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Arbeitsvertrag – Dos and Don’ts

„Im Zweifel für den Arbeitnehmer“
Interview mit Fachanwalt Reinhart Kohlmorgen von Jürgen Bröker

Die Unterschrift unter dem ersten Arbeitsvertrag ist eine spannende Angelegenheit. Der Fachanwalt Reinhart Kohlmorgen erklärt im Interview, was in Arbeitsverträgen stehen sollte und was zu tun ist, wenn man mit einigen Vertragsinhalten nicht einverstanden ist.

Herr Kohlmorgen, erinnern Sie sich noch an Ihren ersten Arbeitsvertrag?
Ehrlich gesagt, nein. Ich denke, es war ein Vertrag per Handschlag.

Wie haben wir uns das vorzustellen?
Wir haben mündlich ein Gehalt vereinbart und die Tätigkeit ergab sich aus der Natur der Sache. Ich bin ja nun einmal Rechtsanwalt. Und so bin ich in eine Kanzlei eingestiegen.

Ist so etwas heute noch üblich?
Nein. Aber das ist ja auch schon mehr als 30 Jahre her. Damals war das noch anders. Ich war allerdings in dieser Kanzlei vorher auch schon als Referendar tätig. Man kannte mich und ich kannte sie. Das Arbeitsverhältnis war auf Dauer angelegt. Wir haben gesagt, jetzt machen wir das erst einmal als Anstellungsverhältnis. Später sollte ich als Sozius einsteigen, und so ist es dann auch gekommen.

Waren Sie sich denn sicher, dass diese mündliche Zusage eingehalten wird?
Aber sicher. Ich wusste ja auch, dass mündliche Verträge genauso gültig sind wie schriftliche. Das gilt übrigens heute auch noch, allerdings gibt es inzwischen das sogenannte Nachweisgesetz, das im Jahr 1995 verabschiedet worden ist. Das sagt ganz klar, dass ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer innerhalb eines Monats nach Vertragsbeginn schriftlich bestätigen muss, was vereinbart worden ist. Darauf hat jeder Arbeitnehmer Anspruch.

Können Sie nachvollziehen, dass einige Berufsanfänger ihren ersten Arbeitsvertrag mit einem etwas mulmigen Gefühl unterschreiben?
Nein. Und das sollte auch nicht so sein. Schließlich sehen sie ja, was sie da unterschreiben. Sie können den Vertrag prüfen – und sollten das auch gründlich tun. Entweder selbst oder durch einen Fachmann. In erster Linie fällt mir hier natürlich ein Rechtsanwalt ein.

Was ist, wenn der Arbeitgeber Druck macht, den Vertrag schnell zu unterschreiben?
Das sollte nicht sein. Ein Arbeitsvertrag ist ja etwas ganz Wichtiges. Jeder Arbeitgeber wird verstehen, dass ein solches Dokument sorgfältig geprüft werden muss. Im Übrigen sollte ein Vertrag so gestaltet sein, dass er auch für beide Parteien verständlich ist.

Was regelt der Vertrag ganz allgemein?
Zunächst einmal sagt er, wer die Vertragsparteien sind. Man muss ja wissen, mit wem man den Vertrag schließt. Wichtige Punkte sind ebenfalls Aufgabenstellung, Vergütung und Befristungen. Nebenvergütungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder ein Dienstwagen sollten geklärt sein. Der Urlaubsanspruch sollte im Vertrag stehen, ebenso das Verhalten des Arbeitnehmers im Krankheitsfall. Meistens wird auch die Frage einer Wettbewerbstätigkeit behandelt.

Einige Dinge wie die Vergütung oder die Urlaubsregelung leuchten direkt ein – anders sieht es bei der Wettbewerbstätigkeit aus. Was ist darunter zu verstehen?
Na ja, es ist doch so: Ein Arbeitgeber, der einen Vertrag abschließt, möchte natürlich nicht, dass das Wissen, das ein Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses erwirbt, an die Konkurrenz weitergegeben wird.

Gilt das auch für einen möglichen Wechsel nach einer Kündigung?
Das ist der zweite Bereich. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses will der Arbeitgeber so verhindern, dass der Mitarbeiter, den er weitergebildet hat, mit diesem Wissen zur Konkurrenz abwandert und es dort auch gegen das eigene Unternehmen anwendet.

Wie verhalte ich mich denn, wenn ich mit dem einen oder anderen Vertragsinhalt nicht einverstanden bin – etwa dann, wenn im Einstellungsgespräch ganz andere Bedingungen vereinbart wurden?
Vorstellbar ist ja, dass ein Einstellungsgespräch stattfindet und der Arbeitgeber sagt: Ich gebe Ihnen einen Arbeitsvertrag, schicken Sie mir diesen bitte unterschrieben zurück. Dann sieht der Bewerber plötzlich, dass dort Dinge stehen, die gar nicht vereinbart waren. Dann darf er natürlich nicht unterschreiben, sondern muss neu verhandeln. Das ist die erste und regelmäßige Situation. Die zweite wäre: Man schließt mündlich einen Arbeitsvertrag und bekommt danach eine Bestätigung dessen, was vereinbart worden ist. Sollte dort etwas auftauchen, was nicht vereinbart wurde, dann muss der Arbeitnehmer sofort reklamieren.

Also nicht erst mal unterschreiben und sich dann beschweren …
Auf keinen Fall. Was Sie vertraglich akzeptiert haben und mit Ihrer Unterschrift dokumentieren, ist natürlich auch bindend.

Was ist, wenn ich vor Arbeitsantritt bei einem Unternehmen in Berlin ein Angebot aus München bekomme und dort lieber anfangen möchte, komme ich aus meinem Berliner Vertrag wieder heraus?
Im Rahmen der vereinbarten Kündigungsfristen ist das auch vor Arbeitsantritt möglich, ja. Aber es könnte auch im Vertrag stehen: Vor Aufnahme des Arbeitsverhältnisses ist eine Kündigung nicht zulässig. Wenn der Arbeitnehmer dann trotzdem kündigt, könnte eine Vertragsstrafe fällig werden.

Für junge Menschen gehören soziale Netzwerke zum Alltag. Darf ich dort Inhalte aus meinem Arbeitsvertrag veröffentlichen?
Grundsätzlich darf man das. Es sei denn, es gibt eine Verschwiegenheitsklausel, die sagt, dass man Interna nicht an Dritte weitergeben darf. Tut der Arbeitnehmer das in diesem Fall doch, könnte das eine Abmahnung nach sich ziehen.

Macht es Sinn, sich vor der Unterzeichnung etwa über geltende Tarifverträge zu informieren?
Auf jeden Fall. Ich gebe Ihnen ein Beispiel. Der gesetzliche Urlaubsanspruch lautet 20 Arbeitstage. Im Tarifvertrag in einer bestimmten Branche sind aber deutlich mehr Urlaubstage vereinbart.

… dann könnte ich mich direkt beschweren.
Das wäre in diesem Fall nicht klug und auch gar nicht nötig. Der Arbeitnehmer könnte zuerst unterschreiben und später darauf hinweisen. Der Arbeitgeber müsste die zusätzlichen Urlaubstage zugestehen, sofern er tarifgebunden ist. In solchen Fällen gilt das Günstigkeitsprinzip: Die Regelung, die günstiger für den Arbeitnehmer und per Gesetz oder Tarifvertrag geregelt ist, bricht das Recht des Arbeitsvertrages.

