recht

Wirtschaftsrecht für Nicht-Juristen



Neue Fernstudiengänge an der FH Schmalkalden

Rechtliche Aspekte gewinnen für die Unternehmensführung mehr und mehr an Bedeutung. Ab dem Wintersemester 2013/14 können die Studiengänge „Recht der Unternehmenspraxis (LL.M.)“ und „Vertragsmanager (FH)“ an der thüringischen Hochschule belegt werden.

Beide Studiengänge richten sich an Nichtjuristen mit erster Berufserfahrung und lassen sich durch die Kombination von Selbstlern- und Präsenzphasen sehr gut berufsbegleitend studieren. Die fachliche Kompetenz ist selbstverständlich auch gewährleistet: Die Fakultät für Wirtschaftsrecht gehört dem aktuellen CHE-Hochschulranking zufolge im Bereich »Reputation und Lehre« zur absoluten Spitzengruppe.

Nähere Informationen über die neuen Studiengänge gibt es hier:
www.fh-schmalkalden.de/Recht_der_Unternehmenspraxis.html
www.fh-schmalkalden.de/Vertragsmanager.html

Zum Hochschulprofil der Fachhochschule Schmalkalden, Zentrum für Weiterbildung.

Mehr...


E-Mail für Dich



Von: Manfred Wissmann
Gesendet: 5. März 2013
Dringlichkeit: hoch
An: alle angehenden Juristen
Betreff: Erster Hans Soldan Moot Court – Jetzt bewerben!

Liebe Leserinnen und Leser,

wie bereitet sich ein Jurastudent praktisch auf den Berufsalltag als Anwalt vor? Eine sinnvolle Methode sind sogenannte Moot Courts, bei denen sich Jurastudenten im Rahmen ihrer juristischen Ausbildung vor einem fiktiven Gericht als Prozesspartei mit einem Fall auseinandersetzen. Dieser Trend aus den USA ist mittlerweile zwar auch in Deutschland angekommen, was jedoch noch fehlt, ist ein größerer, zentral ausgetragener, bundesweiter Wettbewerb. Deshalb hat die Hans Soldan Stiftung zusammen mit der Bundesrechtsanwaltskammer, dem Deutschen Anwaltverein und dem Deutschen Juristen-Fakultätstag den jährlich stattfindenden Hans Soldan Moot Court zur anwaltlichen Berufspraxis (kurz: Soldan Moot) ins Leben gerufen, der die Tätigkeit eines Anwalts im deutschen Rechtssystem nachbildet. Die Entwicklung der Moot-Fälle sowie die organisatorische Durchführung des Wettbewerbs obliegt Prof. Dr. Christian Wolf, dem geschäftsführenden Vorstand des Instituts für Prozess- und Anwaltsrecht der juristischen Fakultät Hannover, in Zusammenarbeit mit den Veranstaltern.

Im Gegensatz zu anderen Moot Courts, die sich insbesondere auf internationaler Ebene meistens mit Spezialthemen, zum Beispiel dem Völkerrecht beschäftigen, simuliert der Soldan Moot ein Gerichtsverfahren vor einem Landgericht und bereitet so auf realistische Fälle des Berufsalltags vor. Thematisch wird jedes Jahr ein Fall behandelt, der den Studierenden auch wichtige Kenntnisse des anwaltlichen Berufsrechts vermittelt. Als Interessensvertreter müssen sie den Fall rechtlich analysieren, Beweismittel würdigen und Rechtsmeinungen formulieren. Dabei ist es auch notwendig, sich mit den Gegenargumenten auseinanderzusetzen und das Gericht schließlich von der eigenen Position zu überzeugen. Neben juristischen Kenntnissen werden so auch Soft Skills wie freie Rede, Argumentations- und Plädoyer-Technik sowie Teamwork gefördert. Darüber hinaus bietet der Wettbewerb Kanzleien die Möglichkeit, sich in die anwaltsorientierte Juristenausbildung einzubringen und erste Kontakte zu hochqualifizierten Absolventen aufzubauen.

Auszeichnungen sind in vier verschiedenen Kategorien geplant: Bester Klägerschriftsatz, Bester Beklagtenschriftsatz, Beste mündliche Leistung in der Vorrunde, Sieg im Finale.

Im Einführungsjahr 2013 können alle Universitäten ihre Teams unmittelbar zum nationalen Endentscheid schicken. Ab dem nächsten Jahr wird es Vorentscheide auf Universitätsebene geben, bei denen sich die einzelnen Teams für das bundesweite Finale qualifizieren müssen. In der Vorrunde wird selbstverständlich ein anderer Fall als im Finale behandelt.

Der Wettbewerb startet am 4. Juli 2013 mit der Ausgabe des Falls. Den genauen Ablauf, die Teilnahmebedingungen und alle wichtigen Informationen zu dem Wettbewerb sind unter www.soldanmoot.de zu finden.

Viele Grüße,
Manfred Wissmann
Vorstand der Hans Soldan Stiftung
Bocholder Straße 259, 45356 Essen, www.soldanmoot.de

 

Diesen Artikel als PDF herunterladen

 

Lesen Sie weitere Artikel aus dem karriereführer recht 1.2013

Mehr...


Karriereleiter: Zivilstation



Auf dem Weg zum Partner einer Kanzlei müssen junge Juristen nach dem ersten Staatsexamen zunächst mehrere Stationen im Referendariat durchlaufen. Zu den Pflichtstationen gehört die sogenannte „Zivilstation“. Philipp Hendricks absolvierte diese am Landgericht Heilbronn und beendet sein Referendariat im April 2013. Von Philipp Hendricks

Die Zivilstation, zugleich Beginn des zwei Jahre dauernden Rechtsreferendariats in Baden-Württemberg, begann mit einem dreiwöchigen Einführungslehrgang. Dort wurden wir vom Ausbildungsleiter zunächst mit dem Umgang einer Gerichtsakte vertraut gemacht, da die wenigsten von uns eine solche Akte schon einmal in Händen gehalten hatten. Zu Beginn des Einführungskurses hatten wir die Wahl zwischen Amts- oder Landrichter als Ausbildungsrichter. Ich entschied mich für das Landgericht. Daneben bestand die Einführung aus einem intensiven ZPOCrashkurs sowie einer Vielzahl an organisatorischen Dingen.

Ziel der Zivilstation ist es, als Referendar das Abfassen von Gutachten, Beschlüssen und Urteilen sowie das Führen der Verhandlung im Zivilprozess zu lernen. In den Verhandlungen saß ich neben dem Richter auf der Richterbank und verfolgte den Ablauf aus nächster Nähe. Die von mir bearbeiteten Akten kamen aus den unterschiedlichsten Bereichen des Zivilrechts: von Baurecht über Versicherungs- und Verkehrsrecht bis hin zu Anwaltshaftungsrecht, wobei insbesondere Letzteres zu der speziellen Kammerzuständigkeit meines Ausbilders gehörte. Während der Station soll der Referendar zudem eine umfangreichere Akte bearbeiten, die im Stationszeugnis gesondert erwähnt wird. Ich hatte ein Gutachten zu einem komplexen Sachverhalt aus dem Versicherungsrecht zu erstellen, was mir auch dank der Hilfsbereitschaft meines Ausbildungsrichters gut gelang. Da jeder Richter eine etwas andere Arbeitsmethode hat, hängt der Arbeitsaufwand in der Station entscheidend von dem jeweiligen Richter ab. Von ihm ist auch abhängig, wie oft Sitzungstage stattfinden. Hinzu kommt die üblicherweise einmal wöchentlich stattfindende Arbeitsgemeinschaft (AG). In der AG wurden alle relevanten Themen aus der ZPO und dem Zivilrecht behandelt. Zudem wurden freiwillige Probeklausuren angeboten, und es gab ein großes Angebot an kostenfreien Seminaren für uns Referendare.

Neben der AG war ich mindestens einmal pro Woche bei Gericht und hatte an den übrigen Tagen ausreichend Zeit, meine Gutachten und Urteile zu schreiben. Gegen Ende der Station wurde mir angeboten, die Verhandlungsleitung selbstständig zu übernehmen, wobei ich um den Gebrauch des berüchtigten Diktiergerätes herumgekommen bin, da dies mein Ausbildungsrichter übernahm. Auch hier hängt viel von dem jeweiligen Richter und seiner Arbeitsweise ab. Alles in allem vergingen die fünf Monate der Station für mich wie im Flug. Die Erkenntnisse über die Arbeitsweise eines Zivilrichters empfand ich als große Bereicherung und geradezu idealen Einstieg in das Rechtsreferendariat.

Literaturtipp

Carl-Theodor Olivet: Juristische Arbeitstechnik in der Zivilstation.
C. F. Müller Verlag Heidelberg, 4. Auflage 2010. ISBN 978-3811470583. 23,95 Euro

 

Diesen Artikel als PDF herunterladen

 

Lesen Sie weitere Artikel aus dem karriereführer recht 1.2013

Mehr...


In dubio pro bono



Dr. Matthias Blaum, Partner der Sozietät Hengeler Mueller
Projekt: Pro Bono Deutschland e.V.
Ort: Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, München, Brüssel und London
Web: www.hengeler.com

Hinter freiwilligem sozialen Engagement, Corporate Social Responsibility oder Corporate Volunteering stehen Menschen, die sich engagieren – der karriereführer stellt sie vor. Aufgezeichnet von Stefan Trees

Wie alles anfing
Bei Sozietäten aus dem angelsächsischen Raum hat die Pro-Bono-Tätigkeit eine lange Tradition. Vor allem in Amerika ist der Zugang zum Recht viel schwieriger. Das System ist unglaublich teuer, was sich viele Menschen schlicht nicht leisten können. Die Sozietäten dort haben sich deshalb schon sehr viel früher in der Pflicht gesehen, etwas zu tun, um den Zugang zum Recht für eine breite Bevölkerungsschicht herzustellen. Weil viele Mutterhäuser der in Deutschland tätigen Sozietäten dem angelsächsischen Raum entstammen, wächst nun auch bei uns die Aufmerksamkeit für die gesellschaftliche Verantwortung einer Sozietät, die sich in Pro-Bono-Mandaten ausdrückt. Das gilt auch für die großen deutschen Sozietäten, zu denen wir gehören.

Warum wir das machen
Pro-Bono-Arbeit ist eingebunden in die Haltung eines „good corporate citizenship“, eines gesellschaftlich verantwortungsbewusst handelnden Unternehmens. Wir verbinden damit den Anspruch, in der Gesellschaft eine positive Gestaltungswirkung zu entfalten. Wir fragen uns: Was können wir besonders gut? Wir verfügen über Fertigkeiten, die sich aus unserer Ausbildung und vor allen Dingen aus unserer tagtäglichen Praxis ergeben: Wir können besonders gut Jura. Wir würden jetzt nicht ausschwärmen und Kindergärten anstreichen, das können wir nicht besser als andere. Wir finden zu Institutionen, die sich ihrerseits für das Gemeinwohl engagieren, um sie mit unseren speziellen Leistungen zu unterstützen. Das können wir dann im Rahmen eines sogenannten Pro-Bono-Mandats tun, für das wir kein oder ein reduziertes Honorar berechnen. Zu einem Pro-Bono- Mandat gehört das Vertrauen, dass es sich hierbei um eine gute Sache handelt. Deshalb ist es häufig angelegt auf eine wiederholende Unterstützung. Wir überlegen uns sehr genau: Wo können und wen wollen wir unterstützen, und sind die Ziele kompatibel zu dem, was wir für richtig und gut halten? Wer unterstützt wird, entscheiden wir in einem kleinen Komitee unserer Sozietät. Wichtig bei der Auswahl ist, dass es sich bei einer Anfrage um ehrenwerte, nachhaltige, seriöse Motive handelt, die zu uns passen und nicht im Konflikt zu einem unserer Mandate stehen. Auch in der Wirtschaft geht es viel mehr als früher um die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen. Daher wird es bei der Mandatsvergabe gerne gesehen, wenn sich eine Sozietät sozial engagiert. Auch von unseren Mitarbeitern wird es als sympathisch angesehen, für einen Arbeitgeber tätig zu sein, der sich auch mit einem Teil seiner Möglichkeiten um einen gemeinwohlorientierten Ansatz bemüht.

Was es bislang gebracht hat
Beispielsweise versuchte ein Verein, in Zusammenarbeit mit einer Klinik ein Spezialistenzentrum für die Behandlung von Kindern mit angeborenem Herzfehler zu gründen. Erhebliche Meinungsunterschiede führten zur Spaltung des Vereins. In dieser Phase lernte ich eine der Hauptinitiatorinnen kennen. Es ging los mit einer juristischen Beratung, was in dieser Situation zu tun sei und wie mit dem Vereinsvermögen umzugehen war. Es gab Streitigkeiten bis hin zu einstweiligen Verfügungen vor Gericht, dem Abschluss einer Vergleichsvereinbarung und der Geburtsstunde eines neuen Vereins, der zusammen mit der Universitätsklinik Münster die Keimzelle des heutigen Zentrums für Erwachsene mit angeborenen Herzfehlern (EMAH) initiierte. In den Folgejahren bezog sich die juristische Beratung auf Fragen zum Spendenwesen und Sponsoring – zwei Professoren-Lehrstühle wurden eingerichtet und Verträge mit den Sponsoren mussten aufgesetzt werden. Im vergangenen Jahr haben wir den Verein umgewandelt in die gemeinnützige EMAH Stiftung Karla Völlm. Im Verlauf der Zeit waren also immer wieder auch juristische Schritte vorzunehmen, um die Sache weiterzuentwickeln oder am Leben zu erhalten. Das haben wir über Jahre mitverfolgt.

 

Diesen Artikel als PDF herunterladen

 

Lesen Sie weitere Artikel aus dem karriereführer recht 1.2013

Mehr...


Jura trifft Verlag



Dr. Ute von der Aa

Dr. Ute von der Aa

43 Jahre,
Verlagsleiterin des
Deutschen Notarverlags

Bei vielen geisteswissenschaftlichen Studenten gehört das Verlagslektorat zu den gängigen und nicht selten gezielt angestrebten Berufsbildern. Anders ist es bei den meisten Jura-Studierenden. Ihnen ist nicht bewusst, dass es in den zahlreichen Fachinformationsverlagen Deutschlands abseits der üblichen Karrieren eine andere Möglichkeit der beruflichen Entwicklung nach dem abgeschlossenen rechtswissenschaftlichen Studium gibt.

Meine ersten Berührungspunkte mit der Verlagsbranche waren ein studentischer Aushilfsjob an der Universität Münster, der mit der Redaktion von StGB-Kommentartexten verbunden war, sowie ein Werkvertragsjob zur Erfassung von Urteilsdaten für eine Rechtsprechungsdatenbank. Damals steckten derlei elektronische Anwendungen noch in den Kinderschuhen, erfasst wurde in „Turbo-Pascal“ und publiziert in der Regel auf CD-ROM, noch nicht online. Danach war es nur noch ein kleiner Schritt in das Lektorat des Wissenschaftsverlages Walter de Gruyter in Berlin, wo ich knapp zehn Jahre als verantwortliche Lektorin für das Strafrecht gearbeitet habe. 2010 ging es dann von der neuen in die alte Hauptstadt Bonn und in die Leitung des Bereichs Produktmanagement des Deutschen Anwaltverlags. Es folgte die Leitung des Deutschen Notarverlags, die ich seit Kurzem innehabe. Dass heute in den Verlagen kaum noch von Lektorat, sondern häufig von Produktmanagement die Rede ist, mag verdeutlichen, wie sehr sich dieses Berufsbild in den vergangenen zwanzig Jahren verändert hat. Natürlich ist und bleibt die inhaltliche und formale Redaktion von juristischen Fachtexten immer ein Teil der Arbeit. Zunehmend spielt aber das kaufmännische Mitdenken und das managen von Fachinformationsprojekten über alle Medienarten hinweg eine wichtigere Rolle. Der Umbruch in der Fachinformationsbranche und die Konkurrenz zu kostenfreien Inhalten im Internet machen den Beruf des Verlagslektors gerade heute so spannend und abwechslungsreich. Dies gilt ebenso für Führungspositionen in Verlagen. Ein Verlagsprogramm und die Mitarbeiter im Lektorat in eine teilweise ungewisse, aber sicher spannende Zukunft zu führen, erfordert nicht nur die klassischen Managementqualitäten, sondern auch und vor allem Kreativität und die Lust auf Neues. Wer sich davon angesprochen fühlt, sollte versuchen, in die Verlagsarbeit hineinzuschnuppern.

 

Diesen Artikel als PDF herunterladen

 

Lesen Sie weitere Artikel aus dem karriereführer recht 1.2013

Mehr...


Schiff ahoi



Spezialist 3: Seerechtler

Spezialist 1: Tieranwalt
Spezialist 2: Sportrechtler

Seerecht ist nicht nur ein vielfältiges, sondern auch ein bedeutsames Arbeits- und Rechtsgebiet. Ob es um die Nutzung und Ausbeutung des Meeresbodens oder die Freiheit und Sicherheit der Meere geht: Juristen müssen sich den unterschiedlichsten Problemen und Fragen stellen. Jedoch fehlen jetzt schon kundige Anwälte – für den Nachwuchs also beste Aussichten auf eine spannende Karriere. Von Thomas Wanckel

DVIS Deutscher Verein für Internationales Seerecht: www.seerecht.de

 

Gern wird darauf verwiesen, dass die Meere rund 70 Prozent der Erdoberfläche bedecken und für den Warentransport von erheblicher Bedeutung sind. Man denke nur an die immer größer werdenden Containerschiffe, die inzwischen bei einer Länge von fast 400 Metern mehr als 13.000 Standardcontainer transportieren können. Auch als Nahrungs- und Rohstofflieferanten sowie für die Windenergie werden die Ozeane immer wichtiger. Besonders in Deutschland, das die Energiewende auch mit Hilfe der Windenergie schaffen will und 80 Prozent seiner Exporte über See abwickelt, werden schon heute mehr Seerechtsjuristen gebraucht, als derzeit an den Universitäten die knappen Vorlesungsangebote nutzen.

Daher bietet die Universität Hamburg nach einigen Testläufen zum Wintersemester 2012/13 endlich einen neuen Schwerpunktbereich „Maritimes Wirtschaftsrecht“ an. Der als Wahlschwerpunkt angebotene einjährige Studiengang ist Bestandteil der Ausbildung zur juristischen Staatsprüfung und umfasst die ganze für Kenner spannende Materie. Danach wird sich der Jurist entscheiden müssen, ob er sich dem öffentlichen Seerecht, also insbesondere dem Seevölkerrecht, zuwenden möchte oder eher dem privaten Seehandelsrecht. Stichwörter für den Regelungsbereich des öffentlichen Seerechts sind zum einen die schon erwähnte Nutzung und Ausbeutung des Meeresbodens, aber auch der Meeresoberfläche durch Offshore- oder Windenergieanlagen, insbesondere die Freiheit und Sicherheit der Meere, die durch die ansteigende Piraterie derzeit massiv gefährdet sind. Juristen werden sich dem Problem nicht nur im Strafrecht, sondern auch etwa bei Fragen der Bewaffnung von Schiffsbesatzungen oder der Marineeinsätze stellen müssen. Das privatrechtliche Seerecht gerät immer wieder bei Schiffskatastrophen in den Fokus der Öffentlichkeit. Zuletzt im Rahmen der Havarie des deutschen Containerschiffes „MSC Flaminia“, das auf dem Nordatlantik Feuer fing, nahezu ausbrannte und nur mit Mühe in den neuen Tiefseehafen Wilhelmshaven geschleppt werden konnte. Seerechtler werden zu klären haben, wer für die erheblichen Schäden an Schiff und Ladung und für die Kosten der Bergung des Schiffes aufkommen muss.

Da das Seerecht immer auch einen internationalen Bezug hat, werden sich angehende Seerechtler nicht nur sprachlich – sehr gute Englisch-Kenntnisse sind ein absolutes Muss –, sondern auch fachlich im anglo-amerikanischen Raum weiterbilden müssen.

 

Diesen Artikel als PDF herunterladen

 

Lesen Sie weitere Artikel aus dem karriereführer recht 1.2013

Mehr...


Fair geht vor



Spezialist 2: Sportrechtler

Spezialist 1: Tieranwalt
Spezialist 3: Seerechtler

Transfers in der Fußball-Bundesliga, die Vermarktung von Klubs, Arenen und ganzen Sportligen, Dopingfälle – ohne kompetente rechtliche Begleitung ist schon dieser kleine Ausschnitt des breiten und faszinierenden Betätigungsfeldes „Sport“ nicht mehr denkbar. Von Prof. Dr. Rainer Cherkeh

Infos zum Sportrecht: www.sportrecht.org

 

Wer sein Interesse für den Sport mit dem Beruf des Juristen verknüpfen will, findet ein abwechslungsreiches und spannendes Betätigungsfeld. Denn mit der Bedeutung des Sports als wichtigem Wirtschaftsfaktor schreitet die Verrechtlichung von Sportsachverhalten voran. Damit geht einher, dass der Sport seine Konflikte zunehmend vor staatlichen Gerichten oder vor Schiedsgerichten austrägt. Der Bedarf an juristischer Expertise nimmt daher stetig zu, und somit auch das Betätigungsfeld für auf Sportsachverhalte spezialisierte Juristen – sei es als Rechtsanwälte oder als Verbands- beziehungsweise Unternehmensjuristen. Auch Vermarktungsagenturen, Sponsoren, Medienunternehmen und Veranstalter bieten interessante Arbeitsfelder für Juristen im Umfeld des Sports.

Zum Tagesgeschäft der in diesem Feld tätigen Juristen gehört die Materie „Sportrecht“. Was steckt dahinter? Sportrecht ist ein Querschnitt aus den verschiedensten Rechtsgebieten mit Bezug zum Sport, sei es Amateur- oder Profisport. Im Blick stehen zunächst die klassischen sportrechtlichen Themen wie Verbands- und Vereinsrecht, Verbandsstrafverfahren, Sporthaftungsrecht oder -arbeitsrecht, also Trainerund Spielerverträge. Daneben geht es um Vermarktungssachverhalte, also etwa um die Vermarktung von Verbänden, Ligen, Events, Teams oder Sportarenen, natürlich auch von Individualsportlern. Der Schwerpunkt liegt dabei im Lizenz- und Vertragsrecht, im gewerblichen Rechtsschutz sowie im Presseund Medienrecht.

Der besondere Reiz der Tätigkeit als Sportjurist liegt darin, dass in der Praxis oftmals eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen erfolgt – bei Vermarktungssachverhalten etwa mit Sportökonomen oder den Werbeagenturen der Sponsoren. Bei Dopingfällen erfolgt zum Beispiel ein enger Austausch mit Medizinern unterschiedlichster Disziplinen. Nahezu allen Fällen im Sportrecht gemeinsam ist es, dass neben den klassischen Rechtsfragen parallel auch die Regelwerke und sonstigen Vorgaben der Sportverbände oder der Ligaveranstalter zu berücksichtigen sind.

Und schließlich: Sport ist international, von den Regelwerken bis hin zu Verhandlungen oder Rechtsstreitigkeiten vor Schiedsgerichten mit internationalen Sportfachverbänden oder ausländischen Klubs. Sehr gute Englischkenntnisse sind für den Sportjuristen daher unerlässlich.

 

Diesen Artikel als PDF herunterladen

 

Lesen Sie weitere Artikel aus dem karriereführer recht 1.2013

Mehr...


Der Anwalt und das liebe Vieh



Spezialist 1: Tieranwalt

Spezialist 2: Sportrechtler
Spezialist 3: Seerechtler

Manche Menschen sehen den Beruf des Juristen als trocken und langweilig an. Tatsächlich aber bewegt er sich auf einem hochspannenden Terrain, denn der Jurist darf sich mit allen Erscheinungsformen des Lebens auseinandersetzen. Eine dieser Erscheinungsformen ist auch das Zusammenleben von Mensch und Tier. Die sich daraus ergebenden Probleme zum Wohle beider Spezies zu lösen, ist das Tätigkeitsfeld eines Tieranwalts. Von Joachim Cäsar-Preller, Tieranwalt

Das Tierschutzgesetz im Internet: www.gesetze-im-internet.de/tierschg/index.html

 

„Eine der blamabelsten Angelegenheiten der menschlichen Entwicklung ist es, dass das Wort ‚Tierschutz‘ überhaupt geschaffen werden musste“, sagte einst Theodor Heuss. Tatsächlich muss man kein entrückter Sentimentalist sein, um für einen ernst zu nehmenden Tierschutz zu plädieren. Vielmehr haben die von Juristen zu bearbeitenden Fälle auch immer mit Menschen zu tun. Schließlich sind es die Menschen, die sich für oder gegen ein Tier an den Tieranwalt wenden – Tiere selbst können keinen Anwalt aufsuchen. Der „Gegenstand“, um den es bei einem Konflikt geht, ist aber keine Sache, sondern ein Lebewesen mit eigenen Empfindungen und speziellen Ansprüchen. Das macht das Tätigkeitsfeld eines Tieranwalts zu einem sehr sensiblen Arbeitsfeld.

Es gilt immer abzuwägen zwischen den Vorstellungen des Mandanten und dem Wohl des Tieres, die nicht immer die gleichen sind. Zum Beispiel möchte ein Mandant seinen Hund wiederbekommen, der ihm vom Veterinäramt entzogen wurde – er sieht nicht ein, dass das Tier unter seiner Haltung gelitten hat. Hier wird schon deutlich, dass oft widerstreitende Interessen auf einen Tieranwalt einwirken. Einerseits ist der Mandant der Auftraggeber, andererseits ist das Wohl des Tieres zu beachten.

Tierschutzrecht weist viele Facetten auf. Ob es um nachbarschaftliche Streitereien wegen Tierhaltung geht, um Falschbehandlungen durch Tierärzte, um Tiere mit Mängeln, die vom Züchter gekauft wurden und nicht zurückgegeben werden können – hier ist ein breites Wissen um juristische Zusammenhänge und ein gutes menschliches Einfühlungsvermögen gefragt. Nicht dienlich sind übertriebene Tierliebe oder gar eine radikale Haltung. Vielmehr ist ein bewusster und reflektierter Umgang mit Tieren das Ziel. Leidenschaft sollte allerdings immer dabei sein, denn – auch das sollte fairerweise gesagt werden – vom Tierrecht allein wird es schwer bis unmöglich sein, eine Kanzlei zu finanzieren. Die Streitwerte sind oftmals klein und verursachen wegen der hohen Emotionalität nicht selten einen erheblichen Arbeitsaufwand.

Führen einen Juristen aber Gedanken über das Verhältnis von Tier und Mensch und die Frage nach einem richtigen ethischen Handeln in die Thematik, wird er sich mit Freude diesem Rechtsgebiet annehmen. Sogar in der Bibel wird bereits auf die besondere Verantwortung des Menschen für die Tiere hingewiesen: Der Mensch erhält den Auftrag, mit allen Tieren eine unzertrennliche Gemeinschaft zu bilden, in Liebe und Respekt voreinander.

 

Diesen Artikel als PDF herunterladen

 

Lesen Sie weitere Artikel aus dem karriereführer recht 1.2013

Mehr...


Schlichten statt Richten



„Wir können doch über alles reden“ – das klingt gut, gelingt aber in Streitsituationen nicht immer. Helfen kann eine Mediation – das ist eine Methode, um Konflikte zu lösen. Die Ausbildungsmöglichkeiten zum Mediator sind breit gefächert und das neue Mediationsgesetz ermöglicht Anwälten mit Mediationsausbildung neben ihren rein juristischen Aufgaben interessante und sehr abwechslungsreiche Tätigkeiten. Von Meike Nachtwey

Mediation ist ein Verfahren, keine Institution wie ein Schiedsgericht, eine Güteoder Schlichtungsstelle. Sie soll streitenden Parteien helfen, selbst eine Lösung für ihren Konflikt zu finden. Der Mediator ist allparteilich: Er richtet nicht, er urteilt nicht zugunsten des einen oder des anderen, er macht, anders als ein Schlichter, auch keine eigenen Vorschläge; er versucht die Kommunikation der Parteien zu fördern. Unter seiner Leitung sollen die streitenden Personen oder Unternehmen freiwillig eine zufriedenstellende Lösung erarbeiten. Mit dem Verhandlungsergebnis lässt sich dann auch juristisch etwas anfangen: Die Einigung kann, wie ein Urteil, vom Gericht oder Notar „für vollstreckbar erklärt“ werden. Aber eigentlich ist der Sinn einer Mediation, dass man sich ohne Zwangsmittel einigt.

Prof. Dr. jur. Bernd Eckardt, ehemals Richter am Landgericht Köln, ist Wirtschaftsmediator und Mitglied der Kölner Forschungsstelle für Wirtschaftsmediation an der Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften der Fachhochschule Köln. Er sieht in einer außergerichtlichen Konfliktlösung, insbesondere durch Mediation, im Vergleich zur traditionellen juristischen Konfliktbearbeitung durch eine gerichtliche Entscheidung eine ganze Reihe an Vorteilen: „Die Beteiligten schätzen die Möglichkeit, Vertraulichkeit zu vereinbaren und damit mediale Kollateralschäden zu vermeiden. Zudem bietet die Mediation den Vorteil, den Konflikt in seiner Gesamtheit zu betrachten. Dies ermöglicht eine eigenverantwortlich erarbeitete gemeinsame Lösung, durch die die Beziehung zwischen den Parteien auch künftig erhalten bleiben kann.“

Das Einsatzgebiet der Mediation ist sehr vielfältig, zum Beispiel im Familienrecht, wenn es um die elterliche Sorge oder um Vermögensverteilungen bei Scheidungen geht. Aber auch bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Verwaltungsprozessen, Konflikten in Unternehmen, Gruppen und Teams. Von großer Bedeutung werden künftig Mediationen auch bei Streitigkeiten zwischen Unternehmen sein, etwa bei internationalen Wirtschaftskonflikten. Für Andrea Hürfeld, Mediatorin und Konflikt-Coach, ist die Mediation ein Verfahren, das in fast allen Lebens- und Arbeitsbereichen eingesetzt werden kann: „Nahezu jeder Konflikt eignet sich für eine Mediation und zwar präventiv, begleitend, im aktuellen Streit sowie nachgestaltend. Wesentliche Vorteile sind die Zeit- und Kostenersparnis sowie die Zufriedenheit aller Beteiligten.“

Vielen Menschen fällt es schwer, Konflikte auszutragen, ohne sich gegenseitig durch Wörter zu verletzen oder Schuldzuweisungen auszusprechen. Der Sprache kommt dabei eine große Bedeutung zu. Worte können trennen, aber auch verbinden und Türen öffnen. Deshalb arbeiten viele Mediatoren heute mit der Gesprächsstrategie der Gewaltfreien Kommunikation (GfK). Die GfK wurde von dem amerikanischen Psychologen Marshall B. Rosenberg entwickelt und soll den Kommunikationsfluss, der im Austausch von Informationen und im friedlichen Lösen von Konflikten notwendig ist, erleichtern. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Gefühlen und Bedürfnissen der Streitparteien, um Verständnis bei der anderen Streitpartei hervorzurufen. Gabriele Seils ist Trainerin für gewaltfreie Kommunikation und Autorin des Buches: „Konflikte lösen durch Gewaltfreie Kommunikation“. Für sie ist die GfK ein wunderbares Handwerkszeug: „Da man Konflikte nicht theoretisch lösen kann, kommt man letztendlich nicht drum herum, den Gefühlen und den Bedürfnissen Raum zu geben. Mit einem Konflikt sind immer Emotionen und verschüttete Bedürfnisse verbunden. Sonst wären die Menschen nicht so verhakt miteinander, und mit dieser emotionalen Ebene muss man arbeiten.“ Denn egal ob in Unternehmen, öffentlichen Institutionen, Familien, Partnerschaften, Universitäten, Behörden, Wirtschaftsverbänden oder zwischen verfeindeten Nationen: Das Grundmuster von Konflikten ist aus Rosenbergs Sicht immer gleich: Konflikte entstehen überall dort, wo wichtige menschliche Bedürfnisse unerfüllt sind. Dazu gehören Bedürfnisse wie Zugehörigkeit, Wertschätzung, Sinn, Respekt, Sicherheit oder Harmonie. Hier kommt die GfK zum Zug: Sie soll den Rahmen für gegenseitige Akzeptanz und Wertschätzung schaffen, dadurch können sich häufig neue und ungeahnte Verständigungseffekte und Lösungen eröffnen. Die Aufgabe des Mediators ist es, die mit Konflikten verbundenen Gefühle wie Wut, Frustrationen, Irritationen, Resignation, Angst oder Hilflosigkeit herauszufiltern. Das ist häufig eine große Herausforderung, denn vielen Menschen fällt es schwer, sich ihre Gefühle einzugestehen. Durch die Aufarbeitung verlieren die Gefühle ihre Bedrohlichkeit und geben hilfreiche Informationen über die Dringlichkeit einer Veränderung. Aber auch um welche Interessen und Bedürfnisse es in einer Konfliktsituation geht. Welche Bedürfnisse sind unerfüllt und welche Handlungsschritte müssen entwickelt werden, um zu einer Lösung zu kommen? Gabriele Seils hat in ihrer langjährigen Tätigkeit als GfK-Trainerin mit dieser Gesprächsstrategie viele positive Erfahrungen gemacht: „Wenn beide Konfliktparteien im wirklichen Kontakt mit ihren Bedürfnissen sind, dann bekommt die Situation eine gewisse Leichtigkeit. Dann geht es nicht mehr darum, sich einfach nur durchzusetzen. Dann ist es sogar oft ein Bedürfnis der Streitparteien, dazu beizutragen, etwas an der Situation zu ändern oder den anderen zu unterstützen.“

Generell können sich alle Berufsgruppen zu Mediatoren ausbilden lassen. Häufig sind es Juristen, Psychologen, Soziologen, Theologen oder Wirtschaftswissenschaftler. Prof. Dr. jur. Ricarda Rolf ist Leiterin der Kölner Forschungsstelle für Wirtschaftsmediation an der Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften der Fachhochschule Köln. Sie ist der Meinung, dass gerade Juristen für eine Mediationsausbildung prädestiniert sind – für sie sei diese im Gegensatz zu anderen Berufsgruppen auch gesetzlich anerkannt: „Bei der Mediation geht es allerdings nicht um eine juristische ‚Falllösung‘, sondern um eine bestimmte Methodik zur Konfliktbehandlung. Die Bewältigung von Konflikten und der angemessene Umgang mit widerstreitenden Interessenlagen gehören zu den Kernaufgaben von Juris ten.“ Zwar ist die Aus- und Weiterbildung von Mediatoren nach dem neuen Mediationsgesetz noch nicht umfassend geregelt, aber zumindest gesetzlich weiter abgesichert. So wurden die Anforderungen an Kernkompetenzen eines Mediators präzisiert und die Bezeichnung „zertifizierter Mediator“ in dem Gesetz verankert. Standards für dieses Zertifikat müssen aber erst noch per Rechtsverordnung festgelegt werden. Als Qualitätsmerkmal gelten die Ausbildungsstandards des Bundesverband Mediation e. V. Andrea Hürfeld ist der Überzeugung, dass sich eine Mediationsausbildung sehr positiv auf die Karriere auswirken kann: „Wer möchte nicht eine Führungskraft mit diesen Qualitäten? Will man sich als Mediator selbstständig machen, ist das sicherlich möglich. Allerdings kenne ich persönlich nur Mediatoren, die über zusätzliche Qualifikationen verfügen.“

Wer sich für eine Mediationsausbildung entschließt, sollte über eine empathische Grundhaltung verfügen sowie die Bereitschaft mitbringen, Kommunikationstechniken wie das aktive Zuhören zu lernen. Dazu gehört für Andrea Hürfeld auch die Fähigkeit, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen sowie zu deeskalieren: „Ein Mediator sollte jeden Menschen in seiner Einzigartigkeit achten und respektieren und mit seinen Bedürfnissen und Gefühlen, Sorgen und Wünschen ernst nehmen. Er sollte geduldig und positiv sein, Kompliziertes vereinfachen können und den Überblick bewahren.“

Standardwerke

  • Marshall B. Rosenberg und Gabriele Seils: Konflikte lösen durch Gewaltfreie Kommunikation. Ein Gespräch mit Gabriele Seils.
    Herder Verlag 2004. ISBN 978-3451054471. 8,99 Euro
  • Marshall B. Rosenberg, Arun Gandhi, Vera F. Birkenbihl und Ingrid Holler: Gewaltfreie Kommunikation. Eine Sprache des Lebens.
    Junfermann 2012. ISBN 978-3873874541. 21,90 Euro
  • Monika Oboth und Gabriele Seils: Mediation in Teams und Gruppen: Praxis- und Methodenhandbuch. Konfliktklärung in Gruppen, inspiriert durch die Gewaltfreie Kommunikation.
    Junfermann 2008. ISBN 978-3873875968. 16,90 Euro
  • Christian Bähner, Monika Oboth und Jörg Schmidt: Praxisbox Konfliktklärung in Teams & Gruppen. Praktische Anleitung und Methoden zur Mediation in Gruppen.
    Junfermannsche Verlagsbuchhandlung 2011. ISBN 978-3873876798. 39,90 Euro

Ausbildungen

 

Diesen Artikel als PDF herunterladen

 

Lesen Sie weitere Artikel aus dem karriereführer recht 1.2013

Mehr...


Vielfalt in eigener Sache



Positive Wertschätzung von Verschiedenheit – so lässt sich das Konzept Diversity, seit einigen Jahren fester Bestandteil der Politik vieler Unternehmen, auf den Punkt bringen. Doch was verbirgt sich dahinter, und wie sieht es in Anwaltskanzleien mit der Diversity aus? Von Sascha Kuhn

Nicht nur Arbeitsrechtlern, sondern allen Juristen sollte das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ein Begriff sein. Nach diesem, treffend oft verkürzt als Antidiskriminierungsgesetz bezeichneten Regelwerk sind Benachteiligungen beispielsweise aufgrund von Geschlecht, Religion oder Alter verboten. Das Konzept der Diversity geht einen entscheidenden Schritt weiter, indem es nicht nur auf die Verhinderung von Diskriminierung, sondern auf die faktische Realisierung von Chancengleichheit abstellt. Dies beginnt bei der Förderung von Teilzeittätigkeit, beinhaltet aber auch die gezielte Unterstützung von Frauen auf dem Weg zur Partnerschaft.

Dabei erfasst Diversity nicht nur die (oft) auf den ersten Blick sichtbaren Persönlichkeitsdimensionen wie das Geschlecht, die ethnische Herkunft, das Alter oder Behinderungen, sondern auch die Dimensionen, die man einem Kollegen oder Bewerber nicht gleich ansieht, zum Beispiel die sexuelle Orientierung und die Religionszugehörigkeit. Chancengleichheit setzt Wertschätzung voraus. Wertschätzung aber setzt auch Sichtbarkeit voraus: Nur wenn ich um die Persönlichkeitsmerkmale meiner Kollegen weiß, kann ich sie wertschätzen. Ein wichtiger Teil eines Diversity-Programms sind daher Diversity-Groups. In diesen treffen sich etwa Mitarbeiter jüdischen Glaubens oder LGBT-Mitarbeiter (Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender), um Fragen beispielsweise der persönlichen Karriereplanung zu besprechen, aber auch, um Sichtbarkeit zu schaffen. Dabei ist es wichtig, dass das Thema durch solche Gruppen nicht als Sonderprogramm für Minderheiten erscheint. Tatsächlich geht Diversity nämlich alle Mitarbeiter an. So gibt es in immer mehr Kanzleien zum Beispiel Straight-Allies-Programme, in denen heterosexuelle Mitarbeiter sich für die Belange von LGBT-Kollegen einsetzen.

Dass Diversity nicht nur ein Modethema, sondern die Kanzleiwelt zukünftig immer stärker prägendes Prinzip ist, ergibt sich nicht nur daraus, dass es das menschlich Richtige ist. Es ist mehr und mehr auch das wirtschaftlich Vernünftige. In Zeiten, in denen viele Unternehmen um den talentiertesten Nachwuchs kämpfen und in denen Mandanten in ihren Panel-Ausschreibungen zunehmend nach der Diversity- Politik und -Wirklichkeit fragen, kann sich hier keine Kanzlei eine Schwäche erlauben. Bewerber könnten und sollten sich bei der Wahl der zu ihnen passenden Kanzlei auch mit dem Thema auseinandersetzen. Denn eine gesunde Auseinandersetzung mit dem Thema spricht ganz nebenbei auch für ein gesundes Arbeitsklima und für Kollegialität. Organisationen wie Stonewall bewerten die Diversity- Politik auch von Anwaltskanzleien, und spezielle Karrieremessen bieten die Gelegenheit, Kanzleien näher kennenzulernen. Bewerber dort vertretener Kanzleien können sich sicher sein, dass sie allein nach ihrer Qualifikation und ihrem Können fair behandelt werden.

 

Diesen Artikel als PDF herunterladen

 

Lesen Sie weitere Artikel aus dem karriereführer recht 1.2013

Mehr...


Interview mit Dr. Constanze Ulmer-Eilfort

Die Vereinbarerin

Familie oder Karriere? Constanze Ulmer-Eilfort entschied sich schnell dafür, dass Wörtchen „oder“ durch „und“ zu ersetzen. Zeitgleich mit ihren ersten Karriereschritten in den USA gründete sie eine Familie. Heute ist die dreifache Mutter Managing Partnerin der Großkanzlei Baker & McKenzie Deutschland und Österreich. Wie das funktioniert hat, erzählt die 50-Jährige im Interview. Die Fragen stellte André Boße.

Interview mit Dr. Constanze Ulmer-Eilfort als PDF ansehen

Interview mit Dr. Constanze Ulmer-Eilfort als PDF ansehen

Zur Person

Dr. Constanze Ulmer-Eilfort, geboren am 21. April 1962 in Stuttgart, studierte Jura in Regensburg und München. 1989 erreichte sie den Master of Law an der University of Pennsylvania in Philadelphia, ihre Promotion erfolgte 1993 an der Freien Universität Berlin. Nach dem Referendariat stieg sie als zugelassene Anwältin 1994 bei Baker & McKenzie ein. Vier Jahre später wurde sie dort Partnerin am Standort Frankfurt, 2005 zog sie in das Büro München. Seit Sommer 2012 ist die dreifache Mutter Managing Partnerin für Baker & McKenzie Deutschland und Österreich und damit verantwortlich für das heimische Geschäft der internationalen Großkanzlei. Ihr fachlicher Fokus als Anwältin liegt in den Bereichen Patentrecht und Urheberrecht, sie betreut Mandanten aus den Bereichen Life Sciences und Medien.

Zur Kanzlei

Mit rund 2350 angestellten Anwälten, rund 1400 Partnern sowie mehr als 70 Büros in 45 Ländern gehört die Anwaltskanzlei Baker & McKenzie zu den größten der Welt. In den Büros in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt/Main und München beraten rund 45 Partner und mehr als 200 zugelassene Rechtanwälte zu einer Vielzahl von Tätigkeitsbereichen wie Arbeitsrecht, Aktien- und Kapitalmarktrecht, Bank- und Finanzrecht, Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz oder Kartellrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht und Steuerrecht. www.bakermckenzie.com

Frau Dr. Ulmer-Eilfort, wenn Sie sich an Ihren eigenen Karrierestart erinnern, inwieweit hatten Sie einen Plan für die ersten Schritte?
Ich wusste ehrlich gesagt nach dem Abschluss noch nicht, was ich mit dem Jura-Studium anfangen sollte. Mir hatte das Studium viel Spaß bereitet, daher war ich schon sicher, das Richtige studiert zu haben. Aber über meinen späteren Werdegang habe ich mir zunächst erstaunlich wenig Gedanken gemacht.

