Recht und E-Health

Der technische Fortschritt und die Digitalisierung verändern das Gesundheitswesen schon seit geraumer Zeit grundlegend. Aus rechtlicher Sicht geht es nicht nur darum, Antworten auf die sich daraus ergebenden Fragen zu finden, sondern auch mit der fortlaufenden Weiterentwicklung Schritt zu halten. Von Prof. Dr. Ulrich M. Gassner, Leiter der Forschungsstelle für E-Health-Recht (FEHR) an der Universität Augsburg

Die Technologisierung und Digitalisierung haben nicht nur unser alltägliches Leben, sondern auch die Medizin umgewälzt. Dabei könnten die Anwendungsbereiche vielfältiger nicht sein. Die Entwicklung hat disruptiven Charakter. Ein prominentes Beispiel hierfür sind Health-Apps. Mittlerweile ist es für viele selbstverständlich, ihre gesundheitlichen Daten zu erheben und zu nutzen, sei es beim Tracking der zurückgelegten Laufdistanz, bei der Überwachung der Herzfrequenz oder des Blutzuckerspiegels oder auch bei der bloßen Erfassung der täglich zugeführten Kalorien. Dabei ist längst nicht mehr nur das Smartphone das dominierende Endgerät, vielmehr ist eine umfassende Verknüpfung und Vernetzung mit etwa Fitness-Armbändern und Smartwatches zu beobachten.

E-Health findet jedoch nicht nur im privaten Bereich statt: Im öffentlichen Gesundheitswesen wird nicht erst seit dem E-Health-Gesetz versucht, die Potenziale der Digitalisierung zu nutzen. Dies geschieht derzeit beispielsweise mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte, die nicht nur die auf den bisherigen Krankenversicherungskarten gespeicherten Informationen enthält, sondern etwa auch Notfallversorgungsdaten oder Daten zur persönlichen Arzneimittelverträglichkeit speichern kann. Insbesondere ökonomisches Potenzial besteht beim Einsatz von elektronischen Arztbriefen und der Digitalisierung der ärztlichen Dokumentation.

Doch auch bei der medizinischen Behandlung an sich sorgt die „digitale Revolution“ für Veränderungen. Neben der Weiterentwicklung der Medizintechnik betrifft das im Allgemeinen die Verbesserung der Infrastruktur in Arztpraxen und Krankenhäusern und im Speziellen die Gerätevernetzung im OP-Saal. In rechtlicher Hinsicht sind all diese Neuerungen betreffend viele verschiedene juristische Materien einschlägig, die es zu beachten und zu verknüpfen gilt. Die wahrscheinlich wichtigste Materie ist das Datenschutzrecht. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens fußt auf der Erhebung und/oder Nutzung sensibler Gesundheitsdaten.

Für den mit E-Health befassten Juristen ist daher meist zuallererst zu prüfen, ob die datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Des Weiteren gilt es etwa das Sozialrecht – zum Beispiel bei der elektronischen Gesundheitskarte, das Medizinprodukterecht, Health-Apps sind oft Medizinprodukte und benötigen eine Zertifizierung, oder das ärztliche Berufsrecht, welches zum Beispiel ein Fernbehandlungsverbot enthält, zu beachten.

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