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Gibt es ein Recht auf mobiles Arbeiten?

In der Pandemie wurde er für viele Menschen zur Normalität: der Arbeitsplatz Zuhause. Oder das mobile Arbeiten von welchem Ort auch immer. Doch wie geht es mit dem Recht auf beides nach Corona weiter? Von Christoph Berger

Mit dem Auslaufen der Corona-Notbremse endete am 30. Juni 2021 auch die Pflicht für Arbeitgeber, ihren Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice zu ermöglichen. Allerdings diskutiert nun die Politik darüber, ob es einen rechtlichen Anspruch auf das mobile Arbeiten geben sollte. Eine Frage, deren Antwort für einen Großteil der deutschen Bevölkerung klar zu sein scheint. So sehen laut der aktuellen Randstad-Studie „Employer Brand Research 2021“ 43 Prozent der Befragten das Homeoffice-Angebot als eines der wichtigsten Kriterien bei der Arbeitgeberwahl. „Die Diskussion, ob es ein Gesetz braucht oder nicht, ist schon längst überholt“, sagt Richard Jager, CEO von Randstad Deutschland. „Der deutsche Arbeitsmarkt ist heute vielmehr ein Arbeitnehmermarkt. Wer für neue und bestehende Mitarbeiter*innen attraktiv bleiben will, lässt sich am besten schnell etwas einfallen.“

So wünsche sich bereits beispielsweise fast jede zweite Frau (47%) die Option auf mobiles Arbeiten. Unter den Männern sind es 40 Prozent. Jager gibt allerdings zu bedenken, dass die Arbeit von Zuhause nicht zu einer steigenden Doppelbelastung für Frauen werden dürfe. Überhaupt sei die Annahme der Homeoffice- Möglichkeit eine Typ-Frage: Mit pauschalen Lösungen würden Arbeitgeber ihren Mitarbeiter*innen und damit dem eigenen Unternehmen insgesamt keinen Gefallen tun, führt Jager aus. Das Randstad Arbeitsbarometer aus dem 2. Halbjahr 2020 habe gezeigt, dass 32 Prozent der Deutschen eine Hybrid-Lösung bevorzugen, also das Angebot, sowohl im Büro als auch von Zuhause arbeiten zu können.

Auch Forscherinnen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) und des Hugo-Sinzheimer-Instituts (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung halten ein Recht auf mobiles Arbeiten in Zukunft für notwendig. Nur ein Rechtsanspruch, „der mobile Arbeit legitimiert und normalisiert, holt mobile Arbeit aus der ‚Grauzone‘ der betrieblichen Arbeitsgestaltung“, analysieren Dr. Yvonne Lott, Dr. Elke Ahlers, Dr. Johanna Wenckebach und Dr. Aline Zucco in der Studie „Recht auf mobile Arbeit – warum wir es brauchen, was es regeln muss“. Dr. Johanna Wenckebach, Wissenschaftliche Direktorin des HSI sagt dazu: „Ein Rechtsanspruch auf mobile Arbeit muss nicht nur so ausgestaltet sein, dass es in der Hand der Beschäftigten liegt, diese auch in Anspruch zu nehmen, sondern auch einen eindeutigen gesetzlichen Rahmen schaffen, anhand dessen im Streitfall eindeutig über Rechte oder Ansprüche entschieden werden kann.“.

Folgende Aspekte müssten dabei unbedingt geklärt sein, analysieren die Forscherinnen: Mobile Arbeit müsse für die Beschäftigten immer freiwillig sein, sie sollte flexibel, also ohne lange Vorlauffristen, genommen und beendet werden können. Ein neues zwingendes Mitbestimmungsrecht zur betrieblichen Einführung und Ausgestaltung mobiler Arbeit müsse das individuelle Recht auf mobile Arbeit flankieren. Hierzu bedürfe es einer Ergänzung des Betriebsverfassungsgesetzes. Der Arbeitsschutz, insbesondere die Zeiterfassung, gelte zwar selbstverständlich schon nach heutiger Rechtslage auch bei mobiler Arbeit, dies sollte jedoch gesetzlich klargestellt werden. Des Weiteren müssten Regelungen zum Datenschutz, für den Versicherungsschutz und zur Ausstattung der Arbeitsplätze sowie zur steuerlichen Absetzbarkeit mit einem Rechtsanspruch auf mobile Arbeit einhergehen.

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