Baurechtler

Die anwaltliche Tätigkeit des Baurechtlers folgt im Wesentlichen dem klassischen Leitbild des deutschen Anwaltsberufs. Seine Tätigkeit ist dementsprechend vielseitig und reicht von der strategischen Konzeption der Entwicklung eines Bauvorhabens „am Reißbrett“ über die Baurechtschaffung und Aushandlung der relevanten Verträge mit allen Baubeteiligten und Beratung während der Bauabwicklung bis hin zur Nachverfolgung von Mängeln im Rahmen der Gewährleistung und der Beratung beim „Exit“ beziehungsweise Weiterverkauf des Objekts. Von Dr. Maximilian R. Jahn, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bei GvW Graf von Westphalen, ab 1. Januar 2019 bei der Kanzlei Jahn Hettler Partner

Im Regelfall stehen gleich drei große Themen des Schuldrechts im Mittelpunkt: Kosten (= Vergütung), Termine (= Verzug) und Qualitäten (= Mängel). Besteht (und wenn ja in welcher Höhe?) ein Vergütungsanspruch aufgrund einer nachträglichen Änderung des Bauvorhabens oder war der Aspekt bereits vom vertraglichen „Bausoll“ umfasst? Wurde ein Zwischentermin mit der Folge eines Vertragsstrafeanspruchs „gerissen“, obwohl zunächst eine „Behinderung“ durch den Bauherrn selbst vorlag und der Termin sich verschoben hat? Liegt ein Mangel vor, wenn sich die einschlägigen technischen Regelwerke nach Vertragsschluss geändert haben und der Bauunternehmer danach gebaut hat? Diese und viele weitere Fragen des Schuldrechts – wie die Wirksamkeit von Vertragsklauseln im Rahmen der AGB-Inhaltskontrolle, Annahmeverzug, Mitwirkungspflichten, Abnahmereife usw. – machen das Baurecht zu einem der konfliktträchtigsten Rechtsgebiete überhaupt. Klageverfahren haben oft einen erheblichen Umfang. Die Prozessführung macht ca. 40 – 50 % der Tätigkeit aus. Das Ziel ist es aber, das typische Konfliktpotential bereits vor Beginn der Bauausführung durch individuelle vertragliche Lösungen und während der Bauabwicklung im Rahmen der projektbegleitenden Bauberatung zu minimieren. Bei letzterem ergeben sich gerade im Rahmen des sog. Anti-Claim-Managements diverse Schnittstellen zu baubetrieblichen Fragen (welche Leistung hätte im Bauablauf wann erbracht werden können/ müssen?) und technischen Aspekten. Im Fokus steht nicht erst seit Inkrafttreten am 01.01.2018 das neue Bauvertragsrecht.
Mit den §§ 650b – §§ 650d BGB wurde ein völlig neues System mit Blick auf das Anordnungsrecht des Auftraggebers – was darf er nachträglich ändern? – aber auch die Bestimmung der Vergütung für diese Leistungen geschaffen.
Bereits im Vorfeld mussten sämtliche Verträge geändert und aktualisiert werden. Das setzt neben einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Neuregelungen auch eine Prognose und Fingerspitzengefühl dahingehend voraus, ob und welche vertraglichen Regelungen einer AGB-Inhaltskontrolle mit dem neuen Bauvertragsrecht als neuem gesetzlichen Leitbild standhalten. Hier wird in den nächsten Jahren eine fortlaufende Anpassung erforderlich. Mit den §§ 650b – §§ 650d BGB wurde ein völlig neues System mit Blick auf das Anordnungsrecht des Auftraggebers – was darf er nachträglich ändern? – aber auch die Bestimmung der Vergütung für diese Leistungen geschaffen. Der Gesetzgeber hat hier beiden Parteien über das Instrument der einstweiligen Verfügung in § 650d BGB die Möglichkeit gewährt, schon im laufenden Bauvorhaben Konflikte gerichtlich auszutragen. Dementsprechend wurden auch an allen Landgerichten spezialisierte Baukammern eingerichtet. Zu den Mandanten zählen u. a. die öffentliche Hand, Investoren, Bauherren, Projektentwickler, Bauträger, Architekten sowie Fachplaner und Fachingenieure, Bauunternehmer (General- oder Nachunternehmer) und Handwerksbetriebe, Wohnungseigentümergemeinschaften, (Wohnungs-)Erwerber.

Weinrechtler

Weingüter, Winzer, Winzergenossenschaften, Weinkommissionäre und Weinhändler benötigen eine spezielle Beratung. Fehlerhafte Bezeichnungen oder Behandlungsmethoden können zu Vertriebsverboten und sogar zu strafrechtlicher Verfolgung führen. Von Florian Carlos Schulz-Knappe, LL.M. Gewerblicher Rechtsschutz (Düsseldorf), Máster de Estudios Europeos Avanzados (Barcelona), Partner der Kanzlei Schulz-Knappe, Neustadt an der Weinstraße.

Das Weinrecht im engeren Sinne wird in zahlreichen Bundes- und Landesgesetzen sowie nationalen und europäischen Verordnungen geregelt. Vorschriften zu Anbau, Lese, Herstellung, Aufmachung, die Einordnung in die unterschiedlichen Produktspezifikationen – etwa in Qualitätswein, Prädikatswein oder Sekt – finden sich im Weingesetz (WeinG) und der Weinverordnung. Dabei stößt man auf überraschende Regelungen. So kann nach §§ 10, 11, 49 Nr. 2 WeinG bestraft werden, wer zu viel Wein herstellt. „Übermengen“ sind grundsätzlich ohne Entschädigung zu vernichten. Strafbar ist auch die irreführende Bewerbung von Wein. Bereits die kleinsten Bezeichnungsverstöße können gemäß §§ 25, 49 Nr. 4 WeinG als Straftaten verfolgt werden. Neben den weinrechtlichen Vorschriften spielen zudem das Kauf- und Kommissionärsrecht, die Lebensmittelinformations- Verordnung (LMIV) und Health-Claims-Verordnung (HCVO), das Marken- und Wettbewerbsrecht, vor allem mit Blick auf die Etikettierung der Flaschen, eine wesentliche Rolle.
Die klassischen „Weinpanscherfälle“ sind selten geworden.
Die höchsten Gerichte müssen sich immer wieder mit Besonderheiten der Weinbranche und den Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten beschäftigen. Ich hatte zum Beispiel in einem viel beachteten Verfahren einen Winzer vertreten, der Schadenersatz von den Geschäftsführern einer insolventen Weinhandelsgesellschaft wegen seines dort belassenen Auszahlungsguthabens erstritten hat, § 823 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 1, 32, 54 des Kreditwesengesetzes (BGHZ 197, 1 -Winzergeld). Der Bundesgerichtshof hat zuletzt die von Edeka anlässlich der Übernahme der Plus-Filialen von den führenden deutschen Sektherstellern geforderten „Hochzeitsrabatte“ für kartellrechtswidrig erklärt. Die Sekthersteller seien von Edeka wirtschaftlich abhängig. Edeka habe von ihnen ungerechtfertigte Vorteile einverlangt und erhalten (Urteil vom 23.01.2018 Az: KVR 3/17). Die klassischen „Weinpanscherfälle“ sind dagegen selten geworden. Früher wurde den Weinen gelegentlich Wasser oder Glykol zugesetzt oder ausländische Billigweine falsch deklariert, um die Gewinnspannen zu erhöhen. Die Kontrollen verlagern sich inzwischen auf Bezeichnungsverstöße und chemisch-analytische Beanstandungen wegen Pestizidrückständen, Aromastoffen und unzulässigen Vermischungen oder Behandlungsmethoden.

Weitere Infos

www.weinrecht.de
Bei über 10.000 Inhaltsstoffen im Wein – es lässt sich von einem „biochemischen Wundercocktail“ sprechen – werden die Kontrollen durch die Chemischen Untersuchungsämter immer bedeutsamer. § 13 der Weinverordnung legt für etwa 250 (Fremd-) Stoffe von Aluminium, Arsen, Blei bis zu Zink und Fungiziden wie Zoxamid die Grenzwerte fest. Übrigens: Eine besondere Weiterbildung in diesem Rechtsgebiet bietet in jedem Sommer die Universität Göttingen und das Institut für Landwirtschaftsrecht in einem Weingut an der Mosel an.

Wahlstation Bundeskriminalamt

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Wegen jetziger und möglicher zukünftiger Aufgaben bleibt der Interviewte anonym. Nur so viel: Er ist 33 Jahre alt und studierte an der Justus-Liebig-Universität Gießen die Schwerpunkte Kriminologie und Strafrecht. Aufgezeichnet von Christoph Berger.

Dass ich einmal im polizeilichen Bereich arbeiten möchte, war mir schon während meines Studiums klar. Allerdings sind die Plätze für Wahlstationen in dem Umfeld sehr begehrt. Ich hatte großes Glück, dass ich im Jahr 2013 gleich in zwei maßgeblichen Behörden meine Stationen absolvieren konnte: Beim Landeskriminalamt, kurz LKA, und beim Bundeskriminalamt, BKA. Vor allem beim BKA hat mir die Arbeit besonders gut gefallen. Ich arbeitete dort in dem Bereich Cyber crime. Meine Aufgabe bestand darin, neue, durch das Internet aufkommende Straftat- Phänomene zu untersuchen und sie in einen Rechtskontext zu setzen. Beispielsweise das Thema Datenhehlerei, für das inzwischen eine Norm im Strafgesetzbuch geschaffen wurde. Im Allgemeinen behandelt der Bereich all die Straftaten, die sich gegen das Internet, Datennetze, informationstechnische Systeme oder deren Daten richten. Oder aber um solche, die mittels der Informationstechnik begangen werden.
Das machte den Reiz der Arbeit aus: Ich habe sehr konkrete Bezüge zur Praxis und viel von der konkreten Polizeiarbeit mitbekommen.
Die Herausforderungen während meiner Wahlstation bestanden vor allem darin, mich schnell in neue Themen und die unbekannte Materie hineinzuarbeiten und die Behörde von innen kennenzulernen. Zu beidem kann ich aus heutiger Sicht sagen: Man wächst hinein – zumal ich auch einen Juristen an meiner Seite hatte, der mir fachlich zur Seite stand. Meine anderen Kolleginnen und Kollegen waren alles Polizisten. Aber genau dies machte auch den Reiz der Arbeit aus, ich habe sehr konkrete Bezüge zur Praxis und viel von der konkreten Polizeiarbeit mitbekommen – ebenso aus der Arbeit mit den Vollzugsbeamten. All das bekräftigte mich in meinem zu Studienzeiten formulierten Entschluss und ich begann, fest beim BKA zu arbeiten. Zu Beginn beschäftigte ich mich dort mit dem Thema Datenschutz, überprüfte dessen Einhaltung und beriet die unterschiedlichsten Abteilungen. Nun arbeite ich in einer Abteilung, die unter anderem für das zentrale Informationsmanagement zuständig ist. Die Arbeit im BKA ist also sehr abwechslungsreich und man hat als Jurist die Möglichkeit, im Rahmen der Rotation unterschiedliche Bereiche kennenzulernen.

Wenn die Wahrnehmung verzerrt ist: Unconscious Bias

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Das Denken der Menschen ist von jahrtausende alten Erfahrungen geprägt, sodass viele Entscheidungen auf Instinkten basieren. Doch aufgrund neuer Kontexte führen uns die Instinkte inzwischen oftmals zu Fehlentscheidungen. Unsere Entscheidungen sollten daher bewusst hinterfragt werden, wie Manfred J. Wondrak im Interview erklärt. Die Fragen stellte Christoph Berger.

