Das deutsche Urheberrechtsgesetz feiert dieses Jahr seinen 50. Geburtstag: Am 1. Januar 1966 trat es in Kraft, seitdem hat es viele Reformen erlebt. Angestaubt ist das deutsche Urheberrechtsgesetz trotz seines Alters noch lange nicht: In unserer modernen Informationsgesellschaft, in der Inhalte oft ungefragt geteilt werden, ist seine Präsenz wichtiger denn je. Im Dezember 2015 fand zu diesem Anlass eine Konferenz zur Zukunft des Urheberrechts statt. Die Dokumentation dieser Konferenz findet sich unter
www.zukunftskonferenz-urheberrecht.de.
Profiling-Methoden im Alltag nutzen
Stephan Harbort, Der klare Blick, Cover: Knaur
Stephan Harbort ist Kriminalhauptkommissar und führender Serienmordexperte. Er sprach mit mehr als 50 Serienmördern, entwickelte international angewandte Fahndungsmethoden zur Überführung von Gewalttätern und ist Fachberater bei TV-Dokumentationen und Krimi-Serien. In seinem Buch „Der klare Blick“ überträgt er die Fähigkeiten, die er als Profiler gelernt hat, auf den Alltag: Was tun bei Problemen mit dem Chef? Wie entschärft man Konflikte mit dem Nachbarn? Wie bewertet man die Untreue des Partners? Welcher Beruf passt zu mir? Wie entlarve ich Lügner? Er gewährt Einblick in die Methodik der operativen Fallanalyse und gibt ein Instrumentarium an die Hand, das es jedem ermöglicht, die eigene Wahrnehmung zu schärfen, um mit klarem Blick Krisen zu bewältigen und richtige Entscheidungen zu treffen.
Stephan Harbort: Der klare Blick. Mit dem Wissen des Profilers Lügen entlarven und richtige Entscheidungen treffen. Knaur Taschenbuch 2016. ISBN 978-3426787625. 9,99 Euro
Kommentare mieten
Beim „Juristenkoffer“, einem Angebot des Portals „Referendarswelt“, können sich angehende Juristen Examenskommentare für das Zweite juristische Staatsexamen mieten. Online oder telefonisch können zahlreiche Kommentare für alle Bundesländer bestellt werden. Außerdem sind Kommentare in Vorauflagen günstig zu erwerben sowie günstige gebrauchte Skripte für die Referendarausbildung. Ein Blog informiert zudem über Neuigkeiten aus der Referendarswelt.
www.juristenkoffer.de
Wie funktioniert das Recht?
Volker Kitz, Ich bin was ich darf Cover: Knaur
Ist die Gerechtigkeit ein Stern oder ein Blaubeermuffin? Kann der Staat Zigaretten verbieten? Kann er vorschreiben, wen ich heiraten darf und was unsere Kinder in der Schule über Sexualität lernen? Oder wie ich mit Tieren umgehen soll? In wahren Fallgeschichten führt Volker Kitz, Jurist und Psychologe, in die großen Fragen von Recht und Gerechtigkeit ein. Er erklärt, wie das Recht funktioniert und wie es die Gesellschaft zusammenhält.
Ich bin, was ich darf: Wie die Gerechtigkeit ins Recht kommt – und was Sie damit zu tun haben
Diversity-Tag
Logo Diversity Tag
Am 7. Juni 2016 findet in ganz Deutschland der 4. Deutsche Diversity-Tag statt. Hunderte von Unternehmen zeigen an dem Tag durch verschiedene Aktionen – zum Beispiel Diskussionsrunden, Workshops oder einem Tag der offenen Tür –, dass ihnen die Vielfalt im Arbeitsleben wichtig ist. Organisator des Diversity-Tags ist die Charta der Vielfalt, eine Unternehmensinitiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen. Schirmherrin ist Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel. Auch zahlreiche Kanzleien sind bereits Unterzeichner der Charta der Vielfalt. Der Hashtag für Berichte über den Diversity-Tag lautet #VfürVielfalt.
www.deutscher-diversity-tag.de
Recht als Kultur
Das Bonner Käte Hamburger Kolleg „Recht als Kultur“ möchte einen Beitrag zum Verständnis von Recht in Zeiten einer voranschreitenden Globalisierung leisten. Es geht darum, Recht mit den kategorialen und methodischen Mitteln der Geisteswissenschaften begreiflich zu machen. Vorträge, Tagungen und Workshops zu dem Thema werden abgehalten. Im Jungen Forum finden zudem für Postdocs verschiedener Fachrichtungen regelmäßig Luncheon Talks statt, um sich interdisziplinär über Grundfragen und Grundlagen normativ-rechtlicher Ordnungen auszutauschen.
www.recht-als-kultur.de
Falk Schornstheimer ist Coach für Juristen und HR-Berater für Anwälte und Kanzleien. Das Interview führte André Boße.
Falk Schornstheimer, Foto: Privat
Germanistik-Studium in Köln, danach sechs Jahre lang Redakteur beim juristischen Fachverlag Juve. Ab 2004 sechs Jahre lang Personalmanager in den Wirtschaftskanzleien Gleiss Lutz sowie Freshfields Bruckhaus Deringer. Seit Oktober 2010 selbstständiger Coach und HR-Berater für Anwälte und Kanzleien. www.lawyer-coaching.de
Ausatmen Herr Schornstheimer, was macht Coaching für Juristen so besonders?
In Unternehmen und der Industrie ist Coaching als Werkzeug zur Entwicklung von Führungskräften schon lange bekannt. Man könnte jetzt denken, dass ein guter Coach mit Management-Erfahrung sein Know-how auch auf Juristen in einer Kanzlei übertragen kann. Das ist zu einem gewissen Teil sicher auch möglich. Wer sich als Coach jedoch nie mit der Partnerschaftsstruktur einer Sozietät beschäftigt hat, wird Schwierigkeiten bekommen.
Warum?
Es gibt viele Besonderheiten des Anwaltberufes. Das fängt bei der Ausbildung an, geht über die Sozialisation und das Berufsbild bis hin zur Arbeitskultur in den Kanzleien.
Sprich: Juristen ticken anders.
Schon, ja. Zum Beispiel sind Juristen darauf getrimmt, das Haar in der Suppe zu finden. Ihre Eigenschaften: sehr anspruchsvoll, sehr kritisch und genau. Wer als Coach auf einen Juristen trifft, muss ihn viel mehr als einen Manager vom Mehrwert des Coachings überzeugen. Zudem besitzt eine partnerschaftlich organisierte Kanzlei ganz andere Strukturen als ein Unternehmen. Es gibt keine klaren Hierarchien, keine eindeutigen Führungsstufen und dadurch wenige Eskalationsmöglichkeiten bei Konflikten. Nachwuchsjuristen haben einen Partner an ihrer Seite, von dem sehr viel abhängt. Er kann sie fördern. Aber auch in der Luft hängen lassen. Fürs Coaching spielen diese Dinge eine große Rolle.
