Auf dem Weg zum Partner einer Kanzlei müssen junge Juristen nach dem ersten Staatsexamen zunächst mehrere Stationen im Referendariat durchlaufen. Zu den Pflichtstationen gehört die sogenannte „Zivilstation“. Philipp Hendricks absolvierte diese am Landgericht Heilbronn und beendet sein Referendariat im April 2013. Von Philipp Hendricks
Die Zivilstation, zugleich Beginn des zwei Jahre dauernden Rechtsreferendariats in Baden-Württemberg, begann mit einem dreiwöchigen Einführungslehrgang. Dort wurden wir vom Ausbildungsleiter zunächst mit dem Umgang einer Gerichtsakte vertraut gemacht, da die wenigsten von uns eine solche Akte schon einmal in Händen gehalten hatten. Zu Beginn des Einführungskurses hatten wir die Wahl zwischen Amts- oder Landrichter als Ausbildungsrichter. Ich entschied mich für das Landgericht. Daneben bestand die Einführung aus einem intensiven ZPOCrashkurs sowie einer Vielzahl an organisatorischen Dingen.
Ziel der Zivilstation ist es, als Referendar das Abfassen von Gutachten, Beschlüssen und Urteilen sowie das Führen der Verhandlung im Zivilprozess zu lernen. In den Verhandlungen saß ich neben dem Richter auf der Richterbank und verfolgte den Ablauf aus nächster Nähe. Die von mir bearbeiteten Akten kamen aus den unterschiedlichsten Bereichen des Zivilrechts: von Baurecht über Versicherungs- und Verkehrsrecht bis hin zu Anwaltshaftungsrecht, wobei insbesondere Letzteres zu der speziellen Kammerzuständigkeit meines Ausbilders gehörte. Während der Station soll der Referendar zudem eine umfangreichere Akte bearbeiten, die im Stationszeugnis gesondert erwähnt wird. Ich hatte ein Gutachten zu einem komplexen Sachverhalt aus dem Versicherungsrecht zu erstellen, was mir auch dank der Hilfsbereitschaft meines Ausbildungsrichters gut gelang. Da jeder Richter eine etwas andere Arbeitsmethode hat, hängt der Arbeitsaufwand in der Station entscheidend von dem jeweiligen Richter ab. Von ihm ist auch abhängig, wie oft Sitzungstage stattfinden. Hinzu kommt die üblicherweise einmal wöchentlich stattfindende Arbeitsgemeinschaft (AG). In der AG wurden alle relevanten Themen aus der ZPO und dem Zivilrecht behandelt. Zudem wurden freiwillige Probeklausuren angeboten, und es gab ein großes Angebot an kostenfreien Seminaren für uns Referendare.
Neben der AG war ich mindestens einmal pro Woche bei Gericht und hatte an den übrigen Tagen ausreichend Zeit, meine Gutachten und Urteile zu schreiben. Gegen Ende der Station wurde mir angeboten, die Verhandlungsleitung selbstständig zu übernehmen, wobei ich um den Gebrauch des berüchtigten Diktiergerätes herumgekommen bin, da dies mein Ausbildungsrichter übernahm. Auch hier hängt viel von dem jeweiligen Richter und seiner Arbeitsweise ab. Alles in allem vergingen die fünf Monate der Station für mich wie im Flug. Die Erkenntnisse über die Arbeitsweise eines Zivilrichters empfand ich als große Bereicherung und geradezu idealen Einstieg in das Rechtsreferendariat.
Literaturtipp
Carl-Theodor Olivet: Juristische Arbeitstechnik in der Zivilstation.
C. F. Müller Verlag Heidelberg, 4. Auflage 2010. ISBN 978-3811470583. 23,95 Euro
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Als Anwalt ist Fred Breinersdorfer auf der Suche nach Gerechtigkeit. Als Autor von spannenden Krimis und Drehbüchern sucht er die Spannung. Zur Meisterschaft hat er es in beiden Berufen gebracht – und missen möchte der 66-Jährige weder das eine noch das andere. Von André Boße
Zur Person
Fred Breinersdorfer, geboren am 6. Dezember 1946 in Mannheim, studierte in Mainz und Tübingen Jura und Soziologie und promovierte zum Thema „Gleichheit der Bildungschancen in Deutschland“. Er praktizierte zunächst 17 Jahre lang in Stuttgart als Anwalt mit dem Schwerpunkt Hochschulrecht. Sein erster Kriminalroman über den fiktiven Anwalt Abel erschien 1980; sein Debüt als Drehbuchautor für einen „Tatort“ war 1984 der Schimanski-Krimi „Zweierlei Blut“. Seitdem ist er für die Drehbücher vieler Krimis und Fernsehfilme verantwortlich. Sein Debüt als Filmproduzent und Kino-Drehbuchautor, „Sophie Scholl – die letzten Tage“, wurde 2006 für den Oscar nominiert. Der zweifache Vater, der auch als Fotograf und Maler tätig ist, ist seit 2004 in Berlin am Landgericht und Kammergericht zugelassen und Mitglied der Berliner Anwaltskanzlei Müller Radack.
Prof. Dr. Fred Breinersdorfer im Internet: www.breinersdorfer.com
Der Film: www.sophiescholl-derfilm.de
Fred Breinersdorfer hat ein Faible für spannende Fälle. Sein erster Krimi erschien vor mehr als 30 Jahren, sein erstes TV-Drehbuch schrieb er 1984 für die Tatort-Folge „Zweierlei Blut“ mit Götz George – unvergessen die Szene, als Horst Schimanski von Hooligans nackt im Anstoßkreis des Wedaustadions ausgesetzt wurde. Im weiteren Verlauf seiner erfolgreichen Karriere als Drehbuchautor widmete sich Breinersdorfer auch dem „Hammermörder“ und dem „Mann mit der Maske“, schrieb über „Notwehr“, „Quarantäne“ und „Angst“. Wer diese Filme gesehen hat, weiß: Dieser Autor hat nicht nur ein Gefühl für Spannung, sondern vor allem ein Talent dafür, offensichtlich zu machen, warum Menschen etwas Böses tun.
Häufig genug hat der 66-Jährige erfahren, welche Motive und Sehnsüchte hinter großen Verbrechen und kleineren Gaunereien stecken. Schließlich hat Fred Breinersdorfer nicht nur Jura studiert, sondern zu Beginn seiner Anwaltskarriere auch als Strafverteidiger gearbeitet. „99 Prozent meiner Autorenkollegen haben dagegen noch nie mit Mördern und Totschlägern zu tun gehabt“, sagt er. Diesen Erfahrungsvorsprung eines Juristen nutzt er, zumal man als Rechtsanwalt nicht nur die böse Seite kennenlerne. „Man hat mit allen Facetten menschlicher Probleme zu tun. Das inspiriert mich beim Schreiben. Es hilft, Charaktere lebendiger zu schildern.“ Der gebürtige Mannheimer ist heute ein vielbeschäftigter Autor von Drehbüchern und seit 2005 auch Produzent und Regisseur von Kinofilmen. Seine Anwaltskarriere führt er dennoch weiter: Als Spezialist für Urheber- und Medienrecht ist der Wahl-Berliner seit 2008 Mitglied der Kanzlei Müller Radack. Für seine Mandanten aus der Medien- und Kunstszene legt er seine Branchenkenntnisse in die Waagschale, und umgekehrt hilft das juristische Wissen ungemein für seine eigene Tätigkeit als Autor, Produzent und Regisseur. „Als Anwalt habe ich den Vorteil, einen Bereich zu durchblicken, in dem andere Medienschaffende oft sehr unsicher sind – das Recht.“ Das beginne bei juristischen Bezügen in den Filmstoffen, gehe über Fragen des Urheberund Persönlichkeitsrechts bis hin zum Vertragsrecht – „und wenn’s dicke kommt bis zur Zwangsvollstreckung“.