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Vertragsverhandlungen

Drum prüfe, wer sich beruflich bindet
von Jürgen Bröker

Nach jüngsten Angaben des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln steigt der Bedarf an Hochschulabsolventen in Deutschland weiter an. Allein in den nächsten 15 Jahren sollen demnach vier Millionen Jungakademiker benötigt werden, um den Fachkräfteengpass abzufangen. Gute Chancen für qualifizierte Absolventen also. Bevor allerdings ein Job angetreten wird, stehen Vertragsverhandlungen an. Und darauf sollten Berufseinsteiger vorbereitet sein.

Es ist schon ein besonderes Gefühl, den ersten Arbeitsvertrag seines Lebens zu unterzeichnen. Da können dem jungen Berufseinsteiger durchaus mulmige Gedanken durch den Kopf jagen: War es gut, einen befristeten Vertrag zu unterschreiben? Habe ich alles rausgeholt? Was bedeutet eigentlich die Ausschlussklausel? Und wie komme ich aus dem Vertrag wieder heraus, wenn ich ein anderes Angebot erhalte? Experten raten, sich schon vor den Vertragsverhandlungen Gedanken über die eigenen Wünsche und Vorstellungen zu machen. Zumal es vor allem kurz vor Abschluss schwierig wird, wenn der Arbeitgeber Druck macht, den Vertrag schnell zu unterschreiben.

Allerdings sollten sich Berufseinsteiger auf keinen Fall hetzen lassen. „Jeder Arbeitnehmer hat das Recht sich den Vertrag genau anzusehen“, sagt Jean-Martin Jünger. Der Mannheimer Rechtsanwalt hat sich auf das Thema Arbeitsrecht spezialisiert. Im Zweifel sollten Experten – in der Regel ein Anwalt für Arbeitsrecht – den Vertrag überprüfen. Werden dabei ungewöhnliche oder missverständliche Klauseln deutlich, sollte der Berufseinsteiger den Arbeitgeber darauf aufmerksam machen. „Natürlich habe ich das Recht nachzuverhandeln, und das sollte ich auch nutzen“, sagt Klaus Heeke von der Rechtsanwaltsgesellschaft Raupach & Wollert-Elmendorff in Düsseldorf. Allerdings sollte man dabei gerade als Berufsanfänger auch auf den passenden Ton achten, so der Spezialist für Arbeitsrecht. Im Zweifel sind Nachfragen besser als Forderungen. Sonst könnte man schnell als Querulant abgestempelt werden. Und das wäre sicher ein denkbar schlechter Start ins Berufsleben. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, den Vertrag verständlich zu gestalten. „Vereinbarungen, die unklar formuliert sind, gehen zulasten des Arbeitgebers“, sagt Heeke. Ein Beispiel: Steht am Anfang eines Vertrages, dass der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Sonderzahlung hat und wird dieser Anspruch zum Ende des Vertrages durch eine Formulierung wie „Der Arbeitgeber behält sich vor, eine Gratifikation zu gewähren“ wieder relativiert, dann steht das in einem klaren Widerspruch. „Mit der Folge, dass der Arbeitgeber im Zweifel verpflichtet sein wird, diese Gratifikation zu leisten“, sagt Heeke.

Allgemein regelt ein Arbeitsvertrag die wesentlichen Dinge eines Arbeitsverhältnisses: Vergütung, Aufgaben, Arbeitsort und -zeit sowie Urlaubstage und gegebenenfalls auch die Überlassung eines Dienstwagens. „Dabei ist zunächst einmal alles Verhandlungssache“, sagt Rechtsanwalt Jünger. Und nicht alles, was auf den ersten Blick wie ein Nachteil aussieht, entpuppt sich auch als ein solcher. So kann ein befristeter Vertrag auch für den Arbeitnehmer seine Vorteile haben. „Das hängt ganz von meiner Lebensplanung ab“, sagt Heeke. Zwar biete ein unbefristeter Vertrag mehr Sicherheit, da durch ihn das Arbeitsverhältnis auf Dauer angelegt ist. Plane man aber nach zwei Jahren den nächsten Karriereschritt, könne auch ein befristeter Vertrag sinnvoll sein.

Schnell und ohne lange Fristen kommt man nämlich nur in der Probezeit aus einem Arbeitsvertrag wieder heraus. Die beträgt meistens sechs Monate und ist ebenfalls im Arbeitsvertrag vereinbart. „Das Gesetz sieht für eine Kündigung in der Probezeit eine zweiwöchige Frist vor“, sagt Anwalt Heeke. Mit dieser kurzen Frist könne man auch noch am letzten Tag der Probezeit kündigen, aber eben auch gekündigt werden. Nicht immer dauert die Probezeit sechs Monate. Trotzdem lebt der Arbeitnehmer im ersten halben Jahr eines neuen Arbeitsverhältnisses gefährlich, denn auch wenn eine kürzere Probezeit im Vertrag steht, darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in den ersten sechs Monaten ohne Grund vor die Tür setzen. Hintergrund ist die sogenannte Wartezeit. „Probezeit hin oder her. Erst sechs Monate nach dem Start eines Arbeitsverhältnisses greift der Kündigungsschutz“, sagt Heeke.

Das gilt im Übrigen auch für Zeitarbeitsverträge. Immerhin etwa zehn Prozent der derzeit gut 680.000 Zeitarbeiter sind Akademiker. Tendenz steigend. Die Branche boomt und deshalb sollten sich Absolventen auch mit den Besonderheiten der Zeitarbeit beschäftigen. Im Wesentlichen sind die Verträge zwar gleich, allerdings gibt es einige zusätzliche Kriterien, die im sogenannten Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt sind. Wichtigster Punkt ist die Regelung der Art und Höhe der Leistungen für Zeiten, in denen der Arbeitnehmer nicht verliehen ist. „Diese muss in einem Zeitarbeitsvertrag aufgeführt sein“, sagt Heeke.

Die Rollen beim Unterzeichnen des ersten Arbeitsvertrages scheinen ungleich verteilt zu sein: Da ist auf der einen Seite das Unternehmen mit seiner Rechtsabteilung sowie der Erfahrung von vielleicht Tausenden unterzeichneter Arbeitsverträge im Rücken und auf der anderen Seite der Berufsanfänger, das Greenhorn im Vertragspoker. Trotzdem sollten Jobanfänger nicht allzu demütig in die Verhandlungen gehen, sagt Martin Wehrle, Gründer der Karriereberater- Akademie. Allerdings müsse man sehr genau hinschauen, mit welchen Unternehmen man verhandle. „Großkonzerne haben in der Regel standardisierte Verträge. Da werde ich mit bestimmten Forderungen eher gegen Wände laufen. In mittelständischen Unternehmen oder Familienbetrieben sind die Verantwortlichen dagegen meist flexibler“, sagt Wehrle. Gerade im Bereich der Urlaubsregelung oder der Vergütung sei dort einiges herauszuholen. Vor allem dann, wenn die eigenen Qualifikationen am Arbeitsmarkt gefragt sind. „Das bekommt der Arbeitnehmer ja ganz schnell mit“, sagt der Karriereberater. Wer zu vielen Vorstellungsgesprächen eingeladen wird, hat gute Karten. Deshalb rät Wehrle auch Berufsanfängern, sich nicht vom Hinweis auf Tarife blenden zu lassen. „Wer überdurchschnittliche Qualifikationen mitbringt, verdient auch eine überdurchschnittliche Bezahlung“, sagt Wehrle.

