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Dekra: Hinter die Kulissen blicken

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Frau Dr. med. Schaefer kommt viel rum. Als Arbeitsmedizinerin bei DEKRA übt sie einen Beruf aus, der so vielseitig ist wie kaum ein anderer in der Medizin. Ihre Sprechstunde hält sie im arbeitsmedizinischen Zentrum in Leipzig, wo sie mit rund 5 Kolleginnen und Kollegen zusammenarbeitet: Dorthin kommen Beschäftigte zur Vorsorge und Eignungsuntersuchung – Probanden genannt, weil sie im Unterschied zu Patientinnen und Patienten nicht wegen einer Erkrankung erscheinen. Und sie besucht ihre Probanden an ihren jeweiligen Arbeitsplätzen. Genau diese Abwechslung liebt Frau Dr. med. Schaefer. „Ich habe so viel gesehen: Autohäuser, Werkstätten, Kieswerke, Tagebaue, Umspannwerke etc.. Ich habe in Einkaufscentern hinter die Kulissen geschaut, konnte auf Traktoren steigen, Kälbchen streicheln und ich habe gesehen, wie Mitarbeitende der Abfallwirtschaft und die ganze Entsorgungsbranche arbeitet.“ Kein Zweifel: Wenn Frau Dr. med. Schaefer von ihrem Arbeitstag erzählt, ist das nie langweilig.

„In der Arbeitsmedizin sind wir präventiv tätig“, erklärt sie, „uns geht es um die Gesunderhaltung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“ In einer Zeit, in der Mitarbeitende immer älter werden und Grunderkrankungen zunehmen, sei es besonders wichtig, den Arbeitsschutz auf hohem Niveau zu halten und für möglichst viele Menschen die Arbeitsfähigkeit über das gesamte Berufsleben hinweg zu erhalten. „Da machen wir uns auch mal unbeliebt“, erzählt Frau Dr. med. Schaefer und berichtet von Diskussionen ums Abnehmen oder ums Rauchen. „Aber damit komme ich schon zurecht, wenn ich sehe, dass meine Bemühungen wirken – wenn Leute wirklich mit dem Rauchen au hören oder ihr Gewicht auf ein gesundes Maß reduzieren.“

Vor ihrer Tätigkeit bei DEKRA sammelte Frau Dr. med. Schaefer umfangreiche Erfahrung im Krankenhaus. Neun Jahre lang war sie in der Akutmedizin tätig, zuletzt als Fachärztin für Innere Medizin und Geriatrie. Das Arbeitspensum war enorm, ihre Begeisterung für die Medizin
ungebrochen. Doch irgendwann zog sie die Reißleine. Bei der Erinnerung, wie sie damals zur Arbeitsmedizin fand, muss Frau Dr. med. Schaefer noch heute lachen: Abgeworben hat sie die Betriebsärztin ihres eigenen Krankenhauses.

„Wer Freude am Umgang mit Menschen hat und eine abwechslungsreiche Tätigkeit sucht, bei der man hinter die Kulissen blicken kann,  indet in der Arbeitsmedizin bei DEKRA ein sehr breitgefächertes und interessantes Tätigkeitsfeld.“
Dr. med. Diana Schaefer, Fachabteilungsleiterin Arbeits- und Gesundheitsschutz/Umweltschutz

2018 wurde Frau Dr. med. Schaefer Fachärztin für Arbeitsmedizin und 2022 wechselte sie zu DEKRA. „Mir war wichtig, Verantwortung übernehmen zu können“, erzählt sie, „und diese Möglichkeit habe ich bei DEKRA bekommen.“ Was sie heute außerdem schätzt: geregelte
Arbeitszeiten, keine Schichtdienste, freie Wochenenden und freie Feiertage. „Ich bin sehr glücklich in meiner Fachrichtung – aber nicht nur, weil ich mehr Zeit für mich habe, sondern vor allem, weil die Arbeitsmedizin unglaublich facettenreich und interessant ist.“

Mittlerweile begleitet Frau Dr. med. Schaefer Kolleginnen und Kollegen in ihrer Weiterbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin; als Voraussetzung nennt sie die Approbation als Ärztin oder Arzt, erste Berufserfahrung in der Allgemeinmedizin, Inneren Medizin oder in einem anderen patientennahen Gebiet sowie die Bereitschaft zu Kundinnen und Kunden rauszufahren. „Das sind alles Kolleginnen und Kollegen, die schon Berufserfahrung mitbringen“, berichtet sie. Zwei Jahre sollte man bereits patientennah gearbeitet haben, bevor man die Facharztausbildung beginnt. „Man muss ein EKG anlegen und auswerten können, Erkrankungen und Medikamente kennen“, sagt Frau Dr. med. Schaefer. Wer aus der Inneren Medizin oder Allgemeinmedizin kommt, bringt gute Voraussetzungen mit – genauso wie Ärztinnen und Ärzte aus der Anästhesie oder anderen Fachrichtungen mit Notarzt- oder Erfahrung auf der Intensivstation.

Für die Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt für Arbeitsmedizin ist nach der (Muster-) Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer eine Mindestweiterbildungszeit von 60 Monaten vorgesehen. Davon sind 24 Monate in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung und 36 Monate in der Arbeitsmedizin abzuleisten. Bei DEKRA umfasst die arbeitsmedizinische Ausbildung einen 360-Stunden-Kurs, in dem relevante Regeln und Gesetze, vom Arbeitsschutzgesetz über den Mutterschutz bis zur Biostoff-Verordnung gelehrt werden. Dazu kommt der praktische Teil: die angehenden Fachärztinnen und Fachärzte für Arbeitsmedizin begleiten erfahrene Kolleginnen und Kollegen an den 35 arbeitsmedizinischen Zentren, die es bundesweit bei DEKRA gibt, und werden Schritt für Schritt an die Tätigkeit herangeführt.

„Ich habe den Wechsel in die Arbeitsmedizin nie bereut“, sagt Frau Dr. med. Schaefer. „Wer Freude am Umgang mit Menschen hat und eine abwechslungsreiche Tätigkeit sucht, bei der man hinter die Kulissen blicken kann, findet in der Arbeitsmedizin bei DEKRA ein sehr breitgefächertes und interessantes Tätigkeitsfeld.“

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Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich gerne an unsere Personalabteilung telefonisch unter 0201/178-1391/-1394. Für inhaltliche Fragen zur ausgeschriebenen Stelle steht Ihnen Herr Dr. Haske als Vertreter der Fachabteilung telefonisch unter 0201/178-2920 zur Verfügung.

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Nach dem Jobwechsel die Finanzen ordnen: Wann sich eine Umschuldung von Dispo und Ratenkrediten lohnt

Ein neuer Job verändert oft mehr als nur den Arbeitsalltag. Gehalt, Fahrtkosten, Versicherungen und monatliche Spielräume können sich verschieben. Wer den beruflichen Neustart nutzt, um seine laufenden Kredite und einen dauerhaft genutzten Dispokredit zu überprüfen, kann seine Finanzstruktur übersichtlicher gestalten. Eine Umschuldung kommt dabei infrage, wenn sie rechnerisch einen Vorteil bringt und die neue Rate langfristig zum Einkommen passt.

Ein Jobwechsel ist ein guter Anlass für einen finanziellen Kassensturz. Mit dem ersten Gehalt des neuen Arbeitgebers ändern sich möglicherweise die verfügbaren Mittel. Gleichzeitig laufen ältere finanzielle Verpflichtungen unverändert weiter. Das können ein Ratenkredit für das Auto, eine Finanzierung für Möbel oder Technik und ein überzogenes Girokonto sein.

Jede einzelne Verpflichtung mag überschaubar erscheinen. In der Summe entstehen jedoch mehrere monatliche Abbuchungen, unterschiedliche Zinssätze und verschiedene Restlaufzeiten. Gerade ein dauerhaft genutzter Dispokredit verdient Aufmerksamkeit. Er ist für kurzfristige Engpässe gedacht und kann auf Dauer vergleichsweise hohe Kosten verursachen.

Eine Umschuldung kann helfen, mehrere Verbindlichkeiten neu zu strukturieren. Ob sie tatsächlich sinnvoll ist, entscheidet aber nicht die Zahl der bestehenden Kredite allein. Entscheidend sind die Gesamtkosten.

Der Jobwechsel ist ein sinnvoller Zeitpunkt für einen Finanzcheck

Nach einem Stellenwechsel lohnt es sich zunächst, die neue finanzielle Situation realistisch zu erfassen. Das neue Bruttogehalt allein sagt wenig darüber aus, wie viel Geld künftig tatsächlich zur Verfügung steht.

Relevant sind unter anderem das monatliche Nettoeinkommen, regelmäßige Fixkosten, Fahrtkosten, mögliche Ausgaben für Homeoffice oder Arbeitswege sowie bestehende Kreditraten. Auch variable Ausgaben sollten berücksichtigt werden.

Wer beispielsweise künftig mehr verdient, gleichzeitig aber häufiger mit dem Auto pendelt, muss einen Teil des Gehaltszuwachses bereits für zusätzliche Mobilitätskosten einplanen. Umgekehrt können mehr Homeoffice-Tage oder ein kürzerer Arbeitsweg die monatlichen Ausgaben reduzieren.