Ein Leben ganz ohne fiktive Stoffe und künstlerische Verwirklichung kann sich Fred Breinersdorfer gar nicht mehr vorstellen. Er würde die Gestaltungsfreiheit vermissen. „Als Anwalt muss ich meine Kreativität dem Mandantenwohl unterordnen. In der Kunst dagegen herrscht Freiheit. Im Fernsehen wenigstens ein bisschen, in der bildenden Kunst kann das bis zur Anarchie gehen.“
Genau deshalb ist Breinersdorfer seit vielen Jahren auch als Maler aktiv: „Das surreale Element – Bilder über die Wirklichkeit“ nennt sich eine seiner Werkreihen. Als Künstler hat sich Fred Breinersdorfer also in so ziemlich alle Metiers getraut. Und auch der Sport fasziniert ihn: Als junger Mann war er ambitionierter Rennruderer, später verlegte er sich auf den Marathon, bevor er sich heute zum Wohle seiner Knochen beim Walking versucht. Und auch vor der Politik machte der Vielbeschäftigte nicht halt: 1994 kandidierte er als SPDMitglied in Stuttgart für den Bundestag. Das hat zwar nicht funktioniert, trotzdem hat er eine Antwort auf die Frage, warum so viele Juristen den Weg in politische Ämter finden: „Juristen sind die Fachleute für das Allgemeine, wie Ralf Dahrendorf schon festgestellt hat. Daher gravitieren sie in Positionen, wo man alles und nichts können muss, vulgo die Politik.“
Oder eben in die Medienbranche. Wobei: Fred Breinersdorfer steht zu seiner Verantwortung, seine fiktiven Geschichten möglichst nah an der Wirklichkeit zu erzählen. Andere Autoren nehmen es da nicht ganz so genau. Vor allem nicht in Fernsehkrimis. Wie oft er vor dem Fernseher sitze und beim Anschauen eines Krimis denke, dass das hinten und vorne nicht hinhaut? „Ziemlich oft“, sagt er. Das fange schon bei der Ausstattung und Requisite an. „Zum Beispiel, wenn ein deutscher Richter mit einem Hammer die Sitzung leitet oder die Bücher verkehrt herum auf dem Tisch stehen hat.“ Auch juristische Fehler in den Stoffen seien üblich. Zudem beobachte er häufig, dass die Schauspieler Probleme haben, typisch juristische Dialoge zu sprechen. „Achten Sie mal darauf, wenn einer ,Sonderermittlungsauftrag’ oder ,Durchsuchungsanordnung’ sagen soll: Viele Schauspieler müssen vor dem Wort einen extra Anlauf nehmen, um es zu bewältigen.“ Trotzdem beharrt Fred Breinersdorfer darauf, dass die Film- und Fernsehbranche mehr zu bieten hat als Entertainment. Wie auch die Juristerei besitze die Fiktion das Potenzial, die Welt zu verändern. „Ein Spruch des Bundesverfassungsgerichts kann die Politik neu justieren. Andererseits hat eine TV-Serie wie ,Holocaust’ das Geschichtsbewusstsein von Generationen geändert.“ Sein Credo: „Wir können froh sein, dass beides nebeneinander zu unserer Zivilgesellschaft gehört.“ Kein Wunder also, dass der zweifache Vater seiner Tochter Léonie-Claire nicht von ihren Plänen abgeraten hat, ebenfalls den Spagat zwischen Anwaltsberuf und Medienkarriere zu wagen: Die 36-Jährige studierte Jura, ist praktizierende Anwältin und schrieb Drehbücher für Tatort-Filme sowie für die Verfilmung von Henning Mankells „Der Chinese“. Für die Antwort auf die Frage, warum Vater und Tochter weder vom Recht noch vom Schreiben lassen, muss Breinersdorfer nicht lange überlegen: „Weil es eine schwere, aber spannende Art ist, seiner Kreativität Spielraum zu geben.“
Dichtende Juristen
Die Geschichte kennt viele Beispiele von Juristen, die sich neben ihrer anwaltlichen oder gerichtlichen Tätigkeit die Lyrik oder Schriftstellerei als kreativen Ausgleich suchten. Schon Cicero verband die Dichterkunst mit seiner juristischen Tätigkeit. Im 17. Jahrhundert entwickelte sich der Anwalt Molière zum Dichterfürsten; der Staatsrechtler Montesquieu erlangte im 18. Jahrhundert durch seine Romane Berühmtheit. Im 19. Jahrhundert gehörte ein Studium der Rechtswissenschaften für Schriftsteller zum guten Ton. Ob Balzac oder Flaubert, Goethe oder Storm – alle studierten sie Jura. Im 20. Jahrhundert führten Marcel Proust, Franz Kafka oder Ingeborg Bachmann diese Tradition fort. Zu den bekannten Autoren der Gegenwart gehören neben Paulo Coelho auch Bernhard Schlink („Der Vorleser“). Er war Richter am Verfassungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen. Bekanntester schreibender Strafverteidiger dieser Tage: Ferdinand von Schirach, Autor der Besteller „Verbrechen“ und „Schuld“.
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Spezialist 3: Seerechtler
Spezialist 1: Tieranwalt
Spezialist 2: Sportrechtler
Seerecht ist nicht nur ein vielfältiges, sondern auch ein bedeutsames Arbeits- und Rechtsgebiet. Ob es um die Nutzung und Ausbeutung des Meeresbodens oder die Freiheit und Sicherheit der Meere geht: Juristen müssen sich den unterschiedlichsten Problemen und Fragen stellen. Jedoch fehlen jetzt schon kundige Anwälte – für den Nachwuchs also beste Aussichten auf eine spannende Karriere. Von Thomas Wanckel
DVIS Deutscher Verein für Internationales Seerecht: www.seerecht.de
Gern wird darauf verwiesen, dass die Meere rund 70 Prozent der Erdoberfläche bedecken und für den Warentransport von erheblicher Bedeutung sind. Man denke nur an die immer größer werdenden Containerschiffe, die inzwischen bei einer Länge von fast 400 Metern mehr als 13.000 Standardcontainer transportieren können. Auch als Nahrungs- und Rohstofflieferanten sowie für die Windenergie werden die Ozeane immer wichtiger. Besonders in Deutschland, das die Energiewende auch mit Hilfe der Windenergie schaffen will und 80 Prozent seiner Exporte über See abwickelt, werden schon heute mehr Seerechtsjuristen gebraucht, als derzeit an den Universitäten die knappen Vorlesungsangebote nutzen.
Daher bietet die Universität Hamburg nach einigen Testläufen zum Wintersemester 2012/13 endlich einen neuen Schwerpunktbereich „Maritimes Wirtschaftsrecht“ an. Der als Wahlschwerpunkt angebotene einjährige Studiengang ist Bestandteil der Ausbildung zur juristischen Staatsprüfung und umfasst die ganze für Kenner spannende Materie. Danach wird sich der Jurist entscheiden müssen, ob er sich dem öffentlichen Seerecht, also insbesondere dem Seevölkerrecht, zuwenden möchte oder eher dem privaten Seehandelsrecht. Stichwörter für den Regelungsbereich des öffentlichen Seerechts sind zum einen die schon erwähnte Nutzung und Ausbeutung des Meeresbodens, aber auch der Meeresoberfläche durch Offshore- oder Windenergieanlagen, insbesondere die Freiheit und Sicherheit der Meere, die durch die ansteigende Piraterie derzeit massiv gefährdet sind. Juristen werden sich dem Problem nicht nur im Strafrecht, sondern auch etwa bei Fragen der Bewaffnung von Schiffsbesatzungen oder der Marineeinsätze stellen müssen. Das privatrechtliche Seerecht gerät immer wieder bei Schiffskatastrophen in den Fokus der Öffentlichkeit. Zuletzt im Rahmen der Havarie des deutschen Containerschiffes „MSC Flaminia“, das auf dem Nordatlantik Feuer fing, nahezu ausbrannte und nur mit Mühe in den neuen Tiefseehafen Wilhelmshaven geschleppt werden konnte. Seerechtler werden zu klären haben, wer für die erheblichen Schäden an Schiff und Ladung und für die Kosten der Bergung des Schiffes aufkommen muss.
Da das Seerecht immer auch einen internationalen Bezug hat, werden sich angehende Seerechtler nicht nur sprachlich – sehr gute Englisch-Kenntnisse sind ein absolutes Muss –, sondern auch fachlich im anglo-amerikanischen Raum weiterbilden müssen.
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Spezialist 2: Sportrechtler
Spezialist 1: Tieranwalt
Spezialist 3: Seerechtler
Transfers in der Fußball-Bundesliga, die Vermarktung von Klubs, Arenen und ganzen Sportligen, Dopingfälle – ohne kompetente rechtliche Begleitung ist schon dieser kleine Ausschnitt des breiten und faszinierenden Betätigungsfeldes „Sport“ nicht mehr denkbar. Von Prof. Dr. Rainer Cherkeh
Infos zum Sportrecht: www.sportrecht.org
Wer sein Interesse für den Sport mit dem Beruf des Juristen verknüpfen will, findet ein abwechslungsreiches und spannendes Betätigungsfeld. Denn mit der Bedeutung des Sports als wichtigem Wirtschaftsfaktor schreitet die Verrechtlichung von Sportsachverhalten voran. Damit geht einher, dass der Sport seine Konflikte zunehmend vor staatlichen Gerichten oder vor Schiedsgerichten austrägt. Der Bedarf an juristischer Expertise nimmt daher stetig zu, und somit auch das Betätigungsfeld für auf Sportsachverhalte spezialisierte Juristen – sei es als Rechtsanwälte oder als Verbands- beziehungsweise Unternehmensjuristen. Auch Vermarktungsagenturen, Sponsoren, Medienunternehmen und Veranstalter bieten interessante Arbeitsfelder für Juristen im Umfeld des Sports.
Zum Tagesgeschäft der in diesem Feld tätigen Juristen gehört die Materie „Sportrecht“. Was steckt dahinter? Sportrecht ist ein Querschnitt aus den verschiedensten Rechtsgebieten mit Bezug zum Sport, sei es Amateur- oder Profisport. Im Blick stehen zunächst die klassischen sportrechtlichen Themen wie Verbands- und Vereinsrecht, Verbandsstrafverfahren, Sporthaftungsrecht oder -arbeitsrecht, also Trainerund Spielerverträge. Daneben geht es um Vermarktungssachverhalte, also etwa um die Vermarktung von Verbänden, Ligen, Events, Teams oder Sportarenen, natürlich auch von Individualsportlern. Der Schwerpunkt liegt dabei im Lizenz- und Vertragsrecht, im gewerblichen Rechtsschutz sowie im Presseund Medienrecht.
Der besondere Reiz der Tätigkeit als Sportjurist liegt darin, dass in der Praxis oftmals eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen erfolgt – bei Vermarktungssachverhalten etwa mit Sportökonomen oder den Werbeagenturen der Sponsoren. Bei Dopingfällen erfolgt zum Beispiel ein enger Austausch mit Medizinern unterschiedlichster Disziplinen. Nahezu allen Fällen im Sportrecht gemeinsam ist es, dass neben den klassischen Rechtsfragen parallel auch die Regelwerke und sonstigen Vorgaben der Sportverbände oder der Ligaveranstalter zu berücksichtigen sind.
Und schließlich: Sport ist international, von den Regelwerken bis hin zu Verhandlungen oder Rechtsstreitigkeiten vor Schiedsgerichten mit internationalen Sportfachverbänden oder ausländischen Klubs. Sehr gute Englischkenntnisse sind für den Sportjuristen daher unerlässlich.
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Spezialist 1: Tieranwalt
Spezialist 2: Sportrechtler
Spezialist 3: Seerechtler
Manche Menschen sehen den Beruf des Juristen als trocken und langweilig an. Tatsächlich aber bewegt er sich auf einem hochspannenden Terrain, denn der Jurist darf sich mit allen Erscheinungsformen des Lebens auseinandersetzen. Eine dieser Erscheinungsformen ist auch das Zusammenleben von Mensch und Tier. Die sich daraus ergebenden Probleme zum Wohle beider Spezies zu lösen, ist das Tätigkeitsfeld eines Tieranwalts. Von Joachim Cäsar-Preller, Tieranwalt
Das Tierschutzgesetz im Internet: www.gesetze-im-internet.de/tierschg/index.html
„Eine der blamabelsten Angelegenheiten der menschlichen Entwicklung ist es, dass das Wort ‚Tierschutz‘ überhaupt geschaffen werden musste“, sagte einst Theodor Heuss. Tatsächlich muss man kein entrückter Sentimentalist sein, um für einen ernst zu nehmenden Tierschutz zu plädieren. Vielmehr haben die von Juristen zu bearbeitenden Fälle auch immer mit Menschen zu tun. Schließlich sind es die Menschen, die sich für oder gegen ein Tier an den Tieranwalt wenden – Tiere selbst können keinen Anwalt aufsuchen. Der „Gegenstand“, um den es bei einem Konflikt geht, ist aber keine Sache, sondern ein Lebewesen mit eigenen Empfindungen und speziellen Ansprüchen. Das macht das Tätigkeitsfeld eines Tieranwalts zu einem sehr sensiblen Arbeitsfeld.
Es gilt immer abzuwägen zwischen den Vorstellungen des Mandanten und dem Wohl des Tieres, die nicht immer die gleichen sind. Zum Beispiel möchte ein Mandant seinen Hund wiederbekommen, der ihm vom Veterinäramt entzogen wurde – er sieht nicht ein, dass das Tier unter seiner Haltung gelitten hat. Hier wird schon deutlich, dass oft widerstreitende Interessen auf einen Tieranwalt einwirken. Einerseits ist der Mandant der Auftraggeber, andererseits ist das Wohl des Tieres zu beachten.
Tierschutzrecht weist viele Facetten auf. Ob es um nachbarschaftliche Streitereien wegen Tierhaltung geht, um Falschbehandlungen durch Tierärzte, um Tiere mit Mängeln, die vom Züchter gekauft wurden und nicht zurückgegeben werden können – hier ist ein breites Wissen um juristische Zusammenhänge und ein gutes menschliches Einfühlungsvermögen gefragt. Nicht dienlich sind übertriebene Tierliebe oder gar eine radikale Haltung. Vielmehr ist ein bewusster und reflektierter Umgang mit Tieren das Ziel. Leidenschaft sollte allerdings immer dabei sein, denn – auch das sollte fairerweise gesagt werden – vom Tierrecht allein wird es schwer bis unmöglich sein, eine Kanzlei zu finanzieren. Die Streitwerte sind oftmals klein und verursachen wegen der hohen Emotionalität nicht selten einen erheblichen Arbeitsaufwand.
Führen einen Juristen aber Gedanken über das Verhältnis von Tier und Mensch und die Frage nach einem richtigen ethischen Handeln in die Thematik, wird er sich mit Freude diesem Rechtsgebiet annehmen. Sogar in der Bibel wird bereits auf die besondere Verantwortung des Menschen für die Tiere hingewiesen: Der Mensch erhält den Auftrag, mit allen Tieren eine unzertrennliche Gemeinschaft zu bilden, in Liebe und Respekt voreinander.
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„Wir können doch über alles reden“ – das klingt gut, gelingt aber in Streitsituationen nicht immer. Helfen kann eine Mediation – das ist eine Methode, um Konflikte zu lösen. Die Ausbildungsmöglichkeiten zum Mediator sind breit gefächert und das neue Mediationsgesetz ermöglicht Anwälten mit Mediationsausbildung neben ihren rein juristischen Aufgaben interessante und sehr abwechslungsreiche Tätigkeiten. Von Meike Nachtwey
Mediation ist ein Verfahren, keine Institution wie ein Schiedsgericht, eine Güteoder Schlichtungsstelle. Sie soll streitenden Parteien helfen, selbst eine Lösung für ihren Konflikt zu finden. Der Mediator ist allparteilich: Er richtet nicht, er urteilt nicht zugunsten des einen oder des anderen, er macht, anders als ein Schlichter, auch keine eigenen Vorschläge; er versucht die Kommunikation der Parteien zu fördern. Unter seiner Leitung sollen die streitenden Personen oder Unternehmen freiwillig eine zufriedenstellende Lösung erarbeiten. Mit dem Verhandlungsergebnis lässt sich dann auch juristisch etwas anfangen: Die Einigung kann, wie ein Urteil, vom Gericht oder Notar „für vollstreckbar erklärt“ werden. Aber eigentlich ist der Sinn einer Mediation, dass man sich ohne Zwangsmittel einigt.
Prof. Dr. jur. Bernd Eckardt, ehemals Richter am Landgericht Köln, ist Wirtschaftsmediator und Mitglied der Kölner Forschungsstelle für Wirtschaftsmediation an der Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften der Fachhochschule Köln. Er sieht in einer außergerichtlichen Konfliktlösung, insbesondere durch Mediation, im Vergleich zur traditionellen juristischen Konfliktbearbeitung durch eine gerichtliche Entscheidung eine ganze Reihe an Vorteilen: „Die Beteiligten schätzen die Möglichkeit, Vertraulichkeit zu vereinbaren und damit mediale Kollateralschäden zu vermeiden. Zudem bietet die Mediation den Vorteil, den Konflikt in seiner Gesamtheit zu betrachten. Dies ermöglicht eine eigenverantwortlich erarbeitete gemeinsame Lösung, durch die die Beziehung zwischen den Parteien auch künftig erhalten bleiben kann.“
Das Einsatzgebiet der Mediation ist sehr vielfältig, zum Beispiel im Familienrecht, wenn es um die elterliche Sorge oder um Vermögensverteilungen bei Scheidungen geht. Aber auch bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Verwaltungsprozessen, Konflikten in Unternehmen, Gruppen und Teams. Von großer Bedeutung werden künftig Mediationen auch bei Streitigkeiten zwischen Unternehmen sein, etwa bei internationalen Wirtschaftskonflikten. Für Andrea Hürfeld, Mediatorin und Konflikt-Coach, ist die Mediation ein Verfahren, das in fast allen Lebens- und Arbeitsbereichen eingesetzt werden kann: „Nahezu jeder Konflikt eignet sich für eine Mediation und zwar präventiv, begleitend, im aktuellen Streit sowie nachgestaltend. Wesentliche Vorteile sind die Zeit- und Kostenersparnis sowie die Zufriedenheit aller Beteiligten.“
Vielen Menschen fällt es schwer, Konflikte auszutragen, ohne sich gegenseitig durch Wörter zu verletzen oder Schuldzuweisungen auszusprechen. Der Sprache kommt dabei eine große Bedeutung zu. Worte können trennen, aber auch verbinden und Türen öffnen. Deshalb arbeiten viele Mediatoren heute mit der Gesprächsstrategie der Gewaltfreien Kommunikation (GfK). Die GfK wurde von dem amerikanischen Psychologen Marshall B. Rosenberg entwickelt und soll den Kommunikationsfluss, der im Austausch von Informationen und im friedlichen Lösen von Konflikten notwendig ist, erleichtern. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Gefühlen und Bedürfnissen der Streitparteien, um Verständnis bei der anderen Streitpartei hervorzurufen. Gabriele Seils ist Trainerin für gewaltfreie Kommunikation und Autorin des Buches: „Konflikte lösen durch Gewaltfreie Kommunikation“. Für sie ist die GfK ein wunderbares Handwerkszeug: „Da man Konflikte nicht theoretisch lösen kann, kommt man letztendlich nicht drum herum, den Gefühlen und den Bedürfnissen Raum zu geben. Mit einem Konflikt sind immer Emotionen und verschüttete Bedürfnisse verbunden. Sonst wären die Menschen nicht so verhakt miteinander, und mit dieser emotionalen Ebene muss man arbeiten.“ Denn egal ob in Unternehmen, öffentlichen Institutionen, Familien, Partnerschaften, Universitäten, Behörden, Wirtschaftsverbänden oder zwischen verfeindeten Nationen: Das Grundmuster von Konflikten ist aus Rosenbergs Sicht immer gleich: Konflikte entstehen überall dort, wo wichtige menschliche Bedürfnisse unerfüllt sind. Dazu gehören Bedürfnisse wie Zugehörigkeit, Wertschätzung, Sinn, Respekt, Sicherheit oder Harmonie. Hier kommt die GfK zum Zug: Sie soll den Rahmen für gegenseitige Akzeptanz und Wertschätzung schaffen, dadurch können sich häufig neue und ungeahnte Verständigungseffekte und Lösungen eröffnen. Die Aufgabe des Mediators ist es, die mit Konflikten verbundenen Gefühle wie Wut, Frustrationen, Irritationen, Resignation, Angst oder Hilflosigkeit herauszufiltern. Das ist häufig eine große Herausforderung, denn vielen Menschen fällt es schwer, sich ihre Gefühle einzugestehen. Durch die Aufarbeitung verlieren die Gefühle ihre Bedrohlichkeit und geben hilfreiche Informationen über die Dringlichkeit einer Veränderung. Aber auch um welche Interessen und Bedürfnisse es in einer Konfliktsituation geht. Welche Bedürfnisse sind unerfüllt und welche Handlungsschritte müssen entwickelt werden, um zu einer Lösung zu kommen? Gabriele Seils hat in ihrer langjährigen Tätigkeit als GfK-Trainerin mit dieser Gesprächsstrategie viele positive Erfahrungen gemacht: „Wenn beide Konfliktparteien im wirklichen Kontakt mit ihren Bedürfnissen sind, dann bekommt die Situation eine gewisse Leichtigkeit. Dann geht es nicht mehr darum, sich einfach nur durchzusetzen. Dann ist es sogar oft ein Bedürfnis der Streitparteien, dazu beizutragen, etwas an der Situation zu ändern oder den anderen zu unterstützen.“
