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Apothekenrechtler

Spezialisten im Apothekenrecht sind zwar auf eine bestimmte Branche fokussiert. Sie haben es aber bei einer umfassenden Beratung ihrer Mandanten mit zahlreichen Rechtsgebieten, verschiedenen Gerichtszweigen und kontinuierlichen Gesetzesänderungen, die das heutige Gesundheitswesen kennzeichnen, zu tun. Berater im Apothekenrecht müssen daher bereit sein, sich ständig in neue Fragestellungen einzuarbeiten und eigenständige Lösungen zu erarbeiten. Von Dr. Ulrich Grau, Rechtsanwalt Wirtschaftsjurist bei Dierks + Bohle Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

In Deutschland gibt es mehr als 20.000 Apotheken. Ihnen obliegt, wie das Apothekengesetz formuliert, die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln. Der Apotheker hat eine Zwitterstellung: Zum einen betreibt er ein Handelsgewerbe, er ist also ein Kaufmann. Zum anderen ist er freiberuflich tätig. Das deutsche Apothekenrecht ist weiterhin vom Fremdbesitzverbot geprägt. Das bedeutet, dass nur Apotheker eine Apotheke betreiben dürfen.

Daneben darf ein Apotheker auch nicht mehr als vier Apotheken insgesamt betreiben, die zudem noch innerhalb einer bestimmten Region angesiedelt sein müssen. Der Anwalt hat wegen dieser Besonderheiten in der Regel direkt mit dem Inhaber der Apotheke zu tun. Das gilt selbst bei der Beratung großer Apotheken, die in vielen Geschäftsfeldern, wie zum Beispiel der Krankenhausversorgung oder Rezepturherstellung, aktiv sind.

Die rechtliche Beratung umfasst zunächst die Gründung oder Veräußerung einer Apotheke, sei es eine Haupt- oder Filialapotheke, eines pharmazeutischen Großhandels oder eines Herstellungsbetriebes. Seit Einführung des Versandhandels im Jahre 2004 steigt der Beratungsbedarf von Arzneimittelversendern, der auch IT- und E-Commerce Themen und zunehmend auch internationale Mandanten und Fragen des Europarechts umfasst. Man denke nur an die Diskussionen um ein Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel, das durch die Boni-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19.10.2016 ausgelöst wurde.

Sollte es bei den kontinuierlich stattfindenden Inspektionen der Apotheken durch die Aufsichtsbehörde zu Beanstandungen kommen, ist der Berater ebenfalls gefragt, um die Interessen des Apothekers gegenüber der Aufsicht zu wahren. Auseinandersetzungen mit der Aufsicht werden dabei vor den Verwaltungsgerichten ausgetragen. Anders ist dies bei wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten mit Wettbewerbsverbänden und Konkurrenten.

Auch Apotheken sind häufig von Abmahnungen betroffen. Dies gilt gerade im Bereich der Versandapotheken. Hier ist der Apothekenrechtler gefragt, um den Apotheker in einer etwaigen Auseinandersetzung vor den Zivilgerichten zu unterstützen. Da der Apotheker als wichtiger Bestandteil der Arzneimittelversorgung der gesetzlich versicherten Patienten in das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung eingebunden ist, spielen Fragen des Sozialversicherungsrechts in der täglichen Beratung ebenfalls eine gewichtige Rolle.

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