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Foto: AdobeStock/alfa27
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Wie wollen wir in Zukunft leben?

Wie wollen wir geboren werden, wie altern und wie sterben? Wie wollen wir  zusammenleben und unsere Zeit verbringen? Was und wie wollen wir konsumieren? Mit diesen (und weiteren) Fragen beschäftigt sich Dr. Verena Lütschg, Molekularbiologin und Inhaberin einer Technologieberatung. Sie holt komplexe Sachverhalte aus Wissenschaft und Technik anschaulich in die Alltagswelt und erklärt mit lebensnahen Beispielen, wie wir in Zukunft von neuen Technologien profitieren können und deren Schwachstellen minimieren.
Verena Lütschg: Über Morgen. Der Zukunftskompass. Heyne 2022. 15,00 Euro

Likest du noch oder lebst du schon?

Swipe, klick, like – der erste Griff am Morgen geht ans Smartphone. Den ganzen Tag sind wir online, und das Handy zuhause zu vergessen, gleicht einer kleinen Katastrophe. Dieser Smartphonekonsum hat durchaus unerwünschte Nebenwirkungen. Christina Feirer zeigt den Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft. Das Ziel: Unser „schlauer digitaler Freund“ soll auf unsere ganz persönlichen Bedürfnisse und Anforderungen abgestimmt werden. Sodass Online- und Offlinezeit in Balance kommen. Die Autorin ist Hypnosecoach, Meditationsleiterin und „Digital Detoxerin“ und wirbt auch in ihrem Podcast „Your Time Matters: Digital Detox“ für einen bewussten Umgang mit dem Smartphone.
Christina Feirer: Likest du noch oder lebst du schon? Über den achtsamen Umgang mit dem Smartphone. Kremayr & Scheriau 2022. 22,00 Euro

Juristinnenbund: Digitalisierung braucht Genderkompetenz!

Der Deutsche Juristinnenbund fordert Genderkompetenz beim Aufbau von Strukturen für Open Data sowie mehr geschlechtsbezogene Datenerfassungen und -analysen. Nur so ließen sich die Chancen nutzen, die Digitalisierung für Geschlechtergerechtigkeit bietet. Die Juristinnen argumentieren: Wenn datenbasierte Entscheidungen getroffen werden, für die geschlechts bezogene Daten relevant sind, diese aber nicht zugrunde liegen, dann werden die Lebenswirklichkeit und die Bedürfnisse von Frauen nicht berücksichtigt. So werden im Gesundheitswesen, in der Pflege oder auch bei der Polizeilichen Kriminalstatistik, beispielsweise im Bereich Hasskriminalität, Daten noch nicht ausreichend nach Geschlecht erfasst. Werden dagegen datenbasierte Entscheidungen getroffen, für die geschlechtsbezogene Daten keine Relevanz haben dürfen, bei denen die Daten aber den Gender-Bias unsichtbar in sich tragen, wird Diskriminierung bestätigt und fortgeschrieben – ein bekanntes Problem im Bereich Arbeits- und Personalrecht.