Gesellschaftsrechtler

Foto: Fotolia/Nonwarit
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Spezialisten im Gesellschaftsrecht begleiten ihre Mandanten oftmals vom Anfang bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit und haben dabei Gelegenheit, mit zahlreichen verschiedenen Branchen in Berührung zu kommen. Von Dr. Martin Wittmann, Senior Manager bei PwC Legal in Düsseldorf im Bereich Corporate/M&A, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Gesellschaftsrechtliche Beratung beginnt vielfach mit der Wahl der richtigen Gesellschaftsform. Neben Haftungsfragen sind insbesondere auch Einflussnahmemöglichkeiten auf die Geschäftsleitung, Kosten sowie aufkommender administrativer Aufwand, etwa für Beschlussfassungen und Gesellschafterversammlungen, relevant. Auch öffentlich-rechtliche Vorgaben können Einfluss auf die Rechtsformwahl haben. Vom Start-up bis hin zu international tätigen Konzernen spielen diese Fragen immer wieder eine Rolle.

Auch die laufende gesellschaftsrechtliche Beratung, das sogenannte „Corporate Housekeeping“, gehört zum Arbeitsalltag des Gesellschaftsrechtlers. Hierzu zählen etwa die Beratung zu Gesellschafterversammlungen oder Gremiensitzungen und – mit steigender Tendenz – Fragen der Haftungsvermeidung der Organe der Gesellschaft. Der anwaltliche Berater wird oftmals schon frühzeitig in den Entscheidungsfindungsprozess eingebunden, um pflichtgemäßes Handeln sicherzustellen.

Spezialisten im Gesellschaftsrecht begleiten darüber hinaus auch Restrukturierungen von Unternehmen. Neben rein wirtschaftlichen Organisationsaspekten sind derartige Reorganisationen oftmals auch steuerlich oder regulatorisch getrieben, wobei in diesen Fällen eine enge Zusammenarbeit mit Steuerberatern oder Anwaltskollegen aus dem jeweiligen regulatorischen Umfeld erforderlich wird.

Weiterhin gehören Unternehmenstransaktionen (M&A) zur Arbeit eines Gesellschaftsrechtlers. Transaktionen beginnen in der Regel mit der Prüfung und Analyse der Zielgesellschaft, die sogenannte „Due Diligence“. Neben zahlreichen Eindrücken von verschiedensten Gesellschaften ist diese Tätigkeit auch aufgrund ihrer engen interdisziplinären Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und manchmal auch Unternehmensberatern vielfältig. Die Koordination der Due Diligence übernimmt vielfach der Gesellschaftsrechtler, um die „Findings“ aus der Due Diligence angemessen im Unternehmenskaufvertrag, dem sogenannten „SPA“ – den er verhandelt –, berücksichtigen zu können.

Und schließlich werden Gesellschaftsrechtler auch mit kapitalmarktbezogenen Fragen konfrontiert, etwa der Einhaltung des Corporate Governance Kodex, der Einrichtung von Compliance-Systemen, der Durchführung von Hauptversammlungen oder kapitalmarktrechtlichen Publizitätspflichten bei gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen.