Angesichts von etwa 32 Millionen Arbeitnehmern in Deutschland liegt die praktische Relevanz des Arbeitsrechts auf der Hand. Eine eigene Gerichtsbarkeit mit dem Bundesarbeitsgericht an der Spitze, über 9000 Fachanwälte – die größte Anzahl aller – und ein Regelungsdickicht von mehr als 30 Einzelgesetzen allein im Individualarbeitsrecht bieten ein ebenso abwechslungsreiches wie juristisch anspruchsvolles Rechtsgebiet. Von Reinhart Kohlmorgen und Thomas Heß.
Die Autoren einer 2006 von der Bertelsmann-Stiftung veröffentlichten Abhandlung zur Notwendigkeit einer Reform des Arbeitsrechts empfahlen scherzhaft den Arbeitnehmern und Arbeitgebern die „Lektüre des mit 2841 Seiten noch verhältnismäßig handhabbaren Erfurter Kommentars“, um sich einen Überblick über die für sie relevanten Vorschriften zu verschaffen. Tatsächlich ist es dem Gesetzgeber bislang nicht gelungen, ein von vielen Seiten schon seit langer Zeit gefordertes Arbeitsgesetzbuch einzuführen. Vieles im arbeitsrechtlichen Paragrafendschungel ist nach wie vor undurchsichtig: Wer hätte wohl im „Gesetz zur Änderung des Seemannsgesetzes“ von 2002 tiefgreifende Änderungen des Rechts zum Betriebsübergang erwartet? Von diesen gesetzgeberischen Unzulänglichkeiten sollte sich jedoch kein junger Jurist, der sich für Arbeitsrecht interessiert, zu sehr beeindrucken lassen. Kaum ein anderes Rechtsgebiet eröffnet solch eine Fülle spannender und zugleich abwechslungsreicher Sachverhalte, die häufig genug auch einer gerichtlichen Klärung bedürfen. Dabei heißt es immer auch, die höchstrichterliche Rechtsprechung im Auge zu behalten. Fast keine Rechtsfrage kann ohne Beachtung des einschlägigen Richterrechts beantwortet werden, wobei vor allem die Bedeutung des Europäischen Gerichtshofs in den letzten Jahren für das Arbeitsrecht enorm angewachsen ist. Das Kündigungsschutzgesetz als zentrale Vorschriftensammlung bildet natürlich das konfliktträchtigste Feld für den Arbeitsrechtler ab: Seien es Straftaten oder Beleidigungen gegen den Arbeitgeber, umgekehrt aber auch die schikanöse Behandlung von Arbeitnehmern, die im schillernden Begriff des „Mobbings“ Eingang in den alltäglichen Sprachgebrauch gefunden hat, die Voraussetzungen für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen Langzeitkranker und natürlich das weite Feld betriebsbedingter Entlassungen in Zeiten einer in immer kürzeren Intervallen schwankenden Konjunktur – man möchte fast behaupten, dass der Fachanwalt für Arbeitsrecht kaum je selbst Gefahr laufen dürfte, beschäftigungslos zu werden. Gerade bei Kündigungen ist aber nicht unbedingt der streitlustige Interessenvertreter gefragt, der scheuklappenartig auf ein für seinen Mandanten günstiges Gerichtsurteil fixiert ist. Vor dem Arbeitsgericht werden zumeist Vergleiche geschlossen, da ist vor allem ein hohes Maß an Pragmatismus gefragt. Häufig möchte sich ein Arbeitnehmer zwar gegen eine aus seiner Sicht ungerechtfertigte Kündigung wehren, eine Rückkehr an den Arbeitsplatz – wie es das Gesetz bei unwirksamen Kündigungen vorsieht – wird aber häufig gar nicht gewollt. Hier muss der Arbeitsrechtler mit Augenmaß, taktischer Finesse und Verhandlungsgeschick vor allem die für seine Partei günstigsten Modalitäten einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Auge haben. Seiner großen Verantwortung sollte sich der Fachanwalt für Arbeitsrecht immer bewusst sein, geht es doch beim Arbeitsverhältnis – anders als bei einem Nachbarschaftsstreit oder einer Auseinandersetzung um Mängel eines gebraucht gekauften Pkws – zumeist doch um ganz existenzielle Fragen, nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für einen Unternehmer, der durch Stellenabbau seine Firma retten will. Die Bereitschaft, über den arbeitsrechtlichen Tellerrand hinauszuschauen, sollte vorhanden sein. Nicht selten eröffnen sich steuer-, sozial- oder gar strafrechtliche Fragen, wie bei den zuletzt so sehr in die öffentliche Wahrnehmung gerückten Fällen von Kündigungen wegen Bagatelldiebstählen.Sogar der Papst hat eine App
Schnelle Veränderungen und die enorme wirtschaftliche Bedeutung der ITIndustrie eröffnen Juristen vielfältige berufliche Möglichkeiten. Von Dr. Stefan Weidert.
Hätte sich die Flugzeugindustrie ähnlich wie die Computerindustrie entwickelt, würde eine Boeing 767 nur 500 Dollar kosten und den Globus in 20 Minuten umrunden. Tom Forester von der Griffith University in Brisbane, Australien, veranschaulichte mit diesem Vergleich bereits in den 80er-Jahren die Besonderheit des IT-Sektors. Die Entwicklung im Bereich der Informationstechnologien hat dazu geführt, dass diese in allen Lebensbereichen präsent sind. Sogar der Papst hat eine App, mit der Besitzer von Smartphones über kirchliche Ereignisse auf dem Laufenden gehalten werden. Konkret spiegelt sich der Siegeszug moderner Informationstechnologien an deren wirtschaftlicher Bedeutung wider. Der Markt für Informations- und Kommunikationstechnologien beträgt nach dem Bundesministerium für Bildung und Forschung allein in Deutschland etwa 134 Milliarden Euro jährlich. Rasante Veränderungen und die wirtschaftliche Relevanz der IT-Industrie ziehen einen hohen Beratungsbedarf nach sich. Das IT-Recht ist vielfältig. Denn für die Lösung von IT-rechtlichen Fragen ist eine Vielzahl von Rechtsgebieten relevant. Neben dem Urheberrecht betrifft das unter anderem das Telekommunikationsrecht, das Datenschutzrecht und das Strafrecht. Auch die Aufgabenfelder für im IT-Recht beratende Juristen sind abwechslungsreich. Diese gestalten und verhandeln zum Beispiel Verträge rund um Software, das heißt Verträge zur Übertragung, Lizenzierung, Anpassung, Erstellung oder Wartung von Software. Sie begleiten ITProjekte wie Outsourcing, Cloud Computing oder Carve outs und beraten im Internetrecht, beispielsweise bei Domainstreitigkeiten. Nicht zuletzt spielt IT auch bei Transaktionen eine immer bedeutendere Rolle. Hier sind im IT-Recht beratende Juristen mit ihrem Spezialwissen bei der Due Diligence und beim Entwurf und der Verhandlung von Verträgen gefragt. In einem so jungen Rechtsgebiet, das zudem ständig auf technologische und rechtliche Veränderungen reagiert, kann nicht immer auf vorhandene Lösungen zurückgegriffen werden. Daher sind Kreativität und Abstraktionsfähigkeit gefragt. Die Technik braucht niemand zu fürchten. Ein Anwalt muss nicht programmieren können, um die IT-rechtlichen Herausforderungen zu meistern. Interesse an den Entwicklungen der Informationstechnologie, die wie keine andere unseren Alltag prägt und auch in Zukunft bestimmen wird, sollte man hingegen schon mitbringen. Wer kreatives Arbeiten schätzt, sich spezialisieren möchte und am Puls der Zeit arbeiten will, ist daher im IT-Recht gut aufgehoben.Grenzenlose Möglichkeiten
Wer sich als Jurist für Fragen des internationalen Handels und für europarechtliche Bezüge interessiert, für den bietet der Zoll- und Außenhandel eine spannende und abwechslungsreiche Tätigkeit. Vor dem Hintergrund fortschreitender Globalisierung und komplexer werdender wirtschaftlicher Verflechtungen gewinnt der Bereich zunehmend an Bedeutung – gerade in Deutschland. Von Marian Niestedt.
2012 wurden von Deutschland Waren im Wert von 1097,4 Milliarden Euro ausgeführt und Waren im Wert von 909,2 Milliarden Euro eingeführt. Mit diesen immensen Warenbewegungen sind immer neue Herausforderungen für den Zoll- und Außenhandelsrechtler verbunden, sodass die Arbeit nie zur Routine wird. Aber was ist Zoll- und Außenhandel? Jeder von uns kennt den Zoll, wenn wir beim Flughafen den grünen oder den roten Ausgang nehmen. Oder wenn wieder geschrieben wird, dass ein Prominenter in New York eingekauft hat, ohne die Ware bei der Wiedereinreise zu verzollen. Wer sich jedoch mit Zollund Außenhandel beschäftigt, hat ein viel breiteres Tätigkeitsspektrum: Sanktionen der EU gegen Iran, die Einfuhr gefälschter Markenartikel, Antidumping- Zölle auf chinesische Keramikwaren oder die Anwendung von Freihandelsabkommen der EU mit Drittstaaten. All das sind Fragen, mit denen der Zoll- und Außenhandelsrechtler zu tun hat. Daran zeigt sich nicht nur die Vielfalt der Aufgaben, sondern auch die Nähe zum aktuellen Tagesgeschehen und zur Wirtschaft. Das Zoll- und Außenhandelsrecht umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsmaterien: Zollrecht, Außenwirtschaftsrecht, WTORecht, EU-Marktordnungsrecht, Verbrauchsteuerrecht, Antidumping- und Antisubventionsrecht sowie Exportkontrolle und Sanktionen. Der Zollund Außenhandelsrechtler