul 2: Arbeitsrechtliche Grundlagen (Tag 2)
Modul 3: Führung und Fokus (Tag 3)
Modul 4: Effektive Kommunikation in der Führung (Tag 4 und 5)

Projektmanagement für Rechtsdienstleister in der Digitalen Transformation

Modul 1: Projektmanagement – Grundlagen für die Digitale Transformation und »Legal Tech«
Modul 2: Projektmanagement bei Transaktionen – Ablauf und Anwendungsfälle
Modul 3: Projektmanagement bei Compliance und internen Untersuchungen
Modul 4: Projektmanagement in der juristischen Wertschöpfungskette

Seminare:

Women in Management

Tag 1: Karrieremanagement – strategisch und individuell
Tag 2: Selbstmarketing als Schlüssel zum Erfolg
Tag 3: Kommunikationskompetenz für authentisches Führen

Leadership Masterclass

Diese Seminarreihe bildet folgende Themen ab: „Digitalisierung im Mittelstand“, „Digital Marketing Bootcamp für Führungskräfte“, „Change-Management“ und „Low Performance“.

Logo German Graduate School of Management and Law gGmbH

Ansprechpartner
Marlen Ernst

Anschrift
Bildungscampus 2
74076 Heilbronn

Fon
07131-64563624

E-Mail
marlen.ernst@ggs.de

Internet
www.ggs.de