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Vertragsverhandlungen

Drum prüfe, wer sich beruflich bindet
von Jürgen Bröker

Nach jüngsten Angaben des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln steigt der Bedarf an Hochschulabsolventen in Deutschland weiter an. Allein in den nächsten 15 Jahren sollen demnach vier Millionen Jungakademiker benötigt werden, um den Fachkräfteengpass abzufangen. Gute Chancen für qualifizierte Absolventen also. Bevor allerdings ein Job angetreten wird, stehen Vertragsverhandlungen an. Und darauf sollten Berufseinsteiger vorbereitet sein.

Es ist schon ein besonderes Gefühl, den ersten Arbeitsvertrag seines Lebens zu unterzeichnen. Da können dem jungen Berufseinsteiger durchaus mulmige Gedanken durch den Kopf jagen: War es gut, einen befristeten Vertrag zu unterschreiben? Habe ich alles rausgeholt? Was bedeutet eigentlich die Ausschlussklausel? Und wie komme ich aus dem Vertrag wieder heraus, wenn ich ein anderes Angebot erhalte? Experten raten, sich schon vor den Vertragsverhandlungen Gedanken über die eigenen Wünsche und Vorstellungen zu machen. Zumal es vor allem kurz vor Abschluss schwierig wird, wenn der Arbeitgeber Druck macht, den Vertrag schnell zu unterschreiben.

Allerdings sollten sich Berufseinsteiger auf keinen Fall hetzen lassen. „Jeder Arbeitnehmer hat das Recht sich den Vertrag genau anzusehen“, sagt Jean-Martin Jünger. Der Mannheimer Rechtsanwalt hat sich auf das Thema Arbeitsrecht spezialisiert. Im Zweifel sollten Experten – in der Regel ein Anwalt für Arbeitsrecht – den Vertrag überprüfen. Werden dabei ungewöhnliche oder missverständliche Klauseln deutlich, sollte der Berufseinsteiger den Arbeitgeber darauf aufmerksam machen. „Natürlich habe ich das Recht nachzuverhandeln, und das sollte ich auch nutzen“, sagt Klaus Heeke von der Rechtsanwaltsgesellschaft Raupach & Wollert-Elmendorff in Düsseldorf. Allerdings sollte man dabei gerade als Berufsanfänger auch auf den passenden Ton achten, so der Spezialist für Arbeitsrecht. Im Zweifel sind Nachfragen besser als Forderungen. Sonst könnte man schnell als Querulant abgestempelt werden. Und das wäre sicher ein denkbar schlechter Start ins Berufsleben. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, den Vertrag verständlich zu gestalten. „Vereinbarungen, die unklar formuliert sind, gehen zulasten des Arbeitgebers“, sagt Heeke. Ein Beispiel: Steht am Anfang eines Vertrages, dass der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Sonderzahlung hat und wird dieser Anspruch zum Ende des Vertrages durch eine Formulierung wie „Der Arbeitgeber behält sich vor, eine Gratifikation zu gewähren“ wieder relativiert, dann steht das in einem klaren Widerspruch. „Mit der Folge, dass der Arbeitgeber im Zweifel verpflichtet sein wird, diese Gratifikation zu leisten“, sagt Heeke.

Allgemein regelt ein Arbeitsvertrag die wesentlichen Dinge eines Arbeitsverhältnisses: Vergütung, Aufgaben, Arbeitsort und -zeit sowie Urlaubstage und gegebenenfalls auch die Überlassung eines Dienstwagens. „Dabei ist zunächst einmal alles Verhandlungssache“, sagt Rechtsanwalt Jünger. Und nicht alles, was auf den ersten Blick wie ein Nachteil aussieht, entpuppt sich auch als ein solcher. So kann ein befristeter Vertrag auch für den Arbeitnehmer seine Vorteile haben. „Das hängt ganz von meiner Lebensplanung ab“, sagt Heeke. Zwar biete ein unbefristeter Vertrag mehr Sicherheit, da durch ihn das Arbeitsverhältnis auf Dauer angelegt ist. Plane man aber nach zwei Jahren den nächsten Karriereschritt, könne auch ein befristeter Vertrag sinnvoll sein.

Schnell und ohne lange Fristen kommt man nämlich nur in der Probezeit aus einem Arbeitsvertrag wieder heraus. Die beträgt meistens sechs Monate und ist ebenfalls im Arbeitsvertrag vereinbart. „Das Gesetz sieht für eine Kündigung in der Probezeit eine zweiwöchige Frist vor“, sagt Anwalt Heeke. Mit dieser kurzen Frist könne man auch noch am letzten Tag der Probezeit kündigen, aber eben auch gekündigt werden. Nicht immer dauert die Probezeit sechs Monate. Trotzdem lebt der Arbeitnehmer im ersten halben Jahr eines neuen Arbeitsverhältnisses gefährlich, denn auch wenn eine kürzere Probezeit im Vertrag steht, darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in den ersten sechs Monaten ohne Grund vor die Tür setzen. Hintergrund ist die sogenannte Wartezeit. „Probezeit hin oder her. Erst sechs Monate nach dem Start eines Arbeitsverhältnisses greift der Kündigungsschutz“, sagt Heeke.

Das gilt im Übrigen auch für Zeitarbeitsverträge. Immerhin etwa zehn Prozent der derzeit gut 680.000 Zeitarbeiter sind Akademiker. Tendenz steigend. Die Branche boomt und deshalb sollten sich Absolventen auch mit den Besonderheiten der Zeitarbeit beschäftigen. Im Wesentlichen sind die Verträge zwar gleich, allerdings gibt es einige zusätzliche Kriterien, die im sogenannten Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt sind. Wichtigster Punkt ist die Regelung der Art und Höhe der Leistungen für Zeiten, in denen der Arbeitnehmer nicht verliehen ist. „Diese muss in einem Zeitarbeitsvertrag aufgeführt sein“, sagt Heeke.

Die Rollen beim Unterzeichnen des ersten Arbeitsvertrages scheinen ungleich verteilt zu sein: Da ist auf der einen Seite das Unternehmen mit seiner Rechtsabteilung sowie der Erfahrung von vielleicht Tausenden unterzeichneter Arbeitsverträge im Rücken und auf der anderen Seite der Berufsanfänger, das Greenhorn im Vertragspoker. Trotzdem sollten Jobanfänger nicht allzu demütig in die Verhandlungen gehen, sagt Martin Wehrle, Gründer der Karriereberater- Akademie. Allerdings müsse man sehr genau hinschauen, mit welchen Unternehmen man verhandle. „Großkonzerne haben in der Regel standardisierte Verträge. Da werde ich mit bestimmten Forderungen eher gegen Wände laufen. In mittelständischen Unternehmen oder Familienbetrieben sind die Verantwortlichen dagegen meist flexibler“, sagt Wehrle. Gerade im Bereich der Urlaubsregelung oder der Vergütung sei dort einiges herauszuholen. Vor allem dann, wenn die eigenen Qualifikationen am Arbeitsmarkt gefragt sind. „Das bekommt der Arbeitnehmer ja ganz schnell mit“, sagt der Karriereberater. Wer zu vielen Vorstellungsgesprächen eingeladen wird, hat gute Karten. Deshalb rät Wehrle auch Berufsanfängern, sich nicht vom Hinweis auf Tarife blenden zu lassen. „Wer überdurchschnittliche Qualifikationen mitbringt, verdient auch eine überdurchschnittliche Bezahlung“, sagt Wehrle.

 

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