handelt grenzüberschreitend und muss sich im Europa- und Wirtschaftsrecht gleichermaßen auskennen. Daher gibt es nur wenige Spezialisten – die aber umso gefragter sind und dies auch in Zukunft sein werden, ob in der Verwaltung, in Unternehmen oder in den beratenden Berufen. Es gibt kein Unternehmen, für das diese Fragen keine Rolle spielen. Vorkenntnisse sind für eine spätere Tätigkeit im Zoll- und Außenhandel keine Voraussetzung, auch wenn europa- und wirtschaftsrechtliches Interesse sicher von Vorteil ist. Es bedarf stets auch Fantasie, um lösungsorientiert zu arbeiten und vorhandenes Gestaltungspotenzial zu nutzen. Das gilt auch für gerichtliche Verfahren: Wer im Zoll- und Außenhandel berät, tritt regelmäßig vor nationalen Gerichten und dem Europäischen Gerichtshof auf. Denn schließlich geht es fast immer um Anwendung von EU-Recht. Und welcher Jurist möchte nicht gerne einmal vor den Richterinnen und Richtern in Luxemburg plädieren?Jung und erfolgreich bei: Allen & Overy
Eine Karriere beginnt damit, dass man den ersten Schritt macht. Für mich war der erste Schritt nach dem Abitur der Beginn des BWL-Studiums. Schon während der ersten Semester wurde mir klar, dass es BWL allein nicht bleiben würde. Quasi übergangslos ging es nach der Diplomarbeit mit dem Jurastudium weiter. Nicht zuletzt wegen meiner BWL-Kenntnisse richtete ich nicht nur das Jurastudium, sondern auch weitere Praktika auf wirtschaftsrechtliche Aspekte aus. Durch diese vielfältigen Erfahrungen war mir klar, dass ich später in einem internationalen Umfeld arbeiten wollte. Die Tür dorthin öffnete ich mir auch mit mehreren Aufenthalten in den USA und einer konsequenten gesellschaftsrechtlichen Ausrichtung. Von Katharina Stüber
Name: Dr. Katharina Stüber Position: Associate Stadt: Mannheim Alter: 37 Jahre Studium: Betriebswirtschaftslehre an der Otto-von-Guericke Universität Magdeburg und Rechtswissenschaft an der Universität Mannheim Promotion: 2013 Staatsexamen: 2004 und 2006 Tätigkeitsschwerpunkte: Aktien- und Kapitalmarktrecht; Corporate Litigation Interessen: Literatur, Musik, Sport Engagement: Deutsch-Amerikanischer KulturaustauschAuf Empfehlung meiner Ausbilderin in der Zivilstation war ich während meiner Anwaltsstation im Referendariat für eine eher kleine, aber überregional agierende Kanzlei im Bereich Gesellschaftsrecht tätig. Da die Praxis für mich schon immer im Vordergrund stand, entschloss ich mich nach dem Referendariat für eine berufliche Zweiteilung: Einerseits setzte ich meine Tätigkeit in der Kanzlei, in der ich auch nach der Station berufliche Erfahrungen sammelte, weiter fort. Andererseits nahm ich gleichzeitig mein Promotionsvorhaben bei einem führenden Gesellschaftsrechtler in Angriff. Die parallele Tätigkeit als Anwältin half dabei, Aspekte meines Promotionsthemas zum Personengesellschaftsrecht in der Praxis zu überprüfen. Als sich das Ende meiner Promotionszeit abzeichnete, begann ich mein Ziel, in einer großen Wirtschaftskanzlei tätig zu werden, wieder stärker zu verfolgen. Mit Allen & Overy fand ich dabei einen Arbeitgeber, den meine mehrdimensionale und zielgerichtete Ausbildung überzeugte und der mir eine Perspektive bot, die zu meiner beruflichen Vorstellung passte. Seit April 2012 bin ich nun vom Standort Mannheim aus für die Kanzlei tätig. Seitdem hat sich mein Beratungsschwerpunkt weiter fokussiert und liegt nun im Aktien- und Kapitalmarktrecht. Dabei beschäftige ich mich beispielsweise häufig mit Fragestellungen im Zusammenhang mit der Adhoc- Publizitätspflicht im Insiderrecht und der Durchführung einer Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Societas Europaea. Hier kann ich sowohl meine wissenschaftliche Qualifizierung als auch meine praktischen Fähigkeiten täglich unter Beweis stellen. Dabei sind Flexibilität, Einsatzbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein und Spaß am eigenen Können gefragt. In einem motivierten Team gilt es, komplexe Fragestellungen oft in grenzüberschreitenden Sachverhalten zu einem mandantenorientierten Ziel zu führen. Schon bald war klar, dass ich die richtige Entscheidung getroffen hatte, zumal ich durch interessante und vor allem gut geplante Fortbildungen auch auf internationaler Ebene gefördert werde. Globaler kann ein Wirtschaftsanwalt kaum arbeiten.
