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Interview mit Hans-Jürgen Papier

Den Humor nicht verlieren

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts über Gerechtigkeit, schwierige Entscheidungen und die deutsche Juristenausbildung. Die Fragen stellte Meike Nachtwey.

Zur Person Hans-Jürgen Papier

Hans-Jürgen Papier
Prof. Dr. Dr. h. c. Hans-Jürgen Papier wurde am 6.7.1943 in Berlin geboren. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaft in Berlin folgten Promotion und Habilitation. Seit 1992 ist er Professor an der Ludwig-Maximilians-Universität München. 1998 wurde er zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungs-gerichts gewählt, seit 2002 ist er Präsident des höchsten deutschen Gerichts.

Herr Präsident, was ist Gerechtigkeit?
Gerechtigkeit ist ein großer Begriff, der allerdings von vielen unterschiedlich verstanden wird. Ich meine, Gerechtigkeit beinhaltet in erster Linie eine Forderung an Gesetzgebung und Rechtsprechung, die jeweiligen, gegebenenfalls gegenläufigen, Interessen und Belange der Bürger in einen angemessenen Ausgleich zu bringen.

Warum wollten Sie ausgerechnet Jura studieren?
Es wird Sie vielleicht überraschen, aber da meine Studienwahl über 40 Jahre zurückliegt, sind mir meine Überlegungen im Einzelnen gar nicht mehr so recht in Erinnerung. Aber ich weiß, dass ich schon damals die Neigung hatte, Probleme von verschiedenen Seiten zu beleuchten und an deren Lösungen eher objektiv und möglichst frei von Emotionen heranzugehen.

Welches Berufsziel hatten Sie vor Augen, als Sie mit dem Studium anfingen?
Zu meinen damaligen Berufszielen oder -wünschen kann ich Verlässliches gar nicht mehr sagen, das ist einfach zu lange her. Aber ich kann mir gut vorstellen, dass das Berufsziel, Richter zu werden, schon damals bei mir vorherrschend war.

Wie viele Fälle bearbeiten Sie im Schnitt am Tag beziehungsweise in der Woche?
Am Bundesverfassungsgericht arbeiten 16 Richterinnen und Richter, die im Jahr über 5000 Verfahren erledigen. Das sind Verfahren mit ganz unterschiedlichem Aufwand und Schwierigkeitsgrad. Wegen dieser enormen Unterschiede ist es nicht sinnvoll, die Zahl der Bearbeitungen pro Tag oder pro Woche zu eruieren.

Wird auch schon mal heiß diskutiert, wenn ein Senat mit acht Richtern zu einer Entscheidung kommen muss?
Ja, selbstverständlich. Intensive Diskussionen sind Bestandteil unserer Entscheidungs- findung. Die Lebhaftigkeit der Diskussion ist allerdings je nach Materie unterschiedlich. Soweit der Rechtsfall vom Senat entschieden wird, finden immer mündliche Beratungen statt. Wenn Verfahren in den Kammern entschieden werden, geschieht dies in aller Regel im Umlaufverfahren.

Was ist ein Umlaufverfahren?
Umlaufverfahren bedeutet, dass in den – ich nenne sie mal „kleineren“ – Fällen, in denen die Kammer entscheidet, der Bericht erstattende Richter einen schriftlichen Entscheidungsentwurf erstellt, der den beiden anderen Richtern – eine Kammer ist mit drei Richtern besetzt – zugänglich gemacht wird. Stimmen die beiden Richter ohne weiteres zu, unterschreiben sie, und der Beschluss kommt zustande. Stimmen sie nicht oder nicht uneingeschränkt zu, findet regelmäßig auch in der Kammer eine Beratung statt.

Wie viele Sondervoten haben Sie abgegeben?
Ich persönlich habe bislang zwei Sondervoten abgegeben.

Hätten Sie gerne an mancher Entscheidung mitgewirkt, für die der zweite Senat zuständig war?
Die Zuständigkeiten der beiden Senate sind gesetzlich geregelt und ausgewogen verteilt. Kein Richter in unserem Hause kann sich über einen Mangel an Arbeit, aber auch nicht über einen Mangel an spannenden und brisanten Verfahren beklagen. Aber an seiner persönlichen Vorliebe sollte sich ein Richter ohnehin nicht orientieren.

Welche Entscheidung ist Ihnen besonders schwer gefallen?
Auf Anhieb kann ich Ihnen gar keine bestimmte Entscheidung nennen. Schwer fallen vor allem Entscheidungen, die die Grundfesten unseres Staates oder unserer Gesellschaftsordnung berühren. Hier kann es für den einzelnen Richter eine Wohltat sein, nicht allein, sondern innerhalb des Kollegiums zu entscheiden.

Welche Entscheidung lag Ihnen besonders am Herzen?
Als Rechtswissenschaftler bin ich vor allem mit Fragen des verfassungsrechtlichen Eigentumsschutzes und der Wirtschafts- und Sozialordnung befasst. Daher liegen mir Entscheidungen unseres Senats zu diesem Thema vom wissenschaftlichen Interesse her natürlich besonders am Herzen.

Gefällt Ihnen eigentlich Ihre Berufskleidung?
Ja, sehr. Das Rot unserer Roben ist besonders strahlend und symbolisiert damit angemessen die Bedeutung des Amtes.

Was sollte kein Jurist während seines Studiums versäumt haben?
Er sollte neben dem juristischen Fachwissen vor allen Dingen seine Allgemeinbildung festigen, insbesondere in zeitgeschichtlicher und politischer Hinsicht, nicht zuletzt durch die tägliche Lektüre einer überregionalen Tageszeitung. Meiner Beobachtung nach ist diese Neigung bei Studenten heutzutage leider sehr gering.