Generell können sich alle Berufsgruppen zu Mediatoren ausbilden lassen. Häufig sind es Juristen, Psychologen, Soziologen, Theologen oder Wirtschaftswissenschaftler. Prof. Dr. jur. Ricarda Rolf ist Leiterin der Kölner Forschungsstelle für Wirtschaftsmediation an der Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften der Fachhochschule Köln. Sie ist der Meinung, dass gerade Juristen für eine Mediationsausbildung prädestiniert sind – für sie sei diese im Gegensatz zu anderen Berufsgruppen auch gesetzlich anerkannt: „Bei der Mediation geht es allerdings nicht um eine juristische ‚Falllösung‘, sondern um eine bestimmte Methodik zur Konfliktbehandlung. Die Bewältigung von Konflikten und der angemessene Umgang mit widerstreitenden Interessenlagen gehören zu den Kernaufgaben von Juris ten.“ Zwar ist die Aus- und Weiterbildung von Mediatoren nach dem neuen Mediationsgesetz noch nicht umfassend geregelt, aber zumindest gesetzlich weiter abgesichert. So wurden die Anforderungen an Kernkompetenzen eines Mediators präzisiert und die Bezeichnung „zertifizierter Mediator“ in dem Gesetz verankert. Standards für dieses Zertifikat müssen aber erst noch per Rechtsverordnung festgelegt werden. Als Qualitätsmerkmal gelten die Ausbildungsstandards des Bundesverband Mediation e. V. Andrea Hürfeld ist der Überzeugung, dass sich eine Mediationsausbildung sehr positiv auf die Karriere auswirken kann: „Wer möchte nicht eine Führungskraft mit diesen Qualitäten? Will man sich als Mediator selbstständig machen, ist das sicherlich möglich. Allerdings kenne ich persönlich nur Mediatoren, die über zusätzliche Qualifikationen verfügen.“
Wer sich für eine Mediationsausbildung entschließt, sollte über eine empathische Grundhaltung verfügen sowie die Bereitschaft mitbringen, Kommunikationstechniken wie das aktive Zuhören zu lernen. Dazu gehört für Andrea Hürfeld auch die Fähigkeit, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen sowie zu deeskalieren: „Ein Mediator sollte jeden Menschen in seiner Einzigartigkeit achten und respektieren und mit seinen Bedürfnissen und Gefühlen, Sorgen und Wünschen ernst nehmen. Er sollte geduldig und positiv sein, Kompliziertes vereinfachen können und den Überblick bewahren.“
Standardwerke
- Marshall B. Rosenberg und Gabriele Seils: Konflikte lösen durch Gewaltfreie Kommunikation. Ein Gespräch mit Gabriele Seils.
Herder Verlag 2004. ISBN 978-3451054471. 8,99 Euro
- Marshall B. Rosenberg, Arun Gandhi, Vera F. Birkenbihl und Ingrid Holler: Gewaltfreie Kommunikation. Eine Sprache des Lebens.
Junfermann 2012. ISBN 978-3873874541. 21,90 Euro
- Monika Oboth und Gabriele Seils: Mediation in Teams und Gruppen: Praxis- und Methodenhandbuch. Konfliktklärung in Gruppen, inspiriert durch die Gewaltfreie Kommunikation.
Junfermann 2008. ISBN 978-3873875968. 16,90 Euro
- Christian Bähner, Monika Oboth und Jörg Schmidt: Praxisbox Konfliktklärung in Teams & Gruppen. Praktische Anleitung und Methoden zur Mediation in Gruppen.
Junfermannsche Verlagsbuchhandlung 2011. ISBN 978-3873876798. 39,90 Euro
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Interview mit Dr. Stefan Heutz
32 Jahre alt – und schon Partner: Dr. Stefan Heutz hat in der Kanzlei Kümmerlein Rechtsanwälte & Notare schnell Karriere gemacht. Nun ist es seine Aufgabe, als Mitverantwortlicher für das Recruiting selber nach Nachwuchs Ausschau zu halten. Im Interview sagt er, worauf es ihm dabei ankommt. Die Fragen stellte André Boße.
Zur Person
Dr. Stefan Heutz, 32 Jahre, ist seit einem Jahr Partner der Kanzlei Kümmerlein Rechtsanwälte & Notare mit Sitz in Essen. Er hat sich auf Gesellschafts- und Umwandlungsrecht sowie auf Unternehmenstransaktionen spezialisiert. Zudem ist er Mitglied des Recruiting-Teams der Kanzlei, bei der derzeit 46 Rechtsanwälte beschäftigt sind – Tendenz steigend.
Herr Dr. Heutz, Ihre Kanzlei sitzt in Essen – ein eher ungewöhnlicher Standort für Wirtschaftskanzleien. Wo liegt der Vorteil im Vergleich zu Städten wie Düsseldorf oder Frankfurt?
In der Region Rhein und Ruhr besteht aufgrund ihrer industriell geprägten Wirtschaftsstruktur eine deutlich höhere Nachfrage nach unseren Beratungsschwerpunkten Gesellschaftsund Umwandlungsrecht, Kollektivarbeitsrecht, Energie- und Umweltrecht. Eine Stadt wie Frankfurt ist dagegen eher auf das Finanzwesen fokussiert. Natürlich ist der kurze Weg zum Mandanten ein ausschlaggebender Faktor bei der Wahl des Kanzleisitzes.
Welche weiteren Ansprüche stellen Mandanten heute an die Wirtschaftskanzlei ihrer Wahl?
Eine herausragende fachliche Kompetenz ist selbstverständlich. Daneben wünschen sich Mandanten zunehmend eine lösungsorientierte Denkweise sowie Verständnis für die wirtschaftlichen und technischen Hintergründe ihrer Projekte. Es geht also nicht mehr nur darum, als Anwalt Sachverhalte in Vertragssprache zu „übersetzen“, sondern um eine sachverständige und kreative Begleitung des Projekts von Beginn an. Daher rückt bei der Auswahl von Beratern der Wunsch nach einer vertrauensvollen und langfristigen Zusammenarbeit in den Vordergrund. Dies gilt gerade vor dem Hintergrund, dass Projektabläufe immer komplexer werden und sich gleichzeitig verdichten. Die Bedeutung eines „Hausjuristen“ dagegen, der als reiner Prozessvertreter tätig ist, hat in den letzten beiden Jahrzehnten abgenommen.
Was bedeutet das für junge Juristen: Welche Fähigkeiten sind heute bedeutsamer denn je?
Berufseinsteiger sollten schon in der Ausbildung Wert auf eine wirtschaftliche und lösungsorientierte Herangehensweise gelegt haben. Die Beschäftigung mit wirtschaftlichen und technischen Zusammenhängen in Abgrenzung zur reinen Juristerei ist dabei wertvoll. So können extrakurrikulare Engagements von Vorteil sein, wenn es darum geht, das Anliegen der Mandanten zu verstehen und in seinem Sinne eine praxisgerechte Lösung zu erarbeiten.
Welche Engagements können das sein?
Je nach Beratungsfeld zum Beispiel eine Banklehre, das Erlernen einer Programmiersprache oder einfach ein ausgeprägtes Interesse an technischen oder naturwissenschaftlichen Zusammenhängen.
Sie sind 32 Jahre alt und sei 2012 Partner der Kanzlei. Wie wichtig ist es, als Wirtschaftsjurist über einen großen Erfahrungsschatz zu verfügen?
Der Erfahrungsschatz ist für einen Berater wichtig; er darf aber unkonventionellen Lösungsansätzen und Kreativität nicht im Weg stehen. Stets muss der Blick auf die konkreten Umstände des jeweiligen Mandats gerichtet sein – wobei hochkomplexe Mandate erfordern, dass der Berater auf der Grundlage seiner Erfahrung eine maßgeschneiderte Lösung für den jeweiligen Sachverhalt entwickelt.
Wie kann es jungen Juristen gelingen, diesen Erfahrungsschatz zu erwerben?
Indem sie so früh wie möglich mit berufserfahrenen Kollegen in vielfältigen Rechtsgebieten Mandate bearbeiten. Die Tätigkeit in Hinterzimmern, womöglich noch in einem sehr begrenzten juristischen Sektor, hilft hier nicht weiter.
Ein anspruchsvoller Job. Wie wichtig ist dabei von Beginn an eine gute Balance aus Arbeit und Privatleben?
Natürlich ist der Berufseinstieg eine herausfordernde Lebensphase. Trotzdem achten wir auch bei jungen Juristen darauf, dass sie nicht den Kontakt zum Leben außerhalb der Kanzlei verlieren. Denn nur bei einem ausgewogenen Verhältnis von Arbeit und Privatleben bleibt die Freude an der Arbeit erhalten.
