Fair geht vor

Spezialist: Sportrechtler

Foto: Fotolia/Martin Fally
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Transfers in der Fußball-Bundesliga, die Vermarktung von Klubs, Arenen und ganzen Sportligen, Dopingfälle – ohne kompetente rechtliche Begleitung ist schon dieser kleine Ausschnitt des breiten und faszinierenden Betätigungsfeldes „Sport“ nicht mehr denkbar. Von Prof. Dr. Rainer Cherkeh

Wer sein Interesse für den Sport mit dem Beruf des Juristen verknüpfen will, findet ein abwechslungsreiches und spannendes Betätigungsfeld. Denn mit der Bedeutung des Sports als wichtigem Wirtschaftsfaktor schreitet die Verrechtlichung von Sportsachverhalten voran. Damit geht einher, dass der Sport seine Konflikte zunehmend vor staatlichen Gerichten oder vor Schiedsgerichten austrägt. Der Bedarf an juristischer Expertise nimmt daher stetig zu, und somit auch das Betätigungsfeld für auf Sportsachverhalte spezialisierte Juristen – sei es als Rechtsanwälte oder als Verbands- beziehungsweise Unternehmensjuristen. Auch Vermarktungsagenturen, Sponsoren, Medienunternehmen und Veranstalter bieten interessante Arbeitsfelder für Juristen im Umfeld des Sports.

Zum Tagesgeschäft der in diesem Feld tätigen Juristen gehört die Materie „Sportrecht“. Was steckt dahinter? Sportrecht ist ein Querschnitt aus den verschiedensten Rechtsgebieten mit Bezug zum Sport, sei es Amateur- oder Profisport. Im Blick stehen zunächst die klassischen sportrechtlichen Themen wie Verbands- und Vereinsrecht, Verbandsstrafverfahren, Sporthaftungsrecht oder -arbeitsrecht, also Trainerund Spielerverträge. Daneben geht es um Vermarktungssachverhalte, also etwa um die Vermarktung von Verbänden, Ligen, Events, Teams oder Sportarenen, natürlich auch von Individualsportlern. Der Schwerpunkt liegt dabei im Lizenz- und Vertragsrecht, im gewerblichen Rechtsschutz sowie im Presseund Medienrecht.

Der besondere Reiz der Tätigkeit als Sportjurist liegt darin, dass in der Praxis oftmals eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen erfolgt – bei Vermarktungssachverhalten etwa mit Sportökonomen oder den Werbeagenturen der Sponsoren. Bei Dopingfällen erfolgt zum Beispiel ein enger Austausch mit Medizinern unterschiedlichster Disziplinen. Nahezu allen Fällen im Sportrecht gemeinsam ist es, dass neben den klassischen Rechtsfragen parallel auch die Regelwerke und sonstigen Vorgaben der Sportverbände oder der Ligaveranstalter zu berücksichtigen sind.

Und schließlich: Sport ist international, von den Regelwerken bis hin zu Verhandlungen oder Rechtsstreitigkeiten vor Schiedsgerichten mit internationalen Sportfachverbänden oder ausländischen Klubs. Sehr gute Englischkenntnisse sind für den Sportjuristen daher unerlässlich.

Infos zum Sportrecht: www.sportrecht.org