Wenn Sie die Möglichkeit hätten, die Juristenausbildung in Deutschland zu ändern, was würden Sie anders gestalten? Würden Sie beispielsweise Allgemeinbildung zum Pflichtfach machen?
Das kann man nicht, aber Studenten sollten im eigenen Interesse über den fachlichen Tellerrand hinausblicken. Nun zu Ihrer Frage nach der Juristenausbildung: Während meiner Lehrtätigkeit an der Universität Bielefeld konnte ich die einstufige Juristenausbildung mehr als ein Jahrzehnt mitgestalten. Dabei wurden Theorie und Praxis enger verzahnt. Diese Ausbildung habe ich kennen und schätzen gelernt. Ebenso die Möglichkeit, den Prüfungsstoff nacheinander abzuschichten und auf die gesamte Ausbildungszeit zu verteilen. Auch dies scheint mir von großem Vorteil zu sein.

Gibt es Lerninhalte oder Fähigkeiten, auf die in der universitären Ausbildung mehr Wert gelegt werden sollte?
Es sollten vor allem das juristische Denken und das juristische Argumentieren eingeübt werden. Auch das Grundlagen- und Methodenwissen, das Wissen um die strukturellen und systematischen Zusammenhänge des Rechts sollten nicht zu kurz kommen. Durch eine Überfrachtung bei der Stoffvermittlung kann der essentielle Gehalt einer wissenschaftlichen Ausbildung verloren gehen. Wir sollten Wert darauf legen, dass die juristische Ausbildung eine wissenschaftliche Ausbildung bleibt.

Also die juristische Ausbildung nicht nur als „Auswendiglernen-Wissenschaft“?
So ist es!

Teilen Sie die Auffassung, dass die Weiterbildung von Juristen unzureichend ist?
Die permanente Fort- und Weiterbildung ist heutzutage für alle Berufe, auch für die juristischen Berufe von wesentlicher Bedeutung. Wenn man die universitäre Ausbildung mehr für die wissenschaftliche Fundierung nutzt und weniger die Vollständigkeit der Stoffvermittlung anstrebt, wird es umso mehr erforderlich, sich während der Berufsausübung ständig mit den sich ändernden rechtlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten vertraut zu machen, die für das spezifische Berufsfeld relevant sind. Dazu gehören vielfach auch die Entwicklungen des europäischen Gemeinschaftsrechts, das heute sehr unmittelbar in unsere Rechtsordnung hineinwirkt und vom Rechtsanwender beachtet werden muss.

Welchen Weg raten Sie jungen Menschen, deren Traum es ist, Richter am Bundesverfassungsgericht zu werden?
Ich traue den jungen Juristinnen und Juristen genügend Realitätssinn zu, sich ein näher liegendes Ziel zu setzen. Um das Amt des Bundesverfassungsrichters bewirbt man sich nicht, und auf dieses Amt kann man seine Ausbildung und seinen beruflichen Werdegang auch nicht ausrichten. Vielfältige Faktoren entscheiden über die Wahl zum Bundesverfassungsrichter.

Welche sind die entscheidenden Faktoren?
Neben der unverzichtbaren hohen juristischen Qualifikation sind für die Wahl zum Bundesverfassungsrichter auch äußere, nicht beeinflussbare Umstände entscheidend. So müssen etwa drei der Richterpositionen jedes Senates mit Richtern der obersten Bundesgerichte besetzt sein. Zudem haben die politischen Parteien ein Vorschlagsrecht. Daher ist auch eine gewisse politische beziehungsweise gesellschaftspolitische Orientierung nicht ohne Einfluss, das lässt sich gar nicht leugnen.

Sie besitzen die Ehrendoktorwürde der Universität Thessaloniki. Was verbindet Sie darüber hinaus mit Griechenland?
In Griechenland besteht ein überaus großes Interesse an der deutsche Rechtsordnung. Viele griechische Kollegen haben in Deutschland studiert, geforscht und gelehrt, und mit einigen verbindet mich ein enger fachlicher und persönlicher Austausch. Schon mein kürzlich im Alter von 92 Jahren verstorbener akademischer Lehrer pflegte solche Beziehungen zu griechischen Rechtswissenschaftlern. Dieses traditionsreiche Umfeld hat mich schon frühzeitig geprägt.

Wie kam es dazu, dass Sie im vergangenen Jahr die Predigt zum Erntedankfest in der Stadtkirche zu Karlsruhe gehalten haben?
Das Erntedankfest in der Stadtkirche von Karlsruhe wird traditionsgemäß von der hiesigen Handwerkerschaft mitorganisiert und mitgestaltet. Die Karlsruher Handwerkerschaft trat mit der Bitte an mich heran, die Predigt zu halten. Es war vor allem der Innungsmeister der Bäcker, der mich bewogen hatte, diese Aufgabe zu übernehmen.

Ihre Affinität zum Bäckerhandwerk begründet sich in Ihrer Familie: Großvater und Vater waren Bäcker. Sie sind Jurist. Nach dieser Reihenfolge müsste wieder ein Jurist folgen. Konnten Sie Ihre Kinder für das Fach begeistern?
Zum Teil. Ich habe zwei Kinder und das jüngere – ein Sohn – ist ebenfalls Jurist.

Können Sie sich vorstellen, nach Ihrem Ausstieg als Verfassungsrichter in die Politik zu gehen?
Nein, das halte ich für unvorstellbar. Im Zeitpunkt des Ausscheidens aus diesem Amt bin ich 67 Jahre. Schon das spricht nicht unbedingt für die Übernahme eines Amtes in der Politik, aber auch von meinem persönlichen Naturell her verspüre ich keine besondere Neigung, mich in der aktiven Politik zu engagieren.

Ihr Beruf ist sehr arbeitsintensiv: Was tun Sie in Ihrer Freizeit am liebsten?
Ich bin nicht nur Richter des Bundesverfassungsgerichtes, sondern auch Lehrer des Rechts an der Universität München. Schon mein Arbeitsprogramm in München in der Lehre ist aufgrund meiner Richtertätigkeit erheblich reduziert. Noch weniger Zeit bleibt für das private Leben. Ich versuche jedoch schon, für ein nötiges Maß an Entspannung zu sorgen, etwa durch Wandern in der Natur. Wir leben in Oberbayern, da bieten sich genügend Möglichkeiten der Freizeitgestaltung.

