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Das E-Health-Gesetz

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Am 1. Januar 2016 trat das sogenannte E-Health-Gesetz in Kraft, das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“. Ein Fahrplan dazu sieht vor, dass bis Mitte 2018 Arztpraxen und Krankenhäuser flächendeckend an eine Telematik-Infrastruktur angeschlossen sein sollen. Mit dem Gesetz soll die Gesundheitsversorgung der Patienten verbessert und ihre Selbstbestimmung gestärkt werden. Damit sind auch juristische Herausforderungen verbunden. Von Christoph Berger

Das E-Health-Gesetz sieht eine schrittweise Einführung der Anwendungen auf der elektronischen Gesundheitskarte vor. In einem ersten Schritt erfolgt die Speicherung administrativer Daten der Versicherten, wie beispielsweise Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie Angaben zur Krankenversicherung. Zudem enthält die elektronische Gesundheitskarte ein Lichtbild. Eine Neuerung im Vergleich zur Krankenversichertenkarte ist auch die Angabe zum Geschlecht. Zudem kann die Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte für die „Europäische Krankenversichertenkarte“ verwendet werden.

In einem nächsten Schritt ist die Durchführung eines Online-Abgleichs der auf der Gesundheitskarte gespeicherten Versichertenstammdaten mit denen bei der Krankenkasse vorliegenden aktuellen Daten des Versicherten vorgesehen, das sogenannte Versichertenstammdatenmanagement. Zudem sieht das E-Health-Gesetz die Einführung weiterer Anwendungen vor. Laut der bei der Kanzlei Lyck + Pätzold healthcare.recht auf E-Health-Compliance, Pharmarecht und die Digitalisierung des Gesundheitswesens spezialisierten Anwältin Stephanie Lamp gehören dazu beispielsweise Medikationspläne, lebensrettende Notfalldaten, wie zum Beispiel Blutgruppe, chronische Leiden oder Allergien, der elektronische Arztbrief, Videosprechstunden, die elektronische Patientenakte sowie das elektronische Patientenfach. Dabei sind alle medizinischen Anwendungen für die Versicherten freiwillig.

Buchtipp

eHealth in Deutschland, Springer
eHealth in Deutschland, Springer

In dem Buch „eHealth in Deutschland“ wird ein Überblick über Potenziale und Herausforderungen von E-Health im deutschen Kontext gegeben. Dabei werden aus interdisziplinärer Sicht auch die Grundlagen und Voraussetzungen dargestellt, wie zum Beispiel technische Standards, rechtliche Rahmenbedingungen sowie Aspekte in Bezug auf Qualität und Finanzierung von E-Health Anwendungen. Florian Fischer, Alexander Krämer (Hrsg.): e-Health in Deutschland. Springer Vieweg 2016. 59,99 Euro

Für Lamp ist klar, dass mit dem Gesetz der Fortschritt im Gesundheitswesen vorangetrieben wird, der Patientennutzen und Datenschutz stehen dabei im Mittelpunkt. Schließlich werde durch eine sichere digitale Infrastruktur die Gesundheitsversorgung und Selbstbestimmung der Patienten gestärkt. Sie sagt: “Nun ist es die Aufgabe der Ärzte, Krankenkassen sowie der Industrie, diese gesetzlichen Rahmenbedingungen schnellstmöglich im Interesse der Patienten umzusetzen.“

Denn was sich erstmal nach einer vor allem technischen Aufgabe anhört, birgt auch im juristischen Bereich zahlreiche Herausforderungen. Dr. Albrecht Wienke, Fachanwalt für Medizinrecht, sowie seine Kollegin Ines Martenstein von der Kölner Kanzlei Wienke & Becker merken an, dass der Zugriff auf die Daten der Gesundheitskarte nur zum Zwecke der medizinischen Versorgung und nur durch einen engen, gesetzlich festgelegten Personenkreis, insbesondere durch Ärzte und Zahnärzte, erfolgen darf. Sie erklären:

„Um auf die medizinischen Daten der Gesundheitskarte zugreifen zu können, gilt das sogenannte Zwei-Schlüssel-Prinzip: Sowohl der elektronische Heilberufsausweis des Arztes als auch die elektronische Gesundheitskarte des Patienten sind notwendig, um Zugriff auf Daten zu haben. Der Patient stimmt dem Zugriff des Arztes zu, indem er seine Gesundheitskarte in das Kartenlesegerät des Arztes steckt und seine PIN eingibt.“ Eine Ausnahme, so die Anwälte, bestehe bei Notfalldaten und, wenn der Patient dies wünsche, dem Medikationsplan.

Auch Stephanie Lamp sieht im Datenschutz den größten Schwerpunkt für Juristen im Zusammenhang mit dem E-Health-Gesetz. Sie beschreibt folgende zu gehende Gratwanderung: „Dabei dürfen einerseits die Grenzen für die Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten nicht zu locker definiert sein, damit unrechtmäßige Eingriffe in Bürgerrechte – speziell in die informationelle Selbstbestimmung – verhindert werden. Andererseits dürfen diese Grenzen aber auch nicht zu eng gezogen werden, damit die wirtschaftlichen Potenziale, die gerade angesichts der demografischen Entwicklung nötig sind, nicht schon im Keim erstickt werden.“ Zudem brauche es einen gesellschaftlichen Konsens für den Umgang mit personenbezogenen Daten, der in einem konsistenten Rechtsrahmen verankert werde.

Als weitere Herausforderungen der Digitalisierung im Gesundheitswesen nennt sie Fragen der Haftung, der Zulässigkeit ärztlicher Berufsausübung und der Vergütung bei grenzüberschreitenden Patienten, Waren und Dienstleistungen. Nicht endgültig geklärt sei beispielsweise auch die Frage, ob der entfernt wohnende Spezialist, der über Telemedizin dem Patienten zugeschaltet wird, zur Hilfe verpflichtet ist und gegebenenfalls möglicher Täter einer unterlassenen Hilfeleistung werden kann. Darüber hinaus würden sich Zulassungs- und Haftungsfragen im Zusammenhang mit interoperablen IT- und Medizintechniksystemen, Regelungsdefizite im Rahmen der Behandlung medizinischer Software als Medizinprodukt, Abgrenzungsfragen zur Haftung für fehlerhafte Software oder Unsicherheiten bei der Einordnung von Wearables, Gesundheits-Apps und weiteren M-Health-Anwendungen ergeben.

Das E-Health-Gesetz

Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine Informationsseite im Internet aufgebaut, auf der das Gesetz, die elektronische Gesundheitskarte, wichtige Glossarbegriffe und weitere Informationen zu dem Thema aufbereitet zur Verfügung gestellt werden. www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/e-health-gesetz.html

Und schließlich gebe es noch komplexe Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Umgang berufsrechtlicher Regelungen deutscher (Zahn-)Ärzte mit dem berufsrechtlichen Fernbehandlungsverbot, Abgrenzungsfragen zur Haftung bei Beteiligung mehrerer Leistungserbringer an der (Fern-)Diagnose und (Fern-)Behandlung. Wirtschaftlich seien Grundlagen zur Abrechnungs- und Erstattungsfähigkeit telemedizinischer Leistungen zu klären.