Mein Bewerbungsgespräch bei: Beiten Burkhardt
Bevor ich meine Tätigkeit als Rechtsanwältin bei Beiten Burkhardt begann, hatte ich mehrfach Gelegenheit, die Kanzlei näher kennenzulernen. Erste Informationen erhielt ich im Rahmen einer Kanzleipräsentation zu Beginn meines Referendariats. Mir fiel sofort die sehr angenehme Atmosphäre zwischen den Kollegen auf, und die vorgestellten Tätigkeiten in der Großkanzlei weckten mein Interesse. Aufgrund dessen beschloss ich, mich für die Wahlstation bei Beiten Burkhardt im Bereich IP („geistiges Eigentum“), IT und Medienrecht zu bewerben. Von Gudrun Schumacher
Bereits kurze Zeit nach Abgabe meiner Bewerbungsunterlagen wurde ich zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen. Das äußerst angenehme Gespräch wurde von einer Partnerin der Kanzlei sowie von dem für das Recruiting zuständigen Rechtsanwalt geführt. Meine beiden Interviewpartner nahmen sich ausführlich Zeit, um meine Fragen zu beantworten. Außerdem konnte ich bereits am Tag meines Bewerbungsgesprächs einige meiner zukünftigen Kollegen persönlich kennenlernen. Eine knappe Woche später erhielt ich die Zusage. Während meiner Wahlstation arbeitete ich für verschiedene Rechtsanwälte und konnte so die unterschiedlichen Aufgaben und Arbeitsstile kennenlernen. Mir gefielen insbesondere die Vielseitigkeit der Mandate, die neuen Herausforderungen sowie die kollegiale Atmosphäre in der Praxisgruppe. Mit Ende der Referendarzeit rückte schließlich die Entscheidung über den weiteren beruflichen Werdegang immer näher. Da sich meine ersten positiven Eindrücke von der Kanzlei im Rahmen meiner Wahlstation vollumfänglich bestätigt hatten, konnte ich mir eine künftige Tätigkeit hier sehr gut vorstellen. Einige Tage vor Ende meiner Referendarzeit baten mich die Partner des Medienteams zu einem abschließenden Gespräch und fragten, ob ich nach dem Referendariat als Rechtsanwältin bei ihnen anfangen wolle – und ich sagte natürlich gerne zu. Da sich das Ende der Referendarzeit mit den mündlichen Prüfungen des zweiten Staatsexamens deckte, vereinbarten wir einen Arbeitsbeginn, der mir noch ausreichend Zeit für einen erholsamen Urlaub ermöglichte. Ende Dezember 2012 begann ich dann meine Tätigkeit als Rechtsanwältin im Medienteam. Meine jetzige Arbeit ist sehr vielseitig. Die verschiedenen Mandate liefern ständig neue Herausforderungen und erweitern den Erfahrungsschatz. Wir beraten nationale sowie internationale Mandanten vor allem aus dem Bereich Medien und Informationstechnologie. Häufig findet die Bearbeitung der Mandate nicht nur innerhalb der Praxisgruppe statt, sondern erfolgt in Zusammenarbeit mit Kollegen aus anderen Bereichen. Bei der Mandatsbearbeitung erhielt ich von Anfang an viel Verantwortung und die Chance, nach außen aufzutreten. Dabei werde ich jedoch nie alleingelassen. Der gute Zusammenhalt im Team sowie die hervorragende Ausbildung durch die Partner helfen mir, den Alltag erfolgreich zu meistern.Profildaten
Name: Gudrun Schumacher Geburtsjahr: 1985 Hochschulabschluss als: Juristin (zweites Staatsexamen) Warum BB? international aufgestellte Kanzlei, Vielseitigkeit der Mandate, hervorragende Teamarbeit, gute Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten Bewerbung als: Referendarin/Rechtsanwältin Bewerbungsweg: schriftliche Bewerbung per E-Mail Wann war das Vorstellungsgespräch: Januar 2012 Wann war Arbeitsbeginn: Juli 2012 (als Referendarin)/Dezember 2012 (als Rechtsanwältin)
Interview mit Prof. Dr. Stefan Sporn
Eigentlich wollte Prof. Dr. Stefan Sporn Journalist werden. In die Medien zog es ihn nach seinem Jura-Studium tatsächlich, doch nicht – wie zuvor als freier Mitarbeiter – in die Redaktion, sondern in andere Abteilungen der Mediengruppe RTL, in der Juristen spannende Aufgaben finden. Was genau Juristen in einem Medienkonzern tun und welche Fähigkeiten dabei verlangt werden, verrät der 42- Jährige, der heute den Geschäftsbereich Internationaler Vertrieb leitet, im Interview. Die Fragen stellte André Boße.
