Auf dem Weg zum Partner einer Kanzlei müssen junge Juristen nach dem ersten Staatsexamen zunächst mehrere Stationen im Referendariat durchlaufen. Zu den Pflichtstationen gehört die sogenannte „Zivilstation“. Philipp Hendricks absolvierte diese am Landgericht Heilbronn und beendet sein Referendariat im April 2013. Von Philipp Hendricks
Die Zivilstation, zugleich Beginn des zwei Jahre dauernden Rechtsreferendariats in Baden-Württemberg, begann mit einem dreiwöchigen Einführungslehrgang. Dort wurden wir vom Ausbildungsleiter zunächst mit dem Umgang einer Gerichtsakte vertraut gemacht, da die wenigsten von uns eine solche Akte schon einmal in Händen gehalten hatten. Zu Beginn des Einführungskurses hatten wir die Wahl zwischen Amts- oder Landrichter als Ausbildungsrichter. Ich entschied mich für das Landgericht. Daneben bestand die Einführung aus einem intensiven ZPOCrashkurs sowie einer Vielzahl an organisatorischen Dingen.
Ziel der Zivilstation ist es, als Referendar das Abfassen von Gutachten, Beschlüssen und Urteilen sowie das Führen der Verhandlung im Zivilprozess zu lernen. In den Verhandlungen saß ich neben dem Richter auf der Richterbank und verfolgte den Ablauf aus nächster Nähe. Die von mir bearbeiteten Akten kamen aus den unterschiedlichsten Bereichen des Zivilrechts: von Baurecht über Versicherungs- und Verkehrsrecht bis hin zu Anwaltshaftungsrecht, wobei insbesondere Letzteres zu der speziellen Kammerzuständigkeit meines Ausbilders gehörte. Während der Station soll der Referendar zudem eine umfangreichere Akte bearbeiten, die im Stationszeugnis gesondert erwähnt wird. Ich hatte ein Gutachten zu einem komplexen Sachverhalt aus dem Versicherungsrecht zu erstellen, was mir auch dank der Hilfsbereitschaft meines Ausbildungsrichters gut gelang. Da jeder Richter eine etwas andere Arbeitsmethode hat, hängt der Arbeitsaufwand in der Station entscheidend von dem jeweiligen Richter ab. Von ihm ist auch abhängig, wie oft Sitzungstage stattfinden. Hinzu kommt die üblicherweise einmal wöchentlich stattfindende Arbeitsgemeinschaft (AG). In der AG wurden alle relevanten Themen aus der ZPO und dem Zivilrecht behandelt. Zudem wurden freiwillige Probeklausuren angeboten, und es gab ein großes Angebot an kostenfreien Seminaren für uns Referendare.
Neben der AG war ich mindestens einmal pro Woche bei Gericht und hatte an den übrigen Tagen ausreichend Zeit, meine Gutachten und Urteile zu schreiben. Gegen Ende der Station wurde mir angeboten, die Verhandlungsleitung selbstständig zu übernehmen, wobei ich um den Gebrauch des berüchtigten Diktiergerätes herumgekommen bin, da dies mein Ausbildungsrichter übernahm. Auch hier hängt viel von dem jeweiligen Richter und seiner Arbeitsweise ab. Alles in allem vergingen die fünf Monate der Station für mich wie im Flug. Die Erkenntnisse über die Arbeitsweise eines Zivilrichters empfand ich als große Bereicherung und geradezu idealen Einstieg in das Rechtsreferendariat.
Literaturtipp
Carl-Theodor Olivet: Juristische Arbeitstechnik in der Zivilstation.
C. F. Müller Verlag Heidelberg, 4. Auflage 2010. ISBN 978-3811470583. 23,95 Euro
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Die Vereinbarerin
Familie oder Karriere? Constanze Ulmer-Eilfort entschied sich schnell dafür, dass Wörtchen „oder“ durch „und“ zu ersetzen. Zeitgleich mit ihren ersten Karriereschritten in den USA gründete sie eine Familie. Heute ist die dreifache Mutter Managing Partnerin der Großkanzlei Baker & McKenzie Deutschland und Österreich. Wie das funktioniert hat, erzählt die 50-Jährige im Interview. Die Fragen stellte André Boße.
Interview mit Dr. Constanze Ulmer-Eilfort als PDF ansehen
Zur Person
Dr. Constanze Ulmer-Eilfort, geboren am 21. April 1962 in Stuttgart, studierte Jura in Regensburg und München. 1989 erreichte sie den Master of Law an der University of Pennsylvania in Philadelphia, ihre Promotion erfolgte 1993 an der Freien Universität Berlin. Nach dem Referendariat stieg sie als zugelassene Anwältin 1994 bei Baker & McKenzie ein. Vier Jahre später wurde sie dort Partnerin am Standort Frankfurt, 2005 zog sie in das Büro München. Seit Sommer 2012 ist die dreifache Mutter Managing Partnerin für Baker & McKenzie Deutschland und Österreich und damit verantwortlich für das heimische Geschäft der internationalen Großkanzlei. Ihr fachlicher Fokus als Anwältin liegt in den Bereichen Patentrecht und Urheberrecht, sie betreut Mandanten aus den Bereichen Life Sciences und Medien.
Zur Kanzlei
Mit rund 2350 angestellten Anwälten, rund 1400 Partnern sowie mehr als 70 Büros in 45 Ländern gehört die Anwaltskanzlei Baker & McKenzie zu den größten der Welt. In den Büros in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt/Main und München beraten rund 45 Partner und mehr als 200 zugelassene Rechtanwälte zu einer Vielzahl von Tätigkeitsbereichen wie Arbeitsrecht, Aktien- und Kapitalmarktrecht, Bank- und Finanzrecht, Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz oder Kartellrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht und Steuerrecht. www.bakermckenzie.com
Frau Dr. Ulmer-Eilfort, wenn Sie sich an Ihren eigenen Karrierestart erinnern, inwieweit hatten Sie einen Plan für die ersten Schritte?
Ich wusste ehrlich gesagt nach dem Abschluss noch nicht, was ich mit dem Jura-Studium anfangen sollte. Mir hatte das Studium viel Spaß bereitet, daher war ich schon sicher, das Richtige studiert zu haben. Aber über meinen späteren Werdegang habe ich mir zunächst erstaunlich wenig Gedanken gemacht.
Sie sagen „erstaunlich“ …
Ja, wenn ich an meine Zeit als Einsteigerin zurückdenke, bin ich über mich selbst erstaunt, wie wenig Gedanken ich mir damals über meine Karriere gemacht hatte. Es waren auch viele Zufälle, die mich dorthin gebracht haben, wo ich heute bin. Meine Karriere hätte auch ganz anders aussehen können.
Wann wussten Sie, dass Sie Rechtsanwältin werden wollen?
Die Zeit nach dem Studium als Referendarin war prägend. Ich erhielt erste Eindrücke von den verschiedenen Bereichen und konnte mir konkrete Vorstellungen davon machen, wie der Arbeitsalltag wirklich ausschaut.
Eine Ihrer ersten Stationen war dann schon Baker & McKenzie, wo Sie 1991 Ihre Referendariatszeit verbrachten – und wo Sie heute Partnerin sind. Ab wann wussten Sie: „Hier bin ich richtig, hier fühle ich mich wohl“?
Schon sehr früh. Ich hatte zuvor ein LL.M.-Studium in den USA abgeschlossen, sodass mich von Beginn an faszinierte, wie international diese Kanzlei aufgestellt ist. Ich hatte vorher kurze Erfahrungen beim Landgericht, der Staatsanwaltschaft und in der Verwaltung gemacht und merkte schnell, dass mir die Arbeit in einer großen und weltweit vernetzten Kanzlei deutlich mehr Freude bereitet.
Abseits der Internationalität: Was ist der wichtigste Auslöser für diese Freude an der Arbeit?
Die Atmosphäre unter den Kollegen. Diese war mir als Einsteigerin wichtig – und sie ist mir auch heute als Partnerin wichtig. Als ich hier anfing, genoss ich es, dass die Türen zu den damaligen Partnern für uns Neulinge immer offenstanden. Damals wie heute sind Referendare mit Partnern und Associates regelmäßig zum Mittagessen gegangen. Ich erinnere mich, dass es unzählige Situationen gab, bei denen junge Kollegen in der Ausbildung und erfahrene Anwälte zusammenstanden und sich über diverse Fachthemen unterhielten, oder dass wir von Anfang an immer wieder bei Partnern zum Abendessen zu Hause eingeladen wurden. Kurz gesagt: Es machte einfach von Beginn an Spaß, sich in dieser herzlichen Atmosphäre einzubringen.
Sie sind seit 1998 selber Partnerin bei Baker & McKenzie, seit Sommer 2012 verantworten Sie als Managing Partnerin für Deutschland und Österreich das heimische Geschäft der Kanzlei. Wie beobachten Sie die aktuelle Generation von Einsteigern?
Mir fällt auf, dass der Nachwuchs von heute mehr plant, als wir es damals gemacht haben. Die junge Generation denkt früher und intensiver darüber nach, wie ihre Lebensplanung aussieht und welche Rolle der Beruf dabei spielen soll.
Denkt der Nachwuchs heute zu früh und zu viel nach?
Ich bin ein Freund davon, Dinge auch mal auf sich zukommen zu lassen. Junge Menschen, die jeden kleinen Schritt vorausplanen, verpassen dabei manchmal gute Gelegenheiten, die sich nicht einplanen lassen. Nehmen Sie zum Beispiel Frauen, die lange an ihrer Karriere planen, aber eines Tages zu alt dafür sind, Kinder zu bekommen, falls sie sich Familie wünschen.
Als Sie Ihr erstes Kind bekamen, hatte Ihre Karriere noch nicht einmal begonnen.
Genau, wobei das Thema Familie bei mir während des Studiums zunächst überhaupt keine Rolle gespielt hatte. Das änderte sich erst, als ich kurz nach dem ersten Staatsexamen früh heiratete. Dann kam der Moment, als ich mir ganz konkret drei Fragen stellte: Will ich eine Familie gründen? Will ich Kinder und Karriere vereinbaren? Wie macht die Fortsetzung meiner Ausbildung Sinn?
Können Sie sich noch erinnern, welche Erfahrungen und Eindrücke Sie damals positiv motiviert haben?
Sicherlich meine Erfahrungen in den USA. Ende der Achtzigerjahre habe ich in Philadelphia an einem LL.M.-Programm teilgenommen. Ich habe im Team mit anderen jungen Menschen gelernt. Deren Begeisterung und Zielstrebigkeit haben mich sehr motiviert. Meine Zulassung in New York – das New York Bar Exam – habe ich dann im Anschluss an das LL.M. gemacht. Nicht, weil ich das von langer Hand geplant hatte, sondern weil meine ehemaligen Mitstudierenden das auch gemacht haben. Also bin ich mitgegangen. Schritt für Schritt in die Karriere.
Und dann kam das erste Kind.
Richtig, gleich zu Beginn meines Referendariats. Dabei wollte ich nach meiner Zulassung in New York unbedingt dort auch einmal arbeiten.
Und?
Ich habe es gemacht. Während der Wahlstation. Mit kleinem Kind. Das geht natürlich nur, wenn man sich in einer Beziehung weiß, in der beide felsenfest hinter dieser Entscheidung stehen und diese Entscheidung auch verantwortungsvoll mit Leben füllen. Wenn eine Frau einen Mann an ihrer Seite hat, der denkt, es sei eigentlich doch besser, wenn die Frau zu Hause bleibt und die Kinder hütet, dann wird es schwierig. Zudem muss man bereit sein, gewisse Einschränkungen hinzunehmen. Man darf sich keine Illusionen machen: Als vollberufstätige Frau und Mutter wird man seine Kinder weniger häufig sehen als eine Frau, die nicht arbeitet. Und man hat auch weniger Zeit für sich selbst und seine Hobbys. Entscheidend ist daher, sich ehrlich die Frage zu stellen: Ist das für mich der richtige Weg?
Hatten Sie auf der anderen Seite Zweifel, dass Ihr Arbeitgeber diesen Weg vielleicht nicht mitgehen möchte? Dass Sie als junge Mutter auf dem Weg nach oben gebremst werden?
Nein, nie. Als ich nach dem Referendariat 1994 bei Baker & McKenzie als Anwältin einstieg, hatte ich schon zwei Kinder. Ich arbeitete 80 Prozent, der Freitag war mein freier Tag. Ich erhielt von meinen Kollegen sehr viel Unterstützung, um dieses Teilzeitmodell auch wirklich leben zu können.
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Interview mit Dr. Stefan Heutz
32 Jahre alt – und schon Partner: Dr. Stefan Heutz hat in der Kanzlei Kümmerlein Rechtsanwälte & Notare schnell Karriere gemacht. Nun ist es seine Aufgabe, als Mitverantwortlicher für das Recruiting selber nach Nachwuchs Ausschau zu halten. Im Interview sagt er, worauf es ihm dabei ankommt. Die Fragen stellte André Boße.
Zur Person
Dr. Stefan Heutz, 32 Jahre, ist seit einem Jahr Partner der Kanzlei Kümmerlein Rechtsanwälte & Notare mit Sitz in Essen. Er hat sich auf Gesellschafts- und Umwandlungsrecht sowie auf Unternehmenstransaktionen spezialisiert. Zudem ist er Mitglied des Recruiting-Teams der Kanzlei, bei der derzeit 46 Rechtsanwälte beschäftigt sind – Tendenz steigend.
Herr Dr. Heutz, Ihre Kanzlei sitzt in Essen – ein eher ungewöhnlicher Standort für Wirtschaftskanzleien. Wo liegt der Vorteil im Vergleich zu Städten wie Düsseldorf oder Frankfurt?
In der Region Rhein und Ruhr besteht aufgrund ihrer industriell geprägten Wirtschaftsstruktur eine deutlich höhere Nachfrage nach unseren Beratungsschwerpunkten Gesellschaftsund Umwandlungsrecht, Kollektivarbeitsrecht, Energie- und Umweltrecht. Eine Stadt wie Frankfurt ist dagegen eher auf das Finanzwesen fokussiert. Natürlich ist der kurze Weg zum Mandanten ein ausschlaggebender Faktor bei der Wahl des Kanzleisitzes.
Welche weiteren Ansprüche stellen Mandanten heute an die Wirtschaftskanzlei ihrer Wahl?
Eine herausragende fachliche Kompetenz ist selbstverständlich. Daneben wünschen sich Mandanten zunehmend eine lösungsorientierte Denkweise sowie Verständnis für die wirtschaftlichen und technischen Hintergründe ihrer Projekte. Es geht also nicht mehr nur darum, als Anwalt Sachverhalte in Vertragssprache zu „übersetzen“, sondern um eine sachverständige und kreative Begleitung des Projekts von Beginn an. Daher rückt bei der Auswahl von Beratern der Wunsch nach einer vertrauensvollen und langfristigen Zusammenarbeit in den Vordergrund. Dies gilt gerade vor dem Hintergrund, dass Projektabläufe immer komplexer werden und sich gleichzeitig verdichten. Die Bedeutung eines „Hausjuristen“ dagegen, der als reiner Prozessvertreter tätig ist, hat in den letzten beiden Jahrzehnten abgenommen.
Was bedeutet das für junge Juristen: Welche Fähigkeiten sind heute bedeutsamer denn je?
Berufseinsteiger sollten schon in der Ausbildung Wert auf eine wirtschaftliche und lösungsorientierte Herangehensweise gelegt haben. Die Beschäftigung mit wirtschaftlichen und technischen Zusammenhängen in Abgrenzung zur reinen Juristerei ist dabei wertvoll. So können extrakurrikulare Engagements von Vorteil sein, wenn es darum geht, das Anliegen der Mandanten zu verstehen und in seinem Sinne eine praxisgerechte Lösung zu erarbeiten.
Welche Engagements können das sein?
Je nach Beratungsfeld zum Beispiel eine Banklehre, das Erlernen einer Programmiersprache oder einfach ein ausgeprägtes Interesse an technischen oder naturwissenschaftlichen Zusammenhängen.
Sie sind 32 Jahre alt und sei 2012 Partner der Kanzlei. Wie wichtig ist es, als Wirtschaftsjurist über einen großen Erfahrungsschatz zu verfügen?
Der Erfahrungsschatz ist für einen Berater wichtig; er darf aber unkonventionellen Lösungsansätzen und Kreativität nicht im Weg stehen. Stets muss der Blick auf die konkreten Umstände des jeweiligen Mandats gerichtet sein – wobei hochkomplexe Mandate erfordern, dass der Berater auf der Grundlage seiner Erfahrung eine maßgeschneiderte Lösung für den jeweiligen Sachverhalt entwickelt.
Wie kann es jungen Juristen gelingen, diesen Erfahrungsschatz zu erwerben?
Indem sie so früh wie möglich mit berufserfahrenen Kollegen in vielfältigen Rechtsgebieten Mandate bearbeiten. Die Tätigkeit in Hinterzimmern, womöglich noch in einem sehr begrenzten juristischen Sektor, hilft hier nicht weiter.
Ein anspruchsvoller Job. Wie wichtig ist dabei von Beginn an eine gute Balance aus Arbeit und Privatleben?
Natürlich ist der Berufseinstieg eine herausfordernde Lebensphase. Trotzdem achten wir auch bei jungen Juristen darauf, dass sie nicht den Kontakt zum Leben außerhalb der Kanzlei verlieren. Denn nur bei einem ausgewogenen Verhältnis von Arbeit und Privatleben bleibt die Freude an der Arbeit erhalten.
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Zwischen Rechtsmonopol und Beratungsauftrag: Erfolgreiche Wirtschaftsanwälte punkten, wenn die Mandanten ihnen vertrauen. Dafür brauchen sie Erfahrung und Wissen, Kontakte und Talent. Recruiting-Verantwortliche deutscher Wirtschaftskanzleien erzählen, wie sich Nachwuchsjuristen diese Dinge aneignen können – und warum es wichtig sein kann, die erste Wahl fürs Bierchen am Abend zu sein. Von André Boße
Vor wenigen Monaten standen die Anwälte von BDO Legal, der beratenden Kanzlei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO, vor einem kniffligen Problem: Ein Mandant hatte erwogen, ein anderes Unternehmen zu übernehmen. Das Ergebnis einer ersten Analyse: ein risikoreiches Unterfangen. Die M&A-Spezialisten erarbeiteten einen Weg, um die aufgedeckten Risiken im Rahmen der Übernahme zu decken. „Während der Verhandlungen bekamen wir jedoch zusätzlich ein ungutes Gefühl, da sich diverse Angaben und Äußerungen der Verkäufer und der Zielgesellschaft widersprachen“, erinnern sich die beiden Geschäftsführer von BDO Legal, Erika Kutz-Benger und Parwäz Rafiqpoor. Doch der Mandant beharrte zunächst auf seinem Plan: Er wollte die Übernahme unbedingt durchziehen. Die Anwälte saßen lange mit dem Mandanten zusammen, wogen das Für und das Wider ab – und überzeugten ihn schließlich davon, die Verhandlungen nicht fortzusetzen. Eine richtige Entscheidung: „Heute ist das Unternehmen, das übernommen werden sollte, insolvent – und unser Mandant froh und dankbar.“
Branchenkenntnisse wichtig
Die Episode macht deutlich, wie sich das Berufsverständnis von Wirtschaftsanwälten in den vergangenen Jahren gewandelt hat. Vorbei die Zeit, als die Juristen ausschließlich auf Handlungen und Absichten ihres Mandanten reagierten und ihre eigene Meinung tunlichst unterdrückten. Zwar trifft noch immer der Mandant die wirtschaftlichen Entscheidungen. „Aber der anwaltliche Berater sollte diese so betrachten, als wären es seine eigenen Chancen und Risiken, die es zu bewerten gilt“, formulieren es die Geschäftsführer von BDO Legal. Klingt logisch. Bringt aber einiges mit sich. Wer heute als Wirtschaftsanwalt in einer großen Kanzlei einsteigt, muss in der Lage sein, die Chancen und Risiken zu erkennen und zu bewerten. Und zwar nicht nur aus juristischer Sicht, sondern auch aus der Perspektive seines Mandanten. Dafür muss der anwaltliche Berater verstehen, wie Unternehmer ticken. Er muss aber auch begreifen, was die Branche auszeichnet, in welcher der Mandant tätig ist. Muss ihre Eigenarten einschätzen und Zeichen des Wandels erkennen können.
Fester Ansprechpartner
Für den Beruf des Wirtschaftsjuristen bedeutet dieses Jobprofil einen Paradigmenwechsel. „Wer heute sein Jurastudium absolviert hat, dem stellt sich nicht mehr nur die Frage, in welches Rechtsgebiet er einsteigen möchte, sondern auch in welche Branche“, sagt Stefan Kursawe, Partner der Münchener Wirtschaftskanzlei Heisse Kursawe Eversheds. Viele große Sozietäten haben damit begonnen, ihre internen Strukturen an die neuen Herausforderungen anzupassen: Weg von den Praxisgruppen für bestimmte Themen und Rechtsgebiete, hin zu Gruppen, die sich an Sektoren und Branchen ausrichten. So bildet sich zum Beispiel eine Gruppe „Energie“, die sich dann mit allen möglichen Aspekten des Energiesektors beschäftigt – von gesellschafts- bis zu verwaltungsrechtlichen Fragen.
„Juristen sollten die Sektoren und Branchen kennen und sich in sie einarbeiten“, fordert Stefan Kursawe. Beispiel Automobilindustrie: Anwaltliche Berater müssen wissen, was diese Branche auszeichnet. Dass die Gewerkschaften stark sind. Oder dass die Branche aus einem einzigartigen Geflecht aus Autobauern und Zulieferern besteht. „Ein Mandant aus einer Branche erwartet, so weit wie möglich über die Fachbereiche hinaus einen einheitlichen Ansprechpartner zu haben“, sagt Parwäz Rafiqpoor von BDO Legal. Für die Mandanten ist die rechtliche Materie komplex genug – da ist es verständlich, dass sich Unternehmer bei der Kanzlei ihrer Wahl einfache Strukturen wünschen, die den persönlichen Aufwand und nicht zuletzt die Beratungskosten verringern.
Jura-Know-how bleibt Voraussetzung
Doch was bedeutet dieser Paradigmenwechsel für Einsteiger? Ganz sicher nicht, dass das klassische Fachwissen an Bedeutung verloren hat. Exzellentes juristisches Know-how ist und bleibt die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Karriere – schon alleine, um sich als anwaltlicher Berater von den strategischen Unternehmensberatern abzugrenzen: „Der klassische Unterschied zum Consultant sollte sein, dass der Anwalt im Sinne seines Mandanten nicht seine Kernkompetenz aufgibt: Der Jurist ist der Experte für die Rechtsfragen. Er weiß, was rechtlich erlaubt ist und was nicht“, sagt Stefan Kursawe. „Hier kann der Unternehmensberater nicht mithalten. Und diesen Vorsprung sollte der Anwalt dann auch nutzen.“
Gute Nachricht für Absolventen: Die für das Recruiting verantwortlichen Partner in den großen Wirtschaftskanzleien sind zufrieden mit dem juristischen Wissensstand der Einsteiger. „Die Unis vermitteln weiterhin das klassische Handwerkszeug eines Juristen“, sagt Stefan Kursawe. „Ein Absolvent ist damit nach dem Studium in der Lage, sich einem für ihn bislang unbekannten Rechtsgebiet zu nähern – ein Können, das zwingend notwendig ist.“
Doch das Notwendige reicht alleine nicht aus. „Das Beratungsgeschäft ist ein People-Business“, sagt Stephan Brandes. Der für das Recruiting verantwortliche Partner der Wirtschaftskanzlei SZA Schilling, Zutt & Anschütz glaubt sogar, dass die Mandanten eine Kanzlei nicht in erster Linie wegen des guten Namens beauftragen. „Entscheidend ist, dass sie den persönlichen Kontakt zu den Anwaltspersönlichkeiten schätzen.“ Eine Sicht, die auch Alexander Schwarz, Partner der Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz bestätigen kann: „Am Ende kommt es häufig auf die Chemie zwischen Unternehmen und Kanzlei an. Ein Mandant sagte mir einmal: ,Ich weiß, dass dieses rechtliche Problem in Deutschland auch noch ein paar andere lösen können – und ich entscheide mich für den, von dem ich denke, dass man mit ihm abends auch mal ein Bier trinken kann.’“
Gute Erfahrungen mit Generation Y
Kein Wunder, dass „Jura-Maschinen“ mit Einserexamen, aber Defiziten auf der sozialen Seite bei vielen Großkanzleien durchs Raster fallen: „Gut ist, wenn ich von Beginn an spüre, dass ein Kandidat Spaß am gesellschaftlichen Kontakt hat und gut mit Menschen umgehen kann“, sagt Alexander Schwarz – und meint damit Menschen aus allen Teilen der Erde, „schließlich sind rund 80 Prozent unserer Mandate international“. Grund zur Klage hat der Recruiter für Gleiss Lutz beim Blick auf die Einsteiger von heute jedoch nicht. „Bewerber aus der sogenannten Generation Y bieten häufig spannendere Lebensläufe, weil es für sie als Studenten nicht nur das Jura-Studium gab, sondern ihnen auch andere Dinge wichtig waren. Diese Kandidaten sind besonders offen und neugierig – zwei sehr wichtige Eigenschaften für exzellente Juristen.“
Damit Einsteiger ihre Offenheit und Neugier schnell beweisen können, setzen die erfolgreichen Wirtschaftskanzleien darauf, die jungen Juristen schnell ins Tagesgeschäft mit einzubeziehen. Viele Tage in Hinterzimmern gehören genauso der Vergangenheit an wie Dutzende Termine als „schweigend lernender Nachwuchs“ an der Seite eines erfahrenen Partners. „Der wichtigste Erfahrungsschatz resultiert aus der Praxis“, weiß SZA-Partner Stephan Brandes. „Wir bemühen uns daher, junge Kräfte in ein breites Feld unterschiedlicher Tätigkeiten einzubinden. So bieten wir ihnen die Möglichkeit, vielfältige Erfahrungen zu sammeln und ihre Neigungen kennenzulernen.“
Entscheidend für den Karriereeinstieg ist dabei häufig das Verhältnis zum vorgesetzten Partner: Gelingt es dem Nachwuchsjuristen, diesen als Mentor und persönlichen Fürsprecher zu gewinnen, sind die Weichen für einen ausgezeichneten Einstieg häufig schon gestellt. Fast alle Großkanzleien bieten heute Strukturen, die ein enges Verhältnis zwischen angestelltem Anwalt und Partner möglich machen. „Wir legen viel Wert darauf, dass der Einsteiger eng mit dem betreuenden Partner zusammenarbeitet“, sagt Alexander Schwarz von Gleiss Lutz, wo auf einen Partner in der Regel nicht mehr als zwei Anwälte kommen. „So ist gewährleistet, dass der Partner auch die Zeit hat, sich dem jungen Kollegen zu widmen und regelmäßiges Feedback zu geben.“
Vertrauen ist der schönste Lohn
Doch die Verantwortung liegt nicht nur beim Vorgesetzen: Die großen Sozietäten wünschen sich Nachwuchsjuristen, die ihre kommunikativen Stärken auch darlegen. „Juristen müssen bei uns Teamplayer mit ausgeprägter Leidenschaft für wissenschaftliches Arbeiten, wirtschaftliche Zusammenhänge und einem Talent für Kommunikation sein: genau in der Sache, geschätzt im Team“, bringen es Erika Kutz-Benger und Parwäz Rafiqpoor von BDO Legal auf den Punkt. Wer es versteht, diese Attribute zu vereinbaren, darf damit rechnen, schon bald zu einem Kanzleiteam zu gehören, in dem Wirtschaftsanwälte nicht nur Juristen, sondern langfristige Partner an der Seite des Mandanten sind.
„Einer unserer Mandanten rief uns letzte Woche an und bat um Rat in einer Angelegenheit, die keinerlei juristischen Hintergrund hatte“, erzählen die beiden Geschäftsführer von BDO Legal eine zweite Episode aus ihrem Arbeitsalltag. „Es handelte sich um eine für den Mandanten ungewohnte Situation, und er hatte das Bedürfnis, gemeinsam mit uns zu überlegen, wie er sich in dieser am besten verhält.“ So kann es gehen, wenn der Mandant seinem Anwalt wirklich vertraut. „Wenn ein Wirtschaftsanwalt dort angelangt ist, hat er als juristischer Berater alles richtig gemacht.“
Thema der Stunde: Compliance
Nach Ansicht vieler Experten ist Compliance in großen Wirtschaftskanzleien das Thema der Stunde – und zwar nicht nur in den klassischen Compliance- Bereichen wie dem Kartellrecht, sondern zum Beispiel auch im Gesellschaftsrecht: Hier arbeiten Gesellschafts- und Aktienrechtler eng mit Strafrechtlern zusammen, um die Unternehmen und ihre Vorstände umfassend zu beraten. Das Neue: Unternehmen treten an Kanzleien heran und wünschen sich den Aufbau eines Compliance-Systems, bevor Not am Mann ist und die Behörde an die Tür klopft. Alexander Schwarz von Gleiss Lutz: „Das macht die Arbeit einerseits entspannter. Andererseits sind natürlich gerade solche vorausschauenden Mandate unter den Kanzleien besonders beliebt und entsprechend umkämpft.“
Thema von morgen: Innovation und Recht
Innovation ist ein Schlüsselwort für die Unternehmen – aber auch ein Feld, auf das sich noch nicht so viele Juristen spezialisiert haben. Die Forschungs- und Entwicklungsabteilungen der Unternehmen werden immer größer, zugleich befindet sich hier nach Ansicht von Experten noch viel juristisches Brachland. Ein Thema ist zum Beispiel eine engere Verschränkung von Arbeits- und Patentrecht: Unternehmen fragen sich verstärkt, welche Vergütungsmodelle es für erfinderische Mitarbeiter geben soll oder wie Innovationsmanagement organisiert werden kann. Stefan Kursawe von Heisse Kursawe Eversheds: „Hier kennt sich noch kaum ein Jurist aus, doch Fragen wie diese werden verstärkt in den Fokus rücken.“
Recruiting-Event
Der Jurday ist eine gemeinsame Recruiting-Veranstaltung von sieben deutschen Kanzleien und findet in diesem Jahr zum fünften Mal statt, am 19. April 2013 im Hotel Pullman Schweizerhof in Berlin. In Workshops erhalten die Nachwuchsjuristen die Gelegenheit, die Arbeit der teilnehmenden Wirtschaftskanzleien kennenzulernen, Podiumsdiskussionen behandeln aktuelle Themen. Interessierte müssen sich für die Teilnahme bewerben. www.jurday.de
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Marius Klingler, 38 Jahre, ist Notarassessor bei der Bundesnotarkammer in Berlin. Der Jurist arbeitete zunächst einige Jahre als Rechtsanwalt in einer Großkanzlei, bevor er sich entschied, Notar zu werden. Als Notariatsverwalter leitete er bereits kommissarisch ein Notariat, dann wurde er an die Bundesnotarkammer abgeordnet. Von Meike Nachtwey
Informationen unter www.bnotk.de
Fachliteratur unter www.deutscher-notarverlag.de
Marius Klingler hat sich bei der Landesjustizverwaltung Nordrhein-Westfalen als Notarassessor beworben. Notarstellen sind begrenzt; deshalb werden nur so viele Notarassessorenstellen ausgeschrieben, wie voraussichtlich ein paar Jahre später Notarstellen frei werden. Daher sind auch die Stellen für Notarassessoren begrenzt. „Die Hürde ist also, zunächst Notarassessor zu werden“, so Marius Klingler. „Ist man das einmal, kann man sehr sicher sein, dass man irgendwann Notar wird.“ In Deutschland gibt es historisch bedingt zwei unterschiedliche Notariatsformen: das hauptberufliche Notariat, auch „Nur-Notariat“ genannt, und das Anwaltsnotariat. Bei der ersten Form ist man ausschließlich Notar, bei der zweiten Form ist man Rechtsanwalt und Notar gleichzeitig. Die Form hängt vom Bundesland beziehungsweise der Region ab: Im Rheinland gibt es zum Beispiel das Nur-Notariat, in Berlin ist man Rechtsanwalt und Notar. In Baden-Württemberg gibt es derzeit noch beide Formen und eine dritte Form, das Amtsnotariat.
Wer Anwaltsnotar werden will, muss mindestens drei Jahre an dem Ort, an dem er Notar werden will, als Rechtsanwalt tätig gewesen sein, und insgesamt mindestens fünf Jahre. Vor allem aber muss er die notarielle Fachprüfung ablegen, die wie ein kleines 3. Staatsexamen ist. Wenn er diese besteht, kann er sich auf freie Notarstellen bewerben und wird dann zusätzlich zu seinem Anwaltsberuf zum Notar ernannt. Im Bereich des hauptberuflichen Notariats wird man hingegen – wie Klingler – erst Notarassessor, also Notaranwärter. Darauf kann man sich nach dem bestandenen 2. Staatsexamen bewerben. Vor der Ernennung zum Notarassessor findet ein Auswahlgespräch mit dem OLGPräsidenten und der Notarkammer statt. „Nur wer dabei für fähig befunden wird, wird zum Notarassessor ernannt“, erläutert Klingler. Anschließend muss der Bewerber in der Regel drei Jahre warten, bis er sich auf freie Notarstellen bewerben kann. In dieser Zeit wird er einem Notar zur praktischen Ausbildung zugewiesen.
Zu den Aufgaben der Notarassessoren gehört es auch, Notare bei Krankheit oder Urlaub zu vertreten – und zwar bezirksweit. „So komme ich innerhalb meines Kammerbezirks viel herum und lerne unterschiedliche Notariate kennen“, erzählt Klingler. Außerdem besuchen die Notarassessoren Fortbildungsveranstaltungen, die nicht nur Fachwissen, sondern auch Soft Skills vermitteln, wie Verhandlungs- und Kommunikationstechniken oder Mediation. „Da die Mandanten einem Notar großes Vertrauen entgegenbringen, sollte er dieses auch ausstrahlen“, meint Marius Klingler. Notar ist kein kämpferischer Beruf wie Anwalt, da er zur Unparteilichkeit verpflichtet ist, deshalb hält Klingler ein ausgleichendes Wesen für vorteilhaft. Darüber hinaus sollte ein Notar geduldig sein und gut erklären können, da er komplexe juristische Sachverhalte ganz unterschiedlichen Menschen darlegen muss. Nicht zuletzt deshalb muss er Menschen und ihre Interessenlagen sehr schnell einschätzen können.
Die Tätigkeitsgebiete eines Notars sind begrenzt: Zu den Hauptaufgaben gehört die Beurkundung von Rechtsgeschäften im Immobilienrecht, im Familien- und Erbrecht und im Gesellschaftsrecht. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Beratung der Beteiligten und auf der Gestaltung der Urkunde sowie der anschließenden Abwicklung des Geschäfts. Er berät die Beteiligten rechtlich sowie unparteiisch und zeigt verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten auf. Dabei wird er in der Regel mit einem Urkundsentwurf beauftragt und nimmt schließlich die Beurkundung vor. Marius Klingler reizt besonders die große Freiheit und Selbstbestimmtheit, die er durch die Zwitterstellung zwischen öffentlichem Amt und Freiberuflerdasein genießt. „Auch die Unparteilichkeit ist für mich attraktiv, da ich nicht wie ein Rechtsanwalt gezwungen bin, eine Sache gegen meine Überzeugung durchzudrücken.“ Persönlich ist für ihn befriedigend, „dass ich mit vielen ganz unterschiedlichen Menschen zu tun habe, die mir in Angelegenheiten, die für sie in der Regel sehr wichtig sind, großes Vertrauen schenken“. Seit zwei Jahren ist Marius Klingler nun in einer sogenannten „Sonderverwendung“: Er ist ausnahmsweise keinem Notar zur Ausbildung zugewiesen, sondern in die Geschäftsführung der Bundesnotarkammer in Berlin abgeordnet. Sie vertritt die deutschen Notare im nationalen und internationalen Bereich, wirkt in Gesetzgebungsverfahren mit und sorgt für die Fortbildung der Notare. Bei der Bundesnotarkammer ist Klingler vor allem für den elektronischen Rechtsverkehr zuständig. „Es ist sehr spannend, an der Zukunft des eigenen Berufsstandes und an Gesetzgebungsverfahren mitzuarbeiten. Die Arbeit eröffnet neue Perspektiven auf den eigenen Beruf. Gerade im elektronischen Rechtsverkehr ist bei der Bundesnotarkammer unheimlich viel in Bewegung; die Notare gelten auf dem Gebiet als Vorreiter. Die Zusammenhänge zwischen technischen, rechtlichen und berufspolitischen Fragen hat man als Jurist normalerweise nicht so auf dem Schirm. Für mich ist das eine Bereicherung. Dennoch oder gerade deshalb freue ich mich noch immer darauf, Notar in meiner rheinischen Heimat zu werden.“
Job-Steckbrief Notar
Ausbildung
Jurastudium, drei Jahre praktische Tätigkeit als Notarassessor
Voraussetzungen
Hervorragende Staatsexamina (mindestens „vollbefriedigend“), Ernennung durch das zuständige OLG, Unparteilichkeit, Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen, Geduld, Kommunikationsfähigkeit, Vertrauen erweckend.
Gehalt
Es gibt eine Gebührenordnung, die nicht verhandelbar ist. Als Notarassessor
bekommt man das Äquivalent zur Einstiegsbesoldung eines
Richters (R1).
Literatur
Kersten/Bühling: Formularbuch und Praxis der Freiwilligen Gerichtsbarkeit. Heymanns Verlag Köln 2010. EAN 978-3452272782. 278 Euro
Dr. Peter Limmer, Christian Hertel, Dr. Norbert Frenz (Hrsg.): Würzburger Notarhandbuch. Heymanns Verlag Köln 2012. EAN 978-3452277008. 198 Euro
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Nach bestandenem Examen wählen siebzig Prozent aller Referendarinnen und Referendare den Anwaltsberuf. Viele reizt die Spezialisierung zum Wirtschaftsanwalt. Doch ein klarer Ausbildungsweg fehlt bislang.
Der Wirtschaftsanwalt arbeitet auf Gebieten, die meist nicht unternehmensintern und auch nicht von anderen Berufen abgedeckt werden können. Dies sichert ihm die stetige Nachfrage nach einer Leistung, die letztlich nur durch Wettbewerb oder die konjunkturelle Situation beeinflusst werden kann.
Qualifikation zählt
Von einem jungen Wirtschaftsanwalt werden deshalb auch besondere Qualifikationen erwartet. Die – in Zukunft nur modifizierte – Ausbildung zum deutschen Einheitsjuristen ist eine solide Grundlage, aber eben nur das.
Die internationalen Wirtschaftskanzleien erwarten bei einer Bewerbung, dass die Examensergebnisse überdurchschnittlich sind. Verständnis und Überblick für schwierige wirtschaftliche Zusammenhänge sind das zweite wichtige Erfordernis. Grundkenntnisse kaufmännischer Buchführung und Bilanzierung, Grundlagen der Besteuerung von Unternehmen, Einblicke in wettbewerbspolitische Zusammenhänge und ein Verständnis für die Funktionsweise der Finanzmärkte sind unabdingbar. Die internationale Ausrichtung des Berufs macht sehr gute englische Sprachkenntnisse erforderlich. Der Bewerber muss in der Lage sein, komplexe Verhandlungen in Englisch zu führen, dies vor allem auf Video- oder Telefonkonferenzen. Schließlich sind Eigenschaften wie Teamfähigkeit, Sensibilität für Erwartungen von Mandanten und Durchsetzungsvermögen gefragt. Wer diese Qualifikation hat, kann mit einem vergleichsweise hohen Einstiegsgehalt zwischen 70.000 und 80.000 Euro im Jahr rechnen.
Ausbildungsweg konsequent planen
Die Voraussetzungen für diesen Einstieg werden aber nicht durch die traditionelle Ausbildung geschaffen. Nach wie vor wird der junge Wirtschaftsanwalt sich mit eigener Initiative auf die hohen Anforderungen dieser besonderen Sparte des Anwaltsmarktes vorbereiten müssen. Eine institutionalisierte Ausbildung zum Wirtschaftsanwalt gibt es zurzeit bei uns leider nicht. Wer sich für diesen Beruf interessiert, wird schon frühzeitig in seine Sprachausbildung im Ausland investieren. Industriepraktika im Ausland während dieser Zeit geben Einblicke, die später aus Zeitmangel nicht mehr zu erlangen sind. Eine konsequente Ausrichtung auf unternehmensrelevante Rechtsgebiete während des Studiums und das Belegen betriebswirtschaftlicher Lehrveranstaltungen geben zusätzliches Rüstzeug über die rein juristische Ausbildung hinaus. Anwaltliche Tätigkeit oder auch ein Studium im Ausland nach den Examen schafft eine gute Grundlage für das erforderliche Verständnis anderer Arbeitsweisen und Rechtskulturen. Entscheidend für den Bewerbungserfolg ist das „Mehr“ gegenüber dem Durchschnitt der Jungjuristen.
Reform allein genügt nicht
Das Streben junger Juristinnen und Juristen in den Anwaltsberuf ist unverändert stark. Um so wichtiger scheint eine auf zwölf Monate verlängerte Tätigkeit bei einem Anwalt während der praktischen Ausbildung zu sein. Auch die Unterrichtung in Verhandlungstaktik und dem Entwerfen von Verträgen sind unter dem Gesichtspunkt größerer Praxisnähe für die operativen Belange der Berufstätigkeit begrüßenswert. Ob diese Reform allerdings auch die Berufschancen neu examinierter Juristen verbessern wird, darf bezweifelt werden.
Der Autor Ulrich von Falkenhayn, 41, studierte Jura in Heidelberg und absolvierte seine Referendarzeit in Mannheim.
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Der Anglophile
Erfahrungen im Ausland, Flexibilität im Denken und sehr gute Englischkenntnisse sind seiner Meinung nach wichtige Voraussetzungen für die Karriere. Gute Examensnoten zwar auch, aber Stefan Rizor interessiert mehr der Mensch dahinter. Dem karriereführer verriet er, was sonst noch einen guten Juristen ausmacht. Das Interview führte Meike Nachtwey.
Zur Person Stefan Rizor
Stefan Rizor ist Partner und Managing Partner Deutschland bei Osborne Clarke. Der gebürtige Hannoveraner studierte in Würzburg und an der McGill University (Montreal, Kanada), wo er seinen LL.M. erwarb. Seit 1990 Rechtsanwalt, seit 1994 Partner in der überörtlichen Sozietät Graf von Westphalen Fritze & Modest, und ab 2001 bei Osborne Clarke, spezialisierte sich Stefan Rizor schnell auf grenzüberschreitende Unternehmenstransaktionen und -streitigkeiten.
Der Jurist ist zudem Leiter des Immobilienrechts- Teams und Experte für die Recycling- Industrie. Seit mehr als einem Jahrzehnt vertritt er die Interessen des „Grünen Punktes“ (Duales System Deutschland). Die Intensivierung des Handels und gegenseitigen Verständnisses zwischen Nordamerika, insbesondere Kanada, und Deutschland bildet einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit.
Zum Unternehmen
Osborne Clarke wurde 1748 im englischen Bristol gegründet. 1987 eröffnete Osborne Clarke ein Büro in London, 1998 im Thames Valley und 2000 im kalifornischen Silicon Valley, wodurch die Firma die erste pan-europäische Kanzlei wurde, die in der amerikanischen Technologiehochburg vertreten ist. In Deutschland hat Osborne Clarke Büros in Köln und München. Sie ist eine fullservice Anwaltskanzlei. Internationalität und moderne Technologien bilden einen Schwerpunkt. Die Nachwuchsförderung liegt der Firma traditionell besonders am Herzen.
Erinnern Sie sich noch an Ihr erstes Bewerbungsgespräch nach dem Studium?
Nach Studium, Referendariat und Master führte mich meine erste berufliche Bewerbung nach London zu Clifford Chance. Der dortige Partner erläuterte mir, nach welchen Kriterien Clifford Chance – jedenfalls damals – Kandidaten suchte. Neben überdurchschnittlichen Examina wurden Kandidaten mit „personality“ gesucht. Neugierig fragte ich, nach welchen Kriterien sich denn „personality“ bemesse. Mein Gesprächspartner erklärte mir dies an einem Vergleich: Er stelle sich vor, wie Mandanten wohl auf einem gemeinsamen Flug von London nach Sydney reagieren würden, den sie mit dem jungen Anwalt verbringen müssten. Könne der junge Anwalt nur über den Fall sprechen, steige der Mandant spätestens in Abu Dhabi aus. Auch mir kommt es heute darauf an, den Kandidaten kennen zu lernen. Dass er ein guter Jurist ist, sieht man meist schon an den Unterlagen.
Aber gute Examina sind immer noch wichtig?
Der gute Anwalt bemisst sich nicht allein an der Qualität der Examina. Wir stellen häufig Kandidaten ein, bevor sie das Zweite Examen absolviert haben. Wer sich bei uns in Studium und Referendariat bereits bewährt, dessen Qualitäten kennen wir. Des Stempels durch einen Prüfer, der den Kandidaten eine Stunde an einem Tag getestet hat, bedarf es dann nicht mehr. Die Erfahrung lehrt: Mit dem Arbeitsvertrag bei Osborne Clarke in der Tasche gehen die meisten Kandidaten entspannter in die Prüfungen, was dann in aller Regel zu guten Ergebnissen führt.
Was sollte denn ein guter Anwalt noch mitbringen, um von Ihnen eingestellt zu werden?
Er sollte eine vielseitige Persönlichkeit mitbringen und er sollte neugierig sein. Mandanten spüren sehr genau, ob Anwälte sich für sie und ihre Tätigkeit interessieren. Wer ein Unternehmen und seine Produkte oder Dienstleistungen versteht, ist im Vorteil. Auch hilft es, die längerfristigen Vorstellungen von Mandanten zu erkennen. Es macht einen Unterschied, ob der Unternehmer beabsichtigt, das Unternehmen kurz- oder mittelfristig zu veräußern oder das Unternehmen an die nächste Generation in der Familie zu übertragen. Dazu muss die Bereitschaft kommen, über juristische Fragen nachzudenken, die Neuland sind. Der Gesetzgeber hängt dem technischen Fortschritt stets hinterher. Der junge Anwalt braucht Courage und muss teamfähig sein. Junge Anwälte unterschätzen häufig zu Beginn ihrer Laufbahn den Druck der Verantwortung. Man muss in der Lage sein, in Projekten Teams zu führen, sich aber auch selbst zurücknehmen zu können.
Sie sind Partner in einer Kanzlei, die sich auf die Fahne geschrieben hat, anders zu sein als alle anderen Kanzleien. Ein Dienstleistungsunternehmen, das Wert legt auf Teamarbeit und Work- Life-Balance: Wie wichtig sollte die Karriere im Leben sein?
Die Arbeit nimmt im Leben jedes Menschen eine zentrale Bedeutung ein. Dazu gehört aber auch eine kritische Prüfung: Bin ich bereit, Verantwortung zu übernehmen? Wie groß ist mein Ehrgeiz? Was möchte ich erreichen? Was bin ich bereit, dafür einzusetzen? Glück und Zufriedenheit im Privaten, mit Freunden und Familie, Zeit, seine Hobbys zu genießen, werden sich nur dann einstellen, wenn man auch beruflich das erreicht hat, was man sich vorgenommen hat. Deswegen kann ich jungen Menschen immer nur empfehlen, von Anfang an auf eine möglichst erstklassige Ausbildung zu achten.
Und was muss ein Hochschulabsolvent heute tun, um Karriere zu machen?
Wer in einer Wirtschaftskanzlei Karriere machen möchte, muss Englisch in Wort und Schrift beherrschen. Zudem sind die bei Auslandsaufenthalten gesammelten Erfahrungen unverzichtbar: Der Hochschulabsolvent hat sich in ungewohnten Konstellationen neu bewiesen und Herausforderungen gemeistert. Deswegen kann ich jungen Juristen immer nur empfehlen, die heimatliche Scholle zu verlassen. Nutzen Sie die Semesterferien, um Zusatzqualifikationen zu gewinnen, denn diese machen Sie später unterscheidbar. Man sollte auch stärker seine Interessen verfolgen, statt bestimmten Moden nachzugehen. Völker- und Europarechtler, an der Uni häufig belächelt, finden sich später häufig in führenden Positionen, weil sie lernen, auf nationales Recht aus einer internationalen Perspektive zu blicken und Prinzipien hinter den Normen zu erkennen und in Rechtsgrundsätze zu verwandeln. Wer ein hohes technisches Verständnis hat, wird – unabhängig von jedem Zeitgeist – immer genug Arbeit im Technologieoder Patentbereich finden. Es hilft, Bereiche zu wählen, die einen persönlich interessieren. Dann fällt auch intensive Arbeit nicht schwer, denn in dieser Umgebung wird man sich wohl fühlen und nachher auch unter den Spezialisten sein berufliches Zuhause finden.