Sinnvoll ist deshalb eine einfache Haushaltsrechnung:

Nettoeinkommen minus feste Ausgaben minus durchschnittliche variable Ausgaben minus bestehende Kreditraten = monatlicher finanzieller Spielraum.

Dabei sollte nicht der gesamte verbleibende Betrag für eine Kreditrate verplant werden. Ein finanzieller Puffer für Reparaturen, Nachzahlungen oder andere ungeplante Ausgaben bleibt wichtig.

Besonders der dauerhaft genutzte Dispo sollte geprüft werden

Ein Dispositionskredit ist praktisch, wenn zwischen zwei Gehaltseingängen kurzfristig Geld fehlt. Problematisch wird er, wenn das Konto über viele Monate nicht mehr dauerhaft ins Plus kommt.

In diesem Fall dient der Dispo faktisch nicht mehr zur Überbrückung eines kurzfristigen Engpasses. Er wird zu einer längerfristigen Finanzierung ohne festen Tilgungsplan.

Das kann auch psychologisch ungünstig sein. Nach dem Gehaltseingang sieht das Konto zunächst besser aus. Miete, Versicherungen und andere Abbuchungen führen anschließend aber wieder ins Minus. Die eigentliche Verschuldung bleibt bestehen.

Auch die Hinweise der Verbraucherzentrale zum Umgang mit finanziellen Engpässen raten dazu, einen Dispokredit nicht dauerhaft auszureizen, da hierfür erhebliche Zinskosten entstehen können. Wer seinen finanziellen Spielraum einschätzt, sollte deshalb prüfen, ob sich der negative Kontostand innerhalb weniger Monate aus eigener Kraft abbauen lässt.

Ist das nicht realistisch, kann eine strukturierte Rückzahlung sinnvoller sein.

Was passiert bei einer Umschuldung?

Bei einer Umschuldung wird ein bestehender Kredit durch einen neuen Kredit abgelöst. Es können auch mehrere Verbindlichkeiten zusammengeführt werden.

Ein typischer Fall könnte so aussehen: Neben einem dauerhaft genutzten Dispo bestehen zwei Ratenkredite mit unterschiedlichen Restlaufzeiten. Mit einem neuen Ratenkredit werden diese Verbindlichkeiten vollständig oder teilweise abgelöst. Anschließend bleibt im Idealfall nur noch eine monatliche Rate.

Das schafft zunächst Übersicht. Ein finanzieller Vorteil entsteht dadurch jedoch noch nicht automatisch.

Entscheidend ist, ob der neue Kredit unter Berücksichtigung aller Kosten günstiger ist oder zumindest einen anderen nachvollziehbaren Vorteil bietet, etwa eine dauerhaft tragbarere Monatsrate.

Wann sich die Umschuldung rechnen kann

Besonders interessant ist eine Prüfung, wenn ein großer Teil der offenen Verbindlichkeiten aus einem dauerhaft beanspruchten Dispokredit besteht oder ältere Kredite vergleichsweise ungünstige Konditionen haben.

Beim Vergleich sollte der Blick nicht allein auf die neue Monatsrate fallen.

Eine niedrigere Rate lässt sich häufig durch eine längere Laufzeit erreichen. Dadurch verbessert sich zwar der monatliche Spielraum, gleichzeitig können über die gesamte Laufzeit höhere Zinskosten entstehen.

Wichtiger sind deshalb vier Werte:

Restschuld der bisherigen Kredite

Zunächst muss bekannt sein, welcher Betrag tatsächlich noch zurückgezahlt werden muss. Die ursprünglich aufgenommene Kreditsumme hilft für diesen Vergleich kaum weiter.

Effektiver Jahreszins

Der effektive Jahreszins eignet sich besser für den Vergleich von Kreditangeboten als der reine Sollzins, weil er wesentliche preisbestimmende Kreditkosten berücksichtigt.

Wie sich die Zinssätze für neu abgeschlossene Konsumentenkredite entwickeln, lässt sich beispielsweise über die regelmäßig aktualisierte Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank für Konsumentenkredite nachvollziehen. Individuelle Kreditangebote können davon allerdings deutlich abweichen, weil unter anderem Bonität, Kreditsumme und Laufzeit eine Rolle spielen.

Restlaufzeit

Ein bestehender Kredit, der ohnehin in wenigen Monaten vollständig zurückgezahlt wäre, muss nicht zwangsläufig in eine neue Finanzierung aufgenommen werden. Eine Umschuldung kann sonst dazu führen, dass die Schuld länger bestehen bleibt als ursprünglich geplant.

Gesamtkosten des neuen Kredits

Die entscheidende Frage lautet nicht: „Wie hoch ist meine neue Rate?“

Sie lautet: Wie viel muss ich insgesamt zurückzahlen und welche Kosten entstehen für die Ablösung der bestehenden Verträge?

Bestehende Kredite müssen nicht immer komplett gebündelt werden

Eine Umschuldung muss kein Alles-oder-nichts-Modell sein.

Angenommen, ein älterer Ratenkredit läuft zu günstigen Konditionen, während gleichzeitig ein Dispo und ein deutlich teurerer Konsumentenkredit bestehen. Dann kann es sinnvoll sein, den günstigen Vertrag weiterlaufen zu lassen und nur die anderen Verbindlichkeiten neu zu ordnen.

Wer unterschiedliche Möglichkeiten prüfen möchte, sollte deshalb zunächst für jeden Kredit Restschuld, Zinssatz, Rate und verbleibende Laufzeit notieren. Erst danach lässt sich beurteilen, welche Verträge überhaupt in eine Neuordnung einbezogen werden sollten.

Eine weiterführende Einordnung dazu, wie sich mehrere bestehende Verpflichtungen durch einen Umschuldungskredit zusammenfassen lassen, kann bei dieser Prüfung als zusätzliche Orientierung dienen. Entscheidend bleibt jedoch immer der Vergleich der individuellen Gesamtkosten und Konditionen.

Vorzeitige Ablösung: Konditionen des alten Vertrags prüfen

Vor einer Umschuldung sollte geklärt werden, zu welchen Bedingungen bestehende Kredite vorzeitig zurückgezahlt werden können.

Allgemeine Verbraucherdarlehen können grundsätzlich vorzeitig ganz oder teilweise zurückgezahlt werden. Dadurch reduzieren sich die noch anfallenden Kreditkosten. Je nach Vertrag und Konstellation kann allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung relevant werden.

Die Verbraucherzentrale erläutert die Rechte bei der vorzeitigen Rückzahlung von Verbraucherkrediten und bietet damit eine neutrale Grundlage für die Prüfung bestehender Verträge.

Vor einer Entscheidung empfiehlt sich deshalb, bei der bisherigen Bank einen aktuellen Ablösebetrag anzufordern. Erst mit dieser Zahl lässt sich ein neuer Kredit seriös dagegenstellen.

Die neue berufliche Situation spielt ebenfalls eine Rolle

Ein Jobwechsel kann die finanzielle Ausgangslage verbessern. Gleichzeitig bedeutet ein neuer Arbeitsvertrag nicht automatisch, dass eine Finanzierung unmittelbar zu besseren Konditionen möglich ist.

Kreditgeber prüfen die wirtschaftliche Situation individuell. Dabei können regelmäßiges Einkommen, bestehende Verpflichtungen, Haushaltsüberschuss und weitere Bonitätsmerkmale berücksichtigt werden. Auch die aktuelle Beschäftigungssituation kann Teil der Prüfung sein.

Wer gerade erst in einer neuen Stelle begonnen hat, sollte deshalb nicht davon ausgehen, dass ein höheres Gehalt automatisch zu einer Kreditzusage führt.

Eine Kreditanfrage oder eine erste positive Prüfung ist außerdem noch keine Auszahlung. Erst wenn der Kreditgeber die notwendigen Angaben und Unterlagen geprüft und ein verbindlicher Vertrag zustande gekommen ist, kann eine Ablösung bestehender Verbindlichkeiten erfolgen.

Vorsicht vor dem „freien Geld“ nach der Ablösung

Ein häufig unterschätztes Risiko entsteht nach einer erfolgreichen Umschuldung.

Wird beispielsweise ein Dispokredit über einen Ratenkredit ausgeglichen, steht der Dispositionsrahmen auf dem Konto möglicherweise weiterhin zur Verfügung. Wer ihn anschließend erneut nutzt, hat schnell wieder zwei Schuldenpositionen: den neuen Ratenkredit und einen erneut ausgeschöpften Dispo.

Eine Umschuldung funktioniert deshalb nur nachhaltig, wenn gleichzeitig die Ursachen der bisherigen Verschuldung berücksichtigt werden.

Hilfreich kann sein, den Disporahmen nach der Ablösung zu reduzieren, das Monatsbudget neu festzulegen und einen festen Betrag als Rücklage einzuplanen.

Fünf Punkte vor der Entscheidung

Vor einer Umschuldung nach dem Jobwechsel sollten diese Fragen beantwortet sein:

  1. Wie hoch sind die aktuellen Restschulden aller bestehenden Kredite?
  2. Welche effektiven Zinsen und Restlaufzeiten gelten derzeit?
  3. Welche Kosten entstehen bei einer vorzeitigen Ablösung?
  4. Ist die neue monatliche Rate auch bei ungeplanten Ausgaben dauerhaft tragbar?
  5. Sind die Gesamtkosten der neuen Finanzierung tatsächlich günstiger oder ist zumindest der finanzielle Vorteil der neuen Struktur nachvollziehbar?

