Quo vadis Wirtschaftsanwalt?

Wirtschaftsanwalt, Foto: Marten Bjork/Unsplash
Wirtschaftsanwalt, Foto: Marten Bjork/Unsplash

Nach bestandenem Examen wählen siebzig Prozent aller Referendarinnen und Referendare den Anwaltsberuf. Viele reizt die Spezialisierung zum Wirtschaftsanwalt. Doch ein klarer Ausbildungsweg fehlt bislang.Von Ulrich von Falkenhayn

Zur Person

Der Autor Ulrich von Falkenhayn studierte Jura in Heidelberg und absolvierte seine Referendarzeit in Mannheim.

Der Wirtschaftsanwalt arbeitet auf Gebieten, die meist nicht unternehmensintern und auch nicht von anderen Berufen abgedeckt werden können. Dies sichert ihm die stetige Nachfrage nach einer Leistung, die letztlich nur durch Wettbewerb oder die konjunkturelle Situation beeinflusst werden kann.

Qualifikation zählt

Von einem jungen Wirtschaftsanwalt werden deshalb auch besondere Qualifikationen erwartet. Die – in Zukunft nur modifizierte – Ausbildung zum deutschen Einheitsjuristen ist eine solide Grundlage, aber eben nur das.

Die internationalen Wirtschaftskanzleien erwarten bei einer Bewerbung, dass die Examensergebnisse überdurchschnittlich sind. Verständnis und Überblick für schwierige wirtschaftliche Zusammenhänge sind das zweite wichtige Erfordernis. Grundkenntnisse kaufmännischer Buchführung und Bilanzierung, Grundlagen der Besteuerung von Unternehmen, Einblicke in wettbewerbspolitische Zusammenhänge und ein Verständnis für die Funktionsweise der Finanzmärkte sind unabdingbar. Die internationale Ausrichtung des Berufs macht sehr gute englische Sprachkenntnisse erforderlich. Der Bewerber muss in der Lage sein, komplexe Verhandlungen in Englisch zu führen, dies vor allem auf Video- oder Telefonkonferenzen. Schließlich sind Eigenschaften wie Teamfähigkeit, Sensibilität für Erwartungen von Mandanten und Durchsetzungsvermögen gefragt. Wer diese Qualifikation hat, kann mit einem vergleichsweise hohen Einstiegsgehalt zwischen 70.000 und 80.000 Euro im Jahr rechnen.

Ausbildungsweg konsequent planen

Die Voraussetzungen für diesen Einstieg werden aber nicht durch die traditionelle Ausbildung geschaffen. Nach wie vor wird der junge Wirtschaftsanwalt sich mit eigener Initiative auf die hohen Anforderungen dieser besonderen Sparte des Anwaltsmarktes vorbereiten müssen. Eine institutionalisierte Ausbildung zum Wirtschaftsanwalt gibt es zurzeit bei uns leider nicht. Wer sich für diesen Beruf interessiert, wird schon frühzeitig in seine Sprachausbildung im Ausland investieren. Industriepraktika im Ausland während dieser Zeit geben Einblicke, die später aus Zeitmangel nicht mehr zu erlangen sind. Eine konsequente Ausrichtung auf unternehmensrelevante Rechtsgebiete während des Studiums und das Belegen betriebswirtschaftlicher Lehrveranstaltungen geben zusätzliches Rüstzeug über die rein juristische Ausbildung hinaus. Anwaltliche Tätigkeit oder auch ein Studium im Ausland nach den Examen schafft eine gute Grundlage für das erforderliche Verständnis anderer Arbeitsweisen und Rechtskulturen. Entscheidend für den Bewerbungserfolg ist das „Mehr“ gegenüber dem Durchschnitt der Jungjuristen.

Reform allein genügt nicht

Das Streben junger Juristinnen und Juristen in den Anwaltsberuf ist unverändert stark. Um so wichtiger scheint eine auf zwölf Monate verlängerte Tätigkeit bei einem Anwalt während der praktischen Ausbildung zu sein. Auch die Unterrichtung in Verhandlungstaktik und dem Entwerfen von Verträgen sind unter dem Gesichtspunkt größerer Praxisnähe für die operativen Belange der Berufstätigkeit begrüßenswert. Ob diese Reform allerdings auch die Berufschancen neu examinierter Juristen verbessern wird, darf bezweifelt werden.

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