Zur Person

Manfred J. Wondrak ist geschäftsführender Gesellschafter und Senior Consultant der factor-D Diversity Consulting GmbH in Wien. Seit 2006 ist er Unternehmensberater und Lehrtrainer mit Schwerpunkt Diversity & Inclusion und Unconscious Bias. Zudem ist Wondrak unabhängiger Experte für Diversity & Equality für die Europäischen Kommission – DG Home Affairs & DG Justice sowie Lehrbeauftragter der Donau-Universität Krems für Diversity Management & CSR, der Universität Wien für Unconscious Bias and Discrimination und Gastvortragender an der WU Wien. Weitere Informationen unter: www.factor-d.at
Herr Wondrak, was ist unter dem Begriff „Unconscious Bias“ zu verstehen? Der Begriff kann direkt mit kognitiven Wahrnehmungsverzerrungen übersetzt werden. Im Kontext der Diversität wird er auch manchmal mit unbewussten Vorurteilen thematisiert. Doch im wissenschaftlichen Bereich passt kognitive Wahrnehmungsverzerrungen besser. Wie kommt es zu diesen Wahrnehmungsverzerrungen? Über Jahrtausende haben wir Instinkte aufgebaut und aus diesen heraus wurden bestimmte Denk- und Verhaltensmuster geprägt. In den letzten zehntausend Jahren haben diese Instinkte sehr gut funktioniert, sie haben unser Überleben gesichert und uns geholfen, in komplexen Situationen sehr schnell über unsere Wahrnehmung zu Entscheidungen zu kommen. Doch wenn diese Muster in anderen Kontexten verwendet werden, kann es zu Verzerrungen kommen. Ein Beispiel: Vom Instinkt haben wir einen inneren Sensor, das Bauchgefühl, der Personen automatisch in sympathisch und unsympathisch, also Freund oder Feind, unterteilt. Außerdem wird unbewusst direkt abgefragt: Ist die Person kompetent und kann sie mir gefährlich werden beziehungsweise ist die Person fähig, ihre Ziele umzusetzen? Diese Muster verwenden wir noch immer. Allerdings ist heute der Kontext ein anderer. So passiert es, dass wir zum Beispiel große Männer mit tiefer Stimme noch immer als kompetenter einordnen als kleine mit hoher Stimme. Was sind die Folgen der Biases – vor allem im Kontext der Arbeitswelt? Die Verzerrungen führen zu Fehleinschätzungen, obwohl wir denken, sehr gut beim Treffen von Entscheidungen zu sein. Doch gewisse Merkmale an Menschen lassen sie uns anders wahrnehmen als sie tatsächlich sind. Für den Bewerbermarkt bedeutet das zum Beispiel, dass unter Umständen eher die Bewerber eingestellt werden, die uns sympathisch und ähnlich sind – jede Person, die etwas symbolisiert, das uns ähnlich ist, wird uns sympathischer. Ähnlichkeit löst bei uns Vertrauen aus, sagt aber nichts über Kompetenz aus. Für homogene Aufgaben mag die Ähnlichkeit der Teammitglieder egal sein, doch in der komplexen Welt von heute geht man davon aus, dass die Herausforderungen nicht mehr von homogenen Teams gelöst werden können. Dafür braucht es unterschiedlichste Perspektiven und Persönlichkeiten.
Ich muss mein Bauchgefühl immer wieder mit bewussten Interventionen hinterfragen.
Gibt es Möglichkeiten, sich dieser unbewussten Verzerrungen bewusst zu werden, um ein objektiveres Bild zu bekommen? Ich muss mein Bauchgefühl immer wieder mit bewussten Interventionen hinterfragen. Ganz simpel: Wenn mein Bauchgefühl mir sagt, nimm diese Person, dann sollte ich diese Entscheidung mit objektiven Faktoren absichern. Objektive Faktoren können zum Beispiel eine zweite Person sein, die ich zur Entscheidungsfindung hinzuziehe. Oder ich stelle mir bewusst die Frage: Was hat das Sympathie-Gefühl zu dieser Person ausgelöst? Meine Erfahrungen zeigen, dass die Anwendung objektiverer Faktoren in der Vorselektion von Bewerbern noch ganz gut funktioniert, bei der endgültigen Entscheidung dann aber doch noch das Bauchgefühl maßgeblich mitentscheidet.

Infos zu Unconscious Biases

Auf der Online-Plattform Anti-Bias dreht sich alles um das Thema „bewusster Umgang mit unbewussten Vorurteilen – Unconscious Biases“. Die Expertinnen und Experten der factor-D Diversity Consulting GmbH geben dort einen Überblick über aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse aus verschiedenen Forschungsprojekten zu Unconscious Biases und über erfolgreiche Strategien zu deren Vermeidung. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Arbeitswelt und dem Konzept Diversity and Inclusion. Weitere Infos unter: www.anti-bias.eu
Algorithmen, Big Data und künstliche Intelligenz sind derzeit aufkommende Technologien. Helfen sie uns, vorurteilsfreiere Entscheidungen zu treffen? Da muss man vorsichtig sein. Erste Studien über die Entscheidungsfindung via Algorithmen oder Big Data haben gezeigt, dass es auch beim Technologieeinsatz zu Verzerrungen kommen kann. Das liegt unter anderem daran, dass beispielsweise Algorithmen auf Entscheidungsdaten zurückgreifen, die Menschen getroffen haben. Die Verzerrungen haben sich somit auch in den technisch generierten Entscheidungsvorschlägen gefunden. Ich glaube aber, dass Big Data uns sehr wohl helfen kann, objektiver zu entscheiden, würde mich aber nicht nur auf die Technik verlassen. Ich würde die Ergebnisse des Computers aber mit in die Entscheidungsfindung einfließen lassen. Da die „alten“ Instinkte nun mal noch präsent sind: Können Bewerberinnen und Bewerber diese Denkmuster nicht auch ausnutzen, um in einem Bewerbungsprozess von sich zu überzeugen? Da es einen Sender und Empfänger gibt, ist es durchaus möglich, den ersten Eindruck zu beeinflussen. Zum Beispiel über die Kleidung. Bewerber können sich also durchaus die Frage stellen: Was sende ich aus? Dazu können sie sich die vorherrschenden Verzerrungen bewusst machen und darüber nachdenken, wie sie diese in ihre Strategie einbauen, um von sich zu überzeugen oder die kognitiven Verzerrungen aufzulösen.