Welches Image hat Coaching in Kanzleien?
Es gibt immer noch Sozietäten, die denken, Coaching sei eine Art Reparaturbetrieb. Dann hören Sie Aussagen wie: „Das brauchen wir nicht, wir haben hier super Leute.“ Dabei ist Coaching dann natürlich umso wichtiger, weil es die super Leute fördert und auch belohnt.
Warum wird Coaching in diesem Sinne für Kanzleien immer wichtiger?
Weil die Anforderungen an die eigene Reflexionsleistung immer höher werden. Alles, was mit Aufstieg und Karriere zu tun hat, wird heute stark hinterfragt. Es gibt interne Prozesse, die man auf dem Weg nach oben durchlaufen muss – und da ist es schon wichtig, das Richtige zu tun. Ein Beispiel: Es gibt heute wohl keinen Associate mehr, der zum Partner oder Salary Partner ernannt wird, ohne dass er einen Businessplan aufstellen kann. Die Frage ist: Wie geht so was? Nicht nur technisch, sondern auch gedanklich: Wie nähere ich mich der Aufstellung eines Geschäftsmodells? Hier hilft Coaching ungemein.
Ein Ratschlag für ein Coaching-to-go: Über was sollte man sich als Jurist in der Phase des Karriereeinstiegs Gedanken machen?
So schlicht es klingen mag: sich zurücknehmen und sich selbst fragen, was man eigentlich will. Häufig ist es heute so, dass junge Juristen zunächst für sehr viele Karrierewege offen sind und ganz bunte, vielfältige Interessen benennen. Erlauben dann allerdings die Examensnoten den Start in einer Wirtschaftskanzlei, wählen viele opportunistisch diese Variante. Das kann gut gehen. Muss es aber nicht. Wichtig ist aus meiner Sicht der Zwischenschritt, sich zu fragen, was man fachlich und vor allem persönlich mitbringt und was man davon für den Job nutzen will. Diese Weichenstellung hilft zu vermeiden, dass man – wenn es gut geht – ins Glück stolpert. Mit fünfzigprozentiger Wahrscheinlichkeit kann man nämlich auch ins Pech stolpern, und das fühlt sich dann nicht so schön an. Ich treffe zu viele Führungskräfte mit Mitte 40, die genau das erlebt haben.
Hinter freiwilligem sozialen Engagement, Corporate Social Responsibility oder Corporate Volunteering stehen Menschen, die sich engagieren – der karriereführer stellt sie vor.
Zur Person
Corinna Ujkasevic, Foto: Uli Groh
Corinna Ujkasevic, Doktorandin am Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, Universität zu Köln; Gründerin, ehemalige Vorsitzende und aktuell Pressesprecherin der Refugee Law Clinic Cologne. Refugee Law Clinic Cologne, Köln Web: www.lawcliniccologne.com
Die Refugee Law Clinic Cologne ist eine studentische Rechtsberatung für Asylbewerber und geflüchtete Menschen. Entstanden ist sie 2013 auf Initiative von Kölner Jurastudierenden. In Zusammenarbeit mit den Anwälten und Professoren ihres Beirats haben die Studierenden mittlerweile über 250 Mandate bearbeitet.
Wie es dazu kam
Im Februar 2013 gründete ich zusammen mit zwölf weiteren Studierenden der Rechtswissenschaftlichen Fakultät an der Universität zu Köln die Refugee Law Clinic Cologne e.V. Dabei griffen wir auf das Modell der „Law Clinics“ zurück. Die Idee der „Law Clinics“ entstammt ursprünglich dem anglo-amerikanischen Rechtsraum, hat sich mittlerweile jedoch zunehmend in ganz Europa verbreitet. Hier geht es darum, Studierenden bereits während ihres Studiums die Möglichkeit zu geben, ihre Kenntnisse zum Vorteil sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen praktisch einzusetzen. Wir als Refugee Law Clinic Cologne machten das Ausländer- und Asylrecht zum Gegenstand unserer Tätigkeit, wohlwissend, dass der Hilfe- bedarf in diesem Bereich enorm ist.
Warum ich das mache
Motiviert hatte uns von Anfang an der Wunsch, einen ehrenamtlichen Beitrag zu leisten und dabei gleichzeitig unsere juristischen Kenntnisse für etwas Sinnvolles einzusetzen. Im Fokus unserer Arbeit stehen dabei ganz klar die geflüchteten Menschen, die bei uns Hilfe suchen. Neben einer qualitativen rechtlichen Beratung möchten wir den Menschen vor allem auch ein Anker sein in einer Phase, die von der Unsicherheit und den Herausforderungen eines Asylverfahrens geprägt ist. Aber auch wir profitieren von der Arbeit: Jenseits des theorielastigen Studiums setzen wir Erlerntes praktisch ein und erleben erste Erfolge.
Was es bislang gebracht hat
Mittlerweile engagieren sich über 250 Studierende im Verein. Sie haben in den letzten drei Jahren rund 260 Mandate abgeschlossen. Eine „Erfolgsquote“ lässt sich dabei schwer benennen – hängt diese doch davon ab, wie man Erfolg definiert. Bleiben durften nicht alle der Mandanten. Für uns bedeutet Erfolg jedoch, dass wir diese Menschen auf ihrem Weg ein Stück begleitet, sie unterstützt und alles im Rahmen des rechtlich Möglichen getan haben.
Da sich immer mehr studentische Rechtsberatungen etablieren, haben sich in vielen weiteren Städten Deutschlands Refugee Law Clinics gegründet. Um städteübergreifend agieren zu können und den Austausch von Wissen, Erfahrungswerten und Ressourcen zu fördern, trafen sich die Studierenden im Sommer 2014 erstmals zu einer Orientierungskonferenz in Köln, die unter der Leitung der Refugee Law Clinic Cologne stattfand. Dort entstand die Idee eines deutschlandweiten „RLC-Netzwerks“. Auf einem ersten Netzwerktreffen im März 2015 in Köln wurden gemeinsame Interessen und Positionen formuliert.
Wie werden wir morgen arbeiten? Um diese Frage geht es bei einem Projekt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, an dem sich alle Interessierten beteiligen können – so auch Juristen. Protokolliert von Sabine Olschner
Viele Themen prägen derzeit das Arbeitsleben und auch die Gesellschaft: Automatisierung, Digitalisierung, Crowd- und Clickworking sind nur einige der Stichworte, mit denen sich (nicht nur) Berufseinsteiger aller Fachrichtungen beschäftigen sollten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales will einen Dialog zum Wandel der Arbeitswelt anstoßen und hat deshalb den Dialogprozess „Arbeiten 4.0“ ins Leben gerufen.