Und welche Möglichkeiten ergeben sich aus dem E-Health-Gesetz und der zunehmenden Digitalisierung für junge Anwälte? Stephanie Lamp sagt: „Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist ein stark wachsender Zukunftsmarkt – auch für Juristen.“ Denn mit dem Markt wachse zunehmend auch die Nachfrage nach Rechtsexperten auf dem Gebiet. Außerdem, so fügt sie an: „Die Rechtsberatung auf dem Gebiet des E-Health wird dabei sowohl von Patienten, Ärzten und Angehörigen medizinischer Berufe, Krankenhausbetreibern, der öffentlichen Verwaltung sowie Life Science Industrie in Anspruch genommen, sodass auch das Beratungsspektrum für Anwälte sehr vielseitig ist.“

Documenta 14: Bertram Hilgen im Interview

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Seit 2005 ist Bertram Hilgen Oberbürgermeister der Stadt Kassel. Für den Volljuristen ist das ein verantwortungsvoller Job mit einem besonderen Zusatzposten: Der Kasseler OB ist auch Vorsitzender des Aufsichtsrats der in diesem Jahr zum 14. Mal stattfindenden documenta, einer der weltweit bedeutendsten Ausstellungsreihen für zeitgenössische Kunst. Im Interview erzählt der 63-Jährige, warum Juristen in der Verwaltung gut aufgehoben sind, was Künstler von Juristen lernen können – und umgekehrt. Die Fragen stellte André Boße.

Zur Person

Bertram Hilgen, 1954 in Tann bei Fulda geboren, studierte in Marburg Rechts- und Politikwissenschaften. Nach der zweiten juristischen Staatsprüfung begann er 1980 seine berufliche Laufbahn in der Stadtverwaltung von Kassel. 1986 übernahm Hilgen die Leitung des Rechtsamtes. 1991 ging der SPD-Politiker zusammen mit seinem Mentor und Förderer Hans Eichel nach Wiesbaden, wo dieser zum Ministerpräsidenten gewählt wurde. 1996 kehrte Bertram Hilgen nach Kassel zurück, wurde Regierungspräsident des Regierungsbezirks Kassel und leitete das Kommunale Gebietsrechenzentrum Kassel. 2005 wurde er erstmals zum Oberbürgermeister gewählt. Als solcher ist Hilgen auch Vorsitzender des Aufsichtsrats der documenta.

Herr Hilgen, was waren damals Ihre wichtigsten Beweggründe für ein Jura-Studium?
Mein älterer Bruder hatte Jura studiert. So bekam ich früh einen ersten Eindruck von diesem Studium. Außerdem hat mir die Berufsberatung des Arbeitsamtes eine juristische Ausbildung empfohlen, weil ich in Deutsch und Mathematik ziemlich gute Abiturnoten vorlegen konnte.

Ab wann stand für Sie fest, dass Sie keine Karriere in einer Kanzlei oder im Gericht verfolgen möchten, sondern in der Verwaltung?
Während meines juristischen Referendariates habe ich die unterschiedlichen Berufsfelder eines Volljuristen kennengelernt. Schon damals war das Öffentliche Recht mein Steckenpferd. Dass ich 1980 dann in der Kasseler Stadtverwaltung meine erste Stelle angetreten habe, lag an dem damaligen Oberbürgermeister Hans Eichel, der mir damals ein attraktives Angebot gemacht hat.

Wieso eignet sich ein Volljurist besonders gut für hohe Aufgaben in der Verwaltung oder – ganz konkret – für das Amt eines Bürgermeisters oder Oberbürgermeisters? Welche Eigenschaften und welches Know-how prädestinieren ihn dafür?
Ich denke, entscheidend ist weniger das juristische Wissen im engeren Sinne. Gute Juristen verstehen sich darauf, klar zu denken. Sie bringen die Kompetenz mit, das Wichtige vom Unwichtigen zu unterscheiden und die notwendigen Verfahrensschritte systematisch zu bearbeiten.

Gibt es juristische Inhalte, die Sie in Ihrem Amt als Oberbürgermeister sehr häufig anwenden?
Am häufigsten greife ich sicherlich auf meine Rechtskenntnisse im Kommunalverfassungsrecht zurück. Die Verwaltung gehört auf den ersten Blick nicht zu den Traum-Arbeitsfeldern junger Menschen. Auf der anderen Seite ist eine Karriere dort – wie Umfragen zeigen – beliebter geworden, weil die jungen Generationen Aspekte wie Verlässlichkeit und Sicherheit schätzen.

Wie beurteilen Sie das Arbeitsfeld in Sachen Dynamik, Abenteuer und Zuverlässigkeit?
Die Öffentliche Verwaltung, und hier insbesondere die Kommunalverwaltung, ist für Nachwuchsjuristen ein spannendes Arbeitsfeld. Das anzuwendende Recht ändert sich häufig und zum Teil grundlegend. Darüber hinaus müssen die Juristen unvorhergesehene Situationen bewältigen, die gute Rechtskenntnisse, Organisationsgeschick und eine hohe Belastbarkeit erfordern. Das jüngste Beispiel dafür ist sicherlich die Aufnahme und Unterbringung von beinahe einer Million Flüchtlingen in den deutschen Kommunen. Hier ist – eben auch von Juristen – Vorbildliches geleistet worden.

Gute Juristen verstehen sich darauf, klar zu denken.

Sie sprachen eben schon den ehemaligen Kasseler Oberbürgermeister und späteren hessischen Ministerpräsidenten sowie Bundesfinanzminister Hans Eichel an, der für Sie viele Jahre lang nicht nur Ihr Vorgesetzter war, sondern auch Mentor. Sie bezeichnen ihn selbst heute als Ratgeber. Was zeichnet einen guten Mentor und Ratgeber aus?
Das Verhältnis zwischen Hans Eichel und mir ist von Vertrauen und Freundschaft geprägt. Wenn ich seinen Rat brauche, dann ist er für mich da. Er gibt mir vertraulich Hinweise, mischt sich jedoch nie in mein Geschäft ein.

In diesem Jahr steht die 14. Auflage der documenta an. Die Ausstellungsreihe für zeitgenössische Kunst findet in aller Welt große Beachtung. Wie sind Sie als Oberbürgermeister involviert?
Die zweifelsfrei schönste Aufgabe, die mit dem Amt des Kasseler Oberbürgermeisters verbunden ist, ist die des Aufsichtsratsvorsitzenden der documenta und Museum Fridericianum gGmbH. Ich bin davon überzeugt, dass die allermeisten meiner Kollegen mich um diese Aufgabe beneiden. Aber die documenta gibt es in Deutschland eben nur in Kassel.

Was gibt Ihnen denn die Arbeit für die documenta und ganz allgemein die Kunst für Ihre Arbeit, welche Impulse ziehen Sie aus Gesprächen mit Künstlern?
Kassel ist eine Kulturstadt ersten Ranges, und ich bin als Oberbürgermeister auch Kulturdezernent. Der kulturelle Reichtum dieser Stadt und die Beschäftigung mit den ganz unterschiedlichen Ausdrucksformen künstlerischen Arbeitens weiten den eigenen Horizont. Sie bewahren einen davor, zu oft im politischen klein-klein zu denken.