Nachgefragt

Stellen Sie sich vor, Sie hätten einen Beruf weit ab von einer juristischen Tätigkeit, welcher wäre das?
Geschichtswissenschaftler.

Was ist Ihr Hauptcharakterzug?
Das Streben nach Bescheidenheit und eine humorvolle Sicht der Dinge.

Welche Eigenschaften schätzen Sie an anderen Menschen?
Eigentlich dieselben.

Was ist Ihr größter Vorzug?
Meine negative Neigung, ungeduldig zu sein, hat die positive Seite, dass ich zügig arbeite und keine Aktenberge liegen lasse.

Was ist Ihnen sehr unangenehm?
Missverstanden zu werden und deswegen in Kritik zu geraten.

Was dulden Sie auf keinen Fall?
Unehrlichkeit, Schlamperei, Faulheit.

Was entschuldigen Sie sofort?
Alle anderen menschlichen Schwächen.

Gibt es etwas, was Sie unter allen Umständen auf eine Reise mitnehmen würden?
Ich nehme immer etwas Arbeit mit, vergesse aber bei längeren Urlauben hineinzuschauen.

Wo liegt Ihre Grenze?
Ich bin kein Nachtarbeiter.

Wo tanken Sie auf?
Durch Wandern in der Natur.

Wo möchten Sie leben – wenn nicht da, wo Sie jetzt schon sind?
In höherem Alter vielleicht in einer Großstadt, etwa in meiner Heimatstadt Berlin.

Was möchten Sie in fünf Jahren tun?
Wieder verstärkt als Wissenschaftler arbeiten.

Haben Sie ein Motto?
Den Humor nicht verlieren.

 

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Interview mit Dr. Robert Orth

`Gestaltungswille zählt´

von Robert W. Piterek

Die Chancen für Juristen, in der Politik beruflich Fuß zu fassen, stehen statistisch gesehen nicht schlecht. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Düsseldorfer Landtag, Dr. Robert Orth, gab dem karriereführer Informationen aus erster Hand zum Thema „Berufseinstieg für Juristen in der Politik“.
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Dr. Robert Orth, 35, entschied sich schon früh für eine politische Laufbahn: Kaum volljährig trat er in die FDP ein, avancierte bereits während seines Studiums mit 24 zum Vorsitzenden der jungen Liberalen und zum Mitglied des FDP-Landesvorstands in Nordrhein-Westfalen. Seit 2000 ist der Vater zweier Kinder stellvertretender FDP-Fraktionsvorsitzender und Vorsitzender des Rechtsausschusses im Düsseldorfer Landtag. Neben seinem politischen Engagement arbeitet der promovierte Rechtsanwalt in der von ihm mitgegründeten Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei Orth · Kluth Rechtsanwälte. Die Kanzlei ist auf Aktienrecht spezialisiert.
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In der vergangenen Legislaturperiode waren von den 669 Abgeordneten des Deutschen Bundestages 115 Volljuristen. Jeder sechste Mandatsträger hatte demnach eine rechtswissenschaftliche Vorbildung. Und die Möglichkeiten einer politischen Laufbahn beschränken sich nicht nur auf die Gremien des Bundestages wie Fraktionen und Ausschüsse, sondern auch auf die Kommunen, Landtage und deren Verwaltungen.
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Herr Orth, Sie haben bereits während ihres juristischen Referendariats eine politische Karriere im FDP-Landesvorstand NRW begonnen. Wollten Sie schon immer Politiker werden?
Ich merkte bereits vor dem Abitur, dass es mir nicht reichte, nur als Zeitungsleser am Zeitgeschehen teilzuhaben. Schon während der Schulzeit trat ich deshalb in die FDP ein. Mein Wunsch war es, selber etwas zu bewegen, die Welt in der wir leben, mitzugestalten.

Warum haben Sie sich für die Freien Demokraten entschieden?
Weil der Gedanke der Freiheit durch alle Lebensbereiche geht. Sowohl in der Gesellschaft als auch in der Politik soll sich Freiheit mehr durchsetzen. Im Gegensatz zur FDP sind die Sozialdemokraten, die Grünen und die CDU staatsgläubig. Sie sind davon überzeugt, dass den Bürgern ein Gesellschaftsentwurf übergestülpt werden muss.

Wie ist es Ihnen gelungen, vom Vorsitzenden der Jungen Liberalen in NRW zum Mitglied des Landtages zu werden?
In der Periode zwischen den beiden Ämtern war ich Ratsherr in meiner Heimatstadt Düsseldorf. Kommunalpolitisches Engagement ist häufig entscheidend für eine Karriere in der Politik. Später habe ich für die Parteiliste kandidiert und bin dann in den Landtag eingezogen.

Die FDP wurde im Bundestagswahlkampf als „Spaßpartei“ bezeichnet. Wie stehen Sie zu diesem Begriff?
Der Begriff „Spaßpartei“ war ein Etikett, das man uns angehängt hat. Allerdings soll Politik auch nicht als bierernste Sache wahrgenommen werden. Sie ist ein Lebensgefühl. Das ist auch die Botschaft des „Guidomobils“, mit dem Parteichef Guido Westerwelle im Wahlkampf durch die Lande gefahren ist: Es sollte zeigen, dass Politik auch locker angegangen werden kann.

Wie nutzen Sie Ihre juristischen Kenntnisse bei der Arbeit im nordrhein-westfälischen Landtag, dem Sie seit 2000 angehören?
Die politischen Anliegen werden von Juristen neu formuliert und zu Gesetzesentwürfen umgewandelt. Dabei dienen mir meine Vorkenntnisse, denn letztendlich trage ich die Verantwortung für den Inhalt. Darüber hinaus ist meine Berufserfahrung als Rechtsanwalt nützlich, um die Probleme der Menschen besser zu verstehen. Düsseldorfer LandtagAls Anwalt hört man oft, dass Prozesse zu lang dauern und die Vollstreckung nicht möglich ist. Dadurch, dass ich neben meinem politischem Engagement auch weiterhin als Rechtsanwalt arbeite, befinde ich mich nicht ständig unter der „Käseglocke“ des Landtags und behalte die Probleme der Menschen im Hinterkopf.

