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Schutz der Privatsphäre

Von Gerhart Baum, Baum, Reiter und Kollegen, Rechtsanwälte

Spezialist: Datenschutzrechtler. Vom „Computergrundrecht“ bis zur Vorratsdatenspeicherung – Kanzleien, die sich auf Datenschutzrecht spezialisiert haben, müssen sich in vielen angrenzenden Rechtsgebieten auskennen, um ihre Klienten optimal beraten und vertreten zu können.

Im Datenschutz- und Informationstechnologie-Recht verfolgen wir übergeordnet ein gesellschaftliches Ziel, nämlich die Stärkung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre als Bürgerrechte. Wir haben in diesem Bereich im Jahr 2008 erfolgreich die Verfassungsbeschwerde gegen die Online-Durchsuchung geführt und waren damit quasi die Geburtshelfer des neu geschaffenen „Computergrundrechts“ als Bestandteil des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Auch bei der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung haben wir im Jahr 2010 den Datenschutz gestärkt und zur Einhaltung der Persönlichkeitsrechte beigetragen.

Praktisch spielt der Datenschutz in Unternehmen eine immer größere Rolle. Was dort schieflaufen kann, zeigen unsere bekannten Großverfahren aus den letzten Jahren: Bei der Telekom-Datenaffäre aus dem Jahr 2008 haben wir die bespitzelten Betriebs- und Aufsichtsräte vertreten und immateriellen Schadenersatz durchgesetzt. Beim Datenschutzskandal der Deutschen Bahn aus dem Jahr 2009 haben wir im Auftrag des Aufsichtsrates zusammen mit einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Sonderermittlungen durchgeführt und die datenschutzrechtlichen Versäumnisse des Konzerns aus der Vergangenheit aufgezeigt.

Aber nicht nur auf der Ebene der Verfassung und der Großkonzerne, sondern auch im Bereich klein- und mittelständischer Unternehmen leisten wir täglich Rechtsberatung, wenn es um Compliance- und Datenschutzfragen geht. Viele Unternehmen haben erkannt, dass Datenschutz ein Qualitätsmerkmal der Marktwirtschaft ist. Sie wollen dieses Qualitätsmerkmal auch für ihr Marketing verwenden, denn Datenschutz ist Kundenschutz und Verbraucherschutz. Ein Unternehmen kann sich besonders gegenüber seinen internationalen Konkurrenten hierdurch einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Hierfür benötigt es immer mehr spezifische rechtliche Beratung und Unterstützung.

Auch bei Einzelpersonen steht datenschutzrechtliche Beratung auf der Tagesordnung: Von Opfern unberechtigter Abmahnungen wegen angeblich illegaler Downloads über Kunden dubioser Telekommunikationsanbieter bis zu Leistungssportlern, die im Rahmen von Dopingkontrollen Datenschutzverstöße erleben, reicht unsere Mandantschaft.

Hochschulabsolventen sollten im Bereich des Datenschutz- und Informationstechnologie-Rechts zunächst Verständnis für technische und organisatorische Zusammenhänge der Informationstechnologie aufweisen. Ein weiter Horizont für rechtliche Strukturen ist ebenso erforderlich, da in diesem Bereich neben dem reinen Datenschutzrecht diverse weitere Rechtsgebiete – vom Vertragsrecht über das Urheberrecht bis zum Strafrecht – eine Rolle spielen. Außerdem müssen junge Juristen in diesem Bereich beachten, dass sich sowohl die technischen Sachverhalte als auch die rechtlichen Rahmenbedingungen fast täglich weiter entwickeln. Eine ständige Fortbildung ist daher erforderlich, stellt aber auch eine besondere Herausforderung des Rechtsgebietes dar.

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