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Neue Regeln für die Kennzeichnung von KI-Inhalten

Die Europäische Kommission hat einen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung künstlich erzeugter oder manipulierter Inhalte veröffentlicht. Er soll Anbieter und professionelle Nutzer generativer KI dabei unterstützen, die Transparenzpflichten des AI Acts umzusetzen. Diese gelten seit dem 2. August 2026 und erfassen unter anderem Deepfakes sowie bestimmte KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse. Auch bei der direkten Interaktion mit einem KI-System müssen Nutzerinnen und Nutzer grundsätzlich informiert werden. Der freiwillige Kodex beschreibt praktische Maßnahmen zur Kennzeichnung und maschinenlesbaren Erkennung entsprechender Inhalte. Damit gewinnt die rechtssichere Gestaltung generativer KI für Unternehmen, Medien und juristische Beratung weiter an Bedeutung.

Neue Regeln für angehende Fachanwält*innen

Die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer hat die Anforderungen für mehrere Fachanwaltschaften angepasst. Im Strafrecht zählen künftig auch Grundzüge der internationalen Rechtshilfe zu den nachzuweisenden besonderen Kenntnissen. Im Handels- und Gesellschaftsrecht kommen Grundzüge des Vereins- und Stiftungsrechts hinzu. Für die Fachanwaltschaft Sportrecht wird die Anrechnung von Fällen aus der Sportgerichtsbarkeit, Sportschiedsgerichtsbarkeit und weiteren rechtsförmlichen Verfahren erweitert. Auch sportrechtliche Bezüge des Persönlichkeitsrechts werden ausdrücklich erfasst. Die Änderungen treten am 1. Oktober 2026 in Kraft. Sie zeigen, wie sich Spezialisierungswege an neue grenzüberschreitende und fachübergreifende Anforderungen der anwaltlichen Praxis anpassen.

Karlsruhe prüft weitreichende Polizeibefugnisse

Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli 2026 über zentrale Vorschriften des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes verhandelt. Gegenstand einer abstrakten Normenkontrolle und einer Verfassungsbeschwerde sind Befugnisse, die polizeiliche Maßnahmen bereits im Vorfeld einer konkreten Gefahr ermöglichen. Im Zentrum steht die 2017 eingeführte Eingriffsschwelle der sogenannten drohenden Gefahr. Sie erlaubt der Polizei, Sachverhalte aufzuklären und die Entstehung einer Gefahr für bedeutende Rechtsgüter zu verhindern. Das Verfahren wirft grundlegende Fragen zu Verhältnismäßigkeit, Bestimmtheit und Grundrechtsschutz auf. Eine Entscheidung steht noch aus.

Von Sonja Theile-Ochel

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