Experten aus Wissenschaft und Praxis sowie auch die Öffentlichkeit sollen darüber diskutieren, wie die Zukunft der Arbeit aussieht, welche Rahmenbedingungen dafür notwendig sind und welche Erwartungen die Menschen an die Arbeit der Zukunft haben. Jeder, der an dem Thema Interesse hat, ist eingeladen, seine Gedanken beizutragen. Über die Website www.arbeitenviernull.de, über die Facebook-Seite des Bundesministeriums oder über Twitter mit dem Hashtag #arbeitenviernull können sich alle an dem Dialog beteiligen.
Seit das Projekt im Herbst 2015 angestoßen wurde, sind schon zahlreiche Beiträge unter anderem zu den Aspekten Demografischer Wandel, Globalisierung, Wissensgesellschaft, Weiterbildung, Arbeits- und Unternehmenskultur eingegangen. Teilzeitarbeit wird dabei ebenso diskutiert wie das digitale Nomadentum, Big Data und die Zukunft des Internets.
Darüber hinaus tourt das Filmfestival Futurale durch Deutschland und zeigt Filme zu verschiedenen Aspekten des Themas – die Termine und Orte werden stets auf der Website aktualisiert. Als Grundlage für die Diskussion um die Zukunft der Arbeit stellte Bundesministerin Andrea Nahles im April vergangenen Jahres das „Grünbuch Arbeiten 4.0“ vor, das Trends, neue Werte und wichtige Handlungsfelder der künftigen Arbeitsgesellschaft aufzeigt. Außerdem enthält das Leitbuch Leitfragen, die einen breiten Dialog anstoßen sollen. Der Dialogprozess läuft bis Ende 2016 und soll mit dem „Weißbuch Arbeiten 4.0“ abgeschlossen werden. Darin werden die gewonnenen Erkenntnisse und Ergebnisse aus dem Dialog zusammengefasst und Gestaltungsoptionen erörtert.
Der studierte Jurist Alexander Fröhlich fertigt heute als ausgebildeter Schuhmacher Maßschuhe an. Seinen Traumberuf hat er erst über Umwege gefunden. Von Sabine Olschner
Eigentlich wusste Alexander Fröhlich nach dem Abitur gar nicht so recht, was er studieren sollte. Also folgte er dem Rat eines Freundes und entschied sich für Jura, „denn damit kann man schließlich alles machen“, so das Argument des heute 38-Jährigen, der sich damals vorstellen konnte, nach dem Studium im Auswärtigen Amt oder bei der EU zu arbeiten.
Schnell stellte Alexander Fröhlich jedoch fest, dass das Jurastudium nicht seinen Vorstellungen entsprach. Trotzdem studierte er erst einmal weiter, machte seine Zwischenprüfung und absolvierte ein Praktikum bei einer Auslandsvertretung – aber noch immer sprang der Funke nicht über. Die Suche nach Alternativen verlief erfolglos, er machte sein Erstes Staatsexamen und begann das Referendariat. „Vor allem die Arbeit in der Strafrecht-Station hat mich beeindruckt – aber ich wollte mich nicht den ganzen Tag mit Problemen anderer Menschen beschäftigen.“
Lesetipp
Cover Design your Life, Bild: Campus
Schuhmacher Alexander Fröhlich ist einer von 30 Protagonisten, die im neuen Ratgeber „Design Your Life“ vorgestellt werden. Autoren des Handbuchs sind die beiden Coachs Robert Kötter und Marius Kursawe, die als Team in ihrem Beratungsunternehmen „Work-Life-Romance“ Menschen unterstützen, die sich beruflich verändern wollen. Robert Kötter und Marius Kursawe: Design Your Life. Dein ganz persönlicher Workshop für Leben und Traumjob. Campus 2015. ISBN 978-3593504476. 29,99 Euro
Mitten im Referendariat „brannte mein Fleißmotor aus“, erinnert sich Alexander Fröhlich, und er nahm sich erst einmal eine Auszeit, um zu überlegen, wie es weitergehen sollte. „Ein Freund wies mich auf eine Stelle als Redakteur bei einem Allgäuer Radiosender hin. Eigentlich sollte es nur eine kleine Auszeit sein – es wurden am Ende vier Jahre daraus.“
Seine Berufung hatte Alexander Fröhlich damit aber noch immer nicht gefunden. Zusammen mit seiner Frau, ebenfalls Redakteurin, ging er nach Jerusalem, wo er bei einer Hilfsorganisation arbeitete. „Eigentlich wollte ich etwas ganz Konkretes machen, wie einen Brunnen bauen. Aber die Organisationen wollten mich als Jurist immer in die Rechtsabteilung stecken. Das war nicht, was ich mir vorgestellt hatte.“
Also wieder ein Richtungswechsel: Für die Zeitungsberichte seiner Frau schoss er fortan die Fotos. „Bald merkte ich aber, dass ich eine Ausbildung gebraucht hätte, um besser zu werden. Und die Aussicht, zurück in Deutschland Hochzeiten fotografieren zu müssen, hat mich auch nicht gereizt.“
Dies war der Punkt, an dem Alexander Fröhlich ernsthaft überlegte: Was will ich eigentlich? Was ist beruflich mein Herzenswunsch? Er erinnerte sich daran, dass ihn als Jugendlicher das Handwerk des Schuhmachers beeindruckt hatte. „Bei meinen Klausuren zog ich immer meine besten Schuhe an. Denn wenn die Schuhe passen, fühlt man sich standfester“, so seine Überzeugung.
Nach einiger Überlegung kam Alexander Fröhlich zu dem Schluss, dass der Beruf des Schuhmachers alle seine Interessen vereinigte: Er muss bei den Zeichnungen für einen Maßschuh mathematisch denken können. Bei den Leisten muss er wie ein Bildhauer vor- gehen. Beim Material und der Ausgestaltung kommt der Designer in ihm zum Einsatz. „Maßschuhe sind fast so etwas wie ein Kunstwerk, sie machen etwas aus einem Menschen“, erklärt Alexander Fröhlich seine Faszination. Außerdem reizte ihn das Handwerk als handfester Beruf – während er gleichzeitig zögerte, den Schritt wirklich zu gehen. Erst das Gespräch mit einem Schuhmachermeister, der ebenfalls vorher studiert hatte, gab ihm den Mut, den Schritt zu wagen.
Ich habe im Studium gelernt, Probleme zu analysieren, sie zu strukturieren und eine Lösung zu suchen. Das war eine gute Denkschule und hilft mir heute bei meinen täglichen Aufgaben.
Mit 33 Jahren begann er seine Ausbildung zum Schuhmacher. Sein Meister ließ ihm freie Hand, das zu lernen, was ihn am meisten interessierte – das Anfertigen von Maßschuhen. „Nach der Ausbildung war es nicht leicht, eine Anstellung zu finden. Daher beschloss ich, mich selbstständig zu machen“, berichtet Alexander Fröhlich weiter. Die Werkstatt übernahm er von einem alten Schuhmacher in Bonn, wo die mittlerweile fünfköpfige Familie auch lebt. Das Ladenlokal teilt er sich mit einem Restaurator. „Das hält die laufenden Kosten niedrig und hat Synergieeffekte.“
Leisten, Foto: Alexander Fröhlich
Seit zweieinhalb Jahren arbeitet der Jurist nun als Schuhmacher – und ist glücklich über seine Entscheidung. „Ich bin froh, dass mir die richtigen Menschen Mut gemacht haben, diesen Schritt zu gehen. Der Weg bis zu meinem Traumberuf war hart, aber alles, was ich bis dahin erlebt habe, hatte auch seinen Sinn.“ Selbst das Jurastudium sieht Alexander Fröhlich nicht als vergebens an: „Ich gehe mit viel Verstand an eine Sache heran und denke immer viel über meine Arbeit nach, bevor ich sie beginne. Das macht sie am Ende qualitätvoller.“
Eine handwerkliche Ausbildung und praktische Berufserfahrung vor dem Studium würden sicherlich vielen Studenten guttun, ist Alexander Fröhlich überzeugt. Prinzipiell rät er Studenten jedoch, beim Berufswunsch ihrem Herzen zu folgen – aber trotzdem vernünftig zu denken. „Bei mir war es umgekehrt: Ich habe zu viel nachgedacht und erst spät auf mein Herz gehört. Letztlich bin ich froh, meine Berufung über Umwege gefunden zu haben.“
Das Medizinprodukterecht stellt eine Nische innerhalb des Medizinrechts dar. Es handelt sich um ein komplexes Rechtsgebiet, das sich vom Arzneimittelrecht grundsätzlich unterscheidet. Das europäisch harmonisierte Rechtsgebiet regelt die Verkehrsfähigkeit und den Betrieb von über 400.000 verschiedenen Medizinprodukten. Von Dr. Christoph Göttschkes, Kanzlei Lücker MP-Recht, Essen
Allein die deutsche Medizintechnikindustrie beschäftigt in gut 1200 Herstellerfirmen 210.000 Mitarbeiter, die Bandbreite der Produkte reicht vom Verbandmaterial bis zum Herzschrittmacher. Daher besteht ein großer Bedarf nach spezialisierter Rechtsberatung. Aufgrund der Bandbreite der Produkte sowie ihres technisch komplexen Aufbaus, etwa eines Magnetresonanztomographen, erfordert die Tätigkeit als Medizinprodukterechtler ein gewisses technisches Verständnis.
Das Durchdringen der Funktionsweise eines Produktes ist Voraussetzung dafür, Rechtsfragen einer praxisorientierten Lösung zuführen zu können. Darüber hinaus ist ein ausgeprägtes wirtschaftliches Denken unerlässlich. Im Mittelpunkt der Rechtsfragen stehen regulatorische Aspekte rund um das auf Basis europäischer Richtlinien erlassene Medizinproduktegesetz samt zugehöriger Verordnungen. Die Fragestellungen betreffen insbesondere die Abgrenzung von Medizinprodukten zu anderen Produktkategorien, deren Risikoklassifizierung, die Verkehrsfähigkeit von Medizinprodukten sowie den Betrieb von Medizinprodukten und diesbezüglichen Meldepflichten bei Vorkommnissen.
Auch die Vertragsgestaltung zwischen den einzelnen Akteuren spielt hierbei eine wichtige Rolle. Da in Deutschland knapp 90 Prozent der Bevölkerung gesetzlich versichert sind, setzt die Wirtschaftlichkeit der Vermarktung vieler Medizinprodukte eine Erstattungsfähigkeit derselben durch die gesetzlichen Krankenkassen voraus. Fragestellungen zu den Vorgaben des SGB V sind deshalb eine häufige Aufgabenstellung für den Medizinprodukterechtler.
Darüber hinaus bestimmen wettbewerbsrechtliche Fragestellungen seinen Tätigkeitsalltag. Bedeutung kommt dabei insbesondere den speziellen Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes zu, dessen wettbewerbsrechtliche Rahmenbedingungen über die allgemeinen Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb hinausgehen. Sowohl die präventive Prüfung von Werbematerialien als auch die Durchsetzung und Abwehr wettbewerbsrechtlicher Ansprüche spielen dabei eine Rolle.
Die Tätigkeit als Medizinprodukterechtler erfordert fundierte Kenntnisse des europäisch harmonisierten Medizinprodukterechts, des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der wettbewerbsrechtlichen Vorgaben. Wer sich durch diese Rechtsgebiete angesprochen fühlt, Interesse an technischen Zusammenhängen mitbringt und bereit ist, sich konsequent zu spezialisieren, kann die Tätigkeit als Rechtsanwalt im Medizinprodukterecht als Berufsziel sehen.
Die deutsche Bauindustrie verzeichnet derzeit Rekordumsätze und stellt einen der größten und wichtigsten Wirtschaftszweige dar. Zwar sorgen verschiedene Großprojekte wie der Berliner Flughafen oder Stuttgart21 immer wieder für negative Schlagzeilen. Trotzdem – oder gerade deswegen – bietet das private Baurecht für Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen ein spannendes Betätigungsfeld. Von Dr. Robert Castor, Partner bei Lutz Abel, Hamburg/München Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Juristen im privaten Baurecht beschäftigen sich im Kern mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem Bauherrn (Auftraggeber) und dem Bauunternehmer (Auftragnehmer). Am Anfang der juristischen Beratung steht dabei oft die Gestaltung der Verträge. Aber auch während der Bauzeit wird regelmäßig juristischer Rat benötigt: Hat der Bauunternehmer einen Anspruch auf zusätzlichen Lohn? Wie reagiert man richtig, wenn es zu Baumängeln oder zu Verzögerungen kommt?
Was beim Einfamilienhaus noch übersichtlich erscheint, führt bei großen Bauvorhaben mit einer Vielzahl von Beteiligten und schwierigen bautechnischen Themen schnell zu komplexen Fragestellungen. Gerade bei großen Bauvorhaben wird häufig über Millionenbeträge gestritten. Daher sind Experten gefragt. In der Regel werden hier Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht tätig, die eng mit Sachverständigen zusammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit ermöglicht es Juristen, komplexe technische Sachverhalte zu bewerten und nötigenfalls auch vor Gericht zu klären.
Aus juristischer Sicht ist Baurecht zunächst Werkvertragsrecht. Die maßgeblichen Regelungen finden sich also in §§ 631 ff. BGB. Da dort keine spezifischen Regelungen über Bauverträge enthalten sind, werden die gesetzlichen Regelungen in der Praxis durch die Vereinbarung der VOB/B („Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“) ergänzt. Darüber hinaus sind im Baurecht verschiedene spezielle Vorschriften zu beachten, die beispielsweise das Honorar für Architekten regeln (HOAI) oder besondere Vorgaben für Bauträgerverträge enthalten (MaBV).
Der auf das private Baurecht spezialisierte Anwalt muss dabei auch die aktuelle Rechtsprechung verfolgen, die im privaten Baurecht maßgeblich zur Rechtsfortbildung beiträgt. „Dicke Bretter zu bohren“ gehört für Juristen, die im Baurecht spezialisiert sind, also dazu. Für viele macht gerade dies die Freude am Beruf aus: komplexe technische Sachverhalte verstehen, sortieren und dann in juristische Kategorien übertragen. Da die Rechtsanwälte regelmäßig vor Ort auf der Baustelle sind oder zumindest Pläne und Zeichnungen auf dem Tisch liegen haben, ist Baurecht sehr vielseitig und abwechslungsreich und vor allem weit weniger abstrakt, als viele andere Rechtsgebiete. Auch dies macht den besonderen Reiz dieses Rechtsgebietes aus.
Juristen in der Musikwirtschaft betreuen neben den Künstlern auch die Verwerter von kreativen Leistungen sowie im Ausnahmefall sogar die Rechtsverletzer. Kenntnisse aus etlichen Bereichen des Wirtschaftsrechts werden dabei ebenso benötigt wie praktische Erfahrungen. Von Knut Eigler, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie Partner der Kanzlei Berndorff Rechtsanwälte Berlin
Wie lange darf ich aus einer alten Plattenaufnahme samplen? Wann fallen die Rechte an meinen Musikaufnahmen an mich zurück? Wie bekommen wir von YouTube Geld für unsere Videos? Dies sind Fragen, mit denen Künstler auf einen Musikrechtler zukommen. Allerdings ist die Beratung von Musikern – sei es der unbekannte Jazzmusiker oder der erfolgreiche Popstar – nur eine Art von möglichen Mandanten. Die Betreuung von Plattenlabels, Musikverlagen, Produzenten, Tourneeveranstaltern oder Künstlermanagern als Vertragspartner der Musiker gehört genauso zum Spektrum des Musikrechts wie die Vertretung von Filmproduktionen, Werbeagenturen, TV-Sendern oder Veranstaltungsstätten als Nutzer von künstlerischen Leistungen.
Um die Musik bestmöglich verwerten zu können, sind Kenntnisse des Urheberrechts genauso unerlässlich wie solche des allgemeinen Zivil-, Marken-, Persönlichkeits- oder Gesellschaftsrechts. Hinzu kommt das Recht der Verwertungsgesellschaften und der Künstlersozialkasse. Vor allem der Entwurf, die Verhandlung oder die Prüfung von Verträgen stehen im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Musikrechtlers.
Die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen ist ein weiterer Bereich, wobei die gerichtliche Tätigkeit im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten nicht so stark im Vordergrund steht. Viele Streitigkeiten werden im Verhandlungswege einvernehmlich gelöst. Dies liegt zum einen daran, dass die Branche recht überschaubar ist und die Protagonisten sich schnell bei anderer Gelegenheit wiedertreffen können. Zum anderen gibt es nur wenige Richter, die auf diesen kleinen Rechtsbereich spezialisiert sind.
Für einen Berufseinstieg besonders hilfreich ist eine Kombination aus juristischen Fähigkeiten und einer starken Affinität zur Musikbranche. Nicht wenige Kollegen haben bereits eine Karriere als Musiker, Produzent oder DJ verfolgt, haben ein Plattenlabel betrieben oder waren als Veranstalter tätig, bevor sie ihre Praxiserfahrungen und theoretischen Kenntnisse in ihrer Arbeit als Anwalt oder Unternehmensjurist verbanden.
Kaum ein Wirtschaftszweig hat sich durch die Digitalisierung in den letzten 20 Jahren so nachhaltig und gravierend verändert. Die Musik war dabei vor dem Film, Fernsehen, Buch oder Print der erste Bereich der Kreativwirtschaft, der vor schwerste Herausforderungen gestellt war. Völlig neue internetbasierte Auswertungsformen durch Unternehmen, die die bisherige Rechtsordnung des Urheberrechts vom Grundsatz her infrage stellen, werden auch zukünftig anspruchsvolle Rechtsfragen aufwerfen.
Ein Kartell? Dabei muss es weder um die OPEC-Staaten noch um mafiöse Strukturen gehen. Ein Kartell ist definitionsgemäß bereits gegeben, wenn Unternehmen Vereinbarungen über ihr künftiges Wettbewerbsverhalten treffen. Zu den zahlreichen Fragen in diesem Zusammenhang beraten Kartellrechtler. Von Dr. Johannes Ylinen, Senior Associate bei WilmerHale Berlin
Kartelle – aber auch eine Vielzahl weiterer wettbewerbsbeschränkender Verhaltensweisen von Unternehmen – sind wegen ihrer schädlichen Auswirkungen auf den Wettbewerb grundsätzlich verboten. Das Kartell- recht dient dem Schutz des freien Wettbewerbs, da dieser nach Auffassung des Gesetzgebers zu den besten Marktergebnissen führt. Typische illegale Wettbewerbsbeschränkungen sind zum Beispiel Preis- oder Quotenabsprachen oder die Aufteilung von Märkten zwischen Wettbewerbern (sogenannte Hardcore-Kartelle).
Anders als der Begriff „Kartellrecht“ suggeriert, sind aber auch Beeinträchtigungen des Wettbewerbs durch einzelne „marktbeherrschende“ Unternehmen im Grundsatz verboten. Auch die Fusionskontrolle, bei der geprüft wird, ob ein Unternehmenszusammenschluss zweier Konkurrenten zu einer „marktbeherrschenden“ Stellung führt oder eine solche verstärkt, ist ein wichtiger Teil des Kartellrechts.
Wer sich mit dem Kartellrecht befasst, sollte sich gern in komplexe wirtschaftliche Sachverhalte einarbeiten und juristisch Generalist sein. Ein Verständnis der wirtschaftlichen Gegebenheiten ist in der Regel unabdingbar. Den Arbeitsalltag des Kartellrechtlers prägen nicht nur das deutsche und das europäische Wettbewerbsrecht, sondern auch unter anderem die Vorschriften des Verwaltungs-, Ordnungswidrigkeiten-, Strafprozess-, Zivil- und Zivilprozessrechts.
Neben schwindelerregenden Bußgeldern, spektakulären Zusammenschlussverfahren und kniffligen Streitigkeiten um marktversperrende Patentstrategien sind zuletzt insbesondere zivilrechtliche Schadensersatzprozesse ins Blickfeld des Kartellrechts gerückt. Dabei sind Kartellverstöße und das davon abhängige Ausmaß des eingetretenen Schadens aufzuklären. Umstritten ist, inwieweit die Geschädigten hierfür die amtlichen Verfahrensakten und die dort befindlichen Kronzeugenanträge von Kartelltätern einsehen dürfen. Für die Ermittlung der Schadenshöhe muss das Gericht den hypothetischen Wettbewerb – also den Wettbewerb, der ohne das verbotene Kartellverhalten stattgefunden hätte – zugrunde legen.
Auch Verjährungs- und Regressthemen, die mit der gesamtschuldnerischen Haftung der Kartelltäter zusammenhängen, machen das Ganze spannend. Insgesamt bietet die breit angelegte juristische Grundausbildung eine ausbaufähige Grundlage für die Befassung mit dem Kartellrecht. Im Rahmen einer Referendariatsstation kann man sich daher auch ohne eingehende kartellrechtliche Vorbildung einen guten ersten Eindruck von diesem vielfältigen Tätigkeitsgebiet verschaffen.
Sport ist sein Metier: Paul Lambertz arbeitet als Associate bei der Düsseldorfer Kanzlei Beiten Burkhardt. Er berät seine nationalen und internationalen Mandanten nicht nur im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts, sondern auch im Sportrecht. Von Sabine Olschner
Den ersten Kontakt zum Thema Sportrecht hatte Paul Lambertz bereits während seines Jura-Studiums an der Uni Heidelberg: Der Student betrieb intensiv Triathlon und trainierte mit einer Profisportlerin, die sich gegen eine Dopinganschuldigung anwaltlich wehren musste. „Diesen Rechtsbereich fand ich sofort sehr interessant. Nachdem ich meine Ambitionen, den Sport professionell zu betreiben, schnell begraben musste, sah ich mit dem Sportrecht die Möglichkeit, Beruf und Leidenschaft zu verbinden“, erinnert sich Paul Lambertz.
Paul Lambertz, Foto: Daniel Hermes
In seinem Referendariat arbeitete er daher unter anderem beim Sportamt der Stadt Düsseldorf – „was aber leider nicht viel mit Sportrecht zu tun hatte“ – und ging in seiner Wahlstation zum renommierten Sportanwalt Dr. Michael Lehner. „Das war eine spannende Zeit, auch weil Michael Lehner den Leichtathleten Charles Friedek bei seiner Schadensersatzklage wegen der unterbliebenen Olympianominierung vertreten hat. Die diesem Verfahren übergeordnete Frage „Haben Sportler einen Anspruch auf eine Olympia-Teilnahme?“ wurde dann auch eine wesentliche Fragestellung meiner Doktorarbeit.“
Nach der Wahlstation beschäftigte sich Paul Lambertz weiter mit dem Fall Charles Friedek und verfasste unter anderem Fachbeiträge und Urteilskommentierungen zu dem Verfahren. „Ein Highlight für mich war, als der Bundesgerichtshof mich in seinem Urteil in dem Friedek-Verfahren zitierte.“ Nach dem Referendariat stieg der promovierte Jurist zunächst bei einer Kanzlei in Köln ein, wo er sich hauptsächlich mit Versicherungshaftrecht beschäftigte. Aber auch zwei erste Sportrechtsfälle konnte er in dieser Zeit akquirieren: Unter anderem ließ sich ein Profi-Athlet aus Freiburg bei einem Streit mit seinem Sponsor von Paul Lambertz vertreten.
Im Juni 2014 wechselte er schließlich zur Kanzlei Beiten Burkhardt in Düsseldorf. Hier arbeitet er nun als Wirtschaftsanwalt, wird aber auch zu allen Fällen hinzugezogen, in denen es um Sportrecht geht. „Es gibt nur ganz wenige Anwälte, die allein vom Sportrecht leben können“, erklärt der Associate. „Denn der Markt ist klein, und das Bewusstsein für eine Rechtsberatung ist in der Sportbranche noch nicht richtig angekommen. Mit zunehmender Professionalisierung des Sports ändert sich das allerdings langsam.“
Es gibt nur ganz wenige Anwälte, die allein vom Sportrecht leben können
Eine Fachanwaltschaft für Sportrecht gibt es bislang nicht, weil sich der Fachbereich nur schwer von anderen abgrenzen lässt. „Es ist viel Vereinsrecht dabei, aber auch die Themen Bildrecht, Persönlichkeitsrecht oder Arbeitsrecht spielen mit hinein“, sagt Paul Lambertz. „Viele rechtliche Fragen sind bislang im Sport noch nicht gestellt worden, das macht diesen Bereich so spannend.“ Zu seinen Mandanten zählen unter anderem Olympiateilnehmer, Weltmeister und Sportveranstalter.
Bei Sportrechtsfällen aus seinem Anwaltsalltag ging es bislang zum Beispiel um die Verhandlung von Spielerverträgen mit Fußballbundesligisten, die Dauerberatung von Profiathleten oder die laufende Beratung eines weltweit agierenden Rennveranstalters. Da sich Paul Lambertz so gut in seinem Metier auskennt, ist er zudem Schiedsrichter beim Deutschen Sportschiedsgericht und wurde zuletzt als Einzelschiedsrichter in einem Dopingverfahren berufen.
„Ich bin der Einzige in unserer Kanzlei, der sich so intensiv mit dem Sportrecht befasst, daher werde ich bei fast allen Fällen dieser Art hinzugezogen. Der Vorteil der Kanzlei ist: Ich kann auf das Wissen und die Erfahrung meiner Kollegen zurückgreifen und so immer ein schlagkräftiges Team zusammenstellen.“
Jungen Juristen, die sich für das Sportrecht interessieren, empfiehlt Paul Lambertz: „Man muss die Sprache seiner Mandanten sprechen. Daher ist es nicht verkehrt, wenn man sich in der Welt des Profisports ein bisschen auskennt.“ Außerdem müsse man bereit sein, sich in Sachverhalte richtig reinzuknien. „Oft gibt es noch keine Urteile, an denen man sich orientieren könnte – daher ist man häufig ein Pionier.“
Seiner sportlichen Leidenschaft, dem Triathlon, kann Paul Lambertz heute neben seiner Arbeit und seiner Familie nicht mehr so nachgehen wie früher. „Aber hin und wieder mache ich mit meinen Mandanten zusammen Sport.“ Seine Büro- wand zieren verschiedene Trikots und andere Sportutensilien, die er nach erfolgreicher Zusammenarbeit von seinen Mandanten geschenkt bekommen hat. Es ist unverkennbar: Paul Lambertz‘ Herz schlägt auf jeden Fall für das Sportrecht.
Dr. Claudia Philipp, Juristin und Datenschutzberaterin bei atarax. Von Sabine Olschner
Dr. Claudia Philipp arbeitet als Datenschutzjuristin beim Consultingunternehmen atarax. Die Consultants beraten ihre Kunden in allen Belangen rund um das Thema Unternehmenssicherheit. Angefangen hat Claudia Philipp als Datenschutzberaterin. Mittlerweile leitet die Juristin die Rechtsabteilung, bestehend aus einem elfköpfigen Datenschutzberater-Team. „Wir prüfen bei unseren Mandanten alle datenschutzrechtlichen Prozesse“, fasst sie die Aufgaben der Juristen zusammen.