Wie muss man sich die Arbeit des Rechtsausschusses im Landtag vorstellen?
Meine Hauptaufgabe ist es, die Sitzungen des Rechtsausschusses zu moderieren. Wir kümmern uns um den Strafvollzug. Ferner müssen Entscheidungen zum Bau von Gerichtsgebäuden und ihrer personellen Besetzung getroffen werden. Manchmal treffen wir Entscheidungen auch vor Ort: Beispielsweise hörten wir von einer Justizvollzugsanstalt, in der katastrophale Zustände herrschen sollten. Kurzerhand veranstalteten wir dort eine Sitzung, prüften den Zustand und regten den Abriss des Gebäudes an. Die Aufgabe des Rechtsausschusses ist es aber auch, Verfassungsänderungen des Landes und verfassungsgerichtliche Streitigkeiten zu prüfen. Mir als Vorsitzendendem fallen auch repräsentative Aufgaben zu: Ich vertrete den Landtag beispielsweise bei der Grundsteinlegung und der Einweihung von Gebäuden.

Sie sind nicht nur Politiker, sondern auch Partner der Anwaltssozietät Orth · Kluth. Auf welche Rechtsbereiche ist Ihre Kanzlei spezialisiert?
1996 habe ich Orth · Kluth Rechtsanwälte gemeinsam mit meinem Kollegen Peter Kluth gegründet. Mittlerweile arbeiten hier 15 Anwälte, die sowohl mittelständische als auch internationale Unternehmen in wirtschaftsrechtlichen Fragen betreuen. Wir sind unter anderem spezialisiert auf Gesellschafts-, Handels- und Kapitalmarktrecht, auf Wettbewerbs- und Arbeitsrecht sowie Insolvenzrecht. Meine persönlichen Schwerpunkte sind das Aktienrecht und der Unternehmenskauf.

Haben sie, nachdem der Aktienhandel deutlich eingebrochen ist, noch genug Klienten?
Die juristische Arbeit kommt nicht zum Erliegen, wenn der Aktienhandel zurückgeht. Die notierten Gesellschaften nehmen weiterhin Kapitalerhöhungen vor, kaufen andere Unternehmen, erstellen Bilanzen und halten Aufsichtsratssitzungen ab. Auch im Falle einer Insolvenz benötigen die Unternehmen Rechtsbeistand – und zwar eine Insolvenzberatung. Das Aktienrecht hat sogar einen Aufschwung erlebt, denn viele Familienunternehmen sind heute Aktiengesellschaften.

Sie sind Politiker, Anwalt, Aufsichtsratsmitglied mehrerer Unternehmen und darüber hinaus auch noch Ehemann und Vater zweier Kinder. Wie gelingt es Ihnen, diese Mehrfachbelastung unter einen Hut zu bekommen?
Ich habe den Vorteil, dass sich mein Wirkungskreis im wesentlichen auf Düsseldorf beschränkt. Wenn alles gut organisiert ist, ist es durchaus möglich, die verschiedenen Tätigkeiten zu vereinbaren. Vieles ergänzt sich auch. Ich begreife es als Chance, Dinge aus verschiedenen Blickwinkeln sehen zu können und meine Erfahrungen dabei zu nutzen.

Welche Wege in die Politik gibt es für Juristen?
Zunächst möchte ich dazu raten, das Studium nicht auf eine politische Karriere auszurichten. Wichtig ist erst einmal, dass ein Beruf ergriffen wird, der von der Politik unabhängig ist. Empfehlenswert ist bestimmt, sich in der Jugendorganisation einer Partei zu engagieren, um zu erleben wie Politik funktioniert. Im Verlaufe des Studiums oder des Referendariats gibt des dann bereits diverse Möglichkeiten: In den Verwaltungen und Fraktionen der Landtage und kommunalen Parlamente können Juristen Praktika oder die Stage im Rechtsreferendariat absolvieren. Interessenten können sich in Landtagen oder größeren Kommunen an die dortigen Stabsstellen wenden. Außerdem gibt es in „politiknahen Bereichen“ eine Reihe von Berufsperspektiven für Juristen: Gesucht werden beispielsweise immer wieder Referenten mit juristischem Hintergrund, die politische Themen aufbereiten.

Welcher Weg in die Politik ist der Erfolg versprechendste?
Politik ist kein erlernbarer Beruf. Man muss Chancen ergreifen und durchsetzungsfähig sein. Möglichkeiten eröffnen sich aber auch durch den Austausch zwischen Politik, Wirtschaft und Hochschule. Der ehemalige FDP-Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jorzig beispielsweise war zunächst Rechtsprofessor in Kiel, kam dann in den Bundestag und wurde später zum Bundesjustizminister berufen. Heute ist er wieder an der Hochschule tätig.

Welche Fähigkeiten und Kenntnisse sollten Juristen haben, die sich für eine politische Laufbahn entscheiden?
Sie sollten kommunikativ sein und auf Menschen zugehen können. Eine Grundvoraussetzung ist Gestaltungswille sowie ein Interesse am Geschehen. Entscheidend ist aber auch eine schnelle Auffassungsgabe, denn es ist wichtig sich schnell in verschiedene Sachverhalte einarbeiten zu können, um ein möglichst breites Spektrum an Themen abzudecken.

Welchen Rat geben Sie Berufseinsteigern mit auf den Weg?
Berufseinsteigern möchte ich raten, im politischen Alltag eine persönliche Unabhängigkeit zu bewahren. Denn wer unabhängig ist, kann frei für seine Überzeugung eintreten und hat dann mehr Gestaltungsmöglichkeiten.

 

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Interview mit Alfred Biolek

Der Koch, der Jurist, seine Karriere und ihr Geheimnis

von Gabriele Roeder

Jeder kennt ihn – aber nicht alle wissen, dass er als Jurist beim ZDF anfing, um dann doch der Karriere vor der Kamera den Vorzug zu geben: Dr. Alfred Biolek im Gespräch mit dem karriereführer.
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Mit welcher Intention haben Sie seinerzeit das Fach Jura studiert?
Ich wollte ursprünglich die Rechtsanwaltspraxis meines Vaters übernehmen.

