Was tun, wenn die Technologie zu halluzinieren beginnt? Und warum geht an der Implementierung neuer Lösungen kein Weg vorbei, um auf dem Rechtsmarkt weiterhin Erfolg zu haben? Antworten auf diese Fragen gibt Christian Kuß, Rechtsanwalt und Partner bei der Großkanzlei Luther und dort Experte für die Themen Künstliche Intelligenz und Future Work. Die Fragen stellte André Boße
Zur Person
Christian Kuß studierte von 2002 bis 2007 Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit dem Schwerpunktbereich Informationsrecht. Im Anschluss erwarb er den Master of Laws in Bristol, England. Während seiner Referendarausbildung war er unter anderem bei großen Wirtschaftskanzleien im Bereich IP/IT beschäftigt. Seit 2011 war Christian Kuß als Rechtsanwalt im Informationsrecht für eine internationale Kanzlei in Düsseldorf tätig. Er ist seit 2013 bei Luther beschäftigt.
Luther
Mit 21 Standorten und 420 Anwält:innen und Steuerberater:innen gehört die deutsche Kanzlei Luther zu den führenden Wirtschaftskanzleien. Der Hauptsitz ist Köln. Im Bereich der Künstlichen Intelligenz launchte Luther 2024 ein eigenes internes System für generative KI, das zusammen mit dem Fraunhofer Institut entwickelt wurde. 2025 ging Luther eine Partnerschaft mit dem Legal-Tech-Unternehmen Bryter ein, um gemeinsam bereits bestehende Services zu optimieren und neue Lösungen zu entwickeln.
Herr Kuß, die Analyse, wie bedeutend die KI in naher Zukunft sein wird, pendelt aktuell zwischen den beiden Polen „stagniert schon jetzt“ und „wird alles auf den Kopf stellen“. Wo stehen Sie?
Die Zukunft vorherzusehen, ist naturgemäß schwer. Aktuell würde ich sagen, dass die KI ein wenig überschätzt wird. Das ist aber gar nicht erstaunlich, denn der Hype-Cycle, entwickelt von einer Beraterin des US-Marktforschungsunternehmens Gartner, beschreibt genau das: Nach dem Durchbruch einer neuen Technik kommt es erst zu einer Phase von überzogenen Erwartungen, dann zu einer Phase von Enttäuschungen, bis schließlich Realismus einzieht.
Wo stehen wir aktuell?
Wahrscheinlich zu Beginn der Enttäuschungsphase. Man dachte, durch die neue Technologie wird alles besser, schöner, toller. Jetzt stellt man fest: So ganz klappt es noch nicht. Nun stehen wir vor der Aufgabe, die Technologie dort in die Anwendung zu bringen, wo es sinnvoll ist.
In welchen Bereichen ist KI in Kanzleien sinnvoll?
Überall dort, wo es darum geht, juristische Schreiben zu entwerfen, Schriftsätze vorzubereiten, Gutachten zu erstellen oder Dokumente zu übersetzen. Alles dies kann eine KI sehr schnell und sehr gut, hier wird sie uns langfristig sehr helfen, als ein Tool, effizient zu arbeiten.
Und wo stößt die KI bei Ihrer täglichen Arbeit an ihre Grenze?
Bei der Recherche und der Korrektheit der getroffenen Aussagen, ganz klar.
Ich hätte gedacht, genau hier ist sie gewinnbringend.
Dafür ist die Fehlerquote gerade bei der Recherche weiterhin zu hoch. Gebe ich zum Beispiel dem System den Auftrag: Suche mir mal Urteile heraus, die ähnlich zum Fall sind, den ich gerade bearbeite, dann sucht sie zwar ein, zwei relevante Urteile raus, ein drittes erfindet sie aber einfach dazu. Diese Halluzinationen sind weiterhin gegeben.
Wie verhindert man, dass die KI einfach was erfindet?
Wenn man sie auf einem abstrakten Level einsetzt und ihr genaue Vorgaben macht. Was funktioniert, ist eine Anweisung wie: Entwerfe mir eine Vertragsklausel für einen genau bestimmten Zweck. Oder: Liefere mir Argumente für diese oder jene juristische Frage. Was die KI dann ausspuckt, ist zwar nicht zu einhundert Prozent fertig, aber der Output ist eine Inspirationsquelle, mit der man sehr gut weiterarbeiten kann. Das macht mich als Anwalt schneller und teilweise besser. Wobei ich als Anwender selbst ein hohes und spezielles Wissen mitbringen muss. Nur dann kann ich die Antworten der KI schnell bewerten und zum Beispiel feststellen, dass es dieses angebliche EUGH-Urteil in meinem Spezialbereich nicht gegeben haben kann.
Glauben Sie, dass diese Halluzinationen eine Kinderkrankheit der KI sind?
Ich denke, man muss ein großes Fragezeichen hinter der Annahme machen, ob diese Fehleranfälligkeit ganz verschwinden kann. KI arbeitet mit Wahrscheinlichkeiten, und meiner Vorstellung nach wird die Fehlerrate geringer werden, aber nie gleich Null sein. Und das ist im Feld des juristischen Arbeitens natürlich ein Problem.
Wie ändert die KI das Geschäftsmodell der Kanzleien?
Ich glaube, sie stellt auf den Prüfstein, ob das Geschäftsmodell einer Kanzlei Beratung auf Stundenbasis) in Zukunft weiterhin funktionieren kann. Die typische Struktur einer Großkanzlei mit Seniorpartnern, Counsels und jungen Associates wird zunehmend in Frage gestellt. Denn in diesem Abrechnungsmodell ist ineffizientes Arbeiten angelegt, ausgehend vom Grundgedanken: Wer schneller arbeitet, verdient weniger Geld, warum sollte man es dann machen? Die KI-Technologie bringt einen gewissen Druck in dieses System. Es geht jetzt darum, das Geschäftsmodell der Großkanzleien zu professionalisieren und modernisieren.
In welche Richtung?
In fast jeder anderen Branche erleben wir sehr eindeutige Diversifizierungen. In komplexen Branchen wie der Automobilindustrie ist jeder Mitarbeitende ein Zahnrad im Getriebe. Das haben wir in Kanzleien nicht. Überspitzt formuliert: Es gibt die Partner, die alles können müssen, und rundherum gibt es Satelliten, die ihnen helfen. Wir sind gezwungen, dieses System neu zu denken, anzupassen und zu verändern. Viele sehen das als ein Risiko, ich betrachte es als Chance.
Inwiefern?
Das traditionelle Geschäftsmodell basiert darauf, Zeit gegen Geld zu tauschen. Das war und ist auch weiterhin lukrativ. Man muss aber auch sehen, was daraus folgt: Wer gut verdienen will, der muss auch viel Zeit investieren. Nun kommt die Generation Z und sagt: Uns ist Freizeit aber auch wichtig. Ich habe Verständnis für diese Ansicht, zumal es die KI-Technologie möglich macht, dass wir in Zukunft eben nicht mehr Zeit gegen Geld tauschen, sondern Wert gegen Geld. Wenn wir uns die Margen in der Softwareindustrie anschauen, die längst nach diesem Prinzip arbeitet, dann sind diese deutlich höher als im Beratungsbusiness.
In Zukunft tauschen wir nicht mehr Zeit gegen Geld – sondern Wert gegen Geld.
Das gelingt den Softwareunternehmen durch Serviceleistungen, die teilweise tief ins Unternehmen des Kunden hineingreifen.
