- Persönlichkeit
- Leistungsmotivation
- Analytische Fähigkeiten
Faber, Manfred; Middelmann, Thomas; Schmidt, Thomas: Angstfrei ins Assessment Center; Wirtschaftverlag Carl Ueberreuter, Wien/Frankfurt, 2000. Preis: EUR 15,90
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Hesse, Jürgen; Schrader, Hans Christian: Testtraining 2000. Einstellungs- und Eignungstests erfolgreich bestehen. Eichborn, 1998. 508 S., Gebraucht EUR 7,00
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(Aus BerufSZiel 1.2008) „Gott“ heisst eines seiner Bücher. Und genau darüber wollen wir mit Dr. Manfred Lütz reden: über die Perspektive von „ganz oben“. Treffpunkt: das Alexianer-Krankenhaus in Köln, wo Lütz Chefarzt ist. Das Krankenhaus ist ein altes Kloster mit malerischen Kreuzgängen – wie geschaffen für ein Gespräch über Glaube, Kirche und was Manager von der Theologie lernen können. Manfred Lütz verspätet sich zum Interview, weil er gerade noch einen psychiatrischen Notfall behandeln musste. Doch dann steht er Interviewer Peter Neumann wortgewandt Rede und Antwort.
Hilft der Glaube an Gott, einen Job im Top-Management auszufüllen? Man glaubt nicht zu einem Zweck. Der Vorstand eines Dax-Unternehmens, der es nützlich finden würde, an Gott zu glauben, um dadurch vielleicht einen besseren Aktienkurs zu erzielen, wäre wahrscheinlich so schlichten Geistes, dass er eine Gefahr für das Unternehmen wäre. Andererseits mag es aber schon sein, dass jemand, der an Gott und einen Sinn im Leben glaubt, auf einem belastbareren Fundament steht. Er muss sich nicht mit der täglichen Neukonstruktion seines eigenen Lebenssinns befassen und kann sich so vielleicht mit mehr Kraft seinem Unternehmen widmen. In Ihrem Buch „GOTT“ schildern Sie eine Managerin, die unter Depressionen litt, ihren Beruf aufgab und ins Kloster ging. Beschreiben Sie hier einen extremen Einzelfall, oder ist das Abtauchen aus dem Stress-Job in Gottes Hand stärker verbreitet, als man es sich vorstellt? Kloster auf Zeit kann gerade für Manager eine gute Idee sein. Da kann man einmal sein Hirn durchlüften und auf neue Ideen kommen. Aber ganz ins Kloster, das ist sicher ein Ausnahmefall. Wenn wir allen depressiven Managern den Eintritt in einen Orden nahelegen würden, wäre zwar das Problem mit dem Ordensnachwuchs bald gelöst. Aber die Stimmung in den Klöstern würde deutlich sinken – dazu würde ich nicht raten (lacht). Wenn nicht ins Kloster – sollten Manager dann regelmäßig in die Kirche gehen? Klar! Denn der Glaube braucht wie die Liebe auch mal die körperliche Anwesenheit. Außerdem tun regelmäßige Unterbrechungen dem Menschen gut. Schon die antike Philosophie wusste, dass der Kult den Menschen herausreißen kann aus dem Alltagstrott. Denn der Gottesdienstbesuch ist mitunter die einzige Zeit in der Woche, in der wir keine Rolle spielen – als Vorgesetzter oder Untergebener, als Sohn oder Vater, als Ehemann oder Nachbar. Im Gottesdienst können wir wenigstens diese eine von 168 Wochenstunden wir selbst sein – wir selbst vor Gott. Und was nimmt der Manager von seinem Kirchgang mit, das ihm in seinem Beruf weiterhilft? Nichts. Und das ist das Tolle. Der Gottesdienst ist völlig zwecklos, aber höchst sinnvoll. Im Berufsalltag muss sich ein Manager stets überlegen: Wozu mache ich das eigentlich, was bringt das? Wenn man sein ganzes Leben lang immer nur Zweckmäßiges tut, wird man von seinen Zwecken gelebt und versäumt das eigentliche Leben. Wir arbeiten, um Muße zu haben, hat Aristoteles gesagt. Muße aber ist