Was ist, wenn es nicht so gut läuft mit der Karriere? Wie sollte man mit Rückschlägen umgehen?
Rückschläge sind wichtig. Sie sind unvermeidlich, denn es wird nicht immer alles gelingen. Über Siege freut man sich, aus Rückschlägen lernt man. Deshalb sollte man Rückschläge akzeptieren. Wer beispielsweise im Ersten Examen kein Vollbefriedigend oder besser erzielt, wird nicht in Harvard weiterstudieren können, aber das Studium an anderen Universitäten, an denen auf hohem Niveau Auslandserfahrung und Sprachkenntnisse erworben werden können, bleibt möglich.
Ihr Karrieretipp für unsere Leser?
Die wichtigste Empfehlung für Ihre Leser: Seien Sie mutig, stellen Sie sich neuen Herausforderungen. Meine wichtigste Aufgabe gerade bei Studenten oder Referendaren besteht darin, ihnen Mut zu machen, damit sie sich dort bewerben, wofür sie brennen. Verlassen Sie altbekannte Bahnen. Und: Ausländische Studenten investieren in der Regel auch wirtschaftlich in ihr Studium. Viel zu häufig machen deutsche Juristen die Entscheidung, ob sie ins Ausland gehen, von der Vergabe von Stipendien abhängig. Dabei ist der Kredit, den man für eine erstklassige Ausbildung aufnimmt, schnell zurückgezahlt. Keine Investition erzielt eine höhere Dividende als die eigene Ausbildung.
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Im Rampenlicht
von Martin Rath
Man sieht nur die im Licht – ob sie wollen oder nicht? Ob es um ungefragt geschossene Fotos von Prinzessin Caroline geht oder um frei erfundene Interviews – in Aufsehen erregenden Prozessen gegen die Yellowpress vertritt Matthias Prinz viele prominente Mandanten.
Zur Person Dr. Matthias Prinz

Professor Dr. Matthias Prinz war nach dem ersten Staatsexamen wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Hamburg. Er studierte anschließend an der Harvard Law School und erwarb dort 1983 den Master-Titel (LL.M.). Seit 1984, nach dem Bar Exam, ist er in New York als Anwalt zugelassen. 1985 folgte die Promotion bei Hein Kötz, die Zulassung als Rechtsanwalt in Hamburg und die Gründung seiner Kanzlei, gemeinsam mit Sabine Neidhardt. Zur Kanzlei Prinz Neidhardt Engelschall zählen heute acht Anwältinnen und Anwälte mit Sitz in Hamburg und Berlin.
Herr Prinz, Sie sind der wahrscheinlich bekannteste Medienanwalt Deutschlands, viele Ihrer Mandanten stehen im Rampenlicht. Wo aber findet man den Anwalt Matthias Prinz öfter: Am Journalistenstammtisch oder auf dem Opernball?
Nun, auf dem Wiener Opernball war ich noch nie. In die Oper gehe ich aber trotzdem. Meine Mandanten kann ich beim Opernball wie am Stammtisch treffen. Theoretisch. Eher finden Sie mich aber vor Gericht. Und natürlich in meiner Kanzlei.
Welche Stationen Ihres Bildungsweges waren für Ihre heutige Tätigkeit von besonderem Gewicht?
Große Bedeutung hatte für mich meine Assistenzzeit bei Hein Kötz, der damals Professor an der Universität Hamburg war – der Spezialist für Rechtsvergleichung, für internationales Zivilrecht und Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht. In dieser Zeit habe ich mich bereits mit der economic analysis of law – der so genannten Ökonomischen Analyse des Rechts – befasst. Sehr prägend war das Studium an der Harvard Law School …
… heute ist es fast eine Mode, einen amerikanischen „Master“ zu erwerben …
… für mich war der „Titel“ weniger wichtig. Was ich in Harvard lernen konnte, war mir wichtiger: Die Art, wie amerikanische Juristen im Case Law Probleme lösen. Das ist schon etwas anderes, als die deutsche Methode, sich auf den Wortlaut des Gesetzes zu fixieren und die Frage zu stellen, welche Absichten die Väter des BGB im Jahr 1895 hatten. Und Harvard bot auch die Möglichkeit, den geistigen Horizont zu erweitern: Rechtsanthropologie, economic analysis – es gab viele Erkenntnisse, die im deutschen Hörsaal nicht geboten wurden.
Hat sich – Ihrer Meinung nach – das sozialwissenschaftliche Angebot in der Juristenausbildung hier zu Lande inzwischen verbessert?
Eher nicht. Aber meine Kenntnisse im klassischen internationalen Recht, Steuerrecht und so weiter habe ich in Hamburg erworben.
Was würden Sie einem Berufsanfänger raten, der heute ins Medienrecht einsteigen möchte?
Das ist eine schwierige Frage. Gewiss, das Rechtsgebiet ist klein, schick und natürlich gibt es inzwischen viel Literatur zum Thema. Aber die Beschäftigungsmöglichkeiten sind sehr begrenzt – auf die Rechtsabteilungen der großen Medienunternehmen und eine kleine Zahl spezialisierter Kanzleien.
Wie sehr legt man sich als Berufsanfänger bei der Wahl seines Arbeitgebers fest? Heißt es: Einmal Verlagsanwalt, immer Verlagsanwalt – einmal Anwalt von „Medienopfern“, immer Anwalt von „Medienopfern“? Für immer und ausschließlich?
Nein, das sicher nicht. Wie in allen anderen Rechtsgebieten wechseln Anwälte natürlich im Lauf der Zeit gelegentlich die Seiten. Aber das kann die Glaubwürdigkeit, vor allem auch bei Gericht, gefährden. Beispielsweise (lacht): Heute vor Gericht darum zu kämpfen, dass die Veröffentlichung von Intimfotos für rechtswidrig erklärt wird, sich morgen dafür einzusetzen, dass die Publikation o.k. sei – das dürfte der Glaubwürdigkeit eines Anwalts kaum gut tun.
Sie haben sich mit Ihrer Kanzlei eindeutig positioniert?
Ja, wir vertreten im Presserecht ausschließlich die Betroffenen. Wer, wie wir, eine Reihe von Grundsatzurteilen bis zum Bundesgerichtshof oder vor dem Bundesverfassungsgericht erstreitet, der muss mit ganzem Herzen dabei sein. Diese Entscheidung – die von Ihnen so genannten „Medienopfer“ zu betreuen – wurde auch nicht zuletzt von unserem Partner Manfred Engelschall beeinflusst, der vor seinem Eintritt in unsere Kanzlei 40 Jahre als Richter tätig war: Ein moralisch hoch integrer Jurist, der unter anderem seine Erfahrungen als Vorsitzender des Beschwerdeausschusses des deutschen Presserats bei uns eingebracht hat.
Sie haben für Ihre Mandanten Schadensersatzbeträge wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen erstritten, die ohne Beispiel waren z. B. 100.000 € im Verfahren Lafontaine gegen Sixt. Worum ging es dabei?
Nachdem Lafontaine als Finanzminister zurückgetreten war, ließ Sixt eine Anzeige drucken mit Fotos aller Kabinettsmitglieder: Lafontaines Foto war durchgestrichen, der Werbespruch des Autoverleihers lautete: Wir haben auch Wagen für Mitarbeiter in der Probezeit.
Mich hat es immer fasziniert, dass es Tabellen gibt, die darüber Auskunft geben, wie hoch der Schadensersatz zum Beispiel bei Verletzung oder Verlust eines Auges oder Beines ist. Gibt es solche Tabellen auch für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten?
Versuche dazu, solche Tabellen einzuführen, gibt es. Aber in medienrechtlichen Prozessen sind die Gerichte im Allgemeinen mutiger.
Inwiefern mutiger?
Nun, die Tabellen für Körperschäden sind für Unfallopfer oft ein zusätzliches Unglück: Viele Gerichte orientieren sich an den Beträgen, die in den Tabellen aufgelistet sind. Diese Tabellen berücksichtigen aber beispielsweise die Inflationsentwicklung nicht genügend. Sobald ein Gericht signalisiert, dass es den tabellarischen Betrag für nicht ausreichend hält, suchen die Anwälte der Haftpflichtversicherer schnell die Einigung mit dem Unfallopfer, um ein Urteil zu vermeiden – auch damit kein höherer Wert in die Schadenstabellen einfließt. So werden dauerhaft zu geringe Beträge fortgeschrieben. Gegen ähnliche Entwicklungen beim Schadensersatz wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts würden wir uns entschieden zur Wehr setzen.
Stehen Sie der Mediation, außergerichtlicher Schlichtung, deshalb in Ihrer Praxis skeptisch gegenüber?
Nein, durchaus nicht. Unfallopfer oder „Medienopfer“ sind oft „one shooter“ – wie der US-Rechtsanthropologe Marc Galanter sie nennt. Menschen also, die ohne juristische Erfahrung vor Gericht so genannten „repeat players“ begegnen: den Anwälten hoch qualifizierter Rechtsabteilungen mit Spezialkenntnissen, Prozesserfahrung und erheblich höheren Erfolgsaussichten. Unsere Kanzlei ist auch ein „repeat player“ – aber im Dienst der eigentlich schwächeren Seite. Bei über 800 Verfahren, die wir jährlich betreuen – viele davon ohne medienrechtlichen Bezug – spielen außergerichtliche Lösungen durchaus eine Rolle. Wir haben dabei aber die entsprechende Verhandlungsmacht.
Es heißt, in Süddeutschland würden Steuerdelikte milde, Körperverletzungen hart bestraft – in Norddeutschland sei es umgekehrt. Gibt es im Medienrecht ähnliche regionale Unterschiede?
Regionale Unterschiede gibt es, aber kein Nord-Süd-Gefälle. Es sind eher Nuancen von Gericht zu Gericht: Bei dem einen wird die Eilbedürftigkeit einer presserechtlichen Gegendarstellung nur zehn Tage nach dem Druck anerkannt, bei dem anderen noch nach zwei Wochen. Das Medienrecht ist im wesentlichen Landesrecht, das zwar weitgehend gleichförmig geregelt ist, sich aber in den Details unterscheidet: Genügt es, eine Gegendarstellung per Fax zu versenden – oder muss es ein Original per Brief sein? In dieser Hinsicht sind die örtlichen Unterschiede ein Minenfeld, in dem man auch stolpern kann…
Böse Zungen behaupten, dass der gemeine Feld-Wald-und-Wiesenanwalt von zwei Dingen lebt: von Verkehrssündern und von streitsüchtigen Lehrern mit Rechtsschutzversicherung. Wovon lebt Ihre Kanzlei?
Durchaus nicht allein vom Medienrecht. Meine Kollegin Sabine Neidhardt, Mitgründerin der Kanzlei, arbeitet im Familien- und Erbrecht. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Arbeitsrecht. Und wir kooperieren mit Fachleuten in anderen Rechtsmaterien, denen wir unsere Expertise im Verfahrensrecht zur Verfügung stellen. Neben dieser so genannten Litigation betreuen wir Unternehmen, sowie ihre Mitarbeiter, Organe und Eigentümer bei Konflikten mit der einschlägig interessierten Presse: Börse Online, Wirtschaftswoche etc. – das Medieninteresse an Wirtschaftsunternehmen ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Die Fälle der „klingenden Namen“, Messner, Kahn, der Prinzessin von Hannover oder der Königin von Schweden, machen höchstens 30 bis 40 Prozent unserer Arbeit aus. Mit Medienrecht muss das übrigens nicht unbedingt zu tun haben. Natürlich „machen“ wir auch die Scheidung, wenn der prominente Mandant schon weiß, dass sie durch die Presse gehen wird. Er kennt uns schließlich schon. Und ein Fußballmanager will auch dann arbeitsrechtlich beraten werden, wenn seine Vertragsverhandlungen einmal nicht durch die Presse geistern.
Wie steht es um die medienrechtliche Betreuung der „Hausfrau von nebenan“, deren Privatleben durch die Yellowpress gezerrt wird?
Mein Eindruck ist, dass sich die Boulevardpresse zurzeit vor allem für die Prominenten interessiert. Wie gerät ein Normalbürger in die Zeitung? Als Verbrecher, Opfer, Beteiligter an einem spektakulären Unfall, wenn er von Ebola befallen ist oder auf den Philippinen entführt wurde. Wenn es in solchen Fällen um Grundsatzfragen geht, arbeiten wir auch mit der Opferschutz-Organisation „Weißer Ring“ zusammen. Sonst produziert die Boulevardpresse eher Schlagzeilen wie „Jürgen Drews’ Hintern geliftet“, „Rainhard Fendrichs von Ehefrau gehörnt“ – oder umgekehrt (lacht. Holt die aktuelle Bild-Zeitung). „Bild“ titelt heute „Stich – Millionenschlacht um Baby“. Erst viele Seiten später ein Artikel mit Fotos von sechs Kindern, die zu Mördern geworden sein sollen. So kommt der Normalbürger in die Boulevardpresse.
Wie findet eigentlich der europäische Hochadel den Weg in Ihre Kanzlei?
Auf Empfehlung anderer Mandanten.
Gibt es „Standesprobleme“, wenn in Ihrer Kanzlei Adel und Bürger aufeinandertreffen?
Inwiefern?
Die FAZ hat es einmal geschafft, eine halbe Spalte lang die Frage zu diskutieren, wie die korrekte Anrede der Fürstin Thurn und Taxis lautet – wie würden Sie sie ansprechen?
(Lacht.) Ich mache grundsätzlich keine Aussagen zum Anwalt-Mandanten-Verhältnis.
Der Medienanwalt Matthias Prinz taucht selbst eher selten in den Medien auf. Warum?
Wenn es nicht anders geht, weil Journalisten im Gerichtssaal sitzen, erkläre ich natürlich auch vor der Presse die Position meiner Mandanten. Sonst muss das nicht unbedingt sein.
Kurz gefragt:
Stellen Sie sich vor, Sie hätten einen Beruf weit ab von einer juristischen Tätigkeit – welcher wäre das?
Journalist.
Was ist Ihr Hauptcharakterzug?
Das müssen Sie meine Frau fragen.
Welche Eigenschaften schätzen Sie?
Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit, Humor, Pünktlichkeit.
Was ist Ihr größter Vorzug?
Das kann man nicht fragen.
Was ist Ihnen sehr unangenehm?
Hektik.
Was dulden Sie auf keinen Fall?
Unehrlichkeit.
Was entschuldigen Sie sofort?
(Lacht.) Wenn das in meinem Büro herumgeht…
Gibt es etwas, was Sie unter allen Umständen auf eine Reise mitnehmen?
Laufschuhe.
Wo möchten Sie leben – wenn nicht da, wo Sie jetzt schon sind?
Berlin.
Wo ist Ihre Grenze?
Bei 26 Meilen 385 Yards.
Wo tanken Sie auf?
Beim Sport.
Was war Ihr größter Flop?
(Lacht.) Darüber zu sprechen, verbietet das Anwaltsgeheimnis.
Was möchten Sie in fünf Jahren tun?
Das gleiche wie jetzt.
Haben Sie ein Motto?
Never give up!
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Der Brückenbauer
Er verbindet bei seiner Tätigkeit deutsches mit internationalem Wirtschaftsrecht, Tradition mit Zukunft, aber vor allem Menschen miteinander. Der ständige Kontakt mit ihnen macht ihm bei seiner Arbeit den meisten Spaß. Deswegen legt er beim beruflichen Nachwuchs auch größten Wert auf ihre menschlichen Fähigkeiten. Mit dem karriereführer spricht er über Verantwortung, Erfolg und was damit einhergeht. Das Interview führte Meike Nachtwey.
Zur Person Dr. Konstantin Mettenheimer
Dr. Konstantin Mettenheimer wurde 1955 in Frankfurt am Main geboren. Er studierte Rechtswissenschaften in Deutschland und der Schweiz und promovierte ebenfalls in den Rechtswissenschaften. Er erwarb zudem einen Master of Business Administration an der Wharton School der University of Pennsylvania.
Bei Freshfields Bruckhaus Deringer ist er seit 1987 tätig. Bereits nach drei Jahren wurde er Partner. Von 2000 bis 2004 war er Geschäftsführender Partner für Deutschland, Österreich und Zentralosteuropa. Seit Mai 2004 ist er Co-Seniorpartner der Sozietät und der einzige Deutsche, der an der Weltspitze einer Law Firm dieser Größe steht. Seine Beratungsschwerpunkte sind Corporate Governance und Compliance.
Zum Unternehmen
Freshfields Bruckhaus Deringer besteht in ihrer heutigen Form seit 2000, als sich die britische Anwaltssozietät Freshfields mit der deutschen Kanzlei Deringer und der deutsch-österreichischen Sozietät Bruckhaus zusammenschloss. In 15 Ländern vertreten verfügt Freshfields über 26 Büros weltweit. Mehr als 2500 Anwälte und über 400 Partner sind bei dem Unternehmen tätig. Allein in der Bundesrepublik ist Freshfields Bruckhaus Deringer an sechs Standorten mit 600 Anwälten vertreten.
Die Schwerpunkte der Kanzlei liegen in der Beratung nationaler und multinationaler Unternehmen, Finanzinstitute und Institutionen. Zu den deutschen Kunden zählen Porsche, Deutsche Bahn, E.on, Deutsche Telekom, Continental und mehrere Landesbanken.
Sie wurden kürzlich als „Brückenbauer zwischen europäischer Rechtstradition und einem sich weltweit fortbildenden Wirtschaftsrecht“ bezeichnet. Wie gefällt Ihnen diese Bezeichnung?
Gut! Ein Brückenbauer schafft Verbindungen zu neuen Ufern und die Brücke dazwischen. Die organisatorischen Aufgaben und der ständige Kontakt mit Menschen sind die Dinge, die mir an meiner Aufgabe am besten gefallen.
Sehen Sie sich als Vorbild für junge Juristen?
Ob ich ein Vorbild bin, weiß ich nicht, aber ich bemühe mich. Mir selbst macht es Spaß, Dinge erfolgreich zu planen und umzusetzen, das versuche ich vorzuleben. Jedoch sollte jeder Mensch seinen eigenen Plan haben und nicht bloß Vorbildern nacheifern.
Wie viele Stunden pro Woche muss ein aufstrebender Anwalt bereit sein zu arbeiten, damit er eines Tages auf eine Karriere wie die Ihre blicken kann?
Unter 50 Stunden kommen Sie, wenn Sie wirklich erfolgreich sein wollen, nicht weg. Aber bei einem Anwalt geht es nicht nur um die Stunden im Büro, sondern auch darum, wie man sich in der Wirtschaftswelt zurechtfindet. Es ist wichtig, ein kluger juristischer Kopf zu sein und ein unternehmerisches Element zu haben. Sie müssen Kontakte zu Menschen mögen und pflegen. Bei aller Arbeit sollte aber eine vernünftige Work- Life-Balance nicht vergessen werden.
Wie kann man sich auf die spätere Tätigkeit in einer Law Firm wie Freshfields vorbereiten?
Zunächst mal: engagiertes Studium und gute Noten. Was Sie im Studium leisten, um gute Noten zu bekommen, ist das gleiche, was Sie später als Anwalt leisten müssen, um einen guten Mandanten zu bekommen. Zweitens: Promotion, LL.M., Praktikum im Ausland. Diese Qualifikationen sind kein Muss, aber sie zeigen, aha, da will jemand etwas aus sich machen. Drittens: menschliche Qualitäten, Teamplayer sein, mit Mandanten umgehen können. Und nicht zuletzt benötigt man auch einige wirtschaftliche Kenntnisse.
Arbeiten Sie als einer von zwei weltweiten Seniorpartnern überhaupt noch anwaltlich?
Ja, daran liegt mir viel. Etwa ein Drittel meiner Tätigkeit ist anwaltlich. Dabei bin ich in den Bereichen Corporate Governance und Compliance sowie Risk Management tätig. Vor allem treffe ich viele Mandanten, um nachzuhören, ob sie mit unserer Arbeit zufrieden sind. Das ist vielleicht nicht mehr Jura im engeren Sinn, aber dennoch Anwaltstätigkeit und juristische Dienstleistung.
Das Wirtschaftsrecht wird immer internationaler. Welche Rolle spielt dabei noch das deutsche Jura-Studium?
Wenn man Anwalt sein will – egal wie international – dann muss man erst einmal ein nationales Recht erlernen. Ansonsten hat man keine Basis und keinen juristischen Denkansatz. Danach kommt die spannende Frage: Wie geht man damit um? Künftig werden wir auch mit deutschen Juristen vermehrt im Ausland tätig sein. Die Nachfrage wächst. Ich rate jungen Anwälten immer, Zeit im Ausland zu verbringen. So lernen sie, in einer internationalen Struktur zu agieren.
Würden Sie einem Hochschulabsolventen raten, in eine Boutique einzusteigen oder eher in eine Großkanzlei?
Das ist immer eine Frage der Zielrichtung. Wenn ich nur in einem speziellen deutschen Rechtsbereich mit deutschen Mandanten praktizieren möchte, dann ist es sinnvoll, in eine Boutique zu gehen. Will ich aber erst einmal einen Überblick bekommen und mich breit aufstellen, ist der Einstieg in eine Großkanzlei sinnvoller.
Was sind die Vorteile einer Großkanzlei wie Freshfields?
Die spannenden Mandate, über die Sie in der Zeitung lesen und bei denen Rechtsgeschichte geschrieben wird, – die bearbeiten Sie bei uns. Natürlich hat man bei einer Kanzlei unserer Dimension nicht gleich den Überblick. Aber dafür bekommt man eine starke und kollegiale Förderung – auch in Gebieten, die das Studium nicht vermittelt.
Die Wurzeln der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer gehen bis ins 18. Jahrhundert. Welche Rolle spielt Tradition heute noch?
Das spielt insofern eine Rolle, als dass wir hier alle Treuhänder sind. Wir haben eine Sozietät mit vielen hundert Jahren Geschichte übernommen, und jeder bei Freshfields ist dazu aufgerufen, eine noch bessere Sozietät zu schaffen und zu hinterlassen, als die, bei der er angefangen hat. Sie sind nicht nur Partner derer, die heute da sind, Sie sind auch Partner derer, die vor Ihnen da waren und die nach Ihnen kommen.
Sie tragen eine große Verantwortung in Ihrer Position – wie lernt man, damit umzugehen?
Wenn man Glück hat, von seinen Eltern. Man lernt es auch, indem man sich bewusst macht, ob man in der Lage und willens ist, sie zu tragen. Zuhören ist außerdem wichtig. Und über das Gehörte nachdenken. Das ist wichtig für die Kommunikation und hilft dabei, zu führen und Verantwortung wahrzunehmen.
Trägt ein einflussreiches Unternehmen wie Freshfields Verantwortung für die Gesellschaft?
Unternehmerische gesellschaftliche Verantwortung, Corporate Social Res – ponsibility, ist für uns ein ganz wichtiges Thema. Wir engagieren uns sehr vielfältig, auch außerhalb der Kanzlei. Es ist vielleicht nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, aber immerhin ein Beitrag.
Freshfields wurde erst neulich von PLC Which Lawyer als Kanzlei des Jahres in Westeuropa und Internationale Kanzlei des Jahres ausgezeichnet. Macht Sie das stolz?
Ja, das macht mich sehr stolz. Das ist eine Anerkennung für harte Arbeit und die Zufriedenheit der Mandanten. Aber nach dem Spiel ist vor dem Spiel. Es ist also auch eine Aufforderung, sich weiter zu engagieren und sich nicht auf den Lorbeeren auszuruhen. Meine größte berufliche Herausforderung ist, dass ich die Sozietät ganz oben auf dem internationalen Treppchen sehen möchte.
Haben Sie einen Karriere-Tipp für Hochschulabsolventen?
Für besonders wichtig halte ich drei Eigenschaften: erstens Einsatz und Ehrgeiz, zweitens Menschlichkeit und drittens das nötige Selbstbewusstsein, gepaart mit einer angemessenen Bescheidenheit.
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Der Unternehmer-Anwalt
Der Unternehmer-Anwalt. Das Headquarter der Wirtschaftskanzlei Luther liegt direkt am Rhein, eingebettet im neuen Rheinaufhafen, wo Galerien, Cafés, Wohnhäuser und Büros entspannt nebeneinander liegen. Dr. Stefan Kraus war 15 Jahre lang Managing Partner der Kanzlei. Nun gab er die Geschäftsführung an zwei Kollegen ab, um seine Beratertätigkeit zu intensivieren. Ein Gespräch über die besonderen Merkmale eines Unternehmer-Anwalts, die Aufgaben junger Anwälte in der Kanzlei und die modernen Alternativen zu einer Lifetime-Career. Die Fragen stellte André Boße.
Interview mit Dr. Stefan Kraus als PDF ansehen 
Zur Person Dr. Stefan Kraus
Dr. Stefan Kraus, Jahrgang 1957, studierte Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln und an der Pennsylvania State University sowie Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Dort promovierte er im Jahre 1987 zu einem handels- und steuerbilanzrechtlichen Thema.
Kraus begann seine anwaltliche Laufbahn 1988 in Wuppertal und wechselte 1989 in das Kölner Büro von Arthur Andersen. Dort war er maßgeblich am Aufbau der rechtsanwaltlichen Beratungspraxis in Deutschland und international beteiligt. Von 1995 bis 2010 führte er die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als Managing Partner. Inhaltliche Schwerpunkte sind die wirtschaftsrechtliche Beratung von Unternehmen und Unternehmern im Zusammenhang mit Transaktionen und Reorganisationen, häufig auch grenzüberschreitend.
Zum Unternehmen
Die Ursprünge der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft liegen im Jahr 1992. Einige Rechtsanwälte aus der Steuerabteilung von Arthur Andersen gründeten die Kanzlei Freihalter Krüger & Partner. Nur drei Jahre später firmierte die Kanzlei zu einer der ersten Anwalts-GmbHs in Deutschland um. Im Jahr 2000 schloss sich die Gesellschaft mit Luther & Partner aus Hamburg und Berlin zusammen und wurde als Andersen Luther Rechtsanwaltsgesellschaft gleichzeitig Teil des internationalen Anwaltsnetzwerks Andersen Legal.
Als sich 2002 die weltweite Organisation von Andersen auflöste, ging die Kanzlei eine Assoziierung mit Ernst & Young ein. Seit 2005 firmiert die Kanzlei als Luther Rechtsanwaltsgesellschaft; im November 2006 beendete Luther die Assoziierung mit Ernst & Young. Seit dieser Trennung ist Luther eine vollständig unabhängige Gesellschaft. Derzeit beschäftigt die Kanzlei mit Sitz in Köln 320 Rechtsanwälte und Steuerberater. Nachfolger des jahrelangen Geschäftsführers Dr. Stefan Kraus sind seit 2010 Dr. Hans-Georg Hahn und Dr. Markus Sengpiel.
Herr Dr. Kraus, die Kanzlei Luther hat sich den Claim „Die Unternehmer-Anwälte“ gegeben. Was genau steckt dahinter?
Zum einen verstehen wir uns nicht nur als Anwälte, sondern auch als Unternehmer. Wir denken und handeln als solche. Daher, und das ist die zweite Ebene, verstehen wir das unternehmerische Denken unserer Mandanten.
Wirtschaftskrise gleich gute Zeiten für Wirtschaftskanzleien – stimmt diese Gleichung?
Nein. Früher hörte man gelegentlich folgenden Spruch: „Geht es den Unternehmen gut, geht es den Anwälten gut. Geht es den Unternehmen schlecht, geht es den Anwälten besser.“ Doch der stimmt heute nicht mehr, denn wir begleiten eine Vielzahl von unternehmerischen Entscheidungen sowie deren Umsetzung. Und wenn durch äußere Einflüsse die Unternehmen ihre Investitions- oder Transaktionsgeschäfte zurückhalten und die Aktivität sinkt, dann ist das für die anwaltlichen Berater nicht gut.
Da Sie sich explizit als Anwälte sehen, die auch Unternehmer sind: Haben andere Kanzleien in dieser Hinsicht Defizite?
Vielfach sind Anwälte schon ein besonderer Menschenschlag, und es kommt vor, dass sie wenig Verständnis für die Strukturen eines Unternehmens und die Denkweisen der Menschen dort besitzen. Und wir nehmen für uns in Anspruch, uns problemlos in die Situation unserer Mandanten hineinversetzen können. Das ist ein entscheidender Punkt, denn wenn ich jemanden anwaltlich berate, muss ich verstanden haben, was der Mandant möchte.
Gibt es da mitunter den Zwiespalt, dass aus ökonomischer Sicht ein Weg A sinnvoll ist, aus juristischer aber eher ein Weg B?
Das gibt es in der Tat sehr häufig. Der Mandant gibt uns eine Aufgabe. Er möchte wirtschaftlich etwas erreichen und will nun von uns wissen, wie ihm das im Rahmen eines sehr komplexen gesetzlichen Regelwerks gelingen kann. Es reicht dem Mandanten aber nicht, dass wir ihm sagen, was er darf und was er nicht darf. Er möchte auch wissen, wie er vorgehen sollte, um sein wirtschaftliches Handeln optimal an die juristischen Vorgaben anzupassen. Unsere Aufgabe ist es, diese Wünsche zu erkennen – und das geht nicht ohne viel Verständnis für unternehmerisches Handeln.
Wie gelingt es Ihnen bei Luther, Nachwuchsanwälte zu finden, die über dieses unternehmerische Denken verfügen?
Die entsprechende fachliche Qualifikation ist die Grundvoraussetzung für eine Anstellung bei uns. Wir schauen uns aber nie ausschließlich die Examensnoten an. Zusätzlich gewünscht sind persönliche Eigenschaften. Wir möchten den Eindruck gewinnen, dass die Bewerber mehr gesehen haben als nur das juristische Hauptseminar und die Bücher. Erfolgreiche Anwälte in unserer Branche sind nicht nur gute Juristen, sondern obendrein auch Beraterpersönlichkeiten – und dazu gehört ein erweiterter Horizont sowie Qualitäten wie Offenheit und Kommunikationsfähigkeit.
Suchen Sie fertige „Unternehmer-Anwälte“ – oder geben Sie jungen Absolventen die Chance, sich bei Ihnen zu einem solchen zu entwickeln?
Zweiteres. Man kann als Jurist nicht sagen: „So, jetzt habe ich Staatsexamen und einige Referendarstationen hinter mir, jetzt bin ich gelernter Anwalt.“ Daher werden junge Leute bei uns – wie auch in anderen großen Kanzleien – vom ersten Tag an weiter ausgebildet. Wir verfügen über ein umfangreiches Ausbildungsprogramm, die „Luther academy“, das junge Anwälte in den ersten fünf Jahren ihrer Tätigkeit bei Luther begleitet. In dieser Zeit optimieren sie ihr juristisches Wissen auf die Anforderungen eines Wirtschaftsanwalts, lernen aber auch rhetorische Qualitäten oder die Fähigkeit, eine Bilanz lesen oder einen Vertrag aufsetzen zu können.
Wäre es nicht sinnvoll, dass Jurastudenten dieses wirtschaftliche Wissen bereits im Studium vermittelt bekämen?
Es wäre sinnvoll, aber es ist unrealistisch. Dafür bietet die verkürzte und verschulte Juristenausbildung einfach nicht die Zeit. Daher kommen alle Kanzleien, die einen spezifischen Fokus besitzen, nicht umhin, gewisse Kenntnisse intern weiterzuentwickeln.
Man spricht viel vom Wandel der Wirtschaft in diesen Tagen. Würden Sie sagen, dass sich der Beruf eines Wirtschaftsanwalts ebenfalls im Umbruch befindet?
Er befindet sich eigentlich seit 20 Jahren im Umbruch. Als ich angefangen habe, war die Bezeichnung des Wirtschaftsanwalts an sich bereits eine Spezialisierung. Heute findet die Spezialisierung weit unterhalb statt: Die jungen Anwälte spezialisieren sich schon in den ersten Berufsjahren auf einzelne Rechtsgebiete.
