Spezialist in Baurecht

Foto: Fotolia/gargantiopa
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Die deutsche Bauindustrie verzeichnet derzeit Rekordumsätze und stellt einen der größten und wichtigsten Wirtschaftszweige dar. Zwar sorgen verschiedene Großprojekte wie der Berliner Flughafen oder Stuttgart21 immer wieder für negative Schlagzeilen. Trotzdem – oder gerade deswegen – bietet das private Baurecht für Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen ein spannendes Betätigungsfeld. Von Dr. Robert Castor, Partner bei Lutz Abel, Hamburg/München Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Juristen im privaten Baurecht beschäftigen sich im Kern mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem Bauherrn (Auftraggeber) und dem Bauunternehmer (Auftragnehmer). Am Anfang der juristischen Beratung steht dabei oft die Gestaltung der Verträge. Aber auch während der Bauzeit wird regelmäßig juristischer Rat benötigt: Hat der Bauunternehmer einen Anspruch auf zusätzlichen Lohn? Wie reagiert man richtig, wenn es zu Baumängeln oder zu Verzögerungen kommt?

Was beim Einfamilienhaus noch übersichtlich erscheint, führt bei großen Bauvorhaben mit einer Vielzahl von Beteiligten und schwierigen bautechnischen Themen schnell zu komplexen Fragestellungen. Gerade bei großen Bauvorhaben wird häufig über Millionenbeträge gestritten. Daher sind Experten gefragt. In der Regel werden hier Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht tätig, die eng mit Sachverständigen zusammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit ermöglicht es Juristen, komplexe technische Sachverhalte zu bewerten und nötigenfalls auch vor Gericht zu klären.

Aus juristischer Sicht ist Baurecht zunächst Werkvertragsrecht. Die maßgeblichen Regelungen finden sich also in §§ 631 ff. BGB. Da dort keine spezifischen Regelungen über Bauverträge enthalten sind, werden die gesetzlichen Regelungen in der Praxis durch die Vereinbarung der VOB/B („Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“) ergänzt. Darüber hinaus sind im Baurecht verschiedene spezielle Vorschriften zu beachten, die beispielsweise das Honorar für Architekten regeln (HOAI) oder besondere Vorgaben für Bauträgerverträge enthalten (MaBV).

Der auf das private Baurecht spezialisierte Anwalt muss dabei auch die aktuelle Rechtsprechung verfolgen, die im privaten Baurecht maßgeblich zur Rechtsfortbildung beiträgt. „Dicke Bretter zu bohren“ gehört für Juristen, die im Baurecht spezialisiert sind, also dazu. Für viele macht gerade dies die Freude am Beruf aus: komplexe technische Sachverhalte verstehen, sortieren und dann in juristische Kategorien übertragen. Da die Rechtsanwälte regelmäßig vor Ort auf der Baustelle sind oder zumindest Pläne und Zeichnungen auf dem Tisch liegen haben, ist Baurecht sehr vielseitig und abwechslungsreich und vor allem weit weniger abstrakt, als viele andere Rechtsgebiete. Auch dies macht den besonderen Reiz dieses Rechtsgebietes aus.