Aufgestiegen zur Partnerin

Vera Jungkind, Foto: Hengeler Mueller
Vera Jungkind, Foto: Hengeler Mueller

Zur Person

Dr. Vera Jungkind
Jurastudium und Promotion an der Universität des Saarlands, Auslandsstudium an der Universität René Descartes, Paris V
eingestiegen 2006 als Associate
aufgestiegen 2015 zur Partnerin bei Hengeler Mueller

Den Wunsch nach beruflicher Vielseitigkeit begann Dr. Vera Jungkind bereits in ihrem Studium umzusetzen. Heute ist sie Partnerin in der Kanzlei Hengeler Mueller. Von Christoph Berger

Jungkind entschied sich für ein Studium des deutschen und französischen Rechts an der Universität des Saarlands. Nach sechs Semestern ging sie für ein Jahr nach Paris, an die Université René Descartes. Am Ende des Aufenthalts erwarb sie die „Maîtrise en droit“. Wieder zurück in Saarbrücken, legte sie das 1. Staatsexamen ab, in Köln schrieb sie anschließend ihre Dissertation und ging ins Referendariat. 2006, nach Abschluss des 2. Staatsexamens, stieg sie direkt bei Hengeler Mueller ein.

“Ich kannte die Kanzlei von diversen Bewerberveranstaltungen. Den endgültigen Ausschlag gab aber ein Studienfreund, der schon hier arbeitete und mir die Kanzlei empfohlen hatte“, beschreibt Jungkind den Weg zu ihrer damaligen Entscheidungsfindung. Und sie ergänzt: “Ebenso trug dazu bei, dass man sich hier dezidiert mit dem Öffentlichen Wirtschaftsrecht beschäftigt. Dies hatte mich schon immer interessiert.“

Seit 2006 berät Vera Jungkind deutsche und internationale Mandanten im Öffentlichen Wirtschaftsrecht einschließlich Compliance. Sie erinnert sich an eines ihrer ersten Mandate, das sie zweieinhalb Jahre begleitet hat und das sie von Beginn an bis zu einem erfolgreichen Abschluss betreute. In einem Schiedsverfahren klagte ein deutsches Unternehmen Schadenersatzansprüche aus einem Unternehmenskaufvertrag ein: Die Verkäuferin habe versäumt, eine spezifische Abgasreinigungsanlage entsprechend den Anforderungen des deutschen Immissionsschutzrechts nachzurüsten.

“Es ging um sehr viel Geld. Und um eine komplizierte Technik. Alle Schriftsätze waren in Englisch verfasst. Der Kaufvertrag unterlag niederländischem Recht, für die Industrieanlage galt deutsches Umweltrecht. Das Schiedsverfahren richtete sich nach der niederländischen Schiedsgerichtsordnung“, beschreibt sie die damaligen Herausforderungen. Der Fall prägt bis heute ihre Arbeit: “Das war mein erstes großes Mandat. Es ist wichtig, dass man die Sache auch als eigene begreift. Dann ist man mit der notwendigen Begeisterung und dem entsprechenden Engagement bei der Sache“, beschreibt sie die damals erlebte Motivation.

Beratungen zu neuen gesetzlichen Entwicklungen

2007 kam mit dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags Beratung im Glücksspielrecht hinzu. Typische Mandate für Hengeler Mueller, wie Jungkind erklärt: “Wir beraten oftmals zu neuen gesetzlichen Entwicklungen.“ Mit ihren Kollegen begleitete sie Genehmigungsverfahren, klagte nicht erteilte Genehmigungen ein, ging gegen Untersagungsverfügungen vor und passte Geschäftsmodelle der Mandanten so an, dass sie den Regularien entsprechen. „Zusätzlich zum Glücksspielrecht stellen sich in diesen Fällen zahlreiche zum Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess“, sagt sie.