Herr Prof. Dr. Sporn, Sie arbeiten bei der Mediengruppe RTL. Sind Sie hier einer der wenigen juristisch Denkenden unter vielen Kreativen? Zunächst einmal: In dieser Mediengruppe finden Sie die gesamte Bandbreite von Menschen. Das Unternehmen ist sehr bunt aufgestellt. Und Sie finden hier auch überall Juristen. Nicht nur in der Rechtsabteilung, wo man sie vermutet. Die Medien bieten also für Juristen vielfältige Einstiegsmöglichkeiten. Genau. Wer das traditionell juristische Feld mag, ist in der Rechtsabteilung sicherlich gut aufgehoben. Wobei es auch dort darauf ankommt, das juristische Wissen um medienspezifisches Know-how zu erweitern. Wer zum Beispiel als Presserechtler einsteigt, muss erkennen, ob und wann ein Film oder eine Aussage in den Medien Persönlichkeitsrechte verletzt. Medienarbeitsrechtler hingegen müssen wissen, wie sich die Arbeitsverträge von freien und festen Journalisten unterscheiden. Der Einstieg in ein Medienunternehmen wie RTL ist aber auch auf der kreativen Seite möglich. Als juristischer Redakteur oder Reporter aus Gerichtssälen. Oder auch als ganz normaler Journalist. Wichtig zu wissen ist, dass ein solcher Quereinstieg nur sehr selten ohne praktische Erfahrungen in den Medien funktioniert. Sie haben vor Ihren Examen beides gemacht: Jura studiert und journalistisch gearbeitet. Wann fiel die Entscheidung für den Juristen und gegen den Journalisten? Zufall. Wie so oft im Leben. Ich habe mich zehn Jahre lang als Journalist verstanden, der nebenbei Jura studierte, sein Referendariat absolvierte und promovierte. Der Journalismus hat mich während dieser Jahre ernährt. Er war mein Berufsziel. Dann erhielt ich ein Job-Angebot von RTL, das weder journalistisch noch juristisch war. Es handelte sich um eine Stelle in der strategischen Unternehmensentwicklung. Ich fand das spannend – und habe zugesagt. Was macht ein strategischer Unternehmensentwickler in einem Medienunternehmen? Alles besser wissen – und zwar ohne dass eine besondere Qualifikation dieses Besserwissen rechtfertigen würde. (lacht) Dem Journalismus nicht unähnlich. Der Juristerei aber auch nicht. Aber im Ernst, das passte schon. Ich war in dieser Position ein interner Unternehmensberater. Die Themen waren vielfältig, von der Verschlankung der Organisation bis hin zur Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Es kam darauf an, sich schnell in Themen einzuarbeiten und zielgerichtet Probleme zu lösen. Man trifft Juristen generell in sehr vielen Branchen und an sehr vielen Positionen. Sind Juristen für Quereinstiege besonders gut geeignet? Ich denke schon. Die juristische Ausbildung ist so gestaltet, dass man sich schon während des Studiums auf eine große Bandbreite einstellen muss. Es gibt während des Studiums kaum Möglichkeiten, sich in eine bestimmte Richtung zu spezialisieren. Man kann also nicht von vornherein sagen: Ich werde Strafrechtler – und fokussiere mich nur auf Themen, die in dieser Hinsicht für mich relevant sind. So funktioniert das Jura-Studium nicht. Juristen an der Uni müssen mehr oder weniger alles können. Daraus ergibt sich eine geistige Flexibilität. Eine Prägung, die man sich als Jurist immer bewahren sollte, weil sie hilft, sich immer wieder auf neue Situationen einzustellen. Wie ging es für Sie bei RTL weiter? Ich wechselte von der strategischen Unternehmensentwicklung in den Lizenzhandel. Damit kam ich der klassischen Juristerei wieder näher, weil es verstärkt um Urheberrecht geht. Im Fokus standen aber ökonomische Fragen. Zum Beispiel: Kann ich mir eine Serie, die ich unbedingt will, finanziell leisten? Heute sind Sie verantwortlich für den Geschäftsbereich Internationaler Vertrieb. Was ist hier Ihre Aufgabe? Ich kümmere mich zusammen mit meinem Team um die internationale Verbreitung der deutschen Sender der Mediengruppe RTL. Dazu verhandeln wir überwiegend mit Kabelnetzbetreibern und Telekommunikationsunternehmen Verträge zur Einspeisung in die ausländischen Netze. Es kann sich aber auch um den Empfang auf Kreuzfahrtschiffen oder in Hotels handeln. Nun sind wir ein Free-to-air-Sender, das heißt, jeder, der will und die technischen Voraussetzungen dafür hat, kann uns grundsätzlich unverschlüsselt empfangen. Das ist im Grunde eine gute Sache, wird aber zum Problem, wenn nicht eine Privatperson, sondern ein Unternehmen uns ungefragt in sein Netz einspeist, um ein eigenes Geschäft mit unseren Sendern zu machen. Häufig handelt es sich dabei um ausländische Hotels, die ihre Zimmerpreise durch ein internationales TV-Programm rechtfertigen, unsere Sender einspeisen – uns aber nicht um Erlaubnis fragen. Das ist Piraterie – und die bekämpfen wir, weil sie das Urheberrecht verletzt. Meine Aufgabe ist es, unser geistiges Eigentum zu schützen. Wir erhalten unsere Programminhalte ja auch nicht umsonst, sondern als Teil einer Kreativkette. Das Urheberrecht steht seit längerem im Fokus. Wie beurteilen Sie die Diskussion? Aus meiner Sicht haben sich die Regeln des Urheberrechts bewährt. Verändert haben sich die Nutzungsarten und -gewohnheiten sowie die Übertragungswege. Beispiel Internet: Das Internet ist schwer zu regulieren. Das darf aber nicht dazu führen, dass man sagt: „Hier ist alles erlaubt, und auch das Urheberrecht ist freizugeben.“ Das Urheberrecht muss – wie jedes andere Rechtsgebiet auch – behutsam weiterentwickelt und gegebenenfalls modernisiert werden. Eine Aufgabe, der sich Juristen, die sich für die Medien interessieren, mit Leidenschaft widmen sollten. Welchen generellen Rat mit Blick auf erfolgreiche und spannende Karrieren können Sie Juristen kurz vor dem Einstieg ins Berufsleben geben? Für Juristen gilt, was hier für alle gilt: Bloß keine falschen Kompromisse eingehen. Man sollte nur das tun, wofür man wirklich brennt. Dann klappt es auch mit der weiteren Karriere. Eine möglichst klare Vorstellung davon, wie ein zukünftiger Traumjob aussieht, ist dabei eine entscheidende Orientierung. Wer auch nach dem zweiten Examen immer noch nicht weiß, mit welchem Ziel er Jura studiert hat, sollte sich sehr schnell darüber klar werden oder lieber umgehend umsatteln.Zur Person
Stefan Sporn, 1970 in Hannover geboren, studierte Jura in Hannover und Köln und legte 2000 seine Promotion an der Uni Mainz ab. Von 1990 bis 2000 arbeitete er zudem als freier Journalist für Medien wie die Nachrichtenagentur dpa (u. a. aus Südafrika), private Radiosender und öffentlich-rechtliche Fernsehsender. 2000 kam er zur Mediengruppe RTL nach Köln, wo er zunächst als Projektmanager in der strategischen Unternehmensentwicklung tätig war. Über eine leitende Position im Lizenzhandel kam er auf seine heutige Position als Leiter des Geschäftsbereichs Internationaler Vertrieb. Der 42-Jährige berät nebenberuflich als „Of Counsel“-Partner die Kölner Kanzlei AHS Rechtsanwälte und lehrt Medien- und Urheberrecht an der Uni Mainz sowie an der FH Köln, wo er seit März 2013 Honorarprofessor ist.
Zum Unternehmen
Die Mediengruppe RTL Deutschland mit Sitz in Köln erreicht mit ihren Programmen täglich mehr als 30 Millionen Menschen. Neben den Free-TV-Sendern RTL, VOX, n-tv und RTL Nitro sowie Beteiligungen an RTL II und Super RTL gehören die drei digitalen Spartenkanäle RTL Crime, Passion und RTL Living zum Portfolio des Unternehmens. Das Tochterunternehmen RTL interactive bündelt interaktive und transaktionsbasierte Geschäftsfelder jenseits des klassischen Fernsehens. Dazu zählen zum Beispiel die Bereiche Online und Mobile, Telefonund SMS-Mehrwertdienste, Licensing sowie Games Publishing. Die Mediengruppe RTL Deutschland gehört zur RTL Group mit Sitz in Luxemburg, einer Tochter des Bertelsmann-Konzerns.
Bildung für sich, nicht für den Titel
Zurück ins Leben
Back to Life e. V. wurde von Stella Deetjen gegründet, einer Deutschen, die 1996 während einer Indienreise eine Straßenklinik für Leprakranke errichtete. Seitdem ist Deetjen in Indien und Nepal unterwegs, um Hilfsprojekte zu initiieren, die benachteiligten Menschen den Weg zu Selbstbestimmung und Selbstständigkeit ebnen sollen. Aufgezeichnet von Stefan Trees.
Zum ersten Mal in meinem Leben begegnete ich während meiner ersten Indienreise Leprakranken in Benares. Sie saßen bettelnd am Straßenrand, ausgestoßen von der Gesellschaft. Tagelang schlich ich an ihnen vorbei und wagte immer nur einen kurzen scheuen Blick aus den Augenwinkeln. Wie alles begann Als ich einmal mit starken Bauchschmerzen auf den Treppen saß, die zum heiligen Fluss Ganga führen, kam ein alter, weißhaariger Mann auf mich zu. Er war offensichtlich lepraerkrankt, sah mich an und fragte, ob er mir helfen könne. Mir verschlug es die Sprache, denn ich war die reiche Touristin, und eigentlich hätte ich ihm Hilfe anbieten müssen und nicht er mir. Er segnete mich, schenkte mir einen liebevollen Blick, der mich in Herz und Seele traf und berührte meinen Kopf. Ich wusste zu diesem Zeitpunkt rein gar nichts über Lepra. Dennoch hatte ich keine Angst vor dieser Berührung, weil er mir mit seiner Geste so viel menschliche Wärme gab. Am nächsten Tag suchte ich den alten Mann auf, um