karriereführer recht 2.2014 – Anwälte mit Fremdsprachen-Kenntnissen

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Cover karriereführer recht 2.2014

Mehrsprachige Anwälte sind gefragt

Kommunikativ. Anwälte gibt es viele. Juristen, die neben Englisch noch eine zweite Fremdsprache beherrschen, schon weniger. Ob Hebräisch, Chinesisch, Russisch oder Französisch: Wer seine Mandanten in deren Muttersprache beraten kann, verbessert nicht nur die Wettbewerbsposition seiner Kanzlei, sondern auch die eigenen Aufstiegschancen. Wichtig zu wissen: Für das Lernen einer neuen Sprache ist es nie zu spät.

„Priester-Sein ist eine Lebensform“

Nach einem Jura-Studium in Tübingen, einer Anstellung als Rechtsanwalt und der Gründung einer eigenen Kanzlei erkannte Uwe Stier, 47 Jahre, dass sein Kindheitswunsch, Priester zu werden, immer noch vorhanden war. So entschied er sich nach reiflicher Überlegung, den Anwaltsberuf an den Nagel zu hängen, und studierte von 2004 bis 2011 noch einmal: Katholische Theologie in Tübingen. Seit September 2013 ist er Vikar der Ulmer St.-Georg-Gemeinde. Die Fragen stellte Meike Nachtwey.

Uwe Stier, Foto: Katholisches Sonntagsblatt
Uwe Stier, Foto: Katholisches Sonntagsblatt

Warum haben Sie Jura studiert?
Ich selbst wäre vielleicht gar nicht auf diesen Gedanken gekommen. Denn nach dem Abitur und dem Grundwehrdienst war ich immer noch unentschlossen, welchen Beruf ich ergreifen wollte, bis mir mein älterer Bruder vorschlug, mich einmal an der Juristischen Fakultät umzusehen. Besonders hat mir am Jura-Studium gefallen, dass entgegen allen Vorurteilen nicht nur stupides Auswendiglernen gefragt war. Es galt immer, das notwendige Grundwissen anzuwenden, um kleine oder größere Fälle zu lösen, und dabei waren besonders auch eigene Argumente und die eigene Meinung maßgeblich.

Was hat Ihnen an Ihrer Anwaltstätigkeit besonders gut gefallen?
Dass nie Langeweile aufkam. Und dass selbst bei Fällen, die auf den ersten Blick hoffnungslos erschienen, es nach längerem Grübeln oft doch noch einen Ausweg gab. Spannend waren auch immer die Gerichtsverhandlungen, wo sich letztlich gezeigt hat, ob man gute Vorarbeit geleistet hat. Das Größte war für mich aber, wenn ich von Zeit zu Zeit Mandanten aus schweren Krisen heraushelfen konnte, die ihnen sonst für Jahre oder gar Jahrzehnte jede wirtschaftliche Perspektive genommen hätten.

Wie kam es zu Ihrer Entscheidung, noch einmal einen völlig neuen Beruf zu erlernen, Theologie zu studieren und Priester zu werden?
Da kamen verschiedene Dinge zusammen. Da sind zum einen die Schattenseiten des Anwaltsberufs. Zwar lernt man schon im ersten Semester Zivilrecht, dass Recht und Gerechtigkeit durchaus auseinanderfallen können, je nachdem, wer die Beweislast hat und wer seinen Sachvortrag dann auch beweisen kann. Aber in der Praxis muss man es dann doch erst verarbeiten, wenn man erkennt, wie oft vor Gericht gelogen wird. Zudem dreht sich der berufliche Alltag eines Zivilrechtsanwalts meist um Geld. Ich habe aber im Laufe der Jahre immer mehr erkannt, dass mir Geld nicht so wichtig ist, dass sich mein ganzes Berufsleben nur darum drehen soll. Hinzu kommt, dass mir der Glaube an Jesus Christus schon von Kindheit an wichtig war. Schon mit sechs Jahren wurde ich Ministrant und habe damals aller Welt erzählt, dass ich einmal Pfarrer werden würde. Erst in der Oberstufe des Gymnasiums habe ich mich gegen diesen Berufswunsch entschieden, doch er hat mich nie völlig losgelassen. Bis ich mich schließlich in einem mehrere Jahre dauernden Prozess dazu durchgerungen habe, beruflich noch einmal ganz von vorne zu beginnen.

Was gefällt Ihnen an Ihrer jetzigen Tätigkeit am besten?
Ich bin jetzt schon von Berufs wegen gehalten, regelmäßig Eucharistie zu feiern und zu beten. Das sind die Energiequellen, aus denen ich meine Kraft schöpfe. Und ich finde es einfach schön, für die Menschen einer Kirchengemeinde da sein und ihnen in wirklich existenziellen Dingen beistehen zu können, ohne damit irgendwelche wirtschaftlichen Interessen verbinden zu müssen.

Welche Kenntnisse und Fähigkeiten aus Ihrer Anwaltstätigkeit fließen in Ihre heutige Tätigkeit ein?
Natürlich haben die Jahre als Rechtsanwalt sowohl meine Persönlichkeit als auch mein Menschen- und Gesellschaftsbild nachhaltig geprägt. Nicht zuletzt habe ich dabei meinen Weg gefunden, mit Behörden, der Presse und Menschen aller Gesellschaftsschichten umzugehen. Dabei habe ich auch die Scheu vor Menschen mit beeindruckenden Titeln verloren, ebenso wie die Scheu, vor einem Saal voll Menschen zu reden. Bevor ich selbst eine oder, was heute üblich ist, mehrere Pfarreien leiten kann, liegen noch dreieinhalb Jahre Ausbildung vor mir. Da aber in jeder Pfarrei Mitarbeiter beschäftigt sind, Immobilien zu verwalten und zu erhalten und ein Pfarrer letztlich für all das verantwortlich ist, werden spätestens dann natürlich arbeits- und vertragsrechtliche Kenntnisse weiter von großem Vorteil sein.

Welche Gemeinsamkeiten haben beide Berufe? Und worin liegen die größten Unterschiede?
Die offensichtliche Gemeinsamkeit ist, dass Menschen sowohl Rechtsanwälten als auch Priestern Geheimnisse anvertrauen und dabei strikte Verschwiegenheit voraussetzen dürfen. Beide Berufsgruppen tragen dafür aber auch oft eine große Verantwortung. Bei beiden Berufen sind auch Fachwissen und eine überdurchschnittliche Kommunikationsfähigkeit höchst hilfreich. Der größte Unterschied ist meines Erachtens, dass es nicht nur ein Beruf ist, Priester der katholischen Kirche zu sein. Es gibt keinen Feierabend und keine Ferien, in denen ich nicht mehr Priester, sondern nur noch Privatperson bin. Priester- Sein ist letztlich weniger ein Beruf als eine Lebensform.

Welchen Fall würden Sie als Rechtsanwalt noch einmal übernehmen wollen?
Am liebsten erinnere ich mich an einen meiner allerersten Fälle: Als ich meinen ersten Arbeitstag als Rechtsanwalt antrat, fand ich in meinem Büro eine Handvoll Akten vor. Darunter eine arbeitsrechtliche Akte, bei der es darum ging, dass ein Mann der Berechnung seiner Betriebsrente widersprach. Nachdem er über vierzig Jahre bei der gleichen Firma gearbeitet hatte, die ihm eine großzügige Betriebsrente vertraglich zugesichert hatte, ging diese Firma pleite. In solchen Fällen haftet in Deutschland der Pensionssicherungsverein (PSV) in Köln für sogenannte unverfallbare Rentenanwartschaften. Die Akte stammte vom Chef höchstpersönlich, seines Zeichens Fachanwalt für Arbeitsrecht, und endete damit, dass er dem Mandanten von einer Klage abriet, da er keinerlei Erfolgsaussichten sehe. Als der Mandant darauf antwortete, dass er trotzdem eine Klage wünsche, zumal er rechtsschutzversichert sei, sah mein Chef die Zeit gekommen, lieber die Zeit des Neulings zu vergeuden als seine eigene. Doch entgegen allen Erwartungen gewann ich nicht nur die erste Instanz, sondern auch die zweite, worauf der PSV kapitulierte und die Betriebsrente des Mandanten gegenüber der beanstandeten Berechnung vervierfachte.

Das liebe Geld

Bis Juristen das Zweite Staatsexamen in der Tasche haben, ist es ein weiter Weg. Doch die lange Ausbildungszeit wird belohnt: Die Einstiegsgehälter für Anwälte können sich sehen lassen. Und auch Referendare können sich zu ihren meist recht mageren Unterhaltsbeihilfen etwas hinzuverdienen. Von Sabine Olschner

„Viel hilft viel.“ Dieser Spruch hat bei der Frage nach dem Einstiegsgehalt von Rechtsanwälten durchaus einen wahren Kern. Denn je mehr Qualifikationen ein Absolvent vorzuweisen hat, umso besser ist seine Verhandlungsbasis im Vorstellungsgespräch. Prädikatsexamen gehören, vor allem bei den Großkanzleien, zur Pflicht. Wer darüber hinaus noch einen LL.M.-Abschluss oder eine Promotion, einen Auslandsaufenthalt und gute Englischkenntnisse, BWL-Wissen aus einem Zweitstudium oder andere Spezialkenntnisse für ein bestimmtes Rechtsgebiet vorweisen kann, erhöht die Chance auf ein hohes Einstiegsgehalt.

Bei den Großkanzleien bewegen sich die Starteinkommen um die 100.000 Euro – plus/minus zehn Prozent. Einige große Kanzleien, die bisher unter der magischen Grenze lagen, haben nachgezogen und zahlen nun ebenfalls sechsstellige Einstiegsgehälter. Und der Trend zeigt weiter nach oben, meint das Karriereportal azur, das jährlich Gehaltserhebungen bei über 200 Wirtschaftskanzleien in Deutschland anstellt. „Die Gehälter steigen weiter, aber nur langsam. Die Steigerungsrate bei Kanzleien fällt moderat aus, große Sprünge gab es im vergangenen Jahr nicht“, so das Fazit des Portals. Kleinere Kanzleien können mit den Spitzenzahlungen der Großen natürlich nicht mithalten, so dass sich über alle befragten Unternehmen hinweg ein durchschnittliches Einstiegsgehalt von rund 74.400 Euro ergibt – rund 1,5 Prozent mehr als 2013.

Zu den mittelständischen Playern der Branche gehört zum Beispiel die Rechtsanwaltskanzlei Menold Bezler. Sie zahlt ihren Anwälten Einstiegsgehälter zwischen 65.000 und 75.000 Euro plus einen Bonus bis zu 5000 Euro für das erste Jahr. „Wir sind der Ansicht, dass dies angemessen ist für das, was unsere Anwälte bei uns leisten“, sagt Personalleiterin Stefanie Müller. „Auch wenn unsere Ansprüche ebenfalls hoch sind: Im Gegensatz zu großen Kanzleien müssen unsere Mitarbeiter keine 60 bis 70 Stunden in der Woche arbeiten.“ Die Frage nach dem Gehalt wird in den Vorstellungsgesprächen natürlich gestellt, „aber Geld spielt nicht mehr die Hauptrolle bei der Entscheidung für eine Kanzlei“, so Stefanie Müllers Erfahrung. „Das Klima innerhalb der Firma, die Familienfreundlichkeit und die Work-Life-Balance sind heute mindestens ebenso, wenn nicht sogar wichtiger für die jungen Anwälte.“ Auch eine langfristige Bindung und Aufstiegschancen, bis hin in die Partnerschaft, sind Punkte, mit denen Kanzleien bei ihren Bewerbern punkten können. Neben der monetären Vergütung kann es auch eine Rolle spielen, welche sonstigen Vergünstigungen eine Kanzlei ihren Mitarbeitern bietet. Bei Menold Bezler etwa bekommt jeder Anwalt nach einem halben Jahr ein iPhone, das er auch privat nutzen darf. Berufshaftpflichtversicherungen, Kammerbeiträge, Mitgliedschaften und Fortbildungskosten, zum Beispiel für die Ausbildung zum Fachanwalt, werden übernommen. Außerdem bekommen die Mitarbeiter Vergünstigungen beim Autokauf, einen monatlichen Kinderbetreuungszuschuss und eine Bahncard. Rechnet man den Wert der Vergünstigungen zusammen, kann es sich durchaus lohnen, beim angebotenen Gehalt der Kanzleien zweimal hinzuschauen.

(Neben-)Verdienst für Referendare
Bevor ein Jurist sich für einen Arbeitgeber entscheidet, muss er das Referendariat durchlaufen. In dieser Zeit erhält er eine Unterhaltsbeihilfe. Diese ist in jedem Bundesland unterschiedlich und liegt derzeit zwischen 900 und über 1200 Euro, davon wird noch die Lohnsteuer abgezogen. Da Rechtsreferendare mittlerweile – außer in Thüringen – keinen Beamtenstatus mehr haben, müssen sie Sozialversicherungsbeiträge abführen – jedoch keine Rentenversicherungsbeiträge. Manche Bundesländer zahlen ihren Referendaren vermögenswirksame Leistungen, einen Familienzuschlag, Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Sofern sie die Zeit dazu haben, können Referendare sich durch Mandate etwas dazuverdienen. Wie viel das sein darf, hängt von den Regelungen im Bundesland ab. In Nordrhein- Westfalen zum Beispiel wird der Verdienst aus der Nebentätigkeit angerechnet, sobald er die Unterhaltsbeihilfe zuzüglich der Familienzuschläge um das Anderthalbfache übersteigt. Das Bundesland Berlin erlaubt Nebentätigkeiten von maximal zehn Wochenstunden. In allen Bundesländern müssen Nebentätigkeiten vorab über einen Antrag genehmigt werden.

„In welches Bundesland ein Referendar nach seinem Studienabschluss geht, kann er frei wählen“, erklärt Kristina Wiese, Referentin bei der Bundesrechtsanwaltskammer und dort zuständig für die Juristenausbildung. „Man sollte aber weder das Bundesland noch die Anwaltsstationen danach auswählen, wo man am meisten verdient.“ Vielmehr sollten Referendare bei der Wahl auf die Inhalte und ihre persönlichen Interessensgebiete schauen, so Kristina Wiese. Ein weiterer Rat der Referentin: „Tauchen Sie in der letzten Anwaltsstation nicht einfach unter, um sich nur noch dem Lernen zu widmen.“ Die Praxiserfahrung, die man in dieser Station erhalte, sei viel zu wertvoll, um sie zu verschwenden.

Und nicht zuletzt legt sie jedem Referendar ans Herz, während der Wahlstation ins Ausland zu gehen. Sie selber hat einige Monate in Afrika gearbeitet und profitiert noch heute von den dort gemachten Erfahrungen. Unter Umständen gewähren die Länder einen Zuschuss für die Wahlstation im Ausland. „Doch auch wenn man sich das Geld selber zusammensparen muss, lohnt es sich auf jeden Fall.“

Linktipps zur Gehaltsrecherche

azur, das Karriereportal für Juristen, recherchiert jedes Jahr das Gehalt für den Berufseinstieg von Anwälten und anderen Rechtsberufen. Gehaltstabellen mit Antworten von Arbeitgebern in ganz Deutschland finden sich im Internet:
www.azur-online.de/geld

Auch der Deutsche Anwaltverein erstellt jährlich einen Einstellungs- und Gehälterreport:
http://anwaltsblatt-karriere.anwaltverein.de

Linktipps zur Referendariatsvergütung

Referendarswelt, das Portal für Rechtsreferendare:
www.juristenkoffer.de

Gemeinsam für Bildungsperspektiven

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Die gemeinnützige Bildungsinitiative Antripolis setzt die Begegnung von Nachwuchsjuristen und Wirtschaftssozietäten in einen neuen Kontext – den gemeinsamen Einsatz für die Bildungsperspektiven von Kindern und Jugendlichen aus benachteiligten Verhältnissen. Absolventen, die sich mit den teilnehmenden Partnersozietäten vernetzen, kommen beruflich voran und helfen zugleich jungen Menschen auf ihrem Weg in die Gesellschaft. Denn für jedes Mitglied entrichten die Partnersozietäten Beiträge, die zur Bildungsförderung eingesetzt werden. Von Meike Nachtwey

Es geht ein Riss durch unsere Gesellschaft: Dem Wirtschaftsstandort Deutschland geht es gut, exzellente Hochschulabsolventen sind im Wettbewerb der Unternehmen um junge Talente gefragter denn je. Personaler großer Wirtschaftssozietäten sprechen vom „War for Talents“ um Nachwuchsjuristen mit hervorragenden Examensnoten. Allerdings steht denjenigen, für die am Arbeitsmarkt der rote Teppich ausgerollt wird, eine große Anzahl perspektivloser Jugendlicher mit gebrochenen Bildungswegen gegenüber.