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Zwischen Rechtsmonopol und Beratungsauftrag: Erfolgreiche Wirtschaftsanwälte punkten, wenn die Mandanten ihnen vertrauen. Dafür brauchen sie Erfahrung und Wissen, Kontakte und Talent. Recruiting-Verantwortliche deutscher Wirtschaftskanzleien erzählen, wie sich Nachwuchsjuristen diese Dinge aneignen können – und warum es wichtig sein kann, die erste Wahl fürs Bierchen am Abend zu sein. Von André Boße
Vor wenigen Monaten standen die Anwälte von BDO Legal, der beratenden Kanzlei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO, vor einem kniffligen Problem: Ein Mandant hatte erwogen, ein anderes Unternehmen zu übernehmen. Das Ergebnis einer ersten Analyse: ein risikoreiches Unterfangen. Die M&A-Spezialisten erarbeiteten einen Weg, um die aufgedeckten Risiken im Rahmen der Übernahme zu decken. „Während der Verhandlungen bekamen wir jedoch zusätzlich ein ungutes Gefühl, da sich diverse Angaben und Äußerungen der Verkäufer und der Zielgesellschaft widersprachen“, erinnern sich die beiden Geschäftsführer von BDO Legal, Erika Kutz-Benger und Parwäz Rafiqpoor. Doch der Mandant beharrte zunächst auf seinem Plan: Er wollte die Übernahme unbedingt durchziehen. Die Anwälte saßen lange mit dem Mandanten zusammen, wogen das Für und das Wider ab – und überzeugten ihn schließlich davon, die Verhandlungen nicht fortzusetzen. Eine richtige Entscheidung: „Heute ist das Unternehmen, das übernommen werden sollte, insolvent – und unser Mandant froh und dankbar.“
Branchenkenntnisse wichtig
Die Episode macht deutlich, wie sich das Berufsverständnis von Wirtschaftsanwälten in den vergangenen Jahren gewandelt hat. Vorbei die Zeit, als die Juristen ausschließlich auf Handlungen und Absichten ihres Mandanten reagierten und ihre eigene Meinung tunlichst unterdrückten. Zwar trifft noch immer der Mandant die wirtschaftlichen Entscheidungen. „Aber der anwaltliche Berater sollte diese so betrachten, als wären es seine eigenen Chancen und Risiken, die es zu bewerten gilt“, formulieren es die Geschäftsführer von BDO Legal. Klingt logisch. Bringt aber einiges mit sich. Wer heute als Wirtschaftsanwalt in einer großen Kanzlei einsteigt, muss in der Lage sein, die Chancen und Risiken zu erkennen und zu bewerten. Und zwar nicht nur aus juristischer Sicht, sondern auch aus der Perspektive seines Mandanten. Dafür muss der anwaltliche Berater verstehen, wie Unternehmer ticken. Er muss aber auch begreifen, was die Branche auszeichnet, in welcher der Mandant tätig ist. Muss ihre Eigenarten einschätzen und Zeichen des Wandels erkennen können.
Fester Ansprechpartner
Für den Beruf des Wirtschaftsjuristen bedeutet dieses Jobprofil einen Paradigmenwechsel. „Wer heute sein Jurastudium absolviert hat, dem stellt sich nicht mehr nur die Frage, in welches Rechtsgebiet er einsteigen möchte, sondern auch in welche Branche“, sagt Stefan Kursawe, Partner der Münchener Wirtschaftskanzlei Heisse Kursawe Eversheds. Viele große Sozietäten haben damit begonnen, ihre internen Strukturen an die neuen Herausforderungen anzupassen: Weg von den Praxisgruppen für bestimmte Themen und Rechtsgebiete, hin zu Gruppen, die sich an Sektoren und Branchen ausrichten. So bildet sich zum Beispiel eine Gruppe „Energie“, die sich dann mit allen möglichen Aspekten des Energiesektors beschäftigt – von gesellschafts- bis zu verwaltungsrechtlichen Fragen.
„Juristen sollten die Sektoren und Branchen kennen und sich in sie einarbeiten“, fordert Stefan Kursawe. Beispiel Automobilindustrie: Anwaltliche Berater müssen wissen, was diese Branche auszeichnet. Dass die Gewerkschaften stark sind. Oder dass die Branche aus einem einzigartigen Geflecht aus Autobauern und Zulieferern besteht. „Ein Mandant aus einer Branche erwartet, so weit wie möglich über die Fachbereiche hinaus einen einheitlichen Ansprechpartner zu haben“, sagt Parwäz Rafiqpoor von BDO Legal. Für die Mandanten ist die rechtliche Materie komplex genug – da ist es verständlich, dass sich Unternehmer bei der Kanzlei ihrer Wahl einfache Strukturen wünschen, die den persönlichen Aufwand und nicht zuletzt die Beratungskosten verringern.
Jura-Know-how bleibt Voraussetzung
Doch was bedeutet dieser Paradigmenwechsel für Einsteiger? Ganz sicher nicht, dass das klassische Fachwissen an Bedeutung verloren hat. Exzellentes juristisches Know-how ist und bleibt die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Karriere – schon alleine, um sich als anwaltlicher Berater von den strategischen Unternehmensberatern abzugrenzen: „Der klassische Unterschied zum Consultant sollte sein, dass der Anwalt im Sinne seines Mandanten nicht seine Kernkompetenz aufgibt: Der Jurist ist der Experte für die Rechtsfragen. Er weiß, was rechtlich erlaubt ist und was nicht“, sagt Stefan Kursawe. „Hier kann der Unternehmensberater nicht mithalten. Und diesen Vorsprung sollte der Anwalt dann auch nutzen.“
Gute Nachricht für Absolventen: Die für das Recruiting verantwortlichen Partner in den großen Wirtschaftskanzleien sind zufrieden mit dem juristischen Wissensstand der Einsteiger. „Die Unis vermitteln weiterhin das klassische Handwerkszeug eines Juristen“, sagt Stefan Kursawe. „Ein Absolvent ist damit nach dem Studium in der Lage, sich einem für ihn bislang unbekannten Rechtsgebiet zu nähern – ein Können, das zwingend notwendig ist.“
Doch das Notwendige reicht alleine nicht aus. „Das Beratungsgeschäft ist ein People-Business“, sagt Stephan Brandes. Der für das Recruiting verantwortliche Partner der Wirtschaftskanzlei SZA Schilling, Zutt & Anschütz glaubt sogar, dass die Mandanten eine Kanzlei nicht in erster Linie wegen des guten Namens beauftragen. „Entscheidend ist, dass sie den persönlichen Kontakt zu den Anwaltspersönlichkeiten schätzen.“ Eine Sicht, die auch Alexander Schwarz, Partner der Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz bestätigen kann: „Am Ende kommt es häufig auf die Chemie zwischen Unternehmen und Kanzlei an. Ein Mandant sagte mir einmal: ,Ich weiß, dass dieses rechtliche Problem in Deutschland auch noch ein paar andere lösen können – und ich entscheide mich für den, von dem ich denke, dass man mit ihm abends auch mal ein Bier trinken kann.’“
Gute Erfahrungen mit Generation Y
Kein Wunder, dass „Jura-Maschinen“ mit Einserexamen, aber Defiziten auf der sozialen Seite bei vielen Großkanzleien durchs Raster fallen: „Gut ist, wenn ich von Beginn an spüre, dass ein Kandidat Spaß am gesellschaftlichen Kontakt hat und gut mit Menschen umgehen kann“, sagt Alexander Schwarz – und meint damit Menschen aus allen Teilen der Erde, „schließlich sind rund 80 Prozent unserer Mandate international“. Grund zur Klage hat der Recruiter für Gleiss Lutz beim Blick auf die Einsteiger von heute jedoch nicht. „Bewerber aus der sogenannten Generation Y bieten häufig spannendere Lebensläufe, weil es für sie als Studenten nicht nur das Jura-Studium gab, sondern ihnen auch andere Dinge wichtig waren. Diese Kandidaten sind besonders offen und neugierig – zwei sehr wichtige Eigenschaften für exzellente Juristen.“
Damit Einsteiger ihre Offenheit und Neugier schnell beweisen können, setzen die erfolgreichen Wirtschaftskanzleien darauf, die jungen Juristen schnell ins Tagesgeschäft mit einzubeziehen. Viele Tage in Hinterzimmern gehören genauso der Vergangenheit an wie Dutzende Termine als „schweigend lernender Nachwuchs“ an der Seite eines erfahrenen Partners. „Der wichtigste Erfahrungsschatz resultiert aus der Praxis“, weiß SZA-Partner Stephan Brandes. „Wir bemühen uns daher, junge Kräfte in ein breites Feld unterschiedlicher Tätigkeiten einzubinden. So bieten wir ihnen die Möglichkeit, vielfältige Erfahrungen zu sammeln und ihre Neigungen kennenzulernen.“
Entscheidend für den Karriereeinstieg ist dabei häufig das Verhältnis zum vorgesetzten Partner: Gelingt es dem Nachwuchsjuristen, diesen als Mentor und persönlichen Fürsprecher zu gewinnen, sind die Weichen für einen ausgezeichneten Einstieg häufig schon gestellt. Fast alle Großkanzleien bieten heute Strukturen, die ein enges Verhältnis zwischen angestelltem Anwalt und Partner möglich machen. „Wir legen viel Wert darauf, dass der Einsteiger eng mit dem betreuenden Partner zusammenarbeitet“, sagt Alexander Schwarz von Gleiss Lutz, wo auf einen Partner in der Regel nicht mehr als zwei Anwälte kommen. „So ist gewährleistet, dass der Partner auch die Zeit hat, sich dem jungen Kollegen zu widmen und regelmäßiges Feedback zu geben.“
Vertrauen ist der schönste Lohn
Doch die Verantwortung liegt nicht nur beim Vorgesetzen: Die großen Sozietäten wünschen sich Nachwuchsjuristen, die ihre kommunikativen Stärken auch darlegen. „Juristen müssen bei uns Teamplayer mit ausgeprägter Leidenschaft für wissenschaftliches Arbeiten, wirtschaftliche Zusammenhänge und einem Talent für Kommunikation sein: genau in der Sache, geschätzt im Team“, bringen es Erika Kutz-Benger und Parwäz Rafiqpoor von BDO Legal auf den Punkt. Wer es versteht, diese Attribute zu vereinbaren, darf damit rechnen, schon bald zu einem Kanzleiteam zu gehören, in dem Wirtschaftsanwälte nicht nur Juristen, sondern langfristige Partner an der Seite des Mandanten sind.