ihm zu danken, und bald gesellten sich weitere Leprakranke zu uns. Ein junger Mann, der ein wenig Englisch sprach, zeigte mir, wie wunderbar er trotz fehlender Finger zeichnen konnte, indem er sich Bleistift oder Pinsel mit einer Bandage in seiner Handinnenfläche fixierte. Ich ging los und kaufte Stifte und Papier, und von dem Tag an malten wir gemeinsam. Stets saßen andere Leprakranke um uns herum, sie brachten Tee und wollten teilnehmen. Die Freude, dass ich mich für sie interessierte, war ihnen deutlich anzumerken. Wir freundeten uns an und sie ließen mich immer tiefer in ihr Leben blicken. Manche ernannten sich zu meinem Großvater, zu meinem kleinen oder großen Bruder oder zu meiner Schwester. Schnelle Entscheidung Wochen später sperrte die Polizei alle leprakranken Männer der Straße in einen Lastwagen. Ich verstand nicht, was da passierte, und sah die Angst in den Augen dieser Menschen, die außer ihrer Freiheit nichts mehr besaßen. Die Polizisten antworteten mir, Betteln sei illegal und die Männer würden ins Gefängnis gebracht werden. Ich hatte Angst, dass ich die Männer, die ich meine Brüder nannte, nie wiedersehen würde. Meine Entscheidung dauerte nur einen Augenblick, und ich stieg zum Entsetzen der Polizisten mit in den Lastwagen. Sie befahlen mir, wieder auszusteigen, doch einmal in der Mitte der Unberührbaren wurde ich für diesen Moment zu einer der ihren. Die Männer wurden in ein Lager gebracht, ich dagegen durfte gehen. Sofort suchte ich mir einen indischen Anwalt und verschob meine geplante Rückkehr nach Europa. Drei Monate lang versuchte ich täglich alles, um sie aus ihrer Gefangenschaft zu befreien, ging zum Bürgermeister und zum Richter von Benares – ohne Erfolg. Erst ein Presseartikel, der in fast jeder indischen Zeitung erschien, brachte den Durchbruch, und sie wurden freigelassen.Zur Person
Stella Deetjen Projekt: Back to Life e. V. Ort: Nepal/Indien Web: www.back-to-life.org

Aufgestiegen zur Aktuarin
Ein Erfahrungsbericht von
Annelene Seibert, 28 Jahre Finanz- und Wirtschaftsmathematik an der TU München eingestiegen 2009 in die Versicherungsbranche als Praktikantin aufgestiegen 2012 bei Munich Re zur Aktuarin „Wie viel kostet einen Popstar die Prämie für die Versicherung seiner Welttournee?“ Mit dieser Frage öffnete sich für mich die vermeintlich abstrakte Welt der Versicherung. Bei einer Recruiting-Veranstaltung hatte ich Vertreter von Munich Re getroffen und an einem Workshop teilgenommen. Wir Studenten sollten uns dabei in die Rolle eines Underwriters versetzen, also der Person, die die Prämie für einen Vertrag berechnet und diese mit dem Kunden verhandelt. Ein anschauliches und interessantes Beispiel, das meine Neugier auf die wirkliche Versicherungswelt weckte. Mein Weg zur Rückversicherung Die Rückversicherung ist dabei gerade unter Studenten nicht sehr bekannt. Ich werde oft gefragt, wo denn der Unterschied zwischen einer „normalen“ Versicherung und der Rückversicherung liegt. Die Arbeit der Rückversicherung beginnt meist dort, wo die Kapazitäten der Erstversicherung erschöpft sind. Wo Risiken zu groß oder komplex werden, kommt die Rückversicherung ins Spiel und übernimmt entweder einzelne Risiken (fakultative Rückversicherung) oder ein ganzes Portfolio (obligatorische Rückversicherung) von der Erstversicherung. Das ist zum Beispiel der Fall bei Großveranstaltungen wie der Fußballweltmeisterschaft, Großbauprojekten oder bei Naturkatastrophen wie Hurrikanen oder Erdbeben. Sogar Piraterie als Risiko in der Schifffahrt gehört als ein spannendes Thema zu meinem Arbeitsalltag. In meinem Studium der Finanz- und Wirtschaftsmathematik an der TU München hatte ich im Hauptstudium erste Vorlesungen zur Versicherungsmathematik besucht. Schließlich bewarb ich mich erfolgreich für ein Praktikum bei Munich Re. Am Ende der Semesterferien lagen zwei intensive und erfahrungsreiche Monate hinter mir. Nach dieser Zeit war es für mich und meine geleistete Arbeit eine tolle Auszeichnung, dass ich für das Studentenbindungsprogramm „Munich ReMember“ vorgeschlagen wurde. Meine Erfahrung im Praktikum, das kollegiale Team, in dem ich tätig war, aber auch mein erster Eindruck von der Unternehmenskultur haben mich in meinem Wunsch bestärkt: Ich wollte auch nach Studienabschluss in diesem Unternehmen arbeiten. Erstellung von Pricingmethoden So blieb ich in engem Austausch. Dafür sorgte das Bindungsprogramm des Unternehmens mit Mentoring und Einladungen zu internen Veranstaltungen, aber vor allem der persönliche Kontakt zu den