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StartRecht„Fit for law“: Das Nachhaltigkeitsrecht als neues juristisches Tätigkeitsfeld

„Fit for law“: Das Nachhaltigkeitsrecht als neues juristisches Tätigkeitsfeld

Viele Gesetze sind mit dem umfassenden Themenfeld der Nachhaltigkeit beschäftigt. Doch prinzipiell sollte auch die juristische Tätigkeit in all ihren Erscheinungsformen hinsichtlich dieses Konzepts kritisch reflektiert werden und sich dementsprechend ausrichten. Von Dr. Dr. Markus Beham, LL.M. (Columbia), Akademischer Rat am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht der Universität Passau und Mitherausgeber der Fachzeitschrift „Nachhaltigkeitsrecht“

Der Begriff „Nachhaltigkeit“ ist mittlerweile Teil unseres täglichen Sprachgebrauchs geworden. Als „sustainable development“ umfasst der Begriff über die „sustainable development goals“ (SDGs) die komplexen Zusammenhänge zwischen Umweltschutz, wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung. Auf der europäischen Ebene findet sich mittlerweile ein ambitionierter Nachhaltigkeitsbegriff eigener Prägung: Die Union setzt mit dem „Green Deal“ ein Bekenntnis zur nachhaltigen Kreislaufwirtschaft mit dem Ziel eines klimaneutralen Europas bis zum Jahr 2050. Letztlich ist nicht weniger als eine Neuausrichtung hin zur Kreislaufwirtschaft geplant.

Die Nachhaltigkeit lässt sich als gesellschaftspolitische Leitidee allerdings nur dann verwirklichen, wenn ihr auch der Sprung zum allgemeingültigen, rechtlichen Leitprinzip gelingt. Das Recht kann und wird zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele nur ganzheitlich seine volle Wirkung entfalten. Es ist somit auch nicht mehr genüge getan, dieses bloß entlang der „klassischen“ Linien zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht abzugrenzen. Rechtswissenschaft und Praxis sind dazu aufgerufen, ihre Ansätze neu zu denken: als Nachhaltigkeitsrecht. Damit wird dieses auch zu einem neuen juristischen Tätigkeitsfeld.

Podcast

Podcastfolge zum Thema Nachhaltigkeitsrecht

Während das Umwelt-, Energie- und Vergaberecht weiterhin zentrale Rechtsgebiete zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele bleiben werden, wäre eine Beschränkung darauf zu kurz gegriffen. Das wachsende Phänomen der Klimaklagen demonstriert eindrücklich, wie bereits das allgemeine Zivilrecht über Fragen der Kausalität die Möglichkeiten des Verfahrensausgangs begrenzt. Im Gesellschafts- und Unternehmensrecht bestimmt neben Fragen wie „corporate social responsibility“ bereits deren formelle Ordnungsfunktion über Kontroll- und Transparenzmechanismen den Charakter einer Wirtschaftsordnung. Das (europäische) Bank- und Finanzmarktrecht befasst sich schon länger mit dem steigenden Bedürfnis nach grünen beziehungsweise nachhaltigen Finanzprodukten („sustainable finance“) wie etwa „green bonds“. Während sich das Steuerrecht als offensichtlichstes wirtschaftliches Lenkungsinstrument anbietet, steckt das Strafrecht – als ultimativer Ausdruck gesellschaftlicher Sanktionierung – wohl den äußeren Rahmen für die Nachhaltigkeitsziele ab.

Wie sich die Gesellschaft zunehmend dem Anliegen nachhaltiger Konzepte in allen Lebensbereichen hinwendet, muss auch die juristische Tätigkeit in all ihren Erscheinungsformen kritisch reflektiert werden. Das Nachhaltigkeitsrecht wird damit unweigerlich zur juristischen Kernkompetenz. Der juristische Berufsstand wird seine Tätigkeit in Zukunft daran messen müssen, um auch weiterhin seine gesellschaftliche Funktion zu erfüllen.

Zeitschrift „Nachhaltigkeitsrecht“

cover nachhaltigkeitsrechtDie juristische Tätigkeit muss nachhaltig werden: Diesen Ansatz verfolgt die neue Zeitschrift „Nachhaltigkeitsrecht“, die eine Plattform für den Austausch und die Auseinandersetzung mit der ganzheitlichen Betrachtung des Rechts als Instrument zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele bietet.

 

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