Baurechtler

Die anwaltliche Tätigkeit des Baurechtlers folgt im Wesentlichen dem klassischen Leitbild des deutschen Anwaltsberufs. Seine Tätigkeit ist dementsprechend vielseitig und reicht von der strategischen Konzeption der Entwicklung eines Bauvorhabens „am Reißbrett“ über die Baurechtschaffung und Aushandlung der relevanten Verträge mit allen Baubeteiligten und Beratung während der Bauabwicklung bis hin zur Nachverfolgung von Mängeln im Rahmen der Gewährleistung und der Beratung beim „Exit“ beziehungsweise Weiterverkauf des Objekts. Von Dr. Maximilian R. Jahn, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bei GvW Graf von Westphalen, ab 1. Januar 2019 bei der Kanzlei Jahn Hettler Partner

Im Regelfall stehen gleich drei große Themen des Schuldrechts im Mittelpunkt: Kosten (= Vergütung), Termine (= Verzug) und Qualitäten (= Mängel). Besteht (und wenn ja in welcher Höhe?) ein Vergütungsanspruch aufgrund einer nachträglichen Änderung des Bauvorhabens oder war der Aspekt bereits vom vertraglichen „Bausoll“ umfasst? Wurde ein Zwischentermin mit der Folge eines Vertragsstrafeanspruchs „gerissen“, obwohl zunächst eine „Behinderung“ durch den Bauherrn selbst vorlag und der Termin sich verschoben hat? Liegt ein Mangel vor, wenn sich die einschlägigen technischen Regelwerke nach Vertragsschluss geändert haben und der Bauunternehmer danach gebaut hat?

Diese und viele weitere Fragen des Schuldrechts – wie die Wirksamkeit von Vertragsklauseln im Rahmen der AGB-Inhaltskontrolle, Annahmeverzug, Mitwirkungspflichten, Abnahmereife usw. – machen das Baurecht zu einem der konfliktträchtigsten Rechtsgebiete überhaupt. Klageverfahren haben oft einen erheblichen Umfang. Die Prozessführung macht ca. 40 – 50 % der Tätigkeit aus. Das Ziel ist es aber, das typische Konfliktpotential bereits vor Beginn der Bauausführung durch individuelle vertragliche Lösungen und während der Bauabwicklung im Rahmen der projektbegleitenden Bauberatung zu minimieren.

Bei letzterem ergeben sich gerade im Rahmen des sog. Anti-Claim-Managements diverse Schnittstellen zu baubetrieblichen Fragen (welche Leistung hätte im Bauablauf wann erbracht werden können/ müssen?) und technischen Aspekten. Im Fokus steht nicht erst seit Inkrafttreten am 01.01.2018 das neue Bauvertragsrecht.

Mit den §§ 650b – §§ 650d BGB wurde ein völlig neues System mit Blick auf das Anordnungsrecht des Auftraggebers – was darf er nachträglich ändern? – aber auch die Bestimmung der Vergütung für diese Leistungen geschaffen.

Bereits im Vorfeld mussten sämtliche Verträge geändert und aktualisiert werden. Das setzt neben einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Neuregelungen auch eine Prognose und Fingerspitzengefühl dahingehend voraus, ob und welche vertraglichen Regelungen einer AGB-Inhaltskontrolle mit dem neuen Bauvertragsrecht als neuem gesetzlichen Leitbild standhalten. Hier wird in den nächsten Jahren eine fortlaufende Anpassung erforderlich. Mit den §§ 650b – §§ 650d BGB wurde ein völlig neues System mit Blick auf das Anordnungsrecht des Auftraggebers – was darf er nachträglich ändern? – aber auch die Bestimmung der Vergütung für diese Leistungen geschaffen.

Der Gesetzgeber hat hier beiden Parteien über das Instrument der einstweiligen Verfügung in § 650d BGB die Möglichkeit gewährt, schon im laufenden Bauvorhaben Konflikte gerichtlich auszutragen. Dementsprechend wurden auch an allen Landgerichten spezialisierte Baukammern eingerichtet.

Zu den Mandanten zählen u. a. die öffentliche Hand, Investoren, Bauherren, Projektentwickler, Bauträger, Architekten sowie Fachplaner und Fachingenieure, Bauunternehmer (General- oder Nachunternehmer) und Handwerksbetriebe, Wohnungseigentümergemeinschaften, (Wohnungs-)Erwerber.

Das könnte dich auch interessieren

Mit Legal-Tech-Know-how Zukunft gestalten

In Kanzleien wird die generative KI zum Gegenwartsthema. Large Language Modelle wie ChatGPT-4 unterstützen...

Cyberstaatsanwältin Jana Ringwald im Interview

Als sich die Staatsanwältin Jana Ringwald entschied, ein Inhouse-Seminar zum Thema Cyberkriminalität zu besuchen,...

Kuratiert

Regelwerk für wirksame Beaufsichtigung von KI Die Europäische Kommission hat kürzlich den „AI Act“ erlassen....

Anzeige

Anzeige
M.I.Tax

Anzeige
Anzeige
Anzeige
WINGS Banner
Vitos SüdhessenBWI

Anzeige
240919_SNPF_Stellenanzeige_Rectangle_300x250pxKarriere bei ImpleniaHochschule AugsburgDHBWbaubetrieb.de07702-099-karrierefuehrer-2024_rectangle-Banner_300x250pxKarriere bei Strabag / ZüblinKarriere bei Keller Grundbau GmbHKLEBL Rectangle-BannerMarkgraf

Anzeige
BWIDB Mangement Consulting Banner Praktikum_300_250

Anzeige
Karriere bei Keller Grundbau GmbHbaubetrieb.deKarriere bei Implenia

Anzeige
BWI

Anzeige
BWIMcKinsey Next Generation Women Leaders - EMEAEnBWKaufland: Ein Job, ein Ziel - weiterkommen


Anzeige
BWIKauflandDie REWE Group sucht Mitarbeiter (m/w/d) in KölnDHBW

Anzeige
BWIBCG Platinion - Take CTRL of your careerJungheinrichVattenfall Superpowers

Anzeige
Vattenfall SuperpowersKarriere bei Strabag / ZüblinBWILeben und Arbeiten in Heilbronn-Franken

Anzeige
baubetrieb.deVattenfall SuperpowersBanner F. Hoffmann-La Roche AGJungheinrichKaufland


Anzeige
BWIBanner F. Hoffmann-La Roche AGBanner academics

Anzeige
baubetrieb.de



Anzeige
Dein Einstieg bei CMSHFL&P_Rectangle BannerBWIKarriere bei BEITEN BURKHARDT


Anzeige
Leben und Arbeiten in Heilbronn-FrankenKauflandBWI