Die Schnittstelle von Kunst und Recht

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„Jurastudierende für Kunststudierende“: Unter diesem Motto positioniert sich die Art Law Clinic der Universität Münster an der Schnittstelle zwischen Kunst und Recht. Mit einem innovativen und weltweit einzigartigen Konzept kommt sie dem Bedarf an rechtlicher Unterstützung für Kunststudierende nach – in einem Rechtsbereich, der sich im steten Wandel befindet. Von Julia Werner, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Westfälischen Wilhelms- Universität Münster

Die Art Law Clinic hat sich der Beantwortung jener Rechtsfragen angenommen, mit denen sich Kunststudierende im Laufe ihres Studiums konfrontiert sehen. Es handelt sich um ein Gemeinschaftsprojekt der Kunstakademie Münster und der zivilrechtlichen Abteilung des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht in Münster, das in seiner Form weltweit einzigartig ist. Die Grundidee einer Law Clinic aus den USA hat sich in Deutschland schon mancherorts etabliert, neu ist die Einrichtung einer solchen Institution speziell für Kunstrecht. Jurastudierende höheren Semesters helfen Kunststudierenden bei der Beurteilung rechtlicher Fragen, denen sie im Rahmen ihres Studiums begegnen. Dies erfolgt für die Studierenden der Kunstakademie kostenlos. Darüber hinaus stellt die Art Law Clinic einen juristischen Leitfaden für Künstler bereit, der rechtliche Orientierung für die Studierenden bieten soll.
Regelmäßig suchen Kunststudierende Unterstützung beim Verkauf von Kunstwerken.
Durch die Verknüpfung von Kunst und Recht auf Grundlage studentischer Hilfe untereinander, fördert die Art Law Clinic insbesondere das interdisziplinäre, gegenseitige Verständnis für den jeweils anderen Studiengang und zeigt dabei die vielfältigen Berührungspunkte der beiden Fächer: Regelmäßig suchen Kunststudierende Unterstützung beim Verkauf von Kunstwerken über Galerien oder bei der Versicherung in der Künstlersozialkasse. Sie haben Fragen bezüglich der Verwendung fremder Musik, Marken oder, wie zuletzt, von amtlichen Vernehmungsprotokollen in ihren Kunstwerken. Die Beantwortung der zahlreichen Fragen aus den verschiedensten Themengebieten ist oft komplex und der Bedarf der Kunststudierenden an rechtlicher Unterstützung dementsprechend hoch. Während sich diese in der Regel entweder allein oder in kostspieliger Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten mit Rechtsfragen auseinandersetzen müssen, bietet die Art Law Clinic dazu eine Alternative, indem sie jedenfalls rechtliche Grundlagen vermitteln will. Mit all dem trägt die Art Law Clinic dem stetigen Wandel der Kunst und den daraus wachsenden Herausforderungen Rechnung. Insbesondere im Zuge der Digitalisierung entstehen täglich neue rechtliche Herausforderungen. Neuartige Kunstformen, neue digitale Vertriebswege und nicht zuletzt unser neues Verständnis von Kunst bedürfen rechtlicher Ausgestaltung. Nur beispielhaft seien hier die urheberrechtliche Schutzfähigkeit von Tweets, die Veröffentlichung von Kunstwerken auf Wikipedia oder das Schaffen von Kunstwerken mittels künstlicher Intelligenz genannt. Auch in Zukunft gilt es also, auf die Rechtsfragen aus der Welt der Kunst eine Antwort zu geben.

Die Musterfeststellungsklage kommt

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Bereits am 9. Mai 2018 hatte das Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Möglichkeit der Kollektivklage beschlossen – der so genannten Musterfeststellungsklage. Zum 1. November 2018 soll das Gesetz in Kraft treten. Von Christoph Berger

Mit dem neuen Gesetz sollen „anerkannte und besonders qualifizierte“ Verbraucherverbände die Möglichkeit erhalten, künftig die Ansprüche in einem einzigen Gerichtsverfahren verbindlich klären zu lassen – insofern mindestens zehn Verbraucher in gleichartiger Art und Weise geschädigt worden sind. Dazu wird die jeweilige Klage in einem Klageregister eingetragen und bekannt gemacht. Melden sich innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 Verbraucher an, wird das Verfahren durchgeführt. Und: Mit der Anmeldung im Klageregister verhindern die Betroffenen zugleich die Verjährung ihrer möglichen Ansprüche. Der Vorteil: Mit dem neuen Gesetz muss nicht mehr jeder einzelne Verbraucher alleine vor Gericht ziehen. Bisher, so das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, sei der erlittene Nachteil im Einzelfall manchmal zu gering gewesen, sodass Schadensersatz- oder Erstattungsansprüche oft nicht individuell verfolgt wurden – der erforderliche Aufwand aus Sicht des Geschädigten unverhältnismäßig erschienen. Ein weiterer Vorteil: Den Betroffenen entstehen keinerlei Kosten. Laut einer Befragung des Soldan Instituts unter 1179 Anwälten wird das Gesetz von einer knappen Mehrheit begrüßt. So bewerten 51 Prozent die Einführung der Musterfeststellungsklage positiv. Doch es gibt auch Kritik. 18 Prozent der Befragten geht die von der Bundesregierung vorgeschlagene Möglichkeit einer Musterfeststellung von Ansprüchen nicht weit genug. Sie sprechen sich für die Zulässigkeit einer darüber hinaus gehenden kollektiven Rechtsdurchsetzung nach dem Vorbild ausländischer Rechtsordnungen aus. Weitere 31 Prozent der Befragten halten die Einführung des neuen Gesetzes für gänzlich überflüssig.
Es ist erstaunlich, dass sich ein relativ großer Anteil der Anwälte für den für sie eher ungünstigeren Vorschlag ausspricht.
Laut den für die Studie Befragten ist besonders die Klagebefugnis zur Erhebung einer Musterfeststellungsklage kritisch zu betrachten: 54 Prozent von ihnen sprachen sich dafür aus, dass auch anwaltlich vertretene adhoc-Interessengemeinschaften klagebefugt sein sollten. Doch immerhin 30 Prozent befürworteten auch die Beschränkung auf Verbraucherverbände. „Es ist erstaunlich, dass sich ein relativ großer Anteil der Anwälte für den für sie eher ungünstigeren Vorschlag ausspricht“, stellt der Direktor des Soldan-Instituts, Prof. Dr. Matthias Kilian, fest. Zurückzuführen sei dies auf die Tatsache, dass viele Rechtsanwälte nicht mehr für Verbraucher tätig werden und sie in den neuen Instrumenten kollektiver Rechtsdurchsetzung eher Risiken für die von ihnen „bevorzugt betreute unternehmerische Mandantschaft“ sehen.