Wer diese Punkte sauber gegenüberstellt, kann eine Entscheidung auf Basis von Zahlen statt allein anhand einer niedrigeren Monatsrate treffen.

Finanzielle Neuordnung sollte zum neuen Einkommen passen

Ein Jobwechsel bietet die Gelegenheit, gewachsene finanzielle Strukturen zu überprüfen. Besonders mehrere parallele Raten und ein dauerhaft beanspruchter Dispokredit können Anlass sein, die bestehenden Verträge neu zu bewerten.

Eine Umschuldung kann Kosten reduzieren, Rückzahlungen übersichtlicher machen oder die monatliche Belastung anders verteilen. Sie ist jedoch kein automatischer Sparmechanismus. Eine längere Laufzeit, Ablösekosten oder ungünstige neue Konditionen können einen vermeintlichen Vorteil schnell relativieren.

Wer nach dem beruflichen Neustart zuerst Einkommen, Ausgaben und bestehende Verpflichtungen vollständig erfasst und anschließend die Gesamtkosten verschiedener Varianten vergleicht, schafft eine belastbare Grundlage für die nächsten finanziellen Entscheidungen.

E-Paper karriereführer recht 2.2026 – Legal Connectors und Legal Engineers: Rechtsmarkt sucht Brückenbauer mit Empathie

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Der Aufstieg von Legal Engineers und KI

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Der demografische Wandel und die Einbindung von KI-Modellen verlangen von den Kanzleien, bei der Organisation der Arbeit neu zu denken. Es entstehen die Job-Profile Legal Connector und Legal Engineer: Brückenbauer zwischen Technologie und Anwaltschaft, ausgestattet mit juristischer Expertise, KI-Know-how und einigen Fähigkeiten mehr. Ein Essay von André Boße

Wenn die Welt komplexer wird – und wer würde dies bestreiten –, dann zieht das Recht nach und legt ebenfalls an Komplexität zu. Was logisch ist, denn es hat ja die Aufgabe, Komplexität zu regulieren. Die neue Studie „Legal Market Economics“, erstellt vom Bucerius Legal Innovation Hub, hat die wachsende Komplexität quantifiziert.

Die dreistufige Zunahme der Rechtskomplexität

Demnach sei im Zeitraum zwischen 2010 und 2024 die Anzahl deutscher Gesetze und Rechtsverordnungen um 7,4 Prozent gestiegen, die Anzahl der Einzelnormen um 22,6 Prozent. Die Analyse des Volumen von Gesetzes- und Verordnungstexten zeige sogar einen Anstieg um 31,1 Prozent. „Die Komplexitätszunahme ist damit dreistufig“, schreiben die Studien-Autor:innen, „nicht nur steigt die Anzahl an Gesetzen und Verordnungen, sondern die Rechtstexte enthalten überproportional mehr Normen und nochmals überproportional mehr Textumfang, was die Komplexität neben qualitativen Aspekten – wie dem Einfluss des europäischen Rechts und Gesetzesregelungstechniken – weiter erhöht.“

Foto: AdobeStock/Jakir
Foto: AdobeStock/Jakir

Kanzlei-Organisation der Zukunft

Die Autor:innen der Studie „Legal Market Economics“ visualisieren die Organisation einer Kanzlei der nahen Zukunft in Form einer spitz nach oben zulaufenden Pyramide. Oben an der Spitze stehen Anwälte, die Partner sind. Darunter die Seniors, auch sie in der Mehrheit Anwälte. Darunter wiederum Juniors, mit ebenfalls Anwälten, in der Mehrzahl aber Legal Connectors und Legal Tech-Spezialist:innen. Die Prognose ist, dass das Dreieck in Zukunft breiter wird, also der Anteil an Legal Connectors und Legal Tech-Verantwortlichen steigt. Die Organisations-Pyramide der Kanzleien wird also breiter.

Um mit dieser steigenden Komplexität umzugehen, benötigt der Rechtsmarkt Innovationen. Es gibt sie, in Gestalt von Legal-Tech-Anwendungen: KI-Tools helfen in Kanzleien dabei, die Menge an Verordnungen und Texten zu verarbeiten. Gut angewendet, ist die KI ein Werkzeug, um in komplexen Feldern effizient zu arbeiten. Es ist jedoch ein Trugschluss, zu glauben, die KI-Modelle machten sich selbstständig an die Arbeit. Auch im Recht kommt es darauf an, eine neue Kommunikation zwischen Mensch und Maschine zu entwickeln, hier konkret zwischen Anwalt und Legal-Tech-Anwendung.

Junge bringen KI-Erfahrung mit

Es ist zwar nicht gesagt, dass jeder junge Mensch eine hohe Digital- und KI-Affinität besitzt, während ältere Personen sich mit der Anwendung per se schwertun. Es lassen sich in jeder Kanzlei und jeder Rechtsabteilung Beispiele finden, bei denen es genau andersherum ist. Dennoch: Dass die junge Generation der Digital Natives bei der Arbeit mit digitalen Techniken einen Vorteil hat, ist nicht von der Hand zu weisen. Wer bereits mit digitalen Techniken und KI-Methoden aufwächst, mit ihnen schon in der Schule und an der Universität gearbeitet hat, der tut sich in der Regel leichter, sie auch im beruflichen Umfeld anzuwenden.

Überalterung der Anwaltschaft

Insofern stellt eine weitere Entwicklung den deutschen Rechtsmarkt vor eine Herausforderung. Der demografische Wandel sorgt dafür, dass sich der Altersdurchschnitt in den Kanzleien verändert: Die Anwaltschaft wird immer älter. Das war bis ins Jahr 2002 übrigens noch anders, wie es in der Studie des Bucerius Legal Innovation Hub heißt: Bis dahin war das Durchschnittsalter der Anwaltschaft rückläufig gewesen und hat 2002 mit 43,9 Jahren einen historischen Tiefstand erreicht. Dann folgte die Wende: Seitdem steigt der Altersdurchschnitt beständig an, stellt die Studie fest. „Im Jahr 2024 wurde mit einem Durchschnittsalter von 52,1 Jahren ein historischer Höchstwert erreicht.“

Kanzlei-Belegschaften werden älter

Laut Studie gehe die Tendenz dahin, dass der Altersdurchschnitt nicht nur weiterwachse, sondern die Kanzleien sogar Probleme bekommen, die personellen Lücken zu füllen, die entstehen, wenn die ältere Generation in den Ruhestand geht:

„Geht man von einem durchschnittlichen Ruhestandsalter von 65 Jahren aus, werden rund 47 Prozent – und damit nahezu die Hälfte – der derzeitigen Anwaltschaft dieses Alter innerhalb der nächsten 15 Jahre erreichen“, heißt es in der Untersuchung. Bis 2029 betrifft dies bereits etwa 17,5 Prozent der Kanzlei-Belegschaft. Weiter schreiben die Studien-Autor:innen: „Ob diese zu erwartenden verstärkten Altersabgänge durch entsprechende Zugänge zur Anwaltschaft kompensiert werden können, erscheint fraglich. Angesichts stagnierender beziehungsweise rückläufiger Zahlen der Studienanfänger:innen weist die Entwicklung vielmehr in die entgegengesetzte Richtung.“

Eigentlich eine gute Nachricht für den Nachwuchs, denn er wird ja dann mehr denn je gefragt sein, oder? Die Antwort lautet: Ja, aber…

Die KI wird die für Aufgaben wie juristische Recherche, Dokumentenerstellung und Vertragsprüfung benötigte Zeit erheblich verkürzen.

Die Kanzleien wissen natürlich um das Problem und steuern proaktiv gegen. Zum Beispiel, indem sie KI-Modelle als Effizienz-Booster einsetzen, um somit die notwendige Arbeitslast pro Mandat zu senken. Der Benchmarkt-Bericht 2026 des Informationsdienstleisters Wolters Kluwer besagt, dass 58,6 Prozent der befragten Kanzleien die „Automatisierung administrativer Aufgaben als Schlüsselstrategie priorisieren, um Zeit für wertvolle, mandantenorientierte Arbeit freizusetzen“. Entsprechend investieren die Kanzleien in die Digitalisierung, laut Benchmark-Studie ist die Technologie die

„Kernstrategie für Kostenmanagement und Modernisierung“. 60,7 Prozent geben an, Automatisierung zur Kostenkontrolle zu nutzen. 90,5 Prozent der Befragten erwarten steigende Ausgaben für Legal Tech in den nächsten drei Jahren, 46,5 Prozent haben kürzlich neue juristische Technologien als zentrale Wachstumsstrategie eingeführt, 41,4 Prozent haben die Optimierung interner Prozesse priorisiert, um die Produktivität zu steigern.

Brückenbauer an der Schnittstelle: Die Rolle der Legal Engineers

Investiert wird also in die Technik, weniger ins Personal. „Die KI wird die für Aufgaben wie juristische Recherche, Dokumentenerstellung und Vertragsprüfung benötigte Zeit erheblich verkürzen und es Anwält:innen ermöglichen, sich stärker auf strategisches Denken und die Interaktion mit ihren Mandant:innen zu konzentrieren“, wird Ruud Helmes, Director Product Management Kleos, Wolters Kluwer Legal Software, im Benchmark-Report zitiert.