die zweckfreie Zeit, in der man geistig anregenden Gesprächen nachgeht, Musik genießt, die Natur erlebt oder einem geliebten Menschen nahe ist. Wer sich nur unterhält, um nützliche Informationen oder Kontakte zu bekommen, Musik und Natur um der Erholung willen einsetzt, merkt gar nicht, dass er auf dem besten Weg ist, das Leben zu verpassen. Gehen gläubige Christen anders mit Problemen um als Atheisten? Konkret: Entscheidet ein christlicher Manager bei Personalentlassungen anders? Eine gefährliche Frage. Man ist versucht, pharisäisch zu antworten: Freut Euch, wenn Ihr christliche Chefs habt, dann herrscht ein besserer Umgangston. Ich hoffe das natürlich, aber selbstverständlich gibt es da den unmenschlichen Chef, dem das Taufwasser nur die Frisur angefeuchtet hat, und den mitmenschlichen Atheisten. Wie steht die Bibel zum Thema Geldverdienen? Erlaubt sie Managergehälter jenseits der Eine-Million-Euro-Marke? Eher kommt ein Kamel durch ein Nadelöhr als ein Reicher ins Himmelreich – sagt die Bibel. Aber was ist ein Reicher? Im Grunde genommen zählen wir hier in Deutschland alle zu den Spitzenverdienern – verglichen mit Menschen in Bangladesch. Und wenn Reichtum aus biblischer Sicht eine Versuchung zur Sünde ist, haben wir alle ein Problem. Viel Geld zu besitzen ist dann unmoralisch, wenn man damit nicht sozial umgeht. Die soziale Marktwirtschaft ist bekanntlich aus christlichem Geist entstanden. Es geht nicht um die Höhe des Einkommens, sondern darum, wie man damit umgeht. Wer sein Geld sozial einsetzt und nur so viel wie nötig für sich beansprucht, geht verantwortlich damit um. Demonstratives Vorführen von Klunkern ist gewiss nicht im Sinne der Bibel. Darf ein Christ seinen Konkurrenten bekämpfen oder ihn gar in den Ruin treiben? Der Bettelmönch Thomas von Aquin hat stets das Recht auf Eigentum verteidigt als Ausdruck der Freiheit des Menschen. Daher ist bei der sozialen Marktwirtschaft nicht nur das „sozial“ christlich motiviert, sondern auch die „Marktwirtschaft“. Zur Marktwirtschaft gehört aber untrennbar die Konkurrenz, die ja zur Verbesserung der Qualität und des Preises beiträgt. Die Grenze liegt da, wo ein Konkurrent mit illegalen oder unmoralischen Mitteln absichtlich ruiniert wird. Aber es kann natürlich in einem Verdrängungswettbewerb passieren, dass ein nicht qualifiziertes Angebot vom Markt verschwinden muss. Christentum ist kein naives Gutmenschentum. Sind die Kirchenoberen – Bischöfe, Kardinäle und auch der Papst – gute Manager? Ich glaube nicht. Was könnten denn Kirchenführer von Wirtschaftsführern lernen? In der Verwaltung lernen sie ja schon wacker. Auch der Dienstleistungsgedanke wird inzwischen in erfreulichem Maße umgesetzt. Was könnten umgekehrt Manager von Kirchenmännern lernen? Die katholische Kirche hat 2000 Jahre überlebt – eine tolle Leistung. Weltlich gesprochen lautet das Erfolgsgeheimnis: Einheit in Vielfalt. Unterschiedliche Orden, Temperamente, Nationen in der gleichen Kirche, diese Unterschiedlichkeit immer wieder fruchtbar zu machen, das ist wohl das Geheimnis der immer wiederkehrenden Aufbrüche in dieser ältesten und größten Institution der Welt. Manager, die Vielfalt als Bereicherung schätzen, die nicht nur Kommandos von oben geben, sondern genau hinsehen, wo in einem Unternehmen neue Ideen wachsen, können ein Unternehmen weiterbringen. Der Chef der katholischen Kirche wird von den leitenden Mitarbeitern gewählt. Wäre das auch ein Modell für die Wirtschaft? (lacht) Das glaube ich nicht. Wenn man