Welche Rechtsgebiete bieten in dieser Hinsicht die besten Perspektiven?
Das sind vor allem die Rechtsgebiete, die für Branchen relevant sind, in denen gegenwärtig und in Zukunft ein struktureller Umbruch zu erwarten ist.
Beobachten Sie, dass sich die Erwartungen von jungen Anwälten geändert haben, die heute bei Luther anfangen?
Früher war es durchaus der Normalfall, dass ein Anwalt seine Karriere in einer größeren Kanzlei beginnt und das Ziel formuliert, dort später ein Partner zu werden. Heute beobachte ich eine größere Fluktuation. Junge Leute beginnen bei uns, lernen, arbeiten und wechseln dann zum Beispiel in eine In-House-Abteilung eines Unternehmens. Die Lifetime-Career gibt es noch immer. Aber sie ist eben nicht mehr das einzige Karrieremodell.
Auf der Homepage Ihrer Kanzlei findet sich der Satz, es sei wichtig „Vertrautes als fremd zu betrachten“. Was hat es damit auf sich?
Das meint, dass man immer wieder Dinge hinterfragen muss. Dass man immer wieder neu darüber nachdenken muss, ob sich zu einer bestimmten Fragestellung in einem sich permanent verändernden Umfeld plötzlich neue Antworten ergeben. Wir alle leben von und mit Routine. Routine ist gut und wichtig – aber sie ist auch eine Gefahr, wenn man aufhört, Dinge immer aufs Neue zu überdenken. Denn eines steht fest: Für die klaren Fälle nach dem Motto „Die Ampel ist rot, bitte nicht fahren“ benötigen die Mandanten uns nicht. Unsere Mandanten sind zumeist Unternehmen mit eigenen Juristen, die schon längst überprüft haben, ob sich die Antwort auf ein Problem durch den Blick ins Gesetzbuch finden lässt. Wir kommen dann ins Spiel, wenn die Sachverhalte komplex werden.
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Zwischen Schuld und Sühne
von Reinhard Georg Birkenstock
Ben Matlock oder Perry Mason – amerikanische Gerichtssäle hat man im Kopf, wenn man an die Arbeit eines Strafverteidigers denkt. Näher an der Realität: Die Arbeitswoche des Kölner Strafverteidigers Reinhard Georg Birkenstock.

Eine Woche meines Berufslebens soll ich zu Papier bringen Kölner Strafverteidiger Reinhard Georg Birkenstockund das, was ich mir als Strafverteidiger beim Rückblick auf die eigene Arbeit so für Gedanken mache. Vorab: die Arbeitswoche eines Strafverteidigers hat sieben Tage und jedenfalls dann, wenn ein Mandant in Untersuchungshaft sitzt, der nun wirklich nicht dahin gehört, dauert der Arbeitstag eines Strafverteidigers viele Stunden, nämlich vom Aufwachen bis zum Einschlafen. Fangen wir also an.
Sonntag, 7. Dezember 2003
Es ist der zweite Advent, mit zwei Mandanten muss unbedingt heute gesprochen werden. Bei beiden wurde das Mandat in laufender Hauptverhandlung vor der Strafkammer übernommen. Im Brandstiftungsfall war der Vorgänger entlassen worden, weil er sich mit der Strafkammer auf eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verständigt hatte, obwohl der Mandant jede Tatbeteiligung bestreitet. Im anderen Fall geht es um den Vorwurf der Vergewaltigung in einer Beziehung, mein Vorgänger hatte das Mandat niedergelegt.
Wir teilen uns die Arbeit. Meine als Mediatorin in meiner Kanzlei tätige Frau befasst sich mit der Sacheinlassung des Mannes, der als Außenstehender dafür verantwortlich sein soll, dass ein Unternehmer seine Fabrik in Brand gesetzt hat, indem er ihm Leute zur direkten Tatausführung beschafft habe.
Ich widme mich dem Mann, der nach einem Streit eine Freundin vergewaltigt haben soll und behauptet, es sei von beiden Seiten freiwillig geschehen. Die häufigste Frage an den Strafverteidiger: “Kann man dann überhaupt verteidigen, wenn man, gerade bei Gewaltdelikten, weiß, dass der Angeklagte schuldig ist?”.
Wie so oft, auch auf diese Frage gibt es keine generelle Antwort. Zunächst kommt es sicher darauf an, wie man verteidigt. Man muss die (möglichen) Opfer bei der Befragung nicht in den Dreck ziehen. Und: Je älter man wird, ich bin 59 Jahre alt und seit 1975 selbstständiger Anwalt, umso sokratischer wird es einem: man weiß immer mehr, dass man nichts weiß.
Vor der Tagesschau verlassen beide Mandanten das Haus.
Montag, 8. Dezember 2003
Statt des geplanten Besuchs in der JVA Rheinbach wegen der Besprechung eines Wiederaufnahmeverfahrens nach einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe Hauptverhandlung in Köln. Den Besuch nimmt statt meiner eine junge Kollegin wahr.
In der Hauptverhandlung in der Vergewaltigungssache herrscht dünne Luft. Unter anderem wegen des Verteidigerwechsels und wegen der Beweisanträge macht der Vorsitzende eine Äußerung, die der Verteidigung unterstellt, man benenne bewusst einen kranken Zeugen, um das Verfahren platzen zu lassen. Daraufhin wird er wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Ein Antrag, der wenig Freude auslöst und dessen Bearbeitung sich über die ganze kommende Woche hinziehen wird.
“Strafverteidigung ist Kampf, solange es um die Schuld oder Unschuld des Mandanten geht” schreibt Hans Dahs in seinem “Handbuch des Strafverteidigers”, das jeder, der mit dem Gedanken spielt, Strafjurist zu werden, Staatsanwalt, Richter oder Verteidiger, zumindest einmal quergelesen haben sollte.
Die Hauptverhandlung wird am Spätvormittag unterbrochen. Mittags Besprechungen: Ein Ehepaar will wissen, welcher Schadensersatz ihm zustehe nach Einstellung des Mordverdachts-Ermittlungsverfahren gegen den Ehemann, der sich als unschuldig erwiesen hatte. Die Auskunft enttäuscht. Der Staat gewährt nur wenig Entschädigung bei zu Unrecht erfolgter Strafverfolgung.
Weitere Besprechungen bis in den Abend, in den meisten geht es darum, dass ich bei feststehender Schuld für möglichst milde Strafe sorge. Strafmaßverteidigung nennen wir das, und funktional definiert Hans Dahs das in seinem Klassiker mit der gebräuchlichen Definition von Politik, nämlich mit dem Begriff der “Kunst des Möglichen”. Recht hat er auch hier. Man muss verhandeln wie ein Politiker, um bei dem Staatsanwalt oder dem Richter möglichst viel Verständnis für das Verhalten des Mandanten zu wecken und beim Mandanten muss man dafür sorgen, dass er nicht zu rechthaberisch ist.
Otto Schilly hat das einmal mit dem Wort “optimieren” beschrieben. Man müsse den Mandanten für die Justiz, deren Vertreter für die Sache des Mandanten optimieren.
Dienstag, 9. Dezember 2003
9 Uhr 15 Hauptverhandlung gegen einen Kollegen, der der Gegenseite seines früheren Mandanten zu viel Vertrauen in dessen Anlagetätigkeit geweckt und deshalb seinem Mandanten Beihilfe zur Untreue geleistet haben soll.
Der Hauptzeuge, nämlich der frühere Mandant des von mir verteidigten Kollegen, lebt in Lichtenstein und hat sich per Telefax krank gemeldet. Da lacht das Herz des Verteidigers, wie immer, wenn er eine Position des Verfahrensrechts ausnutzen kann, um eine Verurteilung des Mandanten zu verhindern, zu erschweren oder zumindest hinauszuzögern.
In der Sache hat mich schon als Student das Zivilrecht, besonders die perfekte Redaktion des BGB weitaus mehr begeistert als das Strafrecht. Diese ewigen Abgrenzungsklausuren oder -hausarbeiten, Diebstahl oder Unterschlagung, Betrug oder Untreue, ödeten mich eher an. Als Strafverteidiger habe ich mit solchen Abgrenzungen auch eher selten zu tun. Jedenfalls weitaus weniger, als die Richter und Staatsanwälte, deren Kernaufgabe es ist, ermittelte oder in der Hauptverhandlung festgestellte Sachverhalte zu ordnen und zu subsumieren.
Der Verteidiger arbeitet weitaus ergebnisorientierter. Ob sein Verhalten als Diebstahl oder Unterschlagung gewürdigt wird, ist dem Mandanten schnuppe. Freispruch will er haben oder Einstellung wegen Geringfügigkeit, Paragraf 153 a StPO, oder eine Verwarnung mit Strafvorbehalt oder wenn es nicht anders geht, Geldstrafe oder Bewährung. Um die Höhe der Sanktion geht es dem Mandanten im Ergebnis und während des Verfahrens um das Vermeiden jeder medialen Erwähnung.
Hier hat das alles funktioniert. Nach kurzer Verhandlung ist die an der Gerichtssaaltür angebrachte Rolle mit dem Namen des von mir verteidigten Kollegen, der unter Anklage steht, verschwunden, bevor ein Gerichtsreporter sie entdeckt hat. Die Sache ist vertagt worden. Gericht und Staatsanwaltschaft schlagen eine Einstellung wegen Geringfügigkeit vor. Mein Mandant hat drei Wochen Zeit, sich dazu zu erklären.
Nachmittags Besprechung mit dem deutschen Geschäftsführer eines internationalen Konzerns in einer Steuerstrafsache, in der viele Millionen Euro im Streit sind. Klar, worum es geht: nur so viele Steuern wie unbedingt nötig nachzahlen, möglichst keine Strafe und um Gottes wegen keine Publizität. Je vermögender die Mandanten sind, umso anspruchsvoller sind sie auch. Gott sei dank liegt der BRAGO auch das Institut der Honorarvereinbarung zugrunde, so dass man sich seine Mühe auch angemessen vergüten lassen kann.
Mittwoch, 10. Dezember 2003
7 Uhr 30 Aufbruch zur Hauptverhandlung vor der großen Strafkammer des Landgerichts Siegen. Es geht um den Brandstiftungsfall. Die Strafkammer hatte eine Verständigung vorgeschlagen: Der geständige Unternehmer sollte als Mittäter und mein jetziger Mandant als Haupttäter zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung verurteilt werden.
Nur: mein Mandant sagt, er habe an der Tat nicht mitgewirkt. Bisher hatte er geschwiegen. Meine Ankündigung, er wolle sich im nächsten Termin zur Sache einlassen, findet großes Wohlwollen, die Atmosphäre ist hervorragend. Doch auch bei bester Atmosphäre liegt ein Überzeugungskampf vor uns. Von der Sacheinlassung meines Mandanten und von der Art und Weise, wie er die Fragen des Gerichts beantworten wird, hängt entscheidend ab, ob es uns gelingt, das Gericht von seiner Unschuld zu überzeugen.
Nachmittags Verlagsbesprechung. Es geht um die Präsentation und Bewerbung meiner Rechtsprechungssammlung “Verfahrensrügen im Strafprozess”, die ich in mehrjähriger Arbeit zusammengestellt habe.
Denn weitaus mehr noch als das BGB und seine faszinierende Struktur hatte mich schon immer die Frage interessiert, wie ernst der Staat die hehren Grundsätze der Menschenrechtskonvention und des Grundgesetzes nimmt, wenn es im Strafverfahren wirklich darauf ankommt.
Aus heutiger Sicht stelle ich fest, dass ich parallel zu meinem Interesse, wenn auch aus ganz anderen Gründen, den Aufbau meiner Strafverteidigerkanzlei betrieben habe. Von 1972 an habe ich Tag für Tag als Referendar in einer Zivilkanzlei gearbeitet, wurde dort alsbald nach meinem Zweiten Juristischen Staatsexamen Juniorsozius, um innerhalb dieser Zivilkanzlei mich auch Strafverfahren zu widmen. Erst seit 1980 bin ich (nahezu) ausschließlich Strafverteidiger. Zu verhandeln habe ich also im Umgang mit Ziviljuristen gelernt, ebenso wie den Gerichtsbetrieb als Parteivertreter.
Ich bin nicht undankbar für diese Schule. Zumindest ebenso wichtig ist jedoch der ökonomische Aspekt. Wie die Wirtschaftsprüfer und die Steuerberater leben die Zivilkanzleien von Dauermandanten, von Unternehmen und auch von Familien, die immer wieder dasselbe Anwaltsbüro aufsuchen, solange man dort nicht durch grobe Schnitzer oder missbräuchliche Behandlung für Vertrauens- und Mandatsentzug sorgt.
Wir Strafverteidiger haben die “guten” Mandanten in der Regel nur einmal. Die Ärzte begehen, wenn überhaupt, nur einmal im Leben einen Kunstfehler, die Geschäftsleute und Unternehmer in der Regel nur einmal eine Untreue- oder Steuerstraftat. Und nur von denen, die als kleine, mittlere oder auch Gewaltkriminelle immer wieder auffällig werden, kann man sein Büro nicht finanzieren, geschweige denn leben.
Sicher, auch bei ihnen muss man einen vernünftigen Ruf haben, ebenso wie bei den Gerichten und den Staatsanwaltschaften, wirtschaftlich ganz entscheidend ist aber die Akzeptanz des Strafverteidigers bei den zivilrechtlich tätigen Kollegen. Sie müssen sicher sein, dass man den von ihnen empfohlenen Mandanten wirklich optimal verteidigt. Genauso sicher müssen sie wissen, dass man ihn nur in der empfohlenen Sache verteidigt und ihn mit allen übrigen Anliegen wieder in die Kanzlei zurückschickt, aus der man empfohlen wurde.
Donnerstag, 11. Dezember 2003
Haftprüfung gegen den Betreiber eines bordellartigen Betriebes, dem vorgeworfen wird, illegal in Deutschland lebenden Frauen die Ausübung der Prostitution ermöglicht und umfangreich Steuern hinterzogen zu haben. Die Entscheidung wird auf die nächste Woche vertagt.
Nachmittags Besprechungen, Strafmaßverteidigungen, eine Kleinstsache dabei: eine Studentin soll eine Nachbarin als “Schlampe” bezeichnet haben.
Anschließend Weiterarbeit an dem Ablehnungsgesuch von Montag. Der abgelehnte Richter und der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft haben sich dienstlich geäußert. Dazu muss akribisch Stellung genommen werden. Man muss schon sehr detailliert belegen, dass ein Richter auch bei Anwendung vernünftiger Maßstäbe durch einen besonnen Angeklagten durch sein Verhalten den Anschein geweckt hat, er stehe der Sache des Angeklagten nicht unparteiisch gegenüber.
Freitag, 12. Dezember 2003
Besuch eines türkischen Mandanten in der JVA, der auf der Basis eines Geständnisses angeklagt ist, gemeinsam mit anderen eine Serie von bewaffneten Raubüberfällen auf Spielhallen begangen zu haben. Der Staatsanwalt hat beantragt, das Gericht möge die Angeklagten darauf hinweisen, dass auch Sicherheitsverwahrung in Betracht komme. Das Gericht hat die Begutachtung durch eine ganz hervorragende psychiatrische Sachverständige angeordnet. Dazu ist Stellung zu nehmen.
Nachmittags Presseanfragen wegen der Einstellung des Verfahrens im Kölner Parteispendenskandal und Vorbereitung einer Besprechung mit der Geschäftsführung eines Unternehmens der Abfallwirtschaft. “Müllskandal” heißt das in den Zeitungen.
Auch der Umgang mit den Journalisten ist wesentlicher Teil der Strafverteidigertätigkeit. Den Mandanten gilt es, vor voreiligen Unschuldsbeteuerungen und Beschimpfungen der Justiz zu bewahren, und zugleich ist dafür zu sorgen, dass der Mandant in den Medien nicht vorverurteilt wird. Ein manchmal interessantes, aber immer ein Betätigungsfeld, das höchste Konzentration erfordert.
Samstag, 13. Dezember 2003
Frei.
Einen Tag brauche ich. Wenn es eben geht, dass ich ihn mir frei nehme. Es sei denn, der Telefon-Notdienst ruft. Gemeinsam unter anderem mit der jetzigen Justizministerin von Schleswig-Holstein, Frau Rechtsanwältin Anne Lütkes haben wir in Köln vor vielen, vielen Jahren die Gefangenenberatung für mittellose Gefangene eingerichtet – und eben den Notdienst.