Sie sagen „erstaunlich“ …
Ja, wenn ich an meine Zeit als Einsteigerin zurückdenke, bin ich über mich selbst erstaunt, wie wenig Gedanken ich mir damals über meine Karriere gemacht hatte. Es waren auch viele Zufälle, die mich dorthin gebracht haben, wo ich heute bin. Meine Karriere hätte auch ganz anders aussehen können.

Wann wussten Sie, dass Sie Rechtsanwältin werden wollen?
Die Zeit nach dem Studium als Referendarin war prägend. Ich erhielt erste Eindrücke von den verschiedenen Bereichen und konnte mir konkrete Vorstellungen davon machen, wie der Arbeitsalltag wirklich ausschaut.

Eine Ihrer ersten Stationen war dann schon Baker & McKenzie, wo Sie 1991 Ihre Referendariatszeit verbrachten – und wo Sie heute Partnerin sind. Ab wann wussten Sie: „Hier bin ich richtig, hier fühle ich mich wohl“?
Schon sehr früh. Ich hatte zuvor ein LL.M.-Studium in den USA abgeschlossen, sodass mich von Beginn an faszinierte, wie international diese Kanzlei aufgestellt ist. Ich hatte vorher kurze Erfahrungen beim Landgericht, der Staatsanwaltschaft und in der Verwaltung gemacht und merkte schnell, dass mir die Arbeit in einer großen und weltweit vernetzten Kanzlei deutlich mehr Freude bereitet.

Abseits der Internationalität: Was ist der wichtigste Auslöser für diese Freude an der Arbeit?
Die Atmosphäre unter den Kollegen. Diese war mir als Einsteigerin wichtig – und sie ist mir auch heute als Partnerin wichtig. Als ich hier anfing, genoss ich es, dass die Türen zu den damaligen Partnern für uns Neulinge immer offenstanden. Damals wie heute sind Referendare mit Partnern und Associates regelmäßig zum Mittagessen gegangen. Ich erinnere mich, dass es unzählige Situationen gab, bei denen junge Kollegen in der Ausbildung und erfahrene Anwälte zusammenstanden und sich über diverse Fachthemen unterhielten, oder dass wir von Anfang an immer wieder bei Partnern zum Abendessen zu Hause eingeladen wurden. Kurz gesagt: Es machte einfach von Beginn an Spaß, sich in dieser herzlichen Atmosphäre einzubringen.

Sie sind seit 1998 selber Partnerin bei Baker & McKenzie, seit Sommer 2012 verantworten Sie als Managing Partnerin für Deutschland und Österreich das heimische Geschäft der Kanzlei. Wie beobachten Sie die aktuelle Generation von Einsteigern?
Mir fällt auf, dass der Nachwuchs von heute mehr plant, als wir es damals gemacht haben. Die junge Generation denkt früher und intensiver darüber nach, wie ihre Lebensplanung aussieht und welche Rolle der Beruf dabei spielen soll.

Denkt der Nachwuchs heute zu früh und zu viel nach?
Ich bin ein Freund davon, Dinge auch mal auf sich zukommen zu lassen. Junge Menschen, die jeden kleinen Schritt vorausplanen, verpassen dabei manchmal gute Gelegenheiten, die sich nicht einplanen lassen. Nehmen Sie zum Beispiel Frauen, die lange an ihrer Karriere planen, aber eines Tages zu alt dafür sind, Kinder zu bekommen, falls sie sich Familie wünschen.

Als Sie Ihr erstes Kind bekamen, hatte Ihre Karriere noch nicht einmal begonnen.
Genau, wobei das Thema Familie bei mir während des Studiums zunächst überhaupt keine Rolle gespielt hatte. Das änderte sich erst, als ich kurz nach dem ersten Staatsexamen früh heiratete. Dann kam der Moment, als ich mir ganz konkret drei Fragen stellte: Will ich eine Familie gründen? Will ich Kinder und Karriere vereinbaren? Wie macht die Fortsetzung meiner Ausbildung Sinn?

Können Sie sich noch erinnern, welche Erfahrungen und Eindrücke Sie damals positiv motiviert haben?
Sicherlich meine Erfahrungen in den USA. Ende der Achtzigerjahre habe ich in Philadelphia an einem LL.M.-Programm teilgenommen. Ich habe im Team mit anderen jungen Menschen gelernt. Deren Begeisterung und Zielstrebigkeit haben mich sehr motiviert. Meine Zulassung in New York – das New York Bar Exam – habe ich dann im Anschluss an das LL.M. gemacht. Nicht, weil ich das von langer Hand geplant hatte, sondern weil meine ehemaligen Mitstudierenden das auch gemacht haben. Also bin ich mitgegangen. Schritt für Schritt in die Karriere.

Und dann kam das erste Kind.
Richtig, gleich zu Beginn meines Referendariats. Dabei wollte ich nach meiner Zulassung in New York unbedingt dort auch einmal arbeiten.

Und?
Ich habe es gemacht. Während der Wahlstation. Mit kleinem Kind. Das geht natürlich nur, wenn man sich in einer Beziehung weiß, in der beide felsenfest hinter dieser Entscheidung stehen und diese Entscheidung auch verantwortungsvoll mit Leben füllen. Wenn eine Frau einen Mann an ihrer Seite hat, der denkt, es sei eigentlich doch besser, wenn die Frau zu Hause bleibt und die Kinder hütet, dann wird es schwierig. Zudem muss man bereit sein, gewisse Einschränkungen hinzunehmen. Man darf sich keine Illusionen machen: Als vollberufstätige Frau und Mutter wird man seine Kinder weniger häufig sehen als eine Frau, die nicht arbeitet. Und man hat auch weniger Zeit für sich selbst und seine Hobbys. Entscheidend ist daher, sich ehrlich die Frage zu stellen: Ist das für mich der richtige Weg?

Hatten Sie auf der anderen Seite Zweifel, dass Ihr Arbeitgeber diesen Weg vielleicht nicht mitgehen möchte? Dass Sie als junge Mutter auf dem Weg nach oben gebremst werden?
Nein, nie. Als ich nach dem Referendariat 1994 bei Baker & McKenzie als Anwältin einstieg, hatte ich schon zwei Kinder. Ich arbeitete 80 Prozent, der Freitag war mein freier Tag. Ich erhielt von meinen Kollegen sehr viel Unterstützung, um dieses Teilzeitmodell auch wirklich leben zu können.

 

Mehr Interviews mit prominenten Gesprächspartnern gibt es in der Rubrik Prominente

 

Lesen Sie weitere Artikel aus dem karriereführer recht 1.2013

Mehr...


„Kreative Lösungen gesucht“



Interview mit Dr. Stefan Heutz

32 Jahre alt – und schon Partner: Dr. Stefan Heutz hat in der Kanzlei Kümmerlein Rechtsanwälte & Notare schnell Karriere gemacht. Nun ist es seine Aufgabe, als Mitverantwortlicher für das Recruiting selber nach Nachwuchs Ausschau zu halten. Im Interview sagt er, worauf es ihm dabei ankommt. Die Fragen stellte André Boße.

Zur Person

Dr. Stefan HeutzDr. Stefan Heutz, 32 Jahre, ist seit einem Jahr Partner der Kanzlei Kümmerlein Rechtsanwälte & Notare mit Sitz in Essen. Er hat sich auf Gesellschafts- und Umwandlungsrecht sowie auf Unternehmenstransaktionen spezialisiert. Zudem ist er Mitglied des Recruiting-Teams der Kanzlei, bei der derzeit 46 Rechtsanwälte beschäftigt sind – Tendenz steigend.

Herr Dr. Heutz, Ihre Kanzlei sitzt in Essen – ein eher ungewöhnlicher Standort für Wirtschaftskanzleien. Wo liegt der Vorteil im Vergleich zu Städten wie Düsseldorf oder Frankfurt?
In der Region Rhein und Ruhr besteht aufgrund ihrer industriell geprägten Wirtschaftsstruktur eine deutlich höhere Nachfrage nach unseren Beratungsschwerpunkten Gesellschaftsund Umwandlungsrecht, Kollektivarbeitsrecht, Energie- und Umweltrecht. Eine Stadt wie Frankfurt ist dagegen eher auf das Finanzwesen fokussiert. Natürlich ist der kurze Weg zum Mandanten ein ausschlaggebender Faktor bei der Wahl des Kanzleisitzes.

Welche weiteren Ansprüche stellen Mandanten heute an die Wirtschaftskanzlei ihrer Wahl?
Eine herausragende fachliche Kompetenz ist selbstverständlich. Daneben wünschen sich Mandanten zunehmend eine lösungsorientierte Denkweise sowie Verständnis für die wirtschaftlichen und technischen Hintergründe ihrer Projekte. Es geht also nicht mehr nur darum, als Anwalt Sachverhalte in Vertragssprache zu „übersetzen“, sondern um eine sachverständige und kreative Begleitung des Projekts von Beginn an. Daher rückt bei der Auswahl von Beratern der Wunsch nach einer vertrauensvollen und langfristigen Zusammenarbeit in den Vordergrund. Dies gilt gerade vor dem Hintergrund, dass Projektabläufe immer komplexer werden und sich gleichzeitig verdichten. Die Bedeutung eines „Hausjuristen“ dagegen, der als reiner Prozessvertreter tätig ist, hat in den letzten beiden Jahrzehnten abgenommen.

Was bedeutet das für junge Juristen: Welche Fähigkeiten sind heute bedeutsamer denn je?
Berufseinsteiger sollten schon in der Ausbildung Wert auf eine wirtschaftliche und lösungsorientierte Herangehensweise gelegt haben. Die Beschäftigung mit wirtschaftlichen und technischen Zusammenhängen in Abgrenzung zur reinen Juristerei ist dabei wertvoll. So können extrakurrikulare Engagements von Vorteil sein, wenn es darum geht, das Anliegen der Mandanten zu verstehen und in seinem Sinne eine praxisgerechte Lösung zu erarbeiten.

Welche Engagements können das sein?
Je nach Beratungsfeld zum Beispiel eine Banklehre, das Erlernen einer Programmiersprache oder einfach ein ausgeprägtes Interesse an technischen oder naturwissenschaftlichen Zusammenhängen.

Sie sind 32 Jahre alt und sei 2012 Partner der Kanzlei. Wie wichtig ist es, als Wirtschaftsjurist über einen großen Erfahrungsschatz zu verfügen?
Der Erfahrungsschatz ist für einen Berater wichtig; er darf aber unkonventionellen Lösungsansätzen und Kreativität nicht im Weg stehen. Stets muss der Blick auf die konkreten Umstände des jeweiligen Mandats gerichtet sein – wobei hochkomplexe Mandate erfordern, dass der Berater auf der Grundlage seiner Erfahrung eine maßgeschneiderte Lösung für den jeweiligen Sachverhalt entwickelt.

Wie kann es jungen Juristen gelingen, diesen Erfahrungsschatz zu erwerben?
Indem sie so früh wie möglich mit berufserfahrenen Kollegen in vielfältigen Rechtsgebieten Mandate bearbeiten. Die Tätigkeit in Hinterzimmern, womöglich noch in einem sehr begrenzten juristischen Sektor, hilft hier nicht weiter.

Ein anspruchsvoller Job. Wie wichtig ist dabei von Beginn an eine gute Balance aus Arbeit und Privatleben?
Natürlich ist der Berufseinstieg eine herausfordernde Lebensphase. Trotzdem achten wir auch bei jungen Juristen darauf, dass sie nicht den Kontakt zum Leben außerhalb der Kanzlei verlieren. Denn nur bei einem ausgewogenen Verhältnis von Arbeit und Privatleben bleibt die Freude an der Arbeit erhalten.

 

Diesen Artikel als PDF herunterladen

 

Lesen Sie weitere Artikel aus dem karriereführer recht 1.2013

Mehr...


Genau in der Sache, geschätzt im Team



Zwischen Rechtsmonopol und Beratungsauftrag: Erfolgreiche Wirtschaftsanwälte punkten, wenn die Mandanten ihnen vertrauen. Dafür brauchen sie Erfahrung und Wissen, Kontakte und Talent. Recruiting-Verantwortliche deutscher Wirtschaftskanzleien erzählen, wie sich Nachwuchsjuristen diese Dinge aneignen können – und warum es wichtig sein kann, die erste Wahl fürs Bierchen am Abend zu sein. Von André Boße

Vor wenigen Monaten standen die Anwälte von BDO Legal, der beratenden Kanzlei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO, vor einem kniffligen Problem: Ein Mandant hatte erwogen, ein anderes Unternehmen zu übernehmen. Das Ergebnis einer ersten Analyse: ein risikoreiches Unterfangen. Die M&A-Spezialisten erarbeiteten einen Weg, um die aufgedeckten Risiken im Rahmen der Übernahme zu decken. „Während der Verhandlungen bekamen wir jedoch zusätzlich ein ungutes Gefühl, da sich diverse Angaben und Äußerungen der Verkäufer und der Zielgesellschaft widersprachen“, erinnern sich die beiden Geschäftsführer von BDO Legal, Erika Kutz-Benger und Parwäz Rafiqpoor. Doch der Mandant beharrte zunächst auf seinem Plan: Er wollte die Übernahme unbedingt durchziehen. Die Anwälte saßen lange mit dem Mandanten zusammen, wogen das Für und das Wider ab – und überzeugten ihn schließlich davon, die Verhandlungen nicht fortzusetzen. Eine richtige Entscheidung: „Heute ist das Unternehmen, das übernommen werden sollte, insolvent – und unser Mandant froh und dankbar.“

Branchenkenntnisse wichtig
Die Episode macht deutlich, wie sich das Berufsverständnis von Wirtschaftsanwälten in den vergangenen Jahren gewandelt hat. Vorbei die Zeit, als die Juristen ausschließlich auf Handlungen und Absichten ihres Mandanten reagierten und ihre eigene Meinung tunlichst unterdrückten. Zwar trifft noch immer der Mandant die wirtschaftlichen Entscheidungen. „Aber der anwaltliche Berater sollte diese so betrachten, als wären es seine eigenen Chancen und Risiken, die es zu bewerten gilt“, formulieren es die Geschäftsführer von BDO Legal. Klingt logisch. Bringt aber einiges mit sich. Wer heute als Wirtschaftsanwalt in einer großen Kanzlei einsteigt, muss in der Lage sein, die Chancen und Risiken zu erkennen und zu bewerten. Und zwar nicht nur aus juristischer Sicht, sondern auch aus der Perspektive seines Mandanten. Dafür muss der anwaltliche Berater verstehen, wie Unternehmer ticken. Er muss aber auch begreifen, was die Branche auszeichnet, in welcher der Mandant tätig ist. Muss ihre Eigenarten einschätzen und Zeichen des Wandels erkennen können.

Fester Ansprechpartner
Für den Beruf des Wirtschaftsjuristen bedeutet dieses Jobprofil einen Paradigmenwechsel. „Wer heute sein Jurastudium absolviert hat, dem stellt sich nicht mehr nur die Frage, in welches Rechtsgebiet er einsteigen möchte, sondern auch in welche Branche“, sagt Stefan Kursawe, Partner der Münchener Wirtschaftskanzlei Heisse Kursawe Eversheds. Viele große Sozietäten haben damit begonnen, ihre internen Strukturen an die neuen Herausforderungen anzupassen: Weg von den Praxisgruppen für bestimmte Themen und Rechtsgebiete, hin zu Gruppen, die sich an Sektoren und Branchen ausrichten. So bildet sich zum Beispiel eine Gruppe „Energie“, die sich dann mit allen möglichen Aspekten des Energiesektors beschäftigt – von gesellschafts- bis zu verwaltungsrechtlichen Fragen.

„Juristen sollten die Sektoren und Branchen kennen und sich in sie einarbeiten“, fordert Stefan Kursawe. Beispiel Automobilindustrie: Anwaltliche Berater müssen wissen, was diese Branche auszeichnet. Dass die Gewerkschaften stark sind. Oder dass die Branche aus einem einzigartigen Geflecht aus Autobauern und Zulieferern besteht. „Ein Mandant aus einer Branche erwartet, so weit wie möglich über die Fachbereiche hinaus einen einheitlichen Ansprechpartner zu haben“, sagt Parwäz Rafiqpoor von BDO Legal. Für die Mandanten ist die rechtliche Materie komplex genug – da ist es verständlich, dass sich Unternehmer bei der Kanzlei ihrer Wahl einfache Strukturen wünschen, die den persönlichen Aufwand und nicht zuletzt die Beratungskosten verringern.

Jura-Know-how bleibt Voraussetzung
Doch was bedeutet dieser Paradigmenwechsel für Einsteiger? Ganz sicher nicht, dass das klassische Fachwissen an Bedeutung verloren hat. Exzellentes juristisches Know-how ist und bleibt die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Karriere – schon alleine, um sich als anwaltlicher Berater von den strategischen Unternehmensberatern abzugrenzen: „Der klassische Unterschied zum Consultant sollte sein, dass der Anwalt im Sinne seines Mandanten nicht seine Kernkompetenz aufgibt: Der Jurist ist der Experte für die Rechtsfragen. Er weiß, was rechtlich erlaubt ist und was nicht“, sagt Stefan Kursawe. „Hier kann der Unternehmensberater nicht mithalten. Und diesen Vorsprung sollte der Anwalt dann auch nutzen.“

Gute Nachricht für Absolventen: Die für das Recruiting verantwortlichen Partner in den großen Wirtschaftskanzleien sind zufrieden mit dem juristischen Wissensstand der Einsteiger. „Die Unis vermitteln weiterhin das klassische Handwerkszeug eines Juristen“, sagt Stefan Kursawe. „Ein Absolvent ist damit nach dem Studium in der Lage, sich einem für ihn bislang unbekannten Rechtsgebiet zu nähern – ein Können, das zwingend notwendig ist.“

Doch das Notwendige reicht alleine nicht aus. „Das Beratungsgeschäft ist ein People-Business“, sagt Stephan Brandes. Der für das Recruiting verantwortliche Partner der Wirtschaftskanzlei SZA Schilling, Zutt & Anschütz glaubt sogar, dass die Mandanten eine Kanzlei nicht in erster Linie wegen des guten Namens beauftragen. „Entscheidend ist, dass sie den persönlichen Kontakt zu den Anwaltspersönlichkeiten schätzen.“ Eine Sicht, die auch Alexander Schwarz, Partner der Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz bestätigen kann: „Am Ende kommt es häufig auf die Chemie zwischen Unternehmen und Kanzlei an. Ein Mandant sagte mir einmal: ,Ich weiß, dass dieses rechtliche Problem in Deutschland auch noch ein paar andere lösen können – und ich entscheide mich für den, von dem ich denke, dass man mit ihm abends auch mal ein Bier trinken kann.’“

Gute Erfahrungen mit Generation Y

Kein Wunder, dass „Jura-Maschinen“ mit Einserexamen, aber Defiziten auf der sozialen Seite bei vielen Großkanzleien durchs Raster fallen: „Gut ist, wenn ich von Beginn an spüre, dass ein Kandidat Spaß am gesellschaftlichen Kontakt hat und gut mit Menschen umgehen kann“, sagt Alexander Schwarz – und meint damit Menschen aus allen Teilen der Erde, „schließlich sind rund 80 Prozent unserer Mandate international“. Grund zur Klage hat der Recruiter für Gleiss Lutz beim Blick auf die Einsteiger von heute jedoch nicht. „Bewerber aus der sogenannten Generation Y bieten häufig spannendere Lebensläufe, weil es für sie als Studenten nicht nur das Jura-Studium gab, sondern ihnen auch andere Dinge wichtig waren. Diese Kandidaten sind besonders offen und neugierig – zwei sehr wichtige Eigenschaften für exzellente Juristen.“

Damit Einsteiger ihre Offenheit und Neugier schnell beweisen können, setzen die erfolgreichen Wirtschaftskanzleien darauf, die jungen Juristen schnell ins Tagesgeschäft mit einzubeziehen. Viele Tage in Hinterzimmern gehören genauso der Vergangenheit an wie Dutzende Termine als „schweigend lernender Nachwuchs“ an der Seite eines erfahrenen Partners. „Der wichtigste Erfahrungsschatz resultiert aus der Praxis“, weiß SZA-Partner Stephan Brandes. „Wir bemühen uns daher, junge Kräfte in ein breites Feld unterschiedlicher Tätigkeiten einzubinden. So bieten wir ihnen die Möglichkeit, vielfältige Erfahrungen zu sammeln und ihre Neigungen kennenzulernen.“

Entscheidend für den Karriereeinstieg ist dabei häufig das Verhältnis zum vorgesetzten Partner: Gelingt es dem Nachwuchsjuristen, diesen als Mentor und persönlichen Fürsprecher zu gewinnen, sind die Weichen für einen ausgezeichneten Einstieg häufig schon gestellt. Fast alle Großkanzleien bieten heute Strukturen, die ein enges Verhältnis zwischen angestelltem Anwalt und Partner möglich machen. „Wir legen viel Wert darauf, dass der Einsteiger eng mit dem betreuenden Partner zusammenarbeitet“, sagt Alexander Schwarz von Gleiss Lutz, wo auf einen Partner in der Regel nicht mehr als zwei Anwälte kommen. „So ist gewährleistet, dass der Partner auch die Zeit hat, sich dem jungen Kollegen zu widmen und regelmäßiges Feedback zu geben.“

Vertrauen ist der schönste Lohn
Doch die Verantwortung liegt nicht nur beim Vorgesetzen: Die großen Sozietäten wünschen sich Nachwuchsjuristen, die ihre kommunikativen Stärken auch darlegen. „Juristen müssen bei uns Teamplayer mit ausgeprägter Leidenschaft für wissenschaftliches Arbeiten, wirtschaftliche Zusammenhänge und einem Talent für Kommunikation sein: genau in der Sache, geschätzt im Team“, bringen es Erika Kutz-Benger und Parwäz Rafiqpoor von BDO Legal auf den Punkt. Wer es versteht, diese Attribute zu vereinbaren, darf damit rechnen, schon bald zu einem Kanzleiteam zu gehören, in dem Wirtschaftsanwälte nicht nur Juristen, sondern langfristige Partner an der Seite des Mandanten sind.

„Einer unserer Mandanten rief uns letzte Woche an und bat um Rat in einer Angelegenheit, die keinerlei juristischen Hintergrund hatte“, erzählen die beiden Geschäftsführer von BDO Legal eine zweite Episode aus ihrem Arbeitsalltag. „Es handelte sich um eine für den Mandanten ungewohnte Situation, und er hatte das Bedürfnis, gemeinsam mit uns zu überlegen, wie er sich in dieser am besten verhält.“ So kann es gehen, wenn der Mandant seinem Anwalt wirklich vertraut. „Wenn ein Wirtschaftsanwalt dort angelangt ist, hat er als juristischer Berater alles richtig gemacht.“

Thema der Stunde: Compliance

Nach Ansicht vieler Experten ist Compliance in großen Wirtschaftskanzleien das Thema der Stunde – und zwar nicht nur in den klassischen Compliance- Bereichen wie dem Kartellrecht, sondern zum Beispiel auch im Gesellschaftsrecht: Hier arbeiten Gesellschafts- und Aktienrechtler eng mit Strafrechtlern zusammen, um die Unternehmen und ihre Vorstände umfassend zu beraten. Das Neue: Unternehmen treten an Kanzleien heran und wünschen sich den Aufbau eines Compliance-Systems, bevor Not am Mann ist und die Behörde an die Tür klopft. Alexander Schwarz von Gleiss Lutz: „Das macht die Arbeit einerseits entspannter. Andererseits sind natürlich gerade solche vorausschauenden Mandate unter den Kanzleien besonders beliebt und entsprechend umkämpft.“

Thema von morgen: Innovation und Recht

Innovation ist ein Schlüsselwort für die Unternehmen – aber auch ein Feld, auf das sich noch nicht so viele Juristen spezialisiert haben. Die Forschungs- und Entwicklungsabteilungen der Unternehmen werden immer größer, zugleich befindet sich hier nach Ansicht von Experten noch viel juristisches Brachland. Ein Thema ist zum Beispiel eine engere Verschränkung von Arbeits- und Patentrecht: Unternehmen fragen sich verstärkt, welche Vergütungsmodelle es für erfinderische Mitarbeiter geben soll oder wie Innovationsmanagement organisiert werden kann. Stefan Kursawe von Heisse Kursawe Eversheds: „Hier kennt sich noch kaum ein Jurist aus, doch Fragen wie diese werden verstärkt in den Fokus rücken.“

Recruiting-Event

Der Jurday ist eine gemeinsame Recruiting-Veranstaltung von sieben deutschen Kanzleien und findet in diesem Jahr zum fünften Mal statt, am 19. April 2013 im Hotel Pullman Schweizerhof in Berlin. In Workshops erhalten die Nachwuchsjuristen die Gelegenheit, die Arbeit der teilnehmenden Wirtschaftskanzleien kennenzulernen, Podiumsdiskussionen behandeln aktuelle Themen. Interessierte müssen sich für die Teilnahme bewerben. www.jurday.de

 

Diesen Artikel als PDF herunterladen

 

Lesen Sie weitere Artikel aus dem karriereführer recht 1.2013

Mehr...


Ni hao China! Hallo China!

China zählt zu den wichtigsten Wachstumsmärkten der Zukunft. Was muss man als Anwalt mitbringen, um in der aufstrebenden Wirtschaftsmacht zu arbeiten? Was erwartet einen M&A-Anwalt? Und wie wichtig sind chinesische Sprachkenntnisse? Die beiden Juristen Christian Atzler und Daniel von Devivere berichten über ihre Erfahrungen im Fernen Osten.

Christian Atzler Christian Atzler arbeitet seit 2009 als Anwalt bei Baker & McKenzie in Frankfurt am Main und berät Mandanten bei internationalen Transaktionen, vor allem mit China-Bezug. Von 2005 bis 2008 war er als deutscher Rechtsanwalt in Hongkong und Shanghai tätig. Er studierte Rechtswissenschaften in Passau und an der National Taiwan University in Taipei sowie Chinesisch am Mandarin Training Center in Taipei.

Daniel von Devivere Daniel von Devivere ist wissenschaftlicher Mitarbeiter von Baker & McKenzie in Frankfurt am Main. Er studierte Rechtswissenschaften in Frankfurt und Chinesisch in Beijing.



In eine fremde Kultur eintauchen, den eigenen Horizont sowie das fachliche Know-how erweitern und den Boommarkt China live erleben – viele Gründe sprechen dafür, als Anwalt eine Zeit lang im Reich der Mitte aktiv zu sein. Die Arbeit in einer ausländischen Kanzlei setzt sich im Wesentlichen aus zwei Bereichen zusammen: Zum einen berät man ausländische Mandanten bei ihren Tätigkeiten im Land („China Inbound- Geschäft“), zum anderen betreut man chinesische Unternehmen bei ihren Aktivitäten außerhalb des eigenen Landes („China Outbound- Geschäft“). Traditionell fokussierten sich ausländische Kanzleien in China bislang auf das Inbound-Geschäft. Die dortigen Anwälte unterstützen ihre Mandanten etwa bei der Gründung von Tochtergesellschaften in China, beispielsweise bei Joint Ventures mit chinesischen Partnern oder bei Akquisitionen von chinesischen Unternehmen durch ausländische Investoren. Weitere typische Betätigungsfelder umfassen beispielsweise die Verfolgung von Markenrechtsverletzungen oder die Gestaltung von Verträgen ausländischer Mandanten mit chinesischen Lieferanten.

Auch das Outbound-Geschäft spielt inzwischen eine große Rolle: Durch den Wirtschaftsboom im Reich der Mitte sind chinesische Investitionen im Ausland sprunghaft angestiegen. Chinesische Unternehmen interessieren sich hierzulande vor allem für mittelständische Betriebe, die über großes technisches Know-how verfügen. Darüber hinaus investieren chinesische Unternehmen sehr stark im Rohstoffbereich, etwa in Australien, Afrika oder Südamerika.

„Brückenkopf“ im Wachstumsmarkt
Eines wird es einem ausländischen Anwalt in China nie: langweilig. Da das Land ein sehr dynamischer und weiter wachsender Markt ist, warten auf den Anwalt stets spannende und vielfältige Aufgaben. Besonders reizvoll ist es, dass ein ausländischer Anwalt in China als „Brückenkopf“ zwischen den verschiedenen Rechtsordnungen und Kulturen tätig ist. Dies zeigt sich häufig bei Verhandlungen zwischen ausländischen und chinesischen Unternehmen, wo Verhandlungsgeschick und kulturelles Verständnis unerlässlich sind. Interessant ist außerdem, dass das chinesische Zivilrecht aus historischen Gründen in vielen Bereichen stark an das deutsche Zivilrecht angelehnt ist. Verglichen mit einem US-amerikanischen oder englischen Juristen, fällt es daher einem deutschen Juristen leichter, sich ins chinesische Recht einzuarbeiten.

Besonders in größeren ausländischen Kanzleien spezialisieren sich Anwälte in China sehr früh auf ein bestimmtes Rechtsgebiet. Ähnlich wie in großen Kanzleien hierzulande gibt es auch in den chinesischen Büros eine Aufteilung in verschiedene Praxisgruppen, um dem immer höher werdenden Detailgrad der Gesetzgebung und Rechtspraxis gerecht zu werden. Der früher häufig anzutreffende, umfassend beratende ausländische „China-Anwalt“ ist heute in der Praxis kaum mehr zu finden.

Sprechen Sie Chinesisch?
Wer mit dem Gedanken spielt, für einige Zeit im Wachstumsmarkt als Anwalt zu arbeiten, sollte sehr gute chinesische Sprachkenntnisse mitbringen. Die Erfahrung zeigt, dass zum Erlernen der Sprache ein längerer Aufenthalt im Land notwendig ist. Es versteht sich von selbst, dass man neben Chinesisch auch fließend Englisch sprechen muss. Auch Anwälten, die in Deutschland chinesische Mandanten beraten, helfen entsprechende Sprachkenntnisse weiter: Meist sprechen die Führungskräfte auf Mandantenseite kein Englisch, sodass man auf Chinesisch miteinander kommunizieren muss.

Die praktische Arbeit als ausländischer Anwalt ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass in vielen Fällen Gesetze und Regelungen unklar formuliert und sehr stark von der Umsetzung durch die Behörden vor Ort geprägt sind. Daher ist es üblich, bestimmte Vorhaben und Projekte vorab – auf allgemeiner Basis – mit den Behörden vor Ort zu besprechen, um ein Verständnis für die lokale Handhabung zu entwickeln. Das geschieht etwa im Rahmen eines Treffens oder Telefonats mit den Behörden, in dem man, ohne den Namen des Mandanten zu nennen, die Eckpunkte des Projektes erläutert und die wichtigen rechtlichen Auswirkungen bespricht. Auch dafür sind chinesische Sprachkenntnisse unerlässlich.

karriereführer-Tipp: Expat Coaching

Auf Expats warten ein neuer Job, eine fremde Umgebung, ein anderes Team und eine völlig neue Arbeitsweise – das ganze Leben ändert sich. Der strukturierte Umgang mit der Situation und das Wahrnehmen neuer Aufgaben setzen wichtige Kompetenzen voraus. Petra Motte lebte viele Jahre in Asien und bereitet Expatriats gezielt auf ihren Auslandsaufenthalt vor. Mehr Infos hierzu unter: www.movasis.de

Landesinformationen

Größe: 9,57 Mio. km2
Einwohner: ca. 1,3 Mrd.
Hauptstadt: Peking
Klima: Chinas Klima wird überall mehr oder weniger vom Monsun beeinflusst, der im Sommer den Regen bringt. Darüber hinaus ist es überall, bis auf die küstennahen Gebiete, stark kontinental beeinflusst. Es reicht von extrem trockenem Wüstenklima über winterkaltes Nadelwaldklima bis hin zu tropischem Klima
Landessprache: Chinesisch (Mandarin)

Währung:
1 Euro (EUR) = 7,92 Chinesische Renminbi Yuan (CNY)
Stand: 21.8.2012

Flugdauer Direktflug:
Frankfurt/Main – Shanghai: 12 Stunden
Kosten: ab 900 Euro

Zeitverschiebung:
+ 6 Stunden

Aufenthaltsgenehmigung:
Die Aufenthaltsgenehmigung in Form des Visums ist an den Arbeitsvertrag gekoppelt und wird in der Regel vom Arbeitgeber in China organisiert. Ein Muss ist außerdem eine Registrierung bei den örtlichen Behörden innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft.

Kosten für einen Aufenthalt:
2-Zimmer-Wohnung in der Stadtmitte mit günstiger Verkehrsanbindung in Beijing oder Shanghai: circa 700 Euro pro Monat.
Mittagessen in einem einfachen Restaurant : circa 6 Euro.

 

Diesen Artikel als PDF herunterladen

 

Lesen Sie weitere Artikel aus dem karriereführer recht 2.2012

Mehr...


Karriereleiter: Wahlstation

Auf dem Weg zum Partner einer Kanzlei müssen junge Juristen nach dem 1. Staatsexamen zunächst mehrere Stationen im Referendariat durchlaufen. Neben den Pflichtstationen gehört auch die Wahlstation dazu. Manuel Goetzendorf entschied sich für die Weltbank in den Vereinigten Staaten.
Von Manuel Goetzendorf

Unmittelbar nach dem Beginn des Referendariates stand für mich fest, dass ich die dreimonatige Wahlstation in den USA absolvieren wollte. Zunächst stellte sich dabei die Frage nach einer geeigneten Ausbildungsstätte. Das Internetangebot des Auswärtigen Amtes hat mir hier weitergeholfen und mich auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht, die Wahlstation bei der Weltbank in Washington D.C. zu verbringen. Nachdem ich die üblichen Bewerbungsunterlagen eingereicht hatte, kontaktierte mich mein späterer Ausbilder bereits kurze Zeit danach und vereinbarte einen Termin zu einem Telefoninterview. Nachdem auch diese Hürde genommen war, durfte ich mich auf die Wahlstation in der Hauptstadt der Vereinigten Staaten freuen.

Deutsche Referendare werden in der Weltbankgruppe bei der sogenannten „Special Litigation Unit“ eingesetzt, einer Abteilung der „Integrity Vice Presidency“, die die missbräuchliche Verwendung von Weltbankgeldern verfolgt. Der Leiter der Abteilung ist ein deutscher Jurist und weiß die Referendare daher gezielt einzusetzen. Vom ersten Tag an habe ich mich als vollwertiges Mitglied eines multinationalen Teams von Anwälten gefühlt. Dabei war gerade die Zusammenarbeit mit den Juristen aus den verschiedensten Regionen der Welt eine Herausforderung, die die täglichen Arbeitsabläufe geprägt hat. Mir wurden während der Station vielfältige Aufgaben zugewiesen.

Grundsätzlich sollte jeder Referendar ein sogenanntes „Statement of Accusation and Evidence“ anfertigen, das in etwa vergleichbar mit einer Anklage der deutschen Staatsanwaltschaft ist. Hierbei steht man mit den für die Weltbank tätigen Ermittlern, die im Einzelfall vor Ort die jeweiligen Korruptionsvorwürfe untersuchen, in engem Kontakt. Neben allgemeinen Rechercheaufgaben gehören zu den Tätigkeiten eines Referendars auch Stellungnahmen zu diversen rechtlichen Fragestellungen. Letztlich hatte ich noch die Gelegenheit, einen Vortrag über das Thema „Strafzumessung in Deutschland“ zu halten.

Ein persönliches Highlight war für mich die Teilnahme an einem Trainingsmodul, das für die Ermittler der Weltbank und der UNO organisiert wurde. Hier konnten wir uns mit Mitarbeitern der Vereinten Nationen austauschen und dadurch einen vertieften Einblick in die Arbeitsweise einer weiteren internationalen Organisation erhalten. Neben dem wirklich einzigartigen internationalen Arbeitsumfeld trug auch das Leben in der Hauptstadt der USA dazu bei, dass ich die Station als sehr gelungen empfunden habe. Ich kann eine Wahlstation bei der Weltbank jedenfalls uneingeschränkt empfehlen.

 

Diesen Artikel als PDF herunterladen

 

Lesen Sie weitere Artikel aus dem karriereführer recht 2.2012

Mehr...


“Auktionen sind ein hartes Geschäft”

Interview mit Marco Peege

Marco Peege Marco Peege, 42 Jahre, schloss 1995 sein Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg ab. Nach seinem Rechtsreferendariat arbeitet er seit 1998 als Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Kunsthandel und Auktionshandel. Als Auktionator ist der zweifache Familienvater im Auktionshaus der Familie in Freiburg tätig, das von seinem Vater geführt wird.
Das Interview führte André Boße

Sie arbeiten sowohl als Anwalt als auch als Auktionator. Jurist darf sich nur nennen, wer sein Studium abgeschlossen hat. Ist der Beruf des Auktionators eigentlich auch geschützt?
Für den Beruf des Auktionators gibt es keine bestimmte Ausbildung. Um ihn auszuüben, benötigt man eine Versteigerungserlaubnis, die durch die Gewerbebehörde erteilt wird. Auf diese Erlaubnis hat im Prinzip jeder Anspruch, der nicht in gewissem Maß vorbestraft ist und der in geordneten finanziellen Verhältnissen lebt – also nicht in die Privatinsolvenz gegangen ist. Hat man die Versteigerungserlaubnis, kann man sein Auktionsgewerbe anmelden, und schon kann es losgehen.

Nun sind Sie bestellter und vereidigter Kunstversteigerer, wie erreicht man diesen Status?
Nach der Gewerbeordnung werden besonders sachkundige Versteigerer auf Antrag öffentlich bestellt und vereidigt. Diese besondere Sachkunde muss man durch eine fünfjährige Erfahrung als Auktionator sowie durch eine Fach- und Sachkundeprüfung nachweisen.

Was darf der bestellte und vereidigte Versteigerer, was andere nicht dürfen?
Nur er führt öffentliche Versteigerungen im Rechtssinne durch und darf zum Beispiel Pfandsachen versteigern.

Mit welchen Rechtsbereichen kommt ein Auktionator in Berührung?
Das ist ein sehr weites Feld. Im Zentrum steht sicher das Kaufrecht mit allen Facetten von der Gewährleistung bis zum Fernabsatz. Eine Rolle spielen aber auch das Urheber- und das Steuerrecht sowie Themen wie zum Beispiel Kulturgüterschutz oder die Restitution von Raubkunst.

Die Kunstwerke, die Sie versteigern, sind in der Regel sehr alt. Ist der Bereich des Auktionsrechts dennoch einer, der sich in einem stetigen Wandel befindet?
Im Grunde funktionieren Auktionen seit ewigen Zeiten gleich. Dennoch müssen sie sich aber natürlich an die aktuelle Rechtsentwicklung anpassen. Es gab und gibt zum Beispiel Gesetzesdynamik beim Kulturgüterschutz oder auch im Bereich des internationalen Rechts, vor allem mit Hinblick auf die Gesetzgebung der EU. Entscheidend ist sicher, dass das Auktionsrecht heute nicht mehr regional oder national begrenzt wahrgenommen werden kann: Da der Markt durch die Internetentwicklung praktisch keine Grenzen mehr kennt, werden internationale Fragen immer wichtiger.

Angenommen, ein frischgebackener Jura-Absolvent interessiert sich für einen Seiteneinstieg ins Auktionsgeschäft. Welche zusätzlichen Qualitäten muss er sich aneignen?
Jeder, der einsteigen möchte, sollte eines wissen: Das Auktionsgewerbe ist ein hartes Geschäft. Neben Rechtskenntnissen benötigt man vor allem betriebswirtschaftliche Kompetenz. Natürlich sollte man auch von der Materie Ahnung haben – wobei man nicht gleich Kunsthistoriker sein muss, um diesen Beruf auszuüben. Ich beobachte, dass sich bei den größeren Auktionshäusern zum Teil Juristen in der Geschäftsleitung finden; die weltweit renommiertesten Häuser unterhalten eigene Rechtsabteilungen. Der Einstieg funktioniert in vielen Fällen über persönliche Kontakte oder, wie bei mir, über das Elternhaus. Der Rest ist dann zumeist Learning by Doing.

Wann profitieren Sie als Auktionator ganz direkt von Ihrem breiten juristischen Fachwissen als Anwalt?
Angenommen man hat es mit einer Nachlassverwertung zu tun. Dann ist es natürlich von Vorteil, wenn man über Kenntnisse zum Erbrecht verfügt, weil man dann schon im Vorfeld gewisse Komplikationen durchschaut, die auftreten können.

Auch wenn ein Auktionator kein Kunsthistoriker sein muss: Ein Liebhaber der Kunst sollte er aber schon sein, oder?
Ja. Man merkt schon, dass bei den meisten erfolgreichen Auktionatoren der Beruf auch gleichzeitig Berufung ist.

Welchen Hammerschlag empfinden Sie denn als spannender: den im Gerichtssaal nach dem Urteil oder den im Auktionshaus nach einer vollzogenen Versteigerung?
Eines vorweg: Ich habe in 14 Jahren Erfahrung als Rechtsanwalt noch keinen einzigen Hammer in einem Gerichtssaal gesehen. Zu Ihrer Frage: Da ein Urteil im Zivilprozess zumeist erst Wochen nach der Verhandlung schriftlich zugestellt wird, ist die Spannung im Gerichtssaal – oder im Richterzimmer, wo meist verhandelt wird – nicht besonders hoch. Da ist eine Auktion schon deutlich spannender.

Verraten Sie uns zum Abschluss das Kunstobjekt, mit dem Sie als Auktionator bislang den höchsten Preis erzielen konnten?
Kurioserweise habe ich den bis dato höchsten Zuschlag bei der Versteigerung eines virtuellen Gutes erzielt: der Versteigerung einer Internetdomain für 695.000 Euro.

Auktionator

Versteigerer oder Auktionator ist eine eigenständige Berufsbezeichnung, die fast jeder erwerben kann. Eine abgeschlossene Berufsausbildung jedweder Art ist Voraussetzung, um ein zweitägiges Versteigerer- Seminar zu absolvieren. Der Abschluss wird auch Online-Auktionatoren angeraten. Zulassungsstelle für den „öffentlich bestellten und vereidigten Auktionator“ ist die jeweilige Industrie- und Handelskammer. Versteigerer müssen nicht immer in festen Auktionshäusern arbeiten. Viele konzentrieren sich auf ein bestimmtes Spezialgebiet, für das sie bundesweit tätig werden. Zu ihren Aufträgen gehören zum Beispiel Haushaltsauflösungen, Insolvenzversteigerungen oder Fundsachenauktionen.

Die IHK Potsdam hat die Gesetze zur Tätigkeit als Versteigerer ins Netz gestellt: www.potsdam.ihk24.de

Eine Teilnahme an diesem Seminar eröffnet den neuen Berufsweg als Auktionator: www.versteigerer-seminar.de

Quelle: www.auktionshaeuser.com

 

Diesen Artikel als PDF herunterladen

 

Lesen Sie weitere Artikel aus dem karriereführer recht 2.2012

Mehr...