 

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Musteranschreiben



musteranschr

Ein für alle Berufe geeignetes Muster-Anschreiben bei der Bewerbung gibt es nicht. Es kommt vor allem auf die Anzeige und die ausgeschriebene Position an.

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Das Zeugnis

von Sabine Olschner

Ob Ausbildung, Praktikum oder Werkstudentenjob – wer berufliche Erfahrungen gesammelt hat, sollte sich über seine Tätigkeiten ein Zeugnis ausstellen lassen. Denn auf die Bewertung von anderen Arbeitgebern werfen Personaler ein besonders scharfes Auge.

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Zeugnis. Selbst wer nur wenige Wochen in einem Unternehmen gejobbt hat, sollte sich seine Leistungen offiziell bestätigen lassen. Für kurze, weniger qualifizierte Aufgaben erhält man oft nur ein einfaches Arbeitszeugnis, das lediglich die Personalien, die Dauer und die Art der Beschäftigung beinhaltet. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält darüber hinaus eine Beurteilung der Leistungen und ist damit für den potenziellen neuen Arbeitgeber weitaus interessanter. Wo es möglich ist, sollte man sich also immer ein qualifiziertes Zeugnis ausstellen lassen.

Auf den ersten Blick sehen Arbeitszeugnisse immer positiv aus. Die Formulierungen müssen – das ist arbeitsrechtlich vorgeschrieben – wohlwollend ausfallen. Aus dieser Vorgabe hat sich eine ganz eigene Zeugnissprache entwickelt, die häufig im Detail nur von Personalern verstanden wird. Vieles wird zwischen den Zeilen gelesen, und was auf den ersten Blick wie ein Lob aussieht, entpuppt sich beim näheren Hinschauen als schlechte Bewertung.

Manche, vor allem kleinere Unternehmen lassen Praktikanten oder Werkstudenten ihre Zeugnisse selber schreiben, so dass diese nur noch von der Personalabteilung oder der Geschäftsleitung mit einer Unterschrift versehen werden. Anspruch auf die gewählten Formulierungen hat man natürlich nicht. Wer sein Zeugnis eigenhändig formuliert, muss jedoch doppelt aufpassen, dass ihm keine Fehler unterlaufen. Ansonsten wird aus der eigentlich sehr guten Leistung unbeabsichtigt vielleicht nur ein „befriedigend“. Fällt ein Zeugnis weniger gut aus als erwartet, sollte man seinen Vorgesetzten darauf ansprechen. Wenn das Schreiben von Bewertungen nicht zu seinem täglichen Geschäft gehört, kann es durchaus sein, dass er negative Formulierungen benutzt hat, ohne sich dessen bewusst zu sein.

Nicht nur bei den Formulierungen lauern Fallen. Auch bei der Vollständigkeit ist Vorsicht angeraten. Fehlen Inhalte, lässt dies darauf schließen, dass das Arbeitsverhältnis ebenfalls problembelastet war. Zu einem korrekten Zeugnis gehören folgende Punkte – üblicherweise auch in dieser Reihenfolge:

  • Überschrift (also Praktikumszeugnis, Zeugnis für Werkstudententätigkeit o. ä.)
  • Name des Unternehmens
  • Name und Geburtsdatum des Mitarbeiters
  • Dauer des Praktikums
  • Tätigkeitsbeschreibung der erbrachten Arbeit (nur qualifizierte Aufgaben; Kopiertätigkeiten, Botengänge u. ä. werden nicht erwähnt)
  • Bewertung der Kompetenzen (z. B. Auffassungsgabe, Teamfähigkeit, Hilfsbereitschaft)
  • Allgemeine Beurteilung, entsprechend der Gesamtnote für die Leistung
  • Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen
  • Schlussfloskel mit Danksagung und besten Wünschen für die weitere Karriere

Wenn die Schlussfloskel fehlt, kann dies darauf hindeuten, dass das Unternehmen froh ist, den Mitarbeiter loszusein, weil er nicht von Nutzen war oder fehlerhaft gearbeitet hat. Zu den Formalien gehört auch, dass das Zeugnis auf offiziellem Firmenpapier im DIN A4-Format geschrieben ist. Es darf keine Schreibfehler enthalten, ebenso wenig wie Flecken, Knicke oder Risse. Der Mitarbeiter hat Anspruch auf ein ungefaltetes Zeugnis, das – wenn es ihm nicht persönlich überreicht wird – in einem ausreichend großen Umschlag versendet wird. Die Unterschrift darf nicht fehlen, und das Ausstellungsdatum sollte der letzte Tag des Beschäftigungsverhältnisses sein – ansonsten kann vermutet werden, dass dem Mitarbeiter vorzeitig gekündigt wurde. Unterschreiben sollte es der Personalverantwortliche oder der Geschäftsführer. Die Unterschrift einer in der Hierarchie unwichtigeren Person wertet das Zeugnis ab.

Hat man vor nicht allzu langer Zeit bereits ein Zwischenzeugnis erhalten, weil zum Beispiel der Chef oder das Aufgabengebiet gewechselt hat, darf der Inhalt des Schlusszeugnisses nicht grundlegend von der Zwischenbewertung abweichen. Die Formulierungen müssen nicht eins zu eins übernommen werden, doch der Grundtenor, vor allem für die Beurteilung, muss bestehen bleiben.

Wer sichergehen will, dass das Zeugnis, das ihm sein Arbeitgeber ausstellt oder das er selber formuliert, einwandfrei ist, sollte einschlägige Fachliteratur zu Rate ziehen. Denn was einmal schwarz auf weiß festgehalten ist, wird den Angestellten sein Leben lang begleiten. Ein gutes Zeugnis öffnet viele Türen – ein schlechtes verwehrt meist den Zugang zum Traumjob.