Markus Haag und Alexander Eisenfeld sind Initiatoren der Bildungsinitiative Antripolis, die dieser Bildungsschere mit einem neuen Konzept begegnet. Als ehemalige Klassenkameraden verbindet die Berliner Absolventen eine lange Freundschaft. Alexander Eisenfeld studierte nach dem Abitur Jura in Berlin, absolvierte seinen LL.M. in London und schreibt nun an der Promotion. Markus Haag entschied sich für ein Studium des Ingenieurwesens und machte dabei Station bei großen deutschen Industrieunternehmen. Beiden sind die Schwierigkeiten, mit denen junge Menschen auf ihrem Bildungsweg zu kämpfen haben, jedoch nicht fremd. Eisenfeld etwa wuchs in der Thermometer-Siedlung auf, einem sozialen Brennpunkt im Süden Berlins: „Im sozialen Wohnungsbau landete meine Familie nach der Zwangsaussiedlung aus der ehemaligen DDR Ende der 80er-Jahre. Aber auf Bildung haben meine Eltern stets größten Wert gelegt. Andere Jugendliche aus unserem damaligen Umfeld hatten dieses große Glück nicht.“

Haag und Eisenfeld erkannten Handlungsbedarf. „Vor allem, weil die enge Kopplung von Herkunft und Bildungserfolg ungerecht ist. Aber auch, weil wir als Gesellschaft zu viel Potenzial verschenken“, beschreibt Haag ihre Motivation. Ihre Idee: Gerade die Nachfrage nach erfolgreichen Absolventen sollte zur Förderung der Bildungsperspektiven von Kindern und Jugendlichen aus bildungsfernen Verhältnissen genutzt werden: „Unternehmen investieren viel Geld, um Talente kennenzulernen. Und sie haben ein ureigenes Interesse an einer positiven Entwicklung der Bildungssituation in Deutschland, von der Kinder aller Herkunft profitieren. Wenn wir an der Bildungsmisere zahlreicher Jugendlicher etwas ändern wollen, steht uns Absolventen also ein Mittel zur Verfügung: unser eigener Lebenslauf, vermarktet zugunsten der Bildungsperspektiven von Kindern und Jugendlichen.“

Aus dieser Überlegung entstand Antripolis: Nachwuchsjuristen zwischen Universität und Berufseinstieg vernetzen sich auf einer Online-Plattform mit sieben Partnersozietäten, die vom Anliegen der Bildungsförderung überzeugt sind: Noerr, Linklaters, Milbank Tweed Hadley & McCloy, GSK Stockmann + Kollegen, Taylor Wessing, Heuking Kühn Lüer Wojtek und Mayer Brown. Die Partnersozietäten laden die Studenten und Absolventen über Antripolis zu Karriereveranstaltungen ein und unterbreiten ihnen Angebote für wissenschaftliche Mitarbeit, das Referendariat oder den Berufseinstieg. Für jedes Mitglied, das seinen Lebenslauf einstellt und mit dem sie über das Netzwerk persönlich in Kontakt treten können, entrichten die Partnersozietäten Beiträge. Jene Beiträge fließen jedoch nicht in private Taschen, sondern kommen Einrichtungen zugute, die nachhaltige Bildungsarbeit zur Förderung von Kindern und Jugendlichen leisten. Antripolis kooperiert zu diesem Zweck mit dem Kinder- und Jugendwerk „Die Arche“, dem „Start-Schülerstipendium“ der gemeinnützigen Hertie- Stiftung und der Bildungsinitiative „Teach First Deutschland“.

Besonders wichtig ist den Gründern von Antripolis, die gemeinnützig und ehrenamtlich arbeiten, dass die Absolventen selbst über die Aufteilung der Fördersumme unter den drei Bildungseinrichtungen entscheiden können. Allein durch die Mitgliedschaft fördert jeder teilnehmende Absolvent die Bildungseinrichtung seiner Wahl mit mindestens 120 Euro im Jahr. Darüber hinaus versteht sich die Initiative als Plattform, um soziales Engagement im Bildungswesen durch junge Menschen und die Wirtschaft zu stärken. Die geförderten Bildungseinrichtungen berichten auf der Plattform über ihre Tätigkeiten und informieren die Mitglieder, wenn helfende Hände benötigt werden – etwa bei der Veranstaltung eines Sommercamps oder bei der Hausaufgabenhilfe.

Antripolis gibt Nachwuchjuristen also eine denkbar einfache Möglichkeit, ihren Bildungserfolg mit benachteiligten Jugendlichen zu teilen und zugleich die eigene berufliche Zukunft voranzutreiben. Mit ihrem Anliegen stehen die Initiatoren nicht allein. Antripolis erfährt Unterstützung durch einen Beirat renommierter Professorinnen und Professoren, wie Bundesverfassungsrichterin Prof. Susanne Baer, Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Dieter Grimm, Prof. Reinhard Zimmermann, Prof. Barbara Dauner-Lieb, Prof. Stephane Lorenz, Prof. Petra Pohlmann, Prof. Werner Beulke sowie Prof. Ulrich Haltern. Auch zahlreiche rechtswissenschaftliche Fakultäten deutschlandweit stehen hinter der Initiative. Und das zeigt Wirkung: Seit ihrem Start konnte die Initiative innerhalb von acht Monaten bereits rund 19.500 Euro für wichtige Bildungsarbeit zugunsten von Kindern und Jugendlichen spenden.

Unzureichende Bildung und ihre Folgekosten

1,5 Millionen 25- bis 34-Jährige haben heute in Deutschland weder einen Ausbildungsabschluss noch ein Abitur. Jahr für Jahr starten rund 150.000 junge Menschen ohne Ausbildungsabschluss ins Berufsleben. Wenn es nicht gelingt, diese Zahl zu halbieren, entstehen für die öffentlichen Haushalte Belastungen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro pro Altersjahrgang. Das zeigt eine Studie des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung.
Quelle: Bertelsmann Stiftung

Mehr Infos zur Bildungsinitiative unter: www.antripolis.de

Zeitmanagement im Aktenvortrag

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Damit der Aktenvortrag im Examen gelingt, ist es wichtig, ein gutes Zeitmanagement hierfür zu entwickeln. Von Dr. Kerstin Bock, Rechtsanwältin bei Clifford Chance, Düsseldorf

Die mündliche Prüfung im Assessorexamen beginnt in fast allen Bundesländern mit einem Aktenvortrag. Diese Aufgabe verlangt beispielsweise in Nordrhein- Westfalen, innerhalb einer Stunde einen Fall zu lösen und diesen, innerhalb von zehn, maximal zwölf, Minuten zu präsentieren. Richtiges Zeitmanagement ist daher ein wichtiger Bestandteil der Prüfungsleistung. Folgende praktische Tipps können dabei helfen, die vorgegebene Zeit einzuhalten.

Ein Zeitgefühl stellt sich durch das wiederholte Üben von Aktenvorträgen automatisch ein, wenn dabei die Zeit ehrlich gestoppt wird. Das Aufzeichnen auf Band kann eine nützliche Kontrolle sein. Während der Vorbereitung und des Vortrags sollte eine Uhr auf den Tisch liegen, damit die Zeit kontrolliert werden kann. Um den Zeitfresser „Aufregung“ einzukalkulieren, sollte während der Übungsphase die Vorbereitungszeit um etwa fünf Minuten gekürzt werden.

Man sollte keine Zeit durch „Abtauchen“ im Kommentar vergeuden. Dieser sollte nur für gezieltes, kurzes Nachschauen genutzt werden. Auch sollte während der Vorbereitung möglichst keine Zeit für Fragen verwendet werden müssen, die nicht fallspezifisch sind und sich im Vorfeld lernen lassen, zum Beispiel die Struktur des Aktenvortrags oder griffige Einleitungs- und Überleitungssätze.

Die Vortragsnotizen sollten immer gleich aussehen, das heißt, in etwa gleiche Schriftgröße, gleiche Zeilenabstände und einseitige Beschriftung. Dann verrät die Anzahl der beschriebenen Blätter bereits, wie lang der Vortrag werden dürfte. Weniger relevante Passagen sollten in den Notizen markiert werden, die im Vortrag bei Zeitnot gegebenenfalls weggelassen werden können.

Es gilt, das richtige Sprechtempo zu finden. Zu langsames Sprechen kostet wertvolle Zeit. Zu schnelles Sprechen führt dazu, dass die Prüfer wichtige Aspekte nicht mitbekommen. Und wenn es mit dem Zeitmanagement beim Aktenvortrag nicht geklappt hat? Nach vorne schauen. Jeder einzelne Prüfungsteil bietet eine neue Chance, sich zu bewähren.