Reisen bildet

Spezialist 3: Reiserechtler

Die beruflichen Perspektiven für Spezialisten im europäischen Reiserecht und im Passagierrecht sind glänzend. Der europäische Gesetzgeber harmonisiert die vielen Rechtsgebiete des Reiserechts auch zukünftig. Spezialisten sind daher gefragt. Von Jan Bartholl

„Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erzählen“, wusste schon der Dichter Matthias Claudius. Die unerfreulichen Geschehnisse des Urlaubs werden im Nachhinein aufgearbeitet. Eine Reise besteht aus fünfzig Prozent Vorfreude und aus fünfzig Prozent Nachsorge. Im Rahmen der Nachsorge kommen Reiserechtsanwälte ins Spiel. Deren Arbeit ist abwechslungsreich. Der Urlaub soll die schönste Zeit des Jahres sein. Geht etwas schief, ist die Frage der Entschädigung nicht weit. Reiserechtliche Rechtsstreitigkeiten sind immer emotionsgeladen. Daher geht die Beratung durch den Rechtsanwalt weit über rein rechtliche Fragestellungen hinaus. Das persönliche Gespräch ist für viele Betroffene besonders wichtig. Daher sollte ein Rechtsanwalt im Reiserecht gut zuhören und gezielt Fragen stellen können.

„Reiserecht“ ist häufig die Chiffre für die verschiedenen Rechtsgebiete Reisevertragsrecht, europäische Fluggastrechte, Gepäckschadensrecht, Luftverkehrsrecht und Luftfahrtrecht. Das europäische Fluggastrecht ist ein junges Rechtsgebiet und daher sehr spannend. Auf Grund der nur spärlich harmonisierten gesetzlichen Regelungen basiert die Rechtsentwicklung vor allem auf case law. Die Rechtsprechung im Passagierrecht entwickelt sich rasant. Für Rechtsanwälte im Bereich der europäischen Fluggastrechte ist es faszinierend, aktiv an der Entwicklung eines derart jungen Rechtsgebietes mitwirken zu können. Die angerufenen Gerichte sind auf Grund der vielen offenen Rechtsfragen häufig bereit, ungeklärte Rechtsfragen dem EuGH vorzulegen. Wer als Rechtsanwalt verzwickte Rechtsfragen lösen will, kann hier glänzen.

Immer häufiger wird versucht, Rechtsstreitigkeiten im Reise- und Luftverkehrsrecht gütlich im Rahmen einer Schlichtung beizulegen. Diese bietet Rechtsanwälten ein ganz neues Betätigungsfeld. Schlichtungsstellen für die Beilegung von Rechtsstreitigkeiten über Passagierrechte oder Fluggastrechte werden in Zukunft an Bedeutung gewinnen. Rechtsanwälte mit Verhandlungskompetenzen und Spezialkenntnissen im europäischen Luftverkehrsrecht werden gefragt sein. Eine weitere interessante Disziplin des Reiserechts ist die Vertragserstellung und -gestaltung. Von der Gestaltung allgemeiner Reisebedingungen europäischer Reiseveranstalter über Haftungsfragen aus Geschäftsprozessen von Reisebüros und kleinen Reiseunternehmern ist die kautelarjuristische Arbeit eines Rechtsanwaltes für Reiserecht die hohe Kunst, aufkommende Konfliktherde zu erkennen und diese elegant zu umschiffen.

Hier geht’s zu Spezialist 1: Datenschutzrechtler
Hier geht’s zu Spezialist 2: Urheberrechtler

 

Diesen Artikel als PDF herunterladen

 

Lesen Sie weitere Artikel aus dem karriereführer recht 2.2012

Mehr...


Leidenschaft für Kultur

Spezialist 2: Urheberrechtler

Nicht zuletzt durch die Politik ist das Rechtsgebiet Urheberrecht derzeit in aller Munde. Grundlegende Fragestellungen müssen geklärt werden, und im Anschluss stehen viele Veränderungen an. Hervorragende Entwicklungsmöglichkeit mit vielfältigen Aufgaben also für Absolventen mit Interesse an Medien und Kultur, die sich auf diesen Bereich spezialisieren wollen. Von Dr. Axel von Walter

Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet wurde zuletzt das Urheberrecht in sehr kurzer Zeit aus der Orchideennische in den Mittelpunkt der Öffentlichkeit katapultiert. Mit dem Erstarken der Piratenpartei, der Diskussion um das Anti- Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) oder Leistungsschutzrechte für Presseverleger und der in den Massenmedien begleiteten Strafverfahren zu kino.to ist eine breite gesellschaftliche Debatte über das Urheberrecht als solches entbrannt. Letztendlich ist die Auseinandersetzung um das Urheberrecht und die begleitenden Leistungsschutzrechte nur Symptom der grundlegenden Fragestellung einer Informationsgesellschaft: Wem gehören die Informationen, wie weit reicht die Verfügungsgewalt der Kreativen über ihre Werke? Jahrzehntelang galt das Urheberrecht als Rechtsgebiet für Juristen mit Faible für Kunst und Kultur. Mit der Verbreitung elektronischer Medien avancierte das Urheberrecht nun zu einem grundlegenden Rechtsgebiet mit wirtschaftlich herausgehobener Bedeutung, und diese wird mit neuen Medienformen und innovativen Medienprodukten zunehmen.

Juristen, die sich mit dem Urheberrecht beschäftigen, sollten Interesse und Leidenschaft für Kultur und Medien mitbringen und vor dem Hintergrund der neuen Medien innovativen Geschäftsmodellen der Mandanten aufgeschlossen sein. Es handelt sich beim Urheberrecht um ein traditionsreiches Rechtsgebiet, dem eigenständige Prinzipien und eine spezifische Dogmatik zugrunde liegen. In der Ausbildung findet man den Zugang zum Urheberrecht meist über die Schwerpunktausbildung an den Universitäten im geistigen Eigentum (IP-Recht, englisch: intellectual property, kurz IP).

Die Faszination, die vom Urheberrecht ausgeht, liegt in der Möglichkeit, an innovativen Medienprodukten mitzuarbeiten und dabei mit vielfältigen neuen Rechtsfragen konfrontiert zu werden, die einer tieferen rechtlichen Analyse bedürfen. Durch die grenzüberschreitende Mediennutzung im Internet hat das Urheberrecht auch eine starke internationale Perspektive. Die Tätigkeitsfelder für im Urheberrecht beratende Juristen sind abwechslungsreich und vielfältig. Sie gestalten und verhandeln Verträge über Informationen und Inhalte, die den Rohstoff für die gesamte Kultur-/ Kreativ-/Medienwirtschaft bilden. In den neuen Medien begleiten sie die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Auf Urheberrecht spezialisierte Rechtsanwälte setzen Urheberrechte oder Leistungsschutzrechte nötigenfalls auch gerichtlich durch, sodass auch die klassische Prozessführung Teil des vielfältigen Aufgabenspektrums ist.

Hier geht’s zu Spezialist 1: Datenschutzrechtler
Hier geht’s zu Spezialist 3: Reiserechtler

 

Diesen Artikel als PDF herunterladen

 

Lesen Sie weitere Artikel aus dem karriereführer recht 2.2012

Mehr...


Langweilig war gestern

Spezialist 1: Datenschutzrechtler

Die Zeiten staubiger Aktenberge sind lange vorbei: Im bunten Internetzeitalter ist die Anwendung des Datenschutzrechts genauso spannend und vielseitig wie die Internetangebote selbst. Wer keine Berührungsängste vor ständig neuen Entwicklungen und Spaß an der Gestaltung und dem Ausgleich unterschiedlicher Interessen hat, kann im Datenschutz ein spannendes und abwechslungsreiches Betätigungsfeld als Anwalt finden. Von Dr. Bettina Enderle und Dr. Thorsten Thaysen

Bereits 1983 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass persönliche Daten nicht belanglos sind, und begründete dies mit den Auswertungsmöglichkeiten automatisierter Datenverarbeitungssysteme. Heute ist es jedoch möglich, Daten in einem Ausmaß zu sammeln, auszuwerten und zu verwenden, wie es vor 30 Jahren nicht absehbar war. Die Menge der „nicht belanglosen“ Daten hat seitdem erheblich zugenommen. Das Datenschutzrecht schränkt jedoch die technischen Möglichkeiten des Umganges mit Daten durch rechtliche Vorgaben ein.

In Deutschland wird der Datenschutz vor allem durch das Bundesdatenschutzgesetz und für elektronische Medien, zum Beispiel soziale Netzwerke, durch das Telemediengesetz geregelt. Ein Umgang mit personenbezogenen Daten ist danach nur zulässig, wenn eine spezielle Vorschrift dies erlaubt oder die Person – der sogenannte Betroffene – eingewilligt hat, auf die sich die Daten beziehen. So dürfen beispielsweise die für die Durchführung eines Vertrages erforderlichen personenbezogenen Daten verwendet werden, ohne dass der Betroffene eingewilligt hat. Er muss jedoch einwilligen, wenn sie für Werbezwecke verwendet werden sollen.

Nehmen wir als Beispiel den Einsatz von Analysesoftware, etwa Google Analytics, auf Internetseiten. Diese Software wertet das Nutzungsverhalten der Besucher aus und erstellt Nutzungsprofile, womit die Gestaltung der Internetseite für eigene Angebote und fremde Werbeanzeigen optimiert wird. Der Einsatz von Analysesoftware ist mit zahlreichen datenschutzrechtlichen Problemen verbunden, wie bei der Erstellung und Weitergabe von Kundenprofilen. Im Fall von Google Analytics haben die Datenschutzbehörden Kriterien entwickelt, bei deren Einhaltung der Einsatz der Software datenschutzrechtlich zulässig ist.

Anwälte in internationalen Großkanzleien beraten vor allem Unternehmen und Banken im Datenschutzrecht, etwa im Rahmen von Unternehmenskäufen und Fusionen (M&A), bei der Verwendung von Arbeitnehmerdaten und Marketingprojekten. Dabei setzen sie Rechtspositionen auch in Verfahren vor den Datenschutzbeauftragten oder vor den Gerichten bis hin zum Bundesverfassungsgericht durch. Außerdem entwickeln Anwälte zusammen mit dem Mandanten kreative Lösungen, wenn das geplante Vorhaben mit den Vorgaben des Datenschutzes nicht vereinbar ist. Zuweilen schaltet der Mandant den Anwalt auch erst ein, wenn die Aufsichtsbehörden bereits ein Verfahren eingeleitet haben. Dann geht es darum, einen möglichst positiven Ausgang für den Mandanten zu erreichen.

Hier geht’s zu Spezialist 2: Urheberrechtler
Hier geht’s zu Spezialist 3: Reiserechtler

 

Diesen Artikel als PDF herunterladen

 

Lesen Sie weitere Artikel aus dem karriereführer recht 2.2012

Mehr...


Recht 2.0

Neben den „Klassikern“ Promotion und Master of Laws (LL.M.) im Ausland erfreut sich auch der LL.M. an deutschen Hochschulen wachsender Beliebtheit. Mit dem Inlands-LL.M. werden Spezialkenntnisse auf solchen Gebieten des deutschen Rechts erworben, an denen die Juristenausbildung vorbeigeht. Zu den zukunftsträchtigsten dieser Rechtsgebiete zählt das Informationsrecht. Von Marc Menrath

Computertechnologie und Internet haben in den vergangenen 20 Jahren den Alltag vieler Menschen weltweit revolutioniert. Ob soziale Netzwerke, Software, Musiktauschbörsen, Online-Banking oder Internetshopping – die moderne Technik beeinflusst ganze Lebensbereiche. Das geltende Recht steht vor der Aufgabe, mit dieser Entwicklung Schritt zu halten und Lösungen für ständig neue, zuvor unbekannte Herausforderungen zu finden, etwa beim Datenschutz, der Computerkriminalität, der Vertragsgestaltung oder dem Urheberrecht. Das Gebiet, das grob formuliert die rechtliche Würdigung der Informationstechnologie von der Basisinfrastruktur bis hin zur Nutzung erfasst, lässt sich mit dem Oberbegriff Informationsrecht umschreiben.

Ein Jurist, der sich im Informationsrecht fortbilden will, sieht sich mit der Schwierigkeit konfrontiert, zunächst hinsichtlich der technischen Grundlagen auf sicheren Füßen zu stehen. Auch deshalb handelt es sich beim Informationsrecht trotz seines weitläufigen Umfangs um einen eigenen Mikrokosmos, welcher Jurastudenten oder Rechtsreferendaren üblicherweise verschlossen bleibt. In diese Nische kann ein Masterstudiengang im Informationsrecht stoßen, wie ihn die Heinrich- Heine-Universität Düsseldorf anbietet.

Der Masterstudiengang
Der Studiengang Informationsrecht in Düsseldorf ist ein zweisemestriger Weiterbildungsstudiengang, der berufsbegleitend ausgerichtet ist. Neben dem akademischen Grad des Master of Laws erwirbt der Studienteilnehmer mit erfolgreichem Bestreiten des Studienganges auch die theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt Informationstechnologierecht nach der Fachanwaltsordnung.

Der Studiengang unterteilt sich in insgesamt sechs Module, welche jeweils zwei Monate dauern: Im sogenannten interdisziplinären Modul werden zu Beginn technische und rechtliche Grundlagen vermittelt, an die im Fortgang des Studiums angeknüpft wird. Anschließend folgen nacheinander die drei Fachmodule im IT-Recht, Medienrecht und Telekommunikationsrecht. Im Modul IT-Recht dreht sich alles um die Rechtsfragen des Gebrauchs von Informationstechnologie insbesondere im Geschäftsverkehr. So kann Informationstechnologie einerseits dazu genutzt werden, Verträge abzuschließen (etwa per E-Mail oder bei eBay), sie kann aber auch selbst Gegenstand von Verträgen sein (zum Beispiel beim Kauf von Hard- oder Software oder beim Outsourcing von IT). Stärker um die durch Informationstechnologie transportierten Inhalte geht es im Fachmodul Medienrecht. Die Teilnehmer lernen hier unter anderem, wo die Grenzen der Meinungs- und Kunstfreiheit bei Presseäußerungen sowie dem Verbreiten jugendgefährdender oder volksverhetzender Inhalte im Internet liegen, welche Risiken die Nutzung von Internettauschbörsen und Streaming-Portalen birgt und was eigentlich „Skimming“ und „Pharming“ sind. Das Fachmodul Telekommunikationsrecht deckt besonders den Bereich ab, der das Haupttätigkeitsfeld größerer IT-Rechts-Kanzleien bildet – nämlich regulatorische, kartell- und wettbewerbsrechtliche Fragestellungen im Telekommunikationssektor. Rechtsprobleme dieser Art bietet beispielsweise derzeit der Mobilfunkmarkt in Europa, der durch die Etablierung des Smartphones boomt.

Vorlesungen, E-Learning und Fallstudien
Passend zum zukunftsorientierten Rechtsgebiet findet die Vermittlung der Lerninhalte nicht nur auf altbewährte Weise in Vorlesungen statt, sondern auch in Form sogenannter E-Learning-Einheiten oder Fallstudien. Die Studenten haben beim E-Learning die Möglichkeit, am heimischen Computer den Stoff einer Vorlesung auf interaktive Weise zu erlernen. Bei der Fallstudie simulieren die Teilnehmer anhand eines konkreten Falles beispielsweise eine Vertragsverhandlung zweier Parteien mit gegensätzlichen Interessen, worauf sie sich zuvor in zwei Teams vorbereitet haben. Die ersten vier Module enden jeweils mit einer mehrstündigen schriftlichen Prüfung. Im fünften Modul müssen die Studenten an einem Seminar teilnehmen, während das sechste Modul schließlich die Anfertigung der Masterarbeit beinhaltet.

Aufgrund des nicht abnehmenden Interesses an Informationstechnologie und des unentwegten technischen Fortschritts im Bereich Computer, Internet oder Mobilfunk handelt es sich beim Informationsrecht um ein äußerst attraktives Rechtsgebiet für Nachwuchsjuristen. Besonders gute Chancen, ihren Platz in der Welt des Informationsrechts zu finden, haben diejenigen, die sich auch abseits juristischer Pfade im Computer- oder Medienbereich kreativ bewegen, zum Beispiel als Programmierer oder Journalisten. Doch auch für die anderen sieht es gut aus: Die Befragung früherer LL.M.-Absolventen in Düsseldorf ergab ein breites Feld möglicher Tätigkeiten für Informationsrechtler. Gefragt sind sie vor allem in Rechts-, Marken- oder Patentabteilungen von größeren Medien- und Softwareunternehmen, in Branchenverbänden sowie in IT-rechtlich spezialisierten Anwaltskanzleien.

LL.M. Informationsrecht

Den Masterstudiengang Informationsrecht bieten zurzeit nur folgende Universitäten in Deutschland an:
Universität Oldenburg: www.uni-oldenburg.de
Universität Düsseldorf: www.uni-duesseldorf.de

 

Diesen Artikel als PDF herunterladen

 

Lesen Sie weitere Artikel aus dem karriereführer recht 2.2012

Mehr...


Wie wird man eigentlich Notar, Herr Klingler?

Marius Klingler Marius Klingler, 38 Jahre, ist Notarassessor bei der Bundesnotarkammer in Berlin. Der Jurist arbeitete zunächst einige Jahre als Rechtsanwalt in einer Großkanzlei, bevor er sich entschied, Notar zu werden. Als Notariatsverwalter leitete er bereits kommissarisch ein Notariat, dann wurde er an die Bundesnotarkammer abgeordnet. Von Meike Nachtwey

Informationen unter www.bnotk.de
Fachliteratur unter www.deutscher-notarverlag.de

Marius Klingler hat sich bei der Landesjustizverwaltung Nordrhein-Westfalen als Notarassessor beworben. Notarstellen sind begrenzt; deshalb werden nur so viele Notarassessorenstellen ausgeschrieben, wie voraussichtlich ein paar Jahre später Notarstellen frei werden. Daher sind auch die Stellen für Notarassessoren begrenzt. „Die Hürde ist also, zunächst Notarassessor zu werden“, so Marius Klingler. „Ist man das einmal, kann man sehr sicher sein, dass man irgendwann Notar wird.“ In Deutschland gibt es historisch bedingt zwei unterschiedliche Notariatsformen: das hauptberufliche Notariat, auch „Nur-Notariat“ genannt, und das Anwaltsnotariat. Bei der ersten Form ist man ausschließlich Notar, bei der zweiten Form ist man Rechtsanwalt und Notar gleichzeitig. Die Form hängt vom Bundesland beziehungsweise der Region ab: Im Rheinland gibt es zum Beispiel das Nur-Notariat, in Berlin ist man Rechtsanwalt und Notar. In Baden-Württemberg gibt es derzeit noch beide Formen und eine dritte Form, das Amtsnotariat.

Wer Anwaltsnotar werden will, muss mindestens drei Jahre an dem Ort, an dem er Notar werden will, als Rechtsanwalt tätig gewesen sein, und insgesamt mindestens fünf Jahre. Vor allem aber muss er die notarielle Fachprüfung ablegen, die wie ein kleines 3. Staatsexamen ist. Wenn er diese besteht, kann er sich auf freie Notarstellen bewerben und wird dann zusätzlich zu seinem Anwaltsberuf zum Notar ernannt. Im Bereich des hauptberuflichen Notariats wird man hingegen – wie Klingler – erst Notarassessor, also Notaranwärter. Darauf kann man sich nach dem bestandenen 2. Staatsexamen bewerben. Vor der Ernennung zum Notarassessor findet ein Auswahlgespräch mit dem OLGPräsidenten und der Notarkammer statt. „Nur wer dabei für fähig befunden wird, wird zum Notarassessor ernannt“, erläutert Klingler. Anschließend muss der Bewerber in der Regel drei Jahre warten, bis er sich auf freie Notarstellen bewerben kann. In dieser Zeit wird er einem Notar zur praktischen Ausbildung zugewiesen.

Zu den Aufgaben der Notarassessoren gehört es auch, Notare bei Krankheit oder Urlaub zu vertreten – und zwar bezirksweit. „So komme ich innerhalb meines Kammerbezirks viel herum und lerne unterschiedliche Notariate kennen“, erzählt Klingler. Außerdem besuchen die Notarassessoren Fortbildungsveranstaltungen, die nicht nur Fachwissen, sondern auch Soft Skills vermitteln, wie Verhandlungs- und Kommunikationstechniken oder Mediation. „Da die Mandanten einem Notar großes Vertrauen entgegenbringen, sollte er dieses auch ausstrahlen“, meint Marius Klingler. Notar ist kein kämpferischer Beruf wie Anwalt, da er zur Unparteilichkeit verpflichtet ist, deshalb hält Klingler ein ausgleichendes Wesen für vorteilhaft. Darüber hinaus sollte ein Notar geduldig sein und gut erklären können, da er komplexe juristische Sachverhalte ganz unterschiedlichen Menschen darlegen muss. Nicht zuletzt deshalb muss er Menschen und ihre Interessenlagen sehr schnell einschätzen können.

Die Tätigkeitsgebiete eines Notars sind begrenzt: Zu den Hauptaufgaben gehört die Beurkundung von Rechtsgeschäften im Immobilienrecht, im Familien- und Erbrecht und im Gesellschaftsrecht. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Beratung der Beteiligten und auf der Gestaltung der Urkunde sowie der anschließenden Abwicklung des Geschäfts. Er berät die Beteiligten rechtlich sowie unparteiisch und zeigt verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten auf. Dabei wird er in der Regel mit einem Urkundsentwurf beauftragt und nimmt schließlich die Beurkundung vor. Marius Klingler reizt besonders die große Freiheit und Selbstbestimmtheit, die er durch die Zwitterstellung zwischen öffentlichem Amt und Freiberuflerdasein genießt. „Auch die Unparteilichkeit ist für mich attraktiv, da ich nicht wie ein Rechtsanwalt gezwungen bin, eine Sache gegen meine Überzeugung durchzudrücken.“ Persönlich ist für ihn befriedigend, „dass ich mit vielen ganz unterschiedlichen Menschen zu tun habe, die mir in Angelegenheiten, die für sie in der Regel sehr wichtig sind, großes Vertrauen schenken“. Seit zwei Jahren ist Marius Klingler nun in einer sogenannten „Sonderverwendung“: Er ist ausnahmsweise keinem Notar zur Ausbildung zugewiesen, sondern in die Geschäftsführung der Bundesnotarkammer in Berlin abgeordnet. Sie vertritt die deutschen Notare im nationalen und internationalen Bereich, wirkt in Gesetzgebungsverfahren mit und sorgt für die Fortbildung der Notare. Bei der Bundesnotarkammer ist Klingler vor allem für den elektronischen Rechtsverkehr zuständig. „Es ist sehr spannend, an der Zukunft des eigenen Berufsstandes und an Gesetzgebungsverfahren mitzuarbeiten. Die Arbeit eröffnet neue Perspektiven auf den eigenen Beruf. Gerade im elektronischen Rechtsverkehr ist bei der Bundesnotarkammer unheimlich viel in Bewegung; die Notare gelten auf dem Gebiet als Vorreiter. Die Zusammenhänge zwischen technischen, rechtlichen und berufspolitischen Fragen hat man als Jurist normalerweise nicht so auf dem Schirm. Für mich ist das eine Bereicherung. Dennoch oder gerade deshalb freue ich mich noch immer darauf, Notar in meiner rheinischen Heimat zu werden.“

Job-Steckbrief Notar

Ausbildung
Jurastudium, drei Jahre praktische Tätigkeit als Notarassessor

Voraussetzungen
Hervorragende Staatsexamina (mindestens „vollbefriedigend“), Ernennung durch das zuständige OLG, Unparteilichkeit, Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen, Geduld, Kommunikationsfähigkeit, Vertrauen erweckend.

Gehalt
Es gibt eine Gebührenordnung, die nicht verhandelbar ist. Als Notarassessor
bekommt man das Äquivalent zur Einstiegsbesoldung eines
Richters (R1).

Literatur
Kersten/Bühling: Formularbuch und Praxis der Freiwilligen Gerichtsbarkeit. Heymanns Verlag Köln 2010. EAN 978-3452272782. 278 Euro

Dr. Peter Limmer, Christian Hertel, Dr. Norbert Frenz (Hrsg.): Würzburger Notarhandbuch. Heymanns Verlag Köln 2012. EAN 978-3452277008. 198 Euro

 

Diesen Artikel als PDF herunterladen

 

Lesen Sie weitere Artikel aus dem karriereführer recht 2.2012

Mehr...


Interview mit Jürgen Bock

Der Coach

Jürgen Bock hat Jura studiert und als Rechtsanwalt gearbeitet, bevor er als Berater und Business-Coach tätig wurde. Heute hält er Vorträge zu Themen wie Persönlichkeitsentwicklung und ist bei Otto für den Bereich Kulturentwicklung und Corporate Values zuständig. Er ist überzeugt, dass Karriere sich nicht erzwingen lässt, aber fast von selbst läuft, wenn man tut, was man liebt. Das Interview führte Meike Nachtwey.

Interview mit Jürgen Bock als PDF ansehen

Interview mit Jürgen Bock als PDF ansehen

Zur Person Jürgen Bock

Jürgen Bock, 60 Jahre, studierte Jura und arbeitete zunächst bei der Otto Group als Leiter Kunden- und Handelsrecht in der Rechtsabteilung und als Leiter des juristischen Referats, daneben war er als Rechtsanwalt in eigener Kanzlei tätig. 1989 wechselte er als Leiter Personalmarketing in den Personalbereich. Anschließend war er 13 Jahre Leiter der Personalentwicklung. Seit 2005 arbeitet Jürgen Bock als Berater und Businesscoach, er hält Vorträge zu den Themen „Persönlichkeits-Entwicklung“ und „Unternehmenskultur-Entwicklung“ und leitet gleichzeitig den Bereich „Kulturentwicklung und Corporate Values“ der Otto Group.
www.bockaufleben.de

Zum Unternehmen

1949 in Deutschland gegründet, ist die Otto Group heute eine weltweit agierende Handels- und Dienstleistungsgruppe mit rund 53.100 Mitarbeitern. Die Gruppe ist mit 123 wesentlichen Unternehmen in mehr als 20 Ländern Europas, Nord- und Südamerikas und Asiens präsent. Ihre Geschäftstätigkeit erstreckt sich auf die drei Segmente Multichannel-Einzelhandel, Finanzdienstleistungen und Service.

Im Geschäftsjahr 2011/12 erwirtschaftete die Otto Group einen Umsatz von 11,6 Milliarden Euro. Sie ist weltweit größter Online-Händler für Fashion und Lifestyle und weltweit zweitgrößter Online-Händler mit dem Endverbraucher. Kataloggeschäft, E-Commerce und der stationäre Einzelhandel bilden die drei Säulen des Multichannel-Einzelhandels der Otto Group.

Herr Bock, Sie haben Jura studiert und als Anwalt gearbeitet. Was hat Ihnen daran am meisten Spaß gemacht?
Die Logik des Argumentierens und die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Meinungen.

Heute sind Sie Coach und im Bereich Unternehmenskultur tätig. Wieso haben Sie Ihren Beruf geändert?
Irgendwann kam ich an einen Punkt, an dem ich erkannt habe, dass mir die derzeitige Arbeit keine Freude mehr macht, und habe entdeckt, dass ich noch andere Talente in mir habe.

Woher wussten Sie, dass der neue Job der richtige für Sie ist?
Ich hatte das Gefühl, dass ich in dem Beruf richtig bin und meine Talente dort einsetzen kann. Steve Jobs hat mal gesagt: Du musst herausfinden, was du wirklich liebst! Im richtigen Job ist es wie in einer Liebesbeziehung: Wenn ich einfach nur da bin, weil ich nichts Besseres gefunden habe, ist das die falsche Stelle, der falsche Job. Es geht darum, für sich den richtigen Platz zu finden.

Wie entdeckt man seine Talente, um den richtigen Platz zu finden?
Testen und erkennen. Dabei sollte man auf seinen Bauch hören. Und manchmal muss man auch seine Angst überwinden. Oft ist es schwer zu unterscheiden, was man nicht mag und wovor man nur deshalb Angst hat, weil es für einen neu ist. Man muss auch mal bereit sein, aus seiner Komfortzone herauszutreten.

Wie bringen Sie Führungskräfte dazu, ihre Komfortzone zu verlassen?
Im Unternehmen ist es nicht so schwierig, auch wenn die Leute erst einmal komisch gucken, wenn sie singen oder tanzen sollen. Es geht dann einerseits darum, dass ich überzeugt bin von dem, was ich tue, und das Gefühl vermittle: Wir machen das jetzt, und daran gibt es auch keinen Zweifel, und wir fangen jetzt an. Wenn sie dann nach zwei, drei Minuten merken: „Och, geht ja irgendwie“, dann machen sie auch mit. Ab und zu muss ich aber auch Widerstände der Mitarbeiter aushalten können. Andererseits muss die Aufgabe, die ich als Coach den Mitarbeitern stelle, vor allem auch sinnhaftig sein, die Mitarbeiter müssen erkennen, dass die Übung eine Bedeutung für das Thema hat.

Und wenn man seine Komfortzone verlassen hat, findet man den Job, den man liebt?
Um den Job zu finden, den man liebt, sollte man sich selbst und seine Persönlichkeit kennen, mit den eigenen Stärken und Mustern, die einen auch immer wieder behindern, um daran arbeiten zu können. Ich habe drei Lieblingssätze zum Thema Arbeit. Erstens: Arbeit macht Spaß oder krank. Burnout entsteht dadurch, dass ich an der falschen Stelle bin. Wenn ich Spaß habe, läuft‘s wie geschmiert. Zweitens: „You get paid for the bad times in your job.“ Das bedeutet, ich sollte ein hohes Schmerzensgeld für die hoffentlich seltenen Momente in meinem Leben bekommen, in denen das Arbeiten unangenehm ist. Ansonsten sollte es möglichst so sein, dass ich ganz viel Zeit in Themen investiere, die mir Spaß machen. Und drittens halte ich es mit Konfuzius: Wenn du tun kannst, was du gern tust, musst du dein ganzes Leben nicht arbeiten.

Als Coach sind Sie selbst viel unterwegs – wie gelingt Ihnen eine gesunde Work-Life-Balance?
Work-Life-Balance impliziert, dass es einen Unterschied zwischen Arbeit und Leben gibt. Bei mir ist Arbeit und Privatleben ein einheitliches Bild, ich tue gern, was ich tue, und empfinde Arbeit insofern weder als Arbeit noch als unangenehm.

Was raten Sie im Hinblick auf die Work-Life-Balance jungen Anwälten, die oft mehr als die normale 40-Stunden- Woche arbeiten müssen, wenn sie Karriere machen wollen?
Am Anfang einer Karriere muss ich mich voll reinhängen, da steht Arbeit an erster Stelle. Aber irgendwann sollte ich mir eine Strategie zurechtlegen, zum Beispiel mithilfe eines Coaches. Mit ihm sollte ich erarbeiten, wie ich mich besser abgrenzen kann, sodass mein Leben nicht nur aus Arbeit besteht. Gleichzeitig sollte ich immer darauf achten, ob mir die Arbeit noch Spaß macht oder ob schon eine Grenze erreicht ist, an der es mir zu viel wird. Denn müssen muss man nichts, es gibt auch andere Wege, Arbeit und Privatleben miteinander zu verbinden. Ich sollte mich nur auf die Reise begeben, und ich muss genügend Motivation haben, um das Bessere zu finden. Spätestens wenn ich krank werde, sollte ich darüber nachdenken, was ich ändern muss. Aber soweit muss es nicht kommen, es gibt auch schon ein Stadium vor dem Krank- und Ausgebranntsein.

Oft sind Karrierewege in den Kanzleien aber so eng vorgegeben, dass man nicht das Gefühl von Wahlfreiheit hat. Wie nehme ich mein Leben selbst in die Hand?
Zum Regisseur meines Lebens werde ich, indem ich selbst-bewusst bin, das heißt, ich kenne mich und meine Muster, übernehme Verantwortung für mein Denken, Fühlen und Handeln. Ich kann mich auf mich verlassen, weil ich meine Vereinbarungen einhalte, und bin bereit zu lernen, weil ich mich außerhalb der Komfortzone bewege und über meine selbstgesetzten Grenzen hinausgehe. Der Rest ergibt sich daraus allein. Also: Wie ich aufgestellt bin, ist viel wichtiger als das äußere Spiel, ob man mich befördert. Denn nur wenn ich für mich gut aufgestellt bin, kann ich mit allem gut umgehen, was auf mich zukommt. Wenn ich zum Beispiel nicht befördert werde, sollte ich mich fragen, was ich in meinem Auftreten und in meiner Wirkung ändern muss. Karriere kann man nicht erzwingen, sondern man muss sein Bestes geben und abwarten, was daraus wird. Wenn ich der Richtige zur richtigen Zeit für den richtigen Job bin, dann ergeben sich die Dinge. Das muss leicht und einfach gehen. Und wenn es nicht leicht geht, sondern sich Widerstände auftun, muss ich überlegen, warum das so ist und welche Bedeutung diese Widerstände für mich haben.

Haben Sie selbst Niederlagen in Ihrem Job erlebt? Und wenn ja, wie sind Sie damit umgegangen?
Ich wurde auch mal nicht befördert. Das war dann aber keine Niederlage, sondern ich habe erkannt, dass es etwas Besseres für mich gibt. Karriere hat immer etwas mit dem Ego zu tun, weniger mit der inneren Zufriedenheit, sondern mit etwas, das von außen kommt. Innerlich sollte ich mich fragen, ob ich glücklich bin mit dem, was ich tue, ob ich mich hier an dieser Stelle wohlfühle. Eine innere Zufriedenheit ist wichtiger als äußere Titel oder Beförderungen.

 

Mehr Interviews mit prominenten Gesprächspartnern gibt es in der Rubrik Prominente

Lesen Sie weitere Artikel aus dem karriereführer recht 2.2012

Mehr...


„Gesucht: geschickte Taktiker“

Interview mit Dr. Jörg Schauf

Dr. Jörg Schauf, Partner der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg, sieht für auf Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte Absolventen beste Einstiegschancen – zumal, wenn sie zweigleisig fahren.
Das Interview führte André Boße.

Jörg Schauf

Zur Person

Dr. Jörg Schauf, 40 Jahre, hat Rechtswissenschaften in Bielefeld studiert und ist seit 2001 Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht. Seine Promotion folgte 2004, seit 2005 ist er Partner der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg in Bonn, die sich unter anderem auf Steuerstraf- und Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert hat.

Wie hat sich das Arbeiten von Rechtsanwälten im Bereich des Steuer- und Wirtschaftsstrafrechts in der jüngsten Vergangenheit verändert?
Die Gesetzeslage hat sich in den vergangenen Jahren immer weiter verschärft, im Bereich des Steuerstrafrechts zum Beispiel durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz. Die steuerstrafrechtlichen Risiken sind damit gestiegen – und das hat auch den Beratungsbedarf erhöht. Während früher häufig der Steuerrechtler auch die steuerstrafrechtlichen Aspekte mit abdeckte oder der Wirtschaftsstrafrechtler sich auch mit den steuerlichen Fragen beschäftigte, gibt es heute viel mehr Berater, die spezialisiert beide Gebiete direkt miteinander verbinden. Rechtsanwälte fahren hier also zunehmend zweigleisig. Und so ist es für Neueinsteiger in dem Bereich ideal, wenn sie beide Schienen bedienen können oder jedenfalls bereit sind, sich dort einzuarbeiten.

Wie beurteilen Sie generell die Karrierechancen für Jura-Absolventen im Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts? Welche Karrierewege sind derzeit besonders vielversprechend?
Weil der Beratungsbedarf ständig wächst, sind gute junge Juristen hier enorm gefragt. Neben dem klassischen Tätigkeitsfeld des Richters, des Staatsanwaltes oder des Strafverteidigers in Wirtschaftsstrafsachen eröffnen sich auch andere interessante Arbeitsmarktaussichten. Zum Beispiel in der Unternehmensberatung und in Compliance- Abteilungen von Unternehmen.

Mit welchem Know-how punktet man?
Besonders gute Karten hat, wer einschlägige Praktika vorweisen kann und sich schon während der Ausbildung auf die steuer- und wirtschaftsstrafrechtlichen Themen spezialisiert hat. Hilfreich können auch Zusatzqualifikationen wie zum Beispiel der LL.M. im Wirtschaftsstrafrecht sein. Ansonsten sind gute Kenntnisse sowohl im Steuerrecht als auch etwa in den Grundlagen des Bilanz- und Handelsrechts oder des Insolvenzrechts wichtig. Die Beratung in unserem Bereich erfordert außerdem einen hohen Arbeitseinsatz und Kreativität. Oft sind taktisches Geschick und besonderes Einfühlungsvermögen gefragt, weil die Mandate immer auch eine psychologische Komponente haben: Es geht ja nie nur um die wirtschaftlichen Konsequenzen, sondern es sind Menschen persönlich betroffen.

Auf welche psychologischen Faktoren kommt es an, um die Mandanten nicht nur zu vertreten, sondern auch für sie da zu sein?
Wie man einen Geschäftsführer beruhigt, bei dem die Staatsanwaltschaft klingelt, lernen Sie an keiner Uni. Das geht nur über Erfahrungen. Oft geht es dann ja um ganz existenzielle Dinge, etwa wie das Unternehmen weiterlaufen soll, wenn der Kopf ausfällt. Solange es in Deutschland kein Unternehmensstrafrecht gibt, tragen immer Einzelpersonen die Risiken. Es ist schon so, dass Rechtsfragen in solchen Situationen 30 Prozent des Jobs ausmachen, die Psychologie jedoch 70 Prozent. Aber je mehr Fälle man betreut, desto besser findet man sich hinein.

Wenn Erfahrung so wichtig ist: Mit welchen Talenten punkten im Gegenzug junge Kollegen?
Es ist schon richtig, dass die ganz großen Mandate häufig bei den älteren Strafverteidigern landen. Das hat dann eben auch mit Erfahrung und Vertrauen zu tun. Allerdings wächst das Netzwerk jüngerer Kollegen in diesem Bereich. Ich beobachte, dass hier ein echter Generationenwechsel stattfindet.

Im Strafrecht gilt die Unschuldsvermutung. Sehen Sie diese Grundsätze in Gefahr?
Es ist und bleibt Aufgabe des Strafverteidigers, darauf einzuwirken, dass rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt bleiben. Wichtig ist, früh eine aktive Verteidigung des Mandanten anzulegen, um das Verfahren in die richtigen Bahnen zu lenken. Man holt sich hier auch verstärkt Unterstützung etwa durch erfahrene Medienagenturen, die den Prozess dann professionell in der Kommunikation begleiten.

 

Diesen Artikel als PDF herunterladen

 

Lesen Sie weitere Artikel aus dem karriereführer recht 2.2012

Mehr...


Stunde der Experten

Mandanten benötigen exzellente Strafverteidiger, die ohne Wenn und Aber für sie eintreten. Zu ihnen zählen heute immer häufiger Unternehmen, die Beratung beim Thema Compliance oder im Steuerstrafrecht benötigen. Für Strafrechtler mit dem richtigen Schwerpunkt bieten sich somit hervorragende Chancen.
Von André Boße

Rechtsanwalt Sascha Böttner mag es, wenn er auf Veranstaltungen oder bei privaten Anlässen auf seinen Beruf als Strafverteidiger angesprochen wird. Selbst komplizierten und moralischen Fragen stellt sich der in Hamburg niedergelassene promovierte Jurist gerne. Wie er sich denn zum Beispiel fühle, wenn er einen mutmaßlichen Gewaltverbrecher zu verteidigen habe. „Aus diesen Fragen resultieren in der Regel interessante Gespräche, die – wenn es gut läuft – beim Gesprächspartner mit einer anderen Sichtweise auf die strafrechtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts enden“, sagt Böttner, der von der Rechtsanwaltskammer Hamburg zum Fachanwalt für Strafrecht ernannt wurde – eine geschützte Auszeichnung, die Rechtsanwälten verliehen wird, die genügend theoretische und praktische Erfahrungen im Bereich des Strafrechts gesammelt haben.

„Strafrecht bedeutet Leben“
Der Absolvent der Uni Hamburg wird in solchen Gesprächen häufig mit den gängigen Klischees konfrontiert. Eines stimme schon, sagt er: „Man hat es als Anwalt für Strafrecht tatsächlich oft weniger mit komplizierter Rechtsmaterie als vielmehr mit interessanten Sachverhalten, Menschen und Konstellationen zu tun.“ Dadurch, dass man im Strafrecht in zahlreichen Verfahren mit menschlichen Ausnahmesituationen konfrontiert sei, gewinne man „konzentrierte Lebenserfahrung im Zeitraffer“, wie Böttner sagt. Ein anderer Vorbehalt gegen seinen Beruf trifft seiner Meinung nach jedoch überhaupt nicht zu: Nein, als anrüchig würde er den Bereich der Strafverteidigung keinesfalls bezeichnen. Im Gegenteil: „Eine nach den Regeln der Kunst und insbesondere den geltenden Gesetzen erfolgende Strafverteidigung ist eine äußerst ehrbare Tätigkeit.“ Der Hamburger Rechtsanwalt benennt das Strafrecht als das Instrument, an dem sich ein Rechtsstaat messen lassen müsse. „Für die am Strafverfahren unmittelbar beteiligten Juristen bildet sowohl das Strafrecht als auch die Strafprozessordnung mit allen ihren Rechten und Verfahrensformen eine der höchsten Errungenschaften des modernen Rechtsstaats.“

Kein Wunder, dass Böttner keinen Moment zögert, wenn er die Frage beantworten soll, ob er jungen Juristen den Schritt in eine Karriere im Strafrecht empfehlen kann. „Strafrecht bedeutet Leben“, fasst er die vielen interessanten und spannenden Facetten des Rechtsbereichs zusammen. Und, nicht unwichtig für Nachwuchskräfte: Man kann auch davon leben. Zwar sei im Strafrecht der Wettbewerbsdruck gestiegen, da immer mehr Anwälte auf den Markt drängen. Doch Böttner gibt ambitionierten Nachwuchsjuristen mit auf den Weg, dass es immer Möglichkeiten gibt, sich von der Konkurrenz abzuheben. „Strafrecht ist nicht jedermanns Sache“, sagt er. Wer daher als Spitzenjurist schnell gute Erfahrungen sammelt, sei gut im Geschäft.

Zwei Etappenziele zum Erfolg
Doch wie gelingt der Einstieg? Oliver Wallasch betreibt zusammen mit seinem Kollegen Michael Koch die Kanzlei Wallasch & Koch in Frankfurt am Main. Zuletzt gingen einige seiner Fälle durch die Presse: 2009 verteidigte Wallasch einen mutmaßlichen somalischen Piraten, der von einer deutschen Fregatte festgesetzt und dann nach Kenia gebracht wurde – seitdem trägt Wallasch in den Medien die Bezeichnung „Piraten-Anwalt“. Bekannt wurde der gebürtige Bergisch- Gladbacher zudem durch Mandanten wie der Ex-„No-Angels“-Sängerin Nadja Benaissa oder den kanadischen Tierschutzaktivisten Paul Watson, der wegen seiner Proteste gegen die Haijagd vor der Küste Costa Ricas angeklagt ist und dabei prominenten öffentlichen Beistand durch Pamela Anderson erfährt. „Aus meiner Sicht müssen sich Jura-Absolventen von dem Gedanken verabschieden, dass man sich mit einem Schild an der Tür als Rechtsanwalt niederlässt und Strafsachen quasi nebenbei ohne echte Spezialisierung bearbeitet“, sagt Wallasch – und weist auf die zwei wichtigsten Meilensteine in der Laufbahn eines erfolgreichen Strafverteidigers hin: „Der Weg zu einer erfolgreichen Karriere kann meiner Meinung nach nur über die Spezialisierung führen und den Willen, den Fachanwalt für Strafrecht zu erwerben.“

Um dieses Etappenziel zu erreichen, sind besondere Talente und Fähigkeiten gefordert. Fundiertes Fachwissen zum Beispiel, dazu insbesondere Kenntnisse der Strafprozessordnung, weil, so Wallasch, „eine exzellente Verteidigung in der Hauptverhandlung immer auch spontanes Eingreifen des Verteidigers erfordert“. In solchen Situationen gilt es, schnell und geschickt zum Wohle des Mandanten die Möglichkeiten zu nutzen, die die Strafprozessordnung vorsieht. Doch die eigentliche Verhandlung ist nicht alles. Schon weit vorher muss der Strafverteidiger das Talent mitbringen, auf die Menschen, die seinen rechtlichen Beistand benötigen, zuzugehen und ihre Lage zu erkennen. „Die Mandanten, die mit einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren konfrontiert sind, befinden sich allesamt in einer Ausnahmesituation“, sagt Wallasch. Hinzu komme, dass sie sich dem Machtapparat von Polizei, Justiz und – bei prominenten Mandanten – den Medien ausgesetzt fühlen. Für den Strafverteidiger komme es daher darauf an, drei Einflussbereiche in Balance zu halten: Da ist erstens der Strafanspruch des Staates, zweitens die Gewährleistung der Rechte von Beschuldigten und drittens der Anspruch aller Beteiligten, das Verfahren fair zu gestalten. „Dieses Austarieren hat man an der Universität im Laufe des Studiums höchstwahrscheinlich nicht gelernt“, sagt Wallasch. Da hilft nur eins: Lernen in der Praxis – mit dem Problem, dass das Motto „Learning by Doing“ in Strafsachen für den Mandanten erhebliche negative Konsequenzen haben kann.

Gute Aussichten im Compliance
Daher schlägt im Strafrecht die Stunde der topqualifizierten Spezialisten. Für Dr. Ines Kilian, die eine Kanzlei für Strafrecht in Dresden führt, hat vor allem die Ausweitung des Kern- und Nebenstrafrechtes dazu geführt, dass ein Fokus auf bestimmte Bereiche sinnvoller denn je ist. Eine chancenreiche Spezialisierung ist zum Beispiel die Orientierung auf das Wirtschaftsstrafrecht, dessen Bedeutung und Reichweite in den vergangen Jahren deutlich gestiegen ist. Das Führen eines Unternehmens sowie die Teilhabe am Wirtschaftsleben sind heute „strafrechtlich riskanter denn je“, sagt Kilian. Was Unternehmer vor große Herausforderungen stellt, bietet Strafrechtlern neue Karrierewege. „Der Beratungsbedarf von Unternehmen und Banken im Strafrecht steigt“, sagt die Fachanwältin. Auch habe die präventive Compliance-Beratung von Unternehmen in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Kilian: „Bei einer frühzeitigen Spezialisierung auf Strafrecht mit Kenntnissen im Wirtschafts- und Steuerrecht bestehen daher gute Berufsaussichten in den Compliance-Abteilungen von Großunternehmen.“

Nicht zuletzt durch diese Entwicklung hat sich im Markt der Strafverteidigung eine Dreiteilung gefestigt: Da sind zum einen die Allgemeinanwälte, die gelegentlich Strafdelikte bearbeiten. Zweitens die Strafverteidiger, die ohne weitergehende Spezialisierung ausschließlich in Strafsachen tätig sind. In diesen beiden Gruppen ist der Wettbewerb besonders hoch, der Markt dicht. Deutlich mehr Raum bietet sich den Mitgliedern der dritten Gruppe: den Spezialisten, die einen bestimmten Deliktsbereich abdecken und in Bereichen, bei denen andere sich erst noch schlau machen müssen, von ihrer Expertise und ihren Erfahrungen profitieren. Wer hier auf das richtige Thema setzt, hat am Markt besonders gute Chancen. „Daher haben sich vor allen in den Ballungsräumen auf Strafrecht spezialisierte Großkanzleien herausgebildet, deren Schwerpunkt im Unternehmensstrafrecht liegt“, hat Ines Kilian beobachtet, die als Referentin der Deutschen Anwalt Akademie an der juristischen Ausbildung zum Fachanwalt für Strafrecht beteiligt ist.

Neu ist, dass sich die Strafrechtspezialisten in diesen Gebieten nicht mehr als Einzelkämpfer verstehen: „Unerlässlich sind gut funktionierende Netzwerke mit anderen Disziplinen wie Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern“, sagt die Dresdnerin. Um hier kooperieren zu können, müssen Strafverteidiger nicht nur Teamfähigkeit mitbringen, sondern auch ein ökonomisches Know-how . „Viele Strafrechtskanzleien setzen heute bei der Neueinstellung auf Wirtschafts- und Finanzmarktkenntnisse“, so Kilian. Ein Strafverteidiger, der seinen Beruf modern interpretiert, versteht sich also nicht mehr als „Mann für alle Fälle“, wie man ihn in Fernsehserien wie „Liebling Kreuzberg“ erlebte. Erfolg haben heute spezialisierte Experten, die zu kooperieren verstehen.

Was ein Strafverteidiger mitbringen muss

  • Top-Qualifikation in Strafverfahrens- und materiellem Strafrecht
  • Soziale Kompetenz, rhetorisches Geschick, sicheres Auftreten
  • Durchsetzungs- und Einfühlungsvermögen
  • Beharrlichkeit, Konzentrationsfähigkeit, Frustrationstoleranz
  • Talent für Büroorganisation und Aktenführung
  • Fundierte BWL-Kenntnisse
  • Verhandlungssicheres Englisch in Wort und Schrift
  • IT-Kenntnisse zur digitalen Bearbeitung von Akten (PDF mit Adobe Acrobat und dtSearch)

Quelle: Dozenten der Deutschen Anwalt Akademie
www.anwaltakademie.de

Literaturtipps für Strafrechtler

Ob in der Literatur oder im Fernsehen: Es gibt eine Menge fiktiver Stoffe, die gnadenlos an der Realität des Alltags eines Strafrechtlers vorbeizielen. Besser wird es natürlich, wenn ein Strafverteidiger selbst ein Buch schreibt. Ferdinand von Schirach ist seit 1994 im Strafrecht tätig, das Motto seiner Kanzlei stammt von Max Alsberg, einem der wichtigsten Strafverteidiger der Weimarer Republik: Die Aufgabe des Strafverteidigers sei es, „den hochgemuten, voreiligen Griff nach der Wahrheit zu hemmen“. Wie schwer das manchmal ist, zeigt von Schirach in seinen zwei Story-Sammlungen, für die er tatsächliche Fälle literarisch aufbereitet hat. „Verbrechen“ (2009) und „Schuld“ (2010) sind beides: ein literarisches Vergnügen und zugleich ein Praxisseminar.

Verbrechen. Piper 2009, ISBN 978-3 492 05362 4. 17,95 Euro
Schuld. Piper 2010, ISBN 978-3 492 05422 5. 17,95 Euro

 

Diesen Artikel als PDF herunterladen

 

Lesen Sie weitere Artikel aus dem karriereführer recht 2.2012

Mehr...


JURAcon Köln

JURAcon Köln

24. Oktober 2012 | 10 bis 17 Uhr | Köln

Zwischen 10 und 17 Uhr stehen die Partner und Personalverantwortlichen der teilnehmenden Kanzleien und Unternehmen den Besuchern für persönliche Karrieregespräche zur Verfügung.

Umfangreiches Rahmenprogramm
Das Rahmenprogramm der diesjährigen JURAcon bietet neben 30-minütigen Kanzlei- und Unternehmenspräsentationen interessante Vorträge und Workshops rund um das Thema Berufseinstieg und Karriere.

Online um Einzelgespräche bewerben
Mithilfe eines online angelegten Bewerbungsprofils können interessierte Kandidatinnen und Kandidaten ihre Wunscharbeitgeber schon in den Wochen vor der Veranstaltung auf sich aufmerksam machen und sich um feste Gesprächstermine bewerben.

Bewerbungsschluss: 22.Oktober 2012, 09:00 Uhr

Weitere Informationen zu der Veranstaltung, den teilnehmenden Unternehmen und dem Online-Bewerbungsservice finden Sie unter: www.juracon.de Externer Link

Veranstaltungsort:
Wolkenburg
Mauritiussteinweg 59
50676 Köln

Mehr...


Interview mit Marco Peege

„Auktionen sind ein hartes Geschäft“

Marco Peege, Bild von Stock-Müller Fotostudio Freiburg
Marco Peege, 42 Jahre, schloss 1995 sein Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg ab.

Nach seinem Rechtsreferendariat arbeitet er seit 1998 als Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Kunsthandel und Auktionshandel.

Als Auktionator ist der zweifache Familienvater im Auktionshaus der Familie in Freiburg tätig, das von seinem Vater geführt wird.

Sie arbeiten sowohl als Anwalt als auch als Auktionator. Jurist darf sich nur nennen, wer sein Studium abgeschlossen hat. Ist der Beruf des Auktionators eigentlich auch geschützt?
Für den Beruf des Auktionators gibt es keine bestimmte Ausbildung. Um ihn auszuüben, benötigt man eine Versteigerungserlaubnis, die durch die Gewerbebehörde erteilt wird. Auf diese Erlaubnis hat im Prinzip jeder Anspruch, der nicht in gewissem Maß vorbestraft ist und der in geordneten finanziellen Verhältnissen lebt – also nicht in die Privatinsolvenz gegangen ist. Hat man die Versteigerungserlaubnis, kann man sein Auktionsgewerbe anmelden, und schon kann es losgehen.

Nun sind Sie bestellter und vereidigter Kunstversteigerer, was nicht jedermann von sich sagen kann. Wie erreicht man diesen Status?
Nach der Gewerbeordnung werden besonders sachkundige Versteigerer auf Antrag öffentlich bestellt und vereidigt. Diese besondere Sachkunde muss man durch eine fünf Jahre lange Erfahrung als Auktionator sowie durch eine Fach- und Sachkundeprüfung nachweisen.

Und was darf der bestellte und vereidigte Versteigerer, was andere nicht dürfen?
Nur er führt öffentliche Versteigerungen im Rechtssinne durch und darf zum Beispiel Pfandsachen versteigern.

Mit welchen Rechtsbereichen kommt ein Auktionator in Berührung?
Das ist ein sehr weites Feld. Im Zentrum steht sicher das Kaufrecht mit allen Facetten von der Gewährleistung bis zum Fernabsatz. Eine Rolle spielen aber auch das Urheber- und das Steuerrecht sowie Themen wie zum Beispiel Kulturgüterschutz oder die Restitution von Raubkunst.

Die Kunstwerke, die Sie versteigern, sind in der Regel sehr alt. Ist der Bereich des Auktionsrechts dennoch einer, der sich in einem stetigen Wandel befindet?
Im Grunde funktionieren Auktionen sei ewigen Zeiten gleich. Dennoch müssen sie sich aber natürlich an die aktuelle Rechtsentwicklung anpassen. Es gab und gibt zum Beispiel Gesetzesdynamik beim Kulturgüterschutz oder auch im Bereich des internationalen Rechts, vor allem mit Hinblick auf die Gesetzgebung der EU. Entscheidend ist sicher, dass das Auktionsrecht heute nicht mehr regional oder national begrenzt wahrgenommen werden kann: Da der Markt durch die Internetentwicklung praktisch keine Grenzen mehr kennt, werden internationale Fragen immer wichtiger.

Angenommen, ein frisch gebackener Absolvent der Rechtswissenschaften interessiert sich für einen Seiteneinstieg ins Auktionsgeschäft. Welche zusätzlichen Qualitäten muss er sich aneignen? Wie und wo kann man sich in Deutschland weiterbilden?
Jeder, der einsteigen möchte, sollte eines wissen: Das Auktionsgewerbe ist ein hartes Geschäft. Neben Rechtskenntnissen benötigt man vor allem betriebswirtschaftliche Kompetenz. Natürlich sollte man auch von der Materie Ahnung haben – wobei man nicht gleich Kunsthistoriker sein muss, um diesen Beruf auszuüben. Ich beobachte, dass sich bei den größeren Auktionshäusern zum Teil Juristen in der Geschäftsleitung finden; die weltweit renommiertesten Häuser unterhalten eigene Rechtsabteilungen. Der Einstieg funktioniert in vielen Fällen über persönliche Kontakte oder, wie bei mir, über das Elternhaus. Der Rest dann zumeist Learning by Doing.

Wann profitieren Sie als Auktionator ganz direkt von Ihrem breiten juristischen Fachwissen als Anwalt?
Angenommen man hat es mit einer Nachlassverwertung zu tun. Dann ist es natürlich von Vorteil, wenn man über Kenntnisse zum Erbrecht verfügt, weil man dann schon im Vorfeld gewisse Komplikationen durchschaut, die auftreten können.

Auch wenn ein Auktionator kein Kunsthistoriker sein muss: Ein Liebhaber der Kunst sollte er aber schon sein, oder?
Ja. Man merkt schon, dass bei den meisten erfolgreichen Auktionatoren der Beruf auch gleichzeitig Berufung ist.

Welchen Hammerschlag empfinden Sie denn als spannender: Den im Gerichtssaal nach dem Urteil oder den im Auktionshaus nach einer vollzogenen Versteigerung?
Eines vorweg: Ich habe in 14 Jahren Erfahrung als Rechtsanwalt noch keinen einzigen Hammer in einem Gerichtssaal gesehen. Zu Ihrer Frage: Da ein Urteil im Zivilprozess zumeist erst Wochen nach der Verhandlung schriftlich zugestellt wird, ist die Spannung im Gerichtssaal – oder im Richterzimmer, wo meist verhandelt wird – nicht besonders hoch. Da ist eine Auktion schon deutlich spannender.

Verraten Sie uns zum Abschluss das Kunstobjekt, mit dem Sie als Auktionator bislang den höchsten Preis erzielen konnten?
Kurioserweise habe ich den bis dato höchsten Zuschlag bei der Versteigerung eines virtuellen Gutes erzielt: Der Versteigerung einer Internetdomain für 695.000 Euro.

Das Interview führte André Boße.

Mehr...


Juristen in die Politik!

Ein Plädoyer ohne Anklage von André Boße

Kein Beruf abseits der Gerichte und Kanzleien eignet sich für Juristen so hervorragend wie der des Politikers. Und tatsächlich: Von Obama bis Westerwelle – wohin man auch schaut, Advokaten bestimmen die hohe Politik. Wir erklären, warum dem so ist und worauf jeder Jurist unbedingt achten sollte, der vorhat, sein Karriereglück in der Politik zu suchen.

Juristen in die Politik! Beginnen wir mit einem Zitat von Martin Luther: „Der Jurist, der nicht mehr ist als ein Jurist, ist ein arm Ding.“ Also, alles klarmachen zum Aufbruch – zumal es viel zu erreichen gibt außerhalb der Gerichtsmauern. Aber Vorsicht, bitte nichts überstürzen! Sonst endet man wie Lionel Hutz, einer Figur aus der Comicwelt der „Simpsons“, die sich neben ihrer desolaten Arbeit als Rechtsanwalt auch als Immobilienmakler, Babysitter oder Schuster versucht – und regelmäßig vor die Wand brettert. Gehen wir also strategisch vor: Was kann ein Jurist, was andere nicht können? Richtig, Plädoyers halten. Also: Glaubhaft argumentieren, ohne notwendigerweise an das Gesagte zu glauben. Mancherorts wird diese rhetorische Kunst mit der Lügerei gleichgesetzt, aber das ist nur der Neid der Normalsterblichen, die bei jeder Flunkerei eine rote Rübe bekommen. Ein Plädoyer ist keine Lüge, sondern die Interpretation einer Sachlage im Sinne einer Zielverfolgung. Oder volkstümlich gesagt: Man biegt sich eine Sache so lange zurecht, bis man zu Potte kommt.

Und schon sind wir in der Politik. Dort, wo man das Biegen und Brechen einer Sache „Reform“ nennt und der Pott, zu dem man kommen möchte, die Wählerstimme ist. Wer Wahrhaftiges über den Politikberuf erfahren möchte, sollte Max Weber lesen. Ein brillanter Denker, natürlich Jurist und Ende des 19. Jahrhunderts Vater der deutschen Soziologie. In einer Rede über den „Beruf des Politikers“ sagte er: „Die Bedeutung der Advokaten in der okzidentalen Politik seit dem Aufkommen der Parteien ist nichts Zufälliges. Der politische Betrieb durch Parteien bedeutet eben: Interessentenbetrieb. (…) Und eine Sache für Interessenten wirkungsvoll zu führen, ist das Handwerk des geschulten Advokaten.“ Kein Zufall also, dass der Bundestag fast zu einem Viertel aus Juristen zusammengesetzt ist. Dass Genscher und Schröder zugelassene Anwälte sind. Barack Obama, Hillary und Bill Clinton. Aber, nun ja, Silvio Berlusconi und George W. Bush eben nicht. Fragt sich nur, wen Max Weber meinte, als er von den „Interessenten“ sprach. „Das Volk!“, sagt der Politiker. „Die Lobbyisten“, murmelt der kritische Geist. Vorschlag zur Güte: Das wechselt, je nach Wahl-Kalender.

Juristen in die Politik! Betrachtet ein Vertreter des Mittelstands – ein Bäcker oder Schuster – den Lebenslauf eines erfolgreichen Polit-Juristen, wird er stutzen. Nehmen wir Westerwelle: Abitur 1980, 1987 das Erste, 1991 das Zweite Staatsexamen und Zulassung zum Anwalt. 1994 Promotion zum Dr. jur. – und im gleichen Jahr Wahl zum Generalsekretär der FDP, deren Bundesvorsitzender er seit 2001 ist. Unser Bäcker hat es neben seinem Tagewerk gerade mal zum Kassenwart des Kegelclubs gebracht – aber auch nur, weil es sonst keiner machen wollte. Für andere Engagements hat er keine Zeit. Er muss Brötchen backen, denn bliebe der teure neue Ofen kalt, in den er investieren musste, wäre sein Laden schnell pleite. Während der Volksmund auch dem Schuster nahelegt, bei seinem Leisten zu bleiben, ist der Jurist wie geschaffen für den Aufbruch in die Welt der Politik: Ers – tens ist er in seiner Kanzlei abkömmlich, weil dort eben kein neuer Ofen steht, der abbezahlt werden muss. Zweitens ist er durch sein Studium so sehr mit allen rhetorischen Winkelzügen vertraut, dass er nicht in Gefahr schwebt, plötzlich als der dumme August dazustehen.

Wichtig ist: Nicht zu spät zum Sprung ansetzen! Wer sich bereits als Rechtswissenschaftler profiliert hat und sich dann in die Politik einmischt (vielleicht sogar noch mit einer wirklich guten Idee), bekommt Saures – wovon der Jurist und Kurzzeit-CDU Schattenminister Paul Kirchhof ein Lied singen kann. Kaum hatte der sich erdreistet, eine erstaunliche Steuerreform vorzuschlagen, die das System nicht nur vereinfachen sollte sondern sich auch zu rechnen schien, kanzelte ihn der ehemalige Berufskollege Gerhard Schröder als den „wunderbaren Professor aus Heidelberg“ ab – was dann doch nicht mehr ist als eine moderne Version des dummen August.

 

Lesen Sie weitere Artikel aus dem karriereführer recht

Mehr...


Quo vadis Wirtschaftsanwalt?

Nach bestandenem Examen wählen siebzig Prozent aller Referendarinnen und Referendare den Anwaltsberuf. Viele reizt die Spezialisierung zum Wirtschaftsanwalt. Doch ein klarer Ausbildungsweg fehlt bislang.

Der Wirtschaftsanwalt arbeitet auf Gebieten, die meist nicht unternehmensintern und auch nicht von anderen Berufen abgedeckt werden können. Dies sichert ihm die stetige Nachfrage nach einer Leistung, die letztlich nur durch Wettbewerb oder die konjunkturelle Situation beeinflusst werden kann.

Qualifikation zählt

Von einem jungen Wirtschaftsanwalt werden deshalb auch besondere Qualifikationen erwartet. Die – in Zukunft nur modifizierte – Ausbildung zum deutschen Einheitsjuristen ist eine solide Grundlage, aber eben nur das.

Die internationalen Wirtschaftskanzleien erwarten bei einer Bewerbung, dass die Examensergebnisse überdurchschnittlich sind. Verständnis und Überblick für schwierige wirtschaftliche Zusammenhänge sind das zweite wichtige Erfordernis. Grundkenntnisse kaufmännischer Buchführung und Bilanzierung, Grundlagen der Besteuerung von Unternehmen, Einblicke in wettbewerbspolitische Zusammenhänge und ein Verständnis für die Funktionsweise der Finanzmärkte sind unabdingbar. Die internationale Ausrichtung des Berufs macht sehr gute englische Sprachkenntnisse erforderlich. Der Bewerber muss in der Lage sein, komplexe Verhandlungen in Englisch zu führen, dies vor allem auf Video- oder Telefonkonferenzen. Schließlich sind Eigenschaften wie Teamfähigkeit, Sensibilität für Erwartungen von Mandanten und Durchsetzungsvermögen gefragt. Wer diese Qualifikation hat, kann mit einem vergleichsweise hohen Einstiegsgehalt zwischen 70.000 und 80.000 Euro im Jahr rechnen.

Ausbildungsweg konsequent planen

Die Voraussetzungen für diesen Einstieg werden aber nicht durch die traditionelle Ausbildung geschaffen. Nach wie vor wird der junge Wirtschaftsanwalt sich mit eigener Initiative auf die hohen Anforderungen dieser besonderen Sparte des Anwaltsmarktes vorbereiten müssen. Eine institutionalisierte Ausbildung zum Wirtschaftsanwalt gibt es zurzeit bei uns leider nicht. Wer sich für diesen Beruf interessiert, wird schon frühzeitig in seine Sprachausbildung im Ausland investieren. Industriepraktika im Ausland während dieser Zeit geben Einblicke, die später aus Zeitmangel nicht mehr zu erlangen sind. Eine konsequente Ausrichtung auf unternehmensrelevante Rechtsgebiete während des Studiums und das Belegen betriebswirtschaftlicher Lehrveranstaltungen geben zusätzliches Rüstzeug über die rein juristische Ausbildung hinaus. Anwaltliche Tätigkeit oder auch ein Studium im Ausland nach den Examen schafft eine gute Grundlage für das erforderliche Verständnis anderer Arbeitsweisen und Rechtskulturen. Entscheidend für den Bewerbungserfolg ist das „Mehr“ gegenüber dem Durchschnitt der Jungjuristen.

Reform allein genügt nicht

Das Streben junger Juristinnen und Juristen in den Anwaltsberuf ist unverändert stark. Um so wichtiger scheint eine auf zwölf Monate verlängerte Tätigkeit bei einem Anwalt während der praktischen Ausbildung zu sein. Auch die Unterrichtung in Verhandlungstaktik und dem Entwerfen von Verträgen sind unter dem Gesichtspunkt größerer Praxisnähe für die operativen Belange der Berufstätigkeit begrüßenswert. Ob diese Reform allerdings auch die Berufschancen neu examinierter Juristen verbessern wird, darf bezweifelt werden.

 

Der Autor Ulrich von Falkenhayn, 41, studierte Jura in Heidelberg und absolvierte seine Referendarzeit in Mannheim.

Mehr...


Studium des Wirtschaftsrechts – Als Trainee im Elchtest…

…als feste Mitarbeiterin für die Personalentwicklung verantwortlich. Seit drei Jahren arbeitet Sylke Kluck “bei einem großen schwedischen Möbelhaus” – den Weg dorthin bereitete ihr ein Studium des Wirtschaftsrechts.

November 2000: Nach vier Jahren Studium an der Fachhochschule für Wirtschaft und Technik in Berlin, im Studiengang Wirtschaftsrecht und Zeiten, die es wirklich in sich hatten, erhielt ich mein Diplom als Wirtschaftsjuristin.

Recht als Passion

Ich habe mich für diesen Studiengang entschieden weil ich nach meiner Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notariatsgehilfin im juristischen Bereich bleiben wollte.

Aus meiner Sicht ist die Verbindung von betriebswirtschaftlichen Kenntnissen und juristischen Fähigkeiten ein absolutes Plus. Gerade jetzt als Teamleiterin Personalentwicklung bei IKEA ist es tagtäglich notwendig, schnell und begründet zu entscheiden. Dabei ist die Verbindung von Betriebswirtschaft und Recht eine sehr gute Kombination.

Schwerpunkt: Arbeitsrecht

Schon nach den ersten Vorlesungen zum Thema Individualarbeitsrecht wusste ich, dass Arbeitsrecht “mein” Gebiet werden würde. Mein Interesse wurde noch durch ein Praktikum bestärkt, das ich im vierten Semester absolvierte. Hier konnte ich – in der zentralen Personalabteilung eines großen Dienstleistungsunternehmens – meine Kenntnisse auf die Probe stellen: in Verhandlungen mit den Betriebsräten etwa, oder in erstinstanzlichen Prozessen vor Arbeitsgerichten.

Als mir am Ende des Praktikums eine Tätigkeit als Werkstudentin für die Zeit meines Hauptstudiums angeboten wurde, sagte ich ohne zu zögern zu. Die Möglichkeit neben dem Studium noch zwanzig Stunden wöchentlich Theorie und Praxis zu verbinden, hat sich gelohnt.

Auch Verlieren können

Ich war weiterhin beratend für die Niederlassungen des Unternehmens tätig und nahm zusammen mit dem Personalleiter an Gesamtbetriebsratssitzungen teil. Eine der wichtigsten Erfahrungen, aus dieser Zeit: Ich versuche immer möglichst viele Informationen von allen Beteiligten zu bekommen, wenn ich in ein Verfahren gehe und womöglich vor Gericht auftreten soll. Aus Fehlern lernt man: Ich habe einmal wegen fehlender Informationen haushoch verloren. Nachgeben oder mit verlorenen Prozessen umgehen zu können lernt man nicht im Studium.

Noch vor dem Diplom suchte ich nach dem künftigen Arbeitgeber. Auf Berufsmessen hörte ich das erste Mal von der Personalpolitik bei IKEA. Ich kannte das Möbelhaus zu diesem Zeitpunkt zwar als Kundin, nun sah ich im Unternehmen einen potenziellen Arbeitgeber. Ich bewarb mich um eine Stelle als Trainee in der Personalabteilung, führte zwei Gespräche mit zwei Personalchefs und hatte schon die Zusage in der Tasche.

Kein Sprung ins kalte Wasser

Im Traineeprogramm lernte ich zunächst das Unternehmen von der Pike auf kennen. Ich durchlief einige Wochen alle Bereiche und nahm gezielt an Seminaren, z.B. Zeitmanagement und Führungskompetenz, teil. Durch den bundesweiten Einsatz konnte ich von Anfang an mein eigenes Netzwerk aufbauen.

Das Traineeprogramm endete mit einem Einsatz von sechs Monaten in der Personalabteilung von der Hauptniederlassung vn IKEA Deutschland.

Internationales Leiden

Dort wurde mir angeboten, mich auf eine (aufgrund von Mutterschutz und Elternzeit) befristete Stelle bei IKEA Mobility Support im niederländischen Leiden zu bewerben. Ich wurde genommen und fand mich in einem internationeln Team als die erste Deutsche wieder. Dort werden alle Mitarbeiter, die vom Unternehmen international eingesetzt werden, betreut. Die Aufgaben waren vielfältig: Von Problemen mit dem ausländischen Steuerrecht bis zur Wahl der Schule, wenn die Kinder mit umziehen. Bei aller Internationalität wurde ich oft zum Staunen oder zum Lachen gebracht. Die Vorstellungen, die meine kanadische Kollegin vom europäischen Leben hatte zum Beispiel – wobei ihre Eindrücke von den Deutschen im Allgemeinen leider nicht immer sehr schmeichelhaft waren.

Bei der Betreuung der Mitarbeiter aller europäischen Landesorganisationen und der Einkaufsbüros für Nordafrika brauchte ich viel Organisationstalent und Kommunikationsfreude.

Gegen Ende des Jahres oblag mir die Leitung der Vertragsverhandlungen mit unseren schwedischen Umzugsfirmen, auch hier half mir meine Ausbildung sehr.

Teamgeist in Tempelhof

Ein besonderes Ziel war es für mich, an der Entstehung eines neuen Einrichtungshauses mitzuarbeiten. Es gelang in Berlin-Tempelhof:

Ich begann genau am Tag der Grundsteinlegung in der Projektgruppe zu arbeiten. Auf der Agenda stand: Personal-Bedarfsplanung, die Ausarbeitung von Schulungsplänen und Personalrekrutierung.
Sobald die neuen Mitarbeiter bei uns gestartet waren, waren wir für ihre Einarbeitung und Betreuung Mitarbeiter verantwortlich. Ich arbeitete außerdem als Trainerin für Schulungen zum Thema “Vertragsrecht” und “Arbeitsrecht”.

Im Rahmen meiner Tätigkeit als Teamleiterin in Tempelhof bin ich für die Einhaltung aller arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen verantwortlich, das heißt ich bin Ansprechpartner für die Teamleiter der Fachbereiche bei Problemen mit Mitarbeitern und berate sie hinsichtlich der Lösungsmöglichkeiten, die ihnen zur Verfügung stehen.

Um nicht einzurosten war ich im letzten Wintersemester außerdem als Lehrbeauftragte für ein Projekt an der Fachhochschule für Wirtschaft und Technik in Berlin beschäftigt zum Thema “Arbeitsrecht in der Praxis”. Die Studenten kamen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht und interessierten sich hauptsächlich für die Spezialisierung “Personal”. Im Rahmen dieses Projektes versuchte ich meine Erfahrungen aus dem Berufsstart zu berücksichtigen und zu vermitteln: Fachliche Kenntnisse sind wichtig, aber mindestens genauso bedeutend ist Führungs- und Managementkompetenz, das heißt Kenntnisse über Teamentwicklung, Führungsinstrumente und -techniken, Verantwortungsbereitschaft und vor allem auch Durchsetzungsvermögen.

Mehr...


Warum ausgerechnet Steuerrecht?

Wie kommt eine Juristin dazu, sich ausgerechnet mit Steuerrecht zu beschäftigen? Tanja Maria Beck schreibt im karriereführer über die Faszination Steuerrecht und ihren Berufseinstieg bei der internationalen Anwaltssozietät Shearman & Sterlin.

Ich kann nicht behaupten, dass es schon immer mein Traum war, als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Steuerrecht tätig zu werden. Die Juristerei hätte mich zwar schon nach dem Abitur gereizt, aber ich hatte zunächst kein Interesse daran, wieder in einem Klassenzimmer oder Hö-saal zu sitzen und nur vor mich hin zu lernen. Daher beschloss ich, zunächst eine Ausbildung zur Bankkauffrau zu machen. Die wirtschaftlichen Aspekte des Bankgeschäftes haben mich bereits damals in ihren Bann gezogen. Als reine Bankkauffrau ist man jedoch von den eigentlich interessanten Geschäften ausgeschlossen. Um also an diesen Transaktionen mitarbeiten zu können, begann ich nach dem Abschluss meiner Ausbildung mit dem Jurastudium.

„Steuerrecht?“ – „Faszinierend!“

Während des Studiums und den obligatorischen Praktika merkte ich schnell, dass mich Steuerrecht fasziniert. Aufgrund meiner Ausbildung hatte ich einen ersten Eindruck von Buchführung bzw. Bilanzsteuerrecht gewonnen. Daher entschloss ich mich, im ersten Staatsexamen Steuerrecht als Wahlfach anzugeben und besuchte die üblichen Steuerrechtsvorlesungen und
-seminare. Viele Studierende lassen sich leider allein durch den Begriff „Steuern” abschrecken (bei nicht wenigen meiner Kollegen hat sich das bis heute nicht geändert) und besuchen nicht einmal die Standardvorlesungen. Am Steuerrecht kommt jedoch niemand vorbei. Gerade für Juristen hat es mehr zu bieten als die Fähigkeit, lediglich eine Einkommensteuererklärung auszufüllen (obwohl das im späteren Berufsleben natürlich nicht zu verachten ist!).
Steuerrecht sollte auch im zweiten Staatsexamen mein Wahlfach bleiben. So habe ich schon bei der Planung der einzelnen Stationen nach dem ersten Staatsexamen darauf geachtet, soweit möglich, eine breite Palette des Steuerrechts kennen zu lernen, um endlich erste praktische Erfahrungen zu sammeln und damit letztlich eine Entscheidung für das spätere Berufsleben treffen zu können. Während der Anwaltsstation arbeitete ich in einer kleinen Kanzlei, welche mit einem Steuerberater kooperierte, die Wahlstation absolvierte ich bei einem Finanzgericht. Die Erfahrungen, die ich während meiner Ausbildung sammeln konnte, bestärkten mich darin, auch nach dem zweiten Staatsexamen „irgendwie” steuerrechtlich tätig zu werden.

„Dienstschluss 15.30 Uhr?“ – „Nein danke.“

Möglichkeiten hierzu bieten sich reichlich. Zunächst dachte ich daran, eine verwaltungsrechtliche Laufbahn einzuschlagen, das bedeutet, zunächst bei einer Oberfinanzdirektion zu arbeiten, um später an das Finanzgericht zu wechseln. Da kam Shearman & Sterling auf mich zu und bot mir an, in der Steuergruppe in Düsseldorf zu arbeiten. Nun musste ich mich entscheiden. Ein Charakteristikum des Anwaltsberufs ist gerade für Anfänger gewöhnungsbedürftig: die Arbeitszeit. Im Gegensatz zu einem Kollegen, der als Sachbearbeiter bei einem Finanzamt tätig ist, endet meine Arbeitszeit nicht um 15.30 Uhr.

Steuerrecht – ein Querschnittsthema

Die Entscheidung, statt in einer Beamtenlaufbahn als Rechtsanwältin bei einer internationalen Kanzlei zu arbeiten, habe ich trotzdem nicht bereut. Im Rahmen meiner Tätigkeit bin ich hauptsächlich, jedoch nicht ausschließlich, mit steuerrechtlichen Sachverhalten beschäftigt, wobei die Arbeit nicht auf einzelne Steuerrechtsgebiete begrenzt ist. Durch die enge Zusammenarbeit mit den Kollegen aus den Bereichen „Mergers & Acquisitions“ sowie dem „Capital Markets“ habe ich die Möglichkeit, auch in anderen Gebieten zu arbeiten, die häufig einen Auslandsbezug haben. Bei Unternehmenskäufen oder –zusammenschlüssen ist immer auch die steuerliche Seite der Transaktion zu beurteilen. Sofern die vom Mandanten bevorzugte Struktur steuerliche Nachteile aufweist, sind Lösungsalternativen zu entwickeln, welche die vom Mandanten gewünschten Ziele erreichen. Hierbei arbeite ich auch häufig in einem internationalen Team mit den Kollegen aus London, Paris, New York usw. zusammen. Daneben eröffnet die Kanzlei mir die Möglichkeit, in unseren ausländischen Büros tätig zu werden.
Im Gegensatz hierzu hat ein Mitarbeiter der Finanzverwaltung einen feststehenden Sachverhalt zu begutachten. Für Kreativität bleibt dabei nicht viel Raum. Und gerade im Steuerrecht wird kreatives Arbeiten verlangt. In jedem Jahr werden Steuergesetze geändert. Eine Struktur, die in diesem Jahr noch als Steuersparmodell gilt, ist bereits im nächsten Jahr überholt. Daher kann das Steuerrecht weder langweilig noch trocken sein. Es fordert die ständige Fortbildung. Hierbei bieten große Kanzleien einem jungen Anwalt die Möglichkeit, durch die Teilnahme an internen und externen Fortbildungsveranstaltungen seine Kenntnisse ständig zu erweitern.
Für mich wird das in naher Zukunft eine neue Prüfung nach sich ziehen: die zur Steuerberaterin. Obwohl ich in der Steuergruppe der Kanzlei arbeite, ist die Prüfung zur Steuerberaterin nicht zwingend vorgeschrieben. Die Entscheidung, sich auf diese Prüfung vorzubereiten und sie abzulegen, wird jedoch von der Kanzlei begrüßt: Unterstützt wird mein Ent-schluss zum einen finanziell, zum anderen durch die Gewährung von (unbezahltem) Urlaub.

Tanja Maria Beck studierte von 1993 bis 1998 an der Uni Göttingen und arbeitete als Rechtsanwältin im Steuerrecht von Shearman & Sterling in Düsseldorf.

Mehr...


Magister der Rechte (LL.M.)

Magister der Rechte (LL.M.) im Wirtschafts- und Steuerrecht für Juristen und Wirtschaftswissenschaftler

Einleitung

Spätestens nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften stellt sich für jeden Absolventen die Frage, welchen Berufsweg er künftig einschlagen soll. Auch wenn nach einer Studie der Universität Essen immer mehr Juristen Jahr für Jahr auf den Arbeitsmarkt drängen (jährlich ca. 10.000 Juristen), bietet sich für junge Juristen immer noch eine Bandbreite an Möglichkeiten in das Berufsleben einzusteigen. Man kann in Anbetracht dieser Zahlen und der generell schlechten Arbeitsmarktsituation nicht leugnen, dass der Jurist zumindest in seiner eigenen Branche nicht unbedingt die besten Berufsaussichten hat. Der erfolgreiche Abschluss eines LL.M.-Studiums ist eine in der Wirtschaft gern gesehene Zusatzqualifikation, die die Berufschancen erheblich verbessern kann. Er rundet das ohnehin durch das Staatsexamen erlangte juristische Grundwissen in einer fachspezifischen Weise ab.

Ausland oder Inland?

Der erfolgreiche Abschluss eines “Master of Law” an einer Universität im Ausland, insbesondere in den USA, ist begehrt.
In der Tat schulen der Aufenthalt und das Studium im Ausland die Sprachkenntnisse. Insbesondere englische Sprachkenntnisse sind in der heutigen Zeit nicht nur für eine international ausgerichtete Wirtschaftskanzlei, sondern auch für ein Wirtschaftsunternehmen eine unverzichtbare Qualifikation.
Andererseits muss man bedenken, dass gerade im Steuerrecht für einen deutschen Juristen das deutsche Steuerrecht im Vordergrund stehen sollte.

Welche Fachrichtung?

Laut verschiedener Präsentationen im Internet bieten im Inland ca. 30 Universitäten und Fachhochschulen über 45 Studiengänge mit einem Abschluss zum LL.M. an. Darunter finden sich Studiengänge in den Bereichen des Internationalen Rechts, Europarechts, Steuerrechts, Wirtschaftsrechts usw. Die Auswahl der Studiengänge ist mehr als reichlich. Im Grunde genommen kann man sich heutzutage in nahezu allen juristischen und verwandten Gebieten spezialisieren.
Nur wenige Fakultäten bieten einen kombinierten Studiengang im Wirtschafts- und Steuerrecht an. Dazu gehört die juristische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum (RUB). Sie vergibt nach erfolgreichem Abschluss den akademischen Grad des “Magisters der Rechte (LL.M.) in Wirtschafts- und Steuerrecht”.
www.ruhr-uni-bochum.de/wir-steu/ Externer Link

Vorteile des “LL.M. (Wirtschafts- und Steuerrecht)” an der RUB

I. Vorteile des kombinierten Studienganges
Der Weiterbildende Studiengang besteht aus verschiedenen Wahl und Pflichtfächern aus dem Bereich Steuer- und Wirtschaftsrecht. Die Pflichtfächer schaffen die Grundlagen für eine theoretische Ausbildung zum Wirtschafts- und Steuerjuristen. Der Weiterbildungsstudent kann durch eine gezielte Wahl seiner Fächer seinen Schwerpunkt im Steuerrecht, im Wirtschaftsrecht oder in einer Kombination von Steuer- und Wirtschaftsrecht setzen.

  • 1. Aus der Sicht eines Steuerrechtlers: Aus Sicht eines Steuerrechtlers (wie z. B. einer Steuerrechtskanzlei, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerabteilung eines Wirtschaftsunternehmens oder Finanzbehörde) sind die fachspezifischen Kenntnisse im Wirtschaftsrecht von Vorteil. So ist es beispielsweise von erheblicher Bedeutung, dass der Steuerrechtler Kenntnisse im Handels- und Gesellschaftsrecht mitbringt. Die isolierte einkommensteuerrechtliche Beurteilung hilft allein oft nicht weiter. Für das Grundverständnis im Unternehmensteuerrecht ist ebenso erforderlich, das Kapitalgesellschafts- und Konzernrecht zu beherrschen.
    Zu bedenken ist, dass die Steuerrechtsbranche eher einen Mangel an Juristen aufweist, weil viele Steuerberater gelernte Ökonomen oder Betriebswirte sind. In steuerrechtlichen Berufsfeldern bieten sich daher für den Juristen durchaus noch gute Berufschancen. Rechtsanwälte, die zugleich auch im Steuerrecht tätig sind, können sich über Arbeitsmangel nicht beklagen.
  • 2. Aus der Sicht eines Wirtschaftsrechtlers:Aus der Sicht eines Wirtschaftsrechtlers ist es ebenso von Vorteil, einen kombinierten Studiengang im Wirtschafts- und Steuerrecht absolviert zu haben. Abgesehen davon, dass das Steuerrecht eine Zusatzqualifikation für jeden Wirtschaftsrechtler ist, rundet das Fachwissen im Steuerrecht die Kenntnisse eines Wirtschaftsrechtlers im besonderen Maße ab.So ist das Fachwissen des Wirtschaftsrechtlers ohne Kenntnisse im Bereich der doppelten Buchführung, des Bilanzrechts und des Bilanzsteuerrecht nur unvollkommen. Wie soll ein Wirtschaftsrechtler abwägen, ob eine Klage in wirtschaftlicher Hinsicht sinnvoll ist, wenn er nicht die Bilanz des eigenen Unternehmens / Mandanten lesen kann? Ohne Kenntnisse im Steuerrecht ist der Wirtschaftsrechtler auf den Sachverstand eines steuerlichen Beraters angewiesen. Qualifiziert sich ein Wirtschaftsrechtler im Steuerrecht, so kann dies nur von Vorteil sein.

II. Renommierte Dozenten an der juristischen Fakultät der RUB
Ein weiterer Vorteil des LL.M.-Studiengangs sind die zahlreichen renommierten Dozenten, die an diesem Studiengang beteiligt sind. Ein Blick auf die Seite der Homepage des LL.M. Studiums verrät Einzelheiten. An dieser Stelle seien aufgrund der Verfügbarkeit im Internet nur einige Dozenten genannt: Bereits der Lehrstuhl für Steuerrecht, der den Studiengang verwaltet, überzeugt. Inhaber des Lehrstuhls und Initiator des Studienganges ist Herr Prof. Dr. iur. Roman Seer, der die steuerrechtlichen Fächer Allgemeines Steuerrecht, Einkommensteuerrecht, Unternehmensteuerrecht und Umsatzsteuerrecht unterrichtet. Zudem bringt der Lehrstuhl für Steuerrecht Lehrbeauftragte mit, die die steuerrechtlichen Fächer ergänzen, wie etwa Richter am Finanzgericht Düsseldorf Dr. iur. Matthias Loose, Prof. Dr. iur. Heinz-Klaus Kroppen, LL.M. und Privatdozent Dr. iur. Klaus-Dieter Drüen.

III. Studiengebühr
Sicherlich vorteilhaft ist die geringe Höhe der Studiengebühren. Diese beträgt nach der Gebührenordnung 800,- € pro Semester. Vergleicht man die Studiengebühren mit den Gebühren anderer LL.M.-Studiengänge, so stellt man schnell fest, dass der Weiterbildende Studiengang im Wirtschafts- und Steuerrecht zu den günstigeren LL.M.-Studiengängen Deutschlands gehört:
www.jurawelt.com
So kostet etwa der Studiengang im “Master of International Taxation” der Universität Hamburg 9.500,- EUR. Die Spitze der LL.M.-Studiengebühren müsste der Intellectual Property of Law an dem MIPLC in München bilden mit Kosten i. H. v. 23.000,- EUR.