Weiter ging es für sie auch mit der Vielseitigkeit: Parallel zu ihren Mandaten im Bereich Glücksspielrecht bearbeitete sie Fälle in den Bereichen Datenschutz, Sparkassen- oder Außenwirtschaftsrecht. Jungkind weiter: “Wir beraten zur gesamten Bandbreite des Öffentlichen Wirtschaftsrechts – vor allem Großunternehmen sind unsere Mandanten, auch internationale Unternehmen, die wir zum deutschen Recht beraten.“ Einzelne Branchen, zum Beispiel in den Bereichen Energie, Pharma oder Anlagen- und Maschinenbau haben unter Umständen erhöhten Beratungsbedarf im Öffentlichen Wirtschaftsrecht.

In der jüngeren Vergangenheit spielt die Compliance-Beratung eine zunehmend größere Rolle, als Querschnittsdisziplin gerade auch im Öffentlichen Recht. Hengeler Mueller beraten zum Beispiel zum Aufbau von Compliance-Strukturen im Datenschutzrecht, erstellen unternehmensinterne Richtlinien zum Umgang mit dem Terrorlistenscreening oder begleiten unternehmensinterne Untersuchungen.

Perspektivwechsel durch Aufstieg zur Partnerin

Zum 1. Januar 2015 wurde Vera Jungkind zur Partnerin der Kanzlei gewählt. „Dadurch hat sich meine Perspektive verändert“, erzählt sie. „Ich war nun nicht mehr angestellte Rechtsanwältin, sondern Teilhaberin. Damit ist zum einen erhöhte Verantwortung verbunden. Außerdem erweiterte sich mein Themenbereich.“ Zu der eigentlichen Mandatsarbeit mit der Beratung von Mandanten, der Erstellung von Schriftsätzen und Gutachten kamen viele kanzleibezogene Themen hinzu. Zum Beispiel hat sie sich seit ihrem Aufstieg mit der Personalplanung und Mitarbeiterführung zu beschäftigen, administrative Aufgaben sind hinzugekommen.

Die Akquise spielt eine deutlich größere Rolle. Vera Jungkind überlegt sich, zu welchen Themen Mandanten angesprochen werden können, was man ihnen für Leistungen anbieten kann – kurz: unternehmerisches Denken. Auch die Verantwortung ändert sich. Sie sagt: „Für die Qualität des Arbeitsprodukts muss ein Partner letztverantwortlich einstehen. Umso wichtiger ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Kollegen, gerade wenn die Themen komplex und die Fristen kurz sind. An Hengeler Mueller schätze ich besonders die Kollegialität und den Team-Spirit in der Partnerschaft – ich denke, das zeichnet uns aus.“

Für die Qualität eines Arbeitsprodukts ist die vertrauens-volle Zusammenarbeit mit den Kollegen entscheidend, gerade wenn die Themen komplex und die Fristen kurz sind.

Dass sie mit wenigen Kolleginnen auf dieser Hierarchieebene zu einer deutlichen Minderheit gegenüber den männlichen Kollegen zählt, hat Vera Jungkind zwar wahrgenommen, diesen Umstand aber nie als nachteilig empfunden. „An der Uni und den Gerichten im Referendariat war die Situation auch nicht anders“, sagt sie. Und auch auf Seiten der Mandanten überwiegt die Zahl der männlichen Ansprechpartner. Dies ändert sich in den letzten Jahren langsam.

„In den ersten drei Jahren meiner Berufstätigkeit geschah es ganz selten, dass ich mal mit einer Geschäftsführerin oder der Leiterin einer Rechtsabteilung gesprochen habe.“ Irgendwie sei es selbstverständlich gewesen, nur mit Männern zu tun zu haben. „Ich verstehe das als ein gesellschaftliches Phänomen“, sagt sie. Doch sie hat beobachtet, dass die Kanzleien – auch Hengeler Mueller – ihre Bemühungen verstärken, den Frauenanteil zu erhöhen – auch wenn sich die Quote der Absolventinnen nicht immer in den Bewerbungen niederschlägt. Netzwerkveranstaltungen für Frauen, Teilzeitangebote, auch auf Partnerebene, flexible Arbeitsorte, Beratung durch Familienservices oder Hilfe bei der Suche nach Kita-Plätzen sind Bestrebungen, die in diese Richtung gehen. Und auch Vera Jungkind selbst ist als Partnerin verstärkt auf der Suche nach weiblichen Nachwuchskräften.