Professionelle Anleitung zum Aktenvortrag gibt es zum Beispiel in der Referendarakademie bei Clifford Chance. Hier kann anhand von Originalfällen der Ernstfall geprobt werden.

Karriereleiter: Verwaltungsstation

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Auf dem Weg zum Partner einer Kanzlei müssen junge Juristen nach dem ersten Staatsexamen zunächst mehrere Stationen im Referendariat durchlaufen. Zu den Pflichtstationen gehört auch die Verwaltungsstation. Anke Krause absolvierte diese Station bei der IHK Berlin. Von Anke Krause, Rechtsanwältin bei Linklaters in Frankfurt

Entgegen dem zum Teil doch weit verbreiteten Bild von staubigen Bergen von Bescheiden bietet die Verwaltungsstation auch die Möglichkeit, über den verwaltungsrechtlichen Tellerrand hinauszublicken. In Berlin, wo ich mein Referendariat gemacht habe, schließt sich die Verwaltungsstation als dritte Station an die Zeit bei der Staatsanwaltschaft an und dauert drei Monate, die man bei der Behörde seiner Wahl verbringt. Da die Ausbildungsbehörde frei gewählt werden kann, stehen den Referendaren in Berlin unter anderem aufgrund der Bundesministerien vielfältige Möglichkeiten offen, sich nicht nur mit „Standardklausurstoff“ zu beschäftigen.

Ich habe mich für eine Station in der Rechtsabteilung der IHK Berlin entschieden, wo ich im Justiziariat eingesetzt wurde und so die Möglichkeit hatte, über das klassische Verwaltungsrecht hinaus in die Arbeit der Kammer hineinzuschnuppern. Neben dem Verwaltungsrecht liegen die Schwerpunkte der Arbeit der Rechtsabteilung im Handels- und Gesellschaftsrecht, Gewerbe- und Steuerrecht, Vertragsund Wettbewerbsrecht sowie im Arbeitsrecht. Diese lange Liste zeigt schon, wie vielfältig die Arbeit auch für die Referendare ist. Neben der Vertretung der IHK in verwaltungsgerichtlichen Prozessen (insbesondere bei Prüfungsanfechtungen) ist die Arbeit vor allem durch die Interessen der Mitgliedsunternehmen geprägt. So gehört es neben dem Entwerfen von Schriftsätzen auch zu den Aufgaben der Referendare, Merkblätter zu aktuellen Rechtsthemen mit Unternehmensbezug zu erstellen, wie zum Beispiel zu steuerrechtlichen Neuerungen, AGBThemen, Gewährleistungsrechten oder Gesellschaftsgründungen. Dazu kommt die telefonische und schriftliche Beantwortung von Anfragen der Mitglieder – sei es zu den rechtlichen Rahmenbedingen des Crowdfunding, zu den Folgen eines Ausfalls von Gesellschaftern oder dem Umgang mit sogenannten Adressbuchschwindlern. Gelegentlich kommen auch Anfragen von Handelskammern aus dem Ausland, beispielsweise zu den unterschiedlichen Haftungsverhältnissen einzelner Gesellschaftsformen.

Neben diesen rein rechtlichen Themen ist die IHK auch an der Schnittstelle von Politik und Wirtschaft tätig und beteiligt sich an der Diskussion um gesetzgeberische Initiativen und der Gestaltung von rechtlichen Rahmenbedingungen für die Mitgliedsunternehmen. Neben Recherchen zu aktuellen Entwicklungen habe ich in diesem Rahmen zum Beispiel auch Veranstaltungen mit Vertretern von Politik und Wirtschaft vorbereitet. Ich habe meine Verwaltungsstation als insgesamt sehr abwechslungsreich und kurzweilig empfunden. Gerade wenn die Interessen eher abseits von klassischen Verwaltungsbescheiden liegen, bietet die Arbeit bei den Industrie- und Handelskammern eine gute Alternative für die von manchen vielleicht als sehr trocken empfundene Verwaltungsstation.

Linktipp

Weitere Berichte zu Referendariatsstationen finden sie bei uns unter:
karrieref.walhalla0299.nbsp.de/?s=pflichtstation

Ni hao China! Hallo China!

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Aus der Wohnung im 39. Stockwerk in die U-Bahn und anschließend mit dem Motorrad-Taxi zum Büro in einem der zehn höchsten Wolkenkratzer der Welt: Die Arbeit als Jurist in China gestaltet sich nicht nur bei der Anreise zum Arbeitsplatz aufregend. Die chinaerfahrenen Juristen Christian Atzler und Kai Schlender zeigen, worauf es beim Arbeiten in diesem Boommarkt ankommt und wie ein chinesisches Sprichwort zum „Eisbrecher“ in Verhandlungen werden kann.

Christian Atzler, Foto: Baker & McKenzie
Christian Atzler, Foto: Baker & McKenzie

Christian Atzler ist Partner bei Baker & McKenzie in Frankfurt am Main und berät Mandanten bei internationalen Transaktionen, vor allem mit China-Bezug. Von 2005 bis 2008 war er als deutscher Rechtsanwalt bei Baker & McKenzie in Hongkong und Shanghai tätig. Er studierte Rechtswissenschaften in Passau und an der National Taiwan University in Taipei sowie Chinesisch am Mandarin Training Center in Taipei.

Kai Schlender, Foto: Baker & McKenzie
Kai Schlender, Foto: Baker & McKenzie

Kai Schlender ist – nach Stagen bei Baker & McKenzie in Shanghai und Berlin – wissenschaftlicher Mitarbeiter von Baker & McKenzie in Frankfurt am Main. Zudem ist er Lehrbeauftragter der Sinologie an der Humboldt-Universität zu Berlin. Er studierte Rechtswissenschaften, Sinologie und Volkswirtschaftslehre in Berlin und Shanghai.

China hat sich binnen weniger Jahre von einem Markt der Zukunft zum Wachstumsmarkt der Gegenwart entwickelt. Wer diesen Markt näher kennenlernen will, für den ist ein längerer Aufenthalt in China ein Muss. Bereits ein altes chinesisches Sprichwort sagt, dass zehntausende Meilen zu reisen sich nicht durch das Lesen von Zehntausenden Büchern ersetzen lässt. Doch was erwartet einen deutschen Juristen in China, wann bietet sich ein Aufenthalt an, und welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um diesen gewinnbringend zu gestalten? Möglichkeiten für einen Aufenthalt in China bieten sich während des Jura- Studiums und auch danach: im Rahmen eines Praktikums, einer Wahlstation oder während eines Secondments, einem Aufenthalt im chinesischen Büro einer internationalen Kanzlei, nach dem Berufseinstieg.

Wer für eine Zeitlang nach China gehen möchte, sollte gute Kenntnisse der chinesischen Sprache mitbringen. Das zeigt bereits ein Blick auf die tägliche Arbeit in einer internationalen Kanzlei im M&A-Bereich mit Chinabezug. So beraten M&A-Anwälte zum einen ausländische Mandanten bei ihren Aktivitäten in China („China Inbound“), etwa bei der Gründung von Tochtergesellschaften in China, bei Joint Ventures mit chinesischen Partnern oder bei Übernahmen chinesischer Unternehmen durch ausländische Investoren. Zum anderen begleiten sie chinesische Unternehmen rechtlich bei Investitionen und Übernahmen außerhalb des eigenen Landes („China Outbound“) – gemeinsam mit Fachkollegen in den jeweiligen Jurisdiktionen. Überwog in der Vergangenheit vor allem bei internationalen Kanzleien meist das China-Inbound- Geschäft, spielt das Outbound- Geschäft derzeit wegen des anhaltenden Wirtschaftswachstums in der Volksrepublik eine zunehmend stärkere Rolle. Dieser Trend lässt sich auch daran erkennen, dass die Kanzleien aus dem Reich der Mitte es den Unternehmen mittlerweile gleichtun und ebenfalls den Schritt ins Ausland wagen, mit ersten kleineren Dependancen hierzulande.

Als Anwalt, der im chinesischen Markt aktiv ist, ist es wichtig, die Landessprache gut sprechen und auch lesen zu können. Viele Entscheidungsträger in chinesischen Unternehmen besitzen oft keine ausreichenden Englischkenntnisse, und auch im China- Inbound-Bereich kommt es auf gute chinesische Sprachkenntnisse an, beispielsweise bei Vertragsverhandlungen mit chinesischen Joint-Venture-Partnern oder bei Besprechungen mit chinesischen Behörden. Ein Verständnis chinesischer Texte ist besonders bei Gesetzen und Verordnungen des Landes erforderlich. Denn da sich die chinesische Rechtsordnung permanent ändert, werden nur wenige Gesetze und Verordnungen ins Englische übersetzt. Auch bei Verträgen oder bei der Due Diligence spielt das Leseverständnis eine wichtige Rolle.

Arbeitssprache in internationalen Kanzleien in China ist nichtsdestotrotz regelmäßig Englisch, auch wenn im Kanzleialltag die chinesische Sprache stark an Bedeutung gewinnt. Insofern sind auch fließende Englischkenntnisse ein Muss. Weniger erwartet werden hingegen fundierte Kenntnisse des chinesischen materiellen Rechts. Zu den Herausforderungen eines ausländischen Juristen in China gehört es, sich – auf Basis der Rechtskenntnisse aus der eigenen Jurisdiktion – rasch in die relevanten Bereiche des internationalen und chinesischen Rechts einzuarbeiten. Dass das chinesische Zivilund Wirtschaftsrecht umfassende Entleihungen aus dem deutschen Recht erfahren hat, ist daher gerade für hiesige Juristen ein großer Vorteil. Unserer Erfahrung nach lässt die abstrakte Herangehensweise deutscher Juristen einen bei unbekannten Rechtsproblemen auch in China selten ohne Ansatz dastehen.

Interessant ist, dass in solchen Fällen der Griff in China oft eher zum Telefon statt – wie hier üblich – zur Kommentarliteratur oder zu Gerichtsentscheidungen geht. Das liegt vor allem daran, dass viele Gesetze und Verordnungen stark von der Umsetzung durch die Behörden vor Ort geprägt sind. Es ist üblich, Vorhaben und Projekte vorab mit diesen zu besprechen, um eine Einschätzung zu erhalten, ob diese in der Praxis umgesetzt werden können. Auch das gehört zu den typischen Tätigkeiten eines ausländischen Anwalts in China. Sprichwörter wie das eingangs erwähnte kommen in China zwar seltener vor, als wir es in unserer westlichen Welt vielleicht vermuten. Ein solches Sprichwort kann aber durchaus „Eisbrecher“ bei einer Verhandlungsrunde mit den Behörden werden.

China

Landesinformationen:
Größe: 9,57 Mio. qkm
Einwohner: ca. 1,3 Mrd.
Hauptstadt: Peking
Landessprache: Chinesisch (Mandarin)

Währung:
1 Euro (EUR) = 8,20 Chinesische Renminbi Yuan (CNY)
Stand: 19.8.2014

Flugdauer:
Frankfurt/Main – Shanghai: 12 Stunden
Kosten: ab 600 Euro

Zeitverschiebung:
+ 6 Stunden MEZ (+ 7 Stunden Winterzeit)

Aufenthaltsgenehmigung:
Die Aufenthaltsgenehmigung in Form des Visums ist an den Arbeitsvertrag gekoppelt und wird in der Regel vom Arbeitgeber in China organisiert. Ein Muss ist außerdem eine Registrierung bei den örtlichen Behörden innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft.

Kosten für einen Aufenthalt:
2-Zimmer-Wohnung in der Stadtmitte mit günstiger Verkehrsanbindung in Peking oder Shanghai: circa 700 Euro pro Monat.
Mittagessen in einem einfachen Restaurant : circa 6 Euro.

Mehr als M&A-Prozesse

Die Tätigkeit als Steuerrechtsanwalt in einer Wirtschaftskanzlei ist viel mehr als nur die Begleitung von M&A-Prozessen. Mit jedem Tag werden die Aufgaben spannender und bleiben eine Herausforderung. Von Rechtsanwältin Teresa Werner, Associate bei Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft, Düsseldorf

„Erstellen Sie doch mal ein Memo zur Besteuerung der Überlassung eines betrieblichen Pkw an einen externen Unternehmensberater“, lautete die erste Aufgabe für mich als Berufsstarterin bei Beiten Burkhardt. „Klar, mache ich!“, denke ich. „Da gibt es doch die Ein-Prozent-Regel!“ Stolz über mein steuerrechtliches Wissen mache ich mich ans Werk. Ich hatte schließlich im Rahmen meiner Ausbildung in Bayern die Grundzüge der Abgabenordnung und des Einkommensteuerrechts erlernt.

Aber da waren sie, die Fragen: Welche Art von Einkünften erzielt ein externer Unternehmensberater überhaupt? Gilt die Ein-Prozent-Regel auch für selbstständig und gewerblich Tätige? Ist das Unternehmen Eigentümer des Pkw, oder hat es diesen geleast? Da war doch mal was mit wirtschaftlichem Eigentum … § 39 der Abgabenordnung … „Wenn Sie Fragen zum Sachverhalt haben, müssen Sie den Mandanten kontaktieren und ihn danach fragen“, erklärt mein Vorgesetzter. Na gut! Ich formuliere meine E-Mail, in der ich mich als neues Mitglied des Teams vorstelle und meine Fragen stelle. Prompt bekomme ich eine nette Antwort und weiter geht es. Insgesamt beschäftigte mich diese Sache unter Erweiterungen der anzustellenden Überlegungen auf die für den Mandanten günstigste Variante drei volle Wochen.

Mittlerweile bleibt mir nicht mehr so viel Zeit, um mich mit einer derart banalen Sache über Wochen zu beschäftigen. Die Anforderungen sind gestiegen. Zugleich sind aber auch die Rechtsfragen spannender geworden. Was geblieben ist: Die Aufgaben sind eine Herausforderung. Ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer möchte eine Pensionszusage von der zusagenden Gesellschaft auf eine andere Gesellschaft übertragen, und dabei sollen selbstverständlich so wenig Steuern wie möglich anfallen. Das heißt für mich, ein Angebotsschreiben für den Mandanten erstellen, Überlegungen über mögliche Durchführungswege anstellen, eine Machbarkeitsstudie über das geplante Vorgehen verfassen und schließlich die entsprechenden Verträge gestalten. Dabei profitiere ich ungemein von der Erfahrung meiner Kollegen, welche die eine oder andere Transaktion bereits des Öfteren durchgeführt haben und mich bei meinen Überlegungen in die richtigen Bahnen lenken.

Nicht fehlen darf natürlich der Mandantenkontakt. Es wäre doch zu eintönig, das Büro nur dann zu verlassen, wenn das Mittagessen mit den Kollegen ansteht. Heute geht es zu einem Mandanten, bei dem gerade eine Betriebsprüfung durchgeführt wird. Die Prüfung läuft schon ein paar Jahre, und ich steige kurz vor Abschluss in die Sache ein. Der Betriebsprüfer ist uns nicht ganz wohlgesonnen und möchte in seinem Betriebsprüfungsbericht nicht unserer Rechtsauffassung folgen, sodass wir angehalten sind, diese im Rahmen eines Rechtsbehelfsverfahrens durchzusetzen.

Und schon habe ich wieder eine spannende Aufgabe. Ein Umsatzsteuerthema: Wann unterliegen eigentlich die Tätigkeiten einer juristischen Person des öffentlichen Rechts der Umsatzsteuer? Meine erste Berührung mit der Umsatzsteuer war das Reihengeschäft. Da ist bei unserem Mandaten einiges schiefgelaufen, sodass eine Nacherklärung von steuerrelevanten Sachverhalten angezeigt war. Ich unterstützte meine Kollegen bei der Erstellung der Schreiben an das Finanzamt und nahm an den Abstimmungen mit der Mandantschaft und einem Kreis von Anwälten teil. Die letzte telefonische Abstimmung, bevor für unseren Mandanten der Gang zum Finanzamt anstand, fand in dem Konferenzraum statt, in dem ich das erste meiner zwei Vorstellungsgespräche bei meinem Arbeitgeber in Düsseldorf hatte.

„Wie kommen Sie denn zum Steuerrecht?“, war die Frage einer meiner Gesprächspartner. „Ich hatte als Studienschwerpunkt Wirtschaft und Steuern, fand das sehr interessant und habe mich deshalb im Rahmen meines Rechtsreferendariats für das Berufsfeld Steuerrecht entschieden“, war meine Antwort. Was ich nicht verraten hatte war, dass ich den Studienschwerpunkt tatsächlich nur deshalb gewählt hatte, weil mir alle anderen nicht zusagten und mich insbesondere der Teil „Wirtschaft“ interessierte. Dass mit dieser Wahl mein Weg zur Anwältin im Steuerrecht beginnen würde, hatte mir damals niemand verraten. Neben der Wahl des Steuerrechts als Schwerpunkt meines Studiums und meines Rechtsreferendariats absolvierte ich auch meine Anwalts- sowie meine Wahlstation in den Steuerrechtsdezernaten zweier renommierter Wirtschaftskanzleien.