Der kulturelle Reichtum dieser Stadt und die Beschäftigung mit den ganz unterschiedlichen Ausdrucksformen künstlerischen Arbeitens weiten den eigenen Horizont.

Nun sind aber Konflikte zwischen Kunst auf der einen Seite und juristischem und verwaltungstechnischem Denken auf der anderen Seite nicht ausgeschlossen. Sie haben viele Konflikte dieser Art moderiert. Worauf kommt es an, wenn man Lösungen finden möchte?
Wichtig ist, dass man ein Verständnis für die Sichtweise des anderen entwickelt und die Grenzen kennt, die der jeweils andere nicht überschreiten kann. Wichtig ist zudem, immer im Gespräch zu bleiben, Vertrauen zu gewinnen und Geduld zu haben.

Was können Juristen von Künstlern lernen?
Dass der Kopf rund ist, damit die Gedanken ihre Richtung wechseln können.

Und umgekehrt, was können Künstler von Juristen lernen?
Dass die Freiheit der Kunst ein hohes Verfassungsgut ist, das die Juristen notfalls auch gegenüber staatlichen Eingriffen zu schützen haben.

In diesem Jahr findet die documenta erstmals an zwei Orten statt, zunächst in Athen, dann in Kassel. Der neue Weg wurde kritisch begleitet. Wie ist Ihre Haltung dazu?
Ich habe dazu eine klare Position: Wenn es etwas gibt, dass das Verhältnis zwischen dem Rathaus und der documenta auszeichnet, dann ist das vor allem das Bemühen um einen respektvollen und toleranten Umgang mit Kunst und Künstlern. Dazu gehört, dass man die künstlerischen Leitungen frei und autonom arbeiten lässt. Dies ist übrigens eines der Erfolgsgeheimnisse der documenta, dass die Politik nicht in ein Ausstellungskonzept hineinregiert, sondern die Freiheit der Kunst achtet.

documenta 14

documenta ist der Titel einer der weltweit bedeutendsten Ausstellungsreihen für zeitgenössische Kunst. Sie findet in diesem Jahr zum 14. Mal statt. An ihrem Stammsitz in Kassel startet sie am 10. Juni 2017 und geht bis zum 17. September diesen Jahres. Zudem ist Athen (8. April bis 16. Juli 2017) ein gleichberechtigter zweiter Standort. Durchgeführt wird die Ausstellung von der documenta und Museum Fridericianum gGmbH, deren Geschäftsführerin die Kunsthistorikerin Annette Kulenkampff ist.

Bertram Hilgen ist als Oberbürgermeister von Kassel Vorsitzender des Aufsichtsrats. Künstlerischer Leiter der documenta 14 ist der polnische Kurator Adam Szymczyk, der sich mit seinem Konzept der documenta an den beiden Orten Athen und Kassel auch gegen kritische Stimmen durchsetzen konnte. Bertram Hilgen nahm das Konzept in Schutz und sagte, Ausstellungsorte außerhalb von Kassel gehörten schon seit der documenta 11 zum Konzept der jeweiligen künstlerischen Leitung.
www.documenta14.de

 

Transportrechtler

Wenn jemand sagt, „in China ist ein Sack Reis umgefallen“, meint er damit ein unwichtiges Ereignis. Hört ein Transportrechtler den Satz, ist dies häufig der Anfang einer umfangreichen Schadensbearbeitung. Von Dr. Niels Witt, Partner bei SKW Schwarz Rechtsanwälte, Hamburg

Zunächst geht es darum: Was ist überhaupt passiert? Dazu ist der Kontakt mit den Transportbeteiligten, Sachverständigen (Surveyor), Versicherungen und Anwälten notwendig. Meist müssen die Informationen weltweit eingeholt und rechtliche Maßnahmen abgestimmt werden. Es müssen Art und Umfang von Transportschäden ermittelt werden. Wird der Transportrechtler früh einbezogen, koordiniert er häufig auch die Beweissicherung vor Ort mit.

Neben Rechtskenntnissen ist hier auch Verständnis für technische Abläufe der einzelnen Verkehrsträger wie Schiff, Bahn, Flugzeug oder Lkw gefordert. Insbesondere bei internationalen Transporten werden Güter aufgrund eines einheitlichen Frachtvertrages mit verschiedenen Mitteln befördert – sogenannte multimodale Transporte. Bevor der Transportrechtler sich den Rechtsfragen widmen kann, muss er eine Vielzahl von Transport- und Frachtdokumenten, die meist in Englisch oder einer anderen Sprache verfasst wurden, sondieren und auswerten, um herauszufinden, wer mit wem Transportverträge geschlossen hat.

Die Schadenshöhe zu ermitteln, kann vereinzelt sehr problematisch sein. Eine Besonderheit des Transportrechts ist es, dass der Frachtführer in den einzelnen Transportrechtsregimen nur in begrenzter Höhe haftet. Nur vereinzelt ist es möglich, die gesetzliche Haftungsbegrenzung zu durchbrechen und vollen Schadensersatz zu verlangen. Hier ist es die Aufgabe des Transportrechtlers, Gründe für die Haftungsdurchbrechung zu ermitteln und vor Gericht vorzutragen beziehungsweise solche Ansprüche abzuwehren.

Bei der Aufklärung des Sachverhalts ist Eile geboten, da im Transportrecht eine verkürzte Verjährungsfrist von einem Jahr gilt. Der Transportrechtler muss dann die Verjährung durch Verhandlungen hemmen oder mit den Beteiligten Verjährungsverzichtserklärungen vereinbaren, damit der Sachverhalt in Ruhe weiter aufgeklärt werden kann.

Auch die Wahl des Gerichts, an dem eine Klage eingereicht werden soll, ist bei internationalen Transporten eine wichtige Vorfrage. Meist kann der Gerichtsstand des Abgangs- beziehungsweise des Empfangsortes nicht abbedungen werden. In den letzten Jahren versuchen aber Spediteure vermehrt, das Gericht eines Landes anzurufen, in welchem ein vermeintlich günstigeres Transportrecht gilt. Es kommt dann zum „Windhundrennen“ um die Besetzung des vermeintlich günstigeren Gerichtsstands und für die Transportrechtler kommt es dann unter Umständen auf jede Minute an, um dies zu verhindern.

Designrechtler

Designrechtler begleiten ihre Mandanten in allen Fragen um den ästhetischen Schutz von Produkten. In Zeiten der Globalisierung ist dies eine Tätigkeit mit internationalen Mandanten, die weltweit ihre Rechte sichern oder wahrnehmen wollen. Von Marco Stief, Partner bei der Patentanwaltsgesellschaft Maiwald in München

Im globalen Wettbewerb und der weltweiten Verbreitung und Verfügbarkeit von Produkten kommt dem Design eine immer größere Bedeutung zu, um sie aus der Masse hervorzuheben, unterscheidbar und attraktiv zu machen. Mandanten im Bereich Design recht sind Kreative, Agenturen oder Hersteller, die weltweit ihre Produkte vor Nachahmern schützen wollen, sei es als Urheber des Originals oder um sich gegen vermeintliche Plagiatsvorwürfe zu schützen.

