Welche Tarifverträge gelten für Bauingenieure?

Tarifvertrag

Das Berufsfeld bietet eine Vielzahl an Beschäftigungsmöglichkeiten und Vergütungen. Jeweils eigene Tarifverträge für Planungsbüros, das Baugewerbe und den öffentlichen Dienst geben Berufseinsteigern Orientierung über Arbeitsbedingungen und Gehalt. Ein Gastbeitrag von Fabian Hesse M.A., bauingenieur24 Informationsdienst

So vielfältig wie die Einsatzmöglichkeiten von Bauingenieuren ist auch die Struktur der gezahlten Gehälter und sonstigen Arbeitsbedingungen. Je nachdem, ob man für ein Planungsbüro, ein Bauunternehmen oder im öffentlichen Dienst arbeitet, gelten unterschiedliche betriebliche und tarifliche Regelungen. Als generelle Orientierung für Berufseinsteiger und andere nichtselbstständig Beschäftigte können die für Bauingenieure gültigen Tarifverträge dienen. Sie geben Auskunft über allgemein gültige Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Kündigungsschutz und Entgelteingruppierung (Rahmentarifvertrag) und die jeweils gültigen Gehaltssätze (Gehaltstarifvertrag). Die Laufzeit der Tarifverträge beträgt in der Regel ein bis zwei Jahre.

Wer in einem Ingenieurbüro angestellt ist, kann mit seinem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag auf Grundlage des „Tarifvertrags für die Angestellten, Auszubildenden und Praktikanten in Ingenieur-, Architektur- und Planungsbüros“ aushandeln. Dieser findet in ganz Deutschland Anwendung. Für Bauingenieure in den Bauunternehmen ist der „Tarifvertrag für Angestellte und Poliere des Baugewerbes“ maßgebend. Er gilt für ganz Deutschland mit Ausnahme der Länder Bayern und Berlin und enthält zwei unterschiedliche Gehaltstarifverträge – „Ost“ und „West“.

Wie alle Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst werden auch die hier eingesetzten Bauingenieure auf der Grundlage von Tarifverträgen beschäftigt. Es gilt entweder der allgemeine „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst“ (TVöD) oder ein an den TVöD angelehnter Tarifvertrag. Je nach Arbeitgeber gibt es spezielle Regelungen für Bund (TVöD-Bund), Länder (TV-L) und Kommunen (TVöD-VKA) sowie das Bundesland Hessen (TV-H). Bei den Tarifverträgen der freien Wirtschaft richtet sich das Einstiegsgehalt nach der jeweiligen Tätigkeit sowie der individuellen Ausbildung und Berufserfahrung.

Im öffentlichen Dienst ist der Berufsabschluss das entscheidende Kriterium für die Eingruppierung. Ein erfahrener Bauingenieur mit besonderen Fachkenntnissen erhält bei einer Neueinstellung in einem Planungsbüro aktuell ein monatliches Tarifgehalt von mindestens 3.952 Euro (Gehaltsgruppe IA 2). In einem Bauunternehmen verdient man mit ähnlicher Qualifikation in der Gehaltsgruppe A VI mindestens 4.050 Euro (West) beziehungsweise 3.773 Euro (Ost). Im öffentlichen Dienst der Länder ist derzeit für eine vergleichbare Position ein Grundentgelt von 3.982,18 (Entgeltgruppe E 13, Stufe 2) pro Monat als Minimum vorgesehen.