Welche „Berührungspunkte” bestehen zwischen Ihrer heutigen Tätigkeit und Ihrer juristischen Ausbildung?
Es gibt eigentlich keine Berührungspunkte. Wobei ich sagen würde, dass Jura zu studieren eine Art Lebenserfahrung ist, weil man mit sehr vielen verschiedenen Aspekten konfrontiert wird, aus den Bereichen der Kriminalität über Erbschaftsfragen bis hin zu internationalen Angelegenheiten. Das Studienfach Jura ist sehr breit gestreut, sodass es einem natürlich sehr viel über das Leben vermittelt. Meine Arbeit heute hat ja ebenfalls mit dem Leben zu tun. In dieser Hinsicht gibt es eine Verbindung, aber die ist sehr indirekt.

Würden Sie sich selbst juristisch vertreten, wenn Sie die Möglichkeit dazu hätten?
Nein, auf keinen Fall. Ich habe sehr schnell, etwa nach einem oder zwei Jahren, aufgehört juristisch zu arbeiten. Am Anfang war ich kurze Zeit in der Rechtsabteilung des ZDFs tätig und bin dann schnell ins Programm gekommen.
Ich fühle mich auch nicht als Jurist und kann somit schlecht sagen, ich bin Jurist. Ich habe mir auch ganz schnell klar gemacht, dass ich meine juristische Tätigkeit beende. Wenn ich heute eine juristische Beratung benötige, dann hole ich mir einen professionellen Ratgeber.

Wie kamen Sie als ZDF-Jurist zum Programm?
1963 wurde das ZDF gegründet und das Fernsehen steckte sozusagen noch in den Kinderschuhen. Es gab schon ein bisschen ARD und noch nicht einmal die dritten Programme. Und natürlich gab es noch nicht so viele Leute, dass man sie alle für das ZDF hätte abwerben können, um es aufzubauen. Es gab aber auch keine Fernsehakademien etc. Und das bedeutet, dass man natürlich allen Leuten, von denen man glaubte, dass sie ganz gut ins Team passen und ein bisschen talentiert sind, eine Chance gegeben hat. Das war sozusagen die Goldgräberzeit.
Die neuen Mitarbeiter wohnten alle in Mainz in Hotels und trafen sich abends im Restaurant zum Essen. Ich war dann auch da und habe sie unterhalten. Dies führte dazu, dass sie erkannt haben, dass ich offensichtlich noch ein anders Talent besitze. Dass ich im Fernsehprogramm gelandet bin hat wirklich mit dieser damaligen Zeit zu tun. Das gibt es heute so nicht mehr.

Welche beruflichen Chancen bietet nach Ihrer Ansicht die heutige Medienlandschaft für junge Juristen?
Alle Chancen – junge Juristen können sehr vielseitig sein. Wenn man das Jurastudium als eine Art Basis ansieht, dann kann man überall in die Medien. Es besteht die Möglichkeit, als reiner Jurist in die Medien zu gehen, als Verwaltungsdirektor eines Senders oder eben auch in den Bereich des Programms. Das Handwerkliche oder Fachliche müssen sie dann natürlich noch dazulernen.

Auf welche „Soft Skills” legen Sie bei den Mitarbeitern und Kollegen wert?
Meine Mitarbeiter sollten angenehme, intelligente und bewegliche Leute sein, die Menschlich vor allem in Takt sind. Sie müssen positiv und freundlich sein und auf jeden Fall Humor besitzen. Im fachlichen Bereich sollten Sie schon viel wissen oder sehr schnell dazulernen.

Welchen „Rat fürs Leben” möchten Sie der jungen Generation mit auf den Weg geben?
Jeder muss da seinen Weg finden, das Wichtigste ist, dass man sich nicht selbst verrät und aufgibt. Von Bedeutung ist ebenfalls, dass man nicht etwas tut, was man schlecht findet, nur weil man glaubt, andere erwarten es oder der Beruf verlangt es. Also mit sich selbst im Reinen sein, mit sich selbst eins sein und nur Sachen machen, zu denen man auch steht und die man auch verantworten kann, das halte ich für sehr entscheidend. Allerdings sind ja auch Intriganten schon Intendanten geworden. Mein persönlicher Rat ist, dass man sich selbst immer treu bleibt, aber ob das letztendlich immer zum Erfolg im Sinne von Karriere führt, das weiß ich nicht.

Was möchten Sie in Ihrem weiteren beruflichen Leben noch erreichen?
Nichts mehr. Ich möchte, dass das Erreichte jetzt nicht mehr in Frage gestellt wird. Dass ich jetzt keinen Fehler mehr begehe und auch keine Sendung mehr mache, die sozusagen das wieder relativiert, was ich bis jetzt erreicht habe. Beruflich muss ich nichts mehr erreichen.

Ihre persönliche Definition von Erfolg?
Der Erfolg besteht darin, dass man etwas erreicht hat – sowohl vom Ansehen, von der Befriedigung und vielleicht auch vom Einkommen her. Dass man etwas erreicht hat, mit Dingen, die man gerne macht und zu denen man stehen kann. Dass man von sich selbst sagen kann, ich habe Erfolg, aber dieser Erfolg ist nicht teuer erkauft – mit Verrat an sich selbst, zu viel Arbeit, sodass man kein Privatleben mehr hat. Dann ist es für mich kein Erfolg. Erfolg steht in einer vernünftigen Relation zu dem Preis, den man gezahlt hat, den intellektuellen, den psychologischen und den zeitlichen Preis. Ich habe immer auch Zeit gehabt für mein Leben. Es gibt nichts, was ich bedauere oder wo ich sagen würde, dass ich es anders machen würde, wenn ich von vorne anfangen würde. Das finde ich eigentlich einen sehr schönen Erfolg für mich selbst.