Der wird von allen möglichen Personen in Anspruch genommen. Familienkrach, Nachbarschaftsärger, manchmal auch nur schlechte Laune im Suff. Aber immer mal wieder auch von solchen, die völlig ratlos sind, weil sie vorläufig festgenommen wurden. Dann heißt es, zu welcher Tages- und Nachtzeit auch immer, rein ins Auto, hin zum Polizeipräsidium, Erstberatung durchführen und dafür sorgen, dass der Mandant und seine Familie wissen, dass sie nicht ohne Beistand sind.
Wenn ich jetzt hoffe, dass mich am Wochenende der Notdienst nicht trifft, dann ist das geheuchelt, denn natürlich machen das seit langem in meiner Kanzlei die jüngeren Kollegen für den Chef mit und rufen mich nur dann an, wenn es wirklich brennt oder es sich wirklich lohnt.
Strafverteidiger sind Einzelanwälte, in aller Regel jedenfalls. Sie werden von den Mandanten und Kollegen wegen ihrer Persönlichkeit empfohlen und können an die nachstrebende jüngere Generation nur behutsam delegieren. Wenn mal eine junge Juristin oder ein junger Jurist sich dazu entschließt, in einer Strafverteidigerkanzlei Fuß fassen zu wollen, dann sollte man als Grundvoraussetzung das Interesse für die Konfliktsituationen mitbringen, die jedem strafrechtlichen Vorwurf innewohnen, sollte bereit sein, auch mit dem eigenen Mandanten den Kampf um die Wahrheit zu führen.
Man sollte die wirkliche Bereitschaft dazu mitbringen, in der ersten Zeit dem Praxissenior oder der Praxisseniorin zu assistieren und dabei zuzuschauen, wie sich Strafverteidigung im Einzelfall organisiert, wie der sachgerecht vernünftige Umgang mit den Mandanten, den Mitverteidigern, den Beamten der Polizei und der Steuerfahndung, den Staatsanwälten und den Richtern gesucht und gepflegt wird. Nicht, um irgendwann einmal zu versuchen, die große Lehrmeisterin oder den großen Lehrmeister abzukupfern, sondern um die eigene Persönlichkeit darauf zu prüfen, ob man das mit den eigenen Mitteln nicht genauso gut oder noch besser kann.
Der Einstieg ist schwer, weil wir Strafverteidiger es sehr scheuen, durch eine voreilige Zusage die finanzielle Verantwortung für das Berufsleben einer jungen Kollegin oder eines jungen Kollegen mit zu übernehmen. Wir werden uns an der vermuteten Einsatzbereitschaft, Verhandlungskompetenz, am juristischen Wissen, also doch wieder an der Note, aber ebenso daran orientieren, ob wir es der Bewerberin oder dem Bewerber zutrauen, auch in der eigenen Juristengeneration Mandanten zu akquirieren, und ob wir davon ausgehen können, dass mit dem Mandanten und mit denen, die die Mandanten geschickt haben, sachgemäß und sorgfältig umgegangen wird.
Sonntag, 14. Dezember 2003
Vorbereitung der letzten Woche vor Weihnachten und Besprechung des Entwurfs für die Sacheinlassung in der Brandstiftungssache.
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Der Grenzgänger
“Für jede verkaufte Kiste Krombacher Bier retten wir einen Quadratmeter Regenwald.” Dieses scheinbar einfache Versprechen der westfälischen Großbrauerei gab Anlass zu diversen gerichtlichen Scharmützeln. Auf Seiten der Brauerei zog Dr. Christof Eggers, Partner der Kanzlei WilmerHale, die Fäden – und schaffte es, die Werbekampagne trotz zahlreicher Verbotsurteile am Laufen zu halten. Der Kartell- und Wettbewerbsrechts-Spezialist musste sechs Jahre lang die Grenzen der Legalität ertasten. Bis er in letzter Instanz obsiegte. Mit ihm sprach Peter Neumann.
Zur Person Dr. Christofer Eggers

Dr. Christofer Eggers ist seit Ende 2008 Partner bei WilmerHale in Frankfurt am Main. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Bereich Wettbewerbsrecht, Regulierungsrecht sowie Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht. Er vertritt eine Vielzahl großer Unternehmen vor dem Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission. The Legal 5000 EMEA 2009 empfiehlt ihn für den Bereich Antitrust. WilmerHale ist in Deutschland auf Platz 2 im Bereich Kartellrecht und Fusionskontrolle (Antitrust) gelistet.
Eggers (Jahrgang 1960) hat von 1980 bis 1985 Jura studiert, in den beiden ersten Jahren auch Betriebswirtschaftslehre. Eine wichtige Ausbildungsstation war das Bundeskartellamt. Seine Dissertation: „Vertikale vertragliche Vertriebssysteme für Markenartikel“, also ein kartellrechtliches Problem.
Ende 1989 stieg Eggers bei der Wiesbadener Sozietät Gaedertz Henn & Partner ein, die auf gewerblichen Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht und eben Kartellrecht spezialisiert war. Diese Sozietät gehörte zu den ersten, die überörtliche Fusionen mit anderen Sozietäten eingegangen ist. Ende 1990 war Gaedertz Rechtsanwälte eine der fünf größten Sozietäten in Deutschland. Ende 2000 ist die Sozietät zerbrochen, da die Partner sich nicht auf eine gemeinsame Strategie für die Internationalisierung verständigen konnten. Das Frankfurter Büro, zu dem Eggers gehörte, schloss sich Anfang 2001 der Sozietät Mayer Brown an. Ende 2008 wechselte er zu WilmerHale. Von Anfang an hat sich Eggers mit Recruiting und der Ausbildung jüngerer Kollegen befasst.
Tengelmann/Edeka, Porsche/VW, Kaufhof/Arcandor – die Krise treibt immer mehr Firmen zu Kooperations- oder Fusionsversuchen an. Das bedeutet Hochkonjunktur für Kartellrechtler. Ist Ihre Branche ein Krisengewinner?
Ja, das stimmt. Unsere Dienstleistung ist auch in der Krise nicht verzichtbar. Während einerseits in der Krise der Bedarf an M&A, also Beratung in Mergers and Acquisitions, eher zurückgeht, nimmt der Beratungsbedarf in anderen Bereichen zu. Dazu gehören Restrukturierung, Beihilferecht, Streitbeilegung und das Kartellrecht. So wechseln sich diese Bereiche immer wieder mit Boomphasen ab, und gegenwärtig ist mal wieder die zweite Abteilung obenauf.
Außer der guten Geschäftslage – was ist spannend und reizvoll an Kartellverfahren?
Zunächst einmal müssen Anwälte hier ans wirkliche Leben heran. Kartellrecht besteht ja aus ganz unbestimmten Rechtsbegriffen wie ‚marktbeherrschende Stellung’. Antworten kann man hier nur geben, wenn man sehr genau versteht, wie Wettbewerb funktioniert. Hinzu kommt, dass wir ständig mit neuen Konstellationen zu kämpfen haben. Gerade bei Porsche/VW sind Umstände zu beleuchten, die es so früher gar nicht gegeben hat. Und das Zusammenspiel von Kartellrecht, Beihilferecht, Zivilrecht und öffentlichem Wirtschaftsrecht ist momentan eins der spannendsten Themen, die wir in der Juristerei überhaupt haben.
Sie treten beim Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission auf. Welche Talente muss man besitzen, um in die Top-Etage des Gewerbes aufzusteigen?
In erster Linie die Fähigkeit, komplexe wirtschaftliche Vorgänge, die sich über längere Zeiträume und in unterschiedlichsten Märkten abspielen, zusammenzufassen und eine einheitliche juristische und ökonomische Analyse zu formulieren. Ein guter Kartellrechtler muss in der Lage sein, die Sachverhalte gut zu erklären. Dazu braucht er mehr als nur wirtschaftliche Grundkenntnisse. Denn er muss gegenüber den politischen Instanzen Prognosen abgeben, was in den Märkten passieren wird, und daraus herleiten, dass eine bestimmte unternehmerische Maßnahme genehmigungsfähig ist. Entscheidend ist dabei die Überzeugungskraft der Argumentation. Denn sowohl beim Bundeskartellamt als auch bei der Kommission gibt es unter den Entscheidern zur einen Hälfte Juristen, zur anderen Hälfte Ökonomen. Es kommt also auf die Kommunikationsfähigkeit an – hier unterscheiden sich die guten Kartellrechtler von den weniger guten.
Gibt es neben den fachlichen auch charakterliche Eigenschaften, die vorteilhaft sein können?
Im Kartellrecht ist es sicherlich hilfreich, wenn man nicht allzu konfrontativ ausgerichtet ist. Denn wer einmal mit den Kartellbehörden zu tun hat, wird aller Voraussicht nach immer wieder mit diesen Institutionen sprechen müssen. Daher ist es gut und wichtig, ein vernünftiges Verhältnis zu den handelnden Personen zu entwickeln. Ebenso wichtig ist es, dass man sich als verlässlich erweist. Wer ein einziges Mal eine Genehmigung mit Verfahrenstricks erschwindelt, wird nie wieder als Gesprächspartner akzeptiert.
Unabhängig vom aktuellen Boom – ist die Spezialisierung auf Kartellrecht für angehende Juristen empfehlenswert?
Ja. Im Kartellrecht spielen viele andere Rechtsgebiete zusammen. Und die Beschäftigung mit dem Kartellrecht macht dann besonders viel Spaß, wenn man nicht ein Schreibstubengelehrter sein will, sondern sich nach draußen begeben und den wirtschaftlichen Realitäten stellen möchte.
Welche Rolle spielen Examensnoten für die Karriere?
(zögert bei der Antwort) Sie sind … nach wie vor … wichtig. Aber vielleicht doch überschätzt. Nun haben wir momentan einen Nachfragemarkt. Die großen Sozietäten können aussuchen. Und da sind die Examensnoten ein wichtiges Kriterium. Dabei ist das Platzziffernzeugnis fast wichtiger als die absolute Note. Hier sollte man möglichst weit vorn liegen. Die einzelnen Zeugnisnoten können aber auf jeden Fall zeigen, dass jemand zu Spitzenleistungen fähig ist. Dabei kann es für eine Kanzlei durchaus interessant sein, einen Kandidaten mit einem etwas schwächeren Notendurchschnitt zu favorisieren, wenn sich dahinter Spitzennoten in einzelnen Fächern verbergen und er erklären kann, warum er in anderen Fächern schlechter abgeschnitten hat.
Wo – außer in Deutschland – sollte man als Student Stationen absolvieren?
Ein Kartellrechtler sollte natürlich in irgendeiner Form die EU-Kommission von innen gesehen haben. Mit dieser Behörde hat man später zu tun. Eine Station dort ist daher sehr wichtig. Außerdem ist Arbeitssprache inzwischen Englisch, auch in der Kommission. (mit Nachdruck:) Das muss sitzen! Das heißt, die Sprache sollte in England oder den USA erworben sein. Und wir wollen an den absolvierten Stationen sehen, dass jemand auch dahin zu gehen bereit ist, wo es ein bisschen weh tut. Also nicht in die sonnigen Regionen der Welt, sondern vielleicht ins verregnete Schottland. Auf jeden Fall sollte die Station aber auch relevant sein für den künftigen Beruf – der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen zum Beispiel hört sich zwar sehr international an, ist aber nicht allzu relevant.
Gibt es einen generellen Rat, den Sie einem Jura-Studenten mit auf den Weg geben möchten?
Es ist sehr hilfreich, wenn man frühzeitig weiß, was einem Spaß macht. In diese Richtung sollte man seine Ausbildung konzentrieren. Denn bei der Ersteinstellung setzen sich die besseren Spezialisten durch. Die Breite kommt dann später.
Was war in den ersten Etappen Ihrer eigenen Karriere wichtige Wegmarkierungen?
Es war gerade diese Spezialisierung. Meine frühere Wahlstation beim Bundeskartellamt hat mir in den ersten Berufsjahren sehr geholfen. Denn ich besaß das Know-how, wie die Dinge dort ablaufen.
Ihre Sozietät ist eine der ganz Großen. Womit kann sich der einzelne Anwalt da noch profilieren?
Die Themen sind vielfältig. Jeder junge Anwalt bekommt einen Mentor, der seine weitere Ausbildung begleitet und überwacht. Jeder hat die Chance, sich selbst zu entwickeln in die Richtung, in der er sich stark fühlt und die ihm Spaß macht. Und so kann er sich profilieren – durch die Arbeit, die er leistet, durch Mitwirkung an Projekten und durch Veröffentlichung von Aufsätzen. Und es gibt immer wieder Themen, die neu auftauchen, bei denen es den Älteren nicht unrecht ist, wenn sich einer der Jüngeren darauf wirft. So gibt es bei uns Kollegen, die ausschließlich Lebensmittelrecht bearbeiten, weil dies ein Gebiet ist, das sich permanent und mit hohem Tempo verändert. Die Möglichkeiten, sich zu profilieren, sind nachgerade endlos.
Ist es für die Karriere sehr wichtig, bei einer internationalen Kanzlei zu arbeiten?
Das Recht wird immer internationaler. Und da ist es für die Karriere sicherlich förderlich, wenn man zumindest mal für einige Zeit die Internationalität erfahren hat. Auch um zu beobachten, wie in großen internationalen Teams Aufgaben verteilt werden und wie man dort zusammenarbeitet. Hilfreich für die Karriere kann auch sein, wenn ein junger Anwalt eine Zeitlang von seiner Kanzlei in die Rechtsabteilung eines großen Mandanten abgeordnet wird – sei es, um dort eine Vakanz zu füllen oder eine vorübergehende schnelle Neubesetzung zu ermöglichen. Die Rechtsabteilung eines Unternehmens von innen kennengelernt zu haben ist ein großer Vorteil. Er zahlt sich aus. Denn man lernt, Entscheidungsprozesse der Mandanten zu verstehen.
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Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München
Standorte weltweit
38 Standorte in 26 Ländern
Personalstruktur
Über 250 Rechtsanwälte in Deutschland, davon ca. 20 % Partner
45% der Rechtsanwälte sind Frauen
Bedarf an HochschulabsolventInnen
160 bis 200 Referendare und 40 bis 50 Rechtsanwälte pro Jahr
Tätigkeitsbereiche
Unsere umfassende Kompetenz spiegelt sich in unseren Practice Groups wider: www.whitecase.com/de/practices 
Anforderungsprofil
Wir suchen Juristen, die ein ausgeprägtes Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen haben und über eine deutlich überdurchschnittliche juristische Qualifikation verfügen. Die Internationalität unserer Mandate setzt sehr gute Englischkenntnisse voraus.
Karriereaussichten
Ihre Karriereaussichten sind ausgezeichnet, wenn Sie Spaß an anspruchsvollen und komplexen Mandaten haben und mit Leidenschaft Ihren persönlichen Stil in unser offenes und motiviertes Team einbringen möchten.
Auslandseinsatz
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Standorte in Deutschland
Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München und Stuttgart
Standorte weltweit
Gleiss Lutz: Brüssel
Als eine der größten, unabhängigen und international tätigen Full-Service-Wirtschaftskanzleien in Deutschland bauen wir seit über 60 Jahren auf ein flexibles und erprobtes internationales Netzwerk und pflegen enge persönliche Kontakte zu Kanzleien, die in ihren Jurisdiktionen führend sind.
Personalstruktur
Mehr als 300 Rechtsanwälte, davon 89 Partner
Bedarf an HochschulabsolventInnen
Ca. 60 pro Jahr
Mandantenstruktur
National und international tätige Konzerne und Unternehmen; Verbände; Städte, Kommunen und kommunale Unternehmen
Tätigkeitsbereiche
Arbeitsrecht, Bank- und Finanzrecht, Kartellrecht/EU, Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtschutz/IT, Öffentliches Recht, Immobilienrecht, Kapitalmarktrecht, Prozessführung, Schiedsgerichtsbarkeit, Steuerrecht
Anforderungsprofil
Zwei mindestens vollbefriedigende Examina, verhandlungssichere Englischkenntnisse
Karriereaussichten
Nach einem Jahr Aufnahme auf den Briefkopf, nach dreieinhalb Jahren Entscheidung über die assoziierte Partnerschaft, nach sechs Jahren Entscheidung über die Partnerschaft.