Warum waren „Dickmanns dicke Eier“, die Osteredition eiförmiger Schokoküsse eines bekannten Süßwarenherstellers kein Plagiat? Oder warum kann Apple sich nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs das Design seiner Flagship Stores schützen lassen? Fragen wie diese beschäftigen Desingrechtler, von der Prüfung der Schutzfähigkeit eines Designs bis zur Betreuung von Marken- und Geschmacksmusteranmeldungen bei den zuständigen Ämtern weltweit.

Designrecht ist ästhetisches Schutzrecht

Die umfassende Portfolioberatung gehört ebenso zu den Aufgaben im Designrecht wie die Rechtsdurchsetzung aus einem eingetragenen Design durch Abmahnungen, Nichtigkeits- oder Verletzungsverfahren. Dabei ist das Designrecht ein ästhetisches Schutzrecht, schützt also nur die äußere Gestaltung. In einer Patentkanzlei, die daneben den gesamten Bereich der Sicherung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten, Rundumberatung im Bereich Intellectual Property oder troubleshooting im Einzelfall anbietet, ist dies aufgrund der Schnittstellen zu den technischen Schutzrechten ein besonders interessantes Beratungsgebiet.

Geschickte Berater

Voraussetzungen für eine Spezialisierung als Rechtsanwalt im Designrecht sind neben der juristischen Ausbildung sowie Interesse an Design und Ästhetik besondere analytische Fähigkeiten, die gegebenen Informationen rechtlich zu bewerten und präzise zu beschreiben. Ein geschickter Berater zeichnet sich zudem durch eine schnelle Auffassungsgabe, Sensibilität und Fingerspitzengefühl in der Kommunikation mit Mandanten und Ämtern aus.

Ein Patentanwalt hingegen ist kein Jurist, sondern muss ein naturwissenschaftliches oder technisches Studium sowie eine dreijährige Ausbildung am Deutschen Patent- und Markenamt in München abgeschlossen haben. Nur dann ist er berechtigt, Parteien vor dem Patentamt oder dem Bundespatentgericht zu vertreten.

Restrukturierungsberatung

Restrukturierungsberatung ist die Beratung von Gläubigern und Schuldnern in der Krise eines Unternehmens. Neben der rein rechtlichen Arbeit machen strategische Überlegungen und Verhandlungsführung einen bedeutenden Teil der anwaltlichen Tätigkeit aus. Das macht Restrukturierung für Anwälte, die gerne über den juristischen Tellerrand hinaus schauen, besonders attraktiv. Von Dr. Wolfram Prusko (Partner) und Marlene Ruf (Associate), Kirkland & Ellis International LLP, München

Finanzielle Restrukturierung geht weit hinaus über das klassische Insolvenzrecht, wie man es mit der Insolvenzverwaltung verbindet. Vielmehr handelt es sich um einen eigenen Bereich mit vielfältiger Beratungstätigkeit in der außergerichtlichen und gerichtlichen Sanierung von Unternehmen. Oft ist das Ziel, in Verhandlungen zwischen Gläubigern und Schuldner die Insolvenz des Unternehmens zum Wohle aller Beteiligten zu vermeiden. Instrumente hierfür sind etwa die Refinanzierung auslaufender und die Änderung bestehender Kredite oder sonstiger Finanzverbindlichkeiten, oft verbunden mit einem (teilweisen) Forderungsverzicht.

In diesem Zusammenhang muss sich der beratende Anwalt mit verschiedenen Finanzinstrumenten wie syndizierten Krediten und Anleihen auskennen. Ein Element der Krisenbewältigung ist oft auch eine Änderung der Beteiligungsstruktur des Schuldners. Insbesondere bei internationalen Übernahmefinanzierungen ergeben sich hier höchst komplexe grenzüberschreitende Sachverhalte. Regelmäßig kommt es in Sanierungen auch zu einer Veränderung der Gläubigerstruktur. Klassische Banken steigen aus gefährdeten Kreditengagements aus, dafür kaufen sich spezialisierte Investoren, sogenannte Distressed Debt Funds, ein. Insbesondere die Koordinierung verschiedener Gläubiger und das Hinarbeiten auf eine optimale gemeinsame Lösung sind wesentliche Aspekte insolvenznaher Beratung.

Auch bei gerichtlich überwachten Sanierungsverfahren bieten sich vielfältige Aufgaben. Im Insolvenzverfahren werden etwa Investoren beraten, die einen Teil des Unternehmens übernehmen möchten. Zudem werden große deutsche Unternehmen teilweise ohne Insolvenzverfahren nach dem englischen Scheme of Arrangement saniert, was europarechtliche Fragen aufwirft und Vorarbeit erfordert. Das Verfahren bietet die Möglichkeit, Finanzverbindlichkeiten zu restrukturieren und den wirtschaftlichen Wert des Unternehmens zu erhalten, ohne die Forderungen der übrigen Gläubiger zu beschneiden.

Der Rechtsrahmen entwickelt sich jedoch stets weiter: Auf europäischer Ebene soll nun ein einheitlicher Rahmen für vorinsolvenzliche Verfahren geschaffen werden, der die Tätigkeit der Restrukturierer stark prägen wird. Berufseinsteigern mit starkem Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen sowie abwechslungsreichem juristischen Arbeiten im Insolvenz, Gesellschaftsund Kapitalmarktrecht sowie allgemeinen Zivilund Zivilprozessrecht bietet der Bereich Restrukturierung ein lehrreiches und anspruchsvolles Tätigkeitsfeld.

Vereins- und Verbandsrechtler

In Deutschland gibt es etwa 600.000 eingetragene Vereine, Stand 2014. Und rund 44 Prozent der Bundesbürger sind in einem oder mehreren von diesen Mitglied. Wo so viele Menschen zusammenkommen, gibt es auch rechtlich einiges zu regeln. Von Leonard Langenkamp, Rechtsanwalt und Partner bei Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg MüllerRiemenschneider, Specht, Langenkamp Partnerschaftsgesellschaft, und Christian Struck

Sie sind oft als piefig und bieder verschrien – dennoch: Vereine sind das Rückgrat unserer Gesellschaft. Und sie erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit: Weit über eine halbe Million Vereine gibt es in Deutschland. Sie decken mit ihrem Angebot eine große Bandbreite des alltäglichen Lebens ab: Vom Kegelclub bis zum Bundesligaverein, vom Kleingartenpächter bis zum Rettungssanitäter – Millionen Menschen engagieren sich in diesem Land in Vereinen.

Doch wo so viele Menschen zusammenkommen, geht es nicht immer harmonisch zu. Und so brauchen auch Vereine juristische Hilfe. Die Aufgaben der Rechtsanwälte sind dabei im Alltag ganz vielfältig, von der Beratung zur Vereinsgründung über das Erstellen oder Abändern einer Vereinssatzung bis zur Auseinandersetzung mit dem Finanzamt über die Gemeinnützigkeit. In vielen Vereinen sind die Satzungen alt und selten oder bisher noch nie geändert worden. Und manchmal gibt es in Zusammenschlüssen, die gemeinsamen Interessen verschrieben sind, eben auch Streit.