ehemaligen Kollegen. So habe ich zufällig bei einem Mittagessen mit einer ehemaligen Kollegin von einer offenen Stelle im Corporate Pricing erfahren – in genau dem Bereich, in dem ich bereits mein Praktikum absolviert hatte. Ich wusste somit, dass sich die Kollegen dort unter anderem mit der Erstellung von Pricingmethoden und den zugehörigen Softwaresystemen beschäftigen. Die Aufgaben hatten mich während meines Praktikums bereits interessiert, in dem Team hatte ich mich sehr wohlgefühlt, weshalb ich mich sofort auf die Stelle bewarb. Nur zwei Monate später, nach Abschluss der letzten Diplomprüfungen, hatte ich meinen ersten Arbeitstag als Junior Actuary im Corporate Pricing. Seitdem arbeite ich insbesondere an der (Weiter-)Entwicklung von mathematischen Methoden und Systemen zur Berechnung von Prämien, speziell für fakultatives Propertygeschäft, also zum Beispiel für die Versicherung einer großen Hotelkette gegen Schäden durch Feuer- und Naturgefahren. Ein spannendes Feld, wie ich finde, wird doch die Berechenbarkeit von Naturgefahren für unser Geschäft immer bedeutsamer. Die von uns erstellten Methoden werden von den Kollegen im Underwriting angewendet, um Prämien zu berechnen und mit den Erstversicherern zu verhandeln. Deshalb gehören zu meinen Aufgaben auch der Underwriting-Support sowie die Schulung der Underwriter zur mathematischen Funktionsweise der Systeme. Mehr Verantwortung Nach etwa zwei Jahren wurde ich zur Aktuarin befördert. Ein Aufstieg, der neue Aufgaben und auch mehr Verantwortung mit sich brachte. So übertrug mir mein Chef beispielsweise die Projektleitung für das Update eines unserer Propertytarife. Ein Projekt, bei dem ich mit Kollegen aus dem gesamten Haus zusammenarbeiten konnte, aber es auch galt unterschiedliche Interessen zu berücksichtigen. Zu meiner Arbeit als Aktuarin gehört heute etwa auch die Bewertung, ob ein Pricingmodell mit mathematisch korrekten Annahmen erstellt wurde. Hierbei helfen mir die Fachkenntnisse, die ich in der Ausbildung zum Aktuar bei der Deutschen Aktuarvereinigung erworben habe, die ich letzten Herbst erfolgreich abschließen konnte. Hier habe ich verschiedene Gebiete der Versicherungsmathematik nochmal grundlegend und theoretisch erlernt. Die Kosten dieser Weiterbildung wurden komplett von meinem Arbeitgeber übernommen. Er unterstützt nicht nur die Ausbildung zum Aktuar und andere Zusatzqualifikationen. Mitarbeiter sollen sich fachlich und methodisch weiterbilden können. Von diesem breiten Schulungsangebot mache ich gerne Gebrauch und plane regelmäßig mit meiner Führungskraft, welche Seminare für mich und meine Funktion sinnvoll sind. Kollegen aus aller Welt Viele Studenten denken wahrscheinlich, dass man als Mathematikerin nur selten seinen Computer und Arbeitsplatz verlässt, aber in meiner Funktion ist auch Kommunikation äußerst wichtig: Corporate Pricing hat viele Schnittstellen ins Haus und Kontakte zu den internationalen Standorten. Ich lerne deshalb in Meetings und Telefonaten Kollegen aus allen möglichen Fachbereichen und aus allen Ecken der Welt kennen. Ich arbeite in meinem Team sehr projektbezogen, nur wenige Aufgaben wiederholen sich regelmäßig. Aus diesem Grund empfinde ich meine Arbeit als äußerst abwechslungsreich. Insgesamt gibt es im Unternehmen von der Schadenreservierung bis hin zur Risikomodellierung sehr unterschiedliche Tätigkeitsfelder für Mathematiker. Deshalb denke ich, dass mir als Aktuarin auch in der Zukunft nie langweilig werden wird.E-Mail für Dich
Stimmt die Chemie?
Dr. Meike Roth, 31 Jahre, ist Laborleiterin der Anwendungsentwicklung beim Chemieunternehmen Celanese Emulsions und arbeitet zusammen mit ihren Kollegen an der Entwicklung neuer Dispersionen für die Anwendung als Klebstoffe im Lebensmittelbereich.

Lebensmittelrechtlicher Status von Klebstoffen
Unter Migration wird im Bereich der Chemie das Wandern niedermolekularer Stoffe, wie beispielsweise von Weichmachern, an die Oberfläche von Kunststoffen oder in umgebende Stoffe bezeichnet. Dies ist in toxikologischer Hinsicht besonders relevant bei Lebensmittelverpackungen, Arzneimitteln und Spielzeug. Der lebensmittelrechtliche Status von Klebstoffen besagt, dass der „Inverkehrbringer“ verpackter Lebensmittel eine gesamtheitliche Entscheidung treffen muss, ob ein Material und/oder ein Gegenstand unbedenklich ist im Sinne der Verordnung EG Nr. 1935/2004 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Hierzu benötigt er von allen Partnern ausreichend Informationen. Quelle: www.klebstoffe.com