Auslandseinsatz
Weltweite Secondments bei Partnerkanzleien.
Einstiegsvergütung
90.000 bis 100.000 Euro/Jahr
Ansprechpartner
Sofia Jung oder Natascha Bussinger
Recruiting
Anschrift
Mendelssohnstraße 87
60325 Frankfurt am Main
Fon
069 95514-631
Fax
069 95514-198
E-Mail
karriere@gleisslutz.com
Internet
www.gleisslutz.com
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Standorte in Deutschland
Berlin, Düsseldorf, Dresden, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, Leipzig, München, Stuttgart
Standorte weltweit
Brüssel, Moskau, Shanghai
Personalstruktur
Partner: 203
Rechtsanwälte: über 600
Referendare: über 280
Mitarbeiter: über 650
Bedarf an HochschulabsolventInnen
Ca. 100 pro Jahr
Mandantenstruktur
Die Sozietät berät namhafte deutsche und internationale Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen.
Tätigkeitsbereiche
Alle Gebiete des deutschen, europäischen und internationalen Wirtschaftsrechts.
Anforderungsprofil
Wir suchen die Besten, nicht nur nach Noten. Prädikatsexamen, eine breite Allgemeinbildung und sehr gute Englischkenntnisse sind zwar Kriterien für eine Einstellung – dass Sie menschlich zu uns passen, ist uns genauso wichtig.
Karriereaussichten
Wir wollen, dass Sie weiterkommen. Sie können bei uns als Praktikant, nach dem ersten Staatsexamen als Doktorand oder Referendar, oder nach abgeschlossener Ausbildung als Associate starten. Die Ernennung zum Senior Associate erfolgt nach zwei Jahren Tätigkeit als Associate, zum Counsel nach fünf Jahren und zum Associated oder Equity Partner nach sieben Jahren. Unser neues Karrieremodell wird von einem umfassenden fachlichen und persönlichen Fortbildungsprogramm begleitet.
Auslandseinsatz
CMS ist eine international ausgerichtete Sozietät, und international sind auch unsere Mandate. Daher sehen wir einen längeren Auslandsaufenthalt als bedeutenden Baustein Ihrer Karriereentwicklung an.
Einstiegsvergütung
80.000 bis 100.000 Euro/Jahr
Ansprechpartner
Robert Krywalski
Anschrift
Lennéstraße 7
10785 Berlin
Fon
030 20360-2960
Fax
030 20360-2882960
E-Mail
robert.krywalski@cms-hs.com
Internet
www.cms-hs.com 
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Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors

Standorte in Deutschland
Düsseldorf, Frankfurt am Main, München
Standorte weltweit
31 weitere Büros in 23 Ländern
Personalstruktur
In Deutschland rund 350 Anwälte, davon 84 Partner
Bedarf an HochschulabsolventInnen
Ca. 140 Referendare, ca. 50 bis 70 Rechtsanwälte. Zudem suchen wir laufend Praktikanten und wissenschaftliche Mitarbeiter
Tätigkeitsbereiche
Alle Bereiche des Wirtschaftsrechts
Anforderungsprofil
Herausragende juristische Qualifikation (Prädikatsexamina); exzellente Englischkenntnisse; Verständnis und Interesse für wirtschaftliche Zusammenhänge und die Ziele der Mandanten; Bereitschaft, sich persönlich voll zu engagieren, Dienstleister zu sein und Verantwortung zu übernehmen
Karriereaussichten
Nach 2 Jahren Aufnahme auf den Briefkopf, Aus- und Weiterbildung an der Clifford Chance Academy, jährliche Beurteilung der Entwicklung, Associate-Lockstep mit jährlich ansteigenden Vergütungsstufen, nach 3 Jahren: Status eines Senior Associates, Aufnahme als Partner oder Ernennung zum Counsel nach 5 bis 7 Jahren
Auslandseinsatz
Möglich
Einstiegsvergütung
100.000 Euro/Jahr
Ansprechpartner
Wolf Kahles
Anschrift
Mainzer Landstraße 46
60325 Frankfurt
Fon
069 7199-4447
Fax
069 7199-4000
E-Mail
wolf.kahles@cliffordchance.com
Internet
www.cliffordchance.com/karriere
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Standorte in Deutschland
Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, München, Nürnberg
Standorte weltweit
Beijing, Brüssel, Kiew, Moskau, Shanghai, St. Petersburg
Personalstruktur
Rund 270 Rechtsanwälte, davon 210 in Deutschland
Bedarf an HochschulabsolventInnen
Ca. 30 pro Jahr
Mandantenstruktur
Nationale und internationale Mandanten
Tätigkeitsbereiche
Arbeitsrecht, Bank-/Finanzrecht & Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht, Immobilien, IP/IT/Medien, Kartellrecht & Beihilferecht, Mergers & Acquisitions, Öffentliches Recht/Vergaberecht, Prozessführung & Konfliktlösung, Restrukturierung & Insolvenz, Steuern, Vermögen/Nachfolge/Stiftungen
Anforderungsprofil
Wir erwarten mindestens vollbefriedigende Examina und sehr gute Englischkenntnisse, die idealerweise durch einen Auslandsaufenthalt vertieft worden sind. Promotion und/oder LL.M. sind wünschenswert, jedoch keine Bedingung. Hohe soziale Kompetenz und unternehmerisches Denken zeichnen Sie zusätzlich aus.
Karriereaussichten
Sie arbeiten vier bis fünf Jahre als Associate, danach zwei bis drei Jahre als Salary Partner. Danach werden Sie entweder Dauer Salary Partner, Senior Salary Partner oder Equity Partner.
Auslandseinsatz
Möglich
Einstiegsvergütung
Ortsüblich und je nach Qualifikation
Ansprechpartner
Christine Herzog
Anschrift
Westhafen Tower – Westhafenplatz 1
60327 Frankfurt am Main
Fon
069 756095-532
Fax
069 756095-563
E-Mail
Christine.Herzog@bblaw.com
Internet
www.beitenburkhardt.com
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Standorte in Deutschland
Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Mannheim, München
Standorte weltweit
Abu Dhabi, Amsterdam, Antwerpen, Athen, Bangkok, Belfast, Bratislava, Brüssel, Budapest, Bukarest (assoziiertes Büro), Casablanca, Doha, Dubai, Hongkong, Jakarta (assoziiertes Büro), London, Luxemburg, Madrid, Mailand, Moskau, New York, Paris, Peking, Perth, Prag, Riad (assoziiertes Büro), Rom, São Paulo, Schanghai, Singapur, Sydney, Tokio, Warschau, Washington D.C.
Personalstruktur
– Berufsträger (m/w) in Deutschland: ca. 180 Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (davon 43 Partner und 15 Counsel)
– Berufsträger (m/w) weltweit: ca. 2700 Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (davon ca. 480 Partner)
Tätigkeitsbereiche
Wir beraten bei inländischen und grenzüberschreitenden Transaktionen umfassend in allen Fragen des deutschen, englischen und US-amerikanischen Wirtschaftsrechts.
Anforderungsprofil
Wir suchen angehende Juristen (m/w), die bereit und in der Lage sind, Verantwortung zu übernehmen, und den Wunsch haben, in einem internationalen Umfeld tätig zu sein. Ihre ausgezeichneten juristischen Kenntnisse haben Sie durch vollbefriedigende Prädikatsexamen bestätigt. Sie verfügen über sehr gute Englischkenntnisse und sind zudem in der Lage, komplexe Sachverhalte schnell zu durchdringen und einer wirtschaftlich vertretbaren Lösung zuzuführen.
Karriereaussichten
Unser Ziel ist die Ausbildung hochqualifizierter Juristen zu unternehmerisch denkenden Beratern sowie die Aufnahme der herausragenden Persönlichkeiten unter ihnen in die Partnerschaft. Wesentlich für die persönliche Entwicklung ist dabei die Zusammenarbeit mit einem kompetenten und sympathischen Team.
Angebot für ReferendarInnen
Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation, Nebentätigkeit für Studierende und Referendare sowie Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden. Außerdem bieten wir deutschlandweit Praktika an.
Auslandseinsatz
Möglich
Einstiegsvergütung
105.000 Euro brutto pro Jahr
Ansprechpartner
Dr. Michael Ulmer, LL.M., michael.ulmer@allenovery.com
Dr. Walter Uebelhoer, LL.M., walter.uebelhoer@allenovery.com
Germany Legal Recruitment, recruitment.germany@allenovery.com
Anschrift
Haus am OpernTurm
Bockenheimer Landstraße
260306 Frankfurt am Main
Fon
069 2648-5907, -5662, -5323
Internet
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Standorte in Deutschland
Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, München
Standorte weltweit
Linklaters ist eine internationale Sozietät mit 28 Büros weltweit.
Personalstruktur
In Deutschland ca. 280 Anwälte, davon ca. 60 Partner, mehr als 130 Referendare und ca. 90 Praktikanten
Bedarf an HochschulabsolventInnen
Wir suchen Praktikanten, wissenschaftliche Mitarbeiter, Referendare und Rechtsanwälte (w/m) für alle Fachbereiche.
Tätigkeitsbereiche
M&A Gesellschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Steuerrecht, Kartellrecht, Arbeitsrecht, TMT, Immobilienwirtschaftsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Prozessführung/Schiedsgerichtsverfahren
Anforderungsprofil
Sie ragen fachlich mit exzellenten Examina heraus und blicken über den juristischen Tellerrand. Ihre verhandlungssicheren Englischkenntnisse haben Sie idealerweise im Ausland erworben. Sie denken unternehmerisch, sind engagiert und flexibel.
Karriereaussichten
Wir bieten Ihnen von Anfang an die direkte Mitarbeit am Mandat und eine maßgeschneiderte Weiterbildung. Im Rahmen unserer Linklaters Law & Business School nehmen Sie an Programmen im In- und Ausland teil. Die Einbeziehung in internationale Teams und ein globales Know-how-Netzwerk fördern darüber hinaus Ihre berufliche und persönliche Entwicklung.
Einstiegsvergütung
100.000 Euro/Jahr
Ansprechpartner
Nicola von Tschirnhaus
Anschrift
Mainzer Landstraße 16
60325 Frankfurt am Main
Fon
069 71003-341
E-Mail
recruitment.germany@linklaters.com
Internet
www.linklaters-career.de
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Standorte in Deutschland
Berlin, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München
Personalstruktur
Anzahl Partner: 80
Anzahl Rechtsanwälte: über 210
Bedarf an HochschulabsolventInnen
20 geplante Neueinstellungen pro Jahr
Tätigkeitsbereiche
GÖRG ist eine der führenden und unabhängigen deutschen Wirtschaftskanzleien. Wir beraten namhafte in- und ausländische Unternehmen aus allen Bereichen von Industrie, Banken, Immobilien, Handel, Medien und Dienstleistung in allen Kernbereichen des Wirtschaftsrechts. Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen in den Bereichen: Insolvenz und Restrukturierung, Corporate/M&A, Immobilienwirtschaftsrecht, Energie- und Vergaberecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht. Unsere Teams verfügen über ausgewiesene Expertise bei Transaktionen und Projektentwicklungen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.
Anforderungsprofil
Prädikatsexamina, Promotion, sehr gute Englischkenntnisse
Karriereaussichten
Wir suchen Berufseinsteiger, die das Potenzial haben, Partner unserer Sozietät zu werden. Zu Beginn Ihrer Tätigkeit in unserem Hause arbeiten Sie intensiv mit einem erfahrenen Kollegen zusammen, der für Ihre weitere Fortbildung und Entwicklung Verantwortung übernimmt. Im Laufe der Zeit gewinnen Sie an Sicherheit und Selbstständigkeit, übernehmen – auch als Associate – Verantwortung in Mandaten wie in internen Angelegenheiten. Nach vier bis fünf Jahren können Sie Assoziierter Partner werden. Sofern sich die fachliche und persönliche Zusammenarbeit danach weiterhin positiv gestaltet, erfolgt die Aufnahme als gleichberechtigter Partner nach spätestens weiteren zwei bis vier Jahren.
Auslandseinsatz
Möglichkeit bei einer unserer unabhängigen ausländischen Partner-Sozietäten
Einstiegsvergütung
80.000 Euro; zusätzliche Boni sind möglich
Ansprechpartner
Leiterin Recruiting & Personalentwicklung: Julia Falke
Fon
0221 33660-195
E-Mail
karriere@goerg.de
Anschrift
Kennedyplatz 2
50679 Köln
Internet
www.goerg.de 
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Standorte in Deutschland
Frankfurt am Main, München
Standorte weltweit
Australien, Belgien, China, Frankreich, Hongkong, Indonesien, Italien, Japan, Papua-Neuguinea, Singapur, Spanien, Schweden, USA, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich
Personalstruktur
Mehr als 2000 Berufsträger weltweit; in Deutschland über 70 Partner und Anwälte
Bedarf an HochschulabsolventInnen
5 bis 10
Tätigkeitsbereiche
Corporate, International Finance, Real Estate, Commercial (Arbeitsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (IP), Handelsrecht, IT-Recht, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Energierecht, Transaktionen im Energie- und Infrastruktursektor), Steuerrecht, Litigation/Arbitration
Anforderungsprofil
Exzellente juristische Examina, gerne Zusatzqualifikation wie Promotion oder LL.M., sehr gute Englischkenntnisse sowie Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen
Karriereaussichten
Umfassende Aus- und Weiterbildung, frühe Spezialisierung durch “Responsible-Partner-System”, frühe Einbindung in anspruchsvolle Mandatsarbeit, strukturierter Karrierepfad, Einblicke in verschiedene
Bereiche des Kanzleimanagements als “Function Representative”,
Partnerschaft nach 6 bis 8 Jahren möglich
Auslandseinsatz
Möglich
Einstiegsvergütung
86.000 bis 90.000 Euro plus leistungsabhängiger Bonus
Ansprechpartner
Diane Scholz, Human Resources Manager Germany
Anschrift
OpernTurm
Bockenheimer Landstraße 2-4
60306 Frankfurt am Main
Prinzregentenstraße 18
80538 München
Fon
069 971126
Fax
069 97112895
E-Mail
diane.scholz@ashurst.com
Internet
www.ashurst.com 
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Standorte in Deutschland
4
Standorte weltweit
Wir sind mit 70 Kanzleien an 43 Standorten weltweit vertreten.
Personalstruktur
AnwältInnen in Deutschland: ca. 200
AnwältInnen weltweit: mehr als 3800
Bedarf an HochschulabsolventInnen
50 bis 55
Tätigkeitsbereiche
Wir beraten in- und ausländische Unternehmen und Institutionen in allen Fragen des
internationalen Wirtschafts- und Steuerrechts.
Anforderungsprofil
Wir suchen nicht den „Anwalt (m/w) nach Maß“, sondern talentierte und motivierte JuristInnen mit unternehmerischen Ambitionen, für die die Begriffe Fairness und Respekt, Engagement und Selbstdisziplin keine leeren Worthülsen sind.
Karriereaussichten
Bei uns, der Premier Global Law Firm mit dem weltweit größten Netzwerk, sind Sie vom ersten Tag an in spannende Mandate involviert. Ein Mentor steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und unterstützt Sie darin, schnell Verantwortung übernehmen zu können. In unserer Inhouse University machen wir Sie nicht nur fachlich fit, sondern helfen Ihnen auch, sich persönlich weiter zu entwickeln.
Angebote an ReferendarInnen
Career Mentorship Programme (einzigartig in der Kanzleienbranche), Ausbildung in Anwalts-/ Wahlstation (In- und Ausland), Law Clerk Programme, Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden, Nebentätigkeiten für Referendare.
Auslandseinsatz
Globalität wird in unserer Kanzlei täglich gelebt: Sie haben als Associate die Möglichkeit, bis zu zwölf Monate an einem unserer weltweiten Standorte zu arbeiten. Praktikanten lernen im Rahmen unseres International Clerkship Programme eines unserer weltweiten Büros kennen.
Einstiegsvergütung
105.000 Euro für BerufseinsteigerInnen
Online-Kurzbewerbung
erwünscht
Ansprechpartner
Melita Mesaric
Anschrift
Bethmannstraße 50-54
60311 Frankfurt
Fon
069 29908-555
Fax
069 29908-108
E-Mail
melita.mesaric@bakermckenzie.com
Internet
www. bakermckenzie.com 
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