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Für junge Juristen, die eine Affinität zur Lebensmittelbranche spüren, ist eine Spezialisierung im Lebensmittelrecht eine wunderbare Gelegenheit, Theorie und Praxis miteinander zu verbinden. Zugleich bietet sich die Chance, auf einem sehr hohen juristischen Niveau aktiv an der nationalen und europäischen Rechtsentwicklung mitzuwirken. Von Prof. Dr. Hans-Jürgen Rabe, Rechtsanwalt und Of-Counsel bei Noerr, und Evelyn Schulz, Rechtsanwältin und Partnerin bei Noerr

Spricht man mit Nichtjuristen über das Thema Lebensmittelrecht, fällt diesen manchmal die berühmte „EU-Gurkenkrümmungsverordnung“ ein. Das ist eine Verordnung von 1988, die eine maximale Krümmung von zehn Millimetern auf zehn Zentimeter Länge der Gurke vorschrieb. Genau genommen handelte es sich dabei aber gar nicht um Lebensmittelrecht, sondern um eine allgemeine Marktordnungsvorschrift. Trotzdem galt die Verordnung als Synonym für den Regelungswahn des EU-Gesetzgebers im Lebensmittelrecht. Richtig daran ist, dass es eine Menge lebensmittelrechtlicher Regelungen gibt. Und die meisten sind so kompliziert, dass Wirtschaftsunternehmen nicht ohne Unterstützung spezialisierter Anwälte auskommen.

Mandanten des Lebensmittelrechtlers sind neben Lebensmittelherstellern und -importeuren sowie Groß- und Einzelhändlern zum Beispiel auch die Systemgastronomie, Betreiber von Online-Verkaufsplattformen oder Hersteller von Maschinen für die Lebensmittelproduktion. Typische Fragestellungen beziehen sich auf die Produktabgrenzung (Handelt es sich bei Zimtkapseln um ein Lebensmittel oder doch eher um ein Arzneimittel?), die Zusammensetzung (Welche Zusatzstoffe dürfen für die Herstellung von Bubble Tea verwendet werden?) und die Kennzeichnung von Lebensmitteln (Was muss in welcher Sprache auf der Fertigpizza stehen, damit sie europaweit verkauft werden darf?), aber auch auf die Zulässigkeit von Werbeaussagen. Lebensmittelrechtliche Fragen sind sehr sensibel, denn sie betreffen den Schutz der Verbraucher vor Gesundheitsrisiken und Täuschung. Nicht ohne Grund finden Themen wie Pferdefleischlasagne und falsche Bio-Eier ein breites Medienecho. Oft steht der Anwalt dabei im Spannungsfeld zwischen seinem Mandanten und den Lebensmittelüberwachungsbehörden oder Verbraucherschutzverbänden. Sind zum Beispiel bei importierten Pfifferlingen Rückstandshöchstgehalte von Pflanzenschutzmitteln überschritten, wird die Behörde geneigt sein, die Lebensmittel möglichst schnell und vollständig aus dem Verkehr zu ziehen und auch von den Endverbrauchern zurückzurufen, und zwar auch dann, wenn keine Gesundheitsgefahr besteht. Der Anwalt wird in diesem Fall auf eine vernünftige Ermessensausübung der Behörde hinwirken. Erlässt die Behörde unzulässige belastende Maßnahmen, wird der Anwalt den Schaden, der dem Mandanten entstanden ist, einklagen.

Der Lebensmittelrechtler muss offen und flexibel sein. In Kategorien wie „Ich mache nur öffentliches Recht“ darf er nicht denken. Denn öffentlich-rechtliche Fragen sind häufig mit zivilrechtlichen Haftungsfragen und Verantwortlichkeiten innerhalb der Lieferkette verknüpft. In behördlichen Widerspruchs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren sind prozessuales Geschick und eine gute Kommunikations- und Verhandlungsfähigkeit gefragt. Außerdem entwickelt sich das Lebensmittelrecht ständig fort.

Linktipp

Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde
www.bll.de

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