Lebensmittelrechtler

Wenn man hört „ein Ei sieht wie das andere aus“, dann meint jemand damit, dass alle Eier gleich sind. Hört ein Jurist diesen Satz, dann denkt er beispielsweise: In welcher Eiercharge könnte wohl das Insektenvernichtungsmittel Fipronil sein? Von Guido Kröger, Anwaltssozietät Kröger & Tillmann

Schon vor hunderten von Jahren sollte das Lebensmittelrecht den Verbraucher vor minderwertigen, gefälschten oder hygienisch bedenklichen Lebensmitteln schützen und für eine ausreichende Vorratshaltung sorgen. Dieser Aufgabe dienten beispielsweise die Überwachung der Märkte sowie der Garküchen und Läden, die Festsetzung von Höchstpreisen für Lebensmittel sowie das Vorgehen gegen Täuscher und Betrüger. Schon die alten Römer verfassten lebensmittelrechtliche Gesetzeswerke wie den Codex Justinianus. Das heutige nationale und europäische Lebensmittelrecht kann also auf eine lange Tradition zurückschauen. Heute sind die Hauptquellen des Lebensmittelrechts die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts sowie das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Dieses beinhaltet unter anderem umfangreiche Regelungen zum Schutz der Gesundheit, zu Lebensmittelzusatzstoffen sowie Vorschriften zum Schutz vor Täuschung. Das LFGB regelt darüber hinaus den Verkehr mit Futtermitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen. Die Regelungen zur Vermarktung und Bewerbung von Lebensmitteln haben indes auch Schnittstellen zum Arzneimittelrecht. Hier geht es um die Abgrenzung von Lebensmitteln zu pharmazeutischen Produkten, wozu ein detailliertes Fachwissen erforderlich ist. Auch im allgemeinen Wettbewerbsrecht und speziell im Heilmittelwerberecht sollte der Lebensmittelrechtler versiert sein. Zusammengefasst gehören zu den wichtigsten Themen des Lebensmittelrechts: Die Regelungen über die Verkehrsfähigkeit von Lebensmitteln, das Kennzeichnungsrecht, das Zusatzstoffrecht, das Rückstandsrecht, die Produkthaftung bei Lebensmitteln, die Sorgfaltspflichten des Herstellers, eine Vielzahl von Regelungen für einzelne Produktkategorien sowie die Regelungen zur Vermarktung, insbesondere die Bewerbung von Lebensmitteln. In all diesen Bereichen vertritt der Lebensmittelrechtler seine Mandanten beziehungsweise berät sie, die vor allem aus dem Bereich der Lebensmittelproduzenten kommen. Das Lebensmittelrecht und die zahlreichen angrenzenden Rechtsgebiete bieten Berufseinsteigern eine große Chance, ihr erworbenes Fachwissen in der Praxis im Berufs- und Wirtschaftsleben zu nutzen. Wer sich darauf einlässt und auch oft mühevolle juristische Detailarbeit nicht scheut, kann seine Chancen als Spezialist auf dem Arbeitsmarkt deutlich verbessern.

Kosmetikrechtler

Im Kosmetikrecht geht es darum, die Mandanten von der Produktentwicklung über die Ausgestaltung bis hin zum Vertrieb zu unterstützen. Es ergibt sich daher ein weites Tätigkeitsspektrum über die stoffliche Zusammensetzung, Herstellung und Kennzeichnung der kosmetischen Mittel sowie mögliche Vertriebsregularien. Von Katharina Gitmann, Rechtsanwältin bei horak. Rechtsanwälte, Hannover

Aufgrund der Vielzahl der zu beachtenden Normen kommt es regelmäßig zu Verstößen der Marktteilnehmer. Viele erscheinen auf den ersten Blick als unwesentlich, allerdings geht es im Bereich des Kosmetikrechts im besonderen Maße darum, den Endkunden vor nicht ordnungsgemäßen oder unrechtmäßig gekennzeichneten kosmetischen Mitteln zu schützen, da die Produkte in unmittelbaren Kontakt mit dem Körper des Konsumenten kommen und somit ein erhöhtes Gefahrpotenzial bergen. Das Kosmetikrecht ist ein spezielles Rechtsgebiet und weist neben den allgemeinen Grundsätzen des Wettbewerbsrechts nationale und insbesondere europäische Regelungen – hier ist die EU-Kosmetikverordnung hervorzuheben – für die Kennzeichnung und Bewerbung von kosmetischen Mitteln auf. Einzubeziehen sind gegebenenfalls auch die Vorschriften des Heilmittelwerberechts, soweit eine krankheitsbezogene Bewerbung der Kosmetika erfolgt. So ergeben sich regelmäßig Probleme bei der Auslobung der Wirkung der Produkte, vor allem bei gesundheitsbezogenen Angaben. Die Vorschriften unterliegen aufgrund der steten Forschung und Entwicklung in der Kosmetikbranche sowie möglicher Umklassifizierungen von Inhaltsstoffen oder Produkten einem fortlaufenden Wandel. Dies macht das Kosmetikrecht zu einer spannenden Materie. Hinzu kommt, dass dieses noch verhältnismäßig junge Rechtsgebiet in der Rechtsprechung immer mehr Relevanz findet. Neben den besagten Kennzeichnungsvorschriften geht es im Kern zunächst darum, das Produkt korrekt einzuordnen. So gilt es, mögliche Kosmetika von Medizinprodukten oder Arzneimitteln abzugrenzen. Die Einordnung hängt wesentlich von einem Inhaltsstoff sowie von der stofflichen Zusammensetzung ab. Im Gegensatz zu Arzneimitteln sind kosmetische Mittel nicht zulassungspflichtig und müssen kein amtliches Zulassungsverfahren durchlaufen. Zu unseren Mandanten gehören mittelständische und große Unternehmen, die Kosmetikprodukte überwiegend online oder über den stationären Einzelhandel vertreiben. Die umfassende Beratung hinsichtlich der stofflichen Zusammensetzung als auch die Prüfung eines Produktetiketts gehören ebenso zu den Aufgaben im Kosmetikrecht wie die Unterstützung bei der Rechtsdurchsetzung des Mandanten gegen Mitbewerber, die gegen die einschlägigen Vorschriften verstoßen. Dies erfolgt im Regelfall durch Abmahnungen und – sofern notwendig – gerichtliche Eilverfahren. Insgesamt vereint das Kosmetikrecht somit den Schutz des Verbrauchers mit den schutzwürdigen Interessen der Mandanten vor unlauterem Wettbewerb.

Stiftungsrechtler

Deutsche Stiftungen sind „die Guten“. Das negative Image ihrer ausländischen Pendants, die in der Vergangenheit vielfach zur Finanzierung illegaler Aktivitäten und zum Zweck der Steuerhinterziehung eingesetzt wurden, ist ihnen fremd. Das liegt daran, dass die überwiegende Zahl der deutschen Stiftungen gemeinnützig ist. Stiftungsberater tragen viel Verantwortung, aber vor allem ist Ihre Tätigkeit überaus sinnstiftend. Von Stefan Winheller, LL.M. Tax (USA), Fachanwalt für Steuerrecht und Managing Partner der WINHELLER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt a.M.

Stiftungen fördern Gemeinwohlzwecke wie zum Beispiel Kunst und Kultur, Bildung, Wissenschaft und Forschung, den Natur- und Umweltschutz, die Jugend- und Altenhilfe, die Entwicklungszusammenarbeit oder mildtätige Zwecke. Wer eine gemeinnützige Stiftung in Deutschland gründet, tut dies also selbstlos. Er gibt sein Vermögen aus der Hand und überträgt es auf die Stiftung, damit diese damit gemeinnützig wirken kann. Der Stifter kann das Vermögen übrigens nicht wieder zurückfordern; einmal gestiftet, ist es allein den Stiftungszwecken gewidmet und damit für immer „weg“. Allein das verdeutlicht, welch bedeutsamer Schritt die Gründung einer Stiftung für den Stifter ist. Die Aufgabe des Stiftungsrechtlers ist entsprechend verantwortungsvoll. Den typischen Stifter gibt es übrigens nicht. Ein Klassiker ist sicherlich der erfolgreiche Unternehmer im Alter 60+, der nach und nach beruflich kürzertreten will und dem beispielsweise die Förderung des regionalen Museums am Herzen liegt. In den letzten Jahren sind aber immer häufiger auch junge Menschen „stiften gegangen“. Erben großer Vermögen, aber auch Selfmade- Millionäre, vor allem Internet-Unternehmer, die schon in ihren 20er- oder 30er-Jahren ein ansehnliches Vermögen angesammelt haben, erblicken in der Errichtung von Stiftungen Sinn außerhalb des reinen for-profit Business. Zu den gemeinnützigen Stiftungen gesellt sich eine zweite wichtige Form der Stiftung: die Familienstiftung, die keine gemeinnützigen Zwecke verfolgt, sondern der Familie des Stifters dient, also zum Beispiel die Kinder und Enkel des Stifters finanziell versorgt. Solche Stiftungen werden vielfach im Rahmen der Unternehmens- und Vermögensnachfolge eingesetzt. Wenn sie im „Doppelpack“ mit gemeinnützigen Stiftungen daherkommen, spricht man auch von Doppelstiftungslösungen. Die Kunst des Stiftungsrechtlers besteht darin, sie auf die individuellen Bedürfnisse des Stifters anzupassen, damit der Stifter sämtliche Vorteile nutzen kann. Weil der Stiftungsrechtler immer auch die steuerlichen Auswirkungen seines Tuns im Blick behalten muss, bietet die Stiftungsberatung vor allem steuerlich vorgebildeten Nachwuchsjuristen interessante Karrierechancen in einem unglaublich vielfältigen und abwechslungsreichen Betätigungsfeld. Der Berater trifft auf spannende Persönlichkeiten, die Verantwortung tragen und weit über ihren Tod hinaus denken. Diesen Menschen bei ihrer Lebens- und Generationenplanung behilflich sein zu dürfen, ist in höchstem Maße befriedigend und sinnstiftend.

Die systematische Prävention von Regelverletzungen

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Beim Thema Compliance- Management stellen sich neben den Grundfragen der Unternehmensorganisation auch zentrale Fragen des Unternehmensrechts, der Unternehmensethik sowie der Verantwortung für die Gesellschaft. Martin Schulz, Professor für deutsches und internationales Privatund Unternehmensrecht an der German Graduate School of Management and Law (GGS), erläutert die Zusammenhänge. Die Fragen stellte Christoph Berger

Zur Person

Martin Schulz ist Professor für deutsches und internationales Privat- und Unternehmensrecht und Leiter des Instituts für Compliance und Unternehmensrecht an der GGS in Heilbronn. In seiner Forschung beschäftigt er sich insbesondere mit Fragen der Managerhaftung, dem Thema Recht und Compliance im Unternehmen sowie dem Wissensmanagement für Juristen. Außerdem ist er Herausgeber des Handbuchs „Compliance-Management im Unternehmen – Strategie und praktische Umsetzung“, das 2017 im Deutschen Fachverlag erschienen ist.
Warum ist Compliance-Management in Unternehmen so wichtig? Compliance und Compliance-Management haben sich zu zentralen Fragen der Unternehmensführung entwickelt. Denn sie betreffen die Grundfragen regelkonformen und integren Verhaltens im Unternehmen. Wie lassen sich Unternehmen so führen und organisieren, dass sich die Mitarbeiter regelkonform und redlich verhalten? Was sind die Rahmenbedingungen für ein integres Verhalten? Wie lassen sich die Risiken der „Non-Compliance“ bestmöglich erfassen und steuern? Angesichts der zahlreichen Compliance- Risiken betreffen diese zentralen Fragen einer rechtssicheren und zugleich werteorientierten Führung alle Unternehmen. Wie lassen sich Compliance-Risiken steuern und welche Funktionen übernimmt das Compliance-Management dabei? Die rechtssichere Unternehmensorganisation, insbesondere die systematische Prävention von Regelverletzungen, bildet die Basis eines funktionierenden Compliance-Management- Systems. An erster Stelle steht deshalb die Schutzfunktion. Bei der Risikomanagementfunktion geht es darum, relevante Rechtsrisiken zu identifizieren und diese im Unternehmen wirksam zu steuern. Hinzu kommt die Beratungs- und Informationsfunktion, welche die mit Compliance-Aufgaben betrauten Mitarbeiter gegenüber der Unternehmensleitung wahrnehmen. Mit der Überwachungsfunktion wird schließlich sichergestellt, dass bestehende Regelungen auch eingehalten werden. Wo ist Compliance-Management idealerweise aufgehängt, in der Rechtsabteilung oder Führungsebene? Zunächst ist zu betonen, dass Compliance im Sinne eines regeltreuen und integren Verhaltens eine Aufgabe für jeden Mitarbeiter ist. Was das Compliance- Management, also die Organisation der Rahmenbedingungen für ein solches Verhalten betrifft, hat die Unternehmensleitung allerdings eine besondere Verantwortung. Sie muss dafür sorgen, dass eindeutige Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche für Compliance-Maßnahmen bestehen und Compliance-Risiken systematisch erfasst werden. Die Mitarbeiter sind ausreichend zu informieren und im Umgang mit Compliance-Risiken zu schulen. In größeren Unternehmen werden Compliance-Aufgaben häufig an Compliance-Officer oder andere Unternehmenseinheiten wie etwa die Rechtsabteilung oder das Risikomanagement delegiert. Das führt allerdings nicht zu einer vollständigen Pflichtbefreiung, vielmehr muss die Geschäftsleitung stets sicherstellen, dass sie die richtigen Personen zur Aufgabenwahrnehmung auswählt, diese richtig einweist und die Aufgabenerfüllung kontrolliert.

Legal Tech und Start-ups – die Zukunft des Rechtsmarkts?

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Alle reden über Legal Tech, immer mehr Start-ups werden auch im juristischen Bereich sichtbar. Doch was steckt hinter dem Hype? Gerade für technologische Innovationen zeigt sich der Rechtsmarkt als schwierig. Die inhaltliche Komplexität der Materie und der heterogene Markt haben das „Uber der Anwälte“ bisher verhindert. Gibt es aber nicht doch auch Technologien, die funktionieren, und Start-ups, die für junge Anwälte interessant sein können? Von Michael Grupp, Rechtsanwalt und geschäftsführender Gesellschafter des Automationsdienstleisters Lexalgo in Darmstadt und Mitglied in der Executive Faculty des Bucerius Center of the Legal Profession an der Bucerius Law School in Hamburg

Erinnern Sie sich an Advopolis? Wahrscheinlich nicht – das Start-up versuchte schon 1998 mit einer virtuellen Umgebung Rechtsrat zu vermitteln – online und digital versteht sich. Das Projekt scheiterte allerdings mitten in der Blase des neuen Marktes. Überhaupt blieben Start-ups in der juristischen Branche selten. Online-Urgesteine, wie die QNC GmbH, die schon seit fast 20 Jahren die Plattformen 123Recht.net und frag-einen-Anwalt.de betreibt, oder der Vertragsgenerator der Janolaw AG im Taunus sind die bekannten Ausnahmen.

Lesetipp

Dr. Tobias Fuchs, Partner Leiter Technologie, Medien & Telekommunikation bei der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat sich in einer Mandanten- Information mit „Lawyer 4.0 – Legal Tech, lernfähige Algorithmen und analoges Recht“ beschäftigt: https://goo.gl/tTpDbW
Erst in den letzten Jahren werden auch im juristischen Bereich Start-ups sichtbar – inzwischen sicher um die 50 in Deutschland. Ein Grund dafür ist die generell zugänglichere Technik – Webseiten lassen sich heute per Mausklick erstellen, technologisches Know-how ist leichter verfügbar. Und seit den globalen Erfolgsprojekten Facebook, Google und Co. sind Start-up-Gründungen auch salonfähig geworden und finanzierbar. Ein vitales Ökosystem aus Kapitalgebern, Inkubatoren und zunehmend auch Partnern aus der Industrie ermutigt auch Juristen zum Gründen. Der Trend lässt sich international nachzeichnen, in fast allen Ländern hat die Start-up-Welle inzwischen die juristische Branche erreicht.

Der Rechtsmarkt ist anders

Das ist aber eigentlich nicht selbstverständlich, denn anders als stark produktbezogene Branchen ist der Rechtsmarkt für digitale und innovative Dienste schwer zu beackerndes Land. Das liegt zunächst an der Materie selbst, aber auch an der Marktstruktur: Der Charme und eigentliche Zweck von Start-ups liegt in der Skalierbarkeit: Wachstumsunternehmen werden gegründet, um schnell mit innovativen Technologien oder Geschäftsmodellen zu wachsen und wertgesteigert wieder verkauft zu werden. Das unterscheidet Start-ups von traditionellen Unternehmensgründungen oder der Selbstständigkeit. Diese Skalierbarkeit bestand bis 2010 oft in der Digitalisierung des Vertriebs. Seit 2012 liegen vor allem Automationen im Fokus. Im juristischen Bereich kommen diese Technologien aber an ihre Grenzen: Recht ist kein Produkt, der menschliche Kontakt ist noch immer ein entscheidender Faktor. Ein richtiger E-Commerce für juristische Dienstleistungen hat sich deshalb nicht gebildet. Obwohl mehrere Plattformen wie Jurato aus Berlin oder Advocado aus Greifswald einen Weg gefunden haben, Rechtsrat online zu vermitteln, kommt das Gros der Dienstleistungserbringung auf traditionellem Wege zu Stande. Wer heute innovativ ist, verbessert eher das Google-Ranking, nimmt Youtube-Videos auf oder bietet eine App an. Mehr Technologie lässt das Anwalts- Mandanten-Verhältnis heute kaum zu.

Rechtsberatung ist kein Produkt

Der zweite Grund betrifft die juristische Materie selbst: Rechtsberatung ist Dienstleistung. Und diese Dienstleistungserbringung, die Rechtsfindung, lässt sich nur schwer formalisieren. Die wenigen Ausnahmen sind schnell aufgezählt: Nach den Vorbildern legalzoom. com oder RocketLawyer gibt es zum Beispiel mit SmartLaw, inzwischen von WoltersKluwer übernommen, auch im deutschen Markt Online-Vertragsgeneratoren, die es den Nutzern ermöglichen, individuelle Verträge selbst zu generieren. Das spart Zeit und Geld. Und obwohl die juristische Beratung dabei entfällt, haben sich diese interaktiven Versionen der Musterformularhandbücher für häufige und standardisierbare Vertragstypen etabliert – wie Mietverträge, Arbeitsverträge oder Vereinbarungen im Familien- und Erbrecht.

Linktipp

Eine Auflistung über Legal Tech-Unternehmen in Deutschland findet sich unter: http://tobschall.de/legaltech
Doch darüber hinaus wird es schwierig: Die juristische Materie ist semantisch hochkomplex. Um den Bedeutungsgehalt einer juristischen Formulierung zu erfassen, bedarf es umfangreichen Wissens, Interpretationen und Wertungen. Subsumtionen, die Juristen leicht möglich sind, überfordern den Computer. Die technologischen Möglichkeiten, die in anderen Branchen wie dem Finanzbereich oder der Medizin schnell euphorisieren, helfen im juristischen Bereich, wo Zahlen und Bilddaten kaum eine Rolle spielen, deshalb nicht weiter. Künstliches Textverständnis gelingt nur dort, wo sehr viele und sehr ähnliche Daten das Trainieren von Modellen wie neuronalen Netzen ermöglichen. Legal Tech-Softwareanbieter wie Leverton, Kira oder Epiq können aus großen Vertragsmengen Abweichungen oder Zusammenhänge erkennen. Das beschleunigt zum Beispiel die Due Diligence bei wirtschaftsstrafrechtlichen Ermittlungen oder beim Unternehmenskauf. Aber eine im engeren Sinne juristische Prüfung lässt sich so nicht ersetzen. Auch Projekte wie die Kooperation mit dem IBM Watson Supercomputer, ROSS, bleiben noch konkrete Anwendungsfälle schuldig.

Was funktioniert wirklich?

Start-ups haben sich deshalb auf Bereiche spezialisiert, in denen Automationen trotz dieser Schwierigkeiten möglich sind, wo also Fälle nicht nur sehr ähnlich und sehr häufig, sondern auch mit hohem Formalisierungsgrad vorkommen. So hilft das Potsdamer Start-up flightright.de bei der Abwicklung von Erstattungsfällen nach der Fluggastrechte-Verordnung. Ähnliche Anwendungen gibt es für Bußgeldfälle mit geblitzt.de, für Fahrradunfälle mit bikeright.de oder für Verbraucherverträge mit aboalarm.de. Schon stärker in einen bislang von Anwälten besetzten Markt greifen Anwendungen für Mietrecht, zum Beispiel wenigermiete.de ein. In Unternehmen und großen Rechtsabteilungen, wo sich große und ähnliche Fallmengen ebenfalls bündeln lassen, kommen Legal Tech-Anbieter zum Zug, die bei der Herstellung eigener Prüfungstools helfen: Mit Knowledgetools von Prof. Breidenbach oder dem von der ESA unterstützten Unternehmen Lexalgo können Unternehmen und Kanzleien Expertensysteme selbst entwickeln lassen, die in häufig auftretenden Fällen Aufwand reduzieren. Das jüngst gestartete Berliner Unternehmen Lawlift hilft Kanzleien ganz ohne Entwicklungs- Know-how, eigene interaktive Musterformulare zu erstellen. Zu diesen Anwendungen für Rechtsautomationen kommen vermehrt Management-Tools, die nicht die Rechtsfindung, aber die tägliche Arbeit vereinfachen und verbessern, von Lösungen zur Optimierung von Workflow, Projektmanagement und Kommunikation wie das Frankfurter Unternehmen Streamlaw bis zur Vereinfachung der Stundenerfassung und Rechnungsstellung, wie es beispielsweise von busylamp.de angeboten wird.

Der Blog zum Thema

Dr. Micha-Manuel Bues informiert in seinem „Legal Tech Blog“ zu den Themen Legal Tech, Legal Innovation und Legal Start-ups: http://legal-tech-blog.de

Die Zukunft des Rechtsmarkts bleibt menschlich

Obwohl im Fokus der juristischen Fachpresse, halten sich die umwälzenden Innovationen noch zurück. Das ist trotzdem keine Jobgarantie für Rechtsanwälte, denn die Innovationszyklen werden kürzer. Immer mehr Projekte werden sichtbar und mit der Beteiligung von Wirtschaftskanzleien und Universitäten bildet sich auch in der juristischen Branche ein innovationsfreundliches Klima. Für junge Juristen bedeutet die Entwicklung der letzten Jahre vor allem: Technologie wird Erfolgsfaktor. Anwälte müssen nicht unbedingt Programmieren lernen, aber der natürliche und proaktive Umgang mit technologischen Neuerungen wird auch für Juristen ab heute über den langfristigen Erfolg entscheiden. Wenigstens in diesem Punkt sind wir anderen Branchen sehr ähnlich. Wir Anwälte brauchen den Roboter-Anwalt nicht zu fürchten – wohl aber den Anwalt, der sich mit Robotern auskennt.

Das besondere elektronische Anwaltspostfach

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Ab 1. Januar 2018 wird das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) Pflicht – ein Kommunikationssystem, mit dem alle zugelassenen Rechtsanwälte am elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten teilnehmen werden. Von Christoph Berger Am 28. November 2016 ist das beA in Betrieb gegangen. Doch noch ist es für zugelassene Rechtsanwälte nicht verpflichtend. Dies wird sich allerdings am 1. Januar 2018 ändern: Ab diesem Zeitpunkt müssen Rechtsanwälte Zustellungen von Gerichten und Behörden entgegennehmen können, das beA wird ein etablierter Kommunikationsweg unter Anwälten werden, die miteinander elektronisch korrespondieren. „Schriftsätze auf Papier werden bald der Vergangenheit angehören“, sagte Rechtsanwalt Ekkehart Schäfer, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, bei der Bekanntgabe des ursprünglichen Starttermins des Systems – einst war die Aufnahme des Betriebs für September 2016 geplant gewesen. Dieser musste allerdings wegen zwei einstweiliger Anordnungen abgesagt werden Inzwischen hat das AGH Berlin die Anordnungen aufgehoben. Somit wird das beA das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach EGVP ablösen. Auch mit dem war es möglich, Schriftsätze und andere Dokumente auf elektronischem Weg der Justiz zu übermitteln. Allerdings waren die rechtlichen Grundlagen dazu in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Dies ist beim beA anders: Mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (ERV-Gesetz) wurde die Rechtslage bundesweit vereinheitlicht.

Seminar-Tipp

Die Hans Soldan GmbH bietet zusammen mit der Beratungsfirma Rubis & Hill derzeit Inhouse-Schulungen für Kanzleien rund um das beA an. Dabei geht es vor allem um Hinweise für das haftungsfreie und effiziente Arbeiten mit dem Postfach. Weitere Informationen unter: www.soldan.de/weiterbildung/renos/bea-inhouse-seminar
Laut der Bundesrechtsanwaltskammer bietet das beA mehr als ein normales E-Mail-Postfach: Mit einem Rechteverwaltungssystem kann Mitarbeitern und Kollegen die Möglichkeit eingeräumt werden, auf ein Postfach zuzugreifen. So können der Postein- und -ausgang bearbeitet, Termine und Fristen notiert, Empfangsbekenntnisse vorbereitet und Entwürfe von unterschiedlichen Bearbeitern gefertigt werden. Um an der verbindlichen elektronischen Kommunikation teilzunehmen, ist eine aus drei Schritten bestehende Erstregistrierung erforderlich. Zuerst haben sich Anwender gegenüber dem System mit ihrer beA-Karte und der dazugehörigen PIN zu authentifizieren. Die beA-Karten sind bei der Bundesnotarkammer mit einer von der Bundesrechtsanwaltskammer genannten Identifikationsnummer, der persönlichen Antragsnummer oder der SAFE-ID zu beantragen. Daraufhin ist eine Sicherheitsfrage auszuwählen bevor im dritten und letzten Schritt die Möglichkeit besteht, eine E-Mail-Adresse zu hinterlegen, an die im Falle eines Posteingangs im beA eine Benachrichtigung geschickt wird. „Wir sind stolz, dass wir diesen so wichtigen Baustein für den elektronischen Rechtsverkehr jetzt auf den Weg gebracht haben“, resümiert Schäfer. „Endlich kann nun der notwendige technische Fortschritt in das Rechtswesen Einzug halten.“

Wissen aufbauen

Sich neu auszurichten und auf sich verändernde Umfelder zu reagieren, dies ist eine der großen Herausforderungen der heutigen Zeit. Der karriereführer stellt hier eine kleine Auswahl von Master- und MBA-Studiengängen vor, mit denen dies gelingen kann. Von Stefan Trees

Portale

Voll integriert

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Elisabeth Signing Fosso spezialisierte sich im Rahmen ihres Jurastudiums auf Wirtschaftsrecht – und setzt in ihrer Promotion ein besonderes Augenmerk auf das Kartellrecht. Wissen, das sie in ihrer Anwalts-Wahlstation erfolgreich einbringen konnte.

Nach meinem Examen 2012 arbeitete ich erst einmal drei Jahre am Lehrstuhl für Wirtschaftsrecht und habe eine Promotion im Bereich des Kartellrechts begonnen. Im Oktober 2015 begann ich dann mit meinem Referendariat und dem Durchlauf meiner Stationen: die Verwaltungsstation beim Bundeskartellamt, für die Anwaltsstation wählte ich die Kanzlei Oppenhoff. Nur dort hatte ich mich beworben. Zum einen war mir die Kanzlei empfohlen worden, zum anderen ganz speziell meine dortige Ausbilderin. Ich war dort vor allem im Bereich der Prozessführung tätig – mit der Schnittstelle zum Kartellrecht. Beide Bereiche kennenzulernen, war von Anfang an mein Wunsch gewesen.

Buchtipp der Redaktion

Hans-Georg Schulze: Referendariat in der internationalen Großkanzlei. LegalArt 2017. Kindle Edition 6,90 Euro. Zur Person Elisabeth Signing Fosso ist 30 Jahre alt und studierte Jura an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.
Die Kanzlei betreut ein großes Schadensersatzverfahren im Bereich des Kartellrechts, im Rahmen des sogenannten Zuckerkartells. Hierbei arbeitet das Prozessführungs- und das Kartellrechts-Team sehr eng zusammen. Mir gefiel besonders gut, dass ich vom ersten Tag an als festes Teammitglied aufgenommen wurde, an sämtlichen Besprechungen teilnahm, sämtliche Infos geteilt wurden und ich meine Aufgaben im Rahmen des Mandats über den gesamten Zeitraum betreute. Zudem fuhr ich zu Parallelprozessen und fertigte für die Informationsgewinnung Protokolle an. Es war zum Beispiel sehr interessant zu sehen, wie man als Team einen 200-Seiten langen Schriftsatz aufbaut. Abseits dieses Großverfahrens betreute ich kleinere Verfahren: Ich verfasste Mitschriftsätze, kommunizierte mit den Mandanten oder erstellte selbstständig kleinere Vertragsentwürfe – machte alles, was die Anwaltstätigkeit umfasst. Spannend war in dieser Zeit auch meine erste Teilnahme an einem Schiedsverfahren. Herausfordernd war die Art der Kommunikation mit den Mandanten, die Übersetzung der Rechtssprache für Nicht-Juristen – dabei gleichzeitig über Risiken zu informieren, einen Rat zu erteilen und dem Mandanten trotzdem noch eine Wahlmöglichkeit zu geben. Im Juni 2017 habe ich nun mein 2. Examen geschrieben und absolviere derzeit meine Wahlstation beim Amtsgericht, um noch andere Bereiche bei Gericht und die Arbeit „auf der anderen Seite“ des Richtertisches zu erleben. In welchem Bereich ich dann tatsächlich starten werde, entscheide ich anschließend – es soll der Bereich werden, in dem ich meine Fähigkeiten am besten einsetzen kann.

Psychisch belastend

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Laut dem aktuellen Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse sind die psychisch bedingten Fehlzeiten von 2006 bis 2016 um 86 Prozent angestiegen. Zu den zwölf Top-Diagnosen, die Ursache für die meisten Fehlzeiten sind, zählen unter anderem Anpassungs- und Belastungsstörungen. Mit psychischen Belastungen am Arbeitsplatz hat sich auch Rechtsanwältin Ulrike Wewers in einem Fachbuch auseinandergesetzt. Im karriereführer beschreibt sie, um was es in dem Buch geht. Von Ulrike Wewers, Rechtsanwältin und Autorin des Buchs „Psychische Belastung am Arbeitsplatz“

Die Arbeitnehmergesundheit ist ein Schutzgut unseres Rechts mit Verankerung im Grundgesetz (Art. 1,2 GG) und weiteren Gesetzen. Der Arbeitgeber darf daher Arbeitnehmern kein Arbeitsumfeld oder Aufgaben zuweisen, die sich negativ auf die Gesundheit des Arbeitnehmers auswirken. Das gilt auch für die psychische Gesundheit. Die Gesundheitsgefährdung durch „psychische Belastung“ unterliegt den gleichen Regelungen wie zum Beispiel die Gefährdung durch Giftstoffe oder gefährliche Maschinen. Daher hat der Arbeitgeber auch in Bezug auf die psychische Belastung am Arbeitsplatz eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und zu ermitteln, ob entsprechende Risiken vorliegen. Doch was versteht der Gesetzgeber eigentlich unter psychischer Belastung? Gemeint ist jede mentale Belastung, die aus einem fehlorganisierten oder entgleisten Arbeitsumfeld entsteht und für den Arbeitnehmer die wiederkehrende, anstrengende und zusätzliche Konzentration auf Themen über seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung hinaus bedeutet. Hierzu gehört nicht nur die mengenmäßige und zeitliche Überlastung, sondern zum Beispiel auch hohe Verantwortung trotz geringem Einfluss, widersprüchliche Anweisungen des Vorgesetzten, fachliche Unter-/Überforderung, fehlende Anerkennung, Umstrukturierung des Arbeitsplatzes in kurzen Abständen, Personalmangel, Mobbing/Bossing, zu geringe Wertschätzung, fehlende Unterstützung, et cetera.

Das Buch zum Thema

Cover Psychische BelastungUlrike Wewers: Psychische Belastung am Arbeitsplatz. Deutscher Anwalt Verlag 2017. 39,00 Euro.
Eine anhaltende psychisch belastende Situation kann zur Gesundheitsgefährdung werden. Oft gelangt der betroffene Arbeitnehmer zunächst in einen Burnout-Prozess, der schließlich in der ernsthaften und anerkannten Erkrankung des Chronischen Erschöpfungssyndroms (CES) endet. In der Regel muss der Betroffene hier mit mehreren Monaten der Arbeitsunfähigkeit rechnen. Dies bedeutet meist einen massiven Einbruch in der angestrebten Karriere. Auch wenn der Versuch des Arbeitnehmers lobenswert ist, zunächst das Arbeitspensum oder andere Schwierigkeiten am Arbeitsplatz eigenständig bewältigen zu wollen, ist dies selten zielführend. So sollte der Arbeitgeber über die belastende Situation in Form einer schriftlichen Überlastungsanzeige des Arbeitnehmers frühzeitig informiert werden. Bleibt die Abhilfe durch den Arbeitgeber aus, sollte eine Priorisierungsanforderung an den Vorgesetzten gerichtet werden, um die Verantwortung für nicht erledigte Arbeit abzuwenden. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten stets gemeinsam nach Abhilfemaßnahmen suchen. Andernfalls drohen dem Arbeitnehmer Gesundheitsschäden und dem Arbeitgeber Vorwürfe wegen Gesundheitsgefährdung, die zu Schadensersatzansprüchen des Arbeitnehmers führen können.

Schrift-Sätze für Juristen

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RECHTSPHILOSOPHIE

Cover RechtsphilosophieKatharina Gräfin von Schlieffen und Jenny Nolting haben mit „Rechtsphilosophie“ ein Grundlagenbuch geschrieben, in dem die wichtigsten Philosophen vergangener Jahrhunderte und deren Gedanken zu Recht und Gerechtigkeit vorgestellt werden. Da jede der Philosophien mit einem höchstrichterlichen Urteil der Gegenwart in Verbindung gebracht wird, werden neben historischen Einmaligkeiten auch zeitübergreifende Rechtskonzepte deutlich. Katharina Gräfin von Schlieffen, Jenny Nolting: Rechtsphilosophie. utb 2017. 24,99 Euro.