Aufgaben von Datenschutzberatern oder -beauftragten:
• Überwachung der betrieblichen Datenverarbeitung
• Wahrung des Datengeheimnisses
• Tätigkeitsberichte gegenüber der Geschäftsleitung
• Hinweise gegenüber der Geschäftsleitung über datenschutzrechtlich erforderliche Maßnahmen
• Schulung und Beratung der Mitarbeiter in Angelegenheiten des Datenschutzes und des Datengeheimnisses
• Meldepflichten bei Datenschutzvorfällen
Jedes Unternehmen, in dem sich mehr als neun Mitarbeiter mit personenbezogenen Daten befassen, benötigt einen Datenschutzbeauftragten. Dies kann ein interner Mitarbeiter des Unternehmens sein. Die Ausbildung erfolgt dann zum Beispiel über den größten deutschen Datenschutzverband, die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit.
Im Rahmen von regionalen Erfahrungsaustauschkreisen ist Claudia Philipp regelmäßig als Ausbilderin für Datenschutzbeauftragte tätig. Eine weitere Möglichkeit für Unternehmen ist, sich Hilfe von außen zu holen – in Form eines externen Datenschutzberaters. „Als Datenschutzberater sollte man breite Interessen mitbringen: Man muss sich in die Prozesse des Mandanten hineinversetzen können und gleichzeitig auch dessen IT-Prozesse verstehen“, erklärt Claudia Philipp.
Außerdem müsse man empathisch sein und dem Mandanten gut zuhören können. „Im Gegensatz zum Rechtsanwalt tragen wir keine Konflikte aus, sondern arbeiten immer lösungsorientiert und suchen den Ausgleich zwischen verschiedenen Interessen.“ Der Juristin gefällt besonders, dass man sich beim Thema Datenschutz immer ganz nah an aktuellen technischen Entwicklungen bewegt: neue Apps, Bring your own device – all diese technischen Neuerungen haben auch Einfluss auf datenschutzrechtliche Bestimmungen im Unternehmen.
Ausbildung: Voraussetzungen: Gehalt: Informationen: Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten (über GDD, TÜV etc.) oder Jurastudium oder Informatikstudium Fachkunde und Zuverlässigkeit Abhängig von Qualifikation und Erfahrung. Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit www.gdd.de Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands www.bvdnet.de
Mit einer weltweiten Auflage von rund acht Millionen Büchern zählt Sebastian Fitzek zu den Königen des Thriller-Romans. Vor seiner Karriere als Bestsellerautor studierte der Berliner Jura, promovierte sogar im Urheberrecht. Im Interview für den karriereführer erzählt der 44-Jährige, warum das Datenschutzrecht immer wichtiger wird, was ihm am Jura-Studium gefiel und was er beim Lernen rückblickend falsch gemacht hat. Die Fragen stellte André Boße.
Herr Fitzek, Ihr aktueller Thriller „Das Joshua-Profil“ beschäftigt sich mit dem Missbrauch von Daten, also indirekt auch mit dem Datenschutzrecht. Als promovierter Jurist: Wie bewerten Sie heute die Situation in Deutschland? Wie ist es um die Datensicherheit bestellt?
Ich gehörte lange Zeit zu den vielen Leuten, die sagten: „Na, sollen sie doch sammeln – ich habe nichts zu verbergen.“ Ich war selbst in marktforschungsbasierten Unternehmen tätig. Dort hat man eifrig gesammelt, viele Daten jedoch nie ausgewertet. Es ist nämlich eine große Herausforderung, der Flut von Daten überhaupt Herr zu werden. Heute denke ich jedoch: Irgendwann wird man sie meistern können. Und dann könnte es bedrohlich werden.
Zur Person
Sebastian Fitzek, Foto: Olivier Favre
Sebastian Fitzek, geboren 1971 in Berlin, zählt mit einer Auflage von rund acht Millionen Exemplaren in 24 Ländern zu den erfolgreichsten deutschen Schriftstellern. Nach einem halben Semester Tiermedizin studierte er in Berlin Jura bis zum Ersten Staatsexamen und promo- vierte im Urheberrecht. Statt als Jurist zu arbeiten, ging er jedoch in die Medienbranche, dort war er unter anderem als Chefredakteur beim Radio und als Formatentwickler fürs Fernsehen tätig. Seinen ersten Thriller „Die Therapie“ veröffentlichte er 2006. Mittlerweile hat der 44-Jährige mehr als ein Dutzend Bücher veröffentlicht, die allesamt zu Bestsellern wurden. Er lebt mit seiner Frau und drei Kindern in Berlin.
Von wem wird die Bedrohung ausgehen?
Ich denke weniger an die „da oben“, also an den Staat, als vielmehr an private Organisationen, die dann deutlich unkontrollierter als die Geheimdienste unsere Daten verwerten. Dann wird es unbehaglich, weil nicht klar sein wird, auf welche Weise Anthropologen unsere Daten gewichten werden.
Was befürchten Sie?
Es ist ja heute offensichtlich, dass sich Arbeitgeber die Facebook-Seiten von Bewerbern anschauen, um zu prüfen, welchen Lebenswandel sie pflegen. Nun habe ich eine Geschichte aus den USA gehört, in der der Mitarbeiter eines Unternehmens plötzlich einen höheren Krankenkassenbeitrag zahlen sollte als seine Kollegen. Er fragte, warum dem so sei, und die Kasse antwortete: Na ja, Sie sind nicht bei Facebook, daher können wir Ihren Risikofaktor nicht einschätzen – und dagegen müssen wir uns absichern. Sprich: Selbst der Entzug aus der Datenwelt ist nicht die Königslösung. Früher waren die Anthropologen in Südamerika unterwegs, um Urvölker zu erforschen. Heute werden sie von Konzernen angestellt, um Kunden, Mitarbeiter oder Bewerber nach Risikofaktoren zu bewerten.
Wenn selbst der Datenwelt-Entzug nicht funktioniert: Haben wir nichts gegen den Datenmissbrauch in der Hand?
Wir können uns heute dafür sensibilisieren, damit wir morgen die richtigen Entscheidungen treffen. Und das wird gerade für Juristen schwierig genug, denn das Datenschutzrecht wird sich in Zukunft großen Herausforderungen stellen müssen. Nehmen wir zum Beispiel die Abschaffung des Bargeldes. Dieser Schritt könnte strafrechtlich große Vorteile bringen. Geldwäsche und auch Dealergeschäfte werden erschwert, eine Karriere wie die von Drogenbaronen wäre ohne Cash kaum noch möglich. Das ist gut. Weniger gut ist jedoch, dass alle Bezahlvorgänge nachverfolgbar wären. Das in richtige Bahnen zu lenken, wird, wenn es so kommt, für den Datenschutz eine gigantische Aufgabe.
Sie haben Ihr Erstes Staatsexamen in Jura absolviert, danach promoviert. Welche Lehre haben sie aus Ihrem Studium gezogen?
Ich bin das Studium, wie viele andere auch, sehr strategisch angegangen. Sprich, ich habe mir überlegt, welche Fächer mit höherer Wahrscheinlichkeit geprüft werden als andere, und habe auf Lücke gelernt. Das hat funktioniert, ich kam sehr gut durch, weil ich genügend prüfungsrelevantes Wissen angehäuft hatte.
Ich warne davor, einen Karriereplan in Form einer Checkliste zu verfolgen, den man streng nach Erfolgsaussicht abarbeitet.
Also alles richtig gemacht?
Rückblickend eher nicht, denn so habe ich mich im Studium nicht eingehend mit den Themen wie Rechtsethik, Rechtsphilosophie oder auch Rechtsgeschichte befasst. Die Erfahrung zeigte einfach, dass man diese Inhalte für die Klausuren nicht brauchte. Was mir daher fehlte, war der Zugang zu einem Thema wie dem Sinn und Zweck einer Strafe. Heute sage ich: Das ist lebensrelevantes Wissen. Als Jurist wurde ich perfekt für das System ausgebildet, kam aber niemals auf die Idee, das System selbst in Frage zu stellen.
Bereuen Sie das?
Durchaus, ja. Man sollte nicht probieren, lediglich zu funktionieren, sondern auch lernen, die Dinge zu hinterfragen. Gerade als Jurist.
Leichter gesagt als getan, oder?
Da stimme ich zu. Wenn das prüfungsrelevante Wissen so groß ist, dass man überhaupt keine Zeit mehr dafür hat, dieses Wissen zu hinterfragen – dann wird es eng. Dennoch ist es wichtig.
Was sind die negativen Folgen, wenn man sein Wissen nicht hinterfragt?
Viele der Krisen, die wir heute erleben, wurden fächerübergreifend von Menschen verursacht, die exzellente Hochschulen besucht und ihre Staatsexamina mit Auszeichnung absolviert hatten. Wir sehen also, dass eine auf dem Papier perfekte Ausbildung nicht davor schützt, blind zu sein für die krisenhaften Entwicklungen, die sich draußen in der Realität abspielen. Ich warne daher davor, einen Karriereplan in Form einer Checkliste zu verfolgen, den man streng nach Erfolgsaussicht abarbeitet. Das mag sich an der Uni noch lohnen. Später im Leben erkennt man jedoch, dass sich eklatante Lücken auftun. Um den Kreis zu schließen: Wer heute als junger Jurist denkt, Datenschutzrecht sei ein kompliziertes Nebenthema, das man lieber auslässt, wird dann, wenn die Relevanz steigt, Schwierigkeiten haben, es zu durchdringen.
Hat Ihnen das Jura-Studium dennoch Spaß gemacht?
Ja. Ich bin ein Mensch, der nichts lernt, wenn jemand vor mir steht und Dinge aufzählt, die ich mir zu merken habe. Ich erinnere mich mit Grauen an meine Pflichtvorlesungen in Tiermedizin, wo vorne ein Professor stand, der mit seinem Stock jeden einzelnen Muskel eines Pferdes aufzählte. Ich habe mich entgeistert umgeschaut und verwundert gemerkt, dass die anderen das alles mitgeschrieben haben. Ich dachte mir: Wie soll man sich denn die Namen von tausend Muskeln merken? Weil ich eine Menge Freunde hatte, die Jura studierten, habe ich das dann auch begonnen. Die Art des Lernens durch die Vertiefung in Bücher hat mir dann sehr viel besser gefallen. Und: Ich fand viele Inhalte auch sehr interessant.
Zum Beispiel?
Alles, was sich um Recht und Gerechtigkeit dreht. Das sind ja auch Themen, die in meinen Büchern immer eine große Rolle spielen. So ist mir während des Studiums klar geworden, dass unser Rechtssystem nicht allein die individuelle Gerechtigkeit im Blick haben kann, sondern die allgemeine Gerechtigkeit. Ein Beispiel dafür ist die Verjährung. Nur weil ein Kalenderblatt umspringt, ist eine Tat nicht mehr strafbar, eine Forderung nicht mehr zu begleichen. Noch vor einer Minute war das anders. Das ist für ein Opfer oder einen Gläubiger individuell gesehen in keiner Weise gerecht. Für den Staat ist die Praxis der Verjährung jedoch notwendig, damit die Gerichte nicht durch alte Fälle verstopft werden. Denn dann würden die Gerichte ihre Handlungsfähigkeit verlieren – und es gäbe überhaupt keine Gerechtigkeit mehr. Es gibt also juristische Entscheidungen, die für ein Individuum bitter, für die Mehrheit jedoch notwendig sind. Für die Öffentlichkeit ist es manchmal sehr schwer, das zu begreifen.
Das Datenschutzrecht wird sich in Zukunft großen Herausforderungen stellen müssen.
Zum Abschluss noch einmal zurück zum Datenschutz. Machen Sie sich als Thriller-Autor eigentlich Sorgen, dass Ihr sicherlich extremes Suchverhalten im Netz negative Folgen haben könnte?
Ich hoffe, beim BKA weiß man, dass ich ein Thriller-Autor bin, sonst würde man es tatsächlich seltsam finden, wenn ich im Netz häufig nach verlassenen Orten suche, wo man gut eine Leiche verstecken könnte. (lacht) Aber diese Recherchen mache ich ja bewusst. Ich weiß, dass es verdächtig wirken könnte – kann das Verhalten aber mit meiner Arbeit erklären. Mehr Angst macht mir, dass einzeln genommen total unverdächtige Handlungen dazu führen können, in ein auffälliges Cluster zu rutschen. Zum Beispiel, wenn ich mir ohne großes Nachdenken eine bestimmte Art von Reinigungsmittel kaufe. So wie es mal die Theorie gab, dass ein hoher Anteil von Serienmördern und Psychopathen das Buch „Der Fänger im Roggen“ im Regal stehen hat. Man vermutete, dass diese Leute die Fiktion nicht von der Wirklichkeit unterscheiden konnten. In Wahrheit war Salingers Buch einfach nur sehr beliebt. Es war also wohl eher eine Frage der Wahrscheinlichkeit als der Kriminologie.
Filmtipp
Wie entstehen eigentlich die Gesetze in Europa? Das zeigt die Kino-Dokumentation „Democracy – im Rausch der Daten“, die den Weg eines wichtigen EU-Gesetzes nachgeht. Regisseur David Bernet erzählt eine spannende und hochbrisante Geschichte über eine kleine Gruppe von Politikern, die versucht, die Gesellschaft in der digitalen Welt vor den Gefahren von Big Data und Massenüberwachung zu schützen. Zweieinhalb Jahre hat David Bernet den Gesetzgebungsprozess begleitet. Vereinzelt läuft der Film noch in den Kinos – aktuelle Termine finden sich auf www.democracy-film.de. Ab dem 20. Mai 2016 wird es „Democracy“ auch als DVD im Verkauf geben.