Einwurf!

ZEIT IST GELD, ODER?

Cover Im Club der ZeitmillionaireIst Zeit wirklich Geld? Fühlt man sich reich, wenn man unbegrenzt Zeit hat? Und kann ein anderer Umgang mit Zeit die Gesellschaft verändern? Greta Taubert will wissen, was Zeitwohlstand ist und besucht Menschen, die ihn leben. Im Club der Zeitmillionäre lernt sie neue Lebensentwürfe kennen und wird vor Herausforderungen gestellt, mit denen sie nichtgerechnet hat. Ein lebensveränderndes und erhellendes Buch. Greta Taubert: Im Club der Zeitmillionäre. Wie ich mich auf die Suche nach einem anderen Reichtum machte. Eichborn 2016. 18 EuroGreta Taubert: Im Club der Zeitmillionäre. Wie ich mich auf die Suche nach einem anderen Reichtum machte. Eichborn 2016. 18 Euro

WAS WIR VOM FUSSBALL LERNEN KÖNNEN

Cover One TouchIm Fußball stehen Trainer täglich unter Hochdruck. Sie müssen Sportlehrer und Strategen des Spielssein, aber auch Motivationskünstler, Konfliktmanager und Energiegeber. Dieses Buch verrät, wieman Managementqualitäten entwickeln, Kommunikation verbessern, Beziehungen knüpfen, undExpertenwissen steigern kann. Von der Magie des Fußballs und von Topentscheidern lernen –auf und neben dem Platz! Erscheinungstermin September 2016. Claus-Peter Niem, Karin Helle: One touch. Was Führungskräfte vom Profifußball lernen können. Mit Einwürfen von Jürgen Klinsmann, Joachim Löw & Co. Campus 2016. 19.95 Euro

AUFSTIEGS-BAFÖG

Cover Finanzielle Hilfen zur beruflichen FortbildungAm 1. August 2016 wurden die Leistungen der Aufstiegsförderung erhöht und der Kreis der Berechtigten ausgeweitet: Aus dem Meister-BAföG wird das Aufstiegs-BAföG. So erhalten jetzt beispielsweise auch Bachelor-Absolventen eine finanzielle Förderung, wenn sie dem Studium eine Meisterausbildung anschließen. Dieser Ratgeber erläutert, welche Voraussetzungen für eine Fortbildung nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz, kurz AFBG, vorliegen müssen. Horst Marburger: Finanzielle Hilfen zur beruflichen Fortbildung. Walhalla 2016. 12,95 Euro. https://www.walhalla.de/service/schnellbestellung

RICHTIG ZITIEREN 2.0

Cover Zitieren 2.0In Abschlussarbeiten wird heute längst nicht mehr nur aus Büchern und Zeitschriftartikeln zitiert. Zur Verfügung stehen auch Blog- und Intranet-Beiträge, E-Mails oder Powerpoint-Präsentationen. Doch wie werden Zitate aus solchen Medien korrekt verwendet? Prof. Dr.Thomas Träger hilft mit seinem Buch „Zitieren 2.0“ Studierenden wirtschaftswissenschaftlicher und technischer Studiengänge dabei, nicht nur richtig zu zitieren, sondern auch, die Güte elektronischer Quellen zu bewerten und Auswahlentscheidungen hinsichtlich der Nutzung in einer zu erstellenden wissenschaftlichen (Abschluss-) Arbeit zu treffen. Prof. Dr.Thomas Träger: Zitieren 2.0. Vahlen 2016. 14,90 Euro

CHARISMA REISST MIT

Cover Unschlagbar positivSie ist gelernte Bankkauffrau, Diplom-Betriebswirtin und eine der prominentesten Wettermoderatorinnen: Claudia Kleinert. Menschen mit einer besonderen Ausstrahlung gelingt es, andere mitzureißen. Doch was kann man tun, wenn man ein solches Charisma nicht besitzt? Kann man es lernen? Diesen Fragen ging Claudia Kleinert in ihrem frisch erschienenen Buch nach. Sie kommt dabei zu der Antwort: Jeder kann Charisma lernen – durch eine gezielte Arbeit an der Sprache, Gestik, Mimik, Stimme, Stimmlage sowie der Art und Weise, wie kommuniziert wird. Claudia Kleinert: Unschlagbar positiv – Die Charisma-Formel. Ariston 2016. 19,99 Euro

FÜHRUNG ROCKT!

Cover Führung rockt!
Cover Führung rockt!

Führung ist vor allem von den Geführten abhängig. Daher gilt es, die Kreativität der Mitarbeiter und deren Lust am eigenen Wirken zu wecken und ihnen Freiräume zum Wachsen zu geben. Klappt das, macht Führung Spaß. – Sie rockt! In seinem Buch verbindet Lutz W. Eichler seine jahrzehntelange Erfahrung als Psychologe,Trainer, Berater und Führungs-kraft mit den Anforderungen, die eine sich schnell wandelnde Businesswelt unter den Bedingungen des Internets und der Industrialisierung 4.0 an moderne Führung stellt: mit Impulsen zum Aufstehen, Anfangen und Anpacken. .Lutz W. Eichler: Führung rockt! – Wie Sie bei Ihren Mitarbeitern ein Klima für freies Denken und Innovationen schaffen.Wiley-VCH 2016. 19,99 Euro

Traumjob Modistenmacherin

Sie studierte einst BWL, nahm den Hut und verdient heute Kopfgeld. Mit ihrem Faible für Handwerk und Hüte fertigt Ulrike Strelow seit 15 Jahren als Modistenmeisterin mit ihrem kleinen Team im Essener Stadtteil Rüttenscheid Kopfbedeckungen aller Art. Form und Materialien sind dabei kaum Grenzen gesetzt Mit ihrem Werdegang macht sie auch Studierenden Mut, den eigenen Träumen in einem anderen Fach zu folgen. Die Fragen stellte Christoph Berger.

Ulrike Strelow, Foto: Wiebke Rübel / www.flickr.com/photos/a_la_rue
Ulrike Strelow, Foto: Wiebke Rübel / www.flickr.com/photos/a_la_rue

Frau Strelow, sie studierten einst BWL. Haben Sie vor dem Fach den Hut gezogen?
Es stimmt, ich habe mal BWL studiert, das Studium aber nicht beendet. Irgendwann habe ich gemerkt, dass das Studium nichts für mich ist, und dass da kein Beruf für mich hervorgeht, in dem ich mein Leben lang arbeiten kann. Das Faible für das Handwerkliche hatte ich hingegen schon immer.

Wie kamen Sie dann zu Hüten?
Zu Hüten hatte ich überhaupt keine Verbindung. Eher zum Handwerk allgemein. Allerdings hatte mir meine Mutter irgendwann nach dem Abitur mal einen Artikel über eine Hutmacherin in Hamburg gegeben. Sie meinte damals, dies sei ein Beruf für mich. Nachdem ich mich etwas über den Beruf informiert hatte und gesehen habe, was man damit verdienen kann, habe ich den Vorschlag erst einmal wieder verworfen. Während des Studiums reifte dann in mir die Erkenntnis: Lieber ein bisschen weniger Geld verdienen …

Kann man Assoziationen zwischen einem Hut und seinem Träger ziehen?
Ein Hut kann natürlich sehr stark die Persönlichkeit verändern. Oder unterstreichen. Das hängt auch mit der jeweiligen Stimmung des Trägers zusammen. Es kann ein Hut sein, mit und unter dem man sich gut behütet fühlt, unter dem man sich vielleicht so ein bisschen versteckt. Es kann aber auch ein Hut sein, der einen herausstellt, mit dem man die Blicke auf sich zieht.

In der Kunst-, Mode- und Kulturwelt hat der Hut in den letzten Jahren eine Renaissance erfahren. Woran liegt das?
Es ist generell ja so, dass es die eine Mode nicht mehr gibt. Es gibt nicht mehr die Rocklänge oder Linie, die von allen getragen wird. Vielleicht gibt es noch Richtungen, aber im Prinzip ist heute alles möglich. Derzeit gehört der Hut auf jeden Fall zu so einer Richtung. Die Zeiten, in denen dem Hut etwas Altmodisches und Altbackenes anhaftete und in denen er verpönt war, sind vorbei. Gerade auch, weil viele junge Leute Hüte tragen.