IV. Zulassung
Zum Weiterbildenden Studiengang im Wirtschafts- und Steuerrecht wird nach § 3 der Prüfungsordnung LL.M. zugelassen, wer entweder mindestens das erste juristische Staatsexamen oder ein Universitätsstudium der Wirtschaftswissenschaften erfolgreich abgeschlossen hat.
Nicht nur Juristen, sondern auch Wirtschaftswissenschaftler haben die Möglichkeit an diesem Studiengang teilzunehmen. Zugelassen werden ca. 50 Personen.
Nach § 3 Abs. 4 der Prüfungsordnung LL.M. kann der Prüfungsausschuss auch Bewerber zulassen, die ein juristisches oder wirtschaftswissenschaftliches Studium außerhalb der BRD erfolgreich abgeschlossen haben, das dem deutschen Hochschulstudium der Wirtschaftswissenschaften bzw. Rechtswissenschaften gleichwertig ist. Voraussetzung ist jedoch, dass der Bewerber die deutsche Sprache in Wort und Schrift ausreichend beherrscht.

V. Studienzeit
Nach § 4 Abs. 1 der Prüfungsordnung LL.M. beträgt die Regelstudienzeit zwei Semester. Wer jedoch beabsichtigt, sein Studium zu verlängern, es beispielsweise auf drei oder mehr Semester erweitern möchte, kann sich jedes weitere Semester erneut rückmelden.
Pro Semester werden vier bis fünf Pflichtfächer angeboten. Bewusst legt der Lehrstuhl für Steuerrecht die Pflichtveranstaltungen auf drei Tage in der Woche an, so dass für berufstätige Teilnehmer die Möglichkeit verbleibt, nebenher zu arbeiten. Da der Vorlesungsplan regelmäßig angemessene Zeit vor Beginn des Studiums auf der Homepage des Weiterbildenden Studienganges veröffentlicht wird, können berufstätige Studenten ihre Arbeitszeiten entsprechend einplanen bzw. mit dem Arbeitgeber abstimmen.

Magister der Rechte im Wirtschafts- und Steuerrecht (LL.M.) an der RUB

Seit dem Wintersemester 2001 existiert der Weiterbildende Studiengang im Wirtschafts- und Steuerrecht für Juristen und Wirtschaftswissenschaftler an der juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum. Die Juristische Fakultät verleiht bei erfolgreichem Abschluss den akademischen Grad eines “Magisters der Rechte (Magister Legum, LL.M.) auf den Gebieten des Wirtschafts- und Steuerrechts”.
Der Begriff “LL.M.” kommt ursprünglich aus dem Lateinischen und ist die Abkürzung für “Legum Legale Magister / Magistra” und bedeutet “Magister der Rechte”. In englischsprachigen Ländern ist der akademische Titel als Anhängsel hinter dem Namen üblich. Auch in den USA wird der akademische Grad des “Magisters der Rechte” (Master of Laws – LL.M.) verwendet.

Persönliche Erfahrungsberichte

Davud Karahan: “Ich habe drei Semester in der Zeit von WS 2004 / 2005 bis SS 2006 den LL.M. im Wirtschaftsrecht und Steuerrecht studiert. Inhaltlich waren dies meine drei lehrreichsten Semester, die ich in meinem gesamten juristischen Studium genossen habe.
Die Kombination von Wirtschaftsrecht und Steuerrecht ist so aufeinander abgestimmt, dass sich bereits im Laufe der ersten Semesterwochen der Kreis zu schließen begann. Man wird durch die hohe Anzahl an Semesterwochenstunden so intensiv geschult, dass schon der Besuch der Veranstaltungen ausreicht, um ein solides Grundwissen zu erlangen. Mit etwas Fleiß während des Semesters und gerade zu der Prüfungsphase hin, konnte man dieses Grundwissen ausbauen und mit einer Sicherheit die Prüfungen erfolgreich absolvieren.
Die Absolventen kamen aus allen Himmelsrichtungen, um in Bochum die Vorteile dieses kombinierten Studienganges wahrzunehmen. Man konnte viele Kontakte zu Mitstudenten knüpfen, die alle das gemeinsame Ziel hatten, diesen Studiengang erfolgreich zu beenden. Es haben sich Freundschaften zu Menschen aus ganz Deutschland entwickelt, die ich heute noch gerne pflege.”
Ulrich Schorn: “Zurückblickend betrachtet verging die Studienzeit des Weiterbildenden Studiengangs unheimlich schnell. Dies führe ich einerseits auf die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen des Studiums – über die bereits angesprochenen Wahlfächer – zurück und andererseits darauf, dass wir (die Verfasser) neben dem weiterbildenden Studium noch berufstätig sind.
Für jeden Teilnehmer des Weiterbildenden Studiengangs bestehen so vielfältige Möglichkeiten, unterschiedliche Schwerpunkte für eine Spezialisierung auszuwählen, um zielgerichtet die für einen selbst wichtigen Qualifikationen für den Arbeitsmarkt zu erwerben.
Darüber waren vielerlei zusätzliche Aktivitäten, wie z. B. eine Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften und Übungen zum Steuerrecht sowie einem steuerrechtlichen Seminar, welches dem Grunde nach lediglich für die Regelstudenten angeboten wird, auch für uns möglich. Außerdem bereicherten uns die Dozenten mit außerplanmäßigen Veranstaltungen und Exkursionen sowie Einladungen von erfahrenen Praktikern.”

Zu den Autoren:

Davud Karahan, LL.M. (Wirtschafts- und Steuerrecht) ist Lehrbeauftragter an der FH für Wirtschaftsrecht in Recklinghausen (FH Gelsenkirchen) und unterrichtet Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Zivilprozessrecht. Er kommt aus dem Bankgewerbe und arbeitet derzeit in einer Abteilung für Sicherheit und Betrugsbekämpfung einer Privatkundenbank. Herr Karahan ist zudem Mitautor im Online-Kommentar zum Insolvenzrecht von Haarmeyer/Wutzke/Förster und kommentiert gemeinsam mit Herrn Prof. Dr. jur. Achim Albrecht das Internationale Insolvenzrecht. Er absolvierte den LL.M.-Studiengang während des Rechtsreferendariats.

Rechtsanwalt Ulrich Schorn praktiziert bereits seit 2004 als Anwalt in Berlin mit Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie im Steuer- und Steuerstrafrecht. Berufsbegleitend nimmt er an dem LL.M.-Studiengang der Juristi-schen Fakultät der RUB teil.

Mehr...


Anwälte kehren ihrem Beruf den Rücken

Junge Anwälte steigen immer häufiger aus dem Beruf aus, weil die Perspektiven fehlen oder sie nicht genug verdienen. Nach 15 Prozent im Jahr 2001 gaben im vergangenen Jahr 16 Prozent der 7.900 Berufsanfänger ihre Zulassung zurück.

Im Jahr 2002 gaben 1.147 Anwälte im Alter zwischen 27 bis 39 Jahren ihre Zulassung zurück, im Jahr 2001 waren es 1117.

BRAK: Nettoeinkommen zu niedrig

Bernhard Dombek, der Präsidenten der Anwaltskammer (BRAK), hält diese Entwicklung für nicht verwunderlich: Die Rahmenbedingungen für den Nachwuchs seien wenig attraktiv, da junge Anwälte, die sich selbstständig machten, nur über ein monatliches Nettoeinkommen zwischen 1.500 und 2.000 Euro verfügten.

Berufsanfänger stehen unter Druck

“Wir gehen davon aus, dass der Anwaltsberuf deshalb aufgegeben wird, weil die betroffenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte keinen Erfolg in ihrem Beruf hatten oder in einen anderen für sie attraktiveren Beruf wechselten,” erklärt sich Dombek die Resignation gegenüber dem Anwaltsberuf. Er fügt hinzu, dass die Zahlen in jedem Fall zeigten, dass auf den Berufsanfängern ein erheblicher Druck laste und deshalb berufliche Alternativen gesucht würden.

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) ist die Dachorganisation der Anwaltskammern in Deutschland. Diese Kammern vertreten insgesamt rund 121.000 Rechtsanwälte.

 

Mehr Informationen zum Thema Karriere und Bewerbung! Karriere und Bewerbung

Mehr...


Interview mit Anton Winkler

Der Öffentliche

Oberstaatsanwalt Anton Winkler arbeitet an der Schnittstelle zwischen Justiz und Öffentlichkeit. Er ist Sprecher des Bayerischen Justizministeriums und erzählt im karriereführer-Interview, was ihn an deutschen Kriminalfilmen und Gerichtsshows stört, warum sich die Justiz noch stärker der Öffentlichkeit öffnen muss und wie junge Juristen ein gutes Verhältnis zu den immer wissbegierigeren Medien aufbauen können. Die Fragen stellte André Boße.

Interview mit Anton Winkler als PDF ansehen

Interview mit Anton Winkler als PDF ansehen

Zur Person Anton Winkler

Anton Winkler, Jahrgang 1954, legte 1983 sein zweites Staatsexamen ab und arbeitete zunächst in der Finanzverwaltung. 1987 wechselte er zur Justiz nach München, wo er als Staatsanwalt und als Richter tätig war. Seit 2000 ist er Oberstaatsanwalt, von 2003 und bis zum Sommer 2009 war er zusätzlich Pressesprecher der Staatsanwaltschaft München.

In dieser Funktion war er erster Ansprechpartner für die Medien in vielen aufsehenerregenden Fällen, unter anderen bei den Vorbereitungen für den Prozess gegen den als NS-Verbrecher angeklagten John Demjanjuk, bei den Korruptionsverfahren gegen Siemens und MAN sowie im Prozess um den Erpresser von BMW-Erbin Susanne Klatten. Anton Winkler wechselte Anfang September 2009 ins Bayerische Justizministerium. Dort ist er Sprecher und Leiter des Pressereferats.

Zum Unternehmen

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit Sitz in München ist oberste Dienstbehörde für rund 14.000 Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger, Bewährungs- und Gerichtshelfer, Beamte und Arbeitnehmer sowie für etwa 4500 Beamte und Arbeitnehmer im Justizvollzug.

Die politische Leitung und Verantwortung hat die derzeitige Ministerin Dr. Beate Merk (CSU); seit 30. Oktober 2008 ist sie zusätzlich für den Verbraucherschutz zuständig. Im Ministerium selbst sind derzeit rund 195 Mitarbeiter tätig, darunter rund 75 Beamte des höheren Dienstes. Es ist zuständig für die drei Oberlandesgerichte in München, Nürnberg und Bamberg sowie für 22 Land- und 73 Amtsgerichte.

Herr Winkler, schauen Sie häufig deutsche Kriminalfilme im Fernsehen?
Das kommt schon vor, ja.

Mir fällt auf, dass die Oberstaatsanwälte in diesen Filmen entweder die Ermittlungen behindern oder selber Dreck am Stecken haben. Wie zufrieden sind Sie mit dem Bild Ihrer Zunft in fiktiven Stoffen?
Mir tut es manchmal weh, wie die Justiz in Spielfilmen dargestellt wird. Da ist der Oberstaatsanwalt mal der Verrückte, mal der Rächer, mal ein Wüterich – und das stimmt ganz einfach nicht. Die Staatsanwälte in unserer Justiz sind besonnene Menschen. Selbstverständlich gibt es Fälle, in denen ein Staatsanwalt hart entscheiden und auftreten muss. Denken Sie an Fälle, wenn Ihnen ein sexueller Missbrauchstäter an Kindern gegenübersitzt. Aber der Staatsanwalt, der regelmäßig ausrastet, kommt in der Praxis nicht vor. Übrigens genauso wenig wie der Richter, der kein Interesse an der Arbeit hat.

Vielleicht wird es Zeit für eine Einführung in die Realität der Justiz für Drehbuchautoren.
Nach manchen Filmen spüre ich schon den Impuls, am nächsten Morgen den Kontakt zu suchen, um zu fragen: Liebe Leute, wie kommt ihr eigentlich dazu, die Justiz so total daneben darzustellen? Es kommt aber auch vor, dass Drehbuchautoren bei mir anrufen und mich fragen, was sie bei der Inszenierung einer bestimmten Szene in einem Gericht beachten müssen oder welche Strafen bei einem bestimmten Delikt überhaupt möglich sind. Ich freue mich über solche Anrufe. Aber es zeigt sich schon, dass viele überhaupt nicht wissen, was in Deutschland bei Durchsuchungsmaßnahmen oder im Gerichtssaal wirklich passiert.

Hat denn diese schiefe Darstellung in Filmen Auswirkungen auf das Bild der Öffentlichkeit von der Justiz?
Das kann man feststellen, ja. Nehmen Sie die Gerichtsshows, die mit der Realität überhaupt nichts mehr zu tun haben – außer, dass vorne ein Richter sitzt. Bitter ist, dass sich die Atmosphäre, die in diesen Filmen im Gerichtssaal herrscht, langsam in die Praxis überträgt. Da haben Sie im Zuschauerraum hinten Leute sitzen, die meinen, sie könnten sich wie im Fernsehen lauthals einmischen und ihre Meinung kundtun. Die sind dann tatsächlich verdutzt, wenn sie vom Richter ermahnt werden oder ihnen vielleicht sogar ein Ordnungsgeld angedroht wird.

Ist denn garantiert, dass sich Juristen nicht von diesen Stimmungen beeinflussen lassen?
Das wäre in der Tat problematisch. Aber noch wissen Richter, Staats- und Rechtsanwälte, wie sie ihren Job auszuüben haben.

Sie sagen „noch“. Haben Sie Befürchtungen, dass jüngere Juristen in dieser Hinsicht Probleme bekommen?
Nein, denn jeder, der ein Jurastudium abgeschlossen und in der Referendarzeit in der Praxis gearbeitet hat, weiß, wie es in der Justiz wirklich zugeht. Es kommen keine jungen Leute in den Beruf, die glauben, sie könnten den Fernsehzirkus auch in der Realität veranstalten.

In der Justiz hat sich der Begriff der Litigation-PR etabliert, also einer den Prozess begleitenden Öffentlichkeitsarbeit. Werden Public Relations in der Justiz derzeit über- oder unterschätzt?
Ich glaube, in der Justiz wird noch zu wenig Öffentlichkeitsarbeit betrieben. Mir liegt viel daran, die Justiz transparent zu machen. Früher war es so, dass sich fast ausschließlich die Verteidigung öffentlich geäußert hat. Dabei hat der Rechtsanwalt selbstverständlich für seinen Mandanten gesprochen, wodurch viele Urteile in der Öffentlichkeit als skandalös wahrgenommen wurden. Ich möchte daher, dass auch wir gefragt werden. Dass wir unsere Meinung äußern und dafür geradestehen, warum wir jemanden angeklagt oder ein Verfahren eingestellt haben. In dieser Hinsicht muss sich die Justiz öffnen, um der Öffentlichkeit Rede und Antwort zu stehen. Aber vielleicht noch ein Satz zum Begriff Litigation-PR. Hier wird es bedenklich, weil diese gelegentlich versucht, über die Medienarbeit die Justiz zu beeinflussen. Und das darf nicht passieren. Richter und Schöffen müssen ihre Entscheidungen auch künftig alleine auf Grundlage der Hauptverhandlung finden. So steht es im Gesetz: Nur, was im Gerichtssaal gesprochen wird und stattfindet, kann für die Urteilsfindung als Entscheidungsgrundlage dienen. Was in den Medien gesagt oder geschrieben wird, darf keine Rolle spielen.

Muss ein Richter dann aufhören, bestimmte Zeitungen zu lesen?
Nein, das natürlich nicht. Aber jeder Richter muss die zwei Dinge, Verhandlung und Medien, strikt trennen können. Was den deutschen Richtern auch gelingt.

Sind denn die Rechts- oder Staatsanwälte auf die verstärkt nachgefragten Auftritte in den Medien vorbereitet?
Generell schon, ja. Es kommt natürlich vor, dass ein Kollege von der Justiz oder auch von der Polizei mal Dinge sagt, die wenig glücklich sind. Daher ist es wichtig, stets mit Augenmaß zu kommunizieren. Egal, wie hoch der Druck der Medien auch sein mag.

Haben Sie einen Tipp für junge Juristen, wie es gelingt, dieses Augenmaß zu erhalten?
Sauber und korrekt arbeiten. Seinen Beruf in der Justiz würdig ausüben. Und zwar nach innen wie nach außen. Vor Mikrofonen, im Gerichtssaal, aber auch in den Akten. Denn wer Fehler vermeidet, bietet keine Angriffsfläche. Ich empfehle zudem, die Berichte der Medien tatsächlich auch zu lesen. Nur wenn ich mitbekomme, was Journalisten über eine Verhandlung schreiben, weiß ich, wie bestimmte Medien funktionieren und wie sie berichten. Ob neutral oder Position beziehend, nüchtern oder auf den Skandal zielend. Nur dadurch lerne ich, wie ich mit den Medien umgehen muss, wann ich vorsichtig sein muss und welchen Journalisten ich als vertrauenswürdig einschätzen kann, um ihm auch mal Hintergrundinformationen erzählen zu können. Denn eines ist auch klar: Nur ein Journalist, der korrekte Informationen bekommt, ist in der Lage, objektiv, fair und verständlich über die Justiz zu schreiben. Und solange diese Kriterien erfüllt sind, ist es auch vollkommen in Ordnung, wenn der Beitrag kritisch ausfällt.

 

Mehr Interviews mit prominenten Gesprächspartnern gibt es in der Rubrik Prominente

Mehr...


Interview mit Dr. Gerhard Strate

Keine Rosen für den Staatsanwalt

von Martin Rath

Als Strafverteidiger ist Dr. Gerhard Strate über Hamburg hinaus als streitbarer Anwalt bekannter Mandanten prominent geworden. Mit dem karriereführer sprach er über seine Ansichten und Erfahrungen.

Zur Person Dr. Gerhard Strate

Dr. Gerhard Strate

Die Kanzlei „Strate und Ventzke“ besteht seit 1985, nachdem zuvor Gerhard Strate seit 1979 allein ein Anwaltsbüro betrieben hatte. Die Würde eines Doctor honoris causa wurde Gerhard Strate im November 2003 von der Juristischen Fakultät der Universität Rostock verliehen.

Ich las, dass Sie die Nachricht von der Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs im Fall Monika Weimar in Südafrika erhielten. Haben Sie berufliche Kontakte zu Südafrika?
In Südafrika war ich aufgrund des Auslieferungsverlangens gegen einen Mandanten, der dort eine Heimstatt gefunden hatte. Natürlich kenne ich eine Reihe von Anwälten in Südafrika. Meine beruflichen Kontakte dauern noch an.

Bei Wirtschaftsanwälten wird eine internationale Ausrichtung oft vorausgesetzt, in den Stellenanzeigen der Law Firms heißt es immer wieder, dass bereits der Nachwuchs Erfahrungen im Ausland gesammelt haben soll. Gilt das auch für eine Tätigkeit im Strafrecht?
Ich gehöre zwar zu keiner Law Firm, aber in diesem Punkt haben sie wirklich Recht. Sich mit dem Strafrecht und dem Strafprozessrecht in anderen Ländern zu beschäftigen, vermittelt viele gute Ideen für die eigene Praxis hier zu Lande. Ich habe mich beispielsweise mit der Rechtsprechung des U.S. Supreme Court zu den Beweisverwertungsverboten beschäftigt und darüber zusammen mit meinem Kollegen Klaus Ulrich Ventzke einen Aufsatz veröffentlicht. Das hatte dann bemerkenswerterweise fünf Jahre später auch Auswirkungen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Bis dahin galt eine Verletzung des Paragrafen 136 Strafprozessordnung, der unter anderem vorschreibt, dass dem Beschuldigten bei der ersten Vernehmung eröffnet werden muss, jederzeit einen Anwalt konsultieren zu dürfen, als schlichte Verletzung einer Ordnungsvorschrift, die nicht revisibel ist.

Welche Station Ihres Bildungswegs ist für Ihre heutige Tätigkeit von besonderem Gewicht?
Von 1975 bis 1979 war ich für das Max- Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg tätig. Das hatte zwar nichts mit Strafrecht zu tun, war aber eine ausgezeichnete Schule wissenschaftlichen Denkens und Arbeitens. Das ist wirklich ein tolles Institut – und es verfügt über die eindrucksvollste juristische Bibliothek, die ich jemals gesehen habe.

Der juristische Ausbildungsbetrieb ist als Massenstudium verschrien. Haben Sie dennoch markante Charaktere kennengelernt?
Besonders eindrucksvoll für mich war Karl August Bettermann, Zivilprozessualist und Staatsrechtler, Hochschullehrer in Hamburg. Politisch war er höchst konservativ, jedoch von großem Scharfsinn, und ein glänzender Formulierer.

Gibt es Juristen – tot oder lebendig –, die Sie bewundern?
Ja, Adolf Arndt, den „Kronjuristen“ der SPD in den 1950er- und 1960er-Jahren. Seine Kolumnen in der NJW unter der Überschrift „Umwelt und Recht“ sind auch heute noch lesenswert.

Unter welchen Umständen kann man einem Hochschulabsolventen empfehlen, sich auf das Strafrecht zu spezialisieren?
Ein hohes Maß an Leidensfähigkeit und Durchsetzungswille ist erforderlich. Die eine Eigenschaft braucht man, um das Unrecht, das die Mandanten begangen haben, aber auch das Unrecht, das ihnen die Justiz zufügt, ertragen zu können. Die andere, um sich gegen die Machtansprüche der Strafjustiz, die häufig wenig mit Rechtsanwendung zu tun haben, behaupten zu können.

Wie wahrscheinlich ist es, dass sich Berufsanfänger ausschließlich mit strafrechtlichen Mandaten „ihre Brötchen“ verdienen?
Das geht. Wer ein Mandat gut abwickelt, erhält auch heute noch fünf andere. Empfehlenswert ist es, die Spezialisierung im Strafrecht anfangs noch mit einer anderen zu verbinden, beispielsweise mit dem Ausländerrecht.

Wie gut ist die Bevölkerung mit qualifizierten Strafverteidigern versorgt?
Es trifft natürlich zu, dass im Strafrecht wie auch in anderen Rechtsgebieten mehr Kollegen tätig sind als zu den Zeiten meines Berufsanfangs: Heute sind es drei Mal so viele. Aber ich glaube schon, dass es noch genug zu tun gibt, weil sich ja auch das Strafrecht sehr ausgeweitet hat. Heute wird jeder kleinste Verstoß gegen eine umweltrechtliche Norm mit einer Strafandrohung versehen. Früher hätte man das Problem verwaltungsrechtlich geordnet. Von Anwaltschwemme würde ich nie reden. Ich finde es ganz schlimm, dass eine unserer Standesorganisationen, der Deutsche Anwaltverein, es zur Zeit tut.

Stimmt das Film-Klischee vom überforderten Pflichtverteidiger?
Das trifft partiell zu, aber es hat immer Kollegen gegeben, die ihr Geld damit verdienen, dass sie Kassiber aus dem Knast herausschmuggeln und sich im Übrigen mit Pflichtverteidigungen über Wasser halten. Aber generell: Jeder Kollege, der jung anfängt, beginnt auch mit Pflichtverteidigungen. Das ist absolut nichts Anstößiges, wenn man sie gut macht, kommt man auch an gute Anschlussmandate.

Werden Pflichtverteidiger an die Hand genommen, ähnlich wie bei den „Selbsthilfegruppen“ der Schöffen?
Nicht dass ich wüsste. Es hat früher Listen gegeben – ich weiß nicht, ob das heute noch so gemacht wird –, in die man sich eintragen konnte, wenn man Mandate übernehmen wollte. Es gibt aber sicherlich Vorlieben oder Bekanntschaften aus der Studienzeit, in denen der eine inzwischen Amtsrichter, der andere Rechtsanwalt geworden ist. Dass man sich seiner erinnert, das ist völlig klar. Hier in Hamburg haben wir den anwaltlichen Notdienst, der stark von jungen Kollegen bedient wird – rund um die Uhr. Dadurch ist es vielen Anwälten möglich, sozusagen hautnah und in flagranti an neue Mandate zu kommen. Das wird hier in Hamburg von der Polizei sehr korrekt gehandhabt: Sie weist die Beschuldigten fast immer darauf hin, dass sie die Möglichkeit haben, einen Anwalt zu konsultieren und den anwaltlichen Notdienst anzurufen.

Sind Sie ausschließlich im Strafrecht tätig?
Ja, heutzutage greift das Strafrecht allerdings in viele andere Rechtsgebiete hinein, vor allem ins Gesellschafts-, Steuer- und Umweltrecht. Ein gediegenes Halbwissen in anderen Rechtsgebieten ist die notwendige Begleiterscheinung. Daneben ist auch das Verfassungsrecht ein wichtiges und wiederholtes Betätigungsfeld.

Hätten Sie es sich jemals vorstellen können, Staatsanwalt zu werden?
Nein. Nie. Eher schon Kriminalbeamter.

Wie forensisch ist die Tätigkeit eines Strafverteidigers in den Zeiten des Strafbefehls überhaupt noch?
Ein Strafverteidiger, der nicht forensisch, sondern nur beratend tätig ist, vermag den „worst case“ und dessen Bewältigung selten richtig einschätzen. Ich verkenne allerdings nicht, dass manche Kollegen sich gerne „präventiver“ Beratungstätigkeit rühmen. Wenn Sie nur das tun, dürfte ihre Urteilskraft allerdings schnell Schaden nehmen.

Was verstehen Sie unter „präventiver Beratungstätigkeit“?
Das ist so ein neumodischer Begriff, den ich kürzlich hörte. Gemeint sind Kollegen, die Wert darauf legen, dass sie auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert sind und das entsprechend auf ihre Visitenkarten drucken lassen. Das soll natürlich bedeuten: Verschone uns bitte mit irgendwelchen schwierigen Mord- und Totschlagsverfahren, denn bei Wirtschaftsstrafverfahren kann man einfach mehr verdienen. Diese Einstellung halte ich für gefährlich. Denn auch als Wirtschaftsstrafverteidiger ist man nur dann gut, wenn man das prozessuale Handwerk aus dem Effeff beherrscht – und das lernt man nur in einer ordentlichen Schwurgerichtsverhandlung.

Im Prozess gegen Alexander Falk gehen Sie öffentlich sehr offensiv mit Befangenheitsanträgen um. Sind die Tage vorbei, in denen das im Ruch der Standeswidrigkeit stand?
Die Strafjustiz ist in manchen Fällen so verrannt und ignorant, dass man ihr nicht immer vornehm begegnen kann. Kollegen, die der Konfrontation ausweichen, haben schon verloren, bevor das Urteil gesprochen ist.

Was war das kniffeligste juristische Problem, mit dem Sie zu tun hatten?
Die zweimalige und erfolgreiche Verfassungsbeschwerde für einen fränkischen Bauern, der seiner Bäuerin mit einem gefrorenen Stück Fleisch aus der Tiefkühltruhe auf den Hinterkopf geschlagen haben soll. Die starrsinnige Verweigerung eines Wiederaufnahmeverfahrens durch die Würzburger Justiz musste als Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Willkürverbot präsentiert werden. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass auch in einem Wiederaufnahmeverfahren das Prinzip der Wahrheitsermittlung gilt. Das ist vorher noch nie so gesagt worden, obwohl es eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist. Bis dahin war die Einstellung der Gerichte in Wiederaufnahmeverfahren, dass es im Zweifel gegen den Verurteilten geht.

Sie standen selbst einmal unter Anklage. Möchten Sie erzählen, worum es dabei ging?
Damals war ich Student. Es ging um den Vorwurf des Widerstands gegen die Staatsgewalt und versuchte Gefangenenbefreiung. Das Verfahren wurde schließlich in der vierten Instanz eingestellt. Der Vorwurf trifft allerdings auch heute noch zu.

Was halten Sie von Selbsterfahrungsexperimenten, bei denen sich Juristen zeitweilig freiwillig ins Gefängnis sperren lassen?
Ich finde das Unsinn.

Ein Juraprofessor aus Berlin behauptet, Strafvollzug gleiche dem Versuch, erwachsene Menschen ins Kindergartenalter zurückzuversetzen. Ihr Kommentar?
Er wird sich etwas dabei gedacht haben.

Sie waren in jungen Jahren Mitglied im „Kommunistischen Bund Westdeutschlands“. Bei vielen – inzwischen – etablierten Politikern hat man den Eindruck, dass die alten Netzwerke aus den Zeiten linksradikaler Kleingruppen immer noch funktionieren. Pflegen Sie noch alte Verbindungen?
Nein. Ich wurde aus dieser Gruppierung ausgeschlossen wegen Rechtsopportunismus und „Versöhnlertum“. Danach bin ich eigene Wege gegangen.

Ulrich Wickert beantwortet auf der letzten Seite unseres Heftes die Frage, von welchem Juristen er sich vor dem Jüngsten Gericht verteidigen lassen würde: Heribert Faßbender, Alfred Biolek oder Gerhard Schröder. Was würden Sie ihm raten?
Gerhard Schröder.

Nachgefragt

Stellen Sie sich vor, Sie hätten einen Beruf weit ab von einer juristischen Tätigkeit, welcher wäre das?
Pilot.

Was wollten Sie am Start Ihres Berufslebens?
Stets gute Arbeit leisten.

Was ist Ihr Hauptcharakterzug?
Ungeduld.

Welche Eigenschaften schätzen Sie?
Geduld.

Was ist Ihr größter Vorzug?
Einfälle.

Was dulden Sie auf keinen Fall?
Bigotterie.

Was entschuldigen Sie sofort?
Blechschäden.

Gibt es etwas, was Sie unter allen Umständen auf eine Reise mitnehmen würden?
Zahnbürste.

Wo möchten Sie leben – wenn nicht da, wo Sie jetzt schon sind?
New York.

Wo tanken Sie auf?
Beim Lauftraining.

Was möchten Sie in fünf Jahren tun?
Dasselbe wie jetzt.

Haben Sie ein Motto?
Carpe diem.

 

Mehr Interviews mit prominenten Gesprächspartnern gibt es in der Rubrik Prominente

Mehr...


Interview mit Ingrid Schmidt

Die Unerschrockene

„Unspektakulär und arbeitsintensiv“ nennt Ingrid Schmidt ihren Arbeitstag, der jeden Morgen um 7:30 Uhr beginnt. Auf dem Weg zum Gericht plant sie ihn durch. Für ihre berufliche Zukunft hat die Richterin hingegen seit ihrer Zeit am Sozialgericht keine Pläne gemacht. Dennoch führte ihr Weg gradlinig auf das Präsidentinnenamt des Bundesarbeitsgerichts zu. Auch in dieser Position verwendet sie ihre Gedanken lieber auf das Jetzt. Im karriereführer spricht die oberste Arbeitsrichterin über richterliche Disziplin, die heutige Arbeitswelt und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Fragen stellte Britta Hecker.

Zur Person Ingrid Schmidt

Ingrid Schmidt Ingrid Schmidt wurde am 25. Dezember 1955 in Bürstadt geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Nach dem Zweiten Staatsexamen 1983 arbeitete sie zunächst als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Privat-,Verfahrensrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Frankfurt am Main.

Seit 1985 war sie als Richterin in der Hessischen Sozialgerichtsbarkeit tätig, zuletzt als Richterin am Hessischen Landessozialgericht in Darmstadt. Zwischenzeitlich war Ingrid Schmidt von November 1990 bis 1993 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. 1994 kam sie als Richterin ans Bundesarbeitsgericht, dessen Präsidentin sie seit 2005 ist.

In ihrer Freizeit liest sie alles,war ihr unter die Finger kommt, vor allem Krimis und Biographien. Ein anderes Hobby ist Joggen – wenn es geht, zweimal pro Woche eine Stunde.

Zum Unternehmen

Das Bundesarbeitsgericht ist einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes. Es entscheidet als höchste Instanz Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Die Aufgabe der Rechtsprechung nehmen zehn Senate wahr. Diese setzen sich aus dem Vorsitzenden Richter, zwei weiteren Berufsrichtern und je einem ehrenamtlichen Richter aus den Kreisen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber zusammen.

Beim Bundesarbeitsgericht sind zurzeit 34 Richter tätig, davon zehn Vorsitzende Richter, sowie 118 nichtrichterliche Beschäftigte. Außerdem werden etwa elf wissenschaftliche Mitarbeiter beschäftigt. Nach fünf Präsidenten ist Ingrid Schmidt die erste Frau in diesem Amt.

Bis zur Verlegung nach Erfurt im Jahr 1999 hatte das Bundesarbeitsgericht seinen Sitz in Kassel.

Warum haben Sie sich damals für das Richteramt entschieden?
Ausschlaggebend dürften wohl zwei Dinge gewesen sein: Zum einen hatte ich schon immer einen unabhängigen Kopf und wollte mir im Beruf wenig Vorschriften machen lassen und für meine Entscheidungen und meine Arbeit die Verantwortung selbst übernehmen. Zum zweiten war mir von vorneherein klar, dass ich Familie und Beruf am ehesten mit einer richterlichen Tätigkeit vereinbaren kann.

Was finden Sie gerade am Arbeitsrecht so interessant?
Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsverhältnisse der mehr als 31 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland. Für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist es von ganz erheblicher wirtschaftlicher und sozialer Bedeutung. Hinzu kommt, dass es sich um ein Rechtsgebiet handelt, das vor allem im kollektiven Arbeitsrecht lückenhafte Regelungen und insgesamt eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe aufweist. Allein mit dem Wortlaut des Gesetzes lassen sich die maßgeblichen Rechtsfragen kaum klären; hierfür muss häufig in Systemen und Regelungskonzepten gedacht werden. Nicht zuletzt verlangen die vielfältigen Schnittstellen zwischen dem Kollektiv- und dem Individualrecht nach anspruchsvollen Lösungen. Insgesamt stellt das Arbeitsrecht Anforderungen, die nicht in vielen Rechtsgebieten zu finden sind.

Welche Entscheidung lag Ihnen besonders am Herzen?
Ich habe meine richterliche Laufbahn als Sozialrichterin begonnen. Dort war ich auch für Streitigkeiten auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung zuständig und musste noch erstaunlich oft über die Anerkennung von so genannten Ersatzzeiten befinden, deren Grundlage die Verhältnisse des Zweiten Weltkriegs waren. Betroffen waren einerseits die Verfolgten des NS-Regimes, deren in Akten dokumentierte Schicksale einen nicht losließen. Andererseits waren auch Angehörige der Waffen-SS betroffen, die meinten, wie Soldaten der Wehrmacht Kriegsdienst geleistet und deshalb Ansprüche auf Anerkennung rentenberechtigender Zeiten zu haben. Hier die gebotenen Tatsachenfeststellungen zu treffen und die im Gesetz angelegten Wertungen nachzuvollziehen, verlangte schon ein hohes Maß an richterlicher Disziplin.

Was sagen Sie als zweifache Mutter zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf?
Es reicht nicht nur, über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu reden, es muss auch noch unendlich viel dafür getan werden. Kinder brauchen nun einmal Betreuung. Die muss nicht allein auf die Familie konzentriert sein, sie muss aber verlässlich und vor allem auch kindgerecht sein. Mein Einkommen und das meines Mannes haben es uns ermöglicht, eine sehr zuverlässige und glücklicherweise auch zeitlich flexible Haushälterin für die Betreuung unserer Kinder einzustellen. Das kann nicht jede und jeder finanzieren. Also ist der Staat gefordert. Er hat es in der Hand, durch geeignete, ausreichende und bedarfsgerechte Kinderbetreuungsmöglichkeiten und Ganztagsschulangebote die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern. Das allein genügt aber nicht. Es ist auch ein gesellschaftliches Umdenken gefragt, nicht zuletzt bei Arbeitgebern. Um Karriere zu machen, müsste es nicht notwendig sein, zig Stunden im Büro zu verbringen.Wer konzentriert und strukturiert arbeitet, der schafft sein Pensum früher und besser und hat dann auch Zeit für seine Kinder. Auf manchen Chefetagen muss sich das allerdings erst noch herumsprechen.

Die Arbeitswelt hat sich in den vergangenen Jahren stark verändert.Welche positiven oder negativen Entwicklungen können Sie dabei ausmachen?
In einer weltweit agierenden Exportnation wie der unseren sind Arbeitsbedingungen einem schwindelerregenden Wandel unterworfen; das fordert von den Arbeitnehmern lebenslanges Lernen. Hinzu kommt: Die Arbeit ist aufgrund des Personalabbaus der letzten Jahre in einem Maß verdichtet worden, wie wir es bisher nicht erlebt haben. In Zeiten zunehmender Befristungen sind wir auf dem Weg, die Regel, nach der das unbefristete Arbeitsverhältnis der Normalfall und das befristete die Ausnahme ist, umzukehren. Das bleibt nicht ohne Folgen für unsere Gesellschaft. Familiengründung braucht eben auch die wirtschaftliche Sicherheit, die ein Dauerarbeitsverhältnis vermittelt.

Sie sind die erste Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts. Erfüllt Sie das mit Stolz?
Dieser Umstand erfüllt mich eher mit Ehrfurcht, aber mit Erfurcht bezogen auf das Amt. Ansonsten muss es doch nachdenklich stimmen, dass ich nach Iris Ebeling, der früheren Präsidentin des Bundesfinanzhofs, erst die zweite Frau an der Spitze eines obersten Gerichtshofs des Bundes bin. Und noch mehr Kopfschütteln muss hervorrufen, dass ich nach meiner Ernennung zur Richterin am Bundesarbeitsgericht im Jahre 1994 erst die vierte Richterin in der Geschichte dieses Gerichts war. Mittlerweile sind zwar vier weitere Kolleginnen ernannt worden. Bei einem Richterkollegium von 34 entspricht das einer Quote von circa 14 Prozent. Das ist eindeutig zu wenig.

Welche Eigenschaften machen Sie im Berufsleben so erfolgreich?
Darüber mache ich mir keine Gedanken. Sicher, ich bin kommunikativ, kann gut zuhören, konzentriert und strukturiert arbeiten, bin unerschrocken und habe auch kein schlechtes Judiz. Ob das meinen beruflichen Erfolg ausmacht, kann ich aber nicht sagen, auch deswegen, weil für solche Positionen eine Portion Glück eine Rolle spielt. Gute Juristen gibt es schließlich genug.

Warum ist die Rechtswissenschaft bei den Studenten so beliebt?
Dem Jurastudium traut man zu, es leichter als etwa naturwissenschaftliche Fächer studieren zu können, und mit dem zweiten Staatsexamen aufgrund der zunehmenden Verrechtlichung unserer Gesellschaft bessere Berufschancen als mit anderen geisteswissenschaftlichen Abschlüssen zu haben. Juristisches Wissen ist schließlich heutzutage in allen Lebensbereichen gefragt.

 

Mehr Interviews mit prominenten Gesprächspartnern gibt es in der Rubrik Prominente

Mehr...


Interview mit Christoph Schickhardt

Fälle um Bälle

von Viola Strueder und Anne Thesing

Seine Fälle drehen sie sich um den Lieblingssport der Deutschen. Seine Mandanten: Vereine, Trainer, Spieler. Er hat sich einen Namen gemacht in der Welt des runden Leders, ist dabei aber auf dem Boden geblieben. Freut sich über jeden Fall, der ihn quer durch Deutschland führt. Nach einem Gerichtstermin in Köln kam er uns besuchen und erzählte mit schwäbischem Tonfall von seiner Leidenschaft: dem Fußball.

Zur Person Christoph Schickhardt

Christoph Schickhardt Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit von Christoph Schickhardt sind das Recht des professionellen Sports, Wettbewerbsrecht und Maklerrecht.

Über 600 Verfahren vor dem Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes zählen zum Erfahrungsschatz des 1983 zugelassenen Anwalts. Zunächst absolvierte Christoph Schickhardt eine Ausbildung im Sportjournalismus bei den Stuttgarter Nachrichten. Gleichzeitig studierte er Rechtswissenschaften an der Universität in Tübingen. Der Ludwigsburger spielte selbst Fußball bis zur A-Jugend bei 07 Ludwigsburg und bezeichnet den Sport als seine große Leidenschaft.

Geboren wurde Christoph Schickhardt am 14.03.1955 in Essen. Aufgewachsen ist er jedoch in Ludwigsburg, wo er auch die Schule und die Referendarzeit bei der Stadt, dem Landgericht und der Staatsanwaltschaft absolvierte.

Es ist Samstag. Anpfiff. Die Fußballwelt sitzt im Stadion oder vor dem Fernseher. Und Sie, Herr Schickhardt?
Ich auch. Mir werden alle Fußballspiele direkt auf den Bildschirm übertragen. Da gibt es ja mittlerweile enorme technische Möglichkeiten – Motion, Slow Motion, Super-Slow-Motion, Standbilder und so weiter. Laufende Bilder und Standbilder der einzelnen Spielszenen werden mir heute per Internet direkt auf den Bildschirm übertragen. Schon am Samstag muss ich die Entscheidungen des Schiedsrichters beurteilen – und immer dabei berücksichtigen, dass er seine Entscheidungen in Sekunden fällt. Das Problem ist, dass sich schon in kürzester Zeit Millionen Zuschauer ein Urteil gebildet haben. Und dass alle Beteiligten äußerst nervös sind. Und je näher das Saisonende kommt, so im April, Mai, umso nervöser werden sie.

Was passiert dann in den Tagen nach den Spielen?
Samstag und Sonntag gibt es die ersten Gespräche, Sonntag mache ich den Schriftsatz, bis Montag Morgen um zehn Uhr sind 80 Prozent der Fälle abgeschlossen. Alle Beteiligten arbeiten hoch-professionell und partnerschaftlich zusammen. Jeder weiß was er vom anderen zu halten hat. Das DFB-Sportgericht, der Kontrollausschuss und die Geschäftsstelle sind absolut hochgradig besetzt. Wenn so schnell keine Einigung zustande kommt, findet dann am Donnerstag die mündliche Verhandlung statt. Alle Fälle werden also in der Folgewoche abgeschlossen.

Ein richtiges Wochenende haben Sie also nicht?
Nein, wie jeder andere Anwalt habe auch ich eine Sieben-Tage-Woche. Wer das nicht akzeptiert, sollte sich einen anderen Beruf suchen. Aber die meisten wollen das auch so.

Und wie gestalten Sie Ihre Arbeitstage?
Nun, da ist zum einen die Schreibtischarbeit, die erledige ich in den Morgenstunden. Manchmal fange ich schon um fünf Uhr morgens an, dann habe ich einfach am meisten Ruhe. Tagsüber ist viel zu viel los. Die Verhandlungen finden oft abends statt, Reisen muss ich Tag und Nacht. Selbst im Urlaub bin ich am Ball.

Und wie sieht Ihre Freizeit aus?
Der Job hat immer Vorrang, egal zu welcher Tages- oder Nachtzeit. Es ist wirklich keine Seltenheit, dass mich ein Fußballmanager abends um 23 Uhr anruft. Und das ist sein gutes Recht. Schließlich ruft er an, weil der Druck in diesem Moment da ist, etwas zu regeln. So ist nun mal das Geschäft. Wenn einem das nicht passt, muss man sich einen anderen Job mit “16.00 Uhr-Feierabend-Garantie” suchen.

Das klingt nach einem harten Job.
Ja, aber das ist ein Beruf, den Sie nur mit Haut und Haaren machen können. Wenn Sie mit angezogener Handbremse arbeiten, merken die Mandanten das sofort.

Aber Ihnen gefällt Ihre Arbeit?
Ja, der Anwaltsberuf ist wirklich der Schönste, den es gibt, weil es der Unabhängigste ist. Ich habe keinen Chef, kann mir die Mandanten weitgehend aussuchen und kann jedem das sagen, was ich für richtig halte.
Außerdem bringt der Beruf immer etwas Neues. Ich lerne ungeheuer interessante Menschen aus den verschiedensten Lebensbereichen kennen, die ich sonst nie kennen gelernt hätte und von denen ich viel erfahre und lerne. Viele von ihnen – Vereine, Trainer, Spieler – halten mir seit 20 Jahren die Treue.

Fußball ist ein Sport, der von den Medien lebt. Welche Rolle spielen für Sie die Medien?
Eine sehr große. Viele meiner Prozesse werden im Grunde in den Medien entschieden. Der Erstschlag muss sitzen, und der muss auch medienmäßig professionell begleitet werden. Deshalb macht die Medienarbeit auch einen großen Teil meiner Tätigkeit aus: Kontakte knüpfen, Presseerklärungen vorbereiten, Gespräche mit Journalisten führen, und, und, und. Auch in diesem Bereich ist Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit das größte Kapital.

Gefällt es Ihnen, einen Beruf von öffentlichem Interesse zu haben?
Das hängt davon ab, wie die Fälle laufen (lacht). Natürlich ist das Ganze auch mit einem hohen Risiko verbunden. Wenn Sie einen gravierenden Fehler machen, sind Sie weg vom Fenster und können schnell als Trottel dastehen. In anderen Anwaltsberufen ist das anders – die Fälle eines Scheidungsanwalts stehen zum Beispiel nicht gleich in der Bildzeitung.
Aber insgesamt ist es auf jeden Fall interessanter, in einem Bereich tätig zu sein, der die Öffentlichkeit interessiert.

Fast wären Sie ja selbst Sportjournalist geworden…
Ja, während des Jurastudiums habe ich eine Ausbildung bei den Stuttgarter Nachrichten gemacht. Das war eine sehr gute Ausbildung, die mich sehr geprägt hat. Das “pralle Leben”, sozusagen. Ich habe das Rüstzeug für einen harten Job erhalten. Noch heute hat der Sportjournalismus für mich einen ungeheuren Reiz. Zu den Kollegen von damals bestehen noch heute viele Verbindungen.

Aber Sie haben sich dann doch fürs Sportrecht entschieden.
Erst einmal habe ich mich nach der Ausbildung nur für den Anwaltsberuf entschieden. Mit dem Sport hatte ich damals innerlich schon abgeschlossen. Als ich Anwalt war, kamen aber immer wieder und immer mehr alte Bekannte und neue Mandanten aus dem Sport zu mir, und so nahm das Ganze seine Anfänge.

Damit waren Sie wieder bei “Ihrem Lieblingsthema”?
Ja, die persönliche Leidenschaft für den Fußball ist einfach da und muss auch da sein. In diesem Beruf müssen Sie denken wie einer aus dem Fußballgeschäft. Sie müssen die Sprache der Fußballer sprechen. Rechtlich ist das Ganze gar nicht so besonders schwierig. Wichtig ist, dass ei hier tätiger Anwalt die rechtlichen und wirtschaftlichen “Pferdefüße” erkennt.

Wie viele Clubs der Bundesliga vertreten Sie?
Zirka zehn Bundesligavereine – mit jeweils unterschiedlicher Intensität. Manche Vereine übertragen mir alle Rechtssachen, andere beauftragen mich nur in größeren und wichtigeren Streitigkeiten mit Öffentlichkeitswirkung, für andere wiederum bin ich nur bei Platzverweisen zuständig. Und Borussia Dortmund war leider immer mein Gegner. Das Geschäft hat auch sehr viel mit Emotionalität zu tun. Sie müssen sich mit breitem Rücken vor die Mandanten stellen, da werden leider auch die Gegner immer mehr.

Geraten Sie nicht in Interessenskonflikte, wenn Sie mehrere Vereine gleichzeitig vertreten?
Nein, bei Fällen, die zwei meiner Mandanten betreffen, halte ich mich ganz raus. Dies wird auch so akzeptiert.

Welcher Fall hat Sie bisher am meisten Nerven gekostet?
Das sind die Prozesse um die Lizenzen der Vereine. Denn da geht es um alles oder nichts, Verlieren oder Gewinnen. Ohne Lizenz ist ein Fußballverein nichts. Das sind schon nervenaufreibende Fälle, die einen wochenlang ausgiebig beschäftigen. Aber das Schöne daran ist, dass auch solche Kämpfe in ein paar Wochen rum sind. Das ist ja beim Fußball was Besonderes. Die Fälle werden sehr aufgebauscht, sind dann aber auch relativ schnell wieder erledigt. Auch wenn der Streit noch so groß ist, sind alle Beteiligten an einer raschen Einigung interessiert. Schließlich muss man auch in Zukunft wieder zusammenarbeiten und sich in die Augen schauen können. Im Fußball-Geschäft brauchen alle Beteiligten gleichzeitig ein hohes Maß an Engagement, Behauptungswillen, Durchsetzungskraft, aber auch Konsens- und Gesprächsfähigkeit.

Welches war bisher Ihr größtes Erfolgserlebnis?
Das kann ich nicht sagen, häufig sind das kleine Sachen, die niemand erfährt. Große Erfolge waren für mich die Lizenzerhaltungen für Hertha BSC, Wolfsburg, Kaiserslautern und Frankfurt. Aber die anderen Erfolge sind im stillen Kämmerlein passiert.

Und wie sieht es aus mit den Niederlagen, hatten Sie auch die?
Dauernd. Ein Anwalt, der sagt, er hat nur Erfolg, der lügt oder er hat nur uninteressante Fälle. Bittere Niederlagen bleiben einem nicht erspart. Jeder Arbeitstag ist mit Erfolgen und Misserfolgen ausgefüllt.

Welche Voraussetzungen sollte ein Sportrechtler mitbringen, um Erfolg zu haben?
Für einen Sportrechtler und für alle Juristen ist aus meiner Sicht ein Prädikatsexamen eine unbedingte Voraussetzung. Da kann in einem Lebenslauf stehen, was will – Doktor, halbes Jahr Amerika, oder was auch immer: Wenn Sie kein Prädikatsexamen haben, schließen die Leute in der Regel bei jeder Bewerbung oder Beurteilung die Akte. Für Jura-Studenten ist deshalb der – schwierige – Kampf ums Prädikat von besonderer Bedeutung.

Halten Sie das für berechtigt?
Ja. Weil das juristische Examen außerordentlich gerecht ist. Es ist streng objektiviert, der Zufall ist durch die zwei Examen und durch die Vielzahl der einzelnen Klausuren weitgehend ausgeschlossen. Gute juristische Kenntnisse kommen für mich in einem Prädikatsexamen zum Ausdruck.
Klar, auch Nebenqualifikationen sind wichtig. Aber ein Student, der meint, er schafft kein Prädikatsexamen, der sollte sich lieber rechtzeitig etwas anderes suchen. Das ist so. Auch ich achte bei den Bewerbungen, die ich bekomme, immer als erstes auf das eine: Wie ist das Examen?

Was ist darüber hinaus wichtig?
Sozialkompetenz. Sie müssen mit den Leuten reden können, Verhandlungsgeschick haben. Auch im größten Streit müssen Sie immer den Gesprächsfaden aufrechterhalten, um später vielleicht doch noch zu einer Einigung zu kommen. Ich erlebe bei Gericht immer wieder, dass Anwälte sprachlos sind. Der eine sagt “Ich will das” und der andere “Das mache ich nicht” – und dann ist Schluss. Je schlechter ein Anwalt ist, umso “betonierter” und unflexibler präsentiert er seine Position. Das geht aber zu Lasten des Mandanten, auch wenn diese das manchmal erst später erkennen.
Das Weitere ist absolute Verlässlichkeit. Alle meine Verhandlungspartner wissen, dass mein Wort gilt – auch im schlimmsten Streit. Was ich zusage wird auch umgesetzt. Dadurch bekommt mein Wort natürlich auch mehr Gewicht. Ein Anwalt, der bei seinen Mandanten kein Gewicht hat, wird auch vom Gegner nicht Ernst genommen.
Und schließlich kann kein Anwalt ohne eine ausgeprägte Persönlichkeit erfolgreich sein. Der Mandant “kauft” auch ein Stück Lebenserfahrung. Das ist im Übrigen häufig auch der wichtigste Unterschied im Vergleich zu angestellten Juristen.

Wie sind denn die Chancen für junge Juristen, in dieses Rechtsgebiet einzusteigen?
Wer bereit ist, diesen Knochenjob zu machen und einen langen dornigen Weg zu gehen, der hat heute aus meiner Sicht große und intakte Chancen. Das hängt auch mit unserer so genannten Freizeitgesellschaft zusammen. Freizeitbeschäftigungen, und damit auch Sport, gewinnen immer mehr Relevanz. Für Anwälte erschließt sich dadurch ein großes Betätigungsfeld. Denken Sie nur daran, wie viele Tennisclubs wegen Lärmbelästigung einen Nachbarschaftsprozess führen. Oder denken Sie an das Vereinsrecht – zum Beispiel an die Rechten und Pflichten im Verein. Jeder Golfclub braucht heute einen Hausanwalt. Der Freizeitbereich und der Sport nehmen immer mehr Raum ein. Und die Menschen sind immer mehr bereit ihre angeblichen Rechte auch durchsetzen. Für engagierte Anwälte mit langem Atem ist der Sport – professionell und in der Freizeit – ein lohnendes Betätigungsfeld.

Spielen Sie selbst Fußball?
Ja, ich bin begeisterter Fußballer. Fußball ist von Kindesbeinen an meine Leidenschaft. Bis zur A-Jugend bin ich gekommen. Allerdings spiele ich nicht gut. Für eine Profi-Karriere bin ich nie in Frage gekommen. Natürlich verliert man durch den Blick hinter die Kulissen manchmal auch den Enthusiasmus, insbesondere wenn man erfährt, dass es häufig nur ums Geschäft und ums Geld geht. Wenn Sie sich ein Fußballspiel rein privat angucken: Können Sie dann abschalten und Ihren Beruf außen vor lassen?
Na ja, das ist ähnlich wie mit dem Wettbewerbsrecht, das ich früher gemacht habe. Wenn ein Lastwagen mit Werbung auf der Autobahn vor mir herfuhr habe ich mich immer wieder bei der Überlegung erwischt, ob die Werbung zulässig ist.
Natürlich stumpft man etwas ab. Aber wenn es um befreundete Personen geht, wie Trainer, die zum Beispiel auf der Kippe stehen, oder wenn einer meiner Vereine um den Abstieg kämpft, dann ist das für mich immer noch hoch emotional. Der Mandant muss in einer schwierigen Situation das totale Engagement des Anwalts spüren.

Haben Sie einen Lieblingsverein?
Ja, aber den nenne ich nicht (lacht). Oft hängt das aber auch von den Personen ab, mit denen ich befreundet bin. Vereine für sich sind ja nur Hüllen. Die Emotion entsteht durch die persönlichen Beziehungen und Bindungen zu den dort anwesenden Personen. Es ist wie überall. Gute Präsidenten, Chefs und Unternehmensführer schaffen für ihren “Betrieb” Emotionen. Und meine Arbeit ist einfach von engsten persönlichen Vertrauensverhältnissen geprägt. Vertrauen genießen und rechtfertigen – das ist das schönste an diesem Beruf.

 

Mehr Interviews mit prominenten Gesprächspartnern gibt es in der Rubrik Prominente

Mehr...


Interview mit Barbara Salesch

Maschendrahtzaun oder Knallerbsenstrauch

von Gabriele Roeder

Bis vor einigen Jahren waren es solche oder ähnliche zivilrechtliche Fälle, die sie löste. Heute trifft sie an fünf Tagen in der Woche in öffentlichen Gerichtsverhandlungen strafrechtliche Entscheidungen auf SAT.1 und hat schon 500 Sendungen hinter sich – Richterin Barbara Salesch. Und ihre Sendung ist ein echter Hit.
___________________________________________________________________________________

Über 500 Mal hat Barbara Salesch inzwischen auf dem Richtersessel vor dem deutschen TV-Publikum Platz genommen. Ihre Fernsehkarriere begann 1999 mit dem Schiedsgericht Barbara Salesch auf Sat1.
___________________________________________________________________________________

Welchen Berufswunsch hatten Sie mit 15?
Jede Woche einen anderen. Aber Jura war nicht dabei.

Was war Ihre Motivation, Richterin zu werden?
Mein Berufswunsch war immer Rechtsanwältin, weil ich unbedingt selbstständig sein wollte. Aber dann bin ich in meiner letzten Referendarstation beim OLG Hamburg auf einen Richter gestoßen, der juristisch super und zugleich witzig, chaotisch und ungemein menschlich war und der mir mein bis dahin gepflegtes Vorurteil gegenüber Staatsbediensteten gründlichst genommen hat. Da habe ich mich spontan umentschieden, damals blauäugig, denn ich wusste keinesfalls, wie mein Examen ausgeht und ob die mich überhaupt als Richterin wollen. Ich habe es nie bereut, vor allem, weil man sich alle Seiten anhören kann, ohne die Interessen einer Partei vertreten zu müssen.

Was zeichnet Ihrer Meinung nach eine gute Richterin aus?
Wichtig ist zum Beispiel Geduld und dass man sich so ausdrücken kann, dass man mit jedem ins Gespräch kommt. Zuhören können ist genauso wichtig und generell, dass die Parteien einen verstehen, ohne einen juristisch vorgebildeten Übersetzter zu benötigen. Einer meiner Ausbilder hat zudem immer gesagt, ein guter Strafrechtler hat die Pingeligkeit eines Oberbuchhalters und die Phantasie einer Puffmutter (was immer er damit gemeint hat…)

Was sehen Sie als Ihren bisher größten persönlichen und/oder beruflichen Erfolg?
Das weiß ich wirklich nicht, aber bestimmt nicht die Quoten.

Was sind Ihre persönlichen Stärken und Schwächen?
Zum Beispiel Geduld im Beruf und Ungeduld im Privaten

Wie kamen Sie zum Fernsehen?
„Beim Biertrinken“. Die damalige Präsidentin des Landgerichts Hamburg hat mich bei einem Betriebsfest darauf angesprochen, dass das Fernsehen für eine (damals) Schiedsgerichtssendung eine Richterin sucht und ob sie dafür meinen Namen weitergeben kann. Sie fände das gut. Und nach einigem Geschiebe – „… was soll ich mit Fernsehen, ich hab’ gar keinen, und was soll ich mit Zivilrecht, ich mag lieber Strafrecht, ich bekomm’ kein Wort raus, wenn eine Kamera läuft …“ – bin ich dann doch zu einem Casting nach Köln gefahren und habe in meiner Art eine Verhandlung gemacht. Und dann wollten sie mich dort unbedingt haben.

Wie erklären Sie sich den Erfolg der Sendung?
Am einfachsten gesagt, weil sie gut ist. Es ist wohl die Mischung aus Unterhaltung, Spannung, Abwechselung und Information, und das Ganze eingebettet in einen festen Rahmen.

Was war ihr ungewöhnlichster Fall als Fernsehrichterin?
Weiß ich nie. Heute der, morgen der…

Was machen Sie, wenn Sie gerade nicht als Fernsehrichterin auftreten?
Am liebsten wäre ich in einem Atelier und würde an Plastiken arbeiten, aber meistens schlaf ich nur aus, fünf Stunden Fernsehen wöchentlich bedeuten eine immense Vorbereitung.

Ihr Lebensmotto?
Braucht man eins?

 

Mehr Interviews mit prominenten Gesprächspartnern gibt es in der Rubrik Prominente

Mehr...


Interview mit Stefan Rizor

Der Anglophile

Erfahrungen im Ausland, Flexibilität im Denken und sehr gute Englischkenntnisse sind seiner Meinung nach wichtige Voraussetzungen für die Karriere. Gute Examensnoten zwar auch, aber Stefan Rizor interessiert mehr der Mensch dahinter. Dem karriereführer verriet er, was sonst noch einen guten Juristen ausmacht. Das Interview führte Meike Nachtwey.

Zur Person Stefan Rizor

Stefan Rizor Stefan Rizor ist Partner und Managing Partner Deutschland bei Osborne Clarke. Der gebürtige Hannoveraner studierte in Würzburg und an der McGill University (Montreal, Kanada), wo er seinen LL.M. erwarb. Seit 1990 Rechtsanwalt, seit 1994 Partner in der überörtlichen Sozietät Graf von Westphalen Fritze & Modest, und ab 2001 bei Osborne Clarke, spezialisierte sich Stefan Rizor schnell auf grenzüberschreitende Unternehmenstransaktionen und -streitigkeiten.

Der Jurist ist zudem Leiter des Immobilienrechts- Teams und Experte für die Recycling- Industrie. Seit mehr als einem Jahrzehnt vertritt er die Interessen des „Grünen Punktes“ (Duales System Deutschland). Die Intensivierung des Handels und gegenseitigen Verständnisses zwischen Nordamerika, insbesondere Kanada, und Deutschland bildet einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit.

Zum Unternehmen

Osborne Clarke wurde 1748 im englischen Bristol gegründet. 1987 eröffnete Osborne Clarke ein Büro in London, 1998 im Thames Valley und 2000 im kalifornischen Silicon Valley, wodurch die Firma die erste pan-europäische Kanzlei wurde, die in der amerikanischen Technologiehochburg vertreten ist. In Deutschland hat Osborne Clarke Büros in Köln und München. Sie ist eine fullservice Anwaltskanzlei. Internationalität und moderne Technologien bilden einen Schwerpunkt. Die Nachwuchsförderung liegt der Firma traditionell besonders am Herzen.

Erinnern Sie sich noch an Ihr erstes Bewerbungsgespräch nach dem Studium?
Nach Studium, Referendariat und Master führte mich meine erste berufliche Bewerbung nach London zu Clifford Chance. Der dortige Partner erläuterte mir, nach welchen Kriterien Clifford Chance – jedenfalls damals – Kandidaten suchte. Neben überdurchschnittlichen Examina wurden Kandidaten mit „personality“ gesucht. Neugierig fragte ich, nach welchen Kriterien sich denn „personality“ bemesse. Mein Gesprächspartner erklärte mir dies an einem Vergleich: Er stelle sich vor, wie Mandanten wohl auf einem gemeinsamen Flug von London nach Sydney reagieren würden, den sie mit dem jungen Anwalt verbringen müssten. Könne der junge Anwalt nur über den Fall sprechen, steige der Mandant spätestens in Abu Dhabi aus. Auch mir kommt es heute darauf an, den Kandidaten kennen zu lernen. Dass er ein guter Jurist ist, sieht man meist schon an den Unterlagen.

Aber gute Examina sind immer noch wichtig?
Der gute Anwalt bemisst sich nicht allein an der Qualität der Examina. Wir stellen häufig Kandidaten ein, bevor sie das Zweite Examen absolviert haben. Wer sich bei uns in Studium und Referendariat bereits bewährt, dessen Qualitäten kennen wir. Des Stempels durch einen Prüfer, der den Kandidaten eine Stunde an einem Tag getestet hat, bedarf es dann nicht mehr. Die Erfahrung lehrt: Mit dem Arbeitsvertrag bei Osborne Clarke in der Tasche gehen die meisten Kandidaten entspannter in die Prüfungen, was dann in aller Regel zu guten Ergebnissen führt.

Was sollte denn ein guter Anwalt noch mitbringen, um von Ihnen eingestellt zu werden?
Er sollte eine vielseitige Persönlichkeit mitbringen und er sollte neugierig sein. Mandanten spüren sehr genau, ob Anwälte sich für sie und ihre Tätigkeit interessieren. Wer ein Unternehmen und seine Produkte oder Dienstleistungen versteht, ist im Vorteil. Auch hilft es, die längerfristigen Vorstellungen von Mandanten zu erkennen. Es macht einen Unterschied, ob der Unternehmer beabsichtigt, das Unternehmen kurz- oder mittelfristig zu veräußern oder das Unternehmen an die nächste Generation in der Familie zu übertragen. Dazu muss die Bereitschaft kommen, über juristische Fragen nachzudenken, die Neuland sind. Der Gesetzgeber hängt dem technischen Fortschritt stets hinterher. Der junge Anwalt braucht Courage und muss teamfähig sein. Junge Anwälte unterschätzen häufig zu Beginn ihrer Laufbahn den Druck der Verantwortung. Man muss in der Lage sein, in Projekten Teams zu führen, sich aber auch selbst zurücknehmen zu können.

Sie sind Partner in einer Kanzlei, die sich auf die Fahne geschrieben hat, anders zu sein als alle anderen Kanzleien. Ein Dienstleistungsunternehmen, das Wert legt auf Teamarbeit und Work- Life-Balance: Wie wichtig sollte die Karriere im Leben sein?
Die Arbeit nimmt im Leben jedes Menschen eine zentrale Bedeutung ein. Dazu gehört aber auch eine kritische Prüfung: Bin ich bereit, Verantwortung zu übernehmen? Wie groß ist mein Ehrgeiz? Was möchte ich erreichen? Was bin ich bereit, dafür einzusetzen? Glück und Zufriedenheit im Privaten, mit Freunden und Familie, Zeit, seine Hobbys zu genießen, werden sich nur dann einstellen, wenn man auch beruflich das erreicht hat, was man sich vorgenommen hat. Deswegen kann ich jungen Menschen immer nur empfehlen, von Anfang an auf eine möglichst erstklassige Ausbildung zu achten.

Und was muss ein Hochschulabsolvent heute tun, um Karriere zu machen?
Wer in einer Wirtschaftskanzlei Karriere machen möchte, muss Englisch in Wort und Schrift beherrschen. Zudem sind die bei Auslandsaufenthalten gesammelten Erfahrungen unverzichtbar: Der Hochschulabsolvent hat sich in ungewohnten Konstellationen neu bewiesen und Herausforderungen gemeistert. Deswegen kann ich jungen Juristen immer nur empfehlen, die heimatliche Scholle zu verlassen. Nutzen Sie die Semesterferien, um Zusatzqualifikationen zu gewinnen, denn diese machen Sie später unterscheidbar. Man sollte auch stärker seine Interessen verfolgen, statt bestimmten Moden nachzugehen. Völker- und Europarechtler, an der Uni häufig belächelt, finden sich später häufig in führenden Positionen, weil sie lernen, auf nationales Recht aus einer internationalen Perspektive zu blicken und Prinzipien hinter den Normen zu erkennen und in Rechtsgrundsätze zu verwandeln. Wer ein hohes technisches Verständnis hat, wird – unabhängig von jedem Zeitgeist – immer genug Arbeit im Technologieoder Patentbereich finden. Es hilft, Bereiche zu wählen, die einen persönlich interessieren. Dann fällt auch intensive Arbeit nicht schwer, denn in dieser Umgebung wird man sich wohl fühlen und nachher auch unter den Spezialisten sein berufliches Zuhause finden.

Was ist, wenn es nicht so gut läuft mit der Karriere? Wie sollte man mit Rückschlägen umgehen?
Rückschläge sind wichtig. Sie sind unvermeidlich, denn es wird nicht immer alles gelingen. Über Siege freut man sich, aus Rückschlägen lernt man. Deshalb sollte man Rückschläge akzeptieren. Wer beispielsweise im Ersten Examen kein Vollbefriedigend oder besser erzielt, wird nicht in Harvard weiterstudieren können, aber das Studium an anderen Universitäten, an denen auf hohem Niveau Auslandserfahrung und Sprachkenntnisse erworben werden können, bleibt möglich.

Ihr Karrieretipp für unsere Leser?
Die wichtigste Empfehlung für Ihre Leser: Seien Sie mutig, stellen Sie sich neuen Herausforderungen. Meine wichtigste Aufgabe gerade bei Studenten oder Referendaren besteht darin, ihnen Mut zu machen, damit sie sich dort bewerben, wofür sie brennen. Verlassen Sie altbekannte Bahnen. Und: Ausländische Studenten investieren in der Regel auch wirtschaftlich in ihr Studium. Viel zu häufig machen deutsche Juristen die Entscheidung, ob sie ins Ausland gehen, von der Vergabe von Stipendien abhängig. Dabei ist der Kredit, den man für eine erstklassige Ausbildung aufnimmt, schnell zurückgezahlt. Keine Investition erzielt eine höhere Dividende als die eigene Ausbildung.

 

Mehr Interviews mit prominenten Gesprächspartnern gibt es in der Rubrik Prominente

Mehr...


Interview mit Dr. Matthias Prinz

Im Rampenlicht

von Martin Rath

Man sieht nur die im Licht – ob sie wollen oder nicht? Ob es um ungefragt geschossene Fotos von Prinzessin Caroline geht oder um frei erfundene Interviews – in Aufsehen erregenden Prozessen gegen die Yellowpress vertritt Matthias Prinz viele prominente Mandanten.

Zur Person Dr. Matthias Prinz

Dr. Matthias Prinz
Professor Dr. Matthias Prinz war nach dem ersten Staatsexamen wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Hamburg. Er studierte anschließend an der Harvard Law School und erwarb dort 1983 den Master-Titel (LL.M.). Seit 1984, nach dem Bar Exam, ist er in New York als Anwalt zugelassen. 1985 folgte die Promotion bei Hein Kötz, die Zulassung als Rechtsanwalt in Hamburg und die Gründung seiner Kanzlei, gemeinsam mit Sabine Neidhardt. Zur Kanzlei Prinz Neidhardt Engelschall zählen heute acht Anwältinnen und Anwälte mit Sitz in Hamburg und Berlin.

Herr Prinz, Sie sind der wahrscheinlich bekannteste Medienanwalt Deutschlands, viele Ihrer Mandanten stehen im Rampenlicht. Wo aber findet man den Anwalt Matthias Prinz öfter: Am Journalistenstammtisch oder auf dem Opernball?
Nun, auf dem Wiener Opernball war ich noch nie. In die Oper gehe ich aber trotzdem. Meine Mandanten kann ich beim Opernball wie am Stammtisch treffen. Theoretisch. Eher finden Sie mich aber vor Gericht. Und natürlich in meiner Kanzlei.

Welche Stationen Ihres Bildungsweges waren für Ihre heutige Tätigkeit von besonderem Gewicht?
Große Bedeutung hatte für mich meine Assistenzzeit bei Hein Kötz, der damals Professor an der Universität Hamburg war – der Spezialist für Rechtsvergleichung, für internationales Zivilrecht und Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht. In dieser Zeit habe ich mich bereits mit der economic analysis of law – der so genannten Ökonomischen Analyse des Rechts – befasst. Sehr prägend war das Studium an der Harvard Law School …

… heute ist es fast eine Mode, einen amerikanischen „Master“ zu erwerben …
… für mich war der „Titel“ weniger wichtig. Was ich in Harvard lernen konnte, war mir wichtiger: Die Art, wie amerikanische Juristen im Case Law Probleme lösen. Das ist schon etwas anderes, als die deutsche Methode, sich auf den Wortlaut des Gesetzes zu fixieren und die Frage zu stellen, welche Absichten die Väter des BGB im Jahr 1895 hatten. Und Harvard bot auch die Möglichkeit, den geistigen Horizont zu erweitern: Rechtsanthropologie, economic analysis – es gab viele Erkenntnisse, die im deutschen Hörsaal nicht geboten wurden.

Hat sich – Ihrer Meinung nach – das sozialwissenschaftliche Angebot in der Juristenausbildung hier zu Lande inzwischen verbessert?
Eher nicht. Aber meine Kenntnisse im klassischen internationalen Recht, Steuerrecht und so weiter habe ich in Hamburg erworben.

Was würden Sie einem Berufsanfänger raten, der heute ins Medienrecht einsteigen möchte?
Das ist eine schwierige Frage. Gewiss, das Rechtsgebiet ist klein, schick und natürlich gibt es inzwischen viel Literatur zum Thema. Aber die Beschäftigungsmöglichkeiten sind sehr begrenzt – auf die Rechtsabteilungen der großen Medienunternehmen und eine kleine Zahl spezialisierter Kanzleien.

Wie sehr legt man sich als Berufsanfänger bei der Wahl seines Arbeitgebers fest? Heißt es: Einmal Verlagsanwalt, immer Verlagsanwalt – einmal Anwalt von „Medienopfern“, immer Anwalt von „Medienopfern“? Für immer und ausschließlich?
Nein, das sicher nicht. Wie in allen anderen Rechtsgebieten wechseln Anwälte natürlich im Lauf der Zeit gelegentlich die Seiten. Aber das kann die Glaubwürdigkeit, vor allem auch bei Gericht, gefährden. Beispielsweise (lacht): Heute vor Gericht darum zu kämpfen, dass die Veröffentlichung von Intimfotos für rechtswidrig erklärt wird, sich morgen dafür einzusetzen, dass die Publikation o.k. sei – das dürfte der Glaubwürdigkeit eines Anwalts kaum gut tun.

Sie haben sich mit Ihrer Kanzlei eindeutig positioniert?
Ja, wir vertreten im Presserecht ausschließlich die Betroffenen. Wer, wie wir, eine Reihe von Grundsatzurteilen bis zum Bundesgerichtshof oder vor dem Bundesverfassungsgericht erstreitet, der muss mit ganzem Herzen dabei sein. Diese Entscheidung – die von Ihnen so genannten „Medienopfer“ zu betreuen – wurde auch nicht zuletzt von unserem Partner Manfred Engelschall beeinflusst, der vor seinem Eintritt in unsere Kanzlei 40 Jahre als Richter tätig war: Ein moralisch hoch integrer Jurist, der unter anderem seine Erfahrungen als Vorsitzender des Beschwerdeausschusses des deutschen Presserats bei uns eingebracht hat.

Sie haben für Ihre Mandanten Schadensersatzbeträge wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen erstritten, die ohne Beispiel waren z. B. 100.000 € im Verfahren Lafontaine gegen Sixt. Worum ging es dabei?
Nachdem Lafontaine als Finanzminister zurückgetreten war, ließ Sixt eine Anzeige drucken mit Fotos aller Kabinettsmitglieder: Lafontaines Foto war durchgestrichen, der Werbespruch des Autoverleihers lautete: Wir haben auch Wagen für Mitarbeiter in der Probezeit.

Mich hat es immer fasziniert, dass es Tabellen gibt, die darüber Auskunft geben, wie hoch der Schadensersatz zum Beispiel bei Verletzung oder Verlust eines Auges oder Beines ist. Gibt es solche Tabellen auch für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten?
Versuche dazu, solche Tabellen einzuführen, gibt es. Aber in medienrechtlichen Prozessen sind die Gerichte im Allgemeinen mutiger.

Inwiefern mutiger?
Nun, die Tabellen für Körperschäden sind für Unfallopfer oft ein zusätzliches Unglück: Viele Gerichte orientieren sich an den Beträgen, die in den Tabellen aufgelistet sind. Diese Tabellen berücksichtigen aber beispielsweise die Inflationsentwicklung nicht genügend. Sobald ein Gericht signalisiert, dass es den tabellarischen Betrag für nicht ausreichend hält, suchen die Anwälte der Haftpflichtversicherer schnell die Einigung mit dem Unfallopfer, um ein Urteil zu vermeiden – auch damit kein höherer Wert in die Schadenstabellen einfließt. So werden dauerhaft zu geringe Beträge fortgeschrieben. Gegen ähnliche Entwicklungen beim Schadensersatz wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts würden wir uns entschieden zur Wehr setzen.

Stehen Sie der Mediation, außergerichtlicher Schlichtung, deshalb in Ihrer Praxis skeptisch gegenüber?
Nein, durchaus nicht. Unfallopfer oder „Medienopfer“ sind oft „one shooter“ – wie der US-Rechtsanthropologe Marc Galanter sie nennt. Menschen also, die ohne juristische Erfahrung vor Gericht so genannten „repeat players“ begegnen: den Anwälten hoch qualifizierter Rechtsabteilungen mit Spezialkenntnissen, Prozesserfahrung und erheblich höheren Erfolgsaussichten. Unsere Kanzlei ist auch ein „repeat player“ – aber im Dienst der eigentlich schwächeren Seite. Bei über 800 Verfahren, die wir jährlich betreuen – viele davon ohne medienrechtlichen Bezug – spielen außergerichtliche Lösungen durchaus eine Rolle. Wir haben dabei aber die entsprechende Verhandlungsmacht.

Es heißt, in Süddeutschland würden Steuerdelikte milde, Körperverletzungen hart bestraft – in Norddeutschland sei es umgekehrt. Gibt es im Medienrecht ähnliche regionale Unterschiede?
Regionale Unterschiede gibt es, aber kein Nord-Süd-Gefälle. Es sind eher Nuancen von Gericht zu Gericht: Bei dem einen wird die Eilbedürftigkeit einer presserechtlichen Gegendarstellung nur zehn Tage nach dem Druck anerkannt, bei dem anderen noch nach zwei Wochen. Das Medienrecht ist im wesentlichen Landesrecht, das zwar weitgehend gleichförmig geregelt ist, sich aber in den Details unterscheidet: Genügt es, eine Gegendarstellung per Fax zu versenden – oder muss es ein Original per Brief sein? In dieser Hinsicht sind die örtlichen Unterschiede ein Minenfeld, in dem man auch stolpern kann…

Böse Zungen behaupten, dass der gemeine Feld-Wald-und-Wiesenanwalt von zwei Dingen lebt: von Verkehrssündern und von streitsüchtigen Lehrern mit Rechtsschutzversicherung. Wovon lebt Ihre Kanzlei?
Durchaus nicht allein vom Medienrecht. Meine Kollegin Sabine Neidhardt, Mitgründerin der Kanzlei, arbeitet im Familien- und Erbrecht. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Arbeitsrecht. Und wir kooperieren mit Fachleuten in anderen Rechtsmaterien, denen wir unsere Expertise im Verfahrensrecht zur Verfügung stellen. Neben dieser so genannten Litigation betreuen wir Unternehmen, sowie ihre Mitarbeiter, Organe und Eigentümer bei Konflikten mit der einschlägig interessierten Presse: Börse Online, Wirtschaftswoche etc. – das Medieninteresse an Wirtschaftsunternehmen ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Die Fälle der „klingenden Namen“, Messner, Kahn, der Prinzessin von Hannover oder der Königin von Schweden, machen höchstens 30 bis 40 Prozent unserer Arbeit aus. Mit Medienrecht muss das übrigens nicht unbedingt zu tun haben. Natürlich „machen“ wir auch die Scheidung, wenn der prominente Mandant schon weiß, dass sie durch die Presse gehen wird. Er kennt uns schließlich schon. Und ein Fußballmanager will auch dann arbeitsrechtlich beraten werden, wenn seine Vertragsverhandlungen einmal nicht durch die Presse geistern.

Wie steht es um die medienrechtliche Betreuung der „Hausfrau von nebenan“, deren Privatleben durch die Yellowpress gezerrt wird?
Mein Eindruck ist, dass sich die Boulevardpresse zurzeit vor allem für die Prominenten interessiert. Wie gerät ein Normalbürger in die Zeitung? Als Verbrecher, Opfer, Beteiligter an einem spektakulären Unfall, wenn er von Ebola befallen ist oder auf den Philippinen entführt wurde. Wenn es in solchen Fällen um Grundsatzfragen geht, arbeiten wir auch mit der Opferschutz-Organisation „Weißer Ring“ zusammen. Sonst produziert die Boulevardpresse eher Schlagzeilen wie „Jürgen Drews’ Hintern geliftet“, „Rainhard Fendrichs von Ehefrau gehörnt“ – oder umgekehrt (lacht. Holt die aktuelle Bild-Zeitung). „Bild“ titelt heute „Stich – Millionenschlacht um Baby“. Erst viele Seiten später ein Artikel mit Fotos von sechs Kindern, die zu Mördern geworden sein sollen. So kommt der Normalbürger in die Boulevardpresse.

Wie findet eigentlich der europäische Hochadel den Weg in Ihre Kanzlei?
Auf Empfehlung anderer Mandanten.

Gibt es „Standesprobleme“, wenn in Ihrer Kanzlei Adel und Bürger aufeinandertreffen?
Inwiefern?

Die FAZ hat es einmal geschafft, eine halbe Spalte lang die Frage zu diskutieren, wie die korrekte Anrede der Fürstin Thurn und Taxis lautet – wie würden Sie sie ansprechen?
(Lacht.) Ich mache grundsätzlich keine Aussagen zum Anwalt-Mandanten-Verhältnis.

Der Medienanwalt Matthias Prinz taucht selbst eher selten in den Medien auf. Warum?
Wenn es nicht anders geht, weil Journalisten im Gerichtssaal sitzen, erkläre ich natürlich auch vor der Presse die Position meiner Mandanten. Sonst muss das nicht unbedingt sein.

Kurz gefragt:

Stellen Sie sich vor, Sie hätten einen Beruf weit ab von einer juristischen Tätigkeit – welcher wäre das?
Journalist.

Was ist Ihr Hauptcharakterzug?
Das müssen Sie meine Frau fragen.

Welche Eigenschaften schätzen Sie?
Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit, Humor, Pünktlichkeit.

Was ist Ihr größter Vorzug?
Das kann man nicht fragen.

Was ist Ihnen sehr unangenehm?
Hektik.

Was dulden Sie auf keinen Fall?
Unehrlichkeit.

Was entschuldigen Sie sofort?
(Lacht.) Wenn das in meinem Büro herumgeht…

Gibt es etwas, was Sie unter allen Umständen auf eine Reise mitnehmen?
Laufschuhe.

Wo möchten Sie leben – wenn nicht da, wo Sie jetzt schon sind?
Berlin.

Wo ist Ihre Grenze?
Bei 26 Meilen 385 Yards.

Wo tanken Sie auf?
Beim Sport.

Was war Ihr größter Flop?
(Lacht.) Darüber zu sprechen, verbietet das Anwaltsgeheimnis.

Was möchten Sie in fünf Jahren tun?
Das gleiche wie jetzt.

Haben Sie ein Motto?
Never give up!

 

Mehr Interviews mit prominenten Gesprächspartnern gibt es in der Rubrik Prominente

Mehr...


Interview mit Hans-Jürgen Papier

Den Humor nicht verlieren

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts über Gerechtigkeit, schwierige Entscheidungen und die deutsche Juristenausbildung. Die Fragen stellte Meike Nachtwey.

Zur Person Hans-Jürgen Papier

Hans-Jürgen Papier
Prof. Dr. Dr. h. c. Hans-Jürgen Papier wurde am 6.7.1943 in Berlin geboren. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaft in Berlin folgten Promotion und Habilitation. Seit 1992 ist er Professor an der Ludwig-Maximilians-Universität München. 1998 wurde er zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungs-gerichts gewählt, seit 2002 ist er Präsident des höchsten deutschen Gerichts.

Herr Präsident, was ist Gerechtigkeit?
Gerechtigkeit ist ein großer Begriff, der allerdings von vielen unterschiedlich verstanden wird. Ich meine, Gerechtigkeit beinhaltet in erster Linie eine Forderung an Gesetzgebung und Rechtsprechung, die jeweiligen, gegebenenfalls gegenläufigen, Interessen und Belange der Bürger in einen angemessenen Ausgleich zu bringen.

Warum wollten Sie ausgerechnet Jura studieren?
Es wird Sie vielleicht überraschen, aber da meine Studienwahl über 40 Jahre zurückliegt, sind mir meine Überlegungen im Einzelnen gar nicht mehr so recht in Erinnerung. Aber ich weiß, dass ich schon damals die Neigung hatte, Probleme von verschiedenen Seiten zu beleuchten und an deren Lösungen eher objektiv und möglichst frei von Emotionen heranzugehen.

Welches Berufsziel hatten Sie vor Augen, als Sie mit dem Studium anfingen?
Zu meinen damaligen Berufszielen oder -wünschen kann ich Verlässliches gar nicht mehr sagen, das ist einfach zu lange her. Aber ich kann mir gut vorstellen, dass das Berufsziel, Richter zu werden, schon damals bei mir vorherrschend war.

Wie viele Fälle bearbeiten Sie im Schnitt am Tag beziehungsweise in der Woche?
Am Bundesverfassungsgericht arbeiten 16 Richterinnen und Richter, die im Jahr über 5000 Verfahren erledigen. Das sind Verfahren mit ganz unterschiedlichem Aufwand und Schwierigkeitsgrad. Wegen dieser enormen Unterschiede ist es nicht sinnvoll, die Zahl der Bearbeitungen pro Tag oder pro Woche zu eruieren.

Wird auch schon mal heiß diskutiert, wenn ein Senat mit acht Richtern zu einer Entscheidung kommen muss?
Ja, selbstverständlich. Intensive Diskussionen sind Bestandteil unserer Entscheidungs- findung. Die Lebhaftigkeit der Diskussion ist allerdings je nach Materie unterschiedlich. Soweit der Rechtsfall vom Senat entschieden wird, finden immer mündliche Beratungen statt. Wenn Verfahren in den Kammern entschieden werden, geschieht dies in aller Regel im Umlaufverfahren.

Was ist ein Umlaufverfahren?
Umlaufverfahren bedeutet, dass in den – ich nenne sie mal „kleineren“ – Fällen, in denen die Kammer entscheidet, der Bericht erstattende Richter einen schriftlichen Entscheidungsentwurf erstellt, der den beiden anderen Richtern – eine Kammer ist mit drei Richtern besetzt – zugänglich gemacht wird. Stimmen die beiden Richter ohne weiteres zu, unterschreiben sie, und der Beschluss kommt zustande. Stimmen sie nicht oder nicht uneingeschränkt zu, findet regelmäßig auch in der Kammer eine Beratung statt.

Wie viele Sondervoten haben Sie abgegeben?
Ich persönlich habe bislang zwei Sondervoten abgegeben.

Hätten Sie gerne an mancher Entscheidung mitgewirkt, für die der zweite Senat zuständig war?
Die Zuständigkeiten der beiden Senate sind gesetzlich geregelt und ausgewogen verteilt. Kein Richter in unserem Hause kann sich über einen Mangel an Arbeit, aber auch nicht über einen Mangel an spannenden und brisanten Verfahren beklagen. Aber an seiner persönlichen Vorliebe sollte sich ein Richter ohnehin nicht orientieren.

Welche Entscheidung ist Ihnen besonders schwer gefallen?
Auf Anhieb kann ich Ihnen gar keine bestimmte Entscheidung nennen. Schwer fallen vor allem Entscheidungen, die die Grundfesten unseres Staates oder unserer Gesellschaftsordnung berühren. Hier kann es für den einzelnen Richter eine Wohltat sein, nicht allein, sondern innerhalb des Kollegiums zu entscheiden.

Welche Entscheidung lag Ihnen besonders am Herzen?
Als Rechtswissenschaftler bin ich vor allem mit Fragen des verfassungsrechtlichen Eigentumsschutzes und der Wirtschafts- und Sozialordnung befasst. Daher liegen mir Entscheidungen unseres Senats zu diesem Thema vom wissenschaftlichen Interesse her natürlich besonders am Herzen.

Gefällt Ihnen eigentlich Ihre Berufskleidung?
Ja, sehr. Das Rot unserer Roben ist besonders strahlend und symbolisiert damit angemessen die Bedeutung des Amtes.

Was sollte kein Jurist während seines Studiums versäumt haben?
Er sollte neben dem juristischen Fachwissen vor allen Dingen seine Allgemeinbildung festigen, insbesondere in zeitgeschichtlicher und politischer Hinsicht, nicht zuletzt durch die tägliche Lektüre einer überregionalen Tageszeitung. Meiner Beobachtung nach ist diese Neigung bei Studenten heutzutage leider sehr gering.

Wenn Sie die Möglichkeit hätten, die Juristenausbildung in Deutschland zu ändern, was würden Sie anders gestalten? Würden Sie beispielsweise Allgemeinbildung zum Pflichtfach machen?
Das kann man nicht, aber Studenten sollten im eigenen Interesse über den fachlichen Tellerrand hinausblicken. Nun zu Ihrer Frage nach der Juristenausbildung: Während meiner Lehrtätigkeit an der Universität Bielefeld konnte ich die einstufige Juristenausbildung mehr als ein Jahrzehnt mitgestalten. Dabei wurden Theorie und Praxis enger verzahnt. Diese Ausbildung habe ich kennen und schätzen gelernt. Ebenso die Möglichkeit, den Prüfungsstoff nacheinander abzuschichten und auf die gesamte Ausbildungszeit zu verteilen. Auch dies scheint mir von großem Vorteil zu sein.

Gibt es Lerninhalte oder Fähigkeiten, auf die in der universitären Ausbildung mehr Wert gelegt werden sollte?
Es sollten vor allem das juristische Denken und das juristische Argumentieren eingeübt werden. Auch das Grundlagen- und Methodenwissen, das Wissen um die strukturellen und systematischen Zusammenhänge des Rechts sollten nicht zu kurz kommen. Durch eine Überfrachtung bei der Stoffvermittlung kann der essentielle Gehalt einer wissenschaftlichen Ausbildung verloren gehen. Wir sollten Wert darauf legen, dass die juristische Ausbildung eine wissenschaftliche Ausbildung bleibt.

Also die juristische Ausbildung nicht nur als „Auswendiglernen-Wissenschaft“?
So ist es!

Teilen Sie die Auffassung, dass die Weiterbildung von Juristen unzureichend ist?
Die permanente Fort- und Weiterbildung ist heutzutage für alle Berufe, auch für die juristischen Berufe von wesentlicher Bedeutung. Wenn man die universitäre Ausbildung mehr für die wissenschaftliche Fundierung nutzt und weniger die Vollständigkeit der Stoffvermittlung anstrebt, wird es umso mehr erforderlich, sich während der Berufsausübung ständig mit den sich ändernden rechtlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten vertraut zu machen, die für das spezifische Berufsfeld relevant sind. Dazu gehören vielfach auch die Entwicklungen des europäischen Gemeinschaftsrechts, das heute sehr unmittelbar in unsere Rechtsordnung hineinwirkt und vom Rechtsanwender beachtet werden muss.

Welchen Weg raten Sie jungen Menschen, deren Traum es ist, Richter am Bundesverfassungsgericht zu werden?
Ich traue den jungen Juristinnen und Juristen genügend Realitätssinn zu, sich ein näher liegendes Ziel zu setzen. Um das Amt des Bundesverfassungsrichters bewirbt man sich nicht, und auf dieses Amt kann man seine Ausbildung und seinen beruflichen Werdegang auch nicht ausrichten. Vielfältige Faktoren entscheiden über die Wahl zum Bundesverfassungsrichter.

Welche sind die entscheidenden Faktoren?
Neben der unverzichtbaren hohen juristischen Qualifikation sind für die Wahl zum Bundesverfassungsrichter auch äußere, nicht beeinflussbare Umstände entscheidend. So müssen etwa drei der Richterpositionen jedes Senates mit Richtern der obersten Bundesgerichte besetzt sein. Zudem haben die politischen Parteien ein Vorschlagsrecht. Daher ist auch eine gewisse politische beziehungsweise gesellschaftspolitische Orientierung nicht ohne Einfluss, das lässt sich gar nicht leugnen.

Sie besitzen die Ehrendoktorwürde der Universität Thessaloniki. Was verbindet Sie darüber hinaus mit Griechenland?
In Griechenland besteht ein überaus großes Interesse an der deutsche Rechtsordnung. Viele griechische Kollegen haben in Deutschland studiert, geforscht und gelehrt, und mit einigen verbindet mich ein enger fachlicher und persönlicher Austausch. Schon mein kürzlich im Alter von 92 Jahren verstorbener akademischer Lehrer pflegte solche Beziehungen zu griechischen Rechtswissenschaftlern. Dieses traditionsreiche Umfeld hat mich schon frühzeitig geprägt.

Wie kam es dazu, dass Sie im vergangenen Jahr die Predigt zum Erntedankfest in der Stadtkirche zu Karlsruhe gehalten haben?
Das Erntedankfest in der Stadtkirche von Karlsruhe wird traditionsgemäß von der hiesigen Handwerkerschaft mitorganisiert und mitgestaltet. Die Karlsruher Handwerkerschaft trat mit der Bitte an mich heran, die Predigt zu halten. Es war vor allem der Innungsmeister der Bäcker, der mich bewogen hatte, diese Aufgabe zu übernehmen.

Ihre Affinität zum Bäckerhandwerk begründet sich in Ihrer Familie: Großvater und Vater waren Bäcker. Sie sind Jurist. Nach dieser Reihenfolge müsste wieder ein Jurist folgen. Konnten Sie Ihre Kinder für das Fach begeistern?
Zum Teil. Ich habe zwei Kinder und das jüngere – ein Sohn – ist ebenfalls Jurist.

Können Sie sich vorstellen, nach Ihrem Ausstieg als Verfassungsrichter in die Politik zu gehen?
Nein, das halte ich für unvorstellbar. Im Zeitpunkt des Ausscheidens aus diesem Amt bin ich 67 Jahre. Schon das spricht nicht unbedingt für die Übernahme eines Amtes in der Politik, aber auch von meinem persönlichen Naturell her verspüre ich keine besondere Neigung, mich in der aktiven Politik zu engagieren.

Ihr Beruf ist sehr arbeitsintensiv: Was tun Sie in Ihrer Freizeit am liebsten?
Ich bin nicht nur Richter des Bundesverfassungsgerichtes, sondern auch Lehrer des Rechts an der Universität München. Schon mein Arbeitsprogramm in München in der Lehre ist aufgrund meiner Richtertätigkeit erheblich reduziert. Noch weniger Zeit bleibt für das private Leben. Ich versuche jedoch schon, für ein nötiges Maß an Entspannung zu sorgen, etwa durch Wandern in der Natur. Wir leben in Oberbayern, da bieten sich genügend Möglichkeiten der Freizeitgestaltung.

Nachgefragt

Stellen Sie sich vor, Sie hätten einen Beruf weit ab von einer juristischen Tätigkeit, welcher wäre das?
Geschichtswissenschaftler.

Was ist Ihr Hauptcharakterzug?
Das Streben nach Bescheidenheit und eine humorvolle Sicht der Dinge.

Welche Eigenschaften schätzen Sie an anderen Menschen?
Eigentlich dieselben.

Was ist Ihr größter Vorzug?
Meine negative Neigung, ungeduldig zu sein, hat die positive Seite, dass ich zügig arbeite und keine Aktenberge liegen lasse.

Was ist Ihnen sehr unangenehm?
Missverstanden zu werden und deswegen in Kritik zu geraten.

Was dulden Sie auf keinen Fall?
Unehrlichkeit, Schlamperei, Faulheit.

Was entschuldigen Sie sofort?
Alle anderen menschlichen Schwächen.

Gibt es etwas, was Sie unter allen Umständen auf eine Reise mitnehmen würden?
Ich nehme immer etwas Arbeit mit, vergesse aber bei längeren Urlauben hineinzuschauen.

Wo liegt Ihre Grenze?
Ich bin kein Nachtarbeiter.

Wo tanken Sie auf?
Durch Wandern in der Natur.

Wo möchten Sie leben – wenn nicht da, wo Sie jetzt schon sind?
In höherem Alter vielleicht in einer Großstadt, etwa in meiner Heimatstadt Berlin.

Was möchten Sie in fünf Jahren tun?
Wieder verstärkt als Wissenschaftler arbeiten.

Haben Sie ein Motto?
Den Humor nicht verlieren.

 

Mehr Interviews mit prominenten Gesprächspartnern gibt es in der Rubrik Prominente

Mehr...


Interview mit Dr. Robert Orth

`Gestaltungswille zählt´

von Robert W. Piterek

Die Chancen für Juristen, in der Politik beruflich Fuß zu fassen, stehen statistisch gesehen nicht schlecht. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Düsseldorfer Landtag, Dr. Robert Orth, gab dem karriereführer Informationen aus erster Hand zum Thema „Berufseinstieg für Juristen in der Politik“.
___________________________________________________________________________________

Dr. Robert Orth, 35, entschied sich schon früh für eine politische Laufbahn: Kaum volljährig trat er in die FDP ein, avancierte bereits während seines Studiums mit 24 zum Vorsitzenden der jungen Liberalen und zum Mitglied des FDP-Landesvorstands in Nordrhein-Westfalen. Seit 2000 ist der Vater zweier Kinder stellvertretender FDP-Fraktionsvorsitzender und Vorsitzender des Rechtsausschusses im Düsseldorfer Landtag. Neben seinem politischen Engagement arbeitet der promovierte Rechtsanwalt in der von ihm mitgegründeten Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei Orth · Kluth Rechtsanwälte. Die Kanzlei ist auf Aktienrecht spezialisiert.
___________________________________________________________________________________

In der vergangenen Legislaturperiode waren von den 669 Abgeordneten des Deutschen Bundestages 115 Volljuristen. Jeder sechste Mandatsträger hatte demnach eine rechtswissenschaftliche Vorbildung. Und die Möglichkeiten einer politischen Laufbahn beschränken sich nicht nur auf die Gremien des Bundestages wie Fraktionen und Ausschüsse, sondern auch auf die Kommunen, Landtage und deren Verwaltungen.
___________________________________________________________________________________

Herr Orth, Sie haben bereits während ihres juristischen Referendariats eine politische Karriere im FDP-Landesvorstand NRW begonnen. Wollten Sie schon immer Politiker werden?
Ich merkte bereits vor dem Abitur, dass es mir nicht reichte, nur als Zeitungsleser am Zeitgeschehen teilzuhaben. Schon während der Schulzeit trat ich deshalb in die FDP ein. Mein Wunsch war es, selber etwas zu bewegen, die Welt in der wir leben, mitzugestalten.

Warum haben Sie sich für die Freien Demokraten entschieden?
Weil der Gedanke der Freiheit durch alle Lebensbereiche geht. Sowohl in der Gesellschaft als auch in der Politik soll sich Freiheit mehr durchsetzen. Im Gegensatz zur FDP sind die Sozialdemokraten, die Grünen und die CDU staatsgläubig. Sie sind davon überzeugt, dass den Bürgern ein Gesellschaftsentwurf übergestülpt werden muss.

Wie ist es Ihnen gelungen, vom Vorsitzenden der Jungen Liberalen in NRW zum Mitglied des Landtages zu werden?
In der Periode zwischen den beiden Ämtern war ich Ratsherr in meiner Heimatstadt Düsseldorf. Kommunalpolitisches Engagement ist häufig entscheidend für eine Karriere in der Politik. Später habe ich für die Parteiliste kandidiert und bin dann in den Landtag eingezogen.

Die FDP wurde im Bundestagswahlkampf als „Spaßpartei“ bezeichnet. Wie stehen Sie zu diesem Begriff?
Der Begriff „Spaßpartei“ war ein Etikett, das man uns angehängt hat. Allerdings soll Politik auch nicht als bierernste Sache wahrgenommen werden. Sie ist ein Lebensgefühl. Das ist auch die Botschaft des „Guidomobils“, mit dem Parteichef Guido Westerwelle im Wahlkampf durch die Lande gefahren ist: Es sollte zeigen, dass Politik auch locker angegangen werden kann.

Wie nutzen Sie Ihre juristischen Kenntnisse bei der Arbeit im nordrhein-westfälischen Landtag, dem Sie seit 2000 angehören?
Die politischen Anliegen werden von Juristen neu formuliert und zu Gesetzesentwürfen umgewandelt. Dabei dienen mir meine Vorkenntnisse, denn letztendlich trage ich die Verantwortung für den Inhalt. Darüber hinaus ist meine Berufserfahrung als Rechtsanwalt nützlich, um die Probleme der Menschen besser zu verstehen. Düsseldorfer LandtagAls Anwalt hört man oft, dass Prozesse zu lang dauern und die Vollstreckung nicht möglich ist. Dadurch, dass ich neben meinem politischem Engagement auch weiterhin als Rechtsanwalt arbeite, befinde ich mich nicht ständig unter der „Käseglocke“ des Landtags und behalte die Probleme der Menschen im Hinterkopf.

Wie muss man sich die Arbeit des Rechtsausschusses im Landtag vorstellen?
Meine Hauptaufgabe ist es, die Sitzungen des Rechtsausschusses zu moderieren. Wir kümmern uns um den Strafvollzug. Ferner müssen Entscheidungen zum Bau von Gerichtsgebäuden und ihrer personellen Besetzung getroffen werden. Manchmal treffen wir Entscheidungen auch vor Ort: Beispielsweise hörten wir von einer Justizvollzugsanstalt, in der katastrophale Zustände herrschen sollten. Kurzerhand veranstalteten wir dort eine Sitzung, prüften den Zustand und regten den Abriss des Gebäudes an. Die Aufgabe des Rechtsausschusses ist es aber auch, Verfassungsänderungen des Landes und verfassungsgerichtliche Streitigkeiten zu prüfen. Mir als Vorsitzendendem fallen auch repräsentative Aufgaben zu: Ich vertrete den Landtag beispielsweise bei der Grundsteinlegung und der Einweihung von Gebäuden.

Sie sind nicht nur Politiker, sondern auch Partner der Anwaltssozietät Orth · Kluth. Auf welche Rechtsbereiche ist Ihre Kanzlei spezialisiert?
1996 habe ich Orth · Kluth Rechtsanwälte gemeinsam mit meinem Kollegen Peter Kluth gegründet. Mittlerweile arbeiten hier 15 Anwälte, die sowohl mittelständische als auch internationale Unternehmen in wirtschaftsrechtlichen Fragen betreuen. Wir sind unter anderem spezialisiert auf Gesellschafts-, Handels- und Kapitalmarktrecht, auf Wettbewerbs- und Arbeitsrecht sowie Insolvenzrecht. Meine persönlichen Schwerpunkte sind das Aktienrecht und der Unternehmenskauf.

Haben sie, nachdem der Aktienhandel deutlich eingebrochen ist, noch genug Klienten?
Die juristische Arbeit kommt nicht zum Erliegen, wenn der Aktienhandel zurückgeht. Die notierten Gesellschaften nehmen weiterhin Kapitalerhöhungen vor, kaufen andere Unternehmen, erstellen Bilanzen und halten Aufsichtsratssitzungen ab. Auch im Falle einer Insolvenz benötigen die Unternehmen Rechtsbeistand – und zwar eine Insolvenzberatung. Das Aktienrecht hat sogar einen Aufschwung erlebt, denn viele Familienunternehmen sind heute Aktiengesellschaften.

Sie sind Politiker, Anwalt, Aufsichtsratsmitglied mehrerer Unternehmen und darüber hinaus auch noch Ehemann und Vater zweier Kinder. Wie gelingt es Ihnen, diese Mehrfachbelastung unter einen Hut zu bekommen?
Ich habe den Vorteil, dass sich mein Wirkungskreis im wesentlichen auf Düsseldorf beschränkt. Wenn alles gut organisiert ist, ist es durchaus möglich, die verschiedenen Tätigkeiten zu vereinbaren. Vieles ergänzt sich auch. Ich begreife es als Chance, Dinge aus verschiedenen Blickwinkeln sehen zu können und meine Erfahrungen dabei zu nutzen.

Welche Wege in die Politik gibt es für Juristen?
Zunächst möchte ich dazu raten, das Studium nicht auf eine politische Karriere auszurichten. Wichtig ist erst einmal, dass ein Beruf ergriffen wird, der von der Politik unabhängig ist. Empfehlenswert ist bestimmt, sich in der Jugendorganisation einer Partei zu engagieren, um zu erleben wie Politik funktioniert. Im Verlaufe des Studiums oder des Referendariats gibt des dann bereits diverse Möglichkeiten: In den Verwaltungen und Fraktionen der Landtage und kommunalen Parlamente können Juristen Praktika oder die Stage im Rechtsreferendariat absolvieren. Interessenten können sich in Landtagen oder größeren Kommunen an die dortigen Stabsstellen wenden. Außerdem gibt es in „politiknahen Bereichen“ eine Reihe von Berufsperspektiven für Juristen: Gesucht werden beispielsweise immer wieder Referenten mit juristischem Hintergrund, die politische Themen aufbereiten.

Welcher Weg in die Politik ist der Erfolg versprechendste?
Politik ist kein erlernbarer Beruf. Man muss Chancen ergreifen und durchsetzungsfähig sein. Möglichkeiten eröffnen sich aber auch durch den Austausch zwischen Politik, Wirtschaft und Hochschule. Der ehemalige FDP-Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jorzig beispielsweise war zunächst Rechtsprofessor in Kiel, kam dann in den Bundestag und wurde später zum Bundesjustizminister berufen. Heute ist er wieder an der Hochschule tätig.

Welche Fähigkeiten und Kenntnisse sollten Juristen haben, die sich für eine politische Laufbahn entscheiden?
Sie sollten kommunikativ sein und auf Menschen zugehen können. Eine Grundvoraussetzung ist Gestaltungswille sowie ein Interesse am Geschehen. Entscheidend ist aber auch eine schnelle Auffassungsgabe, denn es ist wichtig sich schnell in verschiedene Sachverhalte einarbeiten zu können, um ein möglichst breites Spektrum an Themen abzudecken.

Welchen Rat geben Sie Berufseinsteigern mit auf den Weg?
Berufseinsteigern möchte ich raten, im politischen Alltag eine persönliche Unabhängigkeit zu bewahren. Denn wer unabhängig ist, kann frei für seine Überzeugung eintreten und hat dann mehr Gestaltungsmöglichkeiten.

 

Mehr Interviews mit prominenten Gesprächspartnern gibt es in der Rubrik Prominente

Mehr...


Interview mit Prof. Dr. Dr. h.c. Angelika Nußberger M.A.

Die Einarbeiterin

Als Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte spricht Angelika Nußberger Urteile mit großer Bedeutung für die Menschen und Staaten Europas. Wie man sich gewissenhaft in neue Themen einarbeitet und warum Juristen heute mehr denn je selbstbewusst ihrer Arbeit nachgehen sollten, erzählt die 48-Jährige im Gespräch. Die Fragen stellte André Boße.

Interview mit Prof. Dr. Dr. h.c. Angelika Nußberger M.A. als PDF ansehen

Interview mit Prof. Dr. Dr. h.c. Angelika Nußberger M.A. als PDF ansehen

Zur Person Prof. Dr. Dr. h.c. Angelika Nußberger M.A.

Angelika Nußberger, 48 Jahre, studierte von 1984 bis 1989 Rechtswissenschaft in München; schon 1987 hatte sie dort ihr Studium der Slawistik abgeschlossen. Ihr Zweites Juristisches Staatsexamen legte sie 1993 in Heidelberg ab, später promovierte sie in Würzburg über das sowjetische Verfassungsrecht in den Umbruchsjahren

Ihre berufliche Karriere begann sie 1993 als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Max-Planck-Institut für Sozialrecht. Von 2001 bis 2002 ging sie als Rechtsberaterin im Europarat nach Straßburg und wurde danach zur Professorin der Rechtswissenschaft an die Uni Köln berufen. Ab 2009 war sie Prorektorin der Uni und leitete unter anderem das Rektorat für akademische Karriere. Im Juni 2010 wählte die Parlamentarische Versammlung des Europarats sie zur Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Angelika Nußberger trat die Stelle zum Jahresbeginn 2011 als Nachfolgerin von Renate Jaeger an.

Zum Unternehmen

Als 1953 die Europäische Menschenrechtskonvention in Kraft trat, erhielt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Funktion, als Gericht die Einhaltung der Menschenrechte in den Unterzeichnerstaaten zu garantieren. Zu seiner ersten Sitzung kam der Gerichtshof 1959 zusammen, damals gehörten ihm 15 Richter an – pro Unterzeichnerland einer. Diese Regelung wird bis heute beibehalten, wobei sich die Zahl der Richter auf 47 erhöht hat.

Der Gerichtshof wacht über die Einhaltung der in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Rechte wie zum Beispiel das Folterverbot, den Schutz des Eigentums oder das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Da sich jeder Bürger Europas beim Gerichtshof beschweren kann, wenn er glaubt, ein Staat verstoße gegen die Menschenrechtskonvention, hat die Institution eine Flut von Fällen zu behandeln. Derzeit sind es rund 150.000 – viele von ihnen stellen sich am Ende als unzulässig heraus und werden nach einer Prüfung aus dem Verfahrensregister gestrichen.

Entsteht im Laufe der Arbeit eine gewisse Routine – oder ist und bleibt jeder Fall eine besondere Sache, die Sie neugierig macht?
Ich bin tatsächlich immer neugierig, weil wir es hier in Straßburg mit einem sehr weiten Spektrum an verschiedenen Sachverhalten zu tun haben. Das geht von Fällen der Kindesentführung über Folter in Gefängnissen bis hin zu völkerrechtlichen Fragen. Jede Akte kann etwas ganz Neues beinhalten.

Sie lernen also auch als Richterin am Gerichtshof für Menschenrechte jeden Tag etwas hinzu.
Ganz bestimmt. Es gibt Länder Europas, mit deren Rechtssystem ich mich nicht sehr gut auskenne, Irland zum Beispiel. Und dann beginne ich zu studieren: Ich informiere mich über die rechtlichen Besonderheiten des jeweiligen Staates und erkunde frühere Urteile des Gerichtshofs zu ähnlichen Problemen, denn wir müssen konsistent entscheiden und auch die Bedeutung der Entscheidung für das jeweilige Land verstehen.

Sprich: Nach vielen Jahren als Professorin der Rechtwissenschaft sind Sie nun selber noch einmal eine Einsteigerin.
Ja, es ist wieder ein Neuanfang. Jeder Richter hier hat zwar bereits eine lange Karriere in den Rechtswissenschaften hinter sich, wird dann aber am Gerichtshof vor neue Herausforderungen gestellt. Das Recht ist heute so spezialisiert, dass niemand Experte auf allen Gebieten sein kann. Aber was wir Juristen mitbringen müssen, ist die Fähigkeit, uns in neue Problemstellungen einzuarbeiten. Auch wenn ich auf eine Rechtsfrage treffe, zu der ich noch gar nichts weiß, muss ich über die Technik verfügen, mir den Bereich zu erschließen. Ein Einsteiger darf keine Angst davor haben, auf Fragen zu treffen, auf die er ad hoc keine Antwort weiß. Das wird in seiner Karriere immer wieder vorkommen – und er wird lernen, sich die Antwort zu erarbeiten.

Viele Kanzleien sind heute international aufgestellt. Kenntnisse in vergleichender Rechtswissenschaft sind wichtig und bieten gute Karrierechancen. Trotzdem wird der Bereich in Deutschland eher stiefmütterlich behandelt. Warum ist das so?
Die Beobachtung stimmt. Das hat vielleicht etwas damit zu tun, dass das deutsche Rechtssystem sehr ausgefeilt ist. Viele Juristen denken daher schon an der Uni: Ich muss so viel über das eigene Recht wissen, dass ich die anderen Länder erst einmal weniger beachte. Aber mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen ist es sehr ratsam, sich hier stärker zu öffnen.

Sie haben sich früh in Ihrer Karriere auf das Recht osteuropäischer Staaten konzentriert. Warum dieser Fokus?
Die Umbrüche, die diese Länder erlebt haben, waren enorm. Viele Staaten mussten vom Eigentumsbegriff bis zu den Grundrechten alles komplett neu erfinden, und es war für mich sehr spannend, mich mit Rechtssystemen zu befassen, die sich gerade im Aufbau befanden. Ein Punkt war aber auch, dass ich es eine besondere Herausforderung fand, einen Weg zu gehen, den nicht alle gehen.

Eine Entscheidung, die Ihrer Karriere schon sehr früh einen Schub gab.
Ja, wobei ich tatsächlich das historische Glück hatte, dass ich mein Studium begann, als die Umbrüche noch gar nicht zu erkennen waren, und es abschloss, als gerade die Grenzen aufgingen.

Sie haben 1994 und 1995 ein Forschungsjahr in Harvard verbracht. Der Name ist schillernd – haben Sie von dort etwas mitgebracht, was Ihrer Karriere bis heute nützt?
Es muss nicht unbedingt Harvard sein. Ich würde rückblickend sogar sagen, dass meine Russlandaufenthalte Mitte, Ende der 80er-Jahre für mich noch prägender waren. Dort habe ich mit meinen eigenen Augen eine gesellschaftliche Wirklichkeit gesehen, die ich mir vorher nicht vorstellen konnte – während ich von Harvard eine ganz gute Vorstellung hatte, da gab es nicht so viel völlig Neues und Überraschendes.

Als Richterin in Straßburg sprechen Sie mit Ihren Urteilen für rund 800 Millionen Europäer, nicht selten haben Ihre Urteile Auswirkungen auf Staatsverfassungen. Wie gehen Sie mit den Erwartungen an Ihre Arbeit um?
Ich weiß, wie unsere Urteile rezipiert werden und wie sie das Leben der Menschen beeinflussen können. Ich fühle die Verantwortung und arbeite daran, dass jedes Urteil unmittelbar einleuchtet und dem hohen Standard entspricht, den das Gericht sich selbst gesetzt hat. Wir müssen sehr gut Argumentieren und die Menschen von unseren Urteilen überzeugen – sonst haben wir ein Legitimationsproblem. Das Gute ist, dass ich hier nicht alleine bin: Ich arbeite im Team mit 46 anderen Richtern, da verteilt sich die Last.

Zuletzt gab es in Deutschland von Seiten der Medien Kritik an richterlichen Urteilen. Müssen sich Juristen am Beginn ihrer Karriere darauf einstellen, dass sie heute verstärkt im Fokus der Öffentlichkeit stehen?
Der Umgang der Medien mit der Justiz hat sich in den letzten Jahren sehr verändert. Ich sehe das durchaus als problematisch, weil dadurch vor und nach der Urteilsverkündung ein großer Druck aufgebaut wird. Sachliche Kritik an Urteilen ist in Ordnung. Schwierig wird es aber, wenn die Kritik ideologisiert, polarisiert oder die Autorität des Gerichts missachtet.

Wobei einige Rechts- und Staatsanwälte das Spiel bereitwillig mitspielen. Muss ein Einsteiger heute die Regeln dieses Spiels beherrschen, um Karriere zu machen?
Juristen sind keine Politiker. Sie müssen keine Wählerstimmen sammeln, sondern einfach nur das Recht anwenden. Schon Einsteiger sollten hier Selbstvertrauen mitbringen und sich sagen: Was immer die anderen sagen mögen – ich versuche hier und jetzt, meine Aufgabe so gut wie möglich zu erledigen und mich von allen Formen des Drucks von außen freizuhalten. Natürlich ist es wichtig, als Jurist gut vortragen und sprechen zu können. Aber ich finde, dass es von noch größerer Bedeutung ist, das juristische Handwerkszeug gut erlernt zu haben und einsetzen zu können. Denn wer als Jurist keine Fehler macht, der gibt sich auch keine Blöße.

 

Mehr Interviews mit prominenten Gesprächspartnern gibt es in der Rubrik Prominente

Mehr...


Interview mit Dr. Christofer Eggers

Der Grenzgänger

“Für jede verkaufte Kiste Krombacher Bier retten wir einen Quadratmeter Regenwald.” Dieses scheinbar einfache Versprechen der westfälischen Großbrauerei gab Anlass zu diversen gerichtlichen Scharmützeln. Auf Seiten der Brauerei zog Dr. Christof Eggers, Partner der Kanzlei WilmerHale, die Fäden – und schaffte es, die Werbekampagne trotz zahlreicher Verbotsurteile am Laufen zu halten. Der Kartell- und Wettbewerbsrechts-Spezialist musste sechs Jahre lang die Grenzen der Legalität ertasten. Bis er in letzter Instanz obsiegte.
Mit ihm sprach Peter Neumann.

Zur Person Dr. Christofer Eggers

Christofer Eggers Dr. Christofer Eggers ist seit Ende 2008 Partner bei WilmerHale in Frankfurt am Main. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Bereich Wettbewerbsrecht, Regulierungsrecht sowie Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht. Er vertritt eine Vielzahl großer Unternehmen vor dem Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission. The Legal 5000 EMEA 2009 empfiehlt ihn für den Bereich Antitrust. WilmerHale ist in Deutschland auf Platz 2 im Bereich Kartellrecht und Fusionskontrolle (Antitrust) gelistet.

Eggers (Jahrgang 1960) hat von 1980 bis 1985 Jura studiert, in den beiden ersten Jahren auch Betriebswirtschaftslehre. Eine wichtige Ausbildungsstation war das Bundeskartellamt. Seine Dissertation: „Vertikale vertragliche Vertriebssysteme für Markenartikel“, also ein kartellrechtliches Problem.

Ende 1989 stieg Eggers bei der Wiesbadener Sozietät Gaedertz Henn & Partner ein, die auf gewerblichen Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht und eben Kartellrecht spezialisiert war. Diese Sozietät gehörte zu den ersten, die überörtliche Fusionen mit anderen Sozietäten eingegangen ist. Ende 1990 war Gaedertz Rechtsanwälte eine der fünf größten Sozietäten in Deutschland. Ende 2000 ist die Sozietät zerbrochen, da die Partner sich nicht auf eine gemeinsame Strategie für die Internationalisierung verständigen konnten. Das Frankfurter Büro, zu dem Eggers gehörte, schloss sich Anfang 2001 der Sozietät Mayer Brown an. Ende 2008 wechselte er zu WilmerHale. Von Anfang an hat sich Eggers mit Recruiting und der Ausbildung jüngerer Kollegen befasst.

Tengelmann/Edeka, Porsche/VW, Kaufhof/Arcandor – die Krise treibt immer mehr Firmen zu Kooperations- oder Fusionsversuchen an. Das bedeutet Hochkonjunktur für Kartellrechtler. Ist Ihre Branche ein Krisengewinner?
Ja, das stimmt. Unsere Dienstleistung ist auch in der Krise nicht verzichtbar. Während einerseits in der Krise der Bedarf an M&A, also Beratung in Mergers and Acquisitions, eher zurückgeht, nimmt der Beratungsbedarf in anderen Bereichen zu. Dazu gehören Restrukturierung, Beihilferecht, Streitbeilegung und das Kartellrecht. So wechseln sich diese Bereiche immer wieder mit Boomphasen ab, und gegenwärtig ist mal wieder die zweite Abteilung obenauf.

Außer der guten Geschäftslage – was ist spannend und reizvoll an Kartellverfahren?
Zunächst einmal müssen Anwälte hier ans wirkliche Leben heran. Kartellrecht besteht ja aus ganz unbestimmten Rechtsbegriffen wie ‚marktbeherrschende Stellung’. Antworten kann man hier nur geben, wenn man sehr genau versteht, wie Wettbewerb funktioniert. Hinzu kommt, dass wir ständig mit neuen Konstellationen zu kämpfen haben. Gerade bei Porsche/VW sind Umstände zu beleuchten, die es so früher gar nicht gegeben hat. Und das Zusammenspiel von Kartellrecht, Beihilferecht, Zivilrecht und öffentlichem Wirtschaftsrecht ist momentan eins der spannendsten Themen, die wir in der Juristerei überhaupt haben.

Sie treten beim Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission auf. Welche Talente muss man besitzen, um in die Top-Etage des Gewerbes aufzusteigen?
In erster Linie die Fähigkeit, komplexe wirtschaftliche Vorgänge, die sich über längere Zeiträume und in unterschiedlichsten Märkten abspielen, zusammenzufassen und eine einheitliche juristische und ökonomische Analyse zu formulieren. Ein guter Kartellrechtler muss in der Lage sein, die Sachverhalte gut zu erklären. Dazu braucht er mehr als nur wirtschaftliche Grundkenntnisse. Denn er muss gegenüber den politischen Instanzen Prognosen abgeben, was in den Märkten passieren wird, und daraus herleiten, dass eine bestimmte unternehmerische Maßnahme genehmigungsfähig ist. Entscheidend ist dabei die Überzeugungskraft der Argumentation. Denn sowohl beim Bundeskartellamt als auch bei der Kommission gibt es unter den Entscheidern zur einen Hälfte Juristen, zur anderen Hälfte Ökonomen. Es kommt also auf die Kommunikationsfähigkeit an – hier unterscheiden sich die guten Kartellrechtler von den weniger guten.

Gibt es neben den fachlichen auch charakterliche Eigenschaften, die vorteilhaft sein können?
Im Kartellrecht ist es sicherlich hilfreich, wenn man nicht allzu konfrontativ ausgerichtet ist. Denn wer einmal mit den Kartellbehörden zu tun hat, wird aller Voraussicht nach immer wieder mit diesen Institutionen sprechen müssen. Daher ist es gut und wichtig, ein vernünftiges Verhältnis zu den handelnden Personen zu entwickeln. Ebenso wichtig ist es, dass man sich als verlässlich erweist. Wer ein einziges Mal eine Genehmigung mit Verfahrenstricks erschwindelt, wird nie wieder als Gesprächspartner akzeptiert.

Unabhängig vom aktuellen Boom – ist die Spezialisierung auf Kartellrecht für angehende Juristen empfehlenswert?
Ja. Im Kartellrecht spielen viele andere Rechtsgebiete zusammen. Und die Beschäftigung mit dem Kartellrecht macht dann besonders viel Spaß, wenn man nicht ein Schreibstubengelehrter sein will, sondern sich nach draußen begeben und den wirtschaftlichen Realitäten stellen möchte.

Welche Rolle spielen Examensnoten für die Karriere?
(zögert bei der Antwort) Sie sind … nach wie vor … wichtig. Aber vielleicht doch überschätzt. Nun haben wir momentan einen Nachfragemarkt. Die großen Sozietäten können aussuchen. Und da sind die Examensnoten ein wichtiges Kriterium. Dabei ist das Platzziffernzeugnis fast wichtiger als die absolute Note. Hier sollte man möglichst weit vorn liegen. Die einzelnen Zeugnisnoten können aber auf jeden Fall zeigen, dass jemand zu Spitzenleistungen fähig ist. Dabei kann es für eine Kanzlei durchaus interessant sein, einen Kandidaten mit einem etwas schwächeren Notendurchschnitt zu favorisieren, wenn sich dahinter Spitzennoten in einzelnen Fächern verbergen und er erklären kann, warum er in anderen Fächern schlechter abgeschnitten hat.

Wo – außer in Deutschland – sollte man als Student Stationen absolvieren?
Ein Kartellrechtler sollte natürlich in irgendeiner Form die EU-Kommission von innen gesehen haben. Mit dieser Behörde hat man später zu tun. Eine Station dort ist daher sehr wichtig. Außerdem ist Arbeitssprache inzwischen Englisch, auch in der Kommission. (mit Nachdruck:) Das muss sitzen! Das heißt, die Sprache sollte in England oder den USA erworben sein. Und wir wollen an den absolvierten Stationen sehen, dass jemand auch dahin zu gehen bereit ist, wo es ein bisschen weh tut. Also nicht in die sonnigen Regionen der Welt, sondern vielleicht ins verregnete Schottland. Auf jeden Fall sollte die Station aber auch relevant sein für den künftigen Beruf – der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen zum Beispiel hört sich zwar sehr international an, ist aber nicht allzu relevant.

Gibt es einen generellen Rat, den Sie einem Jura-Studenten mit auf den Weg geben möchten?
Es ist sehr hilfreich, wenn man frühzeitig weiß, was einem Spaß macht. In diese Richtung sollte man seine Ausbildung konzentrieren. Denn bei der Ersteinstellung setzen sich die besseren Spezialisten durch. Die Breite kommt dann später.

Was war in den ersten Etappen Ihrer eigenen Karriere wichtige Wegmarkierungen?
Es war gerade diese Spezialisierung. Meine frühere Wahlstation beim Bundeskartellamt hat mir in den ersten Berufsjahren sehr geholfen. Denn ich besaß das Know-how, wie die Dinge dort ablaufen.

Ihre Sozietät ist eine der ganz Großen. Womit kann sich der einzelne Anwalt da noch profilieren?
Die Themen sind vielfältig. Jeder junge Anwalt bekommt einen Mentor, der seine weitere Ausbildung begleitet und überwacht. Jeder hat die Chance, sich selbst zu entwickeln in die Richtung, in der er sich stark fühlt und die ihm Spaß macht. Und so kann er sich profilieren – durch die Arbeit, die er leistet, durch Mitwirkung an Projekten und durch Veröffentlichung von Aufsätzen. Und es gibt immer wieder Themen, die neu auftauchen, bei denen es den Älteren nicht unrecht ist, wenn sich einer der Jüngeren darauf wirft. So gibt es bei uns Kollegen, die ausschließlich Lebensmittelrecht bearbeiten, weil dies ein Gebiet ist, das sich permanent und mit hohem Tempo verändert. Die Möglichkeiten, sich zu profilieren, sind nachgerade endlos.

Ist es für die Karriere sehr wichtig, bei einer internationalen Kanzlei zu arbeiten?
Das Recht wird immer internationaler. Und da ist es für die Karriere sicherlich förderlich, wenn man zumindest mal für einige Zeit die Internationalität erfahren hat. Auch um zu beobachten, wie in großen internationalen Teams Aufgaben verteilt werden und wie man dort zusammenarbeitet. Hilfreich für die Karriere kann auch sein, wenn ein junger Anwalt eine Zeitlang von seiner Kanzlei in die Rechtsabteilung eines großen Mandanten abgeordnet wird – sei es, um dort eine Vakanz zu füllen oder eine vorübergehende schnelle Neubesetzung zu ermöglichen. Die Rechtsabteilung eines Unternehmens von innen kennengelernt zu haben ist ein großer Vorteil. Er zahlt sich aus. Denn man lernt, Entscheidungsprozesse der Mandanten zu verstehen.

 

Mehr Interviews mit prominenten Gesprächspartnern gibt es in der Rubrik Prominente

Mehr...


Kanzleiporträt Freshfields Bruckhaus Deringer LLP



Freshfields Bruckhaus Deringer LLP

Standorte in Deutschland
Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München

Standorte weltweit
Abu Dhabi, Amsterdam, Bahrain, Barcelona, Brüssel, Dubai, Hanoi, Ho Chi Minh City, Hongkong, London, Madrid, Mailand, Moskau, New York, Paris, Peking, Riad, Rom, Schanghai, Tokio, Washington, Wien

Personalstruktur
Berufsträger weltweit: rund 2000
Berufsträger Deutschland: rund 500

Bedarf an Hochschul-absolventInnen
Ca. 100 Rechtsanwälte (m/w)
Ca. 150 Rechtsreferendare (m/w)

Tätigkeitsbereiche
Arbeitsrecht, Bank-/Finanzrecht, Gesellschaftsrecht/M&A, Geistiges Eigentum/Informationstechnologie (IP/IT), Immobilienwirtschaftsrecht, Kartellrecht und Außenhandel, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Konfliktlösung, Steuerrecht

Anforderungsprofil
Herausragende juristische Qualifikation, unternehmerisches Denken, sowohl im Interesse unserer Mandanten als auch bei der weiteren Entwicklung unserer Sozietät, gute Englischkenntnisse Sprachkenntnisse

Karriereaussichten
Unterstützung Ihrer fachlichen und persönlichen Entwicklung durch das Freshfields Smart Balance Programm; nach dem vierten Jahr Ernennung zum Principal Associate; nach etwa weiteren zwei Jahren Entscheidung über Ihre Aufnahme in die weltweite Freshfields Partnerschaft. Möglich ist auch eine Ernennung zum Counsel, wenn Sie längerfristig als Associate in der Sozietät aktiv sein möchten – die Chance auf eine spätere Aufnahme in die Partnerschaft inklusive.

Angebote an ReferendarInnen
Ausbildung für Referendare im Freshfields Anwaltstrainee-Programm in Anwalts-/Wahlstation sowie Nebentätigkeit; promotionsbegleitende Tätigkeit; Praktikumsprogramm für Studenten

Auslandseinsatz
Möglich

Einstiegsvergütung
100.000 Euro/Jahr

Ansprechpartner
Hedi Ruth Osenberg
Human Resources Manager Recruitment

Fon
040 36906-376

E-Mail
hedi.osenberg@freshfields.com

Internet
www.stepintothecircle.com Externer Link

Mehr...


Kanzleiprofil White & Case LLP



White & Case LLP

Standorte in Deutschland
Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München

Standorte weltweit
38 Standorte in 26 Ländern

Personalstruktur
Über 250 Rechtsanwälte in Deutschland, davon ca. 20 % Partner
45% der Rechtsanwälte sind Frauen

Bedarf an HochschulabsolventInnen
160 bis 200 Referendare und 40 bis 50 Rechtsanwälte pro Jahr

Tätigkeitsbereiche
Unsere umfassende Kompetenz spiegelt sich in unseren Practice Groups wider: www.whitecase.com/de/practices Externer Link

Anforderungsprofil
Wir suchen Juristen, die ein ausgeprägtes Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen haben und über eine deutlich überdurchschnittliche juristische Qualifikation verfügen. Die Internationalität unserer Mandate setzt sehr gute Englischkenntnisse voraus.

Karriereaussichten
Ihre Karriereaussichten sind ausgezeichnet, wenn Sie Spaß an anspruchsvollen und komplexen Mandaten haben und mit Leidenschaft Ihren persönlichen Stil in unser offenes und motiviertes Team einbringen möchten.

Auslandseinsatz
Möglich

Einstiegsvergütung
1. Jahr: bis 90.000 Euro plus max. 10.000 Euro Bonus

Ansprechpartner
Berlin
Dr. Henning Berger, Fon: 030 880911-0
E-Mail: hr-berlin@whitecase.com

Düsseldorf
Dr. Christian Jostes, Fon: 0211 49195-0
E-Mail: hr-duesseldorf@whitecase.com

Frankfurt
Dr. Thomas Flatten, Fon: 069 29994-0
E-Mail: hr-frankfurt@whitecase.com

Hamburg
Dr. Dr. Kai-Michael Hingst, Fon: 040 35005-0
E-Mail: hr-hamburg@whitecase.com

München
Dr. Ines Buermeyer, Fon: 089 206043-500
E-Mail: hr-muenchen@whitecase.com

Internet
www.whitecase.de Externer Link

Mehr...


Hochschulprofil Universität Hamburg Master of International Taxation (M.I.Tax)



Master of International Taxation (M.I.Tax)

Auf einen Blick:
Der Studiengang Master of International Taxation (M.I.Tax) der Universität Hamburg ist ein Markenzeichen. Seit 2001 bietet er eine optimale Fortbildung für Steuerberater/innen, die Mandanten/innen auf dem immer wichtiger werdenden Gebiet der Besteuerung grenzüberschreitender Beziehungen in der erforderlichen Qualität betreuen wollen. Zur Zielgruppe des Studiengangs gehören aber auch Hochschulabsolventen/innen, die das Steuerwesen zu ihrem Spezialgebiet gemacht haben.
Der Master of International Taxation (M.I.Tax) ist der erste Studiengang, in dem das Thema der Internationalen Besteuerung so umfassend behandelt wird. Dies zeichnet ihn aus:

• Der Studiengang ist vollständig auf die Internationale Besteuerung fokussiert. Ihre Energie und Ihr Engagement werden nicht abgelenkt, vielmehr konzentrieren Sie sich während des einjährigen Studiums auf ein Ziel: umfassende Kompetenz im Internationalen Steuerrecht zu erwerben.
• Der Studiengang ist, vom schriftlichen Einführungslehrgang abgesehen, ausschließlich als Präsenzunterricht konzipiert. Der Vorteil für Sie: Hochqualifizierte Fachleute aus dem In- und Ausland, deren Namen Sie aus der Szene kennen, diskutieren mit Ihnen, erläutern vertieft Probleme und gehen auf Ihre Fragen ein.
• Die Master-Referenten/innen gehören zur kleinen Elite in- und ausländischer Experten/innen in Fragen der Internationalen Besteuerung.
• Der Studiengang integriert in einmaliger Weise Fragestellungen der Internationalen Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, des Internationalen Steuerrechts und der Internationalen Finanzwissenschaft.
• Ein wichtiger Teil des Studiengangs ist die Einführung in mehr als zehn ausländische Steuerrechtssysteme.