Ob mir meine steuerrechtliche „Vorbildung“ im Rahmen des Bewerbungsund Einstellungsverfahrens zugutekam, lässt sich schwer sagen. Das Steuerrecht stellt – neben den Rechtsgebieten, die in der Ausbildung zum Rechtsassessor gelehrt werden – ein weiteres Rechtsgebiet mit eigenen Rechtsgrundsätzen dar. Die Arbeit mit Fiktionen, um einen bestimmten Sachverhalt der Besteuerung unterwerfen zu können, oder die Eigenart der Finanzverwaltung, mittels Nichtanwendungserlass ein Urteil des Bundesfinanzhofes über den entschiedenen Einzelfall hinaus für nicht anwendbar zu erklären, macht das Steuerrecht hinsichtlich des Systemverständnisses und der Anwendung in der Praxis zu keiner einfachen Materie.

Mein Start als Associate bei Beiten Burkhardt ähnelt daher dem Beginn einer weiteren Ausbildung, nämlich der zur Rechtsanwältin für Steuerrechtsberatung. Wirklich abgeschlossen wird diese wohl nie sein. Ganz im Sinne des Politikers Philip Rosenthal – „Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört, gut zu sein“ – bereite ich mich gerade auf meine Steuerberaterprüfung vor. Bei meiner Einstellung waren sich meine Vorgesetzten meiner ausbaufähigen steuerrechtlichen Kenntnisse voll bewusst, und dementsprechend niedrig waren ihre an mich gestellten Anforderungen. Meine eingangs erwähnten steuerrechtlichen Kenntnisse, die ich im Rahmen meiner Referendarausbildung erlangt hatte, reichten bei Weitem noch nicht aus, um ohne Unterstützung anwaltlich arbeiten zu können. Aber sie reichten aus, um meinem zukünftigen Arbeitgeber mein Interesse am Steuerrecht deutlich zu machen.

Entscheidend für meine Aufnahme in das Steuerrechtsteam meines Arbeitgebers in Düsseldorf war nämlich nicht eine langjährige Berufserfahrung im steuerrechtlichen Bereich, sondern vielmehr, dass ich in der Lage bin, die Materie Steuerrecht zu erfassen. Hierfür kann es nicht schaden, wenn man sich mit den Grundzügen des Steuerrechts bereits beschäftigt hat. Was es für einen Berufsstarter aber vor allem braucht, ist Interesse, Lernbereitschaft und das Streben nach persönlicher Weiterentwicklung. Bekommt man dann auch noch die Unterstützung durch bereits erfahrene Anwälte, steht einem persönlichen und beruflichen Fortkommen nichts mehr im Wege. Eine „Win-win-Situation“ würde ich das nennen.

Schwierig, aber auch spannend

Niemand möchte gerne Opfer sein. „Du Opfer!“ ist keine durch Empathie geprägte Ansprache, sondern ein Schimpfwort. Erstaunlich, haftet doch auch dem Begriff „Täter“ gemeinhin wenig Positives an. Von Dr. Oliver Tolmein, Rechtsanwalt

Recht spiegelt Wirklichkeit wider, auch in Ermittlungsverfahren. Im Strafverfahren oder dem Opferentschädigungsverfahren kann sich der Geschädigte einer Straftat keineswegs allgemeiner Sympathie und Unterstützung sicher sein. Deswegen wenden sich immer mehr Menschen, die beraubt, geschlagen oder misshandelt wurden, nicht nur an die Polizei, sondern auch an Anwältinnen und Anwälte. Wer als Rechtsanwalt Opfer vertreten will, hat einen schwierigen, aber auch spannenden Job. Gerade wenn Geschädigte schwerer Straftaten Hilfe suchen, muss man die zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche im Blick haben und wissen, wie man die sozialrechtlichen Opferentschädigungsansprüche durchsetzen kann. Im Strafverfahren sollte man in der Lage sein, versierten Strafverteidigern, die die eigenen Mandanten unglaubwürdig erscheinen lassen wollen, Paroli zu bieten. Und man kann sich keineswegs darauf verlassen, dass es die Staatsanwaltschaft im schlimmsten Fall schon richten wird: Deren Sitzungsvertreter haben oft kaum Kenntnis der Akten, und auch in großen Verfahren haben sie oftmals andere Interessen als die Geschädigten.

Die Staatsanwaltschaft will die Verfahren meist zügig abschließen, Schadenersatzforderungen der Geschädigten sind ihnen da eine unwillkommene Ablenkung. Aber auch die Genugtuungsinteressen der Opfer von Gewalt erscheinen etlichen Staatsanwälten unbedeutend. Das gilt vor allem, wenn Angehörige von Randgruppen als Nebenkläger auftreten: Prostituierte, Obdachlose, Schwule, Frauen, die schon viel Gewalt erfahren haben. Besonders schwierig sind Verfahren, in denen Menschen mit geistigen Behinderungen oder Demenzen Opfer wurden: Hier ist es schon eine Leistung, überhaupt eine Anklageerhebung zu erreichen.

Aber auch der Umgang mit den Mandanten ist oft nicht gerade leicht: Es sind oftmals traumatisierte Menschen, die wenig Verständnis für die Formalien juristischer Prozeduren haben und die sich damit auch nicht befassen wollen. Die Anwälte, die versuchen, ihnen zu erklären, wo in den kommenden Rechtsstreitigkeiten Probleme auftauchen können und warum, sind für sie als Überbringer bisweilen nicht besser als die schlechte Nachricht selbst.

Dafür können die Erfolge auch nachhaltig sein, beispielsweise in einem Fall, in dem der Lebensgefährte seine Freundin so zusammengeschlagen hatte, dass sie einen schweren Hirnschaden erlitt: Am Ende stand für den Täter eine mehrjährige Haftstrafe, in der er anfing, die 40.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Die Entschädigungsleistung nach dem Opferentschädigungsgesetz war gegen die widerspenstige Behörde durchgesetzt. Und es war gelungen, eine ambulante Pflege zu organisieren, die ein selbstbestimmtes Leben der Mandantin ermöglichte.

Der Fachanwalt für Medizinrecht ist Mitglied der Task-Force „Opferrechte“ im DAV und Mitbegründer der Kanzlei Menschen und Rechte in Hamburg, die vor allem Menschen mit Behinderungen vertritt.

Was macht eigentlich eine Wettbewerbsrechtlerin, Frau Bendias?

Seit gut zwei Jahren arbeite ich bei der Wettbewerbszentrale, einer unabhängigen Selbstkontrollinstitution zur Durchsetzung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Der Wirtschaftsverband mit langer Tradition hat seinen Hauptsitz in der Nähe von Frankfurt am Main. In den insgesamt sechs Büros in verschiedenen deutschen Großstädten arbeiten 25 Wettbewerbsjuristen. Seit Sommer 2013 bin ich im Büro München. Von Sabine Bendias, 31 Jahre, Rechtsassessorin und Wettbewerbsjuristin bei der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs – kurz: Wettbewerbszentrale (Münchner Büro).

Den Zugang zum Wettbewerbsrecht fand ich im Jurastudium mit Schwerpunkt „Wirtschaft und Steuer“. Das Lauterkeitsrecht, also das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb, dient im Unterschied zum Kartellrecht der Abwehr unlauterer und damit wettbewerbsverfälschender Handlungen wie zum Beispiel irreführende Werbung oder Herabsetzung eines Mitbewerbers. Die Begeisterung packte mich in der ersten Stunde der UWGVorlesung mit teils amüsanten, aber vor allem wichtigen Irreführungsfällen. Konkret wurde dort hinterfragt, ob der Verbraucher einen OP-gleichen Effekt erwartet, wenn eine Faltencreme „Lifting“ heißt. Auf die Wettbewerbszentrale aufmerksam wurde ich, als ich eine Seminararbeit schrieb und Stellungnahmen von Interessenverbänden zur UWG-Novelle 2009 an das Bundesministerium für Justiz auswertete. Daher entschied ich im Referendariat, die Wahlstation, bei der sich eine auf Wirtschaft ausgerichtete Wahlfachgruppe empfiehlt, in diesem Verband zu verbringen. Hier bot sich mir die Möglichkeit, ausschließlich im Bereich des Wettbewerbsrechts zu arbeiten.

