Mehr Anwältinnen, aber die Anwaltschaft schrumpft

Foto: Fotolia/psdesign1
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Es ist eine Entwicklung seit 2017, die sich aktuell fortsetzt: Die Anwaltszahlen gehen zurück. Steigende Zahlen werden jedoch bei Anwältinnen sowie den Fachanwältinnen und Fachanwälten verzeichnet. Mit einer klaren Präferenz für eine Fachanwaltschaft. Von Christoph Berger

Die Zahl scheint kaum erwähnenswert, und doch ist sie die Fortsetzung eines schon vor fünf Jahren begonnen Trends. Seitdem gehen die Anwaltszahlen in Deutschland zurück. So auch zum letzten Stichtag am 1. Januar 2022. Die 28 Rechtsanwaltskammern in Deutschland verzeichneten zu diesem Datum im Vergleich zum Vorjahr sieben Mitglieder weniger, genau 167.085. Das entspricht einem Rückgang von gerade mal 0,004 Prozent, eine Zahl im Promillebereich. Auch die Anzahl der zugelassenen Rechtsanwält*innen hat um 0,06 Prozent abgenommen und wurde zum Jahresstart mit 165.587 angegeben. So die Zahlen der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Was sich wie Peanuts anhört, wird vom Soldan Institut in einer Langzeitbeobachtung jedoch als Schrumpfungsprozess bezeichnet, der längst nicht mehr nur einer Stagnation gleichzusetzen sei.

Der Frauenanteil ist in allen Zulassungsarten weiter angestiegen, liegt bei den Syndizi jedoch noch einmal deutlich höher als bei den Einzelzulassungen.

Dementsprechend werde es nach Angaben des Instituts auch immer schwieriger, passenden Nachwuchs zu finden. Wobei nun die Gründe für den Rückgang zu untersuchen seien. Auf dem Deutschen Anwaltstag hieß es, dass sich viele Studierende für Studiengänge mit einer wirtschaftsrechtlichen Ausrichtung entscheiden würden. Allerdings würden diese Bachelor- und Masterstudiengänge nicht zum Referendariat befähigen. Ebenso nicht zu einem Anwaltsberuf. Sodass vor diesem Hintergrund nun klar zu kommunizieren sei, dass das Aufgabenfeld von Wirtschaftsanwälten inzwischen sehr breit gefächert sei und viele interessante Aspekte biete. Laut den Zahlen der BRAK haben sich auch die Einzelzulassungen als Rechtsanwältin und Rechtsanwalt sowie die Anzahl der Anwaltsnotare verringert.

Ein Zuwachs wurde hingegen bei den Rechtsanwältinnen festgestellt. Waren im Vorjahr noch 59.466 Rechtsanwältinnen zugelassen, ein Anteil von 35,9 Prozent, sind es 2022 schon 60.057 (36,27%). Überhaupt: Der Frauenanteil ist in allen Zulassungsarten weiter angestiegen, liegt bei den Syndizi jedoch noch einmal deutlich höher als bei den Einzelzulassungen (34,42 %). 44,96 Prozent der doppelt Zugelassenen und sogar 57,7 Prozent der reinen Syndikusrechtsanwälte sind weiblich. Auch die Zahl der Fachanwältinnen und Fachanwälte ist abermals gestiegen. Hier liegt der Frauenanteil bei 32,1 Prozent. Beliebtester Fachanwaltstitel: Arbeitsrecht, gefolgt vom Familienrecht.