Was folgt daraus mit Blick auf die junge Generation? Wird ihr Fehlen in einer KI-optimierten Kanzlei-Landschaft überhaupt auffallen? Besteht die Kanzlei der Zukunft aus einer älteren und erfahrenen Anwaltschaft und KI-Modellen, die fleißig und zunehmend autonom die Hilfsarbeit leisten?

Ohne Personal-Investitionen droht ein Gap

Wohl kaum. Die Rechtsmarktexperten vom Bucerius Legal Innovation Hub identifizieren schon jetzt einen „Leistungsgap“ auf dem Rechtsmarkt: Immer weniger Anwält:innen müssen mit immer mehr Gesetzen und Verordnungen fertig werden. Die Komplexität steigt, die Zahl der Anwartschaften stagniert, geht perspektivisch sogar zurück. Technologische Innovationen sind ein Weg, um diesen Leistungsgap zu überbrücken. Sie sind aber nur ein Teil der Lösung. Der andere ist laut Bucerius-Studie eine neue Arbeitsteilung in Kanzleien. Und hier kommen wieder die Menschen ins Spiel, die im Rechtssystem neue Job-Profile übernehmen werden.

Wo ein Graben entsteht, wird jemand gebraucht, der eine Brücke baut. In den Kanzleien entwickelt sich die neuen Job-Profile der Legal Engineers und Legal Connectors.

Wo ein Graben entsteht, wird jemand gebraucht, der eine Brücke baut. In den Kanzleien entwickelt sich die neuen Job-Profile der Legal Engineers und Legal Connectors. Diese Personen haben den Auftrag, Expertise zusammenzuführen. Legal Engineers oder Legal Connectors sind also auf einer Schnittstelle tätig, wobei es ihre Aufgabe ist, dass aus dieser Schnittstelle eben kein Gap wird.

Neue Karrierewege neben der Anwaltschaft

Foto: AdobeStock/Ramacae
Foto: AdobeStock/Ramacae

Kampf um Mandanten

Dass der Rechtsmarkt ein Peoples Business ist und bleiben wird, zeigt ein Ergebnis des Benchmark Reports 2026 von Wolters Kluwer. Ein zentrales Ergebnis der europaweiten Untersuchung ist, dass 70 Prozent der Befragten Kanzleien das Gewinnen und Binden von Mandaten als ihr Hauptanliegen benennen. Entscheidend, damit dies gelingt, seien Vertrauensaufbau, transparente Kommunikation sowie konstante Servicequalität. Besonders deutsche Kanzleien legten dabei den Schwerpunkt neben Marketing-Maßnahmen wie Loyalitätsprogrammen auf „personalisierte Kommunikation“.

Noch sind die Rollen von Legal Engineers oder Legal Connectors nicht klar definiert, es handelt sich um informelle Profile. In ihrer Studienarbeit „Die verborgenen Strukturen: Wie wachsende Komplexität das Rechtssystem prägt“ für die Legal-Tech-Initiative recode.law beschreiben Lena Sigel, Nico Volkmer und Valentin Schmidt Legal Engineers als „Experten, die an der Schnittstelle zwischen Recht und Technologie“ tätig sind: „Sie besitzen sowohl juristisches als auch technisches Wissen und entwickeln Lösungen, um juristische Prozesse zu automatisieren und effizienter zu gestalten. Dabei kommen Algorithmen, KI-basierte Programme und spezielle Software zum Einsatz. „Diese technischen Hilfsmittel erleichtern es, komplexe juristische Aufgaben zu bewältigen, und ermöglichen eine schnellere und genauere Bearbeitung rechtlicher Angelegenheiten.“ Ihr Benefit für die Kanzleien: „Legal Engineers helfen dabei, den Überblick zu bewahren und rechtliche Risiken zu minimieren. Mit ihrer Arbeit tragen sie dazu bei, das Rechtssystem zukunftsfähig zu machen und die Qualität der rechtlichen Dienstleistungen zu verbessern.“

Die Branchenexpert:innen vom Bucerius Legal Innovation Hub geben auch den Legal Connectors eine interdisziplinäre Schnittstellenrolle zwischen Technologie und juristischen Fachwissen. Aber auch soziale Kompetenzen und betriebswirtschaftliches Wissen gehören hier mit zum Profil. Die Connector-Rolle wird hier also weiter gefasst. Was die Befragung von Kanzleien im Rahmen der Studie „Legal Market Economics“ zeigt: Es gibt in vielen Kanzleien bereits Mitarbeitende, die mehr oder weniger dieses Profil erfüllen oder zumindest mit erfüllen. „Legal Connectors entstehen bislang jedoch meist zufällig – aus individuellem Interesse, Zusatzqualifikationen oder ‚Learning by Doing‘, nicht aus einer systematisch verankerten Ausbildungsstrategie.“ Dies müsse sich ändern, fordern die Studien-Autor:innen. „Wenn Legal Connectors strukturell zum modernen Rechtsmarkt gehören, dürfen sie nicht als Nebenprodukt juristischer Spezialisierung entstehen, sondern müssen als eigenständiger Entwicklungs- und Karrierepfad curricular mitgedacht werden.“

Das könnte bedeuten, dass sich Studierende im Studium „gegen das klassische Staatsexamen und für eine interdisziplinäre Profilbildung entscheiden“. Schlimm ist das nicht, denn wenn sich der Rechtsmarkt pluralisiert, muss die Ausbildung das auch tun. Und die Weiterbildung in den Kanzleien ebenfalls.

Bestseller-Juristin Prof. Dr. Elisa Hoven im Interview

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Elisa Hoven ist Juristin aus Leidenschaft. Als Professorin forscht und vermittelt sie Strafrecht, am Sächsischen Verfassungsgerichtshof ist sie als Richterin tätig. Zudem schreibt sie Bestseller: fiktive Geschichten aus den Grenzgebieten des Rechts sowie ein Sachbuch über die Bedrohung der Wahrheit in Zeiten von KI und Populismus. Im Gespräch definiert sie, warum es auf die junge Generation ankommt, wenn es darum geht, das Recht an den digitalen Wandel anzupassen. Die Fragen stellte André Boße

Zur Person

Prof. Dr. Elisa Hoven (geboren 1982), Professorin für deutsches und ausländisches Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Medienstrafrecht, studierte Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin, der Universität Nijmegen und in Cambridge und war Gastwissenschaftlerin in Berkeley, Cambridge, Phnom Penh, Harvard, Basel, Los Angeles und Sydney. Ihr Referendariat absolvierte sie in Berlin und am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Für ihre Habilitationsschrift zur Auslandsbestechung erhielt sie den Habilitationspreis der Universität Erlangen-Nürnberg, für ihre Promotion im Völkerstrafrecht den Dissertationspreis der FU Berlin. Seit Juni 2020 ist sie Richterin am Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen.

Frau Hoven, Sie haben für eine Geschichte ein perfektes Verbrechen entwickelt. Was sind die (mehr oder weniger) geheimen Zutaten eines solchen?
In Kriminalromanen gibt es viele Wege, ein – annähernd – perfektes Verbrechen zu entwerfen. Ein scheinbar fehlendes Motiv, keine erkennbare Verbindung zwischen Täter und Opfer oder eine plausible alternative Erklärung für das Geschehen. In meinem Roman nutze ich natürlich vor allem die Möglichkeiten des Rechts. Denn manchmal muss sich der Täter nur geschickt einlassen, um einer Strafbarkeit zu entgehen…

Wie betrachten Sie als Juristin und Richterin den Begriff der Wahrheit? Ist sie ein beruflicher Sehnsuchtsort? Oder die Grundlage des gesellschaftlichen Zusammenlebens?
Beides! Für die Justiz ist Wahrheit ein wichtiges Ziel. Das Urteil ist eine Annäherung an die Wirklichkeit, der Versuch, ein verlässliches Bild des Geschehenen zu zeichnen. Auf der Grundlage von Spuren und Zeugenaussagen eine Entscheidung zu treffen, verlangt von Richterinnen und Richtern Überzeugungskraft, aber auch Demut: Man muss urteilen – und zugleich wissen, dass man sich irren kann. Auch eine demokratische Gesellschaft braucht ein Mindestmaß an gemeinsam anerkannter Wirklichkeit. Über Bewertungen, politische Ziele und moralische Fragen dürfen und sollen wir streiten. Wenn aber Tatsachen nur noch als beliebige Perspektiven gelten, verliert dieser Streit seine Grundlage. Wahrheit ist daher vielleicht tatsächlich ein Sehnsuchtsort: Wir dürfen nicht aufhören, ernsthaft nach ihr zu suchen.

Wahrheit ist … ein Sehnsuchtsort: Wir dürfen nicht aufhören, ernsthaft nach ihr zu suchen.