 

Stolperfalle Zeugnissprache – auf Nuancen kommt es an

Note Formulierung
sehr gut Frau D. erledigte alle Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.
Wir waren mit ihren Leistungen stets außerordentlich zufrieden.
Die Leistungen haben jederzeit und in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung gefunden.
gut Herr M. erfüllte seine Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit.
Frau K. erfüllte ihre Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.
befriedigend Mit der Arbeit von Herrn A. im Bereich …waren wir stets zufrieden.
Frau P. erfüllte ihre Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit.
ausreichend Herr Z. erfüllte seine Aufgaben zu unserer Zufriedenheit.
mangelhaft Die Mitarbeiterin B. war stets bemüht, ihre Aufgaben zu erfüllen.
ungenügend Kollege W. war nach Kräften bemüht …

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Buchtipps zum Thema Vorstellungsgespräch und Bewerbung

Jürgen Hesse, Hans Christian Schrader: Das perfekte Arbeitszeugnis: Richtig formulieren, verstehen,
verhandeln
Externer Link
Eichborn Verlag 2006. Preis: 8,95 Euro. ISBN 978-3821858548

Christian Püttjer, Uwe Schnierda: Arbeitszeugnisse Externer Link
Campus Verlag 2006. Preis: 9,90 Euro. ISBN 978-3593378145

Verena Janssen, Manfred Beden: Arbeitszeugnisse: Richtig deuten, perfekt formulieren Externer Link
Gräfe & Unzer Verlag 2006. Preis: 12,90 Euro. ISBN 978-3774288508

Anne Backer: Arbeitszeugnisse. Entschlüsseln und mitgestalten Externer Link
Haufe Verlag 2006. Preis: 6,90 Euro. ISBN 978-3448072839

Thorsten Knobbe, Mario Leis, Karsten Umnuß: Arbeitszeugnisse Externer Link
Haufe Verlag 2006. Preis: 24,80 Euro. ISBN 978-3448073188

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Schlipps-Tipps

Four-in-hand
Windsor
Nicht alle Unternehmen legen gleich viel Wert auf die Krawatte. Doch wo es die Kleiderordnung erwartet, sollten schon Bewerber wissen, wie man sich einen vernünftigen Knoten bindet. Wer ein bisschen übt, hat den Dreh bald raus. Mit ein paar Variationen ist man(n) für alle Gelegenheiten gerüstet.

Für Anfänger am besten geeignet: der „Four-in-hand“, der einen fülligen Knoten ergibt. Wer seine asymmetrische Form nicht mag, bindet sich einen der Klassiker: den Windsor-Knoten oder den „Klasssischen American“. Sehr elegant ist der Kreuzknoten, der etwas Übung erfordert und eher fürs Geschäftsessen geeignet ist als für den täglichen Büroeinsatz. Viel wichtiger als der Knoten ist allerdings die Wahl der Krawatte: lieber dezent als quietschig-bunt. Schlipsträger sollten hier mit der Mode gehen.

Klassischer American

Kreuzknoten

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Hier gibt es weitere Tipps zum Outfit. Schlipps-Tipps Bewerbung
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Kleidung

von Christina Bönner

Hochgesteckte oder offene Haare? Rock oder Hosenanzug? Mit Krawatte oder ohne? Bei der Frage nach dem richtigen Outfit für das Vorstellungsgespräch sind sich viele Bewerber unsicher.

Das Wichtigste vorweg: Der Bewerber muss zum Unternehmen passen. Das äußert sich nicht nur durch den individuellen Charakter und die Affinität zur jeweiligen Tätigkeit, sondern auch durch das äußere Erscheinungsbild des Bewerbers, das einen Teil seiner Persönlichkeit darstellt. In seriösen Branchen wie Banken oder Versicherungen sollte man sich also anders kleiden als zum Beispiel bei Werbeagenturen, bei denen das Outfit auch schon mal legerer ausfallen kann. Wichtig ist, dass man sich in seiner Kleidung wohlfühlt. Wer ein bekennender Gegner von Krawatten ist, wird sich wahrscheinlich auch kaum in einer Branche zu Hause fühlen, die Wert auf genau dieses Accessoire legt.

Tipps für Frauen
Frauen müssen sich neben ihrer Kleidung vor allem auch über ihre Frisur Gedanken machen: Offen oder zusammengesteckt, ist oft die Frage. Als Faustregel gilt: Authentizität. Frauen, die ihre Haare immer offen tragen, wirken mit hochgesteckten Haaren eher „verkleidet“ und würden vor dem Personaler ihre wahre Persönlichkeit verbergen. Zusammengebundene Haare wirken zwar seriöser, doch viel wichtiger ist: Das Gesicht sollte frei sein. Denn beim ersten Gespräch sind auch Gestik und Mimik wichtig, damit der Personaler den Bewerber richtig beurteilen kann.

Ein weiteres Thema bei Frauen: Rock oder Anzug? Natürlich ist ein Rock sehr feminin, doch erspart ein Hosenanzug viele Probleme: Hinsetzen und Beine übereinander schlagen ist im Anzug umkomplizierter. Zudem bleibt einem die Frage nach dem richtigen Absatz erspart: Besser sind zum Anzug flache Absätze, denn was in Alltagssituationen perfekt klappt – das gerade und sichere Gehen auf höheren Absätzen –, kann bei Nervosität im Bewerbungsgespräch schnell schief gehen. Und nichts ist schlechter für den ersten Eindruck als ein wackeliger und unsicherer Gang.

Eine weitere Stolperfalle: Accessoires und Make-up. Schmuck und Uhren sollten nicht zu protzig und überbetont sein. Beim Make-up muss eine leichte Akzentuierung der Augen und Lippen reichen. Alles andere wäre für ein Bewerbungsgespräch unpassend.

Tipps für Männer
Männer tragen meist dunkle Anzüge und Schuhe. Trotz des vermeintlichen Universal-Outfits können sie sich positiv von der Masse abheben: mit einem perfekten Sitz des Anzugs, mit der Wahl der Krawatte und ihrer Farbe. Wer dann noch weiß, wie er einen perfekten Knoten bindet (siehe Anleitung Seite 116), hat mit seinem äußeren Auftreten schon gewonnen.

Männer sollten beachten, dass das Tragen eines Bartes eine Typsache ist. Doch ähnlich wie die Frisur bei Frauen sollte das Gesicht auch bei Männern nicht durch Haare verdeckt sein. Mit einer Rasur hat der Bewerber einen klareren Gesichtsausdruck. Ein ordentlich gestutzter Bart hingegen, der optisch zum Träger passt, kann auch ein Zeichen von Individualität sein.

Gepflegtheit, saubere und löcherfreie Kleidung, geputzte Schuhe ohne schiefe Absätze, gut geschnittenes und frisch gewaschenes Haar – wer das alles beachtet, bei dem kann beim Vorstellungsgespräch rein äußerlich eigentlich nichts mehr schief gehen. Wenn dann auch noch Qualifikation und Ausstrahlung stimmen, ist der neue Job so gut wie sicher.

“Bewerbung – Die Kleidung” als PDF Kleidung Vorstellungsgespräch

 

Hier gibt es Schlips-Tipps zum Krawattenbinden. Kleidung Vorstellungsgespräch
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Tipps fürs Outfit

  • Keine knalligen Farben wählen
  • Für Frauen besonders geeignet: Pastelltöne, für Männer: grau oder anthrazit
  • Auch im Sommer Strümpfe tragen
  • Krawatte darf farbig sein, aber keine wilden Muster oder Comics; Krawatte sollte hinten unter dem Kragen sitzen
  • Nur unaufdringliches Parfum oder After Shave
  • Keine Piercings tragen, Männer auch keine Ohrringe
  • Schuhe putzen
  • Bei einer längeren Anreise ein Hemd bzw. einen Bluse zum Wechseln mitnehmen
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Vorstellungsgespräch



von Sabine Olschner

Sie haben eine Einladung zum Vorstellungsgespräch erhalten? Herzlichen Glückwunsch, die erste Bewerbungshürde ist geschafft. Nun sollten Sie sich auch gründlich auf Ihr Gespräch mit dem Personaler vorbereiten.