DEM BURNOUT-SYNDROM VORBEUGEN

Cover BurnoutDie Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Iris Riffelt erklärt in der Neuauflage ihres Buches „Zwischenstopp Burnout“, welche arbeitsrechtlichen Gesichtspunkte und finanziellen Fragen geklärt sein sollten, bevor die Notbremse bei den ersten Anzeichen eines Burnouts gezogen wird. Damit zeigt sie, dass und wie man aus dem Berufsleben aussteigen kann und welche Auswirkungen das auf das Einkommen hat. Ein weiterer Schwerpunkt des Fachbuchs ist der berufliche Wiedereinstieg für alle, die sich auf dem Weg der Besserung befinden und sich zutrauen, ihre Arbeit Stück für Stück wieder aufzunehmen. Iris Riffelt: Zwischenstopp Burnout. Wiley-VCH, 2. Auflage 2017. 16,99 Euro.

JURISTISCHES KABARETT

Werner KoczwaraSpiegel Online ernannte Werner Koczwara einst zum „Erfinder des juristischen Kabaretts“. Das mag daran liegen, wie er selbst schreibt, dass er realsatirische Paragrafen und unfreiwillig komische Urteile präsentiert und dadurch die Komik des Justizstandor ts Deutschland auslotet . Koczwara tritt dabei auch regelmäßig in Gerichtssälen und bei juristischen Kongressen auf. Programme seines bereits 1983 begonnenen Schaffens tragen beispielsweise die Titel „Am achten Tag schuf Gott den Rechtsanwalt“, „Tyrannosaurus Recht“ oder „Einer flog übers Ordnungsamt“. Erstgenanntes erschien 2010 auch als Buch. 2017 erhielt Werner Koczwara den Hauptpreis beim Baden-Württembergischen Kleinkunstpreis 2017. Weitere Infos unter: www.koczwara.de

FAST ALLES IST ERLAUBT

Cover Garantiert nicht strafbarDie Gesetze wimmeln laut den TV-bekannten Anwälten Stephan Lucas und Dr. Alexander Stevens nur so von Widersprüchen und Lücken: Ob Verkehrsrowdy, Schwarzfahrer oder Dokumentenfälscher – wir alle dürfen viel mehr, als wir glauben. Lucas und Stevens geben in ihrem Buch „Garantiert nicht strafbar“ mit Fachkenntnis und viel Witz Einblick in die Welt des Strafgesetzbuchs. Danach gilt: Fast alles ist erlaubt – man muss nur die richtigen Paragrafen kennen! Stephan Lucas, Dr. Alexander Stevens: Garantiert nicht strafbar. Knaur TB 2017. 12,99 Euro.

NEUE FÄLLE VON DEUTSCHLANDS BEKANNTESTEM FORENSIK-SPEZIALISTEN

Cover Die Zeichen des TodesIn dem neuen Sachbuch des Rechtsmediziners Professor Michael Tsokos geht es um Mord und Totschlag, um Verbrechen und rohe Gewalt. Er stellt Fälle vor, in denen er mit seiner rechtsmedizinischen Expertise den Ermittlungsbehörden entscheidende Hinweise geben konnte. Und in denen es immer um die Frage geht: War es Mord, Suizid ein Unfall – oder war es ein natürlicher Tod? Tsokos folgt den Spuren des Verbrechens und fügt die Indizien zu einem schlüssigen Gesamtbild zusammen, das zur Rekonstruktion des Geschehens führt. Michael Tsokos: Die Zeichen des Todes. Droemer HC 2017. 19,99 Euro.

DENKANSTÖSSE ZU DEN GROSSEN FRAGEN DES LEBENS

Cover KindheitFür den gelernten Rechtsanwalt und Richter Heribert Prantl gibt es nur zwei Themen, über die zu reden sich wirklich lohnt: die Liebe und den Tod. Mit diesen existenziellen Fragen beschäftigt er sich auch in seinem Buch „Kindheit. Erste Heimat“. Darin geht es um Familien als ein Ort, der Sicherheit, Schutz und Nähe gibt: Jeder Ort, an dem Kinder das erfahren, ist Familie. Prantl wirbt im Umgang mit Kindern für eine antiautoritäre Autorität des Herzens. Und er fragt schließlich, wie das Leben im Sterben aussieht. Heribert Prantl: Kindheit. Erste Heimat. Ullstein 2017. 9,99 Euro.

DON‘T WORRY, BE MAMI

Cover dont worryAls der Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Sandra Runge am ersten Tag nach der Elternzeit die Kündigung überreicht wurde, war ihr klar: (Werdende) Eltern benötigen dringend Hilfe, sowohl gegenüber Arbeitgebern als auch im undurchsichtigen Paragrafen- und Behördendschungel. Also schrieb sie den Eltern-Rechtsratgeber „Don‘t worry, be Mami“ mit vielen nützlichen Tipps und Tricks, Checklisten und Mustertexten, verpackt in lustig-skurrile Alltagsgeschichten. Über ihre Erfahrungen, die mit zahlreichen Hilfestellungen garniert sind, bloggt sie auch auf www.smart-mama.de. Sandra Runge: Don‘t worry, be Mami. Blanvalet 2017. 12,99 Euro.