Das deutsche Lauterkeitsrecht setzt auf Selbstregulierung durch den Markt. Es existiert also keine „Lauterkeitsbehörde“, sondern Mitbewerber, Wirtschafts- und Verbraucherverbände überwachen die Regeln selbst und setzen sie durch. Die Rechtsmaterie ist durch europäische Einflüsse mittlerweile sehr vielschichtig. Aufgrund der Bandbreite sind wir hausintern auf Branchen spezialisiert. Ich beispielsweise bin nun – neben zwei weiteren Kollegen – für die Getränkebranche zuständig, befasse mich also nicht nur mit klassischen UWG-Fragen wie Angebotsgestaltung, sondern auch mit lebensmittelrechtlichen Problematiken, die durch den Rechtsbruchtatbestand auch dem UWG unterfallen. In diesem Beruf sollte man eine hohe Flexibilität, Entscheidungsfreude und Verständnis für Marketingansätze mitbringen. Die Scheu vor Unbekanntem sollte rasch abgelegt werden, da ein schnelles Einarbeiten in unbekannte Gesetze gefragt ist. Gerade aus der Feder der Europäischen Union kommen diese häufig und in vielen Rechtsgebieten. Das Lebensmittelrecht beispielsweise beruht mittlerweile überwiegend auf europäischen Vorgaben. Dementsprechend habe ich oft mit meist englischsprachigen Richtlinien- und Verordnungstexten zu tun.

Meine Arbeit als Wettbewerbsjuristin besteht hauptsächlich darin zu überprüfen, ob Werbe- und Vertriebsmaßnahmen von Unternehmen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen. Um bei geplanten Werbemaßnahmen Wettbewerbsverstöße im Voraus zu vermeiden, stehen Beratung und Information im Zentrum: So stehe ich Mitgliedern in rechtlichen Fragen zu Werbematerialien, seien es Plakatierungen, Werbespots, Internetauftritte oder Produktgestaltungen, zur Seite. Solche Anfragen kommen oft von Rechtsabteilungen der Unternehmen oder direkt vom Gewerbetreibenden selbst. Dabei sollte man generell in der Lage sein, Komplexes einfach darzustellen. Gelegentlich bedarf es gewisser diplomatischer Fähigkeiten, wenn zu vermitteln ist, dass das Werbekonzept nicht mit lauterkeitsrechtlichen Aspekten vereinbar ist.

Regelmäßig werden uns aber auch Beschwerden von Unternehmen, Kammern, Verbänden, Verbrauchern und Behörden angetragen. Diese werden dann dem bei uns zuständigen Juristen zur Prüfung vorgelegt. Wird ein Wettbewerbsverstoß festgestellt, schreiten wir mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln ein. Dies geschieht, wie im Gesetz vorgesehen, im Wege der Abmahnung, einer flexiblen Möglichkeit, Wettbewerbsstreitigkeiten rasch außergerichtlich zu klären. Im Vordergrund muss immer stehen, den Wettbewerbsverstoß nachhaltig auszuräumen, ohne den Unternehmer über Gebühr zu belasten.

Die meisten Wettbewerbsverletzungen geschehen nach meiner Erfahrung aus Unkenntnis, aus Versehen, nicht aus bewusster Missachtung der Gesetze. Die schwarzen Schafe gibt es auch, aber nicht oft. Ist die Gegenseite nicht einsichtig und ein eventuelles Einigungsstellenverfahren nicht erfolgreich, erteile ich Klageauftrag. Die Wettbewerbszentrale klagt dann im eigenen Namen einen eigenen Anspruch ein. Bei Grundsatzfragen werden gelegentlich Hauptsacheverfahren bis zum Bundesgerichtshof oder bis zum Europäischen Gerichtshof geführt.

Warum ich das mache? Ziel meiner Arbeit ist die Förderung des fairen Wettbewerbs. Man hat das Gefühl, „auf der richtigen Seite“ zu stehen. Der Beruf ist abwechslungsreich und bietet dauernd neue Herausforderungen. Das Gebiet ist durch den technischen und wirtschaftlichen Fortschritt sowie Gesetzesänderungen ständig im Wandel, man arbeitet also aktiv an der Rechtsentwicklung mit.

Job-Steckbrief Wettbewerbsrechtler

Voraussetzungen:
Zwei juristische Staatsexamina, Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge, unternehmerisches Denken, gute Englischkenntnisse von Vorteil

Einstiegsmöglichkeiten:
Praktikum und/oder im Referendariat Anwalts- und Wahlstation im Bereich Wett bewerbsrecht/gewerblicher Rechtsschutz in einer Kanzlei, Kammer oder Verband

Einstiegsgehalt:
entspricht etwa üblichen juristischen Einstiegsgehältern in einer Kammer oder Verband

Weitere Informationen:
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V.
www.wettbewerbszentrale.de

Jung und erfolgreich bei: Luther

Und was kommt jetzt? Nach dem Studium stellte sich mir die Frage, in welchem Bereich ich mich spezialisieren sollte. Hierbei ist echte Begeisterung gefragt: Will man nämlich als Anwältin in einer Großkanzlei erfolgreich sein, sollte man nicht nur juristische Expertise und unternehmerisches Denkvermögen mitbringen – sondern auch für sein persönliches Fachgebiet brennen. Von Katja Neumüller

Name: Katja Neumüller
Position: Senior Associate
Stadt: Köln
Alter: 32 Jahre
Studium: Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen und Universidad de Alcalá de Henares (Spanien)
Referendariat: OLG Düsseldorf
Abschlussjahr: 2011
Engagements: Mitglied des Ostasiatischen Vereins

Mich interessierten schon immer internationale Sachverhalte. Bereits in der Schulzeit und im Studium verbrachte ich verschiedene Stagen im Ausland, wie etwa in den USA oder Spanien. Anschließend habe ich während meiner Zeit als Referendarin bei Luther die Möglichkeit bekommen, meine Wahlstation im Singapurer Büro zu absolvieren. Neben Singapur bereiste ich weitere benachbarte Länder und lernte so die Vielfältigkeit Asiens kennen. Beeindruckt von den Erfahrungen vor Ort wechselte ich nach dem Referendariat in das Corporate/M& A-Team nach Köln mit einem Fokus auf die Asien-Pazifik-Region.

Seit 2011 bin ich nun im Asien-Team von Luther als Rechtsanwältin tätig. Die Mandate sind sehr vielfältig und umfassen sowohl das Outbound- als auch das Inbound-Geschäft. Konkret heißt das, beide Blickrichtungen einzunehmen: Zum einen berate ich Unternehmen aus Deutschland, die den Weg nach Asien gehen möchten. Dies kann durch die Gründung eines Tochterunternehmens, eines lokalen Joint Ventures oder aber im Rahmen einer M&ATransaktion erfolgen. Auch kommt es vor, dass ein deutsches Unternehmen sich von einem Joint-Venture-Partner in Asien wieder trennen möchte. Hier gilt es, eine mandantenorientierte Lösung zu finden. Darüber hinaus berate ich ausländische Unternehmen, die den Markteintritt in Deutschland planen. Häufig geschehen diese Investitionen in Form einer M&A-Transaktion. Einige unserer ausländischen Mandanten berate ich zudem bei ihrem Börsengang an die Frankfurter Wertpapierbörse. Hier ergeben sich neben gesellschaftsrechtlichen Themen auch kapitalmarktrechtliche Fragen.

Bei grenzüberschreitenden Mandaten stellt sich oft die Frage, ob man sich bereits im Studium oder im Referendariat mit dem jeweils lokalen Recht vertraut machen muss. Sicherlich ist es sinnvoll, bereits frühzeitig Erfahrungen im Ausland zu sammeln, insbesondere wenn man in einer internationalen Großkanzlei tätig werden möchte. Überdies wächst man bekanntlich mit seinen täglichen Herausforderungen, und dazu gehört auch der anwaltliche Umgang mit anderen Jurisdiktionen. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten arbeiten wir zudem eng mit unseren Kollegen aus den Auslandsbüros oder unseren Partnerkanzleien zusammen. Erst kürzlich war ich mehrere Monate für ein Secondment in Shanghai, um einige der Mandate gemeinsam mit unseren chinesischen Kollegen zu beraten. Es ist insbesondere auch dieser interkulturelle Austausch, der diesen Anwaltsjob für mich so spannend macht.

