Das Zeugnis

Ob Ausbildung, Praktikum oder Werkstudentenjob – wer berufliche Erfahrungen gesammelt hat, sollte sich über seine Tätigkeiten ein Zeugnis ausstellen lassen. Denn auf die Bewertung von anderen Arbeitgebern werfen Personaler ein besonders scharfes Auge. Von Sabine Olschner

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Zeugnis. Selbst wer nur wenige Wochen in einem Unternehmen gejobbt hat, sollte sich seine Leistungen offiziell bestätigen lassen. Für kurze, weniger qualifizierte Aufgaben erhalten Sie oft nur ein einfaches Arbeitszeugnis, das lediglich die Personalien, die Dauer und die Art der Beschäftigung beinhaltet. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält darüber hinaus eine Beurteilung Ihrer Leistungen und ist damit für den potenziellen neuen Arbeitgeber weitaus interessanter. Wo es möglich ist, sollten Sie sich also immer ein qualifiziertes Zeugnis ausstellen lassen.

Wohlwollende Formulierungen
Auf den ersten Blick sehen Arbeitszeugnisse immer positiv aus. Die Formulierungen müssen – das ist arbeitsrechtlich vorgeschrieben – wohlwollend ausfallen. Aus dieser Vorgabe hat sich eine ganz eigene Zeugnissprache entwickelt, die häufig im Detail nur von Personalern verstanden wird. Vieles wird zwischen den Zeilen gelesen, und was auf den ersten Blick wie ein Lob aussieht, entpuppt sich beim näheren Hinschauen als schlechte Bewertung.

Manche, vor allem kleinere Unternehmen lassen Praktikanten oder Werkstudenten ihre Zeugnisse selber schreiben, so dass diese nur noch von der Personalabteilung oder der Geschäftsleitung mit einer Unterschrift versehen werden. Anspruch auf die gewählten Formulierungen haben Sie natürlich nicht. Wer sein Zeugnis eigenhändig formuliert, muss jedoch doppelt aufpassen, dass ihm keine Fehler unterlaufen. Ansonsten wird aus der eigentlich sehr guten Leistung unbeabsichtigt vielleicht nur ein „befriedigend“. Fällt ein Zeugnis weniger gut aus als erwartet, sollten Sie Ihren Vorgesetzten darauf ansprechen. Wenn das Schreiben von Bewertungen nicht zu seinem täglichen Geschäft gehört, kann es durchaus sein, dass er negative Formulierungen benutzt hat, ohne sich dessen bewusst zu sein.

Alles Wichtige enthalten?
Nicht nur bei den Formulierungen lauern Fallen. Auch bei der Vollständigkeit ist Vorsicht angeraten. Fehlen Inhalte, lässt dies darauf schließen, dass das Arbeitsverhältnis ebenfalls problembelastet war. Zu einem korrekten Zeugnis gehören folgende Punkte – üblicherweise auch in dieser Reihenfolge:

  • Überschrift (also Praktikumszeugnis, Zeugnis für Werkstudententätigkeit o. ä.)
  • Name des Unternehmens
  • Name und Geburtsdatum des Mitarbeiters
  • Dauer des Praktikums
  • Tätigkeitsbeschreibung der erbrachten Arbeit (nur qualifizierte Aufgaben; Kopiertätigkeiten, Botengänge u. ä. werden nicht erwähnt)
  • Bewertung der Kompetenzen (z. B. Auffassungsgabe, Teamfähigkeit, Hilfsbereitschaft)
  • Allgemeine Beurteilung, entsprechend der Gesamtnote für die Leistung
  • Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen
  • Schlussfloskel mit Danksagung und besten Wünschen für die weitere Karriere

Wenn die Schlussfloskel fehlt, kann dies darauf hindeuten, dass das Unternehmen froh ist, den Mitarbeiter loszusein, weil er nicht von Nutzen war oder fehlerhaft gearbeitet hat. Zu den Formalien gehört auch, dass das Zeugnis auf offiziellem Firmenpapier im DIN A4-Format geschrieben ist. Es darf keine Schreibfehler enthalten, ebenso wenig wie Flecken, Knicke oder Risse. Sie haben Anspruch auf ein ungefaltetes Zeugnis, das – wenn es Ihnen nicht persönlich überreicht wird – in einem ausreichend großen Umschlag versendet wird. Die Unterschrift darf nicht fehlen, und das Ausstellungsdatum sollte der letzte Tag des Beschäftigungsverhältnisses sein – ansonsten kann vermutet werden, dass Sie vorzeitig gekündigt wurden. Unterschreiben sollte es der Personalverantwortliche oder der Geschäftsführer. Die Unterschrift einer in der Hierarchie unwichtigeren Person wertet das Zeugnis ab.

Fachliteratur nutzen
Haben Sie vor nicht allzu langer Zeit bereits ein Zwischenzeugnis erhalten, weil zum Beispiel der Chef oder das Aufgabengebiet gewechselt hat, darf der Inhalt des Schlusszeugnisses nicht grundlegend von der Zwischenbewertung abweichen. Die Formulierungen müssen nicht eins zu eins übernommen werden, doch der Grundtenor, vor allem für die Beurteilung, muss bestehen bleiben.

Wenn Sie sichergehen wollen, dass das Zeugnis, das Ihnen Ihr Arbeitgeber ausstellt oder das Sie selber formulieren, einwandfrei ist, sollten Sie einschlägige Fachliteratur zu Rate ziehen. Denn was einmal schwarz auf weiß festgehalten ist, wird Sie Ihr Leben lang begleiten. Ein gutes Zeugnis öffnet viele Türen – ein schlechtes verwehrt meist den Zugang zum Traumjob.

Online nur ein Zeugnis
Übrigens: Wenn Sie Ihre Bewerbung per E-Mail verschicken, reicht es in der Regel aus, wenn Sie nur das neuest Zeugnis mitsenden. Auf den Versand von weiteren Zeugnissen können Sie erst einmal verzichten – außer natürlich, das Unternehmen bittet ausschließlich darum. Ist der Arbeitgeber an Ihnen interessiert, können Sie die restlichen Zeugnisse immer noch in einem zweiten Schritt hinterhersenden. So strapazieren Sie nicht unnötig den E-Mail-Eingang des Personalers.

Stolperfalle Zeugnissprache – auf Nuancen kommt es an

Note Formulierung
sehr gut Frau D. erledigte alle Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.
Wir waren mit ihren Leistungen stets außerordentlich zufrieden.
Die Leistungen haben jederzeit und in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung gefunden.
gut Herr M. erfüllte seine Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit.
Frau K. erfüllte ihre Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.
befriedigend Mit der Arbeit von Herrn A. im Bereich … waren wir stets zufrieden.
Frau P. erfüllte ihre Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit.
ausreichend Herr Z. erfüllte seine Aufgaben zu unserer Zufriedenheit.
mangelhaft Die Mitarbeiterin B. war stets bemüht, ihre Aufgaben zu erfüllen.
ungenügend Kollege W. war nach Kräften bemüht …

 

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