„Einer unserer Mandanten rief uns letzte Woche an und bat um Rat in einer Angelegenheit, die keinerlei juristischen Hintergrund hatte“, erzählen die beiden Geschäftsführer von BDO Legal eine zweite Episode aus ihrem Arbeitsalltag. „Es handelte sich um eine für den Mandanten ungewohnte Situation, und er hatte das Bedürfnis, gemeinsam mit uns zu überlegen, wie er sich in dieser am besten verhält.“ So kann es gehen, wenn der Mandant seinem Anwalt wirklich vertraut. „Wenn ein Wirtschaftsanwalt dort angelangt ist, hat er als juristischer Berater alles richtig gemacht.“
Thema der Stunde: Compliance
Nach Ansicht vieler Experten ist Compliance in großen Wirtschaftskanzleien das Thema der Stunde – und zwar nicht nur in den klassischen Compliance- Bereichen wie dem Kartellrecht, sondern zum Beispiel auch im Gesellschaftsrecht: Hier arbeiten Gesellschafts- und Aktienrechtler eng mit Strafrechtlern zusammen, um die Unternehmen und ihre Vorstände umfassend zu beraten. Das Neue: Unternehmen treten an Kanzleien heran und wünschen sich den Aufbau eines Compliance-Systems, bevor Not am Mann ist und die Behörde an die Tür klopft. Alexander Schwarz von Gleiss Lutz: „Das macht die Arbeit einerseits entspannter. Andererseits sind natürlich gerade solche vorausschauenden Mandate unter den Kanzleien besonders beliebt und entsprechend umkämpft.“
Thema von morgen: Innovation und Recht
Innovation ist ein Schlüsselwort für die Unternehmen – aber auch ein Feld, auf das sich noch nicht so viele Juristen spezialisiert haben. Die Forschungs- und Entwicklungsabteilungen der Unternehmen werden immer größer, zugleich befindet sich hier nach Ansicht von Experten noch viel juristisches Brachland. Ein Thema ist zum Beispiel eine engere Verschränkung von Arbeits- und Patentrecht: Unternehmen fragen sich verstärkt, welche Vergütungsmodelle es für erfinderische Mitarbeiter geben soll oder wie Innovationsmanagement organisiert werden kann. Stefan Kursawe von Heisse Kursawe Eversheds: „Hier kennt sich noch kaum ein Jurist aus, doch Fragen wie diese werden verstärkt in den Fokus rücken.“
Recruiting-Event
Der Jurday ist eine gemeinsame Recruiting-Veranstaltung von sieben deutschen Kanzleien und findet in diesem Jahr zum fünften Mal statt, am 19. April 2013 im Hotel Pullman Schweizerhof in Berlin. In Workshops erhalten die Nachwuchsjuristen die Gelegenheit, die Arbeit der teilnehmenden Wirtschaftskanzleien kennenzulernen, Podiumsdiskussionen behandeln aktuelle Themen. Interessierte müssen sich für die Teilnahme bewerben. www.jurday.de
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China zählt zu den wichtigsten Wachstumsmärkten der Zukunft. Was muss man als Anwalt mitbringen, um in der aufstrebenden Wirtschaftsmacht zu arbeiten? Was erwartet einen M&A-Anwalt? Und wie wichtig sind chinesische Sprachkenntnisse? Die beiden Juristen Christian Atzler und Daniel von Devivere berichten über ihre Erfahrungen im Fernen Osten.

Christian Atzler arbeitet seit 2009 als Anwalt bei Baker & McKenzie in Frankfurt am Main und berät Mandanten bei internationalen Transaktionen, vor allem mit China-Bezug. Von 2005 bis 2008 war er als deutscher Rechtsanwalt in Hongkong und Shanghai tätig. Er studierte Rechtswissenschaften in Passau und an der National Taiwan University in Taipei sowie Chinesisch am Mandarin Training Center in Taipei.
Daniel von Devivere ist wissenschaftlicher Mitarbeiter von Baker & McKenzie in Frankfurt am Main. Er studierte Rechtswissenschaften in Frankfurt und Chinesisch in Beijing.
In eine fremde Kultur eintauchen, den eigenen Horizont sowie das fachliche Know-how erweitern und den Boommarkt China live erleben – viele Gründe sprechen dafür, als Anwalt eine Zeit lang im Reich der Mitte aktiv zu sein. Die Arbeit in einer ausländischen Kanzlei setzt sich im Wesentlichen aus zwei Bereichen zusammen: Zum einen berät man ausländische Mandanten bei ihren Tätigkeiten im Land („China Inbound- Geschäft“), zum anderen betreut man chinesische Unternehmen bei ihren Aktivitäten außerhalb des eigenen Landes („China Outbound- Geschäft“). Traditionell fokussierten sich ausländische Kanzleien in China bislang auf das Inbound-Geschäft. Die dortigen Anwälte unterstützen ihre Mandanten etwa bei der Gründung von Tochtergesellschaften in China, beispielsweise bei Joint Ventures mit chinesischen Partnern oder bei Akquisitionen von chinesischen Unternehmen durch ausländische Investoren. Weitere typische Betätigungsfelder umfassen beispielsweise die Verfolgung von Markenrechtsverletzungen oder die Gestaltung von Verträgen ausländischer Mandanten mit chinesischen Lieferanten.
Auch das Outbound-Geschäft spielt inzwischen eine große Rolle: Durch den Wirtschaftsboom im Reich der Mitte sind chinesische Investitionen im Ausland sprunghaft angestiegen. Chinesische Unternehmen interessieren sich hierzulande vor allem für mittelständische Betriebe, die über großes technisches Know-how verfügen. Darüber hinaus investieren chinesische Unternehmen sehr stark im Rohstoffbereich, etwa in Australien, Afrika oder Südamerika.
„Brückenkopf“ im Wachstumsmarkt
Eines wird es einem ausländischen Anwalt in China nie: langweilig. Da das Land ein sehr dynamischer und weiter wachsender Markt ist, warten auf den Anwalt stets spannende und vielfältige Aufgaben. Besonders reizvoll ist es, dass ein ausländischer Anwalt in China als „Brückenkopf“ zwischen den verschiedenen Rechtsordnungen und Kulturen tätig ist. Dies zeigt sich häufig bei Verhandlungen zwischen ausländischen und chinesischen Unternehmen, wo Verhandlungsgeschick und kulturelles Verständnis unerlässlich sind. Interessant ist außerdem, dass das chinesische Zivilrecht aus historischen Gründen in vielen Bereichen stark an das deutsche Zivilrecht angelehnt ist. Verglichen mit einem US-amerikanischen oder englischen Juristen, fällt es daher einem deutschen Juristen leichter, sich ins chinesische Recht einzuarbeiten.
Besonders in größeren ausländischen Kanzleien spezialisieren sich Anwälte in China sehr früh auf ein bestimmtes Rechtsgebiet. Ähnlich wie in großen Kanzleien hierzulande gibt es auch in den chinesischen Büros eine Aufteilung in verschiedene Praxisgruppen, um dem immer höher werdenden Detailgrad der Gesetzgebung und Rechtspraxis gerecht zu werden. Der früher häufig anzutreffende, umfassend beratende ausländische „China-Anwalt“ ist heute in der Praxis kaum mehr zu finden.
Sprechen Sie Chinesisch?
Wer mit dem Gedanken spielt, für einige Zeit im Wachstumsmarkt als Anwalt zu arbeiten, sollte sehr gute chinesische Sprachkenntnisse mitbringen. Die Erfahrung zeigt, dass zum Erlernen der Sprache ein längerer Aufenthalt im Land notwendig ist. Es versteht sich von selbst, dass man neben Chinesisch auch fließend Englisch sprechen muss. Auch Anwälten, die in Deutschland chinesische Mandanten beraten, helfen entsprechende Sprachkenntnisse weiter: Meist sprechen die Führungskräfte auf Mandantenseite kein Englisch, sodass man auf Chinesisch miteinander kommunizieren muss.