Interview mit Dr. Ricarda Brandts

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Mit Blick auf die Verfassung ist NRW in Frauenhand. Regiert wird das bevölkerungsreichste Bundesland von Hannelore Kraft, Präsidentin des Landtags ist Carina Gödecke – und dem Verfassungsgerichtshof steht mit Ricarda Brandts seit 2013 erstmals eine Frau vor. Im Interview erzählt die promovierte Juristin von der Besonderheit dieser Aufgabe und rät Einsteigerinnen, nicht unbedingt den kürzesten Weg ans Ziel zu wählen. Die Fragen stellte André Boße.

Zur Person

Ricarda Brandts, geboren am 26.08.1955 in Erkelenz, studierte Rechtswissenschaften in Bielefeld und Bochum. Nach Abschluss des Zweiten Staatsexamens 1984 war sie für vier Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Uni Bochum tätig. 1988 wurde sie an das Sozialgericht Dortmund zugewiesen. Eine weitere Station als Richterin war das Landessozialgericht NRW in Essen, bevor Ricarda Brandts 1995 für zwei Jahre im NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales tätig war. Danach wurde sie 1997 Präsidentin des Sozialgerichts Dortmund, 2000 Vizepräsidentin des Landessozialgerichts NRW, 2008 Richterin am Bundessozialgericht in Kassel und 2010 Präsidentin des Landessozialgerichts NRW. Nach drei Jahren in dieser Position wurde Ricarda Brandts im Frühjahr 2013 als Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Münster berufen.

Frau Dr. Brandts, seit Ihrer Ernennung stehen in Nordrhein-Westfalen nun drei Frauen an der Spitze der drei Verfassungsorgane in NRW. Was zeigt diese Bestandsaufnahme?
Solange dies nicht als Selbstverständlichkeit wahrgenommen wird, müssen wir weiter an der Gleichstellung von Frauen im Berufsleben arbeiten. Zumeist fehlt es nicht an hoch qualifizierten Frauen, sondern an Arbeitsplätzen, an denen der Einsatz für den Beruf mit den Anforderungen an eine Familie zu vereinbaren ist. Für den Arbeitsmarkt insgesamt gilt: Frauen werden nur dann die gleichen Chancen wie Männer haben, wenn der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ verwirklicht wird.

Es wird in diesen Tagen viel über die Unterschiede im Führungsstil von Männern und Frauen gesprochen. Was denken Sie mit Blick auf die Gerichte: Führen Frauen anders als Männer? Und führen Sie persönlich anders?
Eine Führungskraft in den Gerichtsbarkeiten hat dieselben Anforderungen zu erfüllen – egal ob weiblich oder männlich. Eine gute Zusammenarbeit mit der Richterschaft und den übrigen Gerichtsangehörigen im Interesse eines hochwertigen Rechtsschutzes ist nur mit sozialer Kompetenz möglich – verbunden mit der Fähigkeit und dem Willen, andere mit Argumenten zu überzeugen und Entscheidungen transparent zu fällen. Ob ich meine Führungsrolle anders als meine männlichen Kollegen wahrnehme, mögen andere beurteilen.

Im Vergleich zur Ministerpräsidentin und zum NRW-Landesparlament: Was sollte das Verfassungsgericht des Landes leisten – und was gehört nicht zu seinen Aufgaben?
Der Verfassungsgerichtshof wird erst dann als Hüter der Verfassung aktiv, wenn er angerufen wird. Er muss also die Gestaltungsspielräume von Parlament und Regierung respektieren und auch in hochpolitischen Angelegenheiten rein verfassungsrechtlich argumentieren. Dies schließt eine Zurückhaltung seiner Mitglieder in Bezug auf außergerichtliche Kommentare zu politischen Debatten ein.

Die Justiz ist in diesen Tagen – gerade bei großen Verfahren wie jüngst dem Prozess gegen Uli Hoeneß – sehr im Fokus der Öffentlichkeit. Tut ihr das gut, weil mehr über die Arbeit der Gerichte öffentlich wird?
Die Öffentlichkeit hat ein berechtigtes Interesse an der Transparenz von gerichtlichen Verfahren und Entscheidungen. Zu einer aufgeschlossenen Gerichtsbarkeit gehört auch das beständige Bemühen, das eigene Tun verständlich zu machen und so das Vertrauen in die Justiz zu stärken. Natürlich besteht auch die Gefahr, dass Gerichtsverfahren instrumentalisiert werden – etwa für eine besonders reißerische Vermarktung einer Persönlichkeit. Hier sind wir Richterinnen und Richter gefordert, einer unsachlichen Berichterstattung so weit wie möglich entgegenzuwirken und die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten zu schützen.

Sie sind 1988 als Richterin auf Probe dem Sozialgericht Dortmund zugewiesen worden. Das war damals Ihr erster großer Karriereschritt. Wissen Sie noch, wie Sie diesen ersten Meter auf Ihrer beruflichen Laufbahn empfunden haben?
Ich erinnere mich noch sehr gut an die ersten Verhandlungstermine als Vorsitzende einer Rentenkammer. Ich war mir der Tragweite meiner Entscheidungen für das Leben der Betroffenen sehr bewusst und in jedem Einzelfall zunächst unsicher, ob die Beweislage ausreichend und meine Entscheidung richtig war. Mit zunehmender Erfahrung ist diese Unsicherheit der Gewissheit gewichen, dass ein Richter seine eigene Amtsführung stets auch selbstkritisch begleiten sollte.

Welche weiteren Kenntnisse haben Sie als junge Juristin gewonnen, die für Ihren Karriereweg bis heute wichtig sind?
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Bereitschaft, über den Tellerrand der eigenen Tätigkeit zu schauen, wichtig ist. Zudem sollte man die Chancen ergreifen, die sich ergeben – und zwar auch dann, wenn der Zeitpunkt aus persönlicher Sicht vermeintlich nicht der günstigste ist.

Welche Rolle haben Mentoren und Förderer auf Ihrem Karriereweg gespielt?
Ich hatte das Glück, Vorgesetzte zu haben, die mich gefördert, gefordert und mir manchmal mehr zugetraut haben als ich mir selbst. Ohne mein Vertrauen in deren Einschätzung hätte ich als junge Richterin weder die Aufgabe der Pressesprecherin bei dem Sozialgericht Dortmund noch ein Dezernat in der Gerichtsverwaltung des Landessozialgerichts NRW übernommen. Denn ich wollte vor allem Richterin sein, Aufgaben in der Verwaltung hatte ich nicht im Visier. Im Nachhinein kann ich sagen: Ich bin dankbar, dass ich gut beraten wurde. Ich habe die Übernahme einer neuen Aufgabe oder eines neues Amtes nie bereut.

Keine Karriere ohne überraschende Wendepunkte. Welche Wendung in Ihrer Laufbahn kam für Sie besonders überraschend?
Die Sozialgerichtsbarkeit ist meine berufliche Heimat, und ich habe diese Arbeit immer als herausfordernd und erfüllend empfunden, so dass ich nie mit dem Gedanken gespielt habe, sie aufzugeben. Für mich überraschend war, dass sich die Chance bieten würde, Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts NRW zu werden. Dank der Unterstützung der neuen Kollegen habe ich mich gut einarbeiten können, so dass die erste Zeit zwar eine besondere, aber keine allzu schwere Herausforderung gewesen ist.

Zum Abschluss ein Rat an junge Juristinnen, die nun nach dem Studium am Beginn ihrer Karriere stehen: Welchen Fehler, der noch immer häufig von ambitionierten Frauen begangen wird, sollten sie unbedingt vermeiden?
Es wird oft der gerade und damit kurze Weg zu einem bestimmten Berufsziel gepriesen. Ich rate jedoch, sich umzuschauen, offen zu bleiben für verschiedene Möglichkeiten und sich nicht zu früh festzulegen. Denn erst, wenn man auch Alternativen im Blick hatte, gewinnt man die Sicherheit, tatsächlich den richtigen Weg gewählt zu haben.

Zum Verfassungsgerichtshof NRW

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen setzt sich aus sieben Richterinnen und Richtern zusammen. Er hat die Rolle des Hüters der Landesverfassung und entscheidet unter anderem über den Ausschluss von Vereinigungen und Personen von der Beteiligung an Wahlen und Abstimmungen, über Beschwerden im Wahlprüfungsverfahren bei Landtagswahlen oder über Anklagen gegen den Ministerpräsidenten oder gegen Minister der NRW-Landesregierung. Zu den Aufgaben des Verfassungsgerichtshofs gehört es auch, Entscheidungen bei Meinungsverschiedenheiten über Gesetzesentwürfe zu treffen oder die Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen anzuhören, wenn diese eine Verfassungsbeschwerde einreichen, weil sie sich in ihrem Recht auf Selbstverwaltung verletzt fühlen.