Buchtipp

Der eingetragene Verein, C.H.Beck

Sauter, Schweyer, Waldner: Der eingetragene Verein. Gemeinverständliche Erläuterung des Vereinsrechts unter Berücksichtigung neuester Rechtsprechung mit Formularteil. C.H.BECK 2016. 35 Euro

Für den Juristen sollte sich daher im Vorfeld bereits die Frage stellen: Was muss der Anwalt für eine Spezialisierung im Vereinsrecht mitbringen? Eine Spezialisierung während des Studiums ist in Ermangelung von Angeboten fast ausgeschlossen. Dies gelingt eher, indem man sich stetig weiterbildet und in einem Verein, etwa im Vorstand, eigene Erfahrungen sammelt. So erhält man in der späteren Beratung der Mandanten einen leichteren Blick auf die Probleme und Lösungsansätze. Hilfreich können dann auch gute Gesellschaftsrechtskenntnisse sein.

Vereinsrecht ist sicher keine Standardvorlesung im Studium, dennoch steigt seine Beliebtheit mit zunehmendem Maß, wenn es denn mal im Lehrplan für das kommende Semester auftaucht. Sollte sich während des Studiums die Gelegenheit bieten, Vorlesungen zum Vereinsrecht zu hören, sollte man diese Chance wahrnehmen. Auch während des Referendariats lassen sich Erfahrungen, etwa bei einem Landesverband, sammeln. Und eines dürfte beim Engagement für und in Vereinen sowohl für Vereinsmitglieder als auch für Juristen klar sein: Es ist ein spannendes und abwechslungsreiches Betätigungsfeld.

Wahlstation London

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Mara Schmidt-Klie lernte während ihrer Wahlstation eine Kanzlei in London mit all ihren Besonderheiten kennen – in turbulenten Brexit-Zeiten. Von Mara Schmidt-Klie, Gleiss Lutz Düsseldorf

Mara Schmidt-Klie, Foto: Gleiss Lutz
Mara Schmidt-Klie, Foto: Gleiss Lutz

Sommer 2016. Ein Freitagabend in London unweit der Chancery Lane, der Herzschlagader der Londoner Anwaltsszene: In den Büroräumen zahlreicher Kanzleien gehen nach einem anstrengenden Arbeitstag nach und nach die Lichter aus. Die Anwälte lassen die „Brexit“-Sorgen der City firms der Finanzmetropole und ihrer Mandanten hinter sich, nur um sie anschließend beim wohlverdienten Feierabendbier in den umliegenden Pubs – weniger rechtlich, aber umso emotionaler – weiter zu diskutieren. Eine spannende, besondere Atmosphäre. Und ich dank meiner Wahlstation bei einer Partnerkanzlei von Gleiss Lutz mittendrin.

Während meiner Anwaltsstation in Düsseldorf hatte ich erfahren, dass Gleiss Lutz seinen Referendaren die Möglichkeit eröffnet, die Wahlstation bei einer der auf der ganzen Welt verteilten Partnerkanzleien zu verbringen. Überzeugt hat mich an diesem Angebot, dass ich mir sicher sein konnte, auf diese Weise eine „echte“ ausländische Kanzlei mit all ihren Besonderheiten kennenlernen zu können. Da Gleiss Lutz seine Rechtsreferendare während des Auslandsaufenthalts wie heimische Referendare bezahlt, ließ sich auch die Finanzierung gut bewerkstelligen.

Vermittelt wurde mir ein Platz im Arbeitsrechtsteam von Macfarlanes LLP. Der Einsatz in „meinem“ Rechtsgebiet ermöglichte es mir dank vorhandener Parallelen von Anfang an, in meinem Team mitzuarbeiten. Trotz englischer Arbeitssprache und anderer Rechtsordnung ließ sich ein rascher Einstieg gut meistern – obwohl Macfarlanes wenig Erfahrung mit deutschen Referendaren hatte, wurde ich intensiv eingebunden und als gleichberechtigter trainee solicitor mit vielfältigen Aufgaben betraut.

Ich fand es spannend, die Unterschiede zwischen einer vom Ursprung her deutschen und einer britischen Kanzlei zu entdecken. Teilweise waren diese gerade im Arbeitsrecht dadurch begründet, dass solicitor firms in Großbritannien in der Regel keine Prozessführung übernehmen, sondern hierfür mit barristers, spezialisierten und hochangesehenen Prozessanwälten, zusammenarbeiten.

Während meiner Wahlstation hielten sich Arbeitszeit und Freizeit in London stets die Balance. Besonders gut gefiel mir, dass mein Team häufiger nach Feierabend etwas gemeinsam unternahm. Zurückblicken kann ich heute auf einen sowohl persönlich als auch fachlich enorm bereichernden und abwechslungsreichen Sommer in London. Den Schritt ins Ausland zu wagen und die Wahlstation in einer ausländischen Kanzlei zu absolvieren, kann ich nur empfehlen.

Diversity: „Es verbirgt sich viel mehr dahinter“

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Viele Branchen und Unternehmen leiden unter dem Fachkräftemangel. Vor diesem Hintergrund ist es wirtschaftspolitisch unvernünftig, auf einzelne Gesellschaftsgruppierungen zu verzichten, erklärt die Juristin Dr. Heike Kroll, Geschäftsführerin und Leiterin des Frauennetzwerks beim Verband Die Führungskräfte e.V. Die Fragen stellte Christoph Berger

Zur Person

Dr. Heike Kroll, Foto: DFK

Dr. Heike Kroll ist Geschäftsführerin und Leiterin des Frauennetzwerks beim Verband Die Führungskräfte e.V.  Weitere Informationen:
www.diefuehrungskraefte.de

Frau Dr. Kroll, was beinhaltet der Begriff Diversity für Sie?
Ganz viel. Es ist schade, dass er oft nur auf das Thema Frauen in Führungspositionen beschränkt wird. Denn es verbirgt sich viel mehr dahinter: altersgemischte Teams, Mitarbeiter mit und ohne Migrationshintergrund oder zum Beispiel Mitarbeiter mit Behinderung.

Warum ist das Thema für die Gesellschaft und die Unternehmen so wichtig?
Wir können den Fachkräftemangel bei uns nicht einfach ignorieren. Nehmen wir als Beispiel das Geschlechterthema: Wenn man das eine Geschlecht außen vor lässt und für gewisse Positionen und Berufe gar nicht erst in Betracht zieht, ist das wirtschaftspolitisch unvernünftig. Man darf auf dieses Potenzial nicht verzichten – man kann heute auf keine Gruppe mehr verzichten. Als Arbeitsrechtlerin bekomme ich zum Beispiel mit, wie schnell sich Unternehmen von älteren Mitarbeitern – wir sprechen hier schon von 50plus, also nicht wirklich alten Menschen –trennen. Nicht selten liegen die Gründe dafür in dem im Vergleich zu den jüngeren Mitarbeitern zu hohen Gehältern. Doch damit verzichtet man auf unheimlich viel Knowhow. Ältere Mitarbeiter haben in der Regel sehr gute Verbindungen, große Netzwerke, viel Wissen. Wenn man diese Mitarbeiter entfernt, steht man plötzlich ohne dieses Wissen da. Zudem ist bekannt, dass gemischte Teams in der Regel viel bessere Ergebnisse produzieren, da von unterschiedlichen Seiten und aus verschiedenen Blickwinkeln Ideen einfließen.

Bessere Ergebnisse sind das eine, was gewinnt ein Unternehmen noch durch Vielfalt?
Eine insgesamt nettere Unternehmenskultur, in der die Einzelnen lernen, offener und vorurteilsfreier mit anderen umzugehen. Nichts baut Vorurteile besser ab, als mit den Menschen konfrontiert zu werden, gegenüber denen man die Vorurteile hat. Nur wenn man seine eigenen Vorurteile los ist, kann man sich für mehr Verständnis einsetzen. Was braucht es, um das Thema tatsächlich mit Leben zu füllen?

Weiche Bekenntnisse reichen auf jeden Fall nicht aus. Letztlich funktioniert Diversity nur, wenn die Initiative vom Top-Management unterstützt und gefördert wird, wenn immer wieder nachgehakt wird und gesetzte Ziele auch mit Nachdruck verfolgt werden. Das Thema braucht einen „Paten“ aus der Führungsmannschaft, der es sich zu eigen macht.

Ist die mangelnde Kommunikation von oben somit einer der Hauptknackpunkte bei der Umsetzung?
Ich glaube ja. Wenn nicht eindeutig deutlich gemacht wird, dass Vielfalt erwünscht wird, ist das hinderlich. Benötigt wird eine ehrlich gemeinte Willkommenskultur für alle. Das wird häufig nicht vorgelebt, da man in manchen Positionen doch offensichtlich gerne unter seinesgleichen bleibt. Ich denke hier gerade an Aufsichtsräte und Vorstände. In den Führungsgremien muss Diversity gelebt werden. Das funktioniert nur, wenn auch „Andere“ aufgenommen werden, die nicht in das bisherige Schema passen.

In Bezug auf die Anwalts- und Kanzleiwelt könnte man meinen, dass die Anwaltschaft schon alleine wegen der Gesetze für alle Formen der Diskriminierung sensibilisiert ist.
Eigentlich schon. Der Anwalt arbeitet von Berufswegen mit Gesetzen und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gibt es immerhin auch schon seit elf Jahren. Das Gesetz ist auch ein Wegweiser, um ein stärkeres Bewusstsein für diese Themen zu schaffen. Eigentlich müssten gerade die Anwaltskanzleien mit gutem Beispiel vorangehen und diskriminierungsfrei Einstellungen und Beförderungen vornehmen. Ob das aber tatsächlich so ist, ist die Frage.

Diversity

Besuchen Sie für weitere Artikel zu dem Themenkomplex auch unseren WebChannel Diversity.

Im Verband Die Führungskräfte e.V. sind Sie die Leiterin des Frauennetzwerks. Wie wichtig sind Netzwerke?
Grundsätzlich sind Netzwerke sehr wichtig, früher sind sie von Frauen meines Erachtens unterschätzt worden. Heute wissen Frauen, dass es wichtig ist, zu Netzwerktreffen zu gehen und Kontakte aufzubauen – sowohl zu Männern als auch zu Frauen. Wer heutzutage der Auffassung ist, alleine durch gute Leistungen in eine TopPosition zu kommen, der irrt gewaltig. Ohne unternehmensinterne und unternehmensübergreifende Netzwerke ist der Aufstieg ganz schwierig.

Was ist ihr Tipp zur Vorgehensweise diesbezüglich für Einsteiger?
Wer früh berufliche Kontakte knüpfen will, sollte sich einem Berufsverband oder anderen Organisationen anschließen, die jungen Leuten den ersten Blick in die Berufswelt eröffnen. Für diejenigen, die erst nach dem Einstieg in das Berufsleben mit dem Netzwerken beginnen, könnte es unter Umständen zu spät sein, da sie vielleicht aus Unkenntnis das falsche Unternehmen für ihren Berufsstart gewählt haben. Auch hier lohnt sich der Besuch von Treffen mit gemischtem Publikum: Also wo man Mitarbeiter Großund mittelständischer Unternehmen aller Branchen trifft. Nur so erfährt man aus Gesprächen, welches Unternehmen gut zu einem selbst und zu den eigenen Karriereplänen passt.

Zum Verband

Der Berufsverband der Fachund Führungskräfte „Die Führungskräfte“ hat rund 25.000 Mitglieder. Diesen bietet er eine umfassende Karriereunterstützung sowie Beratungsleistungen für den beruflichen Erfolg unter anderem mit einem Frauennetzwerk. Linktipp: Der Verband betreibt auch Netzwerkar beit im Hinblick auf „Young Leaders“:
www.diefuehrungskraefte.de/netzwerk/youngleaders

Feelgood Manager werden

Das Silicon Valley und die Start-ups haben es vorgemacht: Eine Firmenkultur ohne starre Arbeitsvorschriften, dafür aber mit einer gehörigen Portion Offenheit. Der kollegiale Umgang lebt von flachen Hierarchien, innovative Ideen entstehen durch Freiraum und optimierte Arbeitsprozesse über Abteilungsgrenzen hinweg. Mittlerweile ist diese Leitkultur in vielen Unternehmen angekommen, quer durch alle Branchen. Und es hat sich ein Berufsprofil entwickelt, das diese Kultur befördern soll: der sogenannte Feelgood Manager. Dafür gibt es sogar eine mit dem Fraunhofer-Institut erarbeitete Zertifizierung. Von Elisa Maifeld

Der Alltag eines Feelgood Managers wird dadurch bestimmt, für alle Mitarbeiter und ihre Bedürfnisse und Probleme ein offenes Ohr zu haben – kurz: Er sorgt für eine Wohlfühlatmosphäre und sichert gute Rahmenbedingungen. Zu den Aufgaben gehört es auch mal, den Obstkorb aufzufüllen, einen Gruppenraum mit Kickern auszustatten und Team-Aktivitäten zu organisieren – aber das ist noch lange nicht alles. Ganz wichtig ist es, eine Feedback-Kultur zu fördern, die frische Impulse setzt und den Austausch unter den Kollegen langfristig fördert.

Überhaupt geht es darum, nachhaltige Strategien zu finden und im Sinne aller umzusetzen. Deshalb füllen Feelgood Manager auch eine Rolle als Bindeglied zwischen Mitarbeitern und der Chefetage aus. Natürlich verläuft das nicht immer konfliktfrei: Auf der Agenda bei den Verhandlungen stehen dann auch Themen wie Arbeitszeiten, Organisation in einer Gewerkschaft oder der Umgang mit Misserfolgen. Die Anforderungen sind also entsprechend hoch:

Monika Kraus-Wildegger, Foto: Gaby Bohle
Monika Kraus-Wildegger, Foto: Gaby Bohle

„Feelgood ist hochkomplex, denn damit andere ihren Bedürfnissen entsprechen können, müssen Kompromisse gefunden und Prioritäten abgewägt werden. Gefordert ist hier diplomatisches und strategisches Geschick“, erklärt Monika KrausWildegger, Gründerin der OnlinePlattform GOODplace. „Gute Gehälter bezahlen können heute viele“, weiß sie. Doch das alleine reicht mittlerweile eben nicht mehr.

Dynamische Prozesse und kurzintervallige Projektphasen in der Arbeitswelt 4.0 fordern von Mitarbeitern viel Kreativität und fristgerechte Abgabetermine ein – da braucht es Freiräume: Manchen Mitarbeitern ist eine flexible Arbeitszeit wichtig, andere wollen ihren Arbeitsplatz selbst gestalten oder sie sind unzufrieden damit, wie das letzte Meeting verlief. Für alle Probleme versucht der Feelgood Manager Lösungen zu finden und fragt regelmäßig die Zufriedenheit ab – davon profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Wer sich um das Wohlergehen der eigenen Mitarbeiter kümmert, der fördert auch unternehmerische Interessen.

Dieses Bewusstsein kommt in immer mehr Unternehmen an. „Gerade wenn Unternehmen einen Standortnachteil haben ist es wichtig, sich attraktiv zu machen, um Talente zu gewinnen“, erklärt Kraus-Wildegger mit Blick auf den Fachkräftemangel. Wer das Gefühl hat, im Unternehmen richtig zu sein, zieht mit seinen Kollegen an einem Strang, ist motiviert und leistet bessere Arbeit.

Fachausbildung zum GOODplace® Certified Feelgood Manager

GOODplace hat gemeinsam mit dem Fraunhofer Institut das Jobprofil Feelgood Manager ausgearbeitet. Seit 2016 können Absolventen mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung diese Fachausbildung absolvieren.

www.goodplace.org

Schrift-Sätze – Kultur-,Buch- und Linktipps

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ANWÄLTE BEWERTEN RICHTER

Grafik: Fotolia/Victor
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Auf der Plattform Richterscore können sich Anwälte über Richter, Spruchkörper und Gerichte austauschen. Die Rechtsanwälte sollen so die Möglichkeit bekommen, sich optimaler auf Gerichtsprozesse vorzubereiten und Gerichte besser einschätzen zu können. Mithilfe einer Bewertungsfunktion kann zudem die eigene Wahrnehmung geteilt werden. Allerdings ist zur Nutzung der Plattform eine vorherige Registrierung notwendig. Weitere Infos unter www.richterscore.de

EINST JURIST, DANN KÜNSTLER:

Cover Gestatten Kandinsky, Parthas
Cover Gestatten Kandinsky, Parthas

Die Begegnung mit Claude Monets Bild „Heuhaufen“ wurde 1896 zum Wendepunkt in Wassily Kandinskys Leben. Vom kunstinteressierten Juristen entwickelte er sich in den folgenden Jahren zu einem der wichtigsten abstrakten Maler des 20. Jahrhunderts. Die Kunsthistorikerin Annabel Howard hat das bewegte und unstete Leben des berühmten Malers anschaulich nacherzählt und stellt dabei sowohl den Künstler als auch den Privatmann Wassily Kandinsky in allen Werkund Lebensphasen vor. Illustriert wurde das Buch vom Künstler Adam Simpson. Annabel Howard, Adam Simpson: Gestatten Kandinsky. Parthas 2015. 14,90 Euro. Zusammen mit Bildern von Liebermann, Munch und Nolde sind einige Werke Kandinskys derzeit auch im Museum Barberini in Potsdam zu sehen. Weitere Infos unter: www.museum-barberini.com

IST DAS VERBREITEN VON FALSCHMELDUNGEN STRAFBAR?

Dr. Christoph Safferling, Foto: FAU/Georg Pöhlein
Dr. Christoph Safferling, Foto: FAU/Georg Pöhlein

Rechtswissenschafter Dr. Christoph Safferling, Professor an der FriedrichAlexanderUniversität ErlangenNürnberg, erklärt, dass derjenige strafbar ist, der wider besseres Wissen unwahre Tatsachen behauptet, die eine andere Person betreffen und diese verächtlich macht oder herabwürdigt. Die Strafbarkeit ergebe sich aus Paragraph 187 Strafgesetzbuch, der Verleumdung. Werde die Tat im Netz begangen, betrage die Höchststrafe fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, so der Rechtswissenschaftler. Er sagt weiter: „Strafbar ist das im Übrigen als üble Nachrede nach Paragraph 186 StGB selbst dann, wenn man sich keine Gedanken um die Richtigkeit der Meldung macht und sie dennoch verbreitet.“ Das Teilen einer solchen Falschmeldung bei Facebook könne daher bereits strafbar sein.

STILKUNDE FÜR JURISTEN

Kleine Stilkunde für Juristen, C.H.Beck

Schachtelsätze, Substantivierungen oder unverständliche Fachterminologie: Die Vorwürfe an juristische Texte sind vielfältig. Tonio Walter, Ordinarius für Strafrecht und Strafprozessrecht in Regensburg, Richter am Oberlandesgericht und stellvertretendes Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes, ist sich sicher, dass es verständlicher und besser geht. Mit seinem Ratgeber „Kleine Stilkunde für Juristen“ will er Juristen für die weitverbreiteten Schwächen der Juristensprache sensibilisieren und zeigen, wie Texte lesbarer, überzeugender und erfolgreicher gestaltet werden können. Tonio Walter: Kleine Stilkunde für Juristen. Beck 2017. 22,90 Euro.
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h3>EIN GESELLSCHAFTSPANORAMA UNSERER ZEIT

Cover Die Zeit der Ruhelosen, Ullstein
Cover Die Zeit der Ruhelosen, Ullstein

Die Französin Karine Tuil studierte nicht nur Recht, Kommunikationsund Informationswissenschaften, sie sie ist auch eine Bestsellerautorin, deren Romane in mehrere Sprachen übersetzt werden. In ihrem gerade auf Deutsch erschienen Buch „Die Zeit der Ruhelosen“ erzählt sie von Menschen, die getrieben sind von dem Wunsch nach Anerkennung, Geld und Macht — und beinah tragisch daran scheitern. Tuil selbst sagt dazu: „Genau das ist mein neuer Roman: Ein Protest gegen diese Welt, in der jede Bewegung vom Ende der Unschuld zu künden scheint.“ Karine Tuil: Die Zeit der Ruhelosen. Ullstein 2017. 24,00 Euro.

EIN MASSENPSYCHOLOGISCHES EXPERIMENT

AchtNacht Droemer Knaur
AchtNacht Droemer Knaur

Der 1971 geborene Sebastian Fitzek zählt zu Deutschlands erfolgreichsten Autoren von Psychothrillern. Die Romane des Juristen, der im Urheberrecht promovierte, werden mittlerweile in vierundzwanzig Sprachen übersetzt und sind regelmäßig auf den Bestsellerlisten zu finden. Fitzek wurde als erster deutscher Autor auch mit dem Europäischen Preis für Kriminalliteratur ausgezeichnet. In seinem aktuellen Thriller „AchtNacht“ erdenkt er eine äußerst makabre Lotterie, in der ein Auserwählter für vogelfrei erklärt wird. Sebastian Fitzek: AchtNacht. Knaur 2017. 12,99 Euro.

KURIOSE RECHTSNACHRICHTEN

Ähnlich ist nur der Name: Doch anders als bei der inzwischen bekannten SatireInternetseite „Der Postillion“ handelt es sich bei „Justillion“ nicht um Satirebeiträge. Berichtet wird vielmehr über seltsame, merkwürdige oder sonderbare Sachverhalte – oder, wie es auf der Website selbst heißt: Kuriose Rechtsnachrichten. Weitere Infos unter: www.justillon.de

Das letzte Wort: Dr. Laura Kubach

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Das Düsseldorfer Startup Garde-Robe bringt das „Betrügerchen“ vor Gericht – und bietet zudem „Amtstrachten für moderne Juristinnen und Juristen“. Was es dabei alles zu beachten gibt, davon erzählt Rechtsanwältin Dr. Laura Kubach, eine der beiden Gründerinnen. Die Fragen stellte Christoph Berger

Laura Kubach, Foto: Jan Schumann

Frau Dr. Kubach, welche Bedeutung hat die Robe vor Gericht?
Die Robe beinhaltet für ihre Trägerin oder ihren Träger einen Transformationsprozess. Ihr Überziehen ist ein Ritual. Die Person selbst tritt mit dem Tragen der Robe zurück und wird zu einem handelnden Organ der Rechtspflege. Außerdem verleiht sie der Gerichtsverhandlung eine entsprechende Würde. Je nachdem, welcher Fall verhandelt wird, funktioniert das auch. Doch dafür muss sie auch als Kleidungsstück funktionieren, man sollte sich wohlfühlen.

Sie haben sich also kurzerhand eine eigene geschneidert?
Als ich mir eine eigene Robe kaufen wollte, stellte ich fest, dass es nur Roben gab, die an mir rumschlackerten. Deshalb fragte ich mich: Wieso sieht die Robe eigentlich aus wie sie aussieht? Ich stieß dann auf zahlreiche Regelungen im Juristenund BeamtenDeutsch der 1950erJahre. Zum Teil gab es ganz detaillierte Vorgaben, wie ein Nahtverlauf zu sein hat, manchmal sogar mit angeheftetem Schnittmuster. Außerdem entstand all das in einer Zeit, in der Frauen im Juristenberuf noch ziemlich unterrepräsentiert waren, sodass es sich um einen Herrenschnitt handelte, der gut an großen und breitschultrigen Männern funktionierte. An Frauen sah das ziemlich albern aus. Bei weiteren Recherchen habe ich dann aber noch eine Bundesregelung gefunden, die ein bisschen freier formuliert war. So habe ich mit einer befreundeten Designerin schließlich eine Robe für mich entworfen, in der ich mich wohler fühle. Anderen Juristinnen gefiel sie so gut, dass wir uns entschlossen, ein kleines Startup zu gründen.

Welchen Spielraum hatten Sie bei all den Vorgaben für Ihre eigene Robe?
Die Maßgabe war natürlich, dass es weiterhin eine Robe sein muss – ein weites Kleidungsstück, unter dem die Kleidungsstücke, die ich darunter trage, nicht zu sehen sind. Trotzdem ist eine Menge Stoff weggefallen. Und die Proportionen wurden angepasst. Zum Beispiel wurden – auch wenn sie immer noch weit sind – die Ärmelweiten verringert. Zudem haben wir übrigens auch eine Herrenkollektion entworfen, die derselben Idee folgt: Weg vom Umhang, hin zum Kleidungsstück.

Gab es noch weitere Vorgaben?
Oh ja. Staatsanwälte tragen zum Beispiel einen Samt, Anwälte einen Seidenbesatz. Daneben gibt es noch die unterschiedlichen Farben: Zum Beispiel tragen Bundesrichter und Landesverfassungsrichter rot, in NordrheinWestfalen tragen die Sozial- und Verwaltungsrichter dunkelblau und Patentanwälte tragen einen blauen Seidenbesatz an einer schwarzen Robe. Das sind kleine Besonderheiten, auf die wir zu achten haben.

Und was hat es mit dem „Betrügerchen“ auf sich?
Dabei handelt es sich im Grunde um ein Kleidungsstück aus den 1950erJahren, wo ein Blusenkragen beispielsweise unter einem Pulli getragen wurde. Unsere Designerin hat in diesem Stil verschiedene Modelle entwickelt, die man unter der Robe tragen kann und die einen legeren Kleidungsstil verdecken.

Zum Unternehmen

Die auf IT, Telekommunikations- und Medienrecht spezialisierte Rechtsanwältin Dr. Laura Kubach gründete zusammen mit der Damenschneiderin und Designerin Ulla Kraus nach Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen das Unternehmen GardeRobe. Anfangs umfasste ihre Kollektion nur Roben für Frauen, inzwischen wurde sie auch für Männer erweitert.

10. Ausgabe von Talent Meets Bertelsmann

Du bist kreativ? Denkst unternehmerisch? Und willst bei der – vor allem digitalen – Zukunftsgestaltung der Medienlandschaft dabei sein? Dann ist die „Talent Meets Bertelsmann 2017“ der richtige Platz für dich, um deine Medienkarriere zu starten.

Zum zehnten Mal haben Bachelor-, Master- und MBA-Studenten oder Doktoranden die Möglichkeit, Vorstände und internationale Top-Führungskräfte von Bertelsmann zu treffen. Gemeinsam mit erfahrenen Bertelsmann-Unternehmern könnt ihr in Workshops Geschäftsideen zu aktuellen Themen aus den Zukunftsbranchen Medien und Services entwickeln. Die erarbeiteten Konzepte und Lösungen werden von einer mit Bertelsmann-Vorständen besetzten Jury bewertet, die besten Ideen werden prämiert. Last but not least werdet ihr Teil des „Talent Meets Bertelsmann“-Netzwerks, das im bereits zehnten Jahr nun schon über 500 außergewöhnliche Talente umfasst.
Bertelsmann lädt euch hierzu vom 3. Juli bis 5. Juli 2017 nach Berlin ein.

Ihr seid Bachelor-, Master- und MBA-Studenten oder Doktoranden, idealerweise in den Fachbereichen Wirtschaftswissenschaften, Geisteswissenschaften, Medienmanagement oder Wirtschaftsinformatik und verfügt über erste Erfahrungen in der Entwicklung kreativer und innovativer Geschäftsmodelle und begeistert euch für aktuelle digitale Trends?

Ihr habt eine Affinität zu Medien, die ihr außerhalb von Schule oder Studium durch euer Engagement bereits bewiesen habt, verfügt über überdurchschnittliche akademische Leistungen, starke analytischkonzeptionelle Fähigkeiten und kommunikative Kompetenz und seid kommunikationsstark auch auf Englisch?

Dann übernimmt Bertelsmann für euch die Kosten für zwei Hotelübernachtungen (vom 3. bis 5. Juli 2017) und eine Reisekostenpauschale in Höhe von maximal 300 Euro für Studenten von europäischen Hochschulen sowie 500 Euro für Studenten von nicht europäischen Hochschulen. Ihr werdet außerdem in eine geschlossene Facebook-Gruppe eingeladen, in der ihr euch vorab kennenlernen und austauschen können.

Alles was ihr nun tun müsst, ist euch zu bewerben: aussagekräftig und in englischer Sprache. Erläutert in einem Motivationsschreiben, warum euch die Welt der Medien fasziniert und warum ihr beim Jubiläumsjahr von „Talent Meets Bertelsmann“ dabei sein möchtet, nein müsst! Zeigt mit eurem Lebenslauf, dass ihr voller unternehmerischer Tatkraft steckt, und fügt nach Möglichkeit bitte Nachweise bei, die eure Englischkenntnisse unterstreichen.

Update: Bewerbungsschluss war der 21. Mai 2017