Wem gehört die Innovation?

Foto: Fotolia/Creativa
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Alle Unternehmen wollen Innovationen – doch auf die Frage, wie auch ideenreiche Mitarbeiter von ihren Innovationen profitieren, gibt es noch wenig klare Antworten. Erst langsam entwickelt sich ein schlagkräftiges Innovationsrecht. Für Einsteiger die Chance, sich auf ein Feld mit Zukunft zu spezialisieren. Von André Boße

Noch gibt es Innovationsrecht nicht als eigenständiges Rechtsgebiet. Die Betonung liegt hier auf „noch“: Der Bereich gewinnt stetig an Bedeutung, weil in immer mehr Branchen Innovationen und ihr Management eine entscheidende Rolle spielen – ob in der Autoindustrie oder der Medizintechnik, im Maschinenbau oder der Chemie.

Die Unternehmen setzen dabei darauf, dass ihre Mitarbeiter „innovativ“ zu Werke gehen – und im besten Fall eben auch Innovationen entwickeln. Doch was passiert, wenn genau das eintrifft? „Hier sind rechtliche Rahmenbedingungen notwendig, die heute vielfach erst noch entstehen müssen“, sagt Stefan Kursawe, Partner der Kanzlei Heisse Kursawe Eversheds und Experte für Arbeitsrecht. Der Umgang mit klassischen Erfindungen ist seit Jahren im Patentrecht geregelt.

Doch das Innovationsrecht geht vielfach weiter: Während das Patentrecht dem Schutz der Erfindung dient und die Rechte des Patentinhabers gegenüber potenziellen Nachahmern regelt, kümmert sich das Innovationsrecht um alle Aspekte rund um neue Produkte. „Also“, so Kursawe, „auch um die Frage, wem eine Innovation denn eigentlich gehört: dem Mitarbeiter, der sie entwickelt hat, dem Unternehmen oder gar den Aktionären?“ So ist das Innovationsrecht ein Querschnitt aus einer Reihe anderer Rechtsgebiete wie dem Patent- und Arbeits-, aber auch dem Markenrecht.

Während das Patentrecht klare Vorgaben kennt, ist das Innovationsrecht ein Gebiet, in dem es auf den Dialog zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitern ankommt. „Unternehmen möchten, dass ihre Leute innovativ arbeiten. Daher müssen sie auch etwas dafür tun, dass geregelt wird, wie die Mitarbeiter letztlich von ihren Innovationen, aber auch von ihren Ideen profitieren“, so Kursawe. Generell ist ein gutes Innovations- und Ideenmanagement auch ein Thema für Unternehmensberatungen, doch Juristen haben in diesem Feld einen großen Vorteil: Sie bringen das rechtliche Know-how mit, das benötigt wird, wenn zum Beispiel der Betriebsrat sein gesetzliches Mitspracherecht ins Spiel bringt. In diesem Fall kommt es in der Beratung auf Wissen aus dem Arbeitsrecht an – und dann sind Anwälte gefragt.

Eine wichtige Fähigkeit für Anwälte mit einer Expertise für Innovationsrecht ist die Neugierde auf das Geschäft der Mandanten. „Ich muss wissen, wie in einem Unternehmen Ideen zustandekommen und wie ein innovativer Mitarbeiter tickt“, beschreibt Kursawe. Daher rät er jungen Juristen, die sich für eine Spezialisierung in diesem Bereich interessieren, dazu, zunächst in ein Unternehmen zu gehen – und zwar vorzugsweise in eine klassische Innovationsbranche wie den Maschinenbau oder die Elektrotechnik. „Hier lernen Einsteiger sehr viel über die Struktur solcher Unternehmen und die Macht der Entwicklungsabteilungen.“ Erst nach ein bis zwei Jahren empfiehlt der Experte dann den Wechsel in eine Kanzlei.