WISSENSBOX RECHT

Mit „Betrieb 4.0 machen!“ unterstützt das Mittelstand 4 .0-Kompetenzzentrum Chemnitz mittelständische Unternehmen in Sachsen und Umgebung bei der Erschließung der technologischen und wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung, Vernetzung und Anwendung von Industrie 4.0. Dabei geht es nicht nur um Systeme und Prozesse, sondern auch um rechtliche Fragen. So werden in der „Wissensbox Recht“ Literatur und Rechtsvorschriften zum Themenfeld 4 .0 vorgestellt, rechtliche Fragen aus laufenden Projekten erläutert sowie relevante Rechtsprechungen au geführt. Weitere Infos unter: http://betrieb-machen.de/wissensbox-recht-4-0

Constantin Schreiber im Gespräch

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Constantin Schreiber, Jahrgang 1979, arbeitete nach einem Jura-Studium mehrere Jahre als Reporter in Beirut und Dubai. Er volontierte bei der Deutschen Welle und war drei Jahre als Medienreferent im Auswärtigen Amt tätig. Von 2012 bis 2017 war er Moderator und Chef vom Dienst bei n-tv. Für die deutsch-arabische Sendung „Marhaba – Ankommen in Deutschland“, in der er Flüchtlingen das Leben in unserem Land erklärt, wurde er 2016 mit dem Grimme- Preis ausgezeichnet. Seit diesem Jahr moderiert er die Tagesschau, das ARDNachtmagazin und das NDR-Medienmagazin Zapp. Zudem ist Schreiber Bestsellerautor mehrerer Sachbücher. Die Fragen stellte Christoph Berger

Constantin Schreiber, Foto: Tagesschau.de/Norddeutscher-Rundfunk
Constantin Schreiber, Foto: Tagesschau.de/Norddeutscher-Rundfunk
Herr Schreiber, schaut man sich Ihren Lebenslauf an, vermittelt sich einem schnell der Eindruck, dass eine Ihrer Leidenschaften die arabische Welt ist. Bereits als Jugendlicher verbrachten Sie eine längere Zeit in Syrien. Wodurch wurde diese Leidenschaft entfacht und was reizt Sie bis heute an der arabischen Kultur? Das war tatsächlich Zufall. Gute Freunde meiner Eltern kamen aus Syrien. Und die luden mich während meiner Schulzeit immer wieder ein, um Kultur und Sprache kennenzulernen. Irgendwann habe ich das Angebot angenommen. So lebte ich bei der christlich-syrischen Familie und erhielt Einblick. Erst da habe ich begonnen, mich intensiv mit der Kultur auseinanderzusetzen. Spannend dabei ist, dass die Region in unserer Nachbarschaft liegt – Damaskus liegt näher als die Kanarischen Inseln. Interessant ist auch, dass diese Kultur, die uns beeinflusst, so grundsätzlich anders ist: im Grunde diametral in vielen Bereichen zu unseren Vorstellungen. Wie kam es dann zu dem Jura-Studium? Ich hatte keine andere Idee. Es gibt ja den Satz „Mit dem Jura-Studium macht man nichts falsch“. Letztlich ist es auch so. Mit dem Studium hält man sich sehr vielfältige Optionen bezüglich des Arbeitslebens offen. Hatten Sie es jemals in Erwägung gezogen, nach dem Studium Anwalt zu werden? Am Anfang meines Studiums hatte ich eher gedacht, dass ich mal Richter werde. Das Richter-Praktikum fand ich dann aber sehr ernüchternd. Sie haben sich nach dem Studium dann für den Journalismus entschieden. Hilft Ihnen das Jura-Studium trotzdem noch? Weniger inhaltlich. Das Studium ist aber sehr fleißorientiert. Dafür muss man sich strukturieren und es gehört Selbstdisziplin dazu – auch der Umgang mit sehr komplexen Aufgaben. Das habe ich mir erst im Studium angeeignet. Und davon profitiere ich heute noch. Die arabische Welt beschäftigte Sie später jedoch auch noch in anderer Weise: So schrieben Sie nicht nur Bücher über die Region und Kultur, sondern erklärten zum Beispiel in der Fernsehsendung „Marhaba – Ankommen in Deutschland“ auf Arabisch mit deutschen Untertiteln die Deutschen und das hiesige Leben. Sehen Sie sich auch als eine Art Übersetzer oder Brückenbauer? Als Journalist übersetze ich nicht nur, sondern ordne auch ein: ein Brückenbauer mit kritischem Blick. Das ist es, was es in ganz vielen Bereichen meiner Meinung nach heutzutage auch braucht.
Weitere Informationen zu Constantin Schreiber unter: http://intern.tagesschau.de/author/cschreiber/
Um Brücken zwischen Kulturen bauen zu können, muss man den jeweiligen Kulturen zuhören – eine Eigenschaft, die auch für die journalistische und juristische Arbeit unerlässlich ist. Kommt das einander Zuhören heute zu kurz? Die Situation ist wohl der allgemeinen Beschleunigung geschuldet. Wir hören uns heute weniger zu, vielmehr wird alles visuell transportiert. Nehmen Sie als Beispiel die sozialen Medien: Dort sehen wir viel mehr als dass wir zuhören. Daher kommt dieser Aspekt sehr viel zu kurz. Ist der Journalismus für Sie auch ein Weg, in der Gesellschaft Verantwortung zu übernehmen? Der Journalismus ist inzwischen ins Kreuzfeuer der Kritik geraten, beinhaltet aber trotzdem eine gesellschaftliche Aufgabe – je nachdem wo man tätig ist. Bei der Tagesschau bemühen wir uns, objektiv und neutral zu sein. Aber natürlich gibt es auch Medien, die von sich aus eine Positionierung übernehmen. Das ist aber kein Geheimnis, sondern vom editorischen Ansatz so gedacht. Da schwingt aber trotzdem auch eine gesellschaftliche Aufgabe mit.

karriereführer recht 2.2017 – Wirtschaftsrecht: Aktuelle Entwicklungen, neue Herausforderungen

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Wirtschaftsrecht: Aktuelle Entwicklungen, neue Herausforderungen

Das Wirtschaftsrecht regelt das Zusammenspiel aller am Wirtschaftsleben Beteiligten. Und da derzeit so gut wie jede Branche gravierende Veränderungen zu meistern hat, bedarf es auch vielfacher neuer rechtlicher Regelungen – sei es nun aufgrund der Digitalisierung oder aber der Globalisierung. Vor dem Hintergrund dieser Veränderungen suchen die Wirtschaftskanzleien junge Juristen, die keine Berührungsängste mit technischen und informationstechnologischen Fragen haben, die betriebswirtschaftliches Wissen mitbringen und die bereit sind, interdisziplinär zu arbeiten.