Die Bewertung einer Person erfolgt in den ersten Sekunden, nachdem man sich gesehen hat. Entsprechend wichtig ist Ihr Auftreten zu Beginn eines Vorstellungsgesprächs: Erscheinen Sie pünktlich, lieber ein paar Minuten zu früh als zu spät. Beim ersten Zusammentreffen schauen Sie Ihrem Ansprechpartner in die Augen, begrüßen Sie ihn mit einem festen Händedruck und der Nennung seines Namens („Guten Tag, Herr Müller“) und stellen Sie sich deutlich mit Ihrem Vor- und Nachnamen vor.

Um die Nervosität des Bewerbers ein wenig zu mildern, beginnt das Gespräch in der Regel mit ein wenig Small Talk über Ihre Anfahrt oder das Wetter. Wer geübt ist in der leichten Art der Konversation, dem wird das Reden nicht schwer fallen – aber verfallen Sie nicht ins Plaudern. Nach ein paar Minuten sollte der Personaler in der Lage sein, zur Sache zu kommen. Sollte Ihnen übrigens Kaffee angeboten werden, können Sie dieses Angebot problemlos annehmen – oder auch ablehnen, wenn Sie keinen Kaffee trinken. In diesem Fall äußern Sie aber keine Sonderwünsche: Ein Wasser zu verlangen ist dann allemal besser als eine spezielle Teesorte oder ähnlich ausgefallenes.

Zum Start des Vorstellungsgesprächs wird der Personaler Sie wahrscheinlich bitten, etwas über sich selbst zu erzählen. Das können Sie schon zu Hause bestens üben: Sprechen Sie das, was Sie über sich zu sagen haben, auf Band und hören Sie sich selbst einmal zu. Das bedeutet nicht, dass Sie Ihren kurzen Vortrag auswendig lernen sollen – aber Sie werden schnell merken, an welchen Stellen in Ihrem Lebenslauf Sie ins Stocken geraten oder unsicher werden.

Auf mögliche Nachfragen müssen Sie sich gefasst machen, sei es, weil der Gesprächspartner Unklarheiten im Lebenslauf hinterfragen oder erfahren will, warum Sie in Ihrem Leben bestimmte Entscheidungen getroffen haben. Dies lässt sich am besten im Gespräch mit Freunden üben. Überlegen Sie, welche Fragen der Personaler Ihnen möglicherweise stellen wird. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Warum haben sie sich ausgerechnet für unser Unternehmen entschieden?
  • Was qualifiziert Sie für diese Stelle besonders?
  • Was sind Ihre Erwartungen an die neue Stelle?
  • Was erwarten Sie von Ihren Vorgesetzten?
  • Was bringen Sie unserer Firma?
  • Wie flexibel sind Sie bezüglich Belastbarkeit/Überstunden/Wochenendarbeit?
  • Was sind Ihre Stärken und Schwächen?

Wer sich vorab Gedanken zu möglichen Antworten gemacht, wird im Vorstellungsgespräch nicht so leicht ins Schwimmen geraten. Vor allem auf die Frage nach den eigenen Stärken und Schwächen sollten Sie sich bereits vorher Antworten überlegen. Die Schwächen „Ungeduld“ oder „Perfektionismus“ werden zu häufig genannt, als dass sie noch glaubwürdig klingen würden. Einen positiven Eindruck erwecken hingegen Ehrlichkeit, Offenheit und vorsichtig dosierte Beispiele für bestimmte Charaktereigenschaften.

Doch nicht nur der Personalchef wird Sie fragen – Sie werden auch die Möglichkeit haben, selber Fragen zu stellen. Zeigen Sie echtes Interesse am Unternehmen, indem Sie sich im Vorfeld überlegen, was Sie über das Unternehmen und Ihre künftige Position wissen wollen. Bereiten Sie Ihre Fragen schriftlich vor und nehmen Sie ruhig die Frageliste mit ins Gespräch. Ein paar typische Fragen könnten sein:

  • Wie sehen die Aufgaben aus, die ich übernehmen werde?
  • Wie verläuft die Einarbeitungsphase? Welche Abteilungen lerne ich kennen?
  • Wo ist mein Arbeitsplatz? Kann ich ihn eventuell besichtigen?
  • Kann ich eventuell künftige Kollegen kennen lernen?
  • Wie ist die Abteilung ins Unternehmen eingebunden?
  • Welche Aufstiegsmöglichkeiten/Karriereprogramme gibt es in Ihrem Unternehmen?
  • Besteht die Möglichkeit zu einem Einsatz im Ausland?
  • Unterstützt das Unternehmen Weiterbildungsmaßnahmen?

Fragen nach Urlaub und Freizeitausgleich kommen im ersten Gespräch nicht gut an. Auf das Thema Gehalt hingegen sollte man sich bereits vorbereitet haben. Informieren Sie sich über die Gehälter, die für Berufseinsteiger in Ihrer Branche üblich sind. Berufsverbände, Internetseiten von Jobbörsen oder auch Gespräche mit Freunden und Bekannten, die in der Branche arbeiten, können helfen, sich einen realistischen Eindruck zu verschaffen. Pokern Sie bei der Gehaltsfrage nicht zu hoch, aber verkaufen Sie sich auch nicht unter Wert. Übertreibungen in beide Richtungen hinterlassen bei den Personalern einen schlechten Eindruck.

Vorstellungsgespräche sind eine spannende Angelegenheit, denn hier entscheidet sich, ob der Bewerber zum Unternehmen passt und umgekehrt. Grund zur Nervosität gibt es hingegen nicht: Wenn Sie sich gut vorbereitet haben, werden Sie in der Lage sein, offen und ehrlich aufzutreten. Authentische Kandidaten haben ohnehin die besten Chancen. Und sollte es beim ersten Vorstellungsgespräch nicht klappen, bedenken Sie immer: Übung macht den Meister!

 

Vorbereitung zum Bewerbungsgespräch

  • Rechtzeitig zum Friseur gehen
  • Kleidung aussuchen und vorbereiten (keine Flecken, Löcher oder abgerissene Knöpfe?)
  • Schuhe putzen
  • Selbstdarstellung üben
  • Unterlagen zusammenstellen (alle Bewerbungsunterlagen, falls vorhanden Arbeitsproben)
  • Liste mit eigenen Fragen vorbereiten
  • Papier und Stift für Notizen einstecken
  • Reise buchen
  • Mit Unternehmen die Übernahme der Reisekosten abklären
  • Anfahrtsbeschreibung mitnehmen
  • Kontaktdaten für eventuellen Anruf von unterwegs aus mitnehmen
  • Am Tag des Bewerbungsgespräches pünktlich aufstehen und genügend Zeit für Vorbereitung und Anfahrt einplanen

Weitere Artikel zum Thema Vorstellungsgespräch Das Vorstellungsgespräch

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Buchtipps zum Thema Vorstellungsgespräch und Bewerbung

Jürgen Hesse, Hans Christian Schrader: Die 100 häufigsten Fragen im Vorstellungsgespräch. Richtig formulieren, verstehen, verhandeln. Externer Link
Eichborn Verlag 2006. Preis: 8,95 Euro. ISBN 978-3821858555

Christian Püttjer, Uwe Schnierda: Trainingsmappe Vorstellungsgespräch. Die 200 entscheidenden Fragen und die besten Antworten. Mit CD-ROM Externer Link
Campus Verlag 2006. Preis: 17,90 Euro. ISBN 978-3593376578

Horst H. Siewert: Fangfragen im Vorstellungsgespräch souverän beantworten (Besser bewerben) Externer Link
Redline Wirtschaftsverlag 2006. Preis: 15,90 Euro. ISBN 978-3636012715

Claus P. Müller-Thurau: Das Vorstellungsgespräch live. Buch mit CDExterner Link
Haufe Verlag 2005. Preis: 19,80 Euro. ISBN 978-3448068832

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Bewerbungsfoto

von Sabine Olschner

Auch wenn sich viele Menschen nicht für fotogen halten – bei einer Bewerbung werden sie um ein Bild kaum herumkommen. Worauf ist zu achten?