seinen eigenen Chef wählt, fällt die Wahl nicht immer auf starke Gestalten. So muss bei der Papstwahl der Heilige Geist immer etwas gegensteuern. Papst Johannes XXIII. wurde als alter Übergangspapst gewählt – und entpuppte sich als eine innovative Ausnahmegestalt. Ich würde nicht darauf vertrauen, dass der Heilige Geist auf ähnlich humorvolle Weise auch bei General Motors in die Unternehmenspolitik eingreift. Mit welchem Top-Manager würden Sie gern einmal zu Mittag essen? Vielleicht mit dem neuen Siemens-Chef Löscher. Es würde mich interessieren, wie er als jemand, der nicht in die bekannten Affären involviert war, nach seinen Erfahrungen das Thema Moral und Wirtschaft sieht. Welches Kapitel der Bibel sollten Manager lesen und beherzigen? Den ersten Johannesbrief. Manager haben ja immer wenig Zeit. Der erste Johannesbrief hat nur etwa vier Seiten, und er fasst das Wesen des Christentums gültig zusammen. Dort heißt es: Jeder, der liebt, ist aus Gott gezeugt und kennt Gott. Mutter Teresa hat einmal gesagt: Wenn wir eines Tages zu Gott gerufen werden, wird er nicht fragen: Wie viel Gutes hast du in deinem Leben getan? Sondern: Mit wie viel Liebe hast du das getan, was du getan hast? Das gilt auch für den Müllmann. Wenn man liebevoll Mülltonnen ausleert, kann man in den Himmel kommen. Wie muss ein Manager sich ein Leben lang verhalten, damit er beim Jüngsten Gericht gute Chancen hat? Er sollte den ersten Johannesbrief lesen und sich daran halten.Zur Person
Dr. Manfred Lütz studierte Medizin, Philosophie und katholische Theologie in Bonn und Rom. Als Facharzt für Nervenheilkunde, Psychiatrie und Psychotherapie ist er seit 1997 Chefarzt des Alexianer-Krankenhauses in Köln-Porz. Lütz ist Mitglied des Päpstlichen Rates für die Laien, Mitglied der Päpstlichen Akademie für das Leben und Berater der Vatikanischen Kleruskongregation. Bekannt wurde Lütz als Autor diverser Bücher, darunter „Lebenslust“, in dem er sich satirisch zu Diäten, dem Gesundheits- und Fitness-Wahn äußert, oder „Der blockierte Riese. Psycho-Analyse der katholischen Kirche“. Sein Werk „GOTT“ stand monatelang auf den Bestseller-Listen.
| Literaturtipps: | |
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Helga Krausser-Raether, Die besten Bewerbungsmuster für Berufseinsteiger – mit CD-ROM. Haufe Verlag 2004 Onlinebestellung |
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Christian Püttjer / Uwe Schnierda, Hochschulabsolventen überzeugen im Vorstellungsgespräch. Sit-up! Verlag 1999 Onlinebestellung |
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Doris und Frank Brenner / Birgit Giesen, Individuell bewerben. Mit praktischen Übungen zum Assessment Center, Staufenbiel Institut für Studien- und Berufsplanung GmbH, 4. Auflage 2000 Onlinebestellung |
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Michael Opoczynski (Hg.), WISO Bewerbungsratgeber: Überzeugende Unterlagen, Perfekter Auftritt, Online-Bewerbungen, Networking, Job-Börsen, Wien/Frankfurt: Wirtschaftsverlag Ueberreuter, 2001 Onlinebestellung |
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Jürgen Hesse / Hans Christian Schrader, Die 100 häufigsten Fragen im Vorstellungespräch. Eine optimale Vorbereitung in kürzester Zeit. Eichborn Verlag 1999 Onlinebestellung |
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Jürgen Hesse / Hans Christian Schrader, Das erfolgreiche Vorstellungsgespräch. Wie Sie beeindrucken, überzeugen, gewinnen. Eichborn Verlag 1998 Onlinebestellung |
Die Unterschrift unter dem ersten Arbeitsvertrag ist eine spannende Angelegenheit. Der Fachanwalt Reinhart Kohlmorgen erklärt im Interview, was in Arbeitsverträgen stehen sollte und was zu tun ist, wenn man mit einigen Vertragsinhalten nicht einverstanden ist. Von Jürgen Bröker
Herr Kohlmorgen, erinnern Sie sich noch an Ihren ersten Arbeitsvertrag? Ehrlich gesagt, nein. Ich denke, es war ein Vertrag per Handschlag. Wie haben wir uns das vorzustellen? Wir haben mündlich ein Gehalt vereinbart, und die Tätigkeit ergab sich aus der Natur der Sache. Ich bin ja nun einmal Rechtsanwalt. Und so bin ich in eine Kanzlei eingestiegen. Ist so etwas heute noch üblich? Nein. Aber das ist ja auch schon mehr als 30 Jahre her. Damals war das noch anders. Ich war allerdings in dieser Kanzlei vorher auch schon als Referendar tätig. Man kannte mich und ich kannte sie. Das Arbeitsverhältnis war auf Dauer angelegt. Wir haben gesagt, jetzt machen wir das erst einmal als Anstellungsverhältnis. Später sollte ich als Sozius einsteigen, und so ist es dann auch gekommen. Waren Sie sich denn sicher, dass diese mündliche Zusage eingehalten wird? Aber sicher. Ich wusste ja auch, dass mündliche Verträge genauso gültig sind wie schriftliche. Das gilt übrigens heute auch noch, allerdings gibt es inzwischen das sogenannte Nachweisgesetz, das im Jahr 1995 verabschiedet worden ist. Das sagt ganz klar, dass ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer innerhalb eines Monats nach Vertragsbeginn schriftlich bestätigen muss, was vereinbart worden ist. Darauf hat jeder Arbeitnehmer Anspruch. Können Sie nachvollziehen, dass einige Berufsanfänger ihren ersten Arbeitsvertrag mit einem etwas mulmigen Gefühl unterschreiben? Nein. Und das sollte auch nicht so sein. Schließlich sehen sie ja, was sie da unterschreiben. Sie können den Vertrag prüfen – und sollten das auch gründlich tun. Entweder selbst oder durch einen Fachmann. In erster Linie fällt mir hier natürlich ein Rechtsanwalt ein. Was ist, wenn der Arbeitgeber Druck macht, den Vertrag schnell zu unterschreiben? Das sollte nicht sein. Ein Arbeitsvertrag ist ja etwas ganz Wichtiges. Jeder Arbeitgeber wird verstehen, dass ein solches Dokument sorgfältig geprüft werden muss. Im Übrigen sollte ein Vertrag so gestaltet sein, dass er auch für beide Parteien verständlich ist. Was regelt der Vertrag ganz allgemein? Zunächst einmal sagt er, wer die Vertragsparteien sind. Man muss ja wissen, mit wem man den Vertrag schließt. Wichtige Punkte sind ebenfalls Aufgabenstellung, Vergütung und Befristungen. Nebenvergütungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder ein Dienstwagen sollten geklärt sein. Der Urlaubsanspruch sollte im Vertrag stehen, ebenso das Verhalten des Arbeitnehmers im Krankheitsfall. Meistens wird auch die Frage einer Wettbewerbstätigkeit behandelt. Einige Dinge wie die Vergütung oder die Urlaubsregelung leuchten direkt ein – anders sieht es bei der Wettbewerbstätigkeit aus. Was ist darunter zu verstehen? Na ja, es ist doch so: Ein Arbeitgeber, der einen Vertrag abschließt, möchte natürlich nicht, dass das Wissen, das ein Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses erwirbt, an die Konkurrenz weitergegeben wird. Gilt das auch für einen möglichen Wechsel nach einer Kündigung? Das ist der zweite Bereich. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses will der Arbeitgeber so verhindern, dass der Mitarbeiter, den er weitergebildet hat, mit diesem Wissen zur Konkurrenz abwandert und es dort auch gegen das eigene Unternehmen anwendet. Wie verhalte ich mich denn, wenn ich mit dem einen oder anderen Vertragsinhalt nicht einverstanden bin – etwa dann, wenn im Einstellungsgespräch ganz andere Bedingungen vereinbart wurden? Vorstellbar ist ja, dass ein Einstellungsgespräch stattfindet und der Arbeitgeber sagt: Ich gebe Ihnen einen Arbeitsvertrag, schicken Sie mir diesen bitte unterschrieben zurück. Dann sieht der Bewerber plötzlich, dass dort Dinge stehen, die gar nicht vereinbart waren. Dann darf er natürlich nicht unterschreiben, sondern muss neu verhandeln. Das ist die erste und regelmäßige Situation. Die zweite wäre: Man schließt mündlich einen Arbeitsvertrag und bekommt danach eine Bestätigung dessen, was vereinbart worden ist. Sollte dort etwas auftauchen, was nicht vereinbart wurde, dann muss der Arbeitnehmer sofort reklamieren. Also nicht erst mal unterschreiben und sich dann beschweren … Auf keinen Fall. Was Sie vertraglich akzeptiert haben und mit Ihrer Unterschrift dokumentieren, ist natürlich auch bindend. Was ist, wenn ich vor Arbeitsantritt bei einem Unternehmen in Berlin ein Angebot aus München bekomme und dort lieber anfangen möchte: Komme ich aus meinem Berliner Vertrag wieder heraus? Im Rahmen der vereinbarten Kündigungsfristen ist das auch vor Arbeitsantritt möglich, ja. Aber es könnte auch im Vertrag stehen: Vor Aufnahme des Arbeitsverhältnisses ist eine Kündigung nicht zulässig. Wenn der Arbeitnehmer dann trotzdem kündigt, könnte eine Vertragsstrafe fällig werden. Für junge Menschen gehören soziale Netzwerke zum Alltag. Darf ich dort Inhalte aus meinem Arbeitsvertrag veröffentlichen? Grundsätzlich darf man das. Es sei denn, es gibt eine Verschwiegenheitsklausel, die sagt, dass man Interna nicht an Dritte weitergeben darf. Tut der Arbeitnehmer das in diesem Fall doch, könnte das eine Abmahnung nach sich ziehen. Macht es Sinn, sich vor der Unterzeichnung etwa über geltende Tarifverträge zu informieren? Auf jeden Fall. Ich gebe Ihnen ein Beispiel. Der gesetzliche Urlaubsanspruch lautet 20 Arbeitstage. Im Tarifvertrag in einer bestimmten Branche sind aber deutlich mehr Urlaubstage vereinbart. … dann könnte ich mich direkt beschweren. Das wäre in diesem Fall nicht klug und auch gar nicht nötig. Der Arbeitnehmer könnte zuerst unterschreiben und später darauf hinweisen. Der Arbeitgeber müsste die zusätzlichen Urlaubstage zugestehen, sofern er tarifgebunden ist. In solchen Fällen gilt das Günstigkeitsprinzip: Die Regelung, die günstiger für den Arbeitnehmer und per Gesetz oder Tarifvertrag geregelt ist, bricht das Recht des Arbeitsvertrages.Die Einladung zum Bewerbungsgespräch steht. Bleiben noch zwei Dinge zu klären: der Inhalt des Arbeitsvertrags und das Gehalt. Von Michael Feinen, Rechtsanwalt
Zum Autor Michael Feinen ist Fachanwalt für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Köln.Bei Gehaltsverhandlungen und der Gestaltung des Arbeitsvertrages stehen Mitarbeiter oft vorgefassten Positionen der Arbeitgeberseite gegenüber. Besonders dann, wenn der Arbeitgeber „schon immer“ diesen Mustervertrag benutzt hat und nicht einsieht, gerade bei Ihnen Änderungen vorzunehmen. Umso wichtiger ist es, dass die Mitarbeiter ihre Rechte kennen. Vertragssache Eine einfache Überlegung kann helfen, den Inhalt eines Arbeitsvertrages zu beurteilen: Alle Ansprüche und Rechte, die zu Ihren Gunsten mit dem neuen Arbeitgeber ausgehandelt wurden, sollten auf jeden Fall im Arbeitsvertrag festgeschrieben werden. Zu den wesentlichen Regelungspunkten gehören die Vergütung, die Bezüge bei Krankheit und Unfall, die Dauer der Probezeit, die Kündigungsfristen und die Anzahl der Urlaubstage. Von Bedeutung ist natürlich auch die konkrete Stellenbeschreibung („Job Description“) und gegebenenfalls die Regelung der Kompetenzen (zum Beispiel hinsichtlich Personalverantwortung, Berichtspflichten, Vertretung nach außen und so weiter). Einerseits – andererseits Doch Vorsicht: Jede vermeintlich positive Regelung kann auch negative Aspekte haben. So hat zwar eine konkrete Stellenbeschreibung den Vorteil, dass der Arbeitgeber den Mitarbeiter nicht nach Lust und Laune mit anderen Aufgabengebieten betrauen kann. Auf der anderen Seite kann eine (zu) konkrete Stellenbeschreibung dazu führen, dass Sie bei einer betriebsbedingten Kündigung nicht in die Sozialauswahl mit einbezogen werden müssen, da es keine vergleichbaren Mitarbeiter gibt, zwischen denen die Sozialauswahl stattfinden kann. Vereinbarte Zielvereinbarungen, insbesondere zum Umsatz, locken mit einer höheren Vergütung, sind aber auf der anderen Seite ein wirksames arbeitsrechtliches Instrument zur Beurteilung des Mitarbeiters: Sie machen Leistungen messbar und können damit Kündigungen Vorschub leisten. Später ist oft zu spät Vor allem Regelungen zur Vergütung sollten eindeutig im Arbeitsvertrag fixiert werden. Finden sich die vereinbarte Tantieme und die Aktienbeteiligung im Arbeitsvertrag wieder? Was ist mit der zugesagten Direktversicherung, was mit Aufwendungsersatz und Spesen? Handelt es sich beim Weihnachtsgeld lediglich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers? Auf Klauseln wie „Nach der Probezeit erfolgt eine Anpassung der Vergütung“ sollten Sie sich keinesfalls einlassen. Auch sonstige Zusatzleistungen wie Dienstwagen, Handy oder Laptop sollten im Arbeitsvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung festgehalten sein und nicht erst „später“ schriftlich abgefasst werden. Zu oft hört der Anwalt, was alles bei Einstellung zugesagt und später nicht eingehalten wurde. Sowohl bei der Gestaltung des Arbeitsvertrages als auch bei der Gehaltsverhandlung ist der Faktor Fortbildung wichtig: Wie kann ich den Arbeitgeber an meiner Fortbildung und damit an meiner beruflichen und persönlichen Entwicklung beteiligen? An rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten fehlt es hier sicherlich nicht. Das Thema muss nur rechtzeitig angesprochen werden. Gehaltssache Erfolgreiche Gehaltsverhandlungen setzen Kenntnisse über die in der Branche und/oder bei diesem Arbeitgeber gezahlte Vergütung voraus. Das Internet sowie einschlägige Spezialliteratur und eventuell ältere Stellenausschreibungen können eine entsprechende Recherche vereinfachen. Natürlich ist auch eine selbstbewusste aber realistische Einschätzung der eigenen Fähigkeiten und Qualifikationen vonnöten, um gegebenenfalls ein höheres Einstiegsgehalt zu verhandeln. Auch kann hier Fantasie gefragt sein. Zum Beispiel, wenn dem Arbeitgeber ein hohes Gehalt widerstrebt, er sich aber möglicherweise auf die geforderte Summe nach erfolgreich bestandener Probezeit einlässt. Oder der Mitarbeiter versucht, das vorbereitete Vergütungsgefüge durch andere Leistungen wie eine Direktversicherung, Gewinnbeteiligung oder spezifische Fortbildungsmaßnahmen sicherzustellen. Konkrete Vorüberlegungen im Sinne einer „Wenn-dann-Strategie“ und die Ermittlung des persönlichen Minimums sind dringend zu empfehlen. Nachverhandlungen machen hier keinen guten Eindruck.