Die praktische Arbeit als ausländischer Anwalt ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass in vielen Fällen Gesetze und Regelungen unklar formuliert und sehr stark von der Umsetzung durch die Behörden vor Ort geprägt sind. Daher ist es üblich, bestimmte Vorhaben und Projekte vorab – auf allgemeiner Basis – mit den Behörden vor Ort zu besprechen, um ein Verständnis für die lokale Handhabung zu entwickeln. Das geschieht etwa im Rahmen eines Treffens oder Telefonats mit den Behörden, in dem man, ohne den Namen des Mandanten zu nennen, die Eckpunkte des Projektes erläutert und die wichtigen rechtlichen Auswirkungen bespricht. Auch dafür sind chinesische Sprachkenntnisse unerlässlich.
karriereführer-Tipp: Expat Coaching
Auf Expats warten ein neuer Job, eine fremde Umgebung, ein anderes Team und eine völlig neue Arbeitsweise – das ganze Leben ändert sich. Der strukturierte Umgang mit der Situation und das Wahrnehmen neuer Aufgaben setzen wichtige Kompetenzen voraus. Petra Motte lebte viele Jahre in Asien und bereitet Expatriats gezielt auf ihren Auslandsaufenthalt vor. Mehr Infos hierzu unter: www.movasis.de
Landesinformationen
Größe: 9,57 Mio. km2
Einwohner: ca. 1,3 Mrd.
Hauptstadt: Peking
Klima: Chinas Klima wird überall mehr oder weniger vom Monsun beeinflusst, der im Sommer den Regen bringt. Darüber hinaus ist es überall, bis auf die küstennahen Gebiete, stark kontinental beeinflusst. Es reicht von extrem trockenem Wüstenklima über winterkaltes Nadelwaldklima bis hin zu tropischem Klima
Landessprache: Chinesisch (Mandarin)
Währung:
1 Euro (EUR) = 7,92 Chinesische Renminbi Yuan (CNY)
Stand: 21.8.2012
Flugdauer Direktflug:
Frankfurt/Main – Shanghai: 12 Stunden
Kosten: ab 900 Euro
Zeitverschiebung:
+ 6 Stunden
Aufenthaltsgenehmigung:
Die Aufenthaltsgenehmigung in Form des Visums ist an den Arbeitsvertrag gekoppelt und wird in der Regel vom Arbeitgeber in China organisiert. Ein Muss ist außerdem eine Registrierung bei den örtlichen Behörden innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft.
Kosten für einen Aufenthalt:
2-Zimmer-Wohnung in der Stadtmitte mit günstiger Verkehrsanbindung in Beijing oder Shanghai: circa 700 Euro pro Monat.
Mittagessen in einem einfachen Restaurant : circa 6 Euro.
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Marius Klingler, 38 Jahre, ist Notarassessor bei der Bundesnotarkammer in Berlin. Der Jurist arbeitete zunächst einige Jahre als Rechtsanwalt in einer Großkanzlei, bevor er sich entschied, Notar zu werden. Als Notariatsverwalter leitete er bereits kommissarisch ein Notariat, dann wurde er an die Bundesnotarkammer abgeordnet. Von Meike Nachtwey
Informationen unter www.bnotk.de
Fachliteratur unter www.deutscher-notarverlag.de
Marius Klingler hat sich bei der Landesjustizverwaltung Nordrhein-Westfalen als Notarassessor beworben. Notarstellen sind begrenzt; deshalb werden nur so viele Notarassessorenstellen ausgeschrieben, wie voraussichtlich ein paar Jahre später Notarstellen frei werden. Daher sind auch die Stellen für Notarassessoren begrenzt. „Die Hürde ist also, zunächst Notarassessor zu werden“, so Marius Klingler. „Ist man das einmal, kann man sehr sicher sein, dass man irgendwann Notar wird.“ In Deutschland gibt es historisch bedingt zwei unterschiedliche Notariatsformen: das hauptberufliche Notariat, auch „Nur-Notariat“ genannt, und das Anwaltsnotariat. Bei der ersten Form ist man ausschließlich Notar, bei der zweiten Form ist man Rechtsanwalt und Notar gleichzeitig. Die Form hängt vom Bundesland beziehungsweise der Region ab: Im Rheinland gibt es zum Beispiel das Nur-Notariat, in Berlin ist man Rechtsanwalt und Notar. In Baden-Württemberg gibt es derzeit noch beide Formen und eine dritte Form, das Amtsnotariat.
Wer Anwaltsnotar werden will, muss mindestens drei Jahre an dem Ort, an dem er Notar werden will, als Rechtsanwalt tätig gewesen sein, und insgesamt mindestens fünf Jahre. Vor allem aber muss er die notarielle Fachprüfung ablegen, die wie ein kleines 3. Staatsexamen ist. Wenn er diese besteht, kann er sich auf freie Notarstellen bewerben und wird dann zusätzlich zu seinem Anwaltsberuf zum Notar ernannt. Im Bereich des hauptberuflichen Notariats wird man hingegen – wie Klingler – erst Notarassessor, also Notaranwärter. Darauf kann man sich nach dem bestandenen 2. Staatsexamen bewerben. Vor der Ernennung zum Notarassessor findet ein Auswahlgespräch mit dem OLGPräsidenten und der Notarkammer statt. „Nur wer dabei für fähig befunden wird, wird zum Notarassessor ernannt“, erläutert Klingler. Anschließend muss der Bewerber in der Regel drei Jahre warten, bis er sich auf freie Notarstellen bewerben kann. In dieser Zeit wird er einem Notar zur praktischen Ausbildung zugewiesen.
Zu den Aufgaben der Notarassessoren gehört es auch, Notare bei Krankheit oder Urlaub zu vertreten – und zwar bezirksweit. „So komme ich innerhalb meines Kammerbezirks viel herum und lerne unterschiedliche Notariate kennen“, erzählt Klingler. Außerdem besuchen die Notarassessoren Fortbildungsveranstaltungen, die nicht nur Fachwissen, sondern auch Soft Skills vermitteln, wie Verhandlungs- und Kommunikationstechniken oder Mediation. „Da die Mandanten einem Notar großes Vertrauen entgegenbringen, sollte er dieses auch ausstrahlen“, meint Marius Klingler. Notar ist kein kämpferischer Beruf wie Anwalt, da er zur Unparteilichkeit verpflichtet ist, deshalb hält Klingler ein ausgleichendes Wesen für vorteilhaft. Darüber hinaus sollte ein Notar geduldig sein und gut erklären können, da er komplexe juristische Sachverhalte ganz unterschiedlichen Menschen darlegen muss. Nicht zuletzt deshalb muss er Menschen und ihre Interessenlagen sehr schnell einschätzen können.
Die Tätigkeitsgebiete eines Notars sind begrenzt: Zu den Hauptaufgaben gehört die Beurkundung von Rechtsgeschäften im Immobilienrecht, im Familien- und Erbrecht und im Gesellschaftsrecht. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Beratung der Beteiligten und auf der Gestaltung der Urkunde sowie der anschließenden Abwicklung des Geschäfts. Er berät die Beteiligten rechtlich sowie unparteiisch und zeigt verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten auf. Dabei wird er in der Regel mit einem Urkundsentwurf beauftragt und nimmt schließlich die Beurkundung vor. Marius Klingler reizt besonders die große Freiheit und Selbstbestimmtheit, die er durch die Zwitterstellung zwischen öffentlichem Amt und Freiberuflerdasein genießt. „Auch die Unparteilichkeit ist für mich attraktiv, da ich nicht wie ein Rechtsanwalt gezwungen bin, eine Sache gegen meine Überzeugung durchzudrücken.“ Persönlich ist für ihn befriedigend, „dass ich mit vielen ganz unterschiedlichen Menschen zu tun habe, die mir in Angelegenheiten, die für sie in der Regel sehr wichtig sind, großes Vertrauen schenken“. Seit zwei Jahren ist Marius Klingler nun in einer sogenannten „Sonderverwendung“: Er ist ausnahmsweise keinem Notar zur Ausbildung zugewiesen, sondern in die Geschäftsführung der Bundesnotarkammer in Berlin abgeordnet. Sie vertritt die deutschen Notare im nationalen und internationalen Bereich, wirkt in Gesetzgebungsverfahren mit und sorgt für die Fortbildung der Notare. Bei der Bundesnotarkammer ist Klingler vor allem für den elektronischen Rechtsverkehr zuständig. „Es ist sehr spannend, an der Zukunft des eigenen Berufsstandes und an Gesetzgebungsverfahren mitzuarbeiten. Die Arbeit eröffnet neue Perspektiven auf den eigenen Beruf. Gerade im elektronischen Rechtsverkehr ist bei der Bundesnotarkammer unheimlich viel in Bewegung; die Notare gelten auf dem Gebiet als Vorreiter. Die Zusammenhänge zwischen technischen, rechtlichen und berufspolitischen Fragen hat man als Jurist normalerweise nicht so auf dem Schirm. Für mich ist das eine Bereicherung. Dennoch oder gerade deshalb freue ich mich noch immer darauf, Notar in meiner rheinischen Heimat zu werden.“
Job-Steckbrief Notar
Ausbildung
Jurastudium, drei Jahre praktische Tätigkeit als Notarassessor
Voraussetzungen
Hervorragende Staatsexamina (mindestens „vollbefriedigend“), Ernennung durch das zuständige OLG, Unparteilichkeit, Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen, Geduld, Kommunikationsfähigkeit, Vertrauen erweckend.
Gehalt
Es gibt eine Gebührenordnung, die nicht verhandelbar ist. Als Notarassessor
bekommt man das Äquivalent zur Einstiegsbesoldung eines
Richters (R1).
Literatur
Kersten/Bühling: Formularbuch und Praxis der Freiwilligen Gerichtsbarkeit. Heymanns Verlag Köln 2010. EAN 978-3452272782. 278 Euro
Dr. Peter Limmer, Christian Hertel, Dr. Norbert Frenz (Hrsg.): Würzburger Notarhandbuch. Heymanns Verlag Köln 2012. EAN 978-3452277008. 198 Euro
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Interview mit Dr. Jörg Schauf
Dr. Jörg Schauf, Partner der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg, sieht für auf Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte Absolventen beste Einstiegschancen – zumal, wenn sie zweigleisig fahren.