Nachhaltigkeit in der juristischen Ausbildung

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International, flexibel, praxisintegriert: Angesichts der Digitalisierung und Globalisierung aller Teilbereiche des öffentlichen Lebens steht auch die juristische Aus- und Weiterbildung vor neuen Herausforderungen. Von Dr. Eva Feldbaum, Direktorin der SIBE Law School

Eine oft gehörte Antwort auf die sich aus der Dynamik der modernen Arbeitswelt ergebenden Fragen besteht in der Aufforderung zur Nachhaltigkeit. Nach einer recht allgemeinen Definition des Begriffes fungiert sie als ein Handlungsprinzip zur Ressourcennutzung, bei dem die Bewahrung der wesentlichen Eigenschaften, der Stabilität und der natürlichen Regenerationsfähigkeit des jeweiligen Systems im Vordergrund steht. Und so muss auch das Recht trotz zunehmender Komplexität nachhaltig sein – ebenso der Rechtsanwender und die juristische Ausbildung. Doch regenerationsfähig wird sich die juristische Aus- und Weiterbildung nur erweisen, wenn sie der mit der Digitalisierung verbundenen Dynamik Rechnung trägt sowie folgende drei Voraussetzungen erfüllt. Die fortschreitende Globalisierung zwingt den Juristen von heute unausweichlich zur Beschäftigung mit einem sich ständig verändernden, nicht mehr national geprägten, im europäischen Raum in hohem Maße supranationalen und insofern „entgrenzten“ Recht. Daher muss er seine Kenntnisse laufend verbreitern und spezialisieren, um den transnationalen Dimensionen gerecht zu werden. Zumindest sollte er die Fähigkeit erwerben, sich schnell in das andere Recht einzuarbeiten.
Internationales Networking führt zu sozialem Zusammenhalt und damit zu Nachhaltigkeit in der Ausbildung
Allgemein gesprochen, hat jedes interne Rechtsgebiet mit wirtschaftsrechtlichem Bezug eine transnationale Dimension. Daher gehört die Zukunft den internationalen Lerngruppen mit Teilnehmern aus verschiedenen Rechtskulturen, die durch das gemeinsame Bestreben verbunden sind, mit der juristischen Dimension dieser sich rasch entwickelnden internationalen Verflechtung vertraut zu werden. Das dadurch entstehende internationale Networking führt zu sozialem Zusammenhalt und damit zu Nachhaltigkeit in der Ausbildung. Dies wirft auch die Frage der medientechnischen Bewältigung des Unterrichts auf: Die Antwort kann nur sein, dass die neuen telekommunikativen Mittel, besonders die Nutzung des Internets, zum Einsatz kommen müssen. Zeitliche und örtliche Flexibilität ermöglicht eine moderne Organisation des Alltags der Lernenden und gewährleisten damit die für die Lebensqualität und damit die Leistungsfähigkeit so wichtige Work-Life-Balance. Anders gewendet: Flexibilität der Aus- und Weiterbildung generiert deren Nachhaltigkeit. Mit Blick auf die hohe Arbeitsbelastung der international tätigen Juristen sollte die juristische Aus- und Weiterbildung schließlich dual, parallel zur Arbeit, zu ihr komplementär und mit ihr abgestimmt, durchgeführt werden. Elementar sind die Beschäftigung mit Fragen, die dem jeweiligen beruflichen Interesse entsprechen – also nachhaltig, da es Möglichkeit zur direkten Anwendung des Erlernten in Gegenwart und Zukunft gibt. Das zu bearbeitende Thema sollte dabei in einem Dialog zwischen Lernendem und Lehrendem gefunden werden Zusammenfassend gewährleisten insbesondere Internationalität, Flexibilität und Praxisintegration die Nachhaltigkeit der juristischen Aus- und Weiterbildung in einer sich ständig verändernden Situation des nationalen und internationalen (Wirtschafts-) Rechts.

Der Notarberuf

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Für bestimmte Verträge, zum Beispiel einen Immobilienkauf- oder Ehevertrag, sowie für Willensbekundungen, beispielsweise ein Testament, braucht es eine notarielle Beurkundung. Doch wer kann in Deutschland überhaupt Notar werden? Und was sind Voraussetzungen dafür? Von Christoph Berger

Für Immobilienkaufverträge, Eheverträge und Erbverträge ist der Gang zum Notar unumgänglich, der Gesetzgeber schreibt hierfür notarielle Beurkundung vor. Doch anders als von vielen angenommen, beschränkt sich die Aufgabe des Notars nicht allein auf das Vorlesen des jeweiligen Vertrags. Neben der Beurkundung von Rechtsgeschäften gehören auch die Beratung von Mandanten, die Erstellung von Urkunds- und Vertragsentwürfen sowie der Vollzug der jeweiligen Urkunde zu seinen Aufgaben. Um einen passgenauen Urkundenentwurf erstellen zu können, benötige der Notar vor der Beurkundung Informationen zum Sachverhalt und dem Willen der Beteiligten, heißt es vonseiten der Bundesnotarkammer. In der Praxis würden diese Angaben häufig telefonisch oder per E-Mail und im Austausch mit den Mitarbeitern des Notars zur Verfügung gestellt. „Bei Bedarf steht der Notar aber auch vorab persönlich für ein Beratungsgespräch zur Verfügung“, erklärt Lisa Sönnichsen, Geschäftsführerin der Hamburgischen Notarkammer. Denn auch wenn der Notar zur Unparteilichkeit verpflichtet sei, gehöre es zu seinen Amtspflichten, darauf zu achten, dass Irrtümer und Zweifel vermieden und unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt würden. Dies geschehe idealerweise schon im Vorfeld der eigentlichen Beurkundung. Allerdings prüft ein Notar einen Vertrag weder auf seine Wirtschaftlichkeit hin noch auf Tatsächliches wie zum Beispiel das Bestehen von Sachmängeln. Was jemanden prinzipiell zum Beruf des Notars befähigt, ist in der Bundesnotarordnung (BNotO) festgeschrieben. Darin heißt es unter §5 beispielsweise, dass zum Notar nur bestellt werden darf, wer die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz erlangt hat. Diese Befähigung erwirbt demnach, wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Prüfung und einen anschließenden Vorbereitungsdienst mit der zweiten Staatsprüfung abgeschlossen hat – festgelegt im Deutschen Richtergesetz. Doch in der BNotO werden noch weitere Voraussetzungen genannt. So heißt es unter §6: „Nur solche Bewerber sind zu Notaren zu bestellen, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Leistungen für das Amt des Notars geeignet sind.“ Hieraus wird auch ersichtlich: Notare werden berufen. Doch darüber hinaus variieren die Voraussetzungen je nach Bundesland. So ist in manchen Bundesländern nach dem 2. Staatsexamen eine Ausbildung, der sogenannte Anwärterdienst, vorgeschrieben. Mit Abschluss gilt es, sich auf eine freie Stelle zu bewerben. In anderen Bundesländern müssen nach dem Jurastudium mindestens fünf Jahre als Rechtsanwalt, eine ununterbrochene Ausübung dieser Tätigkeit für mindestens drei Jahre, das Bestehen einer notariellen Fachprüfung sowie die Absolvierung einer Praxisausbildung nachgewiesen werden. Dafür gilt die Berufung dann aber mindestens bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres.