Was schätzen Sie an sich selbst, was halten Sie für verbesserungsfähig?
Das kann ich nicht beantworten, das sollen andere sagen.

Worauf möchten Sie mit 70 Jahren zurückblicken können?
Darauf, dass ich eben eine stetige und nicht sprunghafte oder explosionsartige Karriere gemacht habe. Auf diese Karriere möchte und kann ich auch wohl zurückblicken, wenn ich keine Fehler mehr mache. Ich will jetzt die nächsten Jahre, bis ich 70 bin, nicht mehr irgendeinen Quatsch machen. Ich bin also sehr, sehr vorsichtig mit dem, was ich jetzt mache. Um das Ansehen, das ich habe, nicht im Nachhinein zu gefährden. Es gibt im Fernsehen eine ganze Reihe von schlechten Beispielen, von Menschen, die hoch angesehen waren und phantastische Erfolge hatten und die dann einfach nicht aufhören, nicht loslassen konnten und dann Sachen gemacht haben, die ihrer unwürdig waren. Und das war dann sehr unerfreulich und eigentlich Schade. So ein schlechter Abgang!

 

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Kanzleiprofil White & Case LLP



White & Case LLP

Standorte in Deutschland
Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München

Standorte weltweit
38 Standorte in 26 Ländern

Personalstruktur
Über 250 Rechtsanwälte in Deutschland, davon ca. 20 % Partner
45% der Rechtsanwälte sind Frauen

Bedarf an HochschulabsolventInnen
160 bis 200 Referendare und 40 bis 50 Rechtsanwälte pro Jahr

Tätigkeitsbereiche
Unsere umfassende Kompetenz spiegelt sich in unseren Practice Groups wider: www.whitecase.com/de/practices Externer Link

Anforderungsprofil
Wir suchen Juristen, die ein ausgeprägtes Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen haben und über eine deutlich überdurchschnittliche juristische Qualifikation verfügen. Die Internationalität unserer Mandate setzt sehr gute Englischkenntnisse voraus.

Karriereaussichten
Ihre Karriereaussichten sind ausgezeichnet, wenn Sie Spaß an anspruchsvollen und komplexen Mandaten haben und mit Leidenschaft Ihren persönlichen Stil in unser offenes und motiviertes Team einbringen möchten.

Auslandseinsatz
Möglich

Einstiegsvergütung
1. Jahr: bis 90.000 Euro plus max. 10.000 Euro Bonus

Ansprechpartner
Berlin
Dr. Henning Berger, Fon: 030 880911-0
E-Mail: hr-berlin@whitecase.com

Düsseldorf
Dr. Christian Jostes, Fon: 0211 49195-0
E-Mail: hr-duesseldorf@whitecase.com

Frankfurt
Dr. Thomas Flatten, Fon: 069 29994-0
E-Mail: hr-frankfurt@whitecase.com

Hamburg
Dr. Dr. Kai-Michael Hingst, Fon: 040 35005-0
E-Mail: hr-hamburg@whitecase.com

München
Dr. Ines Buermeyer, Fon: 089 206043-500
E-Mail: hr-muenchen@whitecase.com

Internet
www.whitecase.de Externer Link

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Hochschulprofil Universität Hamburg Master of International Taxation (M.I.Tax)



Master of International Taxation (M.I.Tax)

Auf einen Blick:
Der Studiengang Master of International Taxation (M.I.Tax) der Universität Hamburg ist ein Markenzeichen. Seit 2001 bietet er eine optimale Fortbildung für Steuerberater/innen, die Mandanten/innen auf dem immer wichtiger werdenden Gebiet der Besteuerung grenzüberschreitender Beziehungen in der erforderlichen Qualität betreuen wollen. Zur Zielgruppe des Studiengangs gehören aber auch Hochschulabsolventen/innen, die das Steuerwesen zu ihrem Spezialgebiet gemacht haben.
Der Master of International Taxation (M.I.Tax) ist der erste Studiengang, in dem das Thema der Internationalen Besteuerung so umfassend behandelt wird. Dies zeichnet ihn aus:

• Der Studiengang ist vollständig auf die Internationale Besteuerung fokussiert. Ihre Energie und Ihr Engagement werden nicht abgelenkt, vielmehr konzentrieren Sie sich während des einjährigen Studiums auf ein Ziel: umfassende Kompetenz im Internationalen Steuerrecht zu erwerben.
• Der Studiengang ist, vom schriftlichen Einführungslehrgang abgesehen, ausschließlich als Präsenzunterricht konzipiert. Der Vorteil für Sie: Hochqualifizierte Fachleute aus dem In- und Ausland, deren Namen Sie aus der Szene kennen, diskutieren mit Ihnen, erläutern vertieft Probleme und gehen auf Ihre Fragen ein.
• Die Master-Referenten/innen gehören zur kleinen Elite in- und ausländischer Experten/innen in Fragen der Internationalen Besteuerung.
• Der Studiengang integriert in einmaliger Weise Fragestellungen der Internationalen Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, des Internationalen Steuerrechts und der Internationalen Finanzwissenschaft.
• Ein wichtiger Teil des Studiengangs ist die Einführung in mehr als zehn ausländische Steuerrechtssysteme.

Der akademische Titel Master of International Taxation ist in Deutschland einmalig und hebt sich von den üblichen Titeln LLM und MBA ab. Er macht deutlich, dass die Ausbildung nicht nur in einem juristischen Studiengang erworben wurde (wie bei dem LLM) oder nur in einem betriebswirtschaftlichen Studiengang (wie bei dem MBA). Der Master ist ein Studiengang, der juristische und wirtschaftswissenschaftliche Qualifikation auf dem Gebiet der Internationalen Besteuerung in sich vereinigt.
Dauer: 1 Jahr (1. Oktober bis 30. September)
Veranstaltungstage: freitags und samstags, ganztägig
Unterrichtssprachen: Deutsch und Englisch
Zulassungsvoraussetzungen: Abschluss eines wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Studiums, (bei fehlendem Abschluss nach Aufnahmeprüfung oder Zulassung als Steuerberater), Berufserfahrung
Abschluss: Master of International Taxation (M.I.Tax)
Gebühren: 9500 Euro
Bewerbungsschluss: 15. Juli (bei fehlendem Hochschulabschluss 15. Mai)