Das Interview führte André Boße.
Zur Person
Dr. Jörg Schauf, 40 Jahre, hat Rechtswissenschaften in Bielefeld studiert und ist seit 2001 Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht. Seine Promotion folgte 2004, seit 2005 ist er Partner der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg in Bonn, die sich unter anderem auf Steuerstraf- und Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert hat.
Wie hat sich das Arbeiten von Rechtsanwälten im Bereich des Steuer- und Wirtschaftsstrafrechts in der jüngsten Vergangenheit verändert?
Die Gesetzeslage hat sich in den vergangenen Jahren immer weiter verschärft, im Bereich des Steuerstrafrechts zum Beispiel durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz. Die steuerstrafrechtlichen Risiken sind damit gestiegen – und das hat auch den Beratungsbedarf erhöht. Während früher häufig der Steuerrechtler auch die steuerstrafrechtlichen Aspekte mit abdeckte oder der Wirtschaftsstrafrechtler sich auch mit den steuerlichen Fragen beschäftigte, gibt es heute viel mehr Berater, die spezialisiert beide Gebiete direkt miteinander verbinden. Rechtsanwälte fahren hier also zunehmend zweigleisig. Und so ist es für Neueinsteiger in dem Bereich ideal, wenn sie beide Schienen bedienen können oder jedenfalls bereit sind, sich dort einzuarbeiten.
Wie beurteilen Sie generell die Karrierechancen für Jura-Absolventen im Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts? Welche Karrierewege sind derzeit besonders vielversprechend?
Weil der Beratungsbedarf ständig wächst, sind gute junge Juristen hier enorm gefragt. Neben dem klassischen Tätigkeitsfeld des Richters, des Staatsanwaltes oder des Strafverteidigers in Wirtschaftsstrafsachen eröffnen sich auch andere interessante Arbeitsmarktaussichten. Zum Beispiel in der Unternehmensberatung und in Compliance- Abteilungen von Unternehmen.
Mit welchem Know-how punktet man?
Besonders gute Karten hat, wer einschlägige Praktika vorweisen kann und sich schon während der Ausbildung auf die steuer- und wirtschaftsstrafrechtlichen Themen spezialisiert hat. Hilfreich können auch Zusatzqualifikationen wie zum Beispiel der LL.M. im Wirtschaftsstrafrecht sein. Ansonsten sind gute Kenntnisse sowohl im Steuerrecht als auch etwa in den Grundlagen des Bilanz- und Handelsrechts oder des Insolvenzrechts wichtig. Die Beratung in unserem Bereich erfordert außerdem einen hohen Arbeitseinsatz und Kreativität. Oft sind taktisches Geschick und besonderes Einfühlungsvermögen gefragt, weil die Mandate immer auch eine psychologische Komponente haben: Es geht ja nie nur um die wirtschaftlichen Konsequenzen, sondern es sind Menschen persönlich betroffen.
Auf welche psychologischen Faktoren kommt es an, um die Mandanten nicht nur zu vertreten, sondern auch für sie da zu sein?
Wie man einen Geschäftsführer beruhigt, bei dem die Staatsanwaltschaft klingelt, lernen Sie an keiner Uni. Das geht nur über Erfahrungen. Oft geht es dann ja um ganz existenzielle Dinge, etwa wie das Unternehmen weiterlaufen soll, wenn der Kopf ausfällt. Solange es in Deutschland kein Unternehmensstrafrecht gibt, tragen immer Einzelpersonen die Risiken. Es ist schon so, dass Rechtsfragen in solchen Situationen 30 Prozent des Jobs ausmachen, die Psychologie jedoch 70 Prozent. Aber je mehr Fälle man betreut, desto besser findet man sich hinein.
Wenn Erfahrung so wichtig ist: Mit welchen Talenten punkten im Gegenzug junge Kollegen?
Es ist schon richtig, dass die ganz großen Mandate häufig bei den älteren Strafverteidigern landen. Das hat dann eben auch mit Erfahrung und Vertrauen zu tun. Allerdings wächst das Netzwerk jüngerer Kollegen in diesem Bereich. Ich beobachte, dass hier ein echter Generationenwechsel stattfindet.
Im Strafrecht gilt die Unschuldsvermutung. Sehen Sie diese Grundsätze in Gefahr?
Es ist und bleibt Aufgabe des Strafverteidigers, darauf einzuwirken, dass rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt bleiben. Wichtig ist, früh eine aktive Verteidigung des Mandanten anzulegen, um das Verfahren in die richtigen Bahnen zu lenken. Man holt sich hier auch verstärkt Unterstützung etwa durch erfahrene Medienagenturen, die den Prozess dann professionell in der Kommunikation begleiten.
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Mandanten benötigen exzellente Strafverteidiger, die ohne Wenn und Aber für sie eintreten. Zu ihnen zählen heute immer häufiger Unternehmen, die Beratung beim Thema Compliance oder im Steuerstrafrecht benötigen. Für Strafrechtler mit dem richtigen Schwerpunkt bieten sich somit hervorragende Chancen.
Von André Boße
Rechtsanwalt Sascha Böttner mag es, wenn er auf Veranstaltungen oder bei privaten Anlässen auf seinen Beruf als Strafverteidiger angesprochen wird. Selbst komplizierten und moralischen Fragen stellt sich der in Hamburg niedergelassene promovierte Jurist gerne. Wie er sich denn zum Beispiel fühle, wenn er einen mutmaßlichen Gewaltverbrecher zu verteidigen habe. „Aus diesen Fragen resultieren in der Regel interessante Gespräche, die – wenn es gut läuft – beim Gesprächspartner mit einer anderen Sichtweise auf die strafrechtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts enden“, sagt Böttner, der von der Rechtsanwaltskammer Hamburg zum Fachanwalt für Strafrecht ernannt wurde – eine geschützte Auszeichnung, die Rechtsanwälten verliehen wird, die genügend theoretische und praktische Erfahrungen im Bereich des Strafrechts gesammelt haben.
„Strafrecht bedeutet Leben“
Der Absolvent der Uni Hamburg wird in solchen Gesprächen häufig mit den gängigen Klischees konfrontiert. Eines stimme schon, sagt er: „Man hat es als Anwalt für Strafrecht tatsächlich oft weniger mit komplizierter Rechtsmaterie als vielmehr mit interessanten Sachverhalten, Menschen und Konstellationen zu tun.“ Dadurch, dass man im Strafrecht in zahlreichen Verfahren mit menschlichen Ausnahmesituationen konfrontiert sei, gewinne man „konzentrierte Lebenserfahrung im Zeitraffer“, wie Böttner sagt. Ein anderer Vorbehalt gegen seinen Beruf trifft seiner Meinung nach jedoch überhaupt nicht zu: Nein, als anrüchig würde er den Bereich der Strafverteidigung keinesfalls bezeichnen. Im Gegenteil: „Eine nach den Regeln der Kunst und insbesondere den geltenden Gesetzen erfolgende Strafverteidigung ist eine äußerst ehrbare Tätigkeit.“ Der Hamburger Rechtsanwalt benennt das Strafrecht als das Instrument, an dem sich ein Rechtsstaat messen lassen müsse. „Für die am Strafverfahren unmittelbar beteiligten Juristen bildet sowohl das Strafrecht als auch die Strafprozessordnung mit allen ihren Rechten und Verfahrensformen eine der höchsten Errungenschaften des modernen Rechtsstaats.“
Kein Wunder, dass Böttner keinen Moment zögert, wenn er die Frage beantworten soll, ob er jungen Juristen den Schritt in eine Karriere im Strafrecht empfehlen kann. „Strafrecht bedeutet Leben“, fasst er die vielen interessanten und spannenden Facetten des Rechtsbereichs zusammen. Und, nicht unwichtig für Nachwuchskräfte: Man kann auch davon leben. Zwar sei im Strafrecht der Wettbewerbsdruck gestiegen, da immer mehr Anwälte auf den Markt drängen. Doch Böttner gibt ambitionierten Nachwuchsjuristen mit auf den Weg, dass es immer Möglichkeiten gibt, sich von der Konkurrenz abzuheben. „Strafrecht ist nicht jedermanns Sache“, sagt er. Wer daher als Spitzenjurist schnell gute Erfahrungen sammelt, sei gut im Geschäft.
Zwei Etappenziele zum Erfolg
Doch wie gelingt der Einstieg? Oliver Wallasch betreibt zusammen mit seinem Kollegen Michael Koch die Kanzlei Wallasch & Koch in Frankfurt am Main. Zuletzt gingen einige seiner Fälle durch die Presse: 2009 verteidigte Wallasch einen mutmaßlichen somalischen Piraten, der von einer deutschen Fregatte festgesetzt und dann nach Kenia gebracht wurde – seitdem trägt Wallasch in den Medien die Bezeichnung „Piraten-Anwalt“. Bekannt wurde der gebürtige Bergisch- Gladbacher zudem durch Mandanten wie der Ex-„No-Angels“-Sängerin Nadja Benaissa oder den kanadischen Tierschutzaktivisten Paul Watson, der wegen seiner Proteste gegen die Haijagd vor der Küste Costa Ricas angeklagt ist und dabei prominenten öffentlichen Beistand durch Pamela Anderson erfährt. „Aus meiner Sicht müssen sich Jura-Absolventen von dem Gedanken verabschieden, dass man sich mit einem Schild an der Tür als Rechtsanwalt niederlässt und Strafsachen quