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Der virtuelle Gerichtssaal

Während der Corona- Pandemie kamen viele Menschen zum ersten Mal in Kontakt mit virtuellen Besprechungen. Doch Onlinemeetings bieten auch außerhalb von Pandemiezeiten Vorteile, denn lange Reisezeiten können vermieden werden. Klassische Onlinetermine haben allerdings noch Schwächen, an deren Behebung nun in einer internationalen Forschungskooperation gearbeitet wird. Einblicke in die Forschungsergebnisse bietet Dr. Volker Settgast in seinem Gastbeitrag.

Zur Person

Dr. Volker Settgast schloss 2005 sein Informatikstudium an der Technischen Universität Braunschweig ab und promovierte 2013 an der Technischen Universität Graz. Seit Juli 2009 ist er im Geschäftsbereich Visual Computing in Graz für die Fraunhofer Austria Research GmbH tätig, wo er als Senior Researcher zum Thema Virtual und Augmented Reality forscht.

Gerichte in Kanada und Australien machen bereits von virtuellen Verhandlungen Gebrauch. Kein Wunder – sind dort die Anreisezeiten und Wege unter Umständen besonders lang und stehen in keiner günstigen Relation zur Dauer mancher Verhandlung. Doch auch in anderen Ländern ist der Trend zu beobachten. Im Forschungsprojekt „Virtual Court“, das von Fraunhofer Austria geleitet wird und an dem auch internationale Partner wie die Western Sidney University, das Department of Earth & Planetary Sciences der Harvard University und das Cyberjustice Laboratory der Université de Montréal beteiligt sind, wollen wir nun sicherstellen, dass einerseits die Technik in jedem Fall problemlos funktioniert und dass andererseits Schwächen von klassischen Onlinekonferenzen behoben werden.

Einer der Nachteile klassischer Videokonferenzen ist ein ermüdender Effekt, der von vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern beschrieben wird. Der Grund für diese Ermüdung liegt mit großer Wahrscheinlichkeit am fehlenden Blickkontakt, denn in einem gewöhnlichen Zoom-Meeting scheinen alle Blicke an einem vorbeizugehen. Das direkte Ansprechen einer Person ist erschwert, die zwischenmenschliche Komponente fehlt. Unser Ziel ist, dass eine Person in dem von uns entwickelten virtuellen Gerichtssaal ganz selbstverständlich erkennen kann, wenn sich ihr eine andere zuwendet und Augenkontakt herstellt. In der ersten Projektphase experimentierten wir dafür mit einem Set-up aus mehreren Webcams und Monitoren. Das hat sich aber als nicht praktikabel erwiesen, denn im Normalfall verfügt eine Person nur über eine einzige Webcam und einen Monitor. Auch die Menge der zu übertragenden Daten hat dabei ein Problem dargestellt.

Bild: Fraunhofer Austria
Bild: Fraunhofer Austria

Die Lösung: Digitale Avatare repräsentieren die Personen in einer virtuellen Umgebung, die Gerichtsverhandlung wird komplett in den virtuellen Raum übertragen und findet nicht mehr zu Hause vor dem Monitor statt. Die Software, die das ermöglichen soll, ist derzeit in Entwicklung. Erste Tests haben bereits stattgefunden.

Vor dem Start der Verhandlung im virtuellen Gerichtssaal wird den Beteiligten die für sie entsprechende Rollenspezifikation wie Richter, Verteidiger, Zeuge oder Angeklagter zugewiesen. Eine Webcam nimmt das Gesicht auf. Mimik und Augenbewegungen der Verhandelnden werden auf die Avatare übertragen. Die mittels Eyetracking erfasste Blickrichtung wird in eine Kopfbewegung des Avatars umgesetzt – ein direkter Blickkontakt zwischen den Gesprächspartnern wird simuliert. Die Übertragung eines Videobildes entfällt bei diesem System. Lediglich der Audiostream und die aus dem Eyetracking und der Mimikerkennung resultierenden Daten werden übertragen. Der zu transferierende Datenstrom ist daher reduziert und stellt für niemanden mehr ein Hindernis dar.

Im nächsten Schritt sollen die Hände der Teilnehmenden und ihre Gesten ebenfalls erfasst und durch den Avatar dargestellt werden. Geplant ist auch, die virtuellen Gerichtssäle länderspezifisch anzupassen. Über Ratschläge und Kooperationsangebote aus der Welt der Juristinnen und Juristen in Österreich oder Deutschland würden wir uns daher besonders freuen.

Bild: Fraunhofer Austria
Bild: Fraunhofer Austria

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