Schrift-Sätze

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ARBEITEN 4.0

Cover Arbeiten 4.0Die Digitalisierung revolutioniert die Arbeitswelt: Internet, mobile Kommunikation und immer schnellere Datenübertragung eröffnen völlig neue Möglichkeiten. Gleichzeitig müssen Unternehmen die juristischen Rahmenbedingungen kennen und sich danach richten. Hier sind Anwälte gefragt: Bei dem Handbuch „Arbeiten 4.0 – Arbeitsrecht und Datenschutz in der digitalisierten Arbeitswelt“ handelt es sich um Ratgeber, um Mandanten im Bereich Digitalisierung kompetent zu beraten: Bearbeitet werden unter anderem die Themen Internet, Intranet und E-Mail, Arbeitszeitrecht, Homeoffice, Arbeitsschutz, arbeitsrechtliche Aspekte zu Social Media und vieles mehr. Nicolai Besgen, Thomas Prinz (Hrsg.): Arbeiten 4.0 – Arbeitsrecht und Datenschutz in der digitalisierten Arbeitswelt. Deutscher Anwaltverlag 2018, 54 Euro Jetzt kaufen bei Amazon

GIRL FROM IPANEMA

Die Brasilianerin Helô Pinheiro war einst Muse für den Musiker Antônio Carlos Jobim und den Dichter Vinicius de Moraes. Als die beiden Pinheiro sahen, wurden sie zu ihrem Song „Girl from Ipanema“ inspiriert. Später gründete Pinheiro ihr eigenes Modelabel, „Garota de Ipanema“. Ein Name, der den Erben der beiden Songschreiber überhaupt nicht passte. Es kam zum Prozess. Und um nicht betrogen zu werden, begann Pinheiro sogar noch als über 60-Jährige mit einem Jurastudium. Den gewählten Namen trägt ihr Label noch heute.

CRASHKURS BGB

Cover BGB CrashkursBereits in fünfter Auflage ist 2018 das von Prof. Dr. Michael Timme herausgegebene Buch „BGB Crashkurs“ erschienen. Das Buch eignet sich ausgezeichnet für die kompakte Wiederholung und die zielgerichtete Prüfungsvorbereitung. Es ist aufgrund seiner fallbezogenen Ausrichtung vor allem für Anfänger gedacht, eignet sich aber auch für fortgeschrittene Studierende zur kompakten Wiederholung. Einfache Merksätze, Fälle, Übersichten, Definitionen und kurze Zusammenfassungen lassen sich leicht einprägen und geben Sicherheit für die Prüfung. In der aktuellen Auflage sind zudem die Änderungen im Kauf- und Werkvertragsrecht berücksichtigt worden. Michael Timme: BGB Crashkurs. C.H. Beck 2018, 9,90 Euro Jetzt kaufen bei Amazon

KI FÜR JURISTEN

David Bloch, Foto: obs/LEGARTIS/A.KIRCHHOFF
David Bloch, Foto: obs/LEGARTIS/A.KIRCHHOFF
Das Schweizer Legal Tech Start-up Legartis bietet eine auf künstlicher Intelligenz basierende Software für die Erfassung und den Abgleich von großen Mengen juristischer Dokumente und Daten. Das von dem Unternehmen entwickelte „Lifecycle Contract Intelligence Tool“ analysiert schnell und automatisiert Rechtsdokumente, wie Verträge, Gesetzestexte oder Due Diligence Dokumente. Genutzt werden dabei die neuesten Erkenntnisse aus Machine Learning, Natural Language Processing (NLP) und künstlicher Intelligenz (KI). Und das Produkt überzeugte: Im Juli 2018 gab Legartis bekannt, neue Investoren für die erste Finanzierungsrunde gefunden zu haben, die in das Start-up eine Million Schweizer Franken investieren. Weitere Infos unter: www.legartis.ai

EIN RICHTER SCHREIBT PROSA

Cover ZwischenergebnisHon.-Prof. Mag. et Dr. iur. Janko Ferk ist nicht nur Richter des Landesgerichts Klagenfurt, Honorarprofessor für Literaturwissenschaften (Recht und Sprache) an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt/Univerza v Celovcu, sondern auch Schriftsteller und Übersetzer. Bisher hat er mehr als dreißig Bücher in deutscher und slowenischer Sprache veröffentlicht. In seinem gerade erschienen Werk „Zwischenergebnis – Gesammelte Prosa“ geht es unter anderem um das Schreiben des Schreibenden. Ferk erhielt für seine Arbeiten bereits zahlreiche Auszeichnungen. Janko Ferk: Zwischenergebnis – Gesammelte Prosa. Leykam 2018, 19,90 Euro Jetzt kaufen bei Amazon

DIE UNITED NATIONS ASSOCIATION DER UNIVERSITÄT WÜRZBURG E.V.

Wer sich für die Vereinten Nationen interessiert ist bei der United Nations Association der Universität Würzburg e.V., kurz UNA Würzburg e.V., genau richtig. Der studentisch geprägt Verein engagiert sich vor allem bei der Vermittlung von Wissen und Problembewusstsein im Bereich internationaler Politik. Über die Veranstaltungsreihe „Die UNO an der Uni“ werden einem öffentlichen Publikum Einblicke in die Vereinten Nationen sowie in das aktuelle politische Weltgeschehen geboten – über Filmvorführungen, Vorträge und Podiumsdiskussionen. Mit dem Projekt „UN im Klassenzimmer“ werden die Vereinten Nationen außerdem auch in die Klassenzimmer der Region gebracht. Die Mitgliedschaft des 2007 gegründeten Vereins steht allen an den Vereinten Nationen Interessierten offen. Weitere Infos unter: www.una-wuerzburg.de

DAS GRUNDGESETZ

Cover das GrundgesetzDas Grundgesetz ist noch immer eine unglaubliche Erfolgsgeschichte. Ebenso die bereits 2009 von Christian Bommarius veröffentlichte Biografie „Das Grundgesetz“. Der Rechtswissenschaftler und Germanist schildert darin die dramatischen Umstände, unter denen es entstand. Er erzählt von den 73 Männern und vier Frauen, die drei Jahre nach dem Ende der Nazi-Diktatur, mitten im Kalten Krieg , während der Berliner Blockade, zusammenkamen, um über eine demokratische Verfassung zu beraten. Und er zeigt, welche Richtungskämpfe zum einen um die Zukunft Deutschlands damals ausgetragen wurden, zum anderen, wie das Grundgesetz über Jahrzehnte die deutsche Lebenswirklichkeit gespiegelt und zugleich geprägt hat. Christian Bommarius: Das Grundgesetz. Rowohlt 2009, 19,90 Euro Jetzt kaufen bei Amazon

FERDINAND VON SCHIRACHS „STRAFE“

Cover StrafeDie Werke des deutschen Strafverteidigers,Schriftstellers und Dramatikers sind Bestseller, vielfach wurde der Autor mit Literaturpreisen ausgezeichnet. In seinem aktuellen Buch „Strafe“ widmet er sich zwölf Schicksalen und zeigt, wie schwer es ist, einem Menschen gerecht zu werden – und, wie voreilig unsere Begriffe von „gut“ und „böse“ oft sind. Er erzählt von Einsamkeit und Fremdheit, von dem Streben nach Glück und dem Scheitern. Ferdinand von Schirach: Strafe. Luchterhand 2018, 18 Euro Jetzt kaufen bei Amazon

Sandra Navidi: die Wall Street Lady

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Sandra Navidi absolvierte ein Jurastudium an der Universität zu Köln, der Fordham University School of Law und der Universität Paris IV. Neben zahlreichen weiteren Auslandsaufenthalten legte sie den Fachanwaltskurs für Steuerrecht und die Wertpapierhandelsprüfung bei der U.S.-Aufsichtsbehörde FINRA (NASD) ab. Später war sie unter anderem Managerin in der Abteilung für internationale Kapitalmärkte bei Deloitte sowie Chefjustiziarin beim Vermögensverwalter Muzinich & Company bevor sie 2011 die Unternehmensund Strategieberatung BeyondGlobal, LLC gründete. Navidi ist außerdem Vortragsrednerin und seit 2009 Finanzexpertin für n-tv. Die Fragen stellte Christoph Berger

Sandra Navidi, Foto: Sandra Navidi
Sandra Navidi, Foto: Sandra Navidi
Sandra Navidi, Juristin, Rechtsanwältin, Attorneyat- Law (Staat New York, USA), Bestsellerautorin sowie Gründerin und CEO von BeyondGlobal, LLC www.beyond-global.com
Frau Navidi, Ihr Leben war von Beginn an auf Internationalität ausgerichtet. Wie bewerten Sie internationale Erfahrungen für angehende Juristen? Internationale Erfahrungen sind für angehende Juristen heute wichtiger als jemals zuvor. Selbst wenn man nicht vorhat, im Ausland zu arbeiten, sind viele Kanzleien und ihre Mandanten international tätig. Unternehmen exportieren, haben ausländische Standorte, eine diverse Belegschaft und globale Kundschaft. Auslandserfahrungen erweitern den Horizont, fördern kreatives Denken, helfen fremde Kulturen zu verstehen und transnationale Netzwerke aufzubauen. Ihr Vater betrieb außerdem ein mittelständisches Unternehmen. War damit bereits der Grundstein für Ihre Karriere in der Wirtschaftswelt gelegt? Ich glaube, persönliche Neigungen und Stärken sind teils in die Wiege gelegt, teils das Resultat von Erfahrungen. In meiner Familie ist seit jeher so ziemlich jeder selbstständig gewesen. Das prägt die Denkweise und Persönlichkeit. Sie sagten einmal, dass Ihre Ausbildung Ihr wertvollster Besitz sei, in sie würden Sie bis zu Ihrem Lebensende weiter investieren. Auf was kommt es Ihnen bei Fort- und Weiterbildungen an? Fortbildung und Weiterbildungsfähigkeit sind in unserer Wissensökonomie ein gesonderter Aspekt des Humankapitals. Das Recht mag sich nicht grundlegend, oder aber zumindest nur sehr langsam, verändern. Dafür verändert sich die Welt, auf die dieses Recht angewendet wird, in rasantem Tempo. Wer stehen bleibt, bleibt zurück. Deshalb heißt es auch für Juristen: Agil bleiben und weiterbilden. Darüber schreibe ich gerade mein nächstes Buch. Über Jahre haben Sie sich den „Titel“ „Wall Street Lady“ erarbeitet. Mal von Ihrer Ausbildung abgesehen, auf welche weiteren Faktoren führen Sie derartige Auszeichnungen beziehungsweise Ihren Erfolg zurück? Auf ständige Weiterbildung, Disziplin, Fleiß, Motivation, Risikobereitschaft und Widerstandsfähigkeit. In meinem Buch Superhubs analysiere ich übrigens die Eigenschaften, die die menschlichen „Super-hubs“ an die Spitze der globalen Finanzwelt katapultieren. Und wie fühlten oder fühlen Sie sich in einem von Männern dominierten Umfeld, spielte das für Sie überhaupt jemals eine Rolle auf Ihrem Weg? Auf jeden Fall. Minderheiten haben es grundsätzlich schwerer. Das prägt, aber man gewöhnt sich daran und lernt, damit umzugehen. In Super-hubs habe ich dem Frauen-Thema ein ganzes Kapitel gewidmet, weil ich erklären musste, warum es kaum Frauen an der Spitze der globalen Finanzwelt gibt. Das ist ein komplexes Thema, bei dem auch viele Dynamiken aus der Netzwerkwissenschaft eine Rolle spielen.

Buchtipp

Cover SuberhubsSandra Navidi, Super-hubs: Wie die Finanzelite und ihre Netzwerke die Welt regieren, FinanzBuch Verlag 2016,19,99 Euro Jetzt kaufen bei Amazon
2011 gründeten Sie Ihr eigenes Unternehmen, die Unternehmens- und Strategieberatungsfirma BeyondGlobal, LLC. Was war der Antrieb dazu? Ich hatte bis zu diesem Zeitpunkt während der Finanzkrise mit dem Ökonomen Nouriel Roubini gearbeitet. Das war toll und ich habe viel gelernt. Irgendwann hatte ich dann aber das Gefühl, dass ich in dieser Position nicht mehr wesentlich weiterwachsen konnte. Ich wollte weiterziehen und „mein eigenes Ding“ machen. Und wie wichtig ist Ihnen berufliche Unabhängigkeit? Ziemlich wichtig. Abgesehen davon ist es wegen der sich drastisch verändernden, digitalisierten Berufswelt für jeden essentiell, sich als Marke zu etablieren und unternehmerisch zu denken. Dies ist die Prämisse, auf der mein nächstes Buch fußt. Für viele Menschen scheinen Profit und finanzieller Reichtum der Antrieb für ihr berufliches Schaffen zu sein. Schaut man sich Ihre Beiträge, Kommentare, Initiativen et cetera an, scheinen Sie andere Motivationen zu haben. Welche Werte treiben Sie an, was ist Ihnen wichtig? Mir ist es wichtig, mit interessanten Menschen an interessanten Projekten arbeiten zu können. Gerne setze ich mich für gesellschaftsrelevante Themen ein, wie beispielsweise die Wohlstandsschere, und gebe Einblicke über meine Bücher und Medientätigkeit weiter. In meiner Position habe ich die Möglichkeit, mein Potential zu verwirklichen und das schafft Zufriedenheit. Und wenn Sie mal nicht publizieren, Interviews geben, beraten oder kurz: arbeiten, wie und womit schalten Sie ab? Ich liebe es, in der Ruhe zu verweilen, einfach im Moment präsent zu sein und meine Gedanken schweifen zu lassen. Sport zu treiben gehört ebenfalls zum Abschalten, auch wenn es oft zunächst Überwindung kostet.

Simon-Kucher & Partners Strategy & Marketing Consultants GmbH

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Unternehmensgeschichte
Simon-Kucher wurde im Jahre 1985 von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hermann Simon, Dr. Eckhard Kucher, und Dr. Karl-Heinz Sebastian in Bonn gegründet. Ihre Vision: Wissenschaftliche Methoden zur Ermittlung des optimalen Preises in der Wirtschaftspraxis einsetzen.

Jetzt, über 30 Jahre später, ist ihre Vision zu außerordentlichem Erfolg gelangt. Der ehemalige Universitäts-Spin-Off ist zu einem globalen Unternehmen herangewachsen. Heute gehört Simon-Kucher & Partners zu den wichtigsten Unternehmensberatungen mit einem Jahresumsatz von 252 Millionen Euro (2017), und ist mit über 1.100 Mitarbeitern in 25 Ländern und 38 Büros weltweit vertreten. Unser Stammsitz befindet sich nach wie vor in Deutschland, doch wir verfolgen unser globales Wachstum mit hohen Tempo.

Anzahl der Standorte in Deutschland
Bonn, Frankfurt, Hamburg, Köln, München

Anzahl der Standorte weltweit
https://www.simon-kucher.com/en/contact/offices

Bedarf an HochschulabsolventInnen
Ca. 160 pro Jahr

Mitarbeiterförderung
Zugeschnittenes Trainingsprogramm je nach Level und Funktion sowie viele Self-Learning Möglichkeiten

Tätigkeitsbereiche
Consulting:
Strategie, Marketing, Pricing und Vertrieb

Anforderungsprofil

  • Bachelor- und Masterstudium aller Fachbereiche mit wirtschaftlichem, psychologischem, ingenieur- oder naturwissenschaftlichem Hintergrund
  • Sehr gute kommunikative und analytische Fähigkeiten
  • Erste Praxiserfahrung durch Praktika in Beratung oder Industrie
  • Exzellente Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift
  • Excel und PowerPoint-Kenntnisse, weitere Analyseprogramme (SPSS, Stata, etc.) erwünscht

Karriereaussichten
Bitte informieren Sie sich hier: https://www.simon-kucher.com/en/your-career

Angebote für StudentInnen
Praktika, studentische Nebentätigkeit

Auslandstätigkeit
Möglich, abhängig vom Industriebereich und Kundenprojekt

Einstiegsprogramme
Praktika, Direkteinstieg als Consultant

Logo Simon-Kucher & Partners

Ansprechpartner
Daniel Essig

Anschrift
Willy-Brandt-Allee 13
53113 Bonn

Fon
0228 9843 0

E-Mail
daniel.essig@simon-kucher.com

Internet
https://www.simon-kucher.com/en/why-simon-kucher

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Branche
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Produkte/Dienstleistungen
Karriere ist mehr als ein Job. Und academics mehr als eine Jobbörse. Als Spezialist für Talente mit akademischem Abschluss bieten wir die größte Auswahl an offenen Stellen für alle, die ihre berufliche und die gesellschaftliche Zukunft sinnvoll gestalten möchten.

Was das Karriereportal von DIE ZEIT und Forschung & Lehre außerdem bietet? Wegbegleitende Unterstützung, umfangreichen Ratgeber-Content und ein vielfältiges, inspirierendes Suchfeld, das den Hochschul- und Forschungsbereich ebenso umfasst wie öffentliche und gesellschaftliche Institutionen und Organisationen.

Zudem wird jährlich der academics-Nachwuchspreis an eine Person vergeben, die mit herausragenden und zukunftsweisenden Forschungsleistungen den jeweiligen Wissenschaftsbereich nachhaltig vorangebracht hat und sich darüber hinaus durch beispielhaftes Handeln und ehrenamtliches Engagement für die Wissenschaft auszeichnet.

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