Es kostet zwar ein bisschen mehr, aber die Auslage lohnt sich: Bewerbungsfotos lässt man nur beim Fotografen machen. Bilder aus dem Passbildautomaten oder von der letzten Reise sind absolut tabu, ebenso wie eingescannte Aufnahmen. Ob Sie sich für Farbfotos oder Schwarz-Weiß-Aufnahmen entscheiden, ist letztlich Geschmackssache – es kommt mehr darauf an, was auf dem Foto zu sehen ist.

So sollten Sie auf jeden Fall ein Porträtfoto von sich machen lassen: den Kopf, den Hals und eventuell einen Teil der Schultern und der Brust – mehr nicht. Dazu kleiden Sie sich so, wie Sie auch zum Vorstellungsgespräch gehen würden: mit Bluse und Kostüm oder Sakko mit Krawatte. Schauen Sie nett und freundlich mit einem leichten Lächeln in die Kamera.

Die Abzüge lassen Sie sich am besten in der Größe 65mm x 45mm oder 60mm x 90mm erstellen. Auffallend sind natürlich noch größere Formate wie 110mm x 80mm oder Aufnahmen in einer Arbeitssituation. Diese auffälligen Varianten können jedoch auch nach hinten losgehen – wenn sie den Personaler vermuten lassen, dass Sie mit dem besonderen Foto von Ihren fachlichen Qualitäten ablenken wollen.

Der Preis für ein Profi-Foto variiert je nach Studio und kann von 15 bis 100 Euro reichen. Preisvergleiche können sich also lohnen. Wenn Sie die Negative aufbewahren, sind Folgeabzüge relativ preiswert – achten Sie aber darauf, dass Bewerbungsfotos niemals zu alt sind. Haben Sie sich in der Zwischenzeit sehr verändert (neue Frisur, starke Gewichtszunahme oder -verlust, eine andere Brille), lassen Sie lieber neue Fotos anfertigen. Der Personaler wird sonst sehr überrascht sein, wenn er jemanden ganz anderen vor sich sieht, als er dank der Bewerbung vermutet hat.

Lassen Sie sich vor der Wahl eines Fotografen ein paar Beispielaufnahmen von Bewerbungsfotos zeigen, daran erkennen Sie seinen Stil. Lassen Sie ihn dann am besten mehrere Fotos von Ihnen machen, mit unterschiedlichem Hintergrund, Lichtvarianten, von rechts und von links, mit ernstem und fröhlichem Gesicht, und suchen Sie sich hinterher das beste aus. Farbfotos sollten nicht zu trist, aber auch nicht zu bunt wirken. Hintergrund und Kleidung müssen einen guten Kontrast bilden – auch bei Schwarz-Weiß-Bildern.

In der Bewerbungsmappe gehört das Foto oben rechts auf Ihren Lebenslauf. Auch auf dem Deckblatt kann ein guter Platz sein – aber beachten Sie, dass Lebensläufe manchmal kopiert und zum Beispiel an die Fachabteilung weitergereicht werden. Daher ist es im Lebenslauf am besten aufgehoben. Benutzen Sie lieber selbstklebende Fotostreifen als einen Klebestift – dann können Sie Bilder, die Sie von Absagen wiederbekommen, noch einmal wiederverwenden. Sobald sich jedoch Gebrauchsspuren wie Knicke oder Fingerabdrücke zeigen, sollten Sie das Bild ausrangieren. Heftklammern oder Tacker sind absolut tabu.

Mit einem wasserfesten Stift, der nicht durchdrückt, notieren Sie Ihren Namen und Ihre Adresse auf der Fotorückseite, damit die Personalabteilung es zuordnen kann, falls es sich doch einmal vom Papier löst. Wenn Sie den weißen Rand, der auf einigen Fotos zu sehen ist, abschneiden wollen, achten Sie auf gerade Linien – oder lassen es gleich den Fotografen machen. Und kommen Sie nicht auf die Idee, einen schwarzen „Trauer“-Rand um das Foto zu malen oder zu drucken. Ansonsten landet Ihre Bewerbungsmappe schneller auf dem Absagestapel, als Ihnen lieb ist.

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Tipps fürs Bewerbungsfoto

  • Fotografen wählen, der einem sympathisch ist
  • Kleidung in Bezug zur Branche wählen: seriöser im Bankensektor, lockerer in der Werbebranche
  • Dezentes Make-up auflegen
  • Nicht Augen durch die Haare verdecken
  • Aufgeschlossen schauen
  • Natürlich bleiben
  • Freunde bei der Auswahl des Fotos hinzuziehen

Lesen Sie weitere Texte im karriereführer-Angebot zum Thema Bewerbung. Das Vorstellungsgespräch

 

Mehr Informationen zur Bewerbungsmappe.

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Lebenslauf

von Sabine Olschner

Neben dem Anschreiben ist der Lebenslauf der zweite wichtige Bestandteil einer Bewerbung. Entsprechend viel Sorgfalt sollten Sie bei der Erstellung Ihres Lebenslaufes walten lassen. Zeigen Sie, was Sie können!

Idealerweise bildet der Lebenslauf eine Einheit mit dem Anschreiben: Was Sie dort an fachlichen Qualifikationen erwähnen, sollte sich im Lebenslauf durch konkrete Einsätze belegen lassen. Dabei sollte der Lebenslauf an jede Bewerbung individuell angepasst werden, indem Sie auf die besonderen Anforderungen der ausgeschriebenen Stelle eingehen. Wird in der Ausschreibung zum Beispiel besonderer Wert auf erste Führungserfahrung gelegt, heben Sie Ihre Tätigkeit als Leiter der Jugendgruppe hervor. Kommunikationsstärke lässt sich zum Beispiel durch die Mitgliedschaft im Debattierclub belegen.

Was auch immer Sie vorzuweisen haben (und das ist oft mehr, als Ihnen auf den ersten Blick bewusst ist): Beschreiben Sie Ihr Engagement in kurzen Stichworten. Die bloße Nennung eines Praktikums ist weit weniger wert als die zusätzliche Auflistung Ihrer Aufgaben als Praktikant. Verwenden Sie bei der Beschreibung – sowohl von beruflichen als auch von privaten Tätigkeiten – Begriffe aus der Arbeitswelt, das macht Sie für das Unternehmen interessanter. Alle beruflichen Stationen sollten Sie mit Arbeitszeugnissen belegen können. Bei fehlenden Arbeitszeugnissen erstellen Sie sich selbst ein Tätigkeitsprofil.

Der Lebenslauf sollte möglichst keine Lücken aufweisen. Selbst wer nach seinem Studium ein halbes Jahr durch die Welt gereist ist, kann dies als „Verbesserung der Sprachkenntnisse und interkulturellen Fähigkeiten“ verbuchen. Versuchen Sie, gar nicht erst Lücken entstehen zu lassen. Füllen Sie stattdessen Leerlaufzeiten durch Praktika, Weiterbildung oder gar eine ehrenamtliche Tätigkeit. Erfinden dürfen Sie natürlich nichts! Wenn Sie sich einen Monat Auszeit genommen haben, schreiben Sie dies auch in den Lebenslauf – zum Beispiel als Berufsfindungsphase. Kürzere Lücken lassen sich dadurch schließen, dass Sie bei den Zeitangaben nur volle Monate und nicht das konkrete Datum angeben (also zum Beispiel 10/02 – 02/05 statt 10.10.2002 – 16.2.2005).

 

Musterlebenslauf

Lebenslauf

 
Persönliche Daten

 
Name, Vorname:  
Straße:  
PLZ/Wohnort:  
Geburtsdatum/-ort:  
Familienstand:  
Kinder: z.B. eine Tochter (3 Jahre)
Nationalität:  

Schulausbildung

 
von/bis Schule, Ort, Abschluss  

Berufsausbildung/Studium

 
von/bis Berufsausbildung Firma, Ort, Beruf, Abschluss
 

Studium

Fach, Name der Universität/Fachhochschule,

Abschluss und Note, Thema der Abschlussarbeit

 

Promotion

Promotion Universität, Fachbereich, Thema der Dissertation, Note

Berufliche Tätigkeiten

 
von/bis Firma, Ort,

knappe Darstellung der Aufgaben, insbesondere solche, die für die zukünftige Stelle relevant sind

Berufliche Weiterbildung

 
von/bis Name und kurze Darstellung der Inhalte

Wehr-/Zivildienst

 
von/bis  

Besondere Kenntnisse

 
z. B. Sprachkenntnisse kurze Beschreibung z. B. Englisch fließend in Wort und Schrift, Spanisch Grundkenntnisse
EDV-Kenntnisse Programme und Sprachen
Führerschein Klassen

Ort, Datum

Unterschrift

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Ob der Lebenslauf chronologisch – also mit den ältesten Daten zuerst – oder umgekehrt chronologisch verfasst werden sollte, wie es die Amerikaner machen, daran scheiden sich die Geister. In jüngster Zeit setzt sich immer mehr der umgekehrt chronologische Lebenslauf durch, weil darin die neuesten (beruflichen) Stationen zuerst zu sehen sind. Am Ende vergessen Sie nicht das Datum und die Unterschrift – sowie eine letzte Korrekturschleife, ob sich keine Tippfehler eingeschlichen haben.

Formale Vorgaben:

  • Der Lebenslauf sollte zwei Seiten Länge nicht überschreiten.
  • Wählen Sie eine klare und ausreichend große Schrift (zum Beispiel Times New Roman oder Arial in 10 bis 12 Punkt Schriftgröße).
  • Benutzen Sie nur eine Schrift, am besten die gleiche, die Sie bereits im Anschreiben verwendet haben.
  • Untergliedern Sie die einzelnen Abschnitte Ihres Lebenslaufes sinnvoll und heben Sie die Gliederungsebenen durch fette oder größere Schrift hervor.
  • Die Ebenen sollten alle auf einer Fluchtlinie angeordnet sein (Tabstops einheitlich setzen).
  • Gehen Sie sparsam mit Unterstreichungen und Fettsatz um, nur dort anwenden, wo es sinnvoll ist.
  • Der Zeilenabstand sollte ein- bis eineinhalbzeilig sein.
 

Weitere Informationen zum Lebenslauf.

Lesen Sie weitere Texte im karriereführer-Angebot zum Thema Bewerbung.

Checkliste Online-Bewerbung

  • Prüfen, ob eine Online-Bewerbung überhaupt erwünscht ist
  • Genau die gleiche Sorgfalt walten lassen wie bei konventioneller Bewerbung
  • Mail nur an die Adresse einer bestimmten Person senden – nicht an info@firma.de
  • Aussagekräftige Betreffzeile wählen, z. B. “Ihr Inserat in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 14. April 2007, Bewerbung als Produktmanager”
  • Nur mit seriöser Mailadresse, nicht mit Nickname kommunizieren (z. B. vorname.nachname@gmx.de)
  • Das Anschreiben nicht als Anhang versenden, sondern direkt in den E-Mail-Textblock hineinschreiben
  • Als Anhang nur den Lebenslauf versenden, vor Versand weiterer Attachments nachfragen
  • Am Ende der E-Mail Namen, Adresse, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse und, falls vorhanden, Domainname Ihrer eigenen Bewerbungswebsite angeben
 

Der kreative Lebenslauf: neue Trends bei der Gestaltung

 

Buchtipps zum Thema Lebenslauf und Bewerbung

Jürgen Hesse, Hans Christian Schrader: Praxismappe: So schreiben sie einen überzeugenden Lebenslauf. Probleme beheben – Lücken füllen – Darstellung optimieren. Externer Link
Eichborn Verlag 2007. Preis: 14,90 Euro. ISBN 978-3821838977

Christian Püttjer, Uwe Schnierda: Die Bewerbungsmappe mit Profil für Bewerber mit Zick-Zack-
Lebensläufen.
Externer Link
Campus Verlag 2007. Preis: 16,90 Euro. ISBN 978-3593376585

Wolfgang Reichel: Erfolgreiche Musterbewerbungen und Lebensläufe. 50 Beispieltexte und Gestaltungsvorschläge. Externer Link
Goldmann Verlag 2005. Preis: 6,95 Euro. ISBN 978-3442167395

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Anschreiben



von Christian Püttjer und Uwe Schnierda

Hochschulabsolventen schießen sich mit ihrer Bewerbungsmappe oft unabsichtlich selbst aus dem Bewerberrennen. Es ist nicht immer leicht, die ausgesprochenen und unausgesprochenen Wünsche der Personalverantwortlichen zu erkennen.

Aus unserer Beratungs- und Trainingstätigkeit wissen wir, dass Hochschulabsolventen zumeist genug getan haben, um für Arbeitgeber interessant zu sein. Eine ihrer Hauptschwierigkeiten liegt aber darin, ihr Fachwissen und ihre persönlichen Fähigkeiten, die unverzichtbaren Soft Skills, richtig zu etikettieren. Eine Bewerbungsmappe überzeugt Personalverantwortliche erst dann, wenn der Absender ein klares Profil erkennen lässt und seine beruflichen Zielvorstellungen deutlich macht.

Die meisten Bewerbungsunterlagen vermitteln den Eindruck, dass der Absender sich über seine eigenen Stärken im Unklaren ist und nicht weiß, auf welche Stelle er sich eigentlich bewirbt. Wenn der Bewerber den Eindruck erweckt, dass er nur irgendeinen Job bekommen möchte und mehr am monatlichen Gehalt als an den Aufgaben interessiert ist, sehen die Personalprofis rot.

