Ob Ausbildung, Praktikum oder Werkstudentenjob – wer berufliche Erfahrungen gesammelt hat, sollte sich über seine Tätigkeiten ein Zeugnis ausstellen lassen. Denn auf die Bewertung von anderen Arbeitgebern werfen Personaler ein besonders scharfes Auge. Von Sabine Olschner
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Zeugnis. Selbst wer nur wenige Wochen in einem Unternehmen gejobbt hat, sollte sich seine Leistungen offiziell bestätigen lassen. Für kurze, weniger qualifizierte Aufgaben erhalten Sie oft nur ein einfaches Arbeitszeugnis, das lediglich die Personalien, die Dauer und die Art der Beschäftigung beinhaltet. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält darüber hinaus eine Beurteilung Ihrer Leistungen und ist damit für den potenziellen neuen Arbeitgeber weitaus interessanter. Wo es möglich ist, sollten Sie sich also immer ein qualifiziertes Zeugnis ausstellen lassen. Wohlwollende Formulierungen Auf den ersten Blick sehen Arbeitszeugnisse immer positiv aus. Die Formulierungen müssen – das ist arbeitsrechtlich vorgeschrieben – wohlwollend ausfallen. Aus dieser Vorgabe hat sich eine ganz eigene Zeugnissprache entwickelt, die häufig im Detail nur von Personalern verstanden wird. Vieles wird zwischen den Zeilen gelesen, und was auf den ersten Blick wie ein Lob aussieht, entpuppt sich beim näheren Hinschauen als schlechte Bewertung. Manche, vor allem kleinere Unternehmen lassen Praktikanten oder Werkstudenten ihre Zeugnisse selber schreiben, so dass diese nur noch von der Personalabteilung oder der Geschäftsleitung mit einer Unterschrift versehen werden. Anspruch auf die gewählten Formulierungen haben Sie natürlich nicht. Wer sein Zeugnis eigenhändig formuliert, muss jedoch doppelt aufpassen, dass ihm keine Fehler unterlaufen. Ansonsten wird aus der eigentlich sehr guten Leistung unbeabsichtigt vielleicht nur ein „befriedigend“. Fällt ein Zeugnis weniger gut aus als erwartet, sollten Sie Ihren Vorgesetzten darauf ansprechen. Wenn das Schreiben von Bewertungen nicht zu seinem täglichen Geschäft gehört, kann es durchaus sein, dass er negative Formulierungen benutzt hat, ohne sich dessen bewusst zu sein. Alles Wichtige enthalten? Nicht nur bei den Formulierungen lauern Fallen. Auch bei der Vollständigkeit ist Vorsicht angeraten. Fehlen Inhalte, lässt dies darauf schließen, dass das Arbeitsverhältnis ebenfalls problembelastet war. Zu einem korrekten Zeugnis gehören folgende Punkte – üblicherweise auch in dieser Reihenfolge:- Überschrift (also Praktikumszeugnis, Zeugnis für Werkstudententätigkeit o. ä.)
- Name des Unternehmens
- Name und Geburtsdatum des Mitarbeiters
- Dauer des Praktikums
- Tätigkeitsbeschreibung der erbrachten Arbeit (nur qualifizierte Aufgaben; Kopiertätigkeiten, Botengänge u. ä. werden nicht erwähnt)
- Bewertung der Kompetenzen (z. B. Auffassungsgabe, Teamfähigkeit, Hilfsbereitschaft)
- Allgemeine Beurteilung, entsprechend der Gesamtnote für die Leistung
- Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen
- Schlussfloskel mit Danksagung und besten Wünschen für die weitere Karriere
Stolperfalle Zeugnissprache – auf Nuancen kommt es an
| Note | Formulierung |
| sehr gut | Frau D. erledigte alle Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. Wir waren mit ihren Leistungen stets außerordentlich zufrieden. Die Leistungen haben jederzeit und in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung gefunden. |
| gut | Herr M. erfüllte seine Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit. Frau K. erfüllte ihre Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit. |
| befriedigend | Mit der Arbeit von Herrn A. im Bereich … waren wir stets zufrieden. Frau P. erfüllte ihre Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit. |
| ausreichend | Herr Z. erfüllte seine Aufgaben zu unserer Zufriedenheit. |
| mangelhaft | Die Mitarbeiterin B. war stets bemüht, ihre Aufgaben zu erfüllen. |
| ungenügend | Kollege W. war nach Kräften bemüht … |