Ihr Buch „Das Ende der Wahrheit?“ liest sich wie eine Warnung, hinter dem Titel steht aber noch ein Fragezeichen. Welche jüngsten Ereignisse stimmen Sie pessimistisch, welche optimistisch?
Die zunehmende Professionalisierung politischer Desinformation. Die jüngsten Berichte über gezielte russische Kampagnen im Vorfeld deutscher Landtagswahlen zeigen, wie systematisch falsche Meldungen erzeugt und vermeintlich seriösen Medien zugeschrieben werden können. Durch Künstliche Intelligenz wird es dabei immer leichter, überzeugende Texte, Bilder und Videos zu manipulieren. Die Gefahr besteht dann nicht nur darin, dass Menschen Falsches glauben, sondern auch darin, dass sie das Vertrauen in verlässliche Informationen insgesamt verlieren. Zuversichtlich stimmt mich, dass Politik und Gesellschaft zunehmend reagieren. Die europäischen Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte sind zum Beispiel ein wichtiger Schritt. Oder die geplante Strafbarkeit für sexualbezogene Deepfakes. Auch Medien, Wissenschaft und Zivilgesellschaft adressieren die Probleme von Fake News und Deepfakes immer öfter.

Welche Rolle muss das Recht spielen, wenn es darum geht, die Wahrheit zu schützen?
Die Aufgabe des Rechts besteht vor allem darin, die Bedingungen zu schützen, unter denen sich Wahrheit bilden kann: freie Medien, unabhängige Wissenschaft, transparente staatliche Verfahren und ein offener gesellschaftlicher Diskurs. Zugleich muss es dort Grenzen setzen, wo bewusst verbreitete Falschinformationen konkrete Schäden verursachen oder demokratische Prozesse manipulieren. Dazu gehören klare Verantwortlichkeiten für Plattformen und Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte. Und in eng umgrenzten Fällen auch strafrechtliche Verbote. Leicht darf man es sich dabei aber trotz aller Risiken von Desinformationen nicht machen, da wir sonst schnell Gefahr laufen, Meinungsfreiheit einzuschränken.

Welche Rolle spielt für Sie konkret die junge Generation der Juristinnen und Juristen, die mit Themen wie Digitalisierung und KI aufgewachsen sind?
Die junge Generation wird wesentlich darüber mitentscheiden, wie unsere Rechtsordnung auf den digitalen Wandel reagiert. Sie bringt ein besseres Verständnis dafür mit, wie Plattformen, Algorithmen und künstliche Intelligenz Kommunikation verändern. Diese technische Vertrautheit muss sie mit den Grundprinzipien des Rechts verbinden. Gefragt sind daher Juristinnen und Juristen, die neue Risiken früh erkennen und technisch wie rechtlich sinnvolle Lösungen entwickeln. Dabei ist es von Nutzen, dass die meisten jungen Menschen technischen Entwicklungen erst einmal aufgeschlossen gegenüberstehen. Sie müssen aber kritisch bleiben und durch umsichtige rechtliche Regelungen beides ermöglichen: notwendige Innovation und gesellschaftliche Verantwortlichkeit.

Goethe, Kafka, von Schirach… die Erblinie von schriftstellerisch sehr erfolgreichen Juristen ist lang und bedeutsam. Sie sind Teil davon. Was macht eine Juristin/einen Juristen potenziell zu einer guten Geschichtenerzählerin?
Juristinnen und Juristen sind darin geschult, eine unübersichtliche Wirklichkeit zu ordnen: Konflikte zu erkennen, Perspektiven zu wechseln und aus vielen Einzelheiten ein größeres Bild zu zeichnen. Gerade Strafrechtsfälle enthalten oft bereits den Kern einer spannenden Geschichte – Grenzverletzungen, Tragödien und interessante Motive. Die Fähigkeit, rechtliche Aspekte sprachlich gut darstellen zu können, ist übrigens auch im Berufsalltag wichtig. Als Juristinnen und Juristen müssen wir einen Sachverhalt verständlich und schlüssig erklären – das ist zunehmend auch gegenüber der Öffentlichkeit wichtig, um Akzeptanz für das Recht zu sichern.

Als Richterin darf ich meine persönlichen Vorstellungen vom richtigen Leben nicht zum Maßstab einer Entscheidung machen.

Ihr Krimi „Feine Risse“ handelt von den Momenten, wenn die Moral in kaum gekanntem Maß auf die Probe gestellt wird. Wie moralisch betrachten Sie Ihren Beruf als Juristin und Richterin, gerade auch Ihre Tätigkeit am Verfassungsgerichtshof?
Gerade Strafgesetze sind immer auch Ausdruck gesellschaftlicher Werteentscheidungen – und damit von Moral. Bei deren Anwendung dürfen moralische Überzeugungen allerdings keine Rolle spielen: Als Richterin darf ich meine persönlichen Vorstellungen vom richtigen Leben nicht zum Maßstab einer Entscheidung machen.

Am Verfassungsgerichtshof wird das besonders deutlich. Seine Aufgabe besteht nicht darin, eine bestimmte Moral durchzusetzen, sondern die Voraussetzungen dafür zu sichern, dass unterschiedliche Überzeugungen in einer freiheitlichen Gesellschaft nebeneinander bestehen können. Das verlangt nach Unabhängigkeit, Zurückhaltung und der Bereitschaft, auch die eigene Position immer wieder infrage zu stellen. Hier besorgt es mich, dass wichtige rechtliche Prinzipien manchmal zu leichtfertig beiseite geschoben werden, wenn es um das moralisch „richtige“ Ziel geht. Gerade hier müssen Juristinnen und Juristen sehr vorsichtig sein und ihre Maßstäbe hochhalten.

Sie sind nun wirklich das Parade beispiel einer Leib-und-Magen-Juristin, die diesen Beruf mit enorm viel Leben füllt. Was waren in Ihrer Karriere wichtige Schritte und Entscheidungen, damit  das gelingt?
Mir war schon früh klar, dass ich gerne in die Wissenschaft gehen möchte. Ich habe dann recht konsequent darauf hingearbeitet, mir eine Stelle an einem Lehrstuhl gesucht, zusätzliche Seminare besucht und Aufsätze geschrieben. Sehr wichtig waren für mich dann meine Forschungsaufenthalte im Ausland. Sie haben mir ganz neue Perspektiven auf das deutsche Recht ermöglicht und mir gezeigt, wie wenig wirklich „alternativlos“ ist und wie wunderbar man über Recht und Gesetze streiten kann. Als Wissenschaftlerin war es mir dann wichtig, rechtspolitische Debatten mitzugestalten und mich auch in den Medien zu äußern – obwohl das manchmal anstrengend sein kann. Das literarische Schreiben empfinde ich jetzt als eine spannende neue Herausforderung, als eine Möglichkeit, die Geschichten hinter den juristischen Fällen zu sehen. Und das ist ja das Schöne an der juristischen Ausbildung: Sie gibt so viele interessante Möglichkeiten und so viele Chancen, neue Wege einzuschlagen.

Zu den Büchern

Neben ihrer Tätigkeit als Jura-Professorin und Richterin ist Elisa Hoven auch als Autorin und Schriftstellerin tätig. Sie schreibt regelmäßig juristische Gastbeiträge für die ZEIT, die Welt oder die FAZ. Als Schriftstellerin konfrontiert sie ihre Heldin, die Strafverteidigerin Eva Herbergen, in den Büchern „Dunkle Momente“ (2025) und „Feine Risse“ (2026) mit Fällen an der Grenze zwischen Recht und Gerechtigkeit, Moral und Verbrechen. In ihrem Sachbuch „Das Ende der Wahrheit?“ behandelt sie, wie digitale Technologien wie Social Bots oder Deep Fakes, aber auch Täuschungen durch Medien und Politik zunehmend das Vertrauen in die demokratischen Institutionen erschüttern. Dabei zeigt sie nicht nur die Gefahren, sondern auch, was man dagegen unternehmen kann.

Selbstständig statt angestellt

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Eine Kanzleigründerin erzählt, warum sie sich für eine Kanzleigründung entschieden hat und wie sie die ersten Schritte als Selbstständige erlebt hat. Das Interview führte Sonja Theile-Ochel.

Katharinna Zimmermann, Foto: Mariah Arianna
Katharinna Zimmermann, Foto: Mariah Arianna

Zur Person

Katharina Zimmermann führt seit 2026 ihre Kanzlei in Frankfurt am Main. Sie berät Unternehmen, Gründerinnen, Gründer und Selbstständige im Gesellschafts-, Datenschutz-, Marken- und Arbeitsrecht. Als TÜV-zertifizierte externe Datenschutzbeauftragte unterstützt sie Unternehmen bei der Umsetzung der DSGVO. Sie ist Lehrbeauftragte an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg und unterrichtet dort Privatrecht. Vor ihrer Zulassung als Rechtsanwältin sammelte sie Erfahrungen, z.B. als ehrenamtliche Bewährungshelferin in Frankfurt und als Teil der Chefredaktion des Online-Magazins Legal Layman. Sie studierte Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Unternehmens- und Kapitalmarktrecht an der Universität Münster und erwarb zusätzlich den Bachelor of Laws in Internationalem Wirtschaftsrecht an der TU Dresden.

 

www.kanzleizimmermann.de

Was hat den Ausschlag gegeben, eine eigene Kanzlei zu gründen?
Ich hatte schon immer wahnsinnig viele Ideen – und irgendwann kam der ernüchternde Moment, in dem ich merkte, dass meine Chefinnen und Chefs nicht annähernd so begeistert davon waren wie ich selbst.