Ansprechpartner
Anna Mayer

Anschrift
Sedanstraße 19
20146 Hamburg

Fon
040 42838-6951

Fax
040 42838-3393

E-Mail
m-i-tax@iifs.uni-hamburg.de

Internet
www.m-i-tax.de Externer Link

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Kanzleiprofil Noerr LLP



Dieses Profil wurde länger nicht mehr aktualisiert, alle Angaben sind daher ohne Gewähr

Noerr LLP

Standorte in Deutschland
Berlin, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt am Main, München

Standorte weltweit
Bratislava, Budapest, Bukarest, Kiew, London, Moskau, New York, Prag, Warschau, ab 10/2010 London

Personalstruktur
1100 Mitarbeiter weltweit, davon 450 Berufsträger

Bedarf an Hochschul-absolventInnen
100 Referendare, 50 bis 70 Associates pro Jahr

Mandantenstruktur
Unternehmen, Finanzinstitute, vermögende Privatpersonen und die öffentliche Hand

Tätigkeitsbereiche
Alle Gebiete des Wirtschaftsrechts

Anforderungsprofil
Hervorragende juristische Qualifikation, aufgeschlossene Persönlichkeit, Fähigkeit zur Arbeit im Team, höchste Ansprüche an die eigene Leistung, sehr gute Englischkenntnisse, Promotion/LL.M. wünschenswert, Auslandserfahrung von Vorteil

Karriereaussichten
Gezielte und umfassende Ausbildung, Weiterbildungsprogramm NOERR CAMPUS, internationales Secondment, früher Mandantenkontakt, internationale Mandate, Betreuung durch Partner, regelmäßiges Feedback, realistischer Partnertrack, Work-Life-Balance durch Angebot NOERR FAMILY

Angebote an ReferendarInnen
Anwalts-/Wahlstation, Nebentätigkeit, promotionsbegleitende Tätigkeit, Praktika

Auslandseinsatz
Es entspricht unserem Selbstverständnis, internationale Erfahrungen zu fördern. Deshalb ermutigen wir Sie, über den Tellerrand des eigenen Standorts zu blicken: Sie können in einem unserer ausländischen Büros mitarbeiten; ein Secondment bei einer befreundeten Kanzlei, einem Lex-Mundi-Mitglied oder bei einem Unternehmen ist obligatorisch. So ermöglichen wir einen fachlichen und persönlichen Austausch mit ausländischen Kollegen sowie Perspektiven zur internationalen Mandatsarbeit.

Einstiegsvergütung
80.000 bis 95.000 Euro/Jahr

Ansprechpartner
Wolfgang Troll
Leiter Personal

Anschrift
Brienner Straße 28
80333 München

Fon
089 28628-255

Fax
089 28628-446

E-Mail
wolfgang.troll@noerr.com

Internet
www.noerr.com/karriere Externer Link

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Kanzleiprofil Mayer Brown LLP



Mayer Brown LLP

Standorte in Deutschland
Frankfurt am Main, Düsseldorf

Standorte weltweit
Bangkok, Brüssel, Charlotte, Chicago, Guangzhou, Hanoi, Ho Chi Minh Stadt, Hongkong, Houston, London, Los Angeles, New York, Palo Alto, Paris, Peking, Shanghai, Singapur, Washington, D.C.

Personalstruktur
Rechtsanwälte weltweit: 1500
Rechtsanwälte Deutschland: rund 80
Partner Deutschland: 35

Bedarf an HochschulabsolventInnen
Wir bilden im Jahr ca. 50 Praktikanten, Referendare und Wissenschaftliche Mitarbeiter (m/w) aus. Darüber hinaus stellen wir jährlich ca. 10 Rechtsanwälte ein.

Tätigkeitsbereiche
Bank- und Finanzrecht, Compliance, Employment & Benefits, M&A Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Immobilienrecht, Kartell- und Wettbewerbsrecht, Litigation & Arbitration, Pharmarecht, Private Equity, Restrukturierungen, Steuerrecht, Versicherungsrecht

Anforderungsprofil
Wir suchen erstklassige Nachwuchsjuristen (m/w), die Begeisterung für ihre Tätigkeit zeigen, kreativ denken, über überdurchschnittliche juristische Fähigkeiten verfügen und lösungsorientiert arbeiten.

Karriereaussichten
Wir bieten vielfältige Spezialisierungsmöglichkeiten in einer internationalen Sozietät. Damit Sie stets wissen, wo Sie stehen, analysieren wir gemeinsam mit Ihnen regelmäßig Ihre Situation. Wir definieren Ziele und besprechen weitere Entwicklungsschritte, die Sie zur Aufnahme in unsere Partnerschaft führen sollen.

Angebote für ReferendarInnen
In unseren verschiedenen Praxis- und Branchengruppen stellen wir Ihnen vielseitige, spannende und anspruchsvolle Aufgaben. Deren Bearbeitung schafft die Basis für Ihre zukünftige Entwicklung und für eine hoffentlich langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit mit uns.

Auslandseinsatz
Möglich

Einstiegsvergütung
100.000 Euro pro Jahr

Ansprechpartner
Janine Links, Manager Human Resources

Anschrift
Friedrich-Ebert-Anlage 35-37
60327 Frankfurt am Main

Fon
069 7941-1212

Fax
069 7941-100

E-Mail
career@mayerbrown.com

Internet
www.mayerbrown.com

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Kanzleiprofil Hogan Lovells International LLP



Hogan Lovells International LLP

Standorte in Deutschland
Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München

Standorte weltweit
Mehr als 40 Büros weltweit

Personalstruktur
Zahlen für Deutschland:
Ca. 90 Partner
Ca. 250 Rechtsanwälte
Ca. 100 Referendare pro Jahr

Bedarf an HochschulabsolventInnen
70 bis 75 pro Jahr

Mandantenstruktur
Weltweit führende Unternehmen und Finanzinstitute sowie die öffentliche Hand

Tätigkeitsbereiche
Umfassende Beratung auf allen Gebieten des (inter-)nationalen Wirtschaftsrechts

Anforderungsprofil
Neben mindestens vollbefriedigenden Examina und guten Englischkenntnissen sollten Sie unternehmerisch denken und handeln, Sinn für das wirtschaftlich Machbare und Spaß an anspruchsvoller juristischer Arbeit haben. Zusatzqualifikationen wie ein im Ausland erworbener LL.M. oder eine Promotion sind willkommen.

Karriereaussichten
Wir bieten vielfältige und anspruchsvolle Tätigkeiten mit hoher Eigenverantwortung, frühzeitigem Mandantenkontakt und Teamarbeit. Im Rahmen unserer People Development Academy werden Sie gezielt auf zukünftige Herausforderungen vorbereitet. Bei kontinuierlicher Entwicklung steht nach 3 Jahren die Ernennung zum Senior Associate und nach weiteren 3 bis 4 Jahren die Ernennung zum Partner oder Counsel an.

Auslandseinsatz
Für Referendare im Rahmen der Wahlstation möglich. Für Associates gehören internationale Secondments zur Ausbildung.

Einstiegsvergütung
Marktüblich

Ansprechpartner
Nina Schweneke

Anschrift
Kennedydamm 24
40476 Düsseldorf

Fon
0211 1368-120

E-Mail
karriere@hoganlovells.de

Internet
www.hoganlovells.de/karriere Externer Link

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Clifford Chance



Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors

Clifford Chance Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors

Standorte in Deutschland
Düsseldorf, Frankfurt am Main, München

Standorte weltweit
31 weitere Büros in 23 Ländern

Personalstruktur
In Deutschland rund 350 Anwälte, davon 84 Partner

Bedarf an HochschulabsolventInnen
Ca. 140 Referendare, ca. 50 bis 70 Rechtsanwälte. Zudem suchen wir laufend Praktikanten und wissenschaftliche Mitarbeiter

Tätigkeitsbereiche
Alle Bereiche des Wirtschaftsrechts

Anforderungsprofil
Herausragende juristische Qualifikation (Prädikatsexamina); exzellente Englischkenntnisse; Verständnis und Interesse für wirtschaftliche Zusammenhänge und die Ziele der Mandanten; Bereitschaft, sich persönlich voll zu engagieren, Dienstleister zu sein und Verantwortung zu übernehmen

Karriereaussichten
Nach 2 Jahren Aufnahme auf den Briefkopf, Aus- und Weiterbildung an der Clifford Chance Academy, jährliche Beurteilung der Entwicklung, Associate-Lockstep mit jährlich ansteigenden Vergütungsstufen, nach 3 Jahren: Status eines Senior Associates, Aufnahme als Partner oder Ernennung zum Counsel nach 5 bis 7 Jahren

Auslandseinsatz
Möglich

Einstiegsvergütung
100.000 Euro/Jahr

Ansprechpartner
Wolf Kahles

Anschrift
Mainzer Landstraße 46
60325 Frankfurt

Fon
069 7199-4447

Fax
069 7199-4000

E-Mail
wolf.kahles@cliffordchance.com

Internet
www.cliffordchance.com/karriere Externer Link

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Kanzleiprofil Allen & Overy LLP



Allen & Overy LLP

Standorte in Deutschland
Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Mannheim, München

Standorte weltweit
Abu Dhabi, Amsterdam, Antwerpen, Athen, Bangkok, Belfast, Bratislava, Brüssel, Budapest, Bukarest (assoziiertes Büro), Casablanca, Doha, Dubai, Hongkong, Jakarta (assoziiertes Büro), London, Luxemburg, Madrid, Mailand, Moskau, New York, Paris, Peking, Perth, Prag, Riad (assoziiertes Büro), Rom, São Paulo, Schanghai, Singapur, Sydney, Tokio, Warschau, Washington D.C.

Personalstruktur
– Berufsträger (m/w) in Deutschland: ca. 180 Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (davon 43 Partner und 15 Counsel)
– Berufsträger (m/w) weltweit: ca. 2700 Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (davon ca. 480 Partner)

Tätigkeitsbereiche
Wir beraten bei inländischen und grenzüberschreitenden Transaktionen umfassend in allen Fragen des deutschen, englischen und US-amerikanischen Wirtschaftsrechts.

Anforderungsprofil
Wir suchen angehende Juristen (m/w), die bereit und in der Lage sind, Verantwortung zu übernehmen, und den Wunsch haben, in einem internationalen Umfeld tätig zu sein. Ihre ausgezeichneten juristischen Kenntnisse haben Sie durch vollbefriedigende Prädikatsexamen bestätigt. Sie verfügen über sehr gute Englischkenntnisse und sind zudem in der Lage, komplexe Sachverhalte schnell zu durchdringen und einer wirtschaftlich vertretbaren Lösung zuzuführen.

Karriereaussichten
Unser Ziel ist die Ausbildung hochqualifizierter Juristen zu unternehmerisch denkenden Beratern sowie die Aufnahme der herausragenden Persönlichkeiten unter ihnen in die Partnerschaft. Wesentlich für die persönliche Entwicklung ist dabei die Zusammenarbeit mit einem kompetenten und sympathischen Team.

Angebot für ReferendarInnen
Ausbildung in Anwalts-/Wahlstation, Nebentätigkeit für Studierende und Referendare sowie Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden. Außerdem bieten wir deutschlandweit Praktika an.

Auslandseinsatz
Möglich

Einstiegsvergütung
105.000 Euro brutto pro Jahr

Ansprechpartner
Dr. Michael Ulmer, LL.M., michael.ulmer@allenovery.com
Dr. Walter Uebelhoer, LL.M., walter.uebelhoer@allenovery.com
Germany Legal Recruitment, recruitment.germany@allenovery.com

Anschrift
Haus am OpernTurm
Bockenheimer Landstraße
260306 Frankfurt am Main

Fon
069 2648-5907, -5662, -5323

Internet
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