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Mit der Fähre ins Büro

…heißt es für Hendrik Hilgenfeld seit einiger Zeit. Denn seit Anfang 2011 ist er dem Frankfurter Büroalltag entflohen und für ein Secondment vier Jahre nach Sydney gezogen. Hier berichtet er von seinen Erfahrungen.

Ein Secondment ist eine unternehmensinterne Mitarbeiterentsendung. Arbeitgeber unterstützen Secondments vor allem, um Mitarbeiter gezielt zu fördern. Natürlich profitiert aber am Ende nicht nur der Secondee von den Erfahrungen in einem fremden Kultur- und Rechtskreis, sondern auch seine Kollegen im Heimatland und damit auch der Arbeitgeber. Entsprechend übersteigt die Zahl der Interessenten regelmäßig die der verfügbaren Stellen, und der interne Auswahlprozess braucht viel Zeit. Mit seinem Mitarbeiterverantwortlichen möglichst früh darüber zu sprechen, ermöglicht die optimale Einbettung des Auslandsaufenthalts in die eigene Karriereplanung. Überdurchschnittlich gute Beurteilungen, interkulturelle Kompetenzen und Sprachkenntnisse erhöhen die eigenen Chancen auf eine Entsendung.

Bei PwC Frankfurt war ich einige Jahre im Bereich International Tax tätig und hatte bereits viel mit internationalen Fragestellungen und Kollegen zu tun. Um einige von ihnen auch einmal persönlich kennenzulernen und meine Kenntnisse in internationalem Recht zu vertiefen, hatte ich mich schon seit längerem für ein Secondment im englischsprachigen Ausland interessiert. Nachdem der Starttermin für meine Entsendung feststand, ergab sich alles Weitere von selbst. PwC Australien und PwC Deutschland haben mich bei der logistischen Umsetzung meiner Entsendung von Beginn an unterstützt. So erhielt ich Hilfe bei der Beantragung des Arbeitsvisums für mich und meine Partnerin. Auch beim Umzug und der Wohnungssuche half mir mein Arbeitgeber. Zwischen dem Ausräumen meines Büros in Frankfurt und dem Einräumen meines Schreibtisches in Sydney lagen nur wenige Tage.

Foto: Fotolia/entelechie

Hier in Sydney bin ich im Bereich Corporate Tax tätig. Ich bin also zum Beispiel für die Beratung australischer Unternehmen mit deutschen Tochtergesellschaften zuständig. Hierbei kann ich auf meine Kenntnis des deutschen Steuerrechtes bauen. Deutsche Unternehmen berate ich unter anderem beim Eintritt in den australischen Markt – von der Unternehmensgründung bis hin zur steuerlichen Strukturierung. Daneben unterstütze ich den Bereich Financial Services, etwa in der Beratung börsengelisteter Unternehmen bei der Ausgabe von Finanzinstrumenten. Ganz überwiegend bin ich aber bei der steuerlichen Beratung zu Investitionen in Grundvermögen beteiligt. Dabei kann es sich um die Investition eines australischen Pensionsfonds in europäisches Grundvermögen handeln, um die Strukturierung eines Investments in einen australischen Solarpark oder um die steuerliche Beratung ausländischer Investoren beim Erwerb australischen Grundvermögens. Meine Mandanten sind international, kommen etwa aus dem Nahen Osten, dem Reich der Mitte oder aus meiner deutschen Heimat. Auf die Sachverhaltsanalyse folgt meist die Identifizierung einer geeigneten Investmentstruktur. Ein Investment in Bürogebäude oder in Shoppingcenter erfolgt üblicherweise über australische Trusts. Mit dem Konzept des Trusts musste ich mich also intensiv auseinandersetzen. Doch gerade, dass ich Neues lerne, macht ein Secondment für mich so wertvoll. Das Verständnis eines anderen Rechtssystems ermöglicht es mir nicht nur, mein Gegenüber zu verstehen, sondern auch, mich selbst für andere verständlich zu machen.

Mein Bewusstsein für die Unterschiede fremder Rechtssysteme im Vergleich zum deutschen wurde geschärft. Zunächst bereitete mir das angelsächsisch geprägte Rechtssystem Australiens mit seinen endlosen, mit Beispielfällen gespickten Paragraphen und das „case law“ einige Kopfschmerzen. Doch nun verstehe ich es besser und kann leichter damit umgehen. Aus beruflicher Sicht kann ich ein Secondment daher uneingeschränkt empfehlen.

Auch das Privatleben kommt hier nicht zu kurz. Nach Feierabend, am Wochenende und im Urlaub haben Australien und Sydney im Besonderen einiges zu bieten. Traumhafte Strände, bezaubernde Natur und natürlich viel Sonnenschein. Die Menschen sind entspannter als in Deutschland, und ein „no worries, mate“ gehört zum Alltagssprachgebrauch. Da es eine gewisse Zeit braucht, im Entsendungsland „anzukommen“, sollte das Secondment nicht kürzer als zwei Jahre sein. Mein Arbeitsvertrag mit PwC Australien ist zeitlich befristet, und der Vertrag mit PwC Deutschland ruht für die Dauer meines Secondments. Nach Auslaufen meines australischen Arbeitsvertrages kehre ich nach Deutschland zurück. Aber bis dahin heißt es noch, die warme Jahreszeit hier vor Ort zu genießen.

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