Arbeitsrechtliche Konsequenzen gefälschter Bewerbungsunterlagen

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Bereits die Suche nach geeigneten Bewerbern ist heutzutage schwer genug. Darüber hinaus haben Personaler immer wieder mit falschen Angaben in Bewerbungsunterlagen und gefälschten Zeugnissen zu kämpfen. Welche arbeitsrechtlichen Maßnahmen stehen Arbeitgebern zur Verfügung, wenn ein Bewerber „manipulierte“ Unterlagen verwendet? Von Dr. Kerstin Giehler, Rechtsanwältin | Associate bei KLIEMT.Arbeitsrecht

In einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 19. Mai 2020 – 5 Sa 217/19) stritten die Parteien über die Wirksamkeit einer Anfechtung des Arbeitsvertrags durch die beklagte Arbeitgeberin wegen falscher Angaben in den Bewerbungsunterlagen. Der Kläger hatte im Bewerbungsbogen eine Staatsprüfung angegeben, die er nicht abgelegt hatte, und gefälschte Zeugnisse über die erste und zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen vorgelegt. Nachdem die Beklagte ein gutes Jahr nach der Einstellung des Klägers herausfand, dass es sich bei den Zeugnissen um Fälschungen handelt, focht sie das Arbeitsverhältnis gemäß § 123 Abs. 1 BGB innerhalb eines Tages wegen arglistiger Täuschung an. Vorsorglich sprach sie eine fristlose und hilfsweise eine fristgerechte Kündigung aus. Das LAG gab der Beklagten recht. Die wirksame Anfechtung führte zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Das LAG führte aus, der Kläger habe die Beklagte durch Vorlage der gefälschten Zeugnisse getäuscht und wahrheitswidrig eine Lehrbefähigung vorgespiegelt, über die er nicht verfüge. Er habe auch arglistig gehandelt. Dies ist der Fall, wenn der Täuschende die Unrichtigkeit seiner Angaben kennt und zumindest billigend in Kauf nimmt, der Erklärungsempfänger könnte durch die Täuschung beeinflusst werden. Zudem sei die Vorlage des Zeugnisses auch kausal für den Abschluss des Arbeitsvertrags gewesen, wobei Mitursächlichkeit ausreiche.

Auf die Frage, ob auch die fristlose Kündigung wirksam gewesen wäre, kam es daher nicht mehr an. In aller Regel stellt jedoch die Vorlage gefälschter Zeugnisse oder eine schriftliche Lüge in den Bewerbungsunterlagen einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB dar, der den Arbeitgeber zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung berechtigt.

Wenn ein Arbeitgeber von der Fälschung eines Zeugnisses erfährt, kann er den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und/oder dem Arbeitnehmer möglicherweise außerordentlich kündigen.

Zusammengefasst lässt sich festhalten: Wenn ein Arbeitgeber von der Fälschung eines Zeugnisses erfährt, kann er den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und/oder dem Arbeitnehmer möglicherweise außerordentlich kündigen. Hierbei sind die gesetzlichen Fristen der § 124 Abs. 1 BGB bzw. § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB einzuhalten. Insbesondere, wenn er eine fristlose Kündigung aussprechen will, muss der Arbeitgeber schnell – innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des Kündigungsgrundes – reagieren.

Zusätzlich kommt unter Umständen ein Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer in Betracht. Zu einer Rückzahlung der erhaltenen Vergütung kommt es indes nur in Ausnahmefällen. Sowohl für die Anfechtung als auch für die Kündigung und mögliche Schadensersatzforderungen ist entscheidend, dass dem Arbeitgeber die gefälschten Unterlagen vor der Entscheidung über die Einstellung vorlagen. Ansonsten fehlt es an der erforderlichen Kausalität.

Neben arbeitsrechtlichen Maßnahmen ist die Stellung von Strafanzeige und Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft möglich. Strafrechtliche Konsequenzen, insbesondere aufgrund des Tatbestands der Urkundenfälschung, sind auch dann möglich, wenn es aufgrund der manipulierten Bewerbungsunterlagen gar nicht erst zum Abschluss eines Arbeitsvertrages kommt.

Im Blickpunkt: Das Imposter-Syndrom

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Beim Imposter-Syndrom handelt es sich um regelmäßig auftretende Selbstzweifel und Gefühle von Unsicherheit, die dazu führen, dass wir denken, wir seien nicht gut genug – obwohl ausreichend Beweise das Gegenteil zeigen. Welche Strategien gibt es, diese destruktiven Gedankenmuster zu überwinden? Von Larissa Leienbach Business Coach und Diversity-Expertin

Viele Menschen kennen Angst, Unsicherheit oder Selbstzweifel, besonders in neuen und herausfordernden Situationen; im neuen Job oder zu Beginn eines großen Projekts. Es besteht aber ein Unterschied darin, ob dieses Gefühl nur gelegentlich auftritt oder langfristig die eigene Leistungsfähigkeit und das persönliche Wohlbefinden beeinträchtigt. Im zweiten Fall spricht man vom Hochstapler-Syndrom oder Imposter-Syndrom: der allgegenwärtige Gedanke, dass wir nicht so kompetent oder talentiert sind, wie andere annehmen; dass wir es geschafft haben, unser Umfeld am Arbeitsplatz, Schule oder Universität zu täuschen.

Erstmals wurde dieser Begriff in einer psychologischen Studie von Dr. Pauline Clance und Dr. Suzanne Imes formuliert. Diese Studie untersuchte erfolgreiche berufstätige Frauen, die selbst nicht von ihrer Intelligenz und ihrem Können überzeugt waren und glaubten, ihre Leistungen würden von anderen überschätzt. Obwohl auch Männer am Imposter-Syndrom leiden können, zeigt sich, dass gewisse Merkmale wie Geschlecht oder Herkunft die Wahrscheinlichkeit dafür erhöhen. Grund ist, dass mangelnde Repräsentation das Gefühl von „ich gehöre nicht hierher“ verstärkt. In den in der heutigen Zeit meist vorherrschenden maskulinen Kulturen liegt deswegen die Vermutung nahe, dass beispielsweise Frauen aus ethnischen Minderheiten häufiger vom Imposter-Syndrom betroffen sind.

Es mag zunächst kontra-intuitiv erscheinen, aber tatsächlich lässt sich beobachten, dass je höher die persönliche Kompetenz, desto größer die Chance, dem Imposter- Syndrom zu erliegen. Tatsächlich leiden so genannte „High-Achievers“ am häufigsten unter diesem Übermaß an Selbstzweifeln. Sie haben zwar oft eine ganze Liste von Erfolgen und Fähigkeiten vorzuweisen, typisch ist hier aber das folgende Gedankenmuster: Erfolg ist auf externe Faktoren wie Glück oder Zufall zurückzuführen, Misserfolg wird auf persönliche Unzulänglichkeit zurückgeführt und einzelne Fehler als Versagen auf der kompletten Linie angesehen.

Typische Überzeugungen wie „ich muss perfekt sein“ oder „ich muss es alleine können“ sind nicht hilfreich.

Was kann ich als betroffene Person tun, um das Imposter-Syndrom und Selbstzweifel zu überwinden? Machen Sie sich zunächst bewusst, dass Sie damit nicht alleine sind, – schon dies kann ein Gefühl der Zuversicht hervorrufen. Üben Sie sich in Achtsamkeit gegenüber Ihren Gedanken, negative Selbstgespräche und destruktive Gedankenmuster à la „Ich bin zu nichts nutze“ oder „Nie gelingt mir etwas“ sollten Sie so schnell wie möglich stoppen. Machen Sie sich außerdem Ihre Errungenschaften und erreichten Leistungen bewusst, zum Beispiel durch das Führen eines Erfolgstagebuchs. Seien Sie dabei so spezifisch wie möglich. Komplimente anzunehmen stellt für viele Menschen eine Herausforderung dar: Schnell wird ein Erfolg klein geredet oder die eigene Leistung durch externe Faktoren erklärt. Ein simples „Dankeschön“ als Reaktion ist völlig angemessen.

Weitere Informationen

www.larissaleienbach.com

Es kann sich lohnen, unsere negativen Glaubenssätze zu überprüfen. Typische Überzeugungen wie „ich muss perfekt sein“ oder „ich muss es alleine können“ sind nicht hilfreich. Langfristig geht es darum, eine gesunde Reaktion auf Kritik und Fehler zu entwickeln und nicht „einzufrieren“ und die eigenen Fähigkeiten und eigene Person jedes Mal grundsätzlich in Frage zu stellen. Seien Sie nachsichtig mit sich selbst und lenken Sie den Fokus auf das, was Sie aus der Situation lernen können. Neue Herausforderungen werden immer ein gewisses Maß an Angst oder Spannung erzeugen. Das ist normal und bedeutet nicht, dass wir nicht in der Lage sind, diese Aufgabe zu bewältigen.

Schrift-Sätze – Kultur-, Buch- und Linktipps

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Lifehacks für Jurastudium und Examen

Jurastudierenden bietet das Werk einen Werkzeugkasten für das erfolgreiche Jurastudium und Examen. Statt Alltagsweisheiten enthält es konkrete „tools“ bestehend aus Motivationstricks, Memotechniken und Routinen. Neben dem allgemeinen Teil verraten 37 junge erfolgreiche Juristen ihre persönlichen „hacks“, Tricks, Kniffe und Mantras des erfolgreichen Jurastudiums. Ziel des Buches ist es nicht, Abkürzungen aufzuzeigen – harte Arbeit bleibt unerlässlich –, sondern Wege, damit bessere Resultate erzielt werden. Leitschnur aller Autoren ist „hätte ich das nur gewusst, als ich anfing zu studieren“. Dr. Stephan Spehl: Lifehacks für Jurastudium und Examen. C.H.Beck 2021, 19,80 Euro

Wie alles begann und wer dabei umkam

Wo endet ein inselbegabter Jurastudent, der an den starren Regelwerken des Gesetzes verzweifelt und beschließt, das Recht selbst in die Hand zu nehmen? In einer Gefängniszelle! Was aber zwischendurch geschieht, ist so unglaublich und derart gnadenlos und witzig erzählt, dass einem die Luft wegbleibt, heißt es in der Buchbeschreibung von Simon Urbans neuem Roman „Wie alles begann und wer dabei umkam“. Bereits als Kind findet der Held der Geschichte zur Juristerei: Er bereitet ein Verfahren gegen seine Großmutter vor, den Drachen der Familie – und verurteilt sie im Wohnzimmer in Abwesenheit zum Tode. Berufung: nicht möglich. Dass ein Jurastudium im beschaulichen Freiburg einem solchen Charakter nicht gut bekommt, ahnt man schnell. Auch hier kann er die Finger nicht von den Gesetzen lassen, und nimmt das Recht in die eigene Hand. Simon Urban: Wie alles begann und wer dabei umkam. Kiepenheuer&Witsch 2021, 24 Euro

Weiße Rhetorik

Manipulieren, behaupten, überreden, einschüchtern – die dunkle Rhetorik kennt viele unsaubere Methoden, um den Gesprächspartner zu überlisten. Aber: Ehrlich währt am längsten! Respektvoller, langfristig erfolgreicher und für alle Beteiligten angenehmer ist die weiße Rhetorik, die mit Argumenten überzeugt. Der renommierte Rhetoriktrainer Wladislaw Jachtchenko zeigt, wie es geht. Denn Menschen zu überzeugen, ist erlernbar. Ob im Beruf oder im Privatleben: Mit Übungen, Checklisten, Tipps und Beispielargumentationen liefert er das nötige Rüstzeug, mit dem wir unsere Überzeugungskraft steigern und in jeder Gesprächssituation ganz ohne manipulative Tricks mit Leichtigkeit überzeugen können. Wladislaw Jachtchenko: Weiße Rhetorik. Goldmann 2021, 10 Euro

Gerechtigkeit als Fairness

John Rawls’ Buch „A Theory of Justice“ machte den Philosophen 1971 quasi über Nacht weltberühmt: Das Werk gilt seitdem als Klassiker. Grundgedanken seiner Theorie entwickelte Rawls erstmals 1958 in seinem hier zweisprachig und mit ausführlichem Kommentar wiedergegebenen Aufsatz „Justice as Fairness“ (Gerechtigkeit als Fairness). Sind Gerechtigkeit und Fairness dasselbe? Nach Rawls Meinung nicht, denn hat man erst einmal akzeptiert, dass es „um das gegenseitige Anerkennen von Prinzipien durch freie Menschen geht, die keine Autorität gegenüber dem anderen haben“, wird „das Konzept Fairness für das der Gerechtigkeit fundamental“, oder mit anderen Worten: erst die Fairness, dann die Moral. Rawls, John: Justice as Fairness / Gerechtigkeit als Fairness. Reclam 2020, 6,80 Euro

Die konkrete Utopie der Menschenrechte

Überall auf der Welt nehmen Ungleichheit und Armut zu, die Menschenrechte werden mit Füßen getreten. Doch haben sie deswegen keine Bedeutung mehr? Oder muss man sie nur neu und frisch denken, um ihr transformatives Potenzial zu entfalten? Wolfgang Kaleck ist nicht nur der Anwalt von Edward Snowden, sondern war an zahlreichen Strafverfahren u.a. gegen Donald Rumsfeld oder gegen die argentinischen Militärdiktatoren beteiligt. Als Praktiker in weltweiten Kämpfen, auch gegen transnationale Unternehmen, entwirft er jetzt eine neue, eine konkrete Utopie. Er kritisiert den derzeit geläufigen, zu eng gefassten Menschenrechtsbegriff und weitet die Perspektive: durch einen Blick in die Geschichte und durch einen Blick auf verwandte Kämpfe weltweit. Damit nicht immer alles gleich bleibt und sich wirklich etwas ändert.

Recht und Sprache in der Praxis

Juristischer Sprachgebrauch leicht gemacht – so schreiben Sie adressatengerecht, heißt es in der Beschreibung zum Buch „Recht und Sprache in der Praxis“. Es soll Leserinnen und Lesern sprachliches Problembewusstsein vermitteln und sie für ihren alltäglichen Sprachgebrauch sensibilisieren. Neben vielen allgemeinen Ratschlägen geben ausgewiesene Experten Einblick in die „richtige“ Sprache unterschiedlicher juristischer Anwendungsgebiete (Wissenschaft, Gesetzgebung, Vertragsgestaltung, Rechtsberatung, Journalismus). Zahlreiche Übungsbeispiele, ein umfassendes Quellen- und Literaturverzeichnis sowie ein Register runden dieses Lehrbuch ab. Das Buch macht bewusst, dass Sprache das zentrale Werkzeug jeder Juristin und jedes Juristen ist. Ein sorgsamer, reflektierter Sprachgebrauch ist Schlüssel zum Erfolg in Studium und Praxis. Gerald Kohl, Paul Nimmerfall: Recht und Sprache in der Praxis, Utb 2021, 22 Euro

Die mündliche Prüfung zur zweiten juristischen Staatsprüfung

Das Werk enthält eine Reihe von Prüfungssimulationen und -gesprächen. Diese sind in Form von Dialogen gehalten und jeweils Originalprüfungen, die so tatsächlich im Examen gelaufen sind. Sie sind umfangreich mit Anmerkungen, Empfehlungen, Vorbereitungs- und Verhaltensanregungen versehen. Neben dem Prüfungsgespräch wird auch auf den Aktenvortrag eingegangen und es sind die Prüfungsordnungen aller Bundesländer berücksichtigt. Rhetorische Übungen werden jeweils im Buch gekennzeichnet und als Video online zum Ansehen angeboten. Tobias Dallmayer, Silke Glossner, Christine Haumer, Holger Krätzschel: Die mündliche Prüfung zur Zweiten Juristischen Staatsprüfung, C.H.Beck 2021, 35,90 Euro

Information als Infrastruktur

Informationen des öffentlichen Sektors bilden einen wichtigen Einsatzfaktor für datenbasierte Dienste und maschinelles Lernen. Diese nutzt man im Alltag häufig, ohne es zu merken, etwa in digitalen Stadtplänen, Wetter-Apps oder Simulationen über Infektionsverbreitung. Dass Informationen des öffentlichen Sektors so weit wie möglich zugänglich und nutzbar sind, ist für den Wohlstand und die Stabilität einer freiheitlichen Gesellschaft wesentlich. Doch welche Regeln sollen hierfür gelten? Heiko Richter konzipiert Informationen des öffentlichen Sektors als »Infrastruktur«. Hierfür vereint er die öffentlich-rechtlichen Regelungen der Informationsweitergabe, das EU-Wettbewerbsrecht sowie das Immaterialgüterrecht in einem übergreifenden Infrastrukturansatz. Auf dessen Grundlage lassen sich Ordnungsrahmen für Informationen des öffentlichen Sektors wettbewerbs- und innovationsbezogen weiterentwickeln. Damit schafft der Autor einen neuen Wissensund Reflexionsstand über die Rolle von Information für Wirtschaft, Gesellschaft und Staat. Die vorliegende Arbeit wurde mit dem Humboldt-Preis 2020 ausgezeichnet. Heiko Richter: Information als Infrastruktur. Mohr Siebeck 2021, 139 Euro

Das letzte Wort hat: Prof. Dr. Christian Schertz, Medienanwalt

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Voraussichtlich noch 2021 startet in der ARD die Serie „Legal Affairs“. Grundlage des Plots ist die Karriere des bekannten Medienanwalts Prof. Dr. Christian Schertz, der gleichzeitig auch Mitinitiator und Berater der Serie ist. Der karriereführer sprach mit ihm über seine Motivation, an der Serie mitzuarbeiten.. Die Fragen stellte Christoph Berger

Zur Person

Prof. Dr. Christian Schertz, Foto: Till Brönner
Prof. Dr. Christian Schertz, Foto: Till Brönner

Prof. Dr. Christian Schertz studierte Rechtswissenschaften in Berlin und München, das Referendariat absolvierte er in Berlin und New York. Von 1991 bis 1993 arbeitete er in der Rechtsabteilung und in der Intendanz von RIAS Berlin. Sodann war er wissenschaftlicher Mitarbeiter im Institut für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht an der Humboldt-Universität Berlin. Es folgten zahlreiche Lehraufträge an juristischen Fakultäten und Tätigkeiten sowie Partnerschaften in Kanzleien mit dem Schwerpunkt Presse-, Urheber- und Medienrecht. 2005 gründete er gemeinsam mit Simon Bergmann die eigene Kanzlei Schertz Bergmann. Er betreut zahlreiche Unternehmen, Verlage und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens im Bereich des Presse- und Persönlichkeitsrechts. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die gesamte Bandbreite des Entertainment-Law. Schertz ist zudem Mitherausgeber der Schriftenreihe „Studien zum Medienrecht“ sowie Autor und Co- Autor zahlreicher Fachbücher und -artikel.
www.schertz-bergmann.de

Herr Dr. Schertz, noch dieses Jahr soll die ARD-Serie „Legal Affairs“ starten, an der Sie maßgeblich mitwirken. Wie kam es dazu?
Ich habe für die ARD vor einiger Zeit einen Dreiteiler über die NSU juristisch betreut. Ich saß damals mit der Fernsehspielchefin des RBB zusammen und fragte sie: „Wieso gibt es keine gute, netflixige deutsche Anwaltsserie, obwohl das in den USA das Format schlechthin ist?“ Ihre Antwort war sinngemäß, dass das amerikanische Recht und die dortigen Prozesse mehr Dramatisierungen erlauben. Daraufhin ich: „Das gilt aber auch für unseren Bereich. In meinem Geschäft, dem Medienrecht, ist es ein bunter Strauß von Melodien, was ich täglich erlebe: von öffentlicher Vorführung über Stigmatisierung, Skandalisierung etc. Und es geht immer ums Eingemachte, nämlich die Abwägung zwischen Pressefreiheit und dem Schutz des Individuums. Das kann ganz spannend erzählt werden.“ Themen wie „Fake News“ oder „Hate Speech“ brennen zudem auch gesellschaftlich unter den Nägeln. Zusammen mit der Ufa, der Degeto und dem RBB habe ich dann die Serie entwickelt, habe an den Drehbüchern mitgeschrieben, bin Co-Produzent.

Die Serie ist an Ihre Karriere angelehnt, mit weiblicher Hauptrolle.
Ich war Ideengeber und es war der Ansatz, die Serie an die Figur Christian Schertz anzulehnen. Um aber doch eine Distanz zu meiner Person, Diversität und Modernität hinzubekommen, haben wir die Protagonistin eine Frau sein lassen.

Steckt hinter der Serie auch die Idee, den Anwaltsberuf attraktiver darzustellen?
Natürlich versuche ich, meine Studierenden für das Rechtswissenschaftsstudium zu begeistern. In meinen Vorlesungen sage ich immer: „Ich weiß, das Studium ist hart. Und auch oft sehr trocken. Aber im Beruf ist es das pralle Leben.“ Deswegen ist die Serie bei jungen Juristen hoffentlich auch ein Motivator, diesen Beruf zu ergreifen und die Mühen des Studiums und auch des Referendariats auszuhalten.

In der Ankündigung zur Serie heißt es, das Ziel von Leo Roth sei es, jeden Fall zu gewinnen. Trifft das auch auf Sie zu?
Ich bin der Auffassung, dass, wer nicht den Willen zum Sieg und den Willen zum Fall hat, nicht Rechtsanwalt werden sollte. Wenn man nicht diesen Wunsch hat, hält man den Beruf auch überhaupt nicht aus, obwohl es bestimmte Anwaltstätigkeiten gibt, bei denen es nicht um Gewinnen oder Verlieren, sondern um Ausgleich geht.

Sie stehen mit Ihren Fällen selbst des Öfteren im Rampenlicht. Sind Sie daher selbst auch von den in der Serie angesprochenen Themen betroffen?
Bei spektakulären Fällen werde ich immer wieder im Netz und öffentlich angefeindet. Zum einen habe ich mir diesbezüglich eine „dicke Haut“ zugelegt, zum anderen gehe ich regelmäßig gegen Diffamierungen, Schmähungen, unwahre Behauptungen und Beleidigungen juristisch vor.

Zuletzt: Die Serie ist bereits abgedreht, geht die zu Beginn formulierte Idee auf?
Ja. Die Serie hat einen ganz neuen und spektakulären Look. Sie ist sehr schnell inszeniert, was neue Sehgewohnheiten verlangt, aber gerade auch das junge Publikum sehr ansprechen wird. Ich bin sehr zufrieden, begeistert von dem Ergebnis. Lavinia Wilson hat als Hauptdarstellerin zudem einen hervorragenden Job gemacht. Immer wieder hatte sie sich als Vorbereitung mit mir getroffen und mich auch zum Gericht begleitet.

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