Josephine Ballon studierte Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam und ist seit 2018 Rechtsanwältin. Im November 2019 wurde sie Head of Legal bei HateAid, seit September 2023 leitet sie die Organisation gemeinsam mit Anna-Lena von Hodenberg als Geschäftsführerin. Sie setzt sich dafür ein, die rechtlichen Voraussetzungen für Betroffene digitaler Gewalt zu verbessern, und war mehrfach als Sachverständige im Rechts- und Digitalausschuss des Bundestags sowie im Europäischen Parlament geladen. Bis Dezember 2025 saß sie im ersten Beirat des Digital Services Coordinators in Deutschland. Im Oktober 2025 hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier Anna-Lena von Hodenberg für ihr Engagement bei HateAid das Bundesverdienstkreuz verliehen. Die Fragen stellte Sonja Theile-Ochel
Wie sind Sie von der klassischen Anwaltstätigkeit zu HateAid gekommen?
Ich war gut ein Jahr als Anwältin zugelassen, als ich zu HateAid kam. Zuvor hatte ich bei einem Legal-Tech-Unternehmen Verbraucher*innenrechte durchgesetzt und gesehen, wie schwer Menschen an ihr Recht kommen, wenn auf der Gegenseite große Konzerne stehen. Mit digitaler Gewalt hatte ich mich schon im Referendariat ehrenamtlich beschäftigt, deshalb bewarb ich mich bei HateAid, der ersten bundesweiten Beratungsstelle für Betroffene digitaler Gewalt. Als Juristin fand ich das Internet spannend, weil es dort ein riesiges Durchsetzungsdefizit von Nutzer*innenrechten gibt.
Was macht digitale Gewalt für Betroffene besonders belastend, im Vergleich zu anderen Formen von Gewalt?
Verschiedene Formen von Gewalt gegeneinander auszuspielen bringt nichts. Digitale Gewalt trifft jede Person in sozialen Netzwerken, prominent oder privat, und verändert unsere Debattenkultur. Schon 2019 trauten sich 50 Prozent der Internetnutzenden nicht mehr, sich an politischen Debatten zu beteiligen, vor allem Menschen, die wegen Herkunft, Religion, sexueller Orientierung oder politischem Engagement angefeindet werden. Davon profitiert eine laute, aggressive Minderheit.
Welche juristischen Kompetenzen aus dem Studium nutzen Sie bei HateAid am meisten?
Erst bei HateAid habe ich verstanden, warum ich vertiefte Kenntnisse im Straf-, Zivil- und Öffentlichen Recht brauchte. Schon in den ersten Wochen schrieb ich eine Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf, kurz darauf saß ich als Sachverständige im Rechtsausschuss des Bundestags. Dabei hatte ich das Gefühl, Recht mitzugestalten statt nur darüber zu streiten. Auch als Anwältin gebe ich nie auf, bevor ich eine gute Lösung gefunden habe.
Was war bisher der Fall, der Sie am meisten bewegt hat?
Es gibt viele drastische Einzelfälle, sexualisierte Deepfakes, veröffentlichte Privatadressen, Morddrohungen, die ich schwer vergessen kann. Sie treiben mich an, digitale Gewalt systemisch anzugehen. Am meisten bewegen mich unsere Grundsatzprozesse gegen Plattformen wie X, Meta oder Google. Unsere erste Klage war der Fall Renate Künast gegen Meta, das Verfahren liegt inzwischen beim Bundesgerichtshof. Damit schreiben wir Rechtsgeschichte.
Wie hat sich die Rechtsdurchsetzung gegen digitale Gewalt in den letzten Jahren verändert?
Es gibt heute mehr Rechtsprechung, und die Menschen wissen eher, dass sie sich wehren können. Gleichzeitig erleben wir einen Backlash: In Deutschland hat sich ein Narrativ rund um angebliche Zensur etabliert, das einen regelrechten Kulturkampf ausgelöst hat. Uns geht es um die konsequente Anwendung geltenden europäischen Rechts. Hinzu kommt Druck aus den USA: Gegen mich und meine Kollegin Anna-Lena von Hodenberg hat die US-Regierung wegen unserer Arbeit Einreiseverbote verhängt. Eingeschüchtert hat uns das nicht.


