„Auktionen sind ein hartes Geschäft“

Interview mit Marco Peege

Foto: Fotolia/Africa Studio
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Marco Peege, 42 Jahre, schloss 1995 sein Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg ab. Nach seinem Rechtsreferendariat arbeitet er seit 1998 als Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Kunsthandel und Auktionshandel. Als Auktionator ist der zweifache Familienvater im Auktionshaus der Familie in Freiburg tätig, das von seinem Vater geführt wird. Das Interview führte André Boße

Marco Peege, Foto: Marco Peege
Marco Peege, Foto: Marco Peege

Sie arbeiten sowohl als Anwalt als auch als Auktionator. Jurist darf sich nur nennen, wer sein Studium abgeschlossen hat. Ist der Beruf des Auktionators eigentlich auch geschützt?
Für den Beruf des Auktionators gibt es keine bestimmte Ausbildung. Um ihn auszuüben, benötigt man eine Versteigerungserlaubnis, die durch die Gewerbebehörde erteilt wird. Auf diese Erlaubnis hat im Prinzip jeder Anspruch, der nicht in gewissem Maß vorbestraft ist und der in geordneten finanziellen Verhältnissen lebt – also nicht in die Privatinsolvenz gegangen ist. Hat man die Versteigerungserlaubnis, kann man sein Auktionsgewerbe anmelden, und schon kann es losgehen.

Nun sind Sie bestellter und vereidigter Kunstversteigerer, wie erreicht man diesen Status?
Nach der Gewerbeordnung werden besonders sachkundige Versteigerer auf Antrag öffentlich bestellt und vereidigt. Diese besondere Sachkunde muss man durch eine fünfjährige Erfahrung als Auktionator sowie durch eine Fach- und Sachkundeprüfung nachweisen.

Was darf der bestellte und vereidigte Versteigerer, was andere nicht dürfen?
Nur er führt öffentliche Versteigerungen im Rechtssinne durch und darf zum Beispiel Pfandsachen versteigern.

Mit welchen Rechtsbereichen kommt ein Auktionator in Berührung?
Das ist ein sehr weites Feld. Im Zentrum steht sicher das Kaufrecht mit allen Facetten von der Gewährleistung bis zum Fernabsatz. Eine Rolle spielen aber auch das Urheber- und das Steuerrecht sowie Themen wie zum Beispiel Kulturgüterschutz oder die Restitution von Raubkunst.

Die Kunstwerke, die Sie versteigern, sind in der Regel sehr alt. Ist der Bereich des Auktionsrechts dennoch einer, der sich in einem stetigen Wandel befindet?
Im Grunde funktionieren Auktionen seit ewigen Zeiten gleich. Dennoch müssen sie sich aber natürlich an die aktuelle Rechtsentwicklung anpassen. Es gab und gibt zum Beispiel Gesetzesdynamik beim Kulturgüterschutz oder auch im Bereich des internationalen Rechts, vor allem mit Hinblick auf die Gesetzgebung der EU. Entscheidend ist sicher, dass das Auktionsrecht heute nicht mehr regional oder national begrenzt wahrgenommen werden kann: Da der Markt durch die Internetentwicklung praktisch keine Grenzen mehr kennt, werden internationale Fragen immer wichtiger.

Angenommen, ein frischgebackener Jura-Absolvent interessiert sich für einen Seiteneinstieg ins Auktionsgeschäft. Welche zusätzlichen Qualitäten muss er sich aneignen?
Jeder, der einsteigen möchte, sollte eines wissen: Das Auktionsgewerbe ist ein hartes Geschäft. Neben Rechtskenntnissen benötigt man vor allem betriebswirtschaftliche Kompetenz. Natürlich sollte man auch von der Materie Ahnung haben – wobei man nicht gleich Kunsthistoriker sein muss, um diesen Beruf auszuüben. Ich beobachte, dass sich bei den größeren Auktionshäusern zum Teil Juristen in der Geschäftsleitung finden; die weltweit renommiertesten Häuser unterhalten eigene Rechtsabteilungen. Der Einstieg funktioniert in vielen Fällen über persönliche Kontakte oder, wie bei mir, über das Elternhaus. Der Rest ist dann zumeist Learning by Doing.

Wann profitieren Sie als Auktionator ganz direkt von Ihrem breiten juristischen Fachwissen als Anwalt?
Angenommen man hat es mit einer Nachlassverwertung zu tun. Dann ist es natürlich von Vorteil, wenn man über Kenntnisse zum Erbrecht verfügt, weil man dann schon im Vorfeld gewisse Komplikationen durchschaut, die auftreten können.

Auch wenn ein Auktionator kein Kunsthistoriker sein muss: Ein Liebhaber der Kunst sollte er aber schon sein, oder?
Ja. Man merkt schon, dass bei den meisten erfolgreichen Auktionatoren der Beruf auch gleichzeitig Berufung ist.

Welchen Hammerschlag empfinden Sie denn als spannender: den im Gerichtssaal nach dem Urteil oder den im Auktionshaus nach einer vollzogenen Versteigerung?
Eines vorweg: Ich habe in 14 Jahren Erfahrung als Rechtsanwalt noch keinen einzigen Hammer in einem Gerichtssaal gesehen. Zu Ihrer Frage: Da ein Urteil im Zivilprozess zumeist erst Wochen nach der Verhandlung schriftlich zugestellt wird, ist die Spannung im Gerichtssaal – oder im Richterzimmer, wo meist verhandelt wird – nicht besonders hoch. Da ist eine Auktion schon deutlich spannender.

Verraten Sie uns zum Abschluss das Kunstobjekt, mit dem Sie als Auktionator bislang den höchsten Preis erzielen konnten?
Kurioserweise habe ich den bis dato höchsten Zuschlag bei der Versteigerung eines virtuellen Gutes erzielt: der Versteigerung einer Internetdomain für 695.000 Euro.

Auktionator

Versteigerer oder Auktionator ist eine eigenständige Berufsbezeichnung, die fast jeder erwerben kann. Eine abgeschlossene Berufsausbildung jedweder Art ist Voraussetzung, um ein zweitägiges Versteigerer- Seminar zu absolvieren. Der Abschluss wird auch Online-Auktionatoren angeraten. Zulassungsstelle für den „öffentlich bestellten und vereidigten Auktionator“ ist die jeweilige Industrie- und Handelskammer. Versteigerer müssen nicht immer in festen Auktionshäusern arbeiten. Viele konzentrieren sich auf ein bestimmtes Spezialgebiet, für das sie bundesweit tätig werden. Zu ihren Aufträgen gehören zum Beispiel Haushaltsauflösungen, Insolvenzversteigerungen oder Fundsachenauktionen.

Die IHK Potsdam hat die Gesetze zur Tätigkeit als Versteigerer ins Netz gestellt: www.potsdam.ihk24.de

Eine Teilnahme an diesem Seminar eröffnet den neuen Berufsweg als Auktionator: www.versteigerer-seminar.de

Quelle: www.auktionshaeuser.com