Dazu kommt, dass ich eine ganz schlechte Schreibtischtäterin bin. Für mich ist es beispielsweise Höchststrafe, eine ganze Woche nur am Schreibtisch zu sitzen und außer mit dem Team mit niemandem zu sprechen und nichts „zu erleben“. Ich brauche den Austausch mit Menschen, gehe gerne auf Netzwerkveranstaltungen, lerne Leute kennen, begleite sie – das ist eine meiner Stärken und hierüber lade ich meine eigene Batterie wieder auf. Je größer und breiter mein Netzwerk wurde, desto öfter wurde mir dann auch die Frage gestellt, warum ich mich nicht eigentlich selbstständig mache. Oder ich hörte solche Aussagen wie, dass die Selbstständigkeit so gut zu mir passen würde.

Den eigentlichen Ausschlag gab dann ein Moment in meiner Anstellung als Rechtsanwältin: Mir wurde klar, dass ich Mandantinnen und Mandanten mit meiner Arbeit zufrieden und glücklich machen kann, dass sie mir vertrauen – und dass ich die Fähigkeit habe, sie gut zu betreuen und zu beraten, ohne jeden Schritt erst absprechen zu müssen.

Welche Herausforderung hat dich in der Gründungsphase am meisten überrascht?
Ehrlich gesagt gab es keine Sache, die mich richtig kalt erwischt hätte. Durch mein Netzwerk hatte ich schon wunderbare Kolleginnen an meiner Seite, die mir viel mitgegeben haben. Eine Kollegin half mir beim Rentabilitätsplan – welche Ausgaben auf einen zukommen, wie hoch sie im ersten Jahr sein könnten, was man noch bedenken muss. Eine andere Kollegin kannte sich gut mit Kanzleiorganisation aus, und eine ganz besondere Kollegin, die Partnerin in einer größeren Bonner Kanzlei ist, stand mir ebenfalls mit Rat und Tat in verschiedensten Bereichen zur Seite. Zudem bin ich stets selbst aktiv auf Kolleginnen zugegangen, die sich schon selbstständig gemacht hatten oder den Schritt gerade planten. Das hat vieles leichter gemacht. Dass ich hierbei auch ganz viel Glück hatte, ist mir wohl bewusst.

Wie viel Geld einem dann aber tatsächlich abgeht, wenn man selbstständig ist, hat mich vor allem hinsichtlich der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung überrascht.

Wie hast du die ersten Mandate gewonnen, und was hat sich dabei bewährt?
Ganz klar über mein Netzwerk. Meine Mandantin der ersten Stunde hatte ich ursprünglich noch für meine alte Kanzlei akquiriert. Als ich ihr erzählte, dass ich mich selbstständig mache, fragte sie, ob sie mitkommen könne. Auch das hat mir gezeigt, dass ich auf dem richtigen Weg bin: Wer geht schon mit einer jungen Anwältin mit, die gerade erst gründet, wenn er oder sie nicht wirklich zufrieden war mit der bisherigen Betreuung?

Auch alle weiteren Mandate kamen bisher aus meinem Netzwerk. Bewährt hat sich für mich vor allem, viel unterwegs zu sein, mit vielen Menschen zu sprechen und dabei einfach ich selbst zu sein. Mir bringen wenige, dafür intensive Gespräche mehr als viele oberflächliche Kontakte, denn am Ende zählt die Sympathieebene, die für eine gute Zusammenarbeit ohnehin entscheidend ist.

Dein Werdegang reicht von der Wissenschaft über das Referendariat bis zur Bewährungshilfe und zum Journalismus. Wie hat diese Vielfalt deine Selbstständigkeit vorbereitet?
Das stimmt, ich habe schon viel gemacht – das liegt an meiner Neugier, ich kann schlecht stillsitzen. In meinem Leben haben sich immer wieder verschiedene Möglichkeiten ergeben, und ich habe fast jede ergriffen, die sich mir geboten hat – so auch die Bewährungshilfe oder die journalistische Arbeit bei einer juristischen Onlinezeitschrift für Nichtjuristen.

Vor allem, wenn ich das Gefühl hatte, dass mich etwas menschlich weiterbringt, wollte ich es machen. Gerade die Bewährungshilfe hat mich mit Menschen in Berührung gebracht, mit denen ich als Gesellschaftsrechtlerin sonst nie zu tun gehabt hätte. Fünf Jahre lang habe ich zum Beispiel eine Mutter in meinem Alter und ihre vier Kinder begleitet, die selbst in schwierigen Verhältnissen aufgewachsen ist und ihre eigenen Kinder wieder unter schwierigen Bedingungen großziehen musste. So etwas mitzuerleben und zu begleiten, prägt einen. Man bekommt dabei auch mit, wie es ist, mit dem Jugendamt und anderen Behörden zu tun zu haben. Oder ich denke an einen 20-jährigen Mann, dem ich half, seine Post zu sortieren, seine Schulden aufzulisten und eine Einnahmen-Ausgaben-Liste zu erstellen. Sitzt man vor drei großen Sporttaschen voller teils ungeöffneter Post, braucht man wirklich viel Geduld und Einfühlungsvermögen, um das gemeinsam zu ordnen.

Durch diese unterschiedlichen Teams und Situationen ist meine Menschenkenntnis enorm geschult worden – das kommt mir heute im Alltag als Rechtsanwältin zugute: Ich schaffe es meist innerhalb weniger Sekunden einzuschätzen, wie ich mit meinem Gegenüber umgehen muss, um das zu erreichen, was ich für meine Mandantinnen und Mandanten erreichen will. Die Bewährungshilfe hat mich außerdem sehr gelassen gemacht – obwohl ich eigentlich laut bin und einen quirligen Charakter habe, kann ich gut erst einmal beobachten und zuhören. Das ist im Umgang mit Mandanten und der Gegenseite von Vorteil.

Was unterscheidet die Arbeit als selbstständige Anwältin am stärksten von der Arbeit in einer Kanzlei mit Kolleginnen und Kollegen?
Den stärksten Unterschied merke ich in meiner Freizeit- und Alltagsgestaltung. Ich kann meinen Tag jetzt völlig frei einteilen und bin nur meinen Mandantinnen und Mandanten Rechenschaft schuldig. Die Freiheit, morgens, mittags oder abends zum Sport zu gehen, mich mit Freunden zu treffen, meine Patentochter zu besuchen, mit meiner Mutter am Nachmittag einen Kaffee zu trinken oder zwischen zwei Schriftsätzen mit meiner besten Freundin und ihrer kleinen Tochter eine Stunde auf dem Spielplatz zu verbringen, ist unbezahlbar.

Dazu kommt, dass ich jetzt alles so gestalten kann, wie ich es möchte. Meine Website zum Beispiel ist nicht die klassische Anwaltsseite. Ich zeige mich so, wie ich bin und nicht so, wie jemand denkt, dass eine Anwältin sein müsste.

Welchen Rat gibst du jungen Absolventinnen und Absolventen, die über den Schritt in die eigene Kanzlei nachdenken?
Ich glaube, man merkt schnell, ob man der Typ dafür ist. Mir war früh klar, dass ich gerne gestalte und verwalte – trotzdem habe ich erst einmal in einer Kanzlei angefangen, um einen Eindruck von der anwaltlichen Tätigkeit zu bekommen, und weil ich dort auch eine gute Chance sah, mich karrieretechnisch zu entwickeln. Im Nachhinein war es sehr hilfreich, zunächst die Kanzleiorganisation kennenzulernen. Zwingend nötig ist dieser Schritt aber nicht.

Der beste Rat, den ich geben kann: sich ein gutes, stabiles Netzwerk aufzubauen und mit Menschen ins ehrliche Gespräch zu kommen – nicht oberflächlich und auf den eigenen Vorteil bedacht, das merken die Leute. Wichtiger ist, sich losgelöst vom eigenen Vorteil wirklich für die Menschen im eigenen Netzwerk zu interessieren. Das ist meiner Erfahrung nach das Wertvollste, was man haben kann, wenn man über den Weg in die Selbstständigkeit nachdenkt – als Support und als Ratgeber zugleich. Mein Netzwerk hat mir bisher fast jede wichtige Tür geöffnet. Dafür bin ich sehr dankbar.

Schrift-Sätze – Kultur-, Buch- und Linktipps

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Auf der Zuschauerbank

Cover Yasmina RezaYasmina Reza kennen viele als Autorin von „Der Gott des Gemetzels“. Ihr neues Buch zeigt eine andere Seite: Reza hat jahrelang Strafprozesse beobachtet und ihre Eindrücke in 54 kurzen Texten festgehalten. Gerichtsreportagen wechseln sich ab mit literarischen Skizzen und persönlichen Beobachtungen, darunter Erinnerungen an den Schauspieler Bruno Ganz und den Schriftsteller Imre Kertész. Das Ergebnis ist ein Buch, das die Grenzen zwischen Reportage, Essay und Literatur bewusst unscharf lässt. Wer Prozesse kennt, wird Rezas Blick sofort wiedererkennen. Wer sie noch nicht kennt, lernt einen Gerichtssaal auf eine Weise kennen, die kein Lehrbuch leisten könnte.
Yasmina Reza: Die Rückseite des Lebens. Hanser Verlag 2025. 200 Seiten. 24,00 € (Hardcover), 14,00 € (Taschenbuch).