Und welche Stellung hat der Hut in der Business-Welt?
Man sieht nicht besonders viele Menschen mit Hut, aber es werden mehr. Es kommt ja wieder der Trend, sich schicker anzuziehen. Und da kann ein Hut dazugehören: Er komplettiert dann die Garderobe. Und prinzipiell ist ein Hut ja nicht nur schick. Er schützt vor Sonne, Regen und Kälte. Es gibt unterschiedlichste Ansätze, einen Hut zu tragen.

Aus der von Ihnen gemachten Erfahrung: Was ist Ihr Tipp für Absolventinnen und Absolventen, die nach dem Studium überlegen, noch einmal einen ganz neuen Karrierepfad einzuschlagen?
Man muss sich darauf einstellen und damit zurechtkommen, einen Beruf von Grund auf zu erlernen. Man lässt sich mit einem solchen Schritt nicht auf etwas ein, was man mal in einem Workshop oder Praktikum lernt. Der Weg ist echt hartes Brot. Aber wenn man es nicht von der Pike auf lernt, um dann viel machen zu können, dann findet man nicht die Kunden dafür. Am Anfang meiner Ausbildung, ich war 24 Jahre alt, war ich wieder das Lehrmädchen, das die Werkstatt gefegt hat. Da ist es völlig egal, was man davor alles gemacht hat.

Dr. Oetker

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Branche
Nahrungsmittel

Produkte/Dienstleistungen
Backartikel, Backmischungen, Dessertpulver, Süße Mahlzeiten, Einmachprodukte, Müsliprodukte, Pizzen und Snacks, Fertigdesserts und Sahneprodukte, Großverbrauchergeschäft

Anzahl der Standorte
6 Standorte im Inland, international in 43 Ländern

Jahresumsatz
2,9 Mrd. Euro im Jahr 2019

Anzahl der MitarbeiterInnen
Weltweit über 13.000, davon ca. 4.000 in Deutschland

Bedarf an HochschulabsolventInnen
Ca. 10 pro Jahr

Gesuchte Fachrichtungen
BWL, Wirtschaftswissenschaften, (Wirtschafts-)Ingenieurwesen, (Wirtschafts-)-Informatik, Lebensmitteltechnologie, Oecotrophologie

Einsatzmöglichkeiten
Controlling, Einkauf, Forschung und Entwicklung, IT, Logistik, Supply Chain Management, Marketing, Vertrieb, Personal, Produktion und Technik u.a.

Einstiegsprogramme
Internationales Trainee-Programm, Direkteinstieg

Mögliche Einstiegstermine
Laufend

Auswahlverfahren
Internationales Trainee-Programm: Recruiting-Day, Vorstellungsgespräche

Einstiegsgehalt
Internationales Trainee-Programm: ca. 52.000,- €/Jahr

Auslandstätigkeit
6 Monate im Rahmen des internationalen Trainee-Programms, ansonsten abhängig vom jeweiligen Aufgabengebiet

Angebote für StudentInnen
Praktika und Abschlussarbeiten, über die Oetker-Gruppe bieten wir ebenfalls ein Gap Year Programm an (www.oetker-gruppe.de)

Logo Dr. Oetker

Ansprechpartner
Vera Kemper

Anschrift
Lutterstraße 14
33617 Bielefeld

Fon
0521-155-3272

E-Mail
talents@oetker.de

Internet
www.oetker.de/karriere

karriereführer recht 2.2016 – Jura 4.0 und die digitale Transformation

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Cover recht 2.2016

Jura 4.0 – Juristen in der digitalen Transformation

IT-Juristen. Die Digitalisierung erfasst auch die Welt des Rechts. Gerichts- und Behördenakten liegen zunehmend in elektronischer Form vor.  Die Kanzleien reagieren darauf: vor allem im Hinblick auf ihre kanzleiinternen Arbeitsprozesse. Und auch durch die Möglichkeiten der Standardisierung kommt es zu effektiveren Fallbearbeitungen – zumindest teilweise. Denn bei  all diesen Entwicklungen bleibt klar: Viele Fälle haben weiterhin ihren individuellen Charakter. Und auch Vertraulichkeit hat noch immer höchste Priorität.

Jura 4.0 – Juristen an der Schnittstelle

Der automatische Anwalt? Soweit wird es nicht kommen. Dennoch: Die Digitalisierung erobert die Kanzleien und den Rechtsmarkt. Software übernimmt Standardaufgaben. So entstehen neue Geschäftsmodelle und die Effizienz wird erhöht. Junge Juristen kennen die Vorteile der Digitalisierung. Sie sind nun gefragt, das Update der Arbeitskultur in den Kanzleien mitzugestalten.Von André Boße

London, Flughafen in Stansted, kurz nach 22 Uhr. Gerade kommt die Durchsage, dass der letzte Abendflug nach Düsseldorf gestrichen wird. Über den Tag haben sich so viele Verspätungen angehäuft, dass der Jet den Flug nicht mehr antreten kann, ohne das Nachtflugverbot zu verletzen. Für die rund 150 Passagiere bedeutet das: Keine späte Ankunft in Deutschland, sondern eine Nacht in einer Absteige am Flughafen. Klar, das Hotel zahlt die Airline. Aber mehr auch nicht. Es sei denn, man fordert seine Rechte als Fluggast ein. Hier gibt es ein klares EU-Gesetz, das genau regelt, welche Summen die Fluggesellschaft bei selbstverschuldeten Ausfällen auszahlen muss. Nur tut sie das nicht freiwillig, sondern erst dann, wenn man als Passagier sein Recht einklagt. Das wiederum haben früher nur die wenigsten gemacht. Weil man es dann doch vergessen hat – oder zu viel Respekt davor hatte, einen Anwalt einzuschalten.

So war das früher. Heute gibt es eine Reihe von Online-Portalen, die den Fluggästen einen angenehmen Service bieten. Die Geschäftsidee: Der Dienstleister prüft den Fall anhand der zugänglichen Flugdaten. Wenn gute Aussichten auf eine Entschädigung bestehen, startet das Portal den Entschädigungsprozess. Der Kunde zahlt eine Gebühr – aber nur dann, wenn auch die Airline zahlt. Es gibt für ihn also kein Risiko. Natürlich sitzen in den Büros der Dienstleister wie Flightright, EUclaim oder Fairplane keine Dutzenden Anwälte, die sich mit jedem einzelnen Fall beschäftigen. Der Service funktioniert nur, weil er von Anfang bis Ende durchdigitalisiert ist, von der Antwort auf die erste Anfrage des potenziellen Mandanten bis zur Erfolgsmeldung am Ende.

Jura und IT: Studiengänge nähern sich an

Die deutschen Hochschulen erkennen zunehmend den Bedarf an Kenntnissen in Jura und IT und bieten dementsprechende Studiengänge an, wie Rechtsanwalt Stefan Rau von Warth & Klein Grant Thornton feststellt. So gibt es Studiengänge im IT-Recht, die mit einem Diplom abgeschlossen werden können sowie Fachanwaltslehrgänge Informationstechnologie. Zudem ist zu erkennen, dass sich das Informatikstudium verstärkt um rechtliche Aspekte kümmert, insbesondere ums Datenschutzrecht.

„Mandatsanbahnung und Mandatsabwicklung laufen komplett online ab und sind daher ein gutes Beispiel für digital standardisierte Prozessabläufe“, sagt Peter Huppertz, Partner in der Düsseldorfer Kanzlei Hoffmann Liebs Fritsch & Partner. Für ihn sind die Services für Fluggäste nur der Anfang einer Entwicklung, die den Rechtsmarkt in naher Zukunft stark verändern wird. „Jede juristische Sachbearbeitung, die sich standardisieren lässt, wird zukünftig durch die Möglichkeiten der Digitalisierung zu einem digitalen Beratungsprodukt werden.“ Der Fachanwalt für IT-Recht spricht in diesem Sinne von einer „Commodity“ – sprich: Ware.

„Dies wird zwangsläufig auch zu einer Änderung der Vergütungsparameter führen, das heißt: weniger Vergütung nach Aufwand und häufiger Festpreise für bestimmte juristische Produkte.“

Automatische Prozesse

Die Automatisierung von bestimmten standardisierbaren Abläufen ist ein Beispiel für den großen Einfluss der IT auf den Arbeitsmarkt der Juristen. „Auch im Anwaltsmarkt ist die Digitalisierung angekommen“, sagt Martin Schweinoch, Partner der Kanzlei SKW Schwarz in München. „Von der Recherche in Datenbanken bis zur digitalen Akte ist vieles heute online verfügbar. Dieser Trend wird weiter zunehmen, etwa mit elektronischen Gerichts- und Behördenakten.“

Student gründet Start-Up für Fluggastrechte

Fluglinien drücken sich gerne um Entschädigungen ihrer Kunden bei Flugverspätungen, Flugannullierungen oder Nichtbeförderungen. Und Kunden scheuen meist den aufwendigen Weg, sie einzufordern. Diesen Umstand machte sich Bernhard Schulz, Jurastudent an der Bucerius Law School, zunutze. Bis zu 400 Euro bietet er für die Übernahme von Ansprüchen – nach deren Prüfung. Doch die erfolgt schnell und ist unverbindlich. Kunden können schließlich wählen, ob sie die angebotene Entschädigung annehmen oder nicht. Machen sie es, wird die Entschädigungszahlung nach der Erledigung einiger Formalien innerhalb eines Werktags angewiesen. Weitere Infos unter www.compensation2go.com.

Dass die Digitalisierung den Job eines Anwalts längst prägt, davon ist auch Dr. Eren Basar, Partner der auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisierten Kanzlei Wessing & Partner, überzeugt. „Die Digitalisierung des Alltags hat dazu geführt, dass die Beweisführung in formellen Verfahren und in internen Ermittlungen ohne den Einsatz moderner Technik heutzutage kaum mehr geführt werden kann.“ Wer digital unterwegs ist, hinterlässt Datenspuren – ob mit seinem Smartphone oder Tablet, in der Cloud oder in den Sozialen Netzwerken.

„Ohne die Nutzung spezieller Software tappt der Jurist hier schnell im Dunkeln“, erläutert Basar, Experte für IT-gestützte Ermittlungsmethoden. „Durch den Einsatz der Technik können wir heute gelöschte Daten wiederherstellen. Wir können nach speziellen Datentypen suchen oder die Auswertung auf Dateien bestimmter Größen, nach dem Datum der Erzeugung und dem Datum des letzten Zugriffs sowie nach Datenstrukturen suchen. Das wäre früher nicht oder zumindest nicht so einfach möglich gewesen“, erklärt der Partner die Möglichkeiten der digitalen juristischen Arbeit.

Von der Digitalisierung betroffen ist auch der interne Büroalltag in den Kanzleien. „Es gibt kaum einen Arbeitsprozess, für den heute noch keine softwarebasierten Lösungen angeboten werden“, sagt Eren Basar. Viele dieser Tools eröffnen neue Möglichkeiten – vor allem, in dem sie Arbeitsprozesse verschlanken. Doch natürlich hat IT im Recht ihre Grenzen. „Die zunehmende Digitalisierung wird zumindest im Strafrecht nicht dazu führen, dass man nur auf einen Knopf drücken muss und der Autopilot die Arbeit des Anwalts übernimmt. Diese ist immer noch davon gekennzeichnet,Überzeugungsarbeit gegenüber Mandanten und Behörden zu leisten, sodass die Persönlichkeit des Anwalts immense Bedeutung hat.“

Hohes Tempo – trotzdem vertraulich

Die Digitalisierung der Businesswelt führt dazu, dass die Mandanten heute ihren Anwalt mit ganz anderen Anforderungen konfrontieren. Für Juristen ergeben sich dadurch neue Herausforderungen, wie Birgit Maneth sagt, Partnerin in der Kanzlei Lutz Abel. „Mandanten erwarten von ihren Anwälten ein hohes Maß an zeitlicher und örtlicher Flexibilität sowie zeitnahe und effektive Lösungen. Gleichzeitig müssen Vertraulichkeit, IT-Sicherheit und Datenschutz gewährleistet bleiben.“

Pokémon Go: Recht hinkt hinterher

IT und Recht ist ein etwas ungleiches Duell. Das Recht kann mit dem technischen Fortschritt bei vielen aktuellen Entwicklungen nicht mithalten, da der Gesetzgeber aufgrund der Innovationsgeschwindigkeit in den meisten Fällen nur reagieren, nicht aber proaktiv agieren kann. Gutes Beispiel hierfür ist die Hit-App „Pokémon Go“, sagt Peter Huppertz von der Kanzlei Hoffmann Liebs Fritsch & Partner:“Allein die Nutzung dieser App wirft eine ganze Reihe von datenschutzrechtlichen, zivilrechtlichen, straßenverkehrsrechtlichen und telekommunikationsrechtlichen Fragen auf, dies sich mit den bestehenden Gesetzen nur schwer lösen lassen.“

Für Juristen komme es daher darauf an, mithilfe organisatorischer und technischer Maßnahmen in diesem Spannungsfeld zu bestehen. Die neuen technologischen Trends können dabei helfen – wenn man sie denn als Chance erkennt und die Möglichkeiten nutzt. „Dies“, so Birgit Maneth, „ist in dem konservativen Umfeld eines traditionell denkenden Anwalts nicht immer leicht.“ Einige Traditionalisten sähen in einer Software zur automatischen Vertragsprüfung eine Art Vorläufer der Apokalypse für das Anwaltsleben. „Ich sehe darin aber die Chance, den Mandanten noch bessere Leistungen in kürzerer Zeit anzubieten und damit ein für alle Seiten produktiveres und profitableres Ergebnis zu erzielen“, sagt die Fachanwältin für IT-Recht und Gewerblichen Rechtsschutz.

Digitalisierung steigert Produktivität

Abseits der Arbeitsabläufe in den Kanzleien bestimmen IT-Themen die Tätigkeiten in den Kanzleien und anderen Arbeitsbereichen für Juristen natürlich auch inhaltlich. Das gilt insbesondere für Fachanwälte im IT-Recht wie Birgit Maneth. „Ich berate und begleite Start-ups aus der IT-Branche bei der Gestaltung ihres Lizenz-und Vermarktungskonzepts sowie mittelständische Unternehmen bei der Verhandlung und Gestaltung von IT-Projekten aller Art – sei es bei der Einführung einer neuen Software, eines IT-Systems oder bei einem Outsourcing-Projekt.“

Daneben spielt aber auch das klassische Internetrecht eine Rolle – „also alle Rechtsfragen rund um Gestaltung und Inhalte einer Website“. Aus Mandantensicht hätten in den vergangenen Jahren vor allem die Themen Datenschutz und IT-Security – zum Beispiel im Zusammenhang mit Verschlüsselungssystemen – erheblich an Bedeutung gewonnen, sagt Birgit Maneth.

Einen großen Bedarf an Juristen haben die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften; dort ist die Digitalisierung der Themen und Arbeitsschritte mittlerweile zentral. Juristen sind dort nicht nur in der Rechtsanwaltsgesellschaft tätig, so nennt man insbesondere bei den großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften die Teile des Unternehmens, die sich im Rahmen der Prüfungsverfahren hauptsächlich um die juristische Beratung kümmern. „Rechtsanwälte können die Gesellschaften auch in der Steuerberatung, der Wirtschaftsprüfung, bei der Unternehmensfinanzierung oder im Private Finance-Bereich beraten und unterstützen“, sagt Stefan Rau, Rechtsanwalt und Partner der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein GrantThornton, wo er die Geschäfte der Rechtsanwaltsgesellschaft führt.

Legal Tech: In den USA ist man weiter

Legal Technology ist das Arbeitsfeld, in dem sich IT und Recht überschneiden. Es geht hier sowohl um die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle mithilfe automatisierter Online-Verfahren als auch um die Standardisierung bestimmter Prozesse in den Kanzleien, um dort die Effizienz zu erhöhen. In einigen US-Universitäten hat das Thema Legal Tech bereits Einzug in das Ausbildungscurriculum gefunden. In Deutschland wird man nun ebenfalls langsam darauf aufmerksam. So bietet die Bucerius Law School seit Anfang 2016 erstmals eine „Legal Technology Lecture Series“ an. Mehr dazu im Blog: www.legal-tech-blog.de

Lesetipp: BCG-Studie

Legal Technology-Studie von der Boston Consulting Group: www.bcg.de/documents/file204646.pdf

In all diesen Bereichen, in denen Juristen tätig sind, spiele der Einsatz neuer Technologien eine wichtige Rolle. “Unsere Mandanten, aber auch die Geschäftsbereiche unserer Gesellschaften, setzen diese Technologien ganz selbstverständlich ein“, sagt Rau. “Als Juristen sind wir daher gefordert, diese Technologien und ihren Einsatz zu verstehen.“ Im Rahmen einer Due Diligence-Prüfung, also einer sorgfältigen Risikoabwägung vor der Unternehmenstransaktion, sei es heute Standard, auch die bestehenden IT-Verträge zu bewerten.

„Auch in das Arbeitsrecht strahlt das IT-Recht aus“, sagt Stefan Rau. “Hier geht es um den Datenschutz für Mitarbeiter und Bewerber, aber auch um Richtlinien für Mitarbeiter, etwa im Zusammenhang mit der privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz.“ Der Jurist und Partner in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft rät jungen Juristen, den digitalen Wandel positiv zu betrachten: “Der Arbeitsalltag beschleunigt sich stetig. Die Digitalisierung sorgt für neue Aufgaben, und sie macht uns Juristen aber auch produktiver.“

Legal Tech? Meinungen gehen auseinander

Mit Blick auf die digitale Transformation in den Kanzleien: Wäre es nicht sinnvoll, ein neues Job-Profil zu fördern? Gibt es Bedarf für Experten als Bindeglied zwischen juristischer und IT-Welt? Einen Namen für diese Tätigkeit gibt es bereits: Legal Tech-Engineer. Ob man ihn in den Kanzleien benötigt, da gehen die Meinungen der Experten auseinander. “Ich denke nicht, dass dies in naher Zukunft notwendig sein wird“, sagt Stefan Rau. „Dennoch bin ich davon überzeugt, dass sich die Studiengänge – ob nun die technischen oder die juristischen – darauf immer stärker einlassen und einstellen werden.“

Eren Basar von Wessing & Partner ist zwar der Ansicht, dass IT und Jura in Zukunft noch enger zusammenwachsen. Dass sich aber Legal Tech-Engineers als Bindeglied zwischen Recht und Technik durchsetzen, sieht der Anwalt auf mittlere Sicht noch nicht: “Jura ist Jura und IT ist IT. Beide Seiten können stark voneinander profitieren, wenn auf beiden Seiten Spezialisten mit Neugier für ihr Gegenüber vorhanden sind.“ Auch Martin Schweinoch, Partner der Kanzlei SKW Schwarz in München, sagt: “Die Doppelqualifikation Jurist und Ingenieur braucht man wohl nicht als eigenes Jobprofil.“ Birgit Maneth von Lutz Abel dagegen findet: „Um die Entwicklung der Künstlichen Intelligenz im Bereich Recht voranzutreiben wäre ein solches Job-Profil sicher hilfreich.“ Das gilt insbesondere auch für die Entwicklung weiterer neuer Geschäftsmodelle, wobei hier besonders junge Juristen gefragt sind: Als Digital Natives sind sie Experten für digitales Business – und können den Kanzleien dabei helfen, echte Innovationen zu entwickeln.

Digitalisierung in Kanzleien – IT-Jurist Gernot Halbleib im Interview

Der promovierte Jurist Dr. Gernot Halbleib hat sich als Berater und Gründer von Start-ups einen Namen gemacht, die rechtliche Prozesse automatisieren. Derzeit berät er Kanzleien, wie es gelingen kann, die Vorteile der Digitalisierung zu nutzen. Im Interview erklärt er, warum sich Juristen mit IT-Lösungen schwertun und wie der Nachwuchs davon profitieren kann. Die Fragen stellte André Boße.

Herr Dr. Halbleib, Juristen sagen gerne, sie seien Großmeister darin, neue Themen zu adaptieren. Beim Thema IT haben Sie bei Juristen ein Defizit festgestellt. Woran liegt das?
Vorweg, natürlich gibt es Ausnahmen, also Juristen, die sich sehr stark für Tech-Themen interessieren. Aber es sind tatsächlich eher weniger. Das liegt im ersten Schritt daran, dass die juristische Ausbildung überhaupt keine Bezüge zur IT aufweist. Hausarbeiten mit Office-Programmen schreiben und Online recherchieren – das war es dann meistens auch schon. Und die Kanzleien sind größtenteils nicht viel weiter. Die eine oder andere hat vielleicht eine bestimmte Kanzleisoftware, mehr findet sich auch dort nicht. Sprich: Die Arbeitswelt der Juristen fordert IT-Kenntnisse noch nicht ein.

Zur Person

Dr. Gernot Halbleib studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg. Dort promovierte er 2010. Nach seinem Referendariat beim Kammergericht und mit diversen Stationen in internationalen Großkanzleien startete er seine berufliche Laufbahn in der Start-up-Branche, unter anderem als IT-Produktmanager beim Online-Möbelhaus Home24 und als Entrepreneur in Residence bei Project A Ventures. Danach machte er sich als Start-up-Gründer und Unternehmensberater selbstständig. Unter anderem launchte er 2015 das Rechts-Portal „Recht ohne Risiko“. Seit Sommer 2016 ist er als Legal Tech-Berater am Bucerius Center on the Legal Profession tätig und berät Juristen bei der Frage, wie die Digitalisierung die Arbeit in Kanzleien und Rechtsabteilungen verändert.

Das überrascht, weil doch die Mandanten insbesondere der Wirtschaftskanzleien immer mehr juristischen Beratungsbedarf bei digitalen Themen anmelden.
Das stimmt. Ich kenne Anwälte, die sich auf IT-Recht spezialisiert haben, von sich jedoch frank und frei behaupten, sie hätten selber kaum Ahnung von der Technologie. Auch hier gibt es Ausnahmen, und ich denke auch, dass eine Tech-Affinität bei der Beratung des Mandanten hilfreich ist. Aber: Sie ist, zumindest derzeit, noch nicht zwingend notwendig. Es geht auch ohne, denn, Sie haben es eingangs ja bereits gesagt: Eine Stärke der Juristen liegt darin, Sachverhalte schnell zu adaptieren. Sprich: Der Anwalt kann sich in die juristischen Problemstellungen von Software-Lizenzen oder Datenschutz hineindenken, ohne selbst IT-Experte zu sein.

Wird IT-Know-how für junge Juristen daher vom Muss- zum Kann-Thema?
Die Geschäftsmodelle der Kanzleien öffnen sich langsam aber sicher in Richtung Digitalisierung. Die Partner realisieren dabei vor allem, dass man mit IT-Lösungen die Arbeit in den Kanzleien deutlich effizienter gestalten kann. Hier liegt ein großes Einsparpotenzial.

Wie wird der Einzug von IT-Lösungen in den Kanzleien konkret aussehen?
Zum einen werden Nischen entstehen, in denen man als Legal Engineer tätig sein kann. Hier werden gezielt Spezialisten mit einer Doppelqualifikation in Jura und IT gesucht, die mithilfe der digitalen Technik ganz neue Geschäftsmodelle entwickeln, indem sie versuchen, möglichst viele Arbeitsabläufe zu automatisieren. Die Arbeit dieser Spezialisten betrifft im zweiten Schritt natürlich auch die Tätigkeiten der beratenden Anwälte einer Kanzlei. Diese werden in ihrem Arbeitsalltag immer häufiger mit Softwarelösungen konfrontiert werden, um bestimmte Arbeitsschritte zu standardisieren.

Es kann zum Beispiel die strategische Entscheidung einer Sozietät sein, die Erstellung bestimmter Dokumente mithilfe eines digitalen Vorlagesystems zu automatisieren. Das funktioniert zum Beispiel in Wirtschaftskanzleien bei der Erstellung von komplexen Verträgen bei Business-Transaktionen. Steht die IT, wird der Anwalt zum aktiven Anwender – und das setzt dann schon etwas mehr Tech-Verständnis voraus, als den Computer nur zum  Schreiben zu benutzen.

Das juristische Geschäft wird also nie komplett standardisierbar sein, wie es zum Beispiel heute schon mit Bestellungen bei Online-Versandhäusern funktioniert.

Welche ganz neuen Geschäftsmodelle kann ein Legal Engineer entwickeln?
Interessant sind hier alle Rechtsbereiche, in denen sich erstens die Abläufe relativ leicht standardisieren lassen und zweitens sehr viele Menschen betroffen sind, diese jedoch eine Hemmschwelle besitzen, zum Anwalt zu gehen – vor allem, weil ihnen das Risiko als zu hoch erscheint.

Kanzleien werben gerne mit dem Satz, jeden Mandanten individuell zu betrachten. Wie geht das mit Standardisierungen und Automatisierungen zusammen?
Es gibt nur sehr selten Fälle, die zu einhundert Prozent individuell sind. Das würde ja bedeuten, dass ein Jurist das Rad bei jedem Fall neu erfinden müsste. Auf der anderen Seite lässt sich auch kaum ein Fall komplett automatisieren. Die Wahrheit liegt, wie so oft, in der Mitte. Es gibt aber Fälle, die sehr gut standardisierbar sind. Dazu zählen zum Beispiel die Fluggastrechte oder bis zuletzt auch Rechte bei Kreditwiderrufen.

Genau darauf hatte sich Ihr Portal „Recht ohne Risiko“ spezialisiert.
Ja, wobei seit Ende Juni eben ein neues Gesetz zu Ungunsten der Kreditnehmer gilt. Aber es gibt schon noch weitere Felder, in denen die Rechtsfolgen klar geregelt und daher günstig für Automatisierungen sind. Dann wiederum gibt es Fälle, die zwar häufig vorkommen, aber doch sehr verschieden sind. Zum Beispiel Verkehrsunfälle. Aber auch hier kann man die Effizienz deutlich steigern, wenn man die Prozessabläufe automatisiert. Das heißt in diesem Zusammenhang nicht: Jeder Fall ist gleich. Sondern: Jeder Fall wird nach einem einheitlichen Standard bearbeitet.

Der Anwalt kann sich in die juristischen Problemstellungen von Software-Lizenzen oder Datenschutz hineindenken, ohne selbst IT-Experte zu sein.

Das geht dann soweit, bis an einer gewissen Stelle klar wird, dass der Fall nun die Standardroute verlässt und individuell wird. Zum Beispiel, wenn eine Seite ein Vergleichsangebot einreicht. Dann muss der automatische Prozess gestoppt werden – und der Anwalt greift wieder ein und ruft seinen Mandanten an, um ihn individuell zu beraten. Das juristische Geschäft wird also nie komplett standardisierbar sein, wie es zum Beispiel heute schon mit Bestellungen bei Online-Versandhäusern funktioniert. Die Arbeitsschritte dort sind prinzipiell komplett automatisierbar. Soweit wird es beim Recht nicht kommen, was aber nicht heißt, dass Standardisierungen generell unmöglich seien.

Wie können diese digitalen Prozesse die Arbeitswelt in den Kanzleien verändern?
Eine wirklich umfassende Kanzleisoftware kann den Kundenservice deutlich erhöhen. Wenn ich als Mandant eine Frage zu meinem Fall habe, muss ich bislang auf einen Termin mit meinem Anwalt warten. Sind die Fälle gut aufbereitet und transparent im System dargelegt, ist es auch möglich, dass dem Mandanten jemand anderes die gewünschte Auskunft gibt. Das muss noch nicht einmal ein anwaltlicher Mitarbeiter sein.

Generell entsteht hier an der Schnittstelle zwischen IT und anwaltlicher Beratung ein neues Job-Profil. Gefragt sind Leute mit guten kommunikativen Skills, die schnell und präzise juristische Sachverhalte beurteilen und vermitteln können. Das ist allemal ein guter Nebenjob für Studenten oder Referendare, aber auch für Leute, die sich eine Auszeit vom Büro nehmen und trotzdem etwas verdienen möchten. Denn das ist ja das Schöne an der digitalen Arbeit: Man kann sie, wenn man mag, auch von einer Strandbar in der Karibik aus verrichten.

Vergaberechtler

Vergaberecht – das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe fristet an den Universitäten eher ein „Schattendasein“, bildet aber allein in Deutschland mit einem Jahresauftragsvolumen in dreistelliger Milliardenhöhe einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor. Das noch relativ junge und stark europarechtlich geprägte Vergaberecht bietet für Anwälte ein breites Beratungsspektrum. Im vergangenen Jahr wurde auch der Fachanwalt für Vergaberecht eingeführt. Von Nina Kristin Scheumann, Senior Associate bei Graf von Westphalen München

Mein Weg zum Vergaberecht verlief über das Öffentliche Recht. In diesem Bereich absolvierte ich eine Station im Referendariat bei GvW am Hamburger Standort und kam auf diesem Weg schließlich zum Vergaberecht.

In Deutschland besteht weiterhin eine Zweiteilung des Vergaberechts: das europarechtlich geprägte sogenannte Kartell- oder EU-Vergaberecht, das für binnenmarktrelevante öffentliche Auftragsvergaben oberhalb bestimmter Schwellenwerte Anwendung findet, und das weiterhin haushaltsrechtlich geprägte nationale Vergaberecht im sogenannten Unterschwellenbereich. Die maßgeblichen gesetzlichen Regelungen des EU-Vergaberechts finden sich im vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 97 ff. GWB). Auf untergesetzlicher Ebene enthalten die sogenannten Vergabeverordnungen (Vergabeverordnung – VgV; Sektorenverordnung – SektVO; Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit – VSVgV und die neue Konzessionsvergabeverordnung – KonzVgV) sowie die für den Baubereich weiterhin bestehende Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) weitere konkretisierende Regelungen für die einzelnen Auftragsarten (sog. Kaskadenprinzip).

Die Tätigkeit eines auf das Vergaberecht spezialisierten Anwalts ist sehr vielseitig und bietet häufig die Möglichkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit, zum Beispiel bei der Beschaffung umfassender Bau- und Planungsleistungen oder bei IT-Projekten. Neben der Beratung und Unterstützung der öffentlichen Auftraggeber im Rahmen der Leistungsbeschaffung ist die Beratung der privaten Unternehmen sowie die Vertretung vor den Vergabenachprüfungsinstanzen ein wichtiger Tätigkeitsbereich. Zuständig für die Nachprüfungsverfahren sind bei binnenmarktrelevanten europaweiten Vergaben die Vergabekammern des Bundes und der Länder sowie in der Beschwerdeinstanz die Vergabesenate der Oberlandesgerichte.

Die Rechtsprechung trägt im Vergaberecht maßgeblich zur Rechtsfortbildung bei, sodass die Kenntnis und die Verfolgung der aktuellen Entscheidungen wichtig ist. Wegen des europarechtlichen Bezugs spielt daneben auch regelmäßig die Frage der Europarechtskonformität der nationalen Regelungen eine bedeutende Rolle. Kenntnisse im Europa- oder auch Beihilfenrecht sind daher ebenfalls von Vorteil. Gerade aufgrund seiner Vielseitigkeit im Hinblick auf die zu beschaffenden Leistungen, ist das Vergaberecht ein äußerst interessantes Rechtsgebiet für Berufseinsteiger.

Gesellschaftsrechtler

Spezialisten im Gesellschaftsrecht begleiten ihre Mandanten oftmals vom Anfang bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit und haben dabei Gelegenheit, mit zahlreichen verschiedenen Branchen in Berührung zu kommen. Von Dr. Martin Wittmann, Senior Manager bei PwC Legal in Düsseldorf im Bereich Corporate/M&A, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Gesellschaftsrechtliche Beratung beginnt vielfach mit der Wahl der richtigen Gesellschaftsform. Neben Haftungsfragen sind insbesondere auch Einflussnahmemöglichkeiten auf die Geschäftsleitung, Kosten sowie aufkommender administrativer Aufwand, etwa für Beschlussfassungen und Gesellschafterversammlungen, relevant. Auch öffentlich-rechtliche Vorgaben können Einfluss auf die Rechtsformwahl haben. Vom Start-up bis hin zu international tätigen Konzernen spielen diese Fragen immer wieder eine Rolle.

Auch die laufende gesellschaftsrechtliche Beratung, das sogenannte „Corporate Housekeeping“, gehört zum Arbeitsalltag des Gesellschaftsrechtlers. Hierzu zählen etwa die Beratung zu Gesellschafterversammlungen oder Gremiensitzungen und – mit steigender Tendenz – Fragen der Haftungsvermeidung der Organe der Gesellschaft. Der anwaltliche Berater wird oftmals schon frühzeitig in den Entscheidungsfindungsprozess eingebunden, um pflichtgemäßes Handeln sicherzustellen.

Spezialisten im Gesellschaftsrecht begleiten darüber hinaus auch Restrukturierungen von Unternehmen. Neben rein wirtschaftlichen Organisationsaspekten sind derartige Reorganisationen oftmals auch steuerlich oder regulatorisch getrieben, wobei in diesen Fällen eine enge Zusammenarbeit mit Steuerberatern oder Anwaltskollegen aus dem jeweiligen regulatorischen Umfeld erforderlich wird.

Weiterhin gehören Unternehmenstransaktionen (M&A) zur Arbeit eines Gesellschaftsrechtlers. Transaktionen beginnen in der Regel mit der Prüfung und Analyse der Zielgesellschaft, die sogenannte „Due Diligence“. Neben zahlreichen Eindrücken von verschiedensten Gesellschaften ist diese Tätigkeit auch aufgrund ihrer engen interdisziplinären Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und manchmal auch Unternehmensberatern vielfältig. Die Koordination der Due Diligence übernimmt vielfach der Gesellschaftsrechtler, um die „Findings“ aus der Due Diligence angemessen im Unternehmenskaufvertrag, dem sogenannten „SPA“ – den er verhandelt –, berücksichtigen zu können.

Und schließlich werden Gesellschaftsrechtler auch mit kapitalmarktbezogenen Fragen konfrontiert, etwa der Einhaltung des Corporate Governance Kodex, der Einrichtung von Compliance-Systemen, der Durchführung von Hauptversammlungen oder kapitalmarktrechtlichen Publizitätspflichten bei gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen.

Arbeitsrechtler

Der Bereich des Arbeitsrechts ist in all seinen Dimensionen vielfältig: Was Ansprechpartner und Themen betrifft genauso wie den Alltag. Um in dem Bereich erfolgreich zu sein, braucht es aber auch einige Voraussetzungen. Von Dr. Svenja Fries und Marco Maurer, Rechtsanwälte bei Mayer Brown LLP, Frankfurt a.M.

Wie abwechslungsreich das Arbeitsrecht ist, zeigt sich in der Praxis bereits an den Ansprechpartnern: Neben Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Richtern und Anwaltskollegen zählen hierzu Betriebsräte, Tarifvertragsparteien, Transfergesellschaften und Sozialversicherungsträger. Weiterhin bestehen Berührungspunkte zu den Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung sowie zu betrieblichen und staatlichen Datenschutzbeauftragten. So vielfältig diese Mischung, so spannend ist auch das Tätigkeitsfeld des Arbeitsrechtlers.

Gerade in einer internationalen Wirtschaftskanzlei, die sich nicht nur auf transaktionsbezogenes Arbeitsrecht beschränkt, sondern Mandanten in allen Bereichen des Arbeitsrechts berät, ist das Spektrum der Fragen, enorm vielschichtig: Die Beratung umfasst immer wieder Einzelthemen wie Scheinselbständigkeit, Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Videoüberwachungoder die Zulässigkeit der Übermittlung von Arbeitnehmerdaten ins Ausland. Daneben stehen arbeitsrechtliche „Schwergewichte“, etwa die Betreuung eines Betriebsübergangs oder einer Betriebsstilllegung. Bei derart komplexen Prozessen setzt die Beratung oft schon bei der Vorbereitung der unternehmerischen Entscheidung an und erstreckt sich bis über deren endgültigen Vollzug hinaus.

Das arbeitsrechtliche Mandat wird nicht nur am Schreibtisch bearbeitet. Der Arbeitsrechtler vertritt seine Mandanten vor Gericht und ist häufig auch bei Einigungsstellenverfahren, Aufsichtsratssitzungen oder Betriebsversammlungen vor Ort. Besonders spannend ist es, mit international tätigen Mandanten zusammenzuarbeiten. Denn nicht selten sind ausländische Ansprechpartner überrascht, wenn sie hören, wie weit die Regelungstiefe im deutschen Arbeitsrecht reicht und wie komplex die Zusammenhänge sind.

Was muss der Anwalt für eine Spezialisierung im Arbeitsrecht mitbringen? Wichtig – sozusagen die Basisausstattung – sind natürlich umfassende Kenntnisse des Arbeitsrechts, aber auch des Zivilrechts. Die Entscheidungsfreudigkeit des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) sorgt stets für hinreichende Abwechslung. Sehr wertvoll ist zusätzlich ein gutes Verständnis für wirtschaftliche und unternehmerische Zusammenhänge. Und um in die Spitzenklasse der Arbeitsrechtsanwälte vorzustoßen, bedarf es neben einer gesunden Mischung aus Durchsetzungsstärke und Diplomatie auch einer gehörigen Portion Kreativität, um die Gestaltungsspielräume in der Arbeitswelt ausschöpfen zu können.

Kapitalmarktrechtler

Kapitalmarktrecht, das bedeutet die Begleitung von Börsengängen (IPOs), Kapitalerhöhungen und Aktienplatzierungen, aber auch die Begebung von Wandelschuldverschreibungen oder High Yield Bonds. Auch wenn die Beratung einer solchen Transaktion neben profunden Rechtskenntnissen jahrelange Erfahrung erfordert, bietet der Bereich auch Anfängern gute Möglichkeiten, sich in die Praxis einzubringen. Von Dr. Anna Schwander, Partnerin bei Kirkland & Ellis, München

Ein Unternehmen an die Börse zu bringen, ist eine hochkomplexe Transaktion. Sie involviert Banken, manchmal bis zu fünf, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte für das Unternehmen, für die Banken sowie den oder die Altgesellschafter, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als regulatorische Behörde und manchmal außerdem PR-Berater.

Es gilt einen Wertpapierprospekt zu erstellen und von der BaFin prüfen und billigen zu lassen. Der Prospekt beschreibt das Unternehmen in all seinen Facetten, Stärken und Schwächen, Risiken und Strategien, seine Finanzzahlen der letzten drei Jahre, das Marktumfeld, die steuerlichen Aspekte sowie die genaue Angebotsstruktur. Der Formwechsel in eine Aktiengesellschaft muss vorbereitet werden mit Vorstandsverträgen, der Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern, Geschäftsordnungen, Satzung und Corporate-Governance-Strukturen. Oft müssen neue Finanzierungsverträge abgeschlossen werden, insbesondere wenn die Verschuldung des Unternehmens im Rahmen des IPO (Initial Public Offering) reduziert werden soll.

Gleichzeitig wird mit Banken und Altgesellschafter(n) die Angebotsstruktur erarbeitet, die die unterschiedlichen Interessen der Beteiligten, aber auch die Erwartungen der Investoren, berücksichtigen muss. Es können sowohl Aktien aus einer Kapitalerhöhung, als auch aus dem Bestand der Altgesellschafter platziert werden. Gehört das Unternehmen Finanzinvestoren, kann der IPO dem sogenannten Exit dienen. Die Strategie des Unternehmens wiederum muss passen, um als Equity Story das Interesse der Investoren zu wecken und den Banken beim Verkauf der Aktien zu dienen. Die Beziehungen der Parteien untereinander und die einzelnen Schritte der Transaktion werden ebenfalls vertraglich geregelt.

Ist das Unternehmen am Kapitalmarkt zugelassen, muss es den Anforderungen und Pflichten des Kapitalmarkts entsprechen. Dies umfasst zahlreiche Veröffentlichungs- und Meldepflichten: Werden diese nicht eingehalten, drohen nach der neuen Marktmissbrauchsverordnung hohe Bußgelder.

Die Beratung von Kapitalmarkttransaktionen erfordert weitreichende Kenntnis der rechtlichen Strukturen, tiefes wirtschaftliches und unternehmerisches Verständnis, Know-how zum Kapitalmarkt und nicht zuletzt große Freude daran, eine Vielzahl von Beteiligten und verschiedene Workstreams zu koordinieren. Berufseinsteiger lernen hier sehr anspruchsvolles und abwechslungsreiches juristisches Arbeiten kennen.

CSR – das neue „Weltrecht“

Der Begriff Corporate Social Responsibility (CSR) und die mit ihm zusammenhängenden Inhalte  befinden sich derzeit noch in der  Entwicklung. Es gibt keine eindeutige Definition von CSR: Vieles fällt unter den Begriff, ganz unterschiedliches wird unter ihm verstanden. Dr. Birgit Spießhofer gibt einen Einblick. Die Fragen stellte Christoph Berger

Frau Dr. Spießhofer, was fällt alles unter den Begriff CSR?
CSR bedeutet zu Deutsch „Unternehmerische Verantwortung“. Somit hat das Thema viele Facetten: Es gibt den philosophisch-wirtschaftsethischen sowie den betriebswirtschaftlichen Ansatz. Und in zunehmender Weise gibt es auch juristische Aspekte. Dabei ist das Thema für Juristen prinzipiell nicht neu. Vielmehr geht es beim gesamten Wirtschaftsrecht letztlich darum, eine rechtliche Rahmenordnung für Wirtschaften darzustellen oder zu entwickeln. Auch bei der anwaltlichen Beratung geht es um unternehmerische Verantwortung. Juristen kennen das Thema bisher aber vor allem in der Ausformung rechtlicher Verantwortung.

Zur Person

Dr. Birgit Spießhofer M.C.J. (New York  University), ist Rechtsanwältin und seit 2010 als Of Counsel im Berliner Büro von Dentons vorwiegend im öffentlichen Wirtschaftsrecht sowie im Bereich der unternehmerischen Verantwortung (Corporate Social Responsibility – CSR) tätig. Birgit Spießhofer gründete im Juni 2009 die „Gaemo Group – Corporate Responsibility International“. Sie ist Chair des CSR Committee des Council of Bars and Law Societies of Europe (CCBE) und Vorsitzende des Ausschusses Compliance und CSR des Deutschen Anwaltvereins. Sie war unter anderem Co-Chair des CSR Com-mittee der International Bar Association.

Welche Formen kann diese Verantwortung annehmen?
Im Falle des Umweltrechts kann die Verantwortung zum Beispiel vorsorglich sein. Sie kann exekutiv sein, indem man bestimmte Tätigkeiten in einer ganz bestimmten Weise ausführt, weil es dafür klare Vorgaben gibt. Und die Verantwortung kann reaktiv beziehungsweise repressiv sein, indem für Unverantwortlichkeiten entweder zivilrechtliche Schadenersatzpflichten, strafrechtliche oder auch verwaltungsrechtliche Sanktionen drohen. Das Thema ist somit das tägliche Brot der Juristen. In der juristischen Beratung läuft es auch oftmals unter dem Stichwort Compliance. Das ist ein etabliertes juristisches Geschäftsfeld für Anwälte und Inhouse-Juristen.

Was ist dann neu an CSR aus der juristischen Perspektive?
Es geht darum, dass das Recht im Wesentlichen national ist. Das Wirtschaften ist aber global geworden. Das nationale Recht bietet daher ein nicht ausreichendes Handwerkszeug, um globales Wirtschaften in eine angemessene Rahmenordnung zu bringen. Wie kommen wir zu globalem Recht, zu globalen Normen, zu einer globalen Rahmenordnung für globales Wirtschaften? Das ist die entscheidende Frage. Ausgelöst wurde die Debatte dazu zum Beispiel durch die Arbeitsbedingungen oder Umweltbedingungen in der 3. Welt. Es geht auch darum, dass die westlichen Unternehmen in westlichen Ländern eine sehr präzise und effektive Rahmenordnung für ihr Wirtschaften haben, womit ihnen bestimmte Dinge untersagt werden und klar ist, dass diese Rahmenordnung auch durchgesetzt wird. Dem ist nicht so in anderen Ländern. Das Gefälle – die sogenannten Governance Gaps – zwischen der 1. und der 3. Welt muss überbrückt werden. Dafür sind normative Mechanismen zu entwickeln.

Wie schwierig ist eine solche Entwicklung und Umsetzung?
Ausgangspunkt ist, dass das herkömmliche Völkerrecht nicht suffizient ist, es ist an Staaten gerichtet, basiert vor allem auf völkerrechtlichen Verträ-gen. Es dauert jedoch lange bis völkerrechtliche Verträge ausgehandelt werden – dann oft nur zu spezifischen Detailthemen –, und die Verträge sind von nationalstaatlichen Ratifizierungen und der Umsetzung im innerstaatlichen Bereich abhängig. Aus dieser Insuffizienz hat sich die Forderung nach neuen Instrumenten abgeleitet.

CSR-Richtlinie

Ab dem 6. Dezember 2016 gilt: Große, börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigen müssen in ihren Lageberichten künftig stärker als bisher auf wesentliche nichtfinanzielle Aspekte der Unternehmenstätigkeit eingehen:  Es geht um Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Wie weit ist das Thema in Deutschland verbreitet?
Das Thema ist in Deutschland sehr verbreitet. In der Vergangenheit wurde das Thema mehr unter dem Aspekt der Freiwilligkeit gesehen. Das war 2001 auch zunächst die Definition der Europäischen Kommission: CSR ist die freiwillige Befolgung von ökologischen, menschenrechtlichen und sozialen Standards über das herkömmliche Recht hinaus. Diese Definition hat sich geändert durch ein Strategiepapier der Europäischen Kommission von 2011: Unternehmen sind für ihre negativen Auswirkungen verantwortlich; die Einhaltung des geltenden Rechts ist das Minimum; die unternehmerische Verantwortung ist dadurch aber nicht erschöpft, sondern geht darüber hinaus. Dieses „darüber hinausgehen“ hat teilweise freiwillige Aspekte, verdichtet sich aber immer mehr zu verbindlichen Instrumenten.

Zum Beispiel wurde CSR nun in den Vergaberichtlinien berücksichtigt. Und auch im Fall der CSR-Reporting-Richtlinie wurde geltendes EU-Recht geschaffen. Wir sehen also Instrumente harten Rechts, mit denen CSR-Aspekte implementiert werden. Wir sehen darüber hinaus aber auch, und dies ist das Hauptfeld, zunehmend normative Instrumente internationaler Provenienz wie zum Beispiel den UN Global Compact, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen oder auch die ISO 26000. Hier werden soziale Erwartungen an Unternehmen formuliert, die eine Form von ethischem Anspruch oder, wie man früher sagte, Anstand beinhalten. Die Unternehmen, die diesen Ansprüchen nicht genügen, werden oftmals im Internet oder an anderen Orten an den Pranger gestellt.

Die Verbindung von Soft- mit Hard-Law wird also zunehmend für die  Praxis relevant?
Genau. Der Bereich der Compliance, also des geltenden harten Rechts, muss zunehmend um weiches Recht ergänzt werden, weil die Soft-Law-Vorgaben in der als Beispiel angesprochenen CSR-Reporting-Richtlinie relevant sein können. Wir haben hybride Formen, die bei den Unternehmen auftreffen, die dann Beratung abfragen. Wir haben aber auch die Entwicklung, dass Soft-Law-Vorgaben zur im Verkehr üblichen Sorgfalt werden. Damit werden sie zum Element des Fahrlässigkeitstatbestands von zivilrechtrechtlicher als auch strafrechtlicher Haftung. Das Thema wird also zu einem zunehmenden Faktor in der Rechtsberatung.

CSR-Ausbildung

Die DIHK-Bildungs-GmbH bietet den  Zertifikatslehrgang CSR-Manager (IHK) an. Weitere Infos unter:
www.dihk-bildungs-gmbh.de/news/2012/erfolgreich-engagiert-neuer- zertifikatslehrgang-csr-manager-ihk

Was bedeutet das für die Arbeit der Anwälte und Kanzleien?
Das Thema kommt dort erst langsam an. Im angelsächsischen Bereich ist man schon weiter, von dort kommt es auch. Relevant wird es sowohl für die Beratung der Öffentlichen Hand als auch für die Beratung der Zivilgesellschaft und der Unternehmen. Und die Kanzleien selbst sollen auch CSR-Vorgaben erfüllen. Sie veröffentlichen CSR- oder Nachhaltigkeitsberichte. Inhaltlich geht es da zum Beispiel darum, wie auf Diversity geachtet wird, man versucht den Carbon-Foot-print zu reduzieren unterstützt soziale oder kulturelle Projekte oder berät pro bono.

Ein eigener Rechtsbereich wird CSR aber nicht werden, oder?
Es wird kein Rechtsbereich wie Umwelt- oder Kartellrecht werden. CSR ist ein Querschnittsbereich, der ganz verschiedene Bereiche beeinflusst. Zum Beispiel schlägt sich der menschenrechtliche Bereich im Arbeits- und Arbeitsschutzrecht nieder und im Bereich der Nicht-Diskriminierung oder Diversity. Aber auch auf das Bergrecht hat CSR Einfluss: Nehmen Sie zum Beispiel „Land Grabbing“ bei großen Bergbauvorhaben. Und auch die Themen Korruption, das Kartellrecht und die Geldwäsche fallen unter CSR. Beim Steuerrecht wird zudem diskutiert, inwieweit Anwälte zukünftig nur zur Legalität des Steuerrechts oder ob sie auch zur Legitimität beraten sollen oder müssen.

Buchtipp

Cover Steuerung von Corporate Social Responsibility durch RechtDas Buch „Steuerung von Corporate Social Responsibility durch Recht“ greift die These auf, dass zuletzt auch staatliche und überstaatliche Stellen die Dynamik der Thematik CSR aufgegriffen haben und somit vermehrt von einer „Verrechtli-chung“ der CSR gesprochen wird. Der Autor identifiziert und strukturiert das vielfältige Normenmaterial der CSR-Politik und schafft damit einen Zugang zu einer rechtlichen Betrachtung der Thematik. David Wolfmeyer: Steuerung von Corporate Social Responsibility durch Recht – Der normative Rahmen der Unternehmens-verantwortung im europäischen und globalen Raum. Peter Lang 2016. 88,89 Euro.

Karriere im Arbeitsrecht bei Ernst & Young Law

Als ich mich bei der Anwaltsgesellschaft von Ernst & Young (EY Law) im Jahr 2013 auf die Stelle einer Rechtsanwältin im Bereich Arbeits- und Sozialrecht bewarb – die Stelle war klassisch ausgeschrieben, lagen meine Schwerpunkte eigentlich noch nicht in diesen Rechtsgebieten. Im Studium hatte ich mich eher auf den Schwerpunkt Wirtschaftsrecht spezialisiert. Das minderte aber meine Chancen auf den Job nicht und ich bin direkt als Associate eingestiegen. Von Lisa Bornemann

Zur Person

Studium: Rechtswissenschaften an den UniversitätenTrier und Bonn Abschlussjahr: 2012 Fremdsprachen: Englisch Interessen: Reisen, Fußball
Ziel: In nächster Zukunft:die Führung desTitels Fachanwältin für Arbeitsrecht; in weiterer Zukunft: noch mehr Wissen im praktischen Bereich des Arbeitsrechts erlangen, um die Karriere weiter fortsetzen zu können.
Position: Senior Associate bei Ernst & Young Law
Stadt: Düsseldorf

Mit meinen Aufgaben bin ich dann immer tiefer in die Materie des Arbeitsrechts eingedrungen. So bekam ich zu Beginn von meinen Kollegen zum Beispiel klassische Kündigungsschutzfälle oder die Vorbereitung von Entsendungen, in denen es um grenzüberschreitende Sachverhalte geht, zur Bearbeitung. Nach einem halben Jahr im Job belegte ich außerdem den Fachanwaltslehrgang, um mein Wissen zu vertiefen. Vieles verlief jedoch nach dem Prinzip learning „on-the-job“. Hilfreich war zudem das bei uns vorgeschriebene Vier-Augen-Prinzip. So bekam ich nebenbei ein berufsbegleitendes Coaching. Die Aufgaben wurden mit der Zeit komplexer, mit zunehmender Erfahrung erhielt ich immer mehr Eigenverantwortung.

Was unsere Mandate betrifft, beraten wir im Bereich Arbeitsrecht hauptsächlich aus Arbeitgebersicht. Zu unseren Mandanten zählen mittelständische Unternehmen und Konzerne – zunehmend aber auch Personen des Öffentlichen Rechts, also Gemeinden, Städte und die Länder. Dabei geht es jeweils um ganz unterschiedliche und spezifische Fragestellungen. Die Fälle reichen vom klassischen Arbeitsrecht mit Kündigungsschutzprozessen, dem Entwerfen von Arbeitsverträgen, der Unterstützung bei Kündigungsverfahren, der Begleitung beim Personalabbau über Reorganisationen von Unternehmen bis hin zu den bereits erwähnten Entsendungen von Mitarbeitern ins Ausland. Bei Letzteren spielen zum Beispiel auch steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Thematiken eine wichtige Rolle, sodass viele Abstimmungen mit Kollegen aus anderen Abteilungen bei EY stattfinden.

Überhaupt arbeiten wir sehr eng mit den Kollegen aus anderen Abteilungen oder dem Ausland zusammen. So lassen wir zum Beispiel Verträge mit Auslandsbezug von unseren Kollegen im Ausland nochmals überprüfen um sicher zu stellen, dass unsere Entwürfe auch mit dem ausländischen Recht im Einklang sind. Es braucht bei vielen Aufgaben den Blick für das große Ganze – man muss wissen, wer zu welcher Problematik noch befragt werden muss. So können die Mandanten schließlich vielseitig und intensiv beraten und rechtlich betreut werden, um sich gut aufgehoben zu fühlen. Entscheidungsfreude und Teamfähigkeit sollte man dafür auf jeden Fall mitbringen.

Was mich betrifft, so habe ich den theoretischen Teil zur Fachanwältin für Arbeitsrecht inzwischen abgeschlossen. Derzeit trage ich noch die Fälle für die Liste zum praktischen Teil zusammen. Dann, nach drei Jahren praktischer Arbeit, darf ich diesen Titel auch als Anwältin führen. Das zu erreichen, ist mein Ziel für dieses Jahr.