Der akademische Titel Master of International Taxation ist in Deutschland einmalig und hebt sich von den üblichen Titeln LLM und MBA ab. Er macht deutlich, dass die Ausbildung nicht nur in einem juristischen Studiengang erworben wurde (wie bei dem LLM) oder nur in einem betriebswirtschaftlichen Studiengang (wie bei dem MBA). Der Master ist ein Studiengang, der juristische und wirtschaftswissenschaftliche Qualifikation auf dem Gebiet der Internationalen Besteuerung in sich vereinigt.
Dauer: 1 Jahr (1. Oktober bis 30. September)
Veranstaltungstage: freitags und samstags, ganztägig
Unterrichtssprachen: Deutsch und Englisch
Zulassungsvoraussetzungen: Abschluss eines wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Studiums, (bei fehlendem Abschluss nach Aufnahmeprüfung oder Zulassung als Steuerberater), Berufserfahrung
Abschluss: Master of International Taxation (M.I.Tax)
Gebühren: 9500 Euro
Bewerbungsschluss: 15. Juli (bei fehlendem Hochschulabschluss 15. Mai)

Ansprechpartner
Anna Mayer

Anschrift
Sedanstraße 19
20146 Hamburg

Fon
040 42838-6951

Fax
040 42838-3393

E-Mail
m-i-tax@iifs.uni-hamburg.de

Internet
www.m-i-tax.de Externer Link

Mehr...


THOST Projektmanagement GmbH



THOST Projektmanagement GmbH

Branche
Projektmanagement

Produkte/Dienstleistungen
THOST Projektmanagement koordiniert und steuert die Entwicklung, Planung und Realisierung komplexer Projekte in den Bereichen Immobilien, Mobilität, Anlagen und Energie. Dabei betreuen wir Kunden aus Industrie, Gewerbe, Handel und der Öffentlichen Hand.
thost:project solutions verknüpft als eigenständige und ergänzende Leistung Erfahrung im Projektmanagement mit leistungsfähigen Softwarelösungen.

Anzahl der Standorte
Pforzheim (Hauptsitz), Berlin, Duisburg, Köln, Hannover, Hamburg, München, Abu Dhabi (V.A.E.), Doha (Katar), Luzern (CH), Moskau (RUS), Mumbai (IND)

Jahresumsatz
27,5 Mio. Euro (2012)

Anzahl der MitarbeiterInnen
Ca. 300 Mitarbeiter (2012)

Bedarf an Hochschul-absolventInnen
Ca. 20 bis 30 pro Jahr

Gesuchte Fachrichtungen
Ingenieur- oder Wirtschaftsingenieurwesen (z. B. in den Fachbereichen Bauwesen, Energietechnik, Verfahrenstechnik, Maschinenbau, Physik, Projektmanagement u. a.), (Wirtschafts-)Informatik, (Wirtschafts-)Recht

Einsatzmöglichkeiten
Terminsteuerung und Projektmanagement, IT-Consulting

Einstiegsprogramme
Praktikum, Werkstudententätigkeit, Abschlussarbeit, Direkteinstieg

Mögliche Einstiegstermine
Jederzeit

Auswahlverfahren
Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse inkl. Abitur und aktueller Notenübersicht) an karriere@thost.de
Auswahlverfahren: Vorstellungsgespräche

Einstiegsgehalt
Fachüblich

Auslandstätigkeit
Internationale Projekteinsätze sind weltweit möglich.

Angebote für StudentInnen
Informieren Sie sich auf unserem Karriereportal unter www.thost.de/karriere

Ansprechpartner
Daniela Petschick/Nadine Hundt

Anschrift
Villinger Straße 6
75179 Pforzheim

Fon
07231 1560-888

E-Mail
karriere@thost.de

Internet
www.thost.de

Mehr...


Siemens AG The Finance Excellence Program



Siemens AG The Finance Excellence Program

Branche
Elektrotechnik und Elektronik

Anzahl der Standorte
1640 Standorte in 190 Ländern weltweit

Jahresumsatz
76,0 Mrd. Euro (2010)

Anzahl der MitarbeiterInnen
405.000

Bedarf an Hochschul-absolventInnen
Max. 20 Kandidaten pro Jahr (Finance Excellence Program)

Gesuchte Fachrichtungen
Wirtschaftswissenschaften, Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre oder Mischformen wie Wirtschaftsmathematik, -informatik, -recht

Einsatzmöglichkeiten
Leadership Programm für Hochschulabsolventen (Master oder gleichwertig)

Mögliche Einstiegstermine
Jederzeit

Auswahlverfahren
Auswahl des Lebenslaufs/Telefoninterview/1. Interviewrunde/2. Interviewrunde

Ansprechpartner
Jutta Pfrang

Anschrift
Wittelsbacherplatz 2
80333 München

Fon
089 636-33456

Fax
089 636-33051

E-Mail
finance-excellence@siemens.com

Internet
www.siemens.com/finance-excellence Externer Link

Mehr...


R+V Versicherung



R+V Versicherung

Branche
Versicherungen

Produkte/Dienstleistungen
Maßgeschneiderte, innovative Versicherungsprodukte für Privat- und Firmenkunden

Anzahl der Standorte
Direktion in Wiesbaden; Direktionsbetriebe in Frankfurt am Main, Stuttgart, Hannover, Hamburg; Vertriebsdirektionen in Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, München, Stuttgart; weitere bundesweit

Jahresumsatz
Ca. 11 Mrd. Euro

Anzahl der MitarbeiterInnen
13.800 Inland, 350 Ausland

Bedarf an HochschulabsolventInnen
Ca. 80 pro Jahr

Gesuchte Fachrichtungen
Wirtschaftswissenschaften, (Wirtschafts-)Mathematik, (Wirtschafts-)Informatik, Rechtswissenschaften

Einsatzmöglichkeiten
Versicherungstechnische Sparten, Finanzen, IT, Controlling, Vertrieb, Rechnungswesen, Personal u. a.

Einstiegsprogramme
Direkteinstieg und Traineeprogramm (im Innendienst 12 Monate, im Außendienst 24 Monate)

Mögliche Einstiegstermine
Direkteinstieg laufend, Traineeprogramm im Innendienst zum 01.08., Traineeprogramm im Außendienst zu jedem Quartalsbeginn

Auswahlverfahren
Bewerbungsgespräch mit der Personal- und der Fachabteilung, z. T. Assessment Center

Einstiegsgehalt
44.000 bis 46.000 Euro pro Jahr

Auslandstätigkeit
Nur in der Rückversicherung

Angebote für StudentInnen
Praktika sind in fast allen Fachbereichen bei einer Mindestdauer von 6 bis 8 Wochen möglich, Voraussetzung ist das abgeschlossene Vordiplom bzw. 2. Fachsemester eines Bachelor-Studiengangs; auf Anfrage bieten wir die Betreuung von Studien- und Abschlussarbeiten an.

Ansprechpartner
Recruiting Center

Anschrift
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden

Fon
0611 533-5210

Fax
0611 533-775210

E-Mail
recruiting-center@ruv.de

Internet
www.ruv.de Externer Link
www.jobs.ruv.de Externer Link
www.facebook.com/ruv.de Externer Link
www.twitter.com/ruv_de Externer Link

Mehr...


Kanzleiprofil Noerr LLP



Dieses Profil wurde länger nicht mehr aktualisiert, alle Angaben sind daher ohne Gewähr

Noerr LLP

Standorte in Deutschland
Berlin, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt am Main, München

Standorte weltweit
Bratislava, Budapest, Bukarest, Kiew, London, Moskau, New York, Prag, Warschau, ab 10/2010 London

Personalstruktur
1100 Mitarbeiter weltweit, davon 450 Berufsträger

Bedarf an Hochschul-absolventInnen
100 Referendare, 50 bis 70 Associates pro Jahr

Mandantenstruktur
Unternehmen, Finanzinstitute, vermögende Privatpersonen und die öffentliche Hand

Tätigkeitsbereiche
Alle Gebiete des Wirtschaftsrechts

Anforderungsprofil
Hervorragende juristische Qualifikation, aufgeschlossene Persönlichkeit, Fähigkeit zur Arbeit im Team, höchste Ansprüche an die eigene Leistung, sehr gute Englischkenntnisse, Promotion/LL.M. wünschenswert, Auslandserfahrung von Vorteil

Karriereaussichten
Gezielte und umfassende Ausbildung, Weiterbildungsprogramm NOERR CAMPUS, internationales Secondment, früher Mandantenkontakt, internationale Mandate, Betreuung durch Partner, regelmäßiges Feedback, realistischer Partnertrack, Work-Life-Balance durch Angebot NOERR FAMILY

Angebote an ReferendarInnen
Anwalts-/Wahlstation, Nebentätigkeit, promotionsbegleitende Tätigkeit, Praktika

Auslandseinsatz
Es entspricht unserem Selbstverständnis, internationale Erfahrungen zu fördern. Deshalb ermutigen wir Sie, über den Tellerrand des eigenen Standorts zu blicken: Sie können in einem unserer ausländischen Büros mitarbeiten; ein Secondment bei einer befreundeten Kanzlei, einem Lex-Mundi-Mitglied oder bei einem Unternehmen ist obligatorisch. So ermöglichen wir einen fachlichen und persönlichen Austausch mit ausländischen Kollegen sowie Perspektiven zur internationalen Mandatsarbeit.

Einstiegsvergütung
80.000 bis 95.000 Euro/Jahr

Ansprechpartner
Wolfgang Troll
Leiter Personal

Anschrift
Brienner Straße 28
80333 München

Fon
089 28628-255

Fax
089 28628-446

E-Mail
wolfgang.troll@noerr.com

Internet
www.noerr.com/karriere Externer Link

Mehr...


Kanzleiprofil Mayer Brown LLP



Mayer Brown LLP

Standorte in Deutschland
Frankfurt am Main, Düsseldorf

Standorte weltweit
Bangkok, Brüssel, Charlotte, Chicago, Guangzhou, Hanoi, Ho Chi Minh Stadt, Hongkong, Houston, London, Los Angeles, New York, Palo Alto, Paris, Peking, Shanghai, Singapur, Washington, D.C.

Personalstruktur
Rechtsanwälte weltweit: 1500
Rechtsanwälte Deutschland: rund 80
Partner Deutschland: 35

Bedarf an HochschulabsolventInnen
Wir bilden im Jahr ca. 50 Praktikanten, Referendare und Wissenschaftliche Mitarbeiter (m/w) aus. Darüber hinaus stellen wir jährlich ca. 10 Rechtsanwälte ein.

Tätigkeitsbereiche
Bank- und Finanzrecht, Compliance, Employment & Benefits, M&A Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Immobilienrecht, Kartell- und Wettbewerbsrecht, Litigation & Arbitration, Pharmarecht, Private Equity, Restrukturierungen, Steuerrecht, Versicherungsrecht

Anforderungsprofil
Wir suchen erstklassige Nachwuchsjuristen (m/w), die Begeisterung für ihre Tätigkeit zeigen, kreativ denken, über überdurchschnittliche juristische Fähigkeiten verfügen und lösungsorientiert arbeiten.

Karriereaussichten
Wir bieten vielfältige Spezialisierungsmöglichkeiten in einer internationalen Sozietät. Damit Sie stets wissen, wo Sie stehen, analysieren wir gemeinsam mit Ihnen regelmäßig Ihre Situation. Wir definieren Ziele und besprechen weitere Entwicklungsschritte, die Sie zur Aufnahme in unsere Partnerschaft führen sollen.

Angebote für ReferendarInnen
In unseren verschiedenen Praxis- und Branchengruppen stellen wir Ihnen vielseitige, spannende und anspruchsvolle Aufgaben. Deren Bearbeitung schafft die Basis für Ihre zukünftige Entwicklung und für eine hoffentlich langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit mit uns.

Auslandseinsatz
Möglich

Einstiegsvergütung
100.000 Euro pro Jahr

Ansprechpartner
Janine Links, Manager Human Resources

Anschrift
Friedrich-Ebert-Anlage 35-37
60327 Frankfurt am Main

Fon
069 7941-1212

Fax
069 7941-100

E-Mail
career@mayerbrown.com

Internet
www.mayerbrown.com

Mehr...


KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft



KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Branche
Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Beratung

Anzahl der Standorte
Über 20 in Deutschland

Jahresumsatz
KPMG Deutschland 1,3 Milliarden Euro in 2012
KPMG Europe LLP 4,58 Milliarden Euro in 2012
KPMG International 23,03 Milliarden USD in 2012

Anzahl der MitarbeiterInnen
Weltweit: 152.000
Deutschland: über 8.600

Bedarf an Hochschul-absolventInnen
Insgesamt 1000 Neueinstellungen

Gesuchte Fachrichtungen
Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften, (Wirtschafts-)Informatik, (Wirtschafts-)Ingenieurwesen, (Wirtschafts-)Mathematik oder Physik

Einsatzmöglichkeiten
Audit, Tax und Advisory

Einstiegsprogramme
Traineeprogramm Consulting, Traineeprogramm Transactions & Restructuring

Mögliche Einstiegstermine
Laufend

Auswahlverfahren
Abhängig vom Geschäftsbereich, Interviews oder Auswahlwahltage

Einstiegsgehalt
Branchenüblich

Angebote für StudentInnen
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten KPMG kennen zu lernen, entweder im Rahmen eines Praktikums mit Mentoring oder zum Beispiel während einer Werkstudententätigkeit. Praktika sind in allen drei Geschäftsbereichen möglich.

Ansprechpartner
Paul Ebert

Anschrift
Klingelhöferstraße 18
10785 Berlin

Fon
0800 5764-562

E-Mail
recruiting@kpmg.com

Internet
www.kpmgde/careers Externer Link

Mehr...


Kanzleiprofil Hogan Lovells International LLP



Hogan Lovells International LLP

Standorte in Deutschland
Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München

Standorte weltweit
Mehr als 40 Büros weltweit

Personalstruktur
Zahlen für Deutschland:
Ca. 90 Partner
Ca. 250 Rechtsanwälte
Ca. 100 Referendare pro Jahr

Bedarf an HochschulabsolventInnen
70 bis 75 pro Jahr

Mandantenstruktur
Weltweit führende Unternehmen und Finanzinstitute sowie die öffentliche Hand

Tätigkeitsbereiche
Umfassende Beratung auf allen Gebieten des (inter-)nationalen Wirtschaftsrechts

Anforderungsprofil
Neben mindestens vollbefriedigenden Examina und guten Englischkenntnissen sollten Sie unternehmerisch denken und handeln, Sinn für das wirtschaftlich Machbare und Spaß an anspruchsvoller juristischer Arbeit haben. Zusatzqualifikationen wie ein im Ausland erworbener LL.M. oder eine Promotion sind willkommen.

Karriereaussichten
Wir bieten vielfältige und anspruchsvolle Tätigkeiten mit hoher Eigenverantwortung, frühzeitigem Mandantenkontakt und Teamarbeit. Im Rahmen unserer People Development Academy werden Sie gezielt auf zukünftige Herausforderungen vorbereitet. Bei kontinuierlicher Entwicklung steht nach 3 Jahren die Ernennung zum Senior Associate und nach weiteren 3 bis 4 Jahren die Ernennung zum Partner oder Counsel an.

Auslandseinsatz
Für Referendare im Rahmen der Wahlstation möglich. Für Associates gehören internationale Secondments zur Ausbildung.

Einstiegsvergütung
Marktüblich

Ansprechpartner
Nina Schweneke

Anschrift
Kennedydamm 24
40476 Düsseldorf

Fon
0211 1368-120

E-Mail
karriere@hoganlovells.de

Internet
www.hoganlovells.de/karriere Externer Link

Mehr...


Kanzleiprofil Heuking Kühn Lüer Wojtek



Heuking Kühn Lüer Wojtek

Standorte in Deutschland
Berlin, Chemnitz, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München

Standorte weltweit
Brüssel, Zürich

Personalstruktur
260 Rechtsanwälte, davon 113 Partner

Bedarf an Hochschul-absolventInnen
Wir suchen laufend Rechtsreferendare (w/m), wissenschaftliche Mitarbeiter (w/m) und Rechtsanwälte (w/m) für alle Rechtsgebiete.

Tätigkeitsbereiche
Alle Bereiche des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts, insbesondere:
Arbeitsrecht • Bankrecht und Finanzierung • Energie • Gesellschaftsrecht/M&A • Health Care • Immobilien-Bau-Vergabe • Investment Fonds • IP, Media & Technology • Kapitalmarktrecht • Kartellrecht • Private Clients • Private Equity/Venture Capital • Prozessführung/Schiedsgerichtsbarkeit • Public Sector • Restrukturierung • Steuerrecht • Transport-Logistik-Schifffahrt-Verkehr • Umweltrecht – Environment Health Safety • Versicherungs- und Rückversicherungsrecht • Vertriebsrecht • Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

Anforderungsprofil
Prädikatsexamina, vorzugsweise Promotion und/oder Auslandsabschluss, sehr gute Englischkenntnisse

Karriereaussichten
Bei uns erwarten Sie direkter Mandantenkontakt und der notwendige Freiraum, um ein eigenes Business aufzubauen. Mit der Heuking Academy ermöglichen wir Ihnen zudem eine individuelle, kontinuierliche Weiterentwicklung Ihrer persönlichen und fachlichen Kompetenzen. Nach einer gemeinsamen, erfolgreichen Zeit als Associate, besteht für Sie die Möglichkeit Salaried Partner zu werden – eine Würdigung Ihrer ausgezeichneten Leistung mit Wirkung nach innen und außen. Die stetige Entwicklung Ihrer Unternehmerpersönlichkeit, Ihres Fachwissens und Ihrer Sozialkompetenz bieten Ihnen schließlich die Chance auf Ernennung zum Equity Partner.

Angebote an ReferendarInnen
Anwalts-/Wahlstation, Nebentätigkeit zum Referendariat, promotionsbegleitende Tätigkeit

Auslandseinsatz
Go for Career – Mit unserem speziellen Referendarprogramm Go for Career eröffnen wir sehr guten Absolventen (w/m) die Möglichkeit, bereits während ihres Referendariats Erfahrungen an verschiedenen Orten der Welt zu sammeln und wichtige Kompetenzen zu erwerben.

Einstiegsvergütung
Standortabhängig bis zu 85.000 Euro (zzgl. Bonus)

Ansprechpartner
Human Resources

Anschrift
Georg-Glock-Straße 4
40474 Düsseldorf

Fon
0211 60055-00

Fax
0211 60055-050

E-Mail
hr@heuking.de

Mehr...


Gleiss Lutz Hootz Hirsch



Gleiss Lutz Hootz Hirsch Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern

Standorte in Deutschland
Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München und Stuttgart

Standorte weltweit
Gleiss Lutz: Brüssel
Als eine der größten, unabhängigen und international tätigen Full-Service-Wirtschaftskanzleien in Deutschland bauen wir seit über 60 Jahren auf ein flexibles und erprobtes internationales Netzwerk und pflegen enge persönliche Kontakte zu Kanzleien, die in ihren Jurisdiktionen führend sind.

Personalstruktur
Mehr als 300 Rechtsanwälte, davon 89 Partner

Bedarf an HochschulabsolventInnen
Ca. 60 pro Jahr

Mandantenstruktur
National und international tätige Konzerne und Unternehmen; Verbände; Städte, Kommunen und kommunale Unternehmen

Tätigkeitsbereiche
Arbeitsrecht, Bank- und Finanzrecht, Kartellrecht/EU, Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtschutz/IT, Öffentliches Recht, Immobilienrecht, Kapitalmarktrecht, Prozessführung, Schiedsgerichtsbarkeit, Steuerrecht

Anforderungsprofil
Zwei mindestens vollbefriedigende Examina, verhandlungssichere Englischkenntnisse

Karriereaussichten
Nach einem Jahr Aufnahme auf den Briefkopf, nach dreieinhalb Jahren Entscheidung über die assoziierte Partnerschaft, nach sechs Jahren Entscheidung über die Partnerschaft.

Auslandseinsatz
Weltweite Secondments bei Partnerkanzleien.

Einstiegsvergütung
90.000 bis 100.000 Euro/Jahr

Ansprechpartner
Sofia Jung oder Natascha Bussinger
Recruiting

Anschrift
Mendelssohnstraße 87
60325 Frankfurt am Main

Fon
069 95514-631

Fax
069 95514-198

E-Mail
karriere@gleisslutz.com

Internet
www.gleisslutz.com Externer Link

Mehr...


Hochschulprofil GGS



German Graduate School of Management and Law gGmbH

Auf einen Blick
Die GGS ist eine innovative Business School für Management und Recht. Sie bildet Manager und Nachwuchsführungskräfte aus und bietet die Chance, sich berufsbegleitend für weiterführende Positionen in Unternehmen zu qualifizieren. Ziel ist es, verantwortungsbewusste Führungspersönlichkeiten zu entwickeln und so einen Beitrag zu nachhaltigem unternehmerischen Erfolg und Wirtschaftswachstum zu leisten. Darüber hinaus forscht die GGS im Bereich „Management und Recht“ und berät zahlreiche Unternehmen.

Studieren an der GGS
Wenn Sie Hochschulabsolvent sind (Duale Hochschule, FH oder Uni) und ein berufsbegleitendes Masterstudium mit bester Betreuung und hochqualifiziertem Personal suchen, sind wir der ideale Partner für Sie. Durch unsere internationalen Professoren und Dozenten führender Business Schools bereiten wir Sie auf neue Herausforderungen vor und entwickeln Sie zu verantwortungsvollen Führungskräften, die keine regionalen Grenzen kennen.

Studiendauer und Organisation
Angeboten werden zwei Master of Business Administration (MBA), zwei Master of Laws (LL.M.), ein Master of Science (MSc) und ein Marketing-Master (M.A.). Die Vorlesungen finden in der Regel an jedem dritten Wochenende statt. Das Wochenendkonzept sowie einzelne Wochenblöcke ermöglichen Ihnen die ideale Verbindung zwischen Beruf und Studium. Erkennen Sie den Vorteil von kleinen Studiengruppen – bei optimaler Betreuung durch unsere Dozenten – und absolvieren Sie Ihren Master unter besten Bedingungen. Internationale Studienreisen fördern die interkulturelle Kompetenz. Außerdem unterstützt die Dieter Schwarz Stiftung die Studierenden mit einem attraktiven Stipendium.

Förderung und Feedback
Kontinuierliche Beratung und regelmäßiges Feedback zu Ihrem Lernerfolg und Ihren Leistungen sind zentraler Bestandteil des Studiums. Unsere Dozenten kümmern sich persönlich um Ihre Anliegen, und ein stetig wachsendes Alumni-Netzwerk steht Ihnen jederzeit zur Seite. Denn wir verfolgen nur ein gemeinsames Ziel: Sie zu fördern, zu verbessern und Sie mit den nötigen Führungs- und Entscheidungskompetenzen auszustatten.

Ansprechpartner
Christine Vinca-Schmidt

Anschrift
Bildungscampus 2
74076 Heilbronn

Fon
07131 645636-17

Fax
07131 645636-27

E-Mail
christine.vinca-schmidt@ggs.de

Internet
www.ggs.de

Mehr...


Deutsche Bank AG



Deutsche Bank AG

Branche
Finanzdienstleistungen

Produkte/Dienstleistungen
Finanzprodukte

Anzahl der Standorte
Über 1950 Standorte weltweit, davon 900 in Deutschland

Jahresumsatz
1,958 Mrd. Euro Bilanzsumme (30. September 2010)

Anzahl der MitarbeiterInnen
Ca. 82.000 weltweit, davon ca. 30.000 in Deutschland

Bedarf an Hochschul-absolventInnen
Ca. 200 pro Jahr

Gesuchte Fachrichtungen
Wirtschaftswissenschaften, Naturwissenschaften, Rechtswissenschaften, Informatik, Geisteswissenschaften, Psychologie

Einsatzmöglichkeiten
- Corporate und Investment Bank: Asset Finance & Leasing, Corporate Finance, Markets, Transaction Banking, Relationship Management
- Private Clients und Asset Management: Asset Management, Private & Business Clients, Private Wealth Management
- Infrastrukturfunktionen: Finance, Group Strategy & Planning, Group Technology & Operations, Inhouse Consulting, Legal, Risk & Capital, Human Resources
- Regional Management

Einstiegsprogramme
Divisionale Traineeprogramme, Direkteinstieg

Mögliche Einstiegstermine
Je nach Unternehmensbereich viertel- bzw. halbjährlich

Auswahlverfahren
Online-Bewerbung, strukturiertes Interview mit der Fachabteilung, Fallstudien, Workshops

Einstiegsgehalt
Je nach Vereinbarung/Qualifikation und Unternehmensbereich zwischen
48.000 und 68.000 Euro/Jahr.

Angebote für StudentInnen
Wir bieten Ihnen: abwechslungsreiche und eigenständige Arbeit innerhalb eines motivierten, jungen, internationalen Teams; interessante Herausforderungen durch eigene Projekte; neues Wissen, das Sie sich durch Recherchen und deren Ausarbeitung aneignen können.

Ansprechpartner
Career Hotline

Anschrift
Taunusanlage 12
60325 Frankfurt am Main

Fon
0800 3331115

Internet
www.db.com/careers Externer Link

Mehr...


Kanzleiprofil CMS Hasche Sigle Rechtsanwälte und Steuerberater



CMS Hasche Sigle Rechtsanwälte und Steuerberater

Standorte in Deutschland
Berlin, Düsseldorf, Dresden, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, Leipzig, München, Stuttgart

Standorte weltweit
Brüssel, Moskau, Shanghai

Personalstruktur
Partner: 203
Rechtsanwälte: über 600
Referendare: über 280
Mitarbeiter: über 650

Bedarf an HochschulabsolventInnen
Ca. 100 pro Jahr

Mandantenstruktur
Die Sozietät berät namhafte deutsche und internationale Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen.

Tätigkeitsbereiche
Alle Gebiete des deutschen, europäischen und internationalen Wirtschaftsrechts.

Anforderungsprofil
Wir suchen die Besten, nicht nur nach Noten. Prädikatsexamen, eine breite Allgemeinbildung und sehr gute Englischkenntnisse sind zwar Kriterien für eine Einstellung – dass Sie menschlich zu uns passen, ist uns genauso wichtig.

Karriereaussichten
Wir wollen, dass Sie weiterkommen. Sie können bei uns als Praktikant, nach dem ersten Staatsexamen als Doktorand oder Referendar, oder nach abgeschlossener Ausbildung als Associate starten. Die Ernennung zum Senior Associate erfolgt nach zwei Jahren Tätigkeit als Associate, zum Counsel nach fünf Jahren und zum Associated oder Equity Partner nach sieben Jahren. Unser neues Karrieremodell wird von einem umfassenden fachlichen und persönlichen Fortbildungsprogramm begleitet.

Auslandseinsatz
CMS ist eine international ausgerichtete Sozietät, und international sind auch unsere Mandate. Daher sehen wir einen längeren Auslandsaufenthalt als bedeutenden Baustein Ihrer Karriereentwicklung an.

Einstiegsvergütung
80.000 bis 100.000 Euro/Jahr

Ansprechpartner
Robert Krywalski

Anschrift
Lennéstraße 7
10785 Berlin

Fon
030 20360-2960

Fax
030 20360-2882960

E-Mail
robert.krywalski@cms-hs.com

Internet
www.cms-hs.com Externer Link

Mehr...


Clifford Chance



Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors

Clifford Chance Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors

Standorte in Deutschland
Düsseldorf, Frankfurt am Main, München

Standorte weltweit
31 weitere Büros in 23 Ländern

Personalstruktur
In Deutschland rund 350 Anwälte, davon 84 Partner

Bedarf an HochschulabsolventInnen
Ca. 140 Referendare, ca. 50 bis 70 Rechtsanwälte. Zudem suchen wir laufend Praktikanten und wissenschaftliche Mitarbeiter

Tätigkeitsbereiche
Alle Bereiche des Wirtschaftsrechts

Anforderungsprofil
Herausragende juristische Qualifikation (Prädikatsexamina); exzellente Englischkenntnisse; Verständnis und Interesse für wirtschaftliche Zusammenhänge und die Ziele der Mandanten; Bereitschaft, sich persönlich voll zu engagieren, Dienstleister zu sein und Verantwortung zu übernehmen

Karriereaussichten
Nach 2 Jahren Aufnahme auf den Briefkopf, Aus- und Weiterbildung an der Clifford Chance Academy, jährliche Beurteilung der Entwicklung, Associate-Lockstep mit jährlich ansteigenden Vergütungsstufen, nach 3 Jahren: Status eines Senior Associates, Aufnahme als Partner oder Ernennung zum Counsel nach 5 bis 7 Jahren

Auslandseinsatz
Möglich

Einstiegsvergütung
100.000 Euro/Jahr

Ansprechpartner
Wolf Kahles

Anschrift
Mainzer Landstraße 46
60325 Frankfurt

Fon
069 7199-4447

Fax
069 7199-4000

E-Mail
wolf.kahles@cliffordchance.com

Internet
www.cliffordchance.com/karriere Externer Link

Mehr...


Kanzleiprofil BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH



BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Standorte in Deutschland
Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, München, Nürnberg

Standorte weltweit
Beijing, Brüssel, Kiew, Moskau, Shanghai, St. Petersburg

Personalstruktur
Rund 270 Rechtsanwälte, davon 210 in Deutschland

Bedarf an HochschulabsolventInnen
Ca. 30 pro Jahr

Mandantenstruktur
Nationale und internationale Mandanten

Tätigkeitsbereiche
Arbeitsrecht, Bank-/Finanzrecht & Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht, Immobilien, IP/IT/Medien, Kartellrecht & Beihilferecht, Mergers & Acquisitions, Öffentliches Recht/Vergaberecht, Prozessführung & Konfliktlösung, Restrukturierung & Insolvenz, Steuern, Vermögen/Nachfolge/Stiftungen

Anforderungsprofil
Wir erwarten mindestens vollbefriedigende Examina und sehr gute Englischkenntnisse, die idealerweise durch einen Auslandsaufenthalt vertieft worden sind. Promotion und/oder LL.M. sind wünschenswert, jedoch keine Bedingung. Hohe soziale Kompetenz und unternehmerisches Denken zeichnen Sie zusätzlich aus.

Karriereaussichten
Sie arbeiten vier bis fünf Jahre als Associate, danach zwei bis drei Jahre als Salary Partner. Danach werden Sie entweder Dauer Salary Partner, Senior Salary Partner oder Equity Partner.

Auslandseinsatz
Möglich

Einstiegsvergütung
Ortsüblich und je nach Qualifikation

Ansprechpartner
Christine Herzog

Anschrift
Westhafen Tower – Westhafenplatz 1
60327 Frankfurt am Main

Fon
069 756095-532

Fax
069 756095-563

E-Mail
Christine.Herzog@bblaw.com

Internet
www.beitenburkhardt.com

Mehr...


Kanzleiprofil Allen & Overy LLP



Allen & Overy LLP

Standorte in Deutschland
Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Mannheim, München

Standorte weltweit
Abu Dhabi, Amsterdam, Antwerpen, Athen, Bangkok, Belfast, Bratislava, Brüssel, Budapest, Bukarest (assoziiertes Büro), Casablanca, Doha, Dubai, Hongkong, Jakarta (assoziiertes Büro), London, Luxemburg, Madrid, Mailand, Moskau, New York, Paris, Peking, Perth, Prag, Riad (assoziiertes Büro), Rom, São Paulo, Schanghai, Singapur, Sydney, Tokio, Warschau, Washington D.C.

Personalstruktur
– Berufsträger (m/w) in Deutschland: ca. 180 Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (davon 43 Partner und 15 Counsel)
– Berufsträger (m/w) weltweit: ca. 2700 Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (davon ca. 480 Partner)

Tätigkeitsbereiche
Wir beraten bei inländischen und grenzüberschreitenden Transaktionen umfassend in allen Fragen des deutschen, englischen und US-amerikanischen Wirtschaftsrechts.

Anforderungsprofil
Wir suchen angehende Juristen (m/w), die bereit und in der Lage sind, Verantwortung zu übernehmen, und den Wunsch haben, in einem internationalen Umfeld tätig zu sein. Ihre ausgezeichneten juristischen Kenntnisse haben Sie durch vollbefriedigende Prädikatsexamen bestätigt. Sie verfügen über sehr gute Englischkenntnisse und sind zudem in der Lage, komplexe Sachverhalte schnell zu durchdringen und einer wirtschaftlich vertretbaren Lösung zuzuführen.

Karriereaussichten
Unser Ziel ist die Ausbildung hochqualifizierter Juristen zu unternehmerisch denkenden Beratern sowie die Aufnahme der herausragenden Persönlichkeiten unter ihnen in die Partnerschaft. Wesentlich für die persönliche Entwicklung ist dabei die Zusammenarbeit mit einem kompetenten und sympathischen Team.

Angebot für ReferendarInnen
Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation, Nebentätigkeit für Studierende und Referendare sowie Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden. Außerdem bieten wir deutschlandweit Praktika an.

Auslandseinsatz
Möglich

Einstiegsvergütung
105.000 Euro brutto pro Jahr

Ansprechpartner
Dr. Michael Ulmer, LL.M., michael.ulmer@allenovery.com
Dr. Walter Uebelhoer, LL.M., walter.uebelhoer@allenovery.com
Germany Legal Recruitment, recruitment.germany@allenovery.com

Anschrift
Haus am OpernTurm
Bockenheimer Landstraße
260306 Frankfurt am Main

Fon
069 2648-5907, -5662, -5323

Internet
Hier klicken Externer Link

Mehr...


Rölfs RP AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft



Rölfs RP AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Branche
Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung

Produkte/Dienstleistungen
Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen

Anzahl der Standorte
11 deutschlandweit

Jahresumsatz
100 Mio. Euro

Anzahl der MitarbeiterInnen
700 deutschlandweit

Bedarf an Hochschul-absolventInnen
25

Gesuchte Fachrichtungen
Wirtschaftswissenschaft, Betriebswirtschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftsingenieurwesen

Einsatzmöglichkeiten
Abschlussprüfung, IFRS, Unternehmensbesteuerung, Interdisziplinäre Arbeit wie Transaktionsberatung, Unternehmensbewertung und Restrukturierung

Einstiegsprogramme
Direkteinstieg

Mögliche Einstiegstermine
Ganzjährig

Auswahlverfahren
Mehrstufige Bewerbungsgespräche

Online-Kurzbewerbung
Erwünscht

Angebote für StudentInnen
Praktika und Diplomarbeiten (ganzjährig)

Ansprechpartner
Kristin Raettig

Anschrift
Grafenberger Allee 159
40237 Düsseldorf

Fon
0211 6901-456

E-Mail
kristin.raettig@roelfspartner.de

Internet
www.roelfspartner.de/karriere Externer Link

Mehr...


Kanzleiprofil Linklaters LLP



Linklaters LLP

Standorte in Deutschland
Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, München

Standorte weltweit
Linklaters ist eine internationale Sozietät mit 28 Büros weltweit.

Personalstruktur
In Deutschland ca. 280 Anwälte, davon ca. 60 Partner, mehr als 130 Referendare und ca. 90 Praktikanten

Bedarf an HochschulabsolventInnen
Wir suchen Praktikanten, wissenschaftliche Mitarbeiter, Referendare und Rechtsanwälte (w/m) für alle Fachbereiche.

Tätigkeitsbereiche
M&A Gesellschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Steuerrecht, Kartellrecht, Arbeitsrecht, TMT, Immobilienwirtschaftsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Prozessführung/Schiedsgerichtsverfahren

Anforderungsprofil
Sie ragen fachlich mit exzellenten Examina heraus und blicken über den juristischen Tellerrand. Ihre verhandlungssicheren Englischkenntnisse haben Sie idealerweise im Ausland erworben. Sie denken unternehmerisch, sind engagiert und flexibel.

Karriereaussichten
Wir bieten Ihnen von Anfang an die direkte Mitarbeit am Mandat und eine maßgeschneiderte Weiterbildung. Im Rahmen unserer Linklaters Law & Business School nehmen Sie an Programmen im In- und Ausland teil. Die Einbeziehung in internationale Teams und ein globales Know-how-Netzwerk fördern darüber hinaus Ihre berufliche und persönliche Entwicklung.

Einstiegsvergütung
100.000 Euro/Jahr

Ansprechpartner
Nicola von Tschirnhaus

Anschrift
Mainzer Landstraße 16
60325 Frankfurt am Main

Fon
069 71003-341

E-Mail
recruitment.germany@linklaters.com

Internet
www.linklaters-career.de

Mehr...


Kanzleiprofil GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten



GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten

Standorte in Deutschland
Berlin, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München

Personalstruktur
Anzahl Partner: 80
Anzahl Rechtsanwälte: über 210

Bedarf an HochschulabsolventInnen
20 geplante Neueinstellungen pro Jahr

Tätigkeitsbereiche
GÖRG ist eine der führenden und unabhängigen deutschen Wirtschaftskanzleien. Wir beraten namhafte in- und ausländische Unternehmen aus allen Bereichen von Industrie, Banken, Immobilien, Handel, Medien und Dienstleistung in allen Kernbereichen des Wirtschaftsrechts. Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen in den Bereichen: Insolvenz und Restrukturierung, Corporate/M&A, Immobilienwirtschaftsrecht, Energie- und Vergaberecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht. Unsere Teams verfügen über ausgewiesene Expertise bei Transaktionen und Projektentwicklungen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.

Anforderungsprofil
Prädikatsexamina, Promotion, sehr gute Englischkenntnisse

Karriereaussichten
Wir suchen Berufseinsteiger, die das Potenzial haben, Partner unserer Sozietät zu werden. Zu Beginn Ihrer Tätigkeit in unserem Hause arbeiten Sie intensiv mit einem erfahrenen Kollegen zusammen, der für Ihre weitere Fortbildung und Entwicklung Verantwortung übernimmt. Im Laufe der Zeit gewinnen Sie an Sicherheit und Selbstständigkeit, übernehmen – auch als Associate – Verantwortung in Mandaten wie in internen Angelegenheiten. Nach vier bis fünf Jahren können Sie Assoziierter Partner werden. Sofern sich die fachliche und persönliche Zusammenarbeit danach weiterhin positiv gestaltet, erfolgt die Aufnahme als gleichberechtigter Partner nach spätestens weiteren zwei bis vier Jahren.

Auslandseinsatz
Möglichkeit bei einer unserer unabhängigen ausländischen Partner-Sozietäten

Einstiegsvergütung
80.000 Euro; zusätzliche Boni sind möglich

Ansprechpartner
Leiterin Recruiting & Personalentwicklung: Julia Falke

Fon
0221 33660-195

E-Mail
karriere@goerg.de

Anschrift
Kennedyplatz 2
50679 Köln

Internet
www.goerg.de Externer Link

Mehr...


Kanzleiprofil Ashurst LLP



Ashurst LLP

Standorte in Deutschland
Frankfurt am Main, München

Standorte weltweit
Australien, Belgien, China, Frankreich, Hongkong, Indonesien, Italien, Japan, Papua-Neuguinea, Singapur, Spanien, Schweden, USA, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich

Personalstruktur
Mehr als 2000 Berufsträger weltweit; in Deutschland über 70 Partner und Anwälte

Bedarf an HochschulabsolventInnen
5 bis 10

Tätigkeitsbereiche
Corporate, International Finance, Real Estate, Commercial (Arbeitsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (IP), Handelsrecht, IT-Recht, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Energierecht, Transaktionen im Energie- und Infrastruktursektor), Steuerrecht, Litigation/Arbitration

Anforderungsprofil
Exzellente juristische Examina, gerne Zusatzqualifikation wie Promotion oder LL.M., sehr gute Englischkenntnisse sowie Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen

Karriereaussichten
Umfassende Aus- und Weiterbildung, frühe Spezialisierung durch “Responsible-Partner-System”, frühe Einbindung in anspruchsvolle Mandatsarbeit, strukturierter Karrierepfad, Einblicke in verschiedene

Bereiche des Kanzleimanagements als “Function Representative”,
Partnerschaft nach 6 bis 8 Jahren möglich

Auslandseinsatz
Möglich

Einstiegsvergütung
86.000 bis 90.000 Euro plus leistungsabhängiger Bonus

Ansprechpartner
Diane Scholz, Human Resources Manager Germany

Anschrift
OpernTurm
Bockenheimer Landstraße 2-4
60306 Frankfurt am Main

Prinzregentenstraße 18
80538 München

Fon
069 971126

Fax
069 97112895

E-Mail
diane.scholz@ashurst.com

Internet
www.ashurst.com Externer Link

Mehr...


Kanzleiprofil Baker & McKenzie Partnerschaftsgesellschaft



Baker & McKenzie Partnerschaftsgesellschaft

Standorte in Deutschland
4

Standorte weltweit
Wir sind mit 70 Kanzleien an 43 Standorten weltweit vertreten.

Personalstruktur
AnwältInnen in Deutschland: ca. 200
AnwältInnen weltweit: mehr als 3800

Bedarf an HochschulabsolventInnen
50 bis 55

Tätigkeitsbereiche
Wir beraten in- und ausländische Unternehmen und Institutionen in allen Fragen des
internationalen Wirtschafts- und Steuerrechts.

Anforderungsprofil
Wir suchen nicht den „Anwalt (m/w) nach Maß“, sondern talentierte und motivierte JuristInnen mit unternehmerischen Ambitionen, für die die Begriffe Fairness und Respekt, Engagement und Selbstdisziplin keine leeren Worthülsen sind.

Karriereaussichten
Bei uns, der Premier Global Law Firm mit dem weltweit größten Netzwerk, sind Sie vom ersten Tag an in spannende Mandate involviert. Ein Mentor steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und unterstützt Sie darin, schnell Verantwortung übernehmen zu können. In unserer Inhouse University machen wir Sie nicht nur fachlich fit, sondern helfen Ihnen auch, sich persönlich weiter zu entwickeln.

Angebote an ReferendarInnen
Career Mentorship Programme (einzigartig in der Kanzleienbranche), Ausbildung in Anwalts-/ Wahlstation (In- und Ausland), Law Clerk Programme, Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden, Nebentätigkeiten für Referendare.

Auslandseinsatz
Globalität wird in unserer Kanzlei täglich gelebt: Sie haben als Associate die Möglichkeit, bis zu zwölf Monate an einem unserer weltweiten Standorte zu arbeiten. Praktikanten lernen im Rahmen unseres International Clerkship Programme eines unserer weltweiten Büros kennen.

Einstiegsvergütung
105.000 Euro für BerufseinsteigerInnen

Online-Kurzbewerbung
erwünscht

Ansprechpartner
Melita Mesaric

Anschrift
Bethmannstraße 50-54
60311 Frankfurt

Fon
069 29908-555

Fax
069 29908-108

E-Mail
melita.mesaric@bakermckenzie.com

Internet
www. bakermckenzie.com Externer Link

Mehr...