Ich denke, das könnte auch ein Weg für Kanzleien sein, weil wir hier eine größere Wertschöpfung heben können. Es ist zum Beispiel vorstellbar, als Kanzlei mit Hilfe von digitalen Tools, zu denen auch KI-Systeme zählen, den kompletten Einkaufsprozess eines Mandanten zu steuern. Bislang liefern wir da „nur“ die Verträge, und ich glaube, dass wir diesen Service erweitern können. Unser Anspruch sollte es sein, die Wertschöpfung breiter zu denken, als wir das bisher tun.
Wechseln wir auf die Ebene des KI-Rechts: Obwohl das Feld noch diffus ist, gibt es mit dem AI Act bereits ein KI-Gesetz. Ist es sinnvoll, bereits jetzt juristische Richtlinien festzulegen?
Ich glaube nicht, dass das ein guter Move war, die KI-Verordnung, so wie sie jetzt, ist zu erlassen, bevor wir in der Fläche überhaupt praktische Anwendungen haben. Was heißt, dass schon bei der Verabschiedung dieses Gesetzes Behelfskrücken drin sind, bei denen gar nicht klar ist, was genau geregelt wird. Zum Beispiel: Die großen KI-Konzerne jagen unzählige Songs oder Gemälde durch ihre Systeme, damit die KI daraus lernt, eigene Werke zu erstellen. Die Probleme mit dem Urheberrecht, die damit einhergehen und die unbedingt gelöst werden müssen, sind in der KI-Verordnung nicht adressiert.
Was wäre die Alternative gewesen?
Erst mal machen. Dann schauen, wo sich welche Herausforderungen stellen. Und schließlich juristische Leitlinien definieren. So aber erkennen wir in der Beratungspraxis, dass wir viele Fragen unserer Mandanten nicht sicher beantworten können, weil das Gesetz an vielen Stellen von abstrakten Ängsten geleitet ist.
Eine Helikopter-Gesetzgebung, analog zu Helikopter-Eltern, die ihre Kinder vor allen nur vorstellbaren Gefahren schützen wollen.
Ja, genau so ist es. Es wird schon im vorauseilenden Gehorsam behütet und versucht, alle Risiken abzufangen. Für uns Europäer wäre es besser gewesen, wir hätten nicht eine voreilige Gesetzgebung in die Welt hinausgetragen, sondern eine eigene KI-Technologie.
Inwiefern ist es für Sie wichtig, als Kanzlei beim Thema KI ein First Mover zu sein?
Es ist entscheidend, um erfolgreich zu sein und für junge Talente attraktiv zu bleiben. Um schnell Fortschritte zu erzielen, sind wir Kooperationen eingegangen, haben zum Beispiel gemeinsam mit dem Fraunhofer-Institut eine eigene KI-Lösung entwickelt, die wir auf eigenen Servern einsetzen, was uns bei Compliance-Themen wie Sicherheit und Datenschutz hilft. Hinzu kommt seit einigen Monaten eine Partnerschaft mit Bryter, einem Unternehmen, das Lösungen für juristische Automatisierungen anbietet. Genauso wichtig ist auch der Austausch mit unseren Mandanten, um bei neuen Services zu fragen: Was meint ihr, wie gut ist das?
Ein solches gemeinsames Denken ist neu, oder?
Durchaus, ja, und getrieben von der Sorge, dass es durchaus sein kann, dass neue Player auftreten, die uns auf dem Rechtsmarkt Konkurrenz machen. Nehmen wir an, einer der großen Tech-Konzerte bringt eine große Anwalts-KI auf den Markt. Wer jetzt denkt: „Ach, nicht schlimm, unser Beruf ist ja durch das Rechtsberatungsprivileg geschützt“, der sollte sich daran erinnern, was der Taxi-Branche passiert ist. Als Uber auf den Markt kam, dachten die deutschen Taxi-Unternehmer auch, die Regelungen zur Personenbeförderung schützen uns. Aber jetzt fahren die Uber-Autos doch. Da ist es doch besser, nach vorne zu denken, um selbst neue Lösungen und Modelle anzudenken und umzusetzen.