Irgendwas mit Recht: Die Podcast-Plattform

Podcast irgendwas mit rechtMarc Ohrendorf hat mit „Irgendwas mit Recht“ eine der erfolgreichsten juristischen Podcast-Plattformen im deutschsprachigen Raum aufgebaut. Über 380 Episoden zu Karrierewegen, Berufsfeldern und Alltag im Rechtsmarkt stehen abrufbereit, und der Podcast wächst stetig. Neu hinzugekommen ist ein KI-gestützter Karriere-Agent, der Jurastudierende und Berufseinsteiger*innen individuell durch den Jobeinstieg begleiten soll. Wer noch unsicher ist, wohin der Weg nach dem Examen führen soll, findet hier Orientierung durch echte Erfahrungsberichte aus der Praxis.

Don KI-Jote gegen die KI-Windmühlen

Cover Don KI-joteWas bleibt von juristischer Expertise, wenn KI neben Recherche und Routinearbeiten auch Gutachten, Schriftsätze und Subsumtionen vorbereitet? Volker Römermann und Götz Kümmerle nehmen den technologischen Wandel und seine Folgen für die Rechtsberufe unter die Lupe. Ihre streitbare Analyse verbindet Legal Tech, Berufsrecht und Berufsethik. Im Zentrum steht die Frage, wie sich Verantwortung, Vertrauen und professionelle Urteilskraft in einer zunehmend automatisierten Rechtswelt entwickeln werden.
Volker Römermann, Götz Kümmerle: Don KI-jote. Zwischen Prompts und Paragraphen kämpfen Organe der Rechts- und Steuerrechtspflege gegen KI-Windmühlen. C.H.BEC K 2026. 267 Seiten. 29,80 Euro.

Jura trifft Algorithmen

Podcst Jura-und-KiWie verändert KI den Rechtsmarkt, und welche Regeln braucht KI ihrerseits? Diese Doppelfrage steht im Mittelpunkt von „Der Jura und KI Podcast“, in dem Benedikt Raquet und Tobias Voßberg alle zwei Wochen aktuelle Entwicklungen an der Schnittstelle von Recht und Künstlicher Intelligenz unter die Lupe nehmen. Sie analysieren Gesetzesinitiativen, Gerichtsurteile und regulatorische Trends, testen neue Tools und sprechen mit Expert:innen aus Praxis, Wissenschaft und Politik. Der Podcast ist werbefrei und über die Plattform Steady finanziert. Für alle, die verstehen wollen, was EU AI Act, LegalTech-Startups und automatisierte Vertragsprüfung für den Berufsalltag bedeuten, ist er ein guter Einstieg.
Auf Apple Podcasts und Spotify: „Der Jura und KI Podcast“

Kann man Verbrecher am Gesicht erkennen?

Cover Knull Verbrechen verstehenEin forensischer Ermittler nimmt die Psychologie von Tätern auseinander. Gibt es ein Mörder-Gen, oder wird jeder Mensch unter bestimmten Umständen zum Verbrecher? Benjamin Knull, forensischer Ermittler und Aufklärer im Wirecard-Skandal, geht dieser Frage in seinem neuen Buch nach. Er räumt mit Klischees über Psychopathen auf und zeigt, wie kriminelles Verhalten tatsächlich entsteht. Ein Buch für alle, die verstehen wollen, was Menschen zu Tätern macht.
Benjamin Knull: Verbrechen verstehen. Wie Menschen zu Tätern werden. Frankfurter Allgemeine Buch, 208 Seiten, 2026, 24 €

Wenn Recht plötzlich zum Spiel wird

Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Verkehrsregeln, Familienstreit: Wo Recht im Alltag wirklich wirkt, zeigt die Ausstellung „Recht – Spielregeln des Alltags“ der Stiftung Forum Recht. Anhand von vier Fallbeispielen macht sie sichtbar, welche Funktionen Recht im Zusammenleben übernimmt. Besuchende würfeln sich durch knifflige Konfliktsituationen, testen ihr Wissen im Quiz und teilen über eine Web-App eigene Rechtsgeschichten. Wer juristische Themen greifbar erleben möchte, findet hier einen ungewöhnlichen Zugang.

Grübler trifft Richter

2026 PLAKAT OLG Koblenz Andreas Rimpel für druckWer im Oberlandesgericht Koblenz über einen Fall nachdenkt, hat ab dem 20. August 2026 Gesellschaft: Andreas Rimpels Skulptur „Grübler“ macht das Nachdenken zum Ausstellungsstück. Bis zum 19. März 2027 zeigt der Künstler unter dem Titel „Die Justierung des Humanen“ Arbeiten, die genau dort ansetzen, wo Richterinnen und Richter täglich stehen, zwischen Zweifel, Schuld und Verantwortung. Sein „Mann im Büßerhemd“ bringt diese Fragen so direkt auf den Punkt, dass man sich fragt, wer hier eigentlich wen verhört. Rimpel verbindet Bauhaus-Klarheit mit kubistischer Zerlegung und macht damit sichtbar, was sonst nur verhandelt wird.

Klimaanlage ist kein Luxury-Item

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Wohnungseigentümer dürfen eine Klimaanlage installieren, auch wenn die Eigentümergemeinschaft dagegen ist. Im Verfahren vom 17. Juli 2026 hatten Miteigentümer die Installation blockiert. Der BGH stellte klar, dass es sich um eine bauliche Veränderung handelt, die unter bestimmten Voraussetzungen nicht der Zustimmung aller Eigentümer bedarf. In Zeiten steigender Sommertemperaturen werden solche Streitigkeiten in Wohnungseigentümergemeinschaften häufiger. Das Urteil setzt einen Rahmen dafür, wann individuelle Klimatisierungsmaßnahmen auch gegen den Willen der Mehrheit zulässig sind.
BGH, Az. V ZR 162/25, Urteil vom 17.07.2026 (Pressemitteilung Nr. 130/2026). www.bundesgerichtshof.de

Kuratiert

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Neue Regeln für die Kennzeichnung von KI-Inhalten

Die Europäische Kommission hat einen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung künstlich erzeugter oder manipulierter Inhalte veröffentlicht. Er soll Anbieter und professionelle Nutzer generativer KI dabei unterstützen, die Transparenzpflichten des AI Acts umzusetzen. Diese gelten seit dem 2. August 2026 und erfassen unter anderem Deepfakes sowie bestimmte KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse. Auch bei der direkten Interaktion mit einem KI-System müssen Nutzerinnen und Nutzer grundsätzlich informiert werden. Der freiwillige Kodex beschreibt praktische Maßnahmen zur Kennzeichnung und maschinenlesbaren Erkennung entsprechender Inhalte. Damit gewinnt die rechtssichere Gestaltung generativer KI für Unternehmen, Medien und juristische Beratung weiter an Bedeutung.

Neue Regeln für angehende Fachanwält*innen

Die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer hat die Anforderungen für mehrere Fachanwaltschaften angepasst. Im Strafrecht zählen künftig auch Grundzüge der internationalen Rechtshilfe zu den nachzuweisenden besonderen Kenntnissen. Im Handels- und Gesellschaftsrecht kommen Grundzüge des Vereins- und Stiftungsrechts hinzu. Für die Fachanwaltschaft Sportrecht wird die Anrechnung von Fällen aus der Sportgerichtsbarkeit, Sportschiedsgerichtsbarkeit und weiteren rechtsförmlichen Verfahren erweitert. Auch sportrechtliche Bezüge des Persönlichkeitsrechts werden ausdrücklich erfasst. Die Änderungen treten am 1. Oktober 2026 in Kraft. Sie zeigen, wie sich Spezialisierungswege an neue grenzüberschreitende und fachübergreifende Anforderungen der anwaltlichen Praxis anpassen.

Karlsruhe prüft weitreichende Polizeibefugnisse

Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli 2026 über zentrale Vorschriften des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes verhandelt. Gegenstand einer abstrakten Normenkontrolle und einer Verfassungsbeschwerde sind Befugnisse, die polizeiliche Maßnahmen bereits im Vorfeld einer konkreten Gefahr ermöglichen. Im Zentrum steht die 2017 eingeführte Eingriffsschwelle der sogenannten drohenden Gefahr. Sie erlaubt der Polizei, Sachverhalte aufzuklären und die Entstehung einer Gefahr für bedeutende Rechtsgüter zu verhindern. Das Verfahren wirft grundlegende Fragen zu Verhältnismäßigkeit, Bestimmtheit und Grundrechtsschutz auf. Eine Entscheidung steht noch aus.

Von Sonja Theile-Ochel

Dein Legal-Match

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Der Arbeitsmarkt für Juristinnen und Juristen verändert sich grundlegend. Klassische Karrierewege wie die Großkanzlei (Big Law), kleine Boutiquen oder die Justiz genießen weiterhin hohes Ansehen. Doch abseits dieser Pfade eröffnen sich neue Möglichkeiten. Von Stefan Trees

Das Staatsexamen allein reicht nicht mehr

In einer globalisierten und digitalisierten Welt genügt das klassische Staatsexamen oft nicht, um sich langfristig zu behaupten und von der Konkurrenz abzuheben. Zwei Strategien gewinnen an Bedeutung: Erstens die internationale Profilierung durch Abschlüsse wie den Master of Laws (LL. M.) oder den Master of Business Administration (MBA). Zweitens die Spezialisierung auf Zukunftsfelder wie Legal Tech und Künstliche Intelligenz (KI).

Internationale Abschlüsse: LL.M. oder MBA?

Wer über den nationalen Tellerrand blickt, steht oft vor der Wahl: LL. M. oder MBA? Beide Abschlüsse verfolgen unterschiedliche Ziele und bieten spezifische Vor- und Nachteile.

„Der LL. M. öffnet Türen zu grenzüberschreitenden Mandaten in Großkanzleien, schafft ein globales Alumni-Netzwerk und erleichtert Zulassungen im Ausland“

Der LL. M. gilt als Klassiker für Juristinnen und Juristen. Er vertieft ein Rechtsgebiet wie International Commercial Law, IP-Law oder Menschenrechte oder vermittelt das Rechtssystem eines anderen Kulturkreises, etwa das US-amerikanische. Vorteile: Der LL. M. öffnet Türen zu grenzüberschreitenden Mandaten in Großkanzleien, schafft ein globales Alumni-Netzwerk und erleichtert Zulassungen im Ausland, etwa für das New York Bar Exam. Nachteile: Die hohen Studien- und Lebenshaltungskosten sowie der fehlende Fokus auf betriebswirtschaftliche Grundlagen.

Der MBA richtet sich an Generalistinnen und Generalisten mit Management-Ambitionen. Er vermittelt Wissen in Finance, Marketing, Leadership und Strategie, setzt aber meist Berufserfahrung voraus. Vorteile: Der MBA ebnet den Weg in Unternehmensberatungen, C-Level-Positionen oder In-House-Karrieren. Er schärft das Verständnis für wirtschaftliche Kennzahlen und fördert die Zusammenarbeit mit Nicht-Juristen. Nachteile: Der MBA bietet keine juristische Vertiefung, ist teuer und zeitintensiv – ob im Vollzeit- oder anspruchsvollen Teilzeitmodell.

Legal Tech und KI: Wie viel

Tech-Wissen braucht die Juristerei? Rechtsberatung beschränkt sich längst nicht mehr auf die Auslegung von Gesetzen. Generative KI, automatisierte Due-Diligence-Plattformen und Smart Contracts verändern Kanzleien und Rechtsabteilungen grundlegend. Die entscheidende Frage lautet: Wie viel Technologiekompetenz brauchen Juristinnen und Juristen?

Wer Prozesse optimiert und Teams an neue Tools heranführt, wird unverzichtbar.

Die Antwort: Niemand erwartet, dass Juristen selbst programmieren. Gefragt ist die Fähigkeit, technologische Potenziale und Risiken – etwa bei Datenschutz, Urheberrecht oder KI-Haftung – juristisch zu bewerten und anzuwenden. Wer sich in diesem Bereich positionieren will, sollte drei Schwerpunkte setzen:

  1. Daten- und Prozessverständnis: Verstehen, wie maschinelles Lernen funktioniert, wo KI-Modelle an ihre Grenzen stoßen („Halluzinationen“) und wie Legal-Tech-Workflows aufgebaut sind.
  1. Regulatorik: Sich mit der europäischen KI-Verordnung (AI Act) und Datenschutzfragen (DSGVO) vertraut machen. Compliance und IT-Recht entwickeln sich zu Wachstumsfeldern, die Unternehmen auf höchster Ebene beraten.
  2. Agiles Mindset und Change Management: Legal-Tech-Tools scheitern selten an der Technik, sondern an der Unternehmenskultur. Wer Prozesse optimiert und Teams an neue Tools heranführt, wird unverzichtbar.

Hybride Profile sind gefragt

Juristinnen und Juristen, die sich zukunftssicher aufstellen wollen, wählen ihre Zusatzqualifikation nach dem Karriereziel: Für eine Karriere in internationalen Großkanzleien (z. B. Cross-Border M&A) empfiehlt sich ein LL. M. in den USA oder UK. Er bietet fachliche Tiefe, Sprachkompetenz und wertvolle Netzwerke.

  • Wer ins Management oder In-House wechseln will, profitiert von einem MBA oder einem wirtschaftsrechtlichen Master, der strategisches Denken und Nähe zur Geschäftsführung fördert.
  • Wer sich als Allrounder und Innovationstreiber etablieren möchte, setzt auf Weiterbildungen in Legal Tech und KI-Regulatorik.

Die Kombination aus juristischem Fachwissen und zukunftsorientierter Zusatzqualifikation ist der Schlüssel, um den Wandel des Rechtsmarktes nicht als Bedrohung, sondern als Chance zu begreifen.

Das letzte Wort hat: Josephine Ballon, Juristin und Geschäftsführerin HateAid

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Josephine Ballon studierte Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam und ist seit 2018 Rechtsanwältin. Im November 2019 wurde sie Head of Legal bei HateAid, seit September 2023 leitet sie die Organisation gemeinsam mit Anna-Lena von Hodenberg als Geschäftsführerin. Sie setzt sich dafür ein, die rechtlichen Voraussetzungen für Betroffene digitaler Gewalt zu verbessern, und war mehrfach als Sachverständige im Rechts- und Digitalausschuss des Bundestags sowie im Europäischen Parlament geladen. Bis Dezember 2025 saß sie im ersten Beirat des Digital Services Coordinators in Deutschland. Im Oktober 2025 hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier Anna-Lena von Hodenberg für ihr Engagement bei HateAid das Bundesverdienstkreuz verliehen. Die Fragen stellte Sonja Theile-Ochel

Wie sind Sie von der klassischen Anwaltstätigkeit zu HateAid gekommen?
Ich war gut ein Jahr als Anwältin zugelassen, als ich zu HateAid kam. Zuvor hatte ich bei einem Legal-Tech-Unternehmen Verbraucher*innenrechte durchgesetzt und gesehen, wie schwer Menschen an ihr Recht kommen, wenn auf der Gegenseite große Konzerne stehen. Mit digitaler Gewalt hatte ich mich schon im Referendariat ehrenamtlich beschäftigt, deshalb bewarb ich mich bei HateAid, der ersten bundesweiten Beratungsstelle für Betroffene digitaler Gewalt. Als Juristin fand ich das Internet spannend, weil es dort ein riesiges Durchsetzungsdefizit von Nutzer*innenrechten gibt.

Was macht digitale Gewalt für Betroffene besonders belastend, im Vergleich zu anderen Formen von Gewalt?
Verschiedene Formen von Gewalt gegeneinander auszuspielen bringt nichts. Digitale Gewalt trifft jede Person in sozialen Netzwerken, prominent oder privat, und verändert unsere Debattenkultur. Schon 2019 trauten sich 50 Prozent der Internetnutzenden nicht mehr, sich an politischen Debatten zu beteiligen, vor allem Menschen, die wegen Herkunft, Religion, sexueller Orientierung oder politischem Engagement angefeindet werden. Davon profitiert eine laute, aggressive Minderheit.

Welche juristischen Kompetenzen aus dem Studium nutzen Sie bei HateAid am meisten?
Erst bei HateAid habe ich verstanden, warum ich vertiefte Kenntnisse im Straf-, Zivil- und Öffentlichen Recht brauchte. Schon in den ersten Wochen schrieb ich eine Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf, kurz darauf saß ich als Sachverständige im Rechtsausschuss des Bundestags. Dabei hatte ich das Gefühl, Recht mitzugestalten statt nur darüber zu streiten. Auch als Anwältin gebe ich nie auf, bevor ich eine gute Lösung gefunden habe.

Was war bisher der Fall, der Sie am meisten bewegt hat?
Es gibt viele drastische Einzelfälle, sexualisierte Deepfakes, veröffentlichte Privatadressen, Morddrohungen, die ich schwer vergessen kann. Sie treiben mich an, digitale Gewalt systemisch anzugehen. Am meisten bewegen mich unsere Grundsatzprozesse gegen Plattformen wie X, Meta oder Google. Unsere erste Klage war der Fall Renate Künast gegen Meta, das Verfahren liegt inzwischen beim Bundesgerichtshof. Damit schreiben wir Rechtsgeschichte.

Wie hat sich die Rechtsdurchsetzung gegen digitale Gewalt in den letzten Jahren verändert?
Es gibt heute mehr Rechtsprechung, und die Menschen wissen eher, dass sie sich wehren können. Gleichzeitig erleben wir einen Backlash: In Deutschland hat sich ein Narrativ rund um angebliche Zensur etabliert, das einen regelrechten Kulturkampf ausgelöst hat. Uns geht es um die konsequente Anwendung geltenden europäischen Rechts. Hinzu kommt Druck aus den USA: Gegen mich und meine Kollegin Anna-Lena von Hodenberg hat die US-Regierung wegen unserer Arbeit Einreiseverbote verhängt. Eingeschüchtert hat uns das nicht.

E-Paper karriereführer wirtschaftswissenschaften 2026.2027 – Mensch-Maschine-Management: Wie KI neue Karrierewege schafft

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