Lassen Sie es nicht zu, dass man Sie als profillosen Durchschnittskandidaten einordnet. Machen Sie Personalverantwortlichen klar, was Sie für die ausgeschriebene Stelle an verwertbaren Kenntnissen und Fähigkeiten mitbringen. Erleichtern Sie der Unternehmensseite die Arbeit, indem Sie in Ihrem Anschreiben mit konkreten Beispielen argumentieren. Abstrakte Formulierungen katapultieren Sie aus dem Bewerberrennen. Sie schaffen den Schritt zum Wunschbewerber, wenn Sie ein berufsbezogenes Profil herausarbeiten und auf die Einstiegsposition zuschneiden.

Die Ausformulierung eines Anschreibens gelingt keinem Hochschulabsolventen aus dem Stegreif. Besonders die inhaltliche Ausgestaltung bereitet vielen große Schwierigkeiten. Aber gerade dies ist der Hauptprüfungspunkt bei der Durchsicht der Bewerbungsunterlagen durch die Unternehmen.

In unserer Beratungspraxis werden wir immer wieder mit Anschreiben konfrontiert, die das besondere Profil des Bewerbers nicht erkennen lassen. Zu den typischen Fehlern gehören oberflächliche Formulierungen, verschachtelte und unübersichtliche Darstellungen des Werdegangs und der fehlende Bezug zur angestrebten Position. Wie geht es besser? Orientieren Sie sich bei der Erstellung Ihres Anschreibens an diesem Schema:

  • 1. Stellen Sie erste Berufserfahrungen aus Praktika, Projektarbeiten, Werkstudententätigkeiten oder aus der Diplomarbeit an den Anfang.
  • 2. Heben Sie Tätigkeiten hervor, die einen Bezug zur Einstiegsposition haben.
  • 3. Erläutern Sie Ihre Schwerpunktbildung im Studium. Machen Sie klar, welche Zusatzqualifikationen Sie mitbringen.

Die ersten Berufserfahrungen:
Die meisten Absolventen geben ihre ersten beruflichen Erfahrungen im Anschreiben rein formal und viel zu abstrakt an. Typische Formulierungen lauten:„Ich habe Praktika durchgeführt, um erste Einblicke in die Berufswelt zu bekommen“ oder „In meinen Praktika habe ich interessante Einsichten gewonnen“. Um die Aufmerksamkeit von Personalverantwortlichen zu bekommen, ist jedoch echte Überzeugungsarbeit nötig. Verwenden Sie auf jeden Fall Schlüsselbegriffe aus dem Tagesgeschäft, um zu zeigen, dass Sie wissen, was von Ihnen erwartet wird.

Wunschbewerber, die ihr Praktikum beschreiben, klingen beispielsweise so:„Um mich umfassend zu qualifizieren, habe ich Praktika im Marketing und in der Produktentwicklung bei der Meiersdorf AG durchgeführt. Zu meinen Aufgaben gehörten die Entwicklung von vertriebsunterstützenden Maßnahmen, das Durchführen von Marktanalysen und die Abstimmung von Entwicklung und Marketing bei ausgewählten Produkten.“

Bezug zur Einstiegsposition herstellen:
Die Tätigkeiten aus Praktika und andere berufsnahe Erfahrungen, die für die Einstiegsposition wichtig sind, sollten Sie ausführlicher darstellen. Für Sie als Berufseinsteiger ist es wichtig nachzuweisen, dass Sie am ersten Arbeitsplatz von Anfang an bestehen können. Geben Sie deshalb auch Routineaufgaben detailliert an. Wenn Sie an Projekten teilgenommen oder Sonderaufgaben bewältigt haben, sind dies wichtige Belege, um Ihr individuelles Profil herauszustellen. Positiv auf sich aufmerksam machen würden Sie mit folgenden Sätzen:„In der Personalabteilung der Medienvertriebs AG habe ich erste praktische Erfahrungen in der Personalentwicklung gesammelt. Ich habe dort einen Vertriebsleitfaden für den Außendienst mitentwickelt und neue Vertriebskonzepte in Workshops vorgestellt.“

Schwerpunktbildung im Studium:
Wenn Sie durch geeignete Schwerpunktbildung im Studium Kenntnisse erworben haben, die für die Einstiegsposition wichtig sind, sollten Sie diese auch hervorheben. Erläutern Sie, was Sie im Studium besonders interessiert hat, in welchem Bereich Sie vertiefende Seminare belegt haben und welche Fachkenntnisse Sie sich selbst angeeignet haben.

Allgemeine Argumentationen nach dem Schema „Sie suchen einen Betriebswirt, ich habe BWL studiert, wir passen zusammen“ lassen Personalverantwortliche kalt. Betonen Sie, welche von den im Studium erworbenen Kenntnissen besonders gut zu der ausgeschrieben Stelle passen. Beispielsweise so:„In meinem Studium des Maschinenbaus habe ich den Schwerpunkt auf den Bereich Konstruktion gelegt. Ich habe mich mit 2D- und 3D-CAD-Systemen vertraut gemacht und meine Kenntnisse in der objektorientierten Programmierung vertieft.“

Es gibt in der Praxis der Personalauswahl keine wirksamen Zaubersprüche, die Personalverantwortliche gefügig machen. Sie müssen sich aktiv mit Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten auseinandersetzen und auf die Anforderungen der Unternehmen eingehen. Bekennen Sie sich zu Ihrer Individualität. Sie sind anders als andere Hochschulabsolventen, und gerade darin liegt Ihre Chance, Personalprofis mit Ihrer Bewerbung für Sie einzunehmen.

“Bewerbung – Das Anschreiben” als PDF Muster-Anschreiben

 

Checkliste Online-Bewerbung

  • Prüfen, ob eine Online-Bewerbung überhaupt erwünscht ist
  • Genau die gleiche Sorgfalt walten lassen wie bei konventioneller Bewerbung
  • Mail nur an die Adresse einer bestimmten Person senden – nicht an info@firma.de
  • Aussagekräftige Betreffzeile wählen, z. B.”Ihr Inserat in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 14. April 2007, Bewerbung als Produktmanager”
  • Nur mit seriöser Mailadresse, nicht mit Nickname kommunizieren (z. B. vorname.nachname@gmx.de)
  • Das Anschreiben nicht als Anhang versenden, sondern direkt in den E-Mail-Textblock hineinschreiben
  • Als Anhang nur den Lebenslauf versenden, vor Versand weiterer Attachments nachfragen
  • Am Ende der E-Mail Namen, Adresse, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse und, falls vorhanden, Domainname Ihrer eigenen Bewerbungswebsite angeben
 

Hier gibt es ein Muster-Anschreiben. Muster-Anschreiben

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Buchtipps zum Thema Anschreiben und Bewerbung

Angelika Fuchs, Axel Westerwelle: Bewerbung für Hochschulabgänger. Externer Link
Goldmann Verlag 2005. Preis: 7,95 Euro. ISBN 978-3442166893
Judith Engst: Duden. Professionelles Bewerben – leicht gemacht. Externer Link
Verlag: Bibliographisches Institut 2007. Preis: 9,95 Euro. ISBN 978-3411722327
Ulrike Kraemer-Schwinn, Wolfgang Stader: Bewerbungs-Trainer. Externer Link
Gräfe & Unzer 2006. Preis: 12,90 Euro. ISBN 978-3833801495

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