Designrechtler

Foto: Fotolia/alejandro dans
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Designrechtler begleiten ihre Mandanten in allen Fragen um den ästhetischen Schutz von Produkten. In Zeiten der Globalisierung ist dies eine Tätigkeit mit internationalen Mandanten, die weltweit ihre Rechte sichern oder wahrnehmen wollen. Von Marco Stief, Partner bei der Patentanwaltsgesellschaft Maiwald in München

Im globalen Wettbewerb und der weltweiten Verbreitung und Verfügbarkeit von Produkten kommt dem Design eine immer größere Bedeutung zu, um sie aus der Masse hervorzuheben, unterscheidbar und attraktiv zu machen. Mandanten im Bereich Design recht sind Kreative, Agenturen oder Hersteller, die weltweit ihre Produkte vor Nachahmern schützen wollen, sei es als Urheber des Originals oder um sich gegen vermeintliche Plagiatsvorwürfe zu schützen.

Warum waren „Dickmanns dicke Eier“, die Osteredition eiförmiger Schokoküsse eines bekannten Süßwarenherstellers kein Plagiat? Oder warum kann Apple sich nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs das Design seiner Flagship Stores schützen lassen? Fragen wie diese beschäftigen Desingrechtler, von der Prüfung der Schutzfähigkeit eines Designs bis zur Betreuung von Marken- und Geschmacksmusteranmeldungen bei den zuständigen Ämtern weltweit.

Designrecht ist ästhetisches Schutzrecht

Die umfassende Portfolioberatung gehört ebenso zu den Aufgaben im Designrecht wie die Rechtsdurchsetzung aus einem eingetragenen Design durch Abmahnungen, Nichtigkeits- oder Verletzungsverfahren. Dabei ist das Designrecht ein ästhetisches Schutzrecht, schützt also nur die äußere Gestaltung. In einer Patentkanzlei, die daneben den gesamten Bereich der Sicherung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten, Rundumberatung im Bereich Intellectual Property oder troubleshooting im Einzelfall anbietet, ist dies aufgrund der Schnittstellen zu den technischen Schutzrechten ein besonders interessantes Beratungsgebiet.

Geschickte Berater

Voraussetzungen für eine Spezialisierung als Rechtsanwalt im Designrecht sind neben der juristischen Ausbildung sowie Interesse an Design und Ästhetik besondere analytische Fähigkeiten, die gegebenen Informationen rechtlich zu bewerten und präzise zu beschreiben. Ein geschickter Berater zeichnet sich zudem durch eine schnelle Auffassungsgabe, Sensibilität und Fingerspitzengefühl in der Kommunikation mit Mandanten und Ämtern aus.

Ein Patentanwalt hingegen ist kein Jurist, sondern muss ein naturwissenschaftliches oder technisches Studium sowie eine dreijährige Ausbildung am Deutschen Patent- und Markenamt in München abgeschlossen haben. Nur dann ist er berechtigt, Parteien vor dem Patentamt oder dem Bundespatentgericht zu vertreten.