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Containern wird nicht straffrei

Zur Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister 2019 war von Hamburgs Justizsenator Till Steffen ein Antrag eingereicht worden, der das Ziel hatte, Containern zu entkriminalisieren. Doch der wurde abgelehnt. Von Christoph Berger

Anfang des Jahres 2019 erregte ein Gerichtsurteil des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck breites öffentliches Aufsehen und Interesse. Das Gericht hatte zwei Studentinnen nach dem „Containern“ von Lebensmitteln schuldig gesprochen und verwarnt. Die Entnahme entsorgter Lebensmittel aus dem Abfallcontainer eines Supermarktes sei Diebstahl, so die Begründung, weggeworfene Lebensmittel in dem Abfallcontainer eines Supermarktes seien zwar wertlos, können aber als Eigentum gestohlen werden.

Verteidiger Max Malkus, Rechtsanwalt im Liebknechthaus Leipzig, vertrat hingegen die Auffassung, dass die entsorgten Äpfel, Birnen und Joghurtbecher als juristisch derelinquiert anzusehen seien (§959 BGB), und sich bei den im Müllcontainer befindlichen Lebensmitteln kein ehemaliger Besitzer als Eigentümer geschädigt sehen könne. Zudem sei der Hausfrieden zu keiner Zeit gestört worden, weil der Abfallcontainer nicht umzäunt, sondern auf dem Gelände zugänglich war. Und auch der Supermarkt hätte angegeben, dass ihm kein Schaden entstanden sei. Die Verteidigung berief sich in diesem Fall auch auf die Wertung des Grundgesetzes in Art. 20a Grundgesetz. Malkus legte im Februar 2019 Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts ein.

Nun landet der Fall vor dem Obersten Bayerischen Landesgericht. Auch auf der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister nahm man sich des Themas Containern an. Till Steffen, Hamburgs Justizsenator hatte den Antrag „Containern entkriminalisieren – Lebensmittelverschwendung bekämpfen“ eingebracht. Doch der wurde abgelehnt. Begründung: Obwohl Einigkeit darüber bestehen müsse, Lebensmittelvernichtung zu vermeiden, biete das Straf- und Zivilrecht keinen Anlass, dieses Problem zu lösen. Vielmehr gelte es, Lebensmittelverschwendung von vornherein zu vermeiden. Die Minister sind der Ansicht, dass das Strafverfahrensrecht ausreichende Möglichkeiten bereithält, allen denkbaren Fallkonstellationen Rechnung zu tragen.

Till Steffen sagte im Anschluss an die Entscheidung zu dem von ihm eingebrachten Tagesordnungspunkt: „Leider konnten wir die Ministerinnen und Minister der Union nicht überzeugen, Containern straffrei zu stellen. Es versteht kein Mensch, warum die Entnahme von Müll bestraft werden muss. Wir schmeißen in Deutschland jedes Jahr Millionen Tonnen Lebensmittel weg. Dass Menschen auch noch strafrechtlich verfolgt werden, die beim Containern gegen diese Verschwendung aktiv werden, halte ich für falsch. Um das zu ändern, könnten durchaus entweder der Eigentumsbegriff im BGB oder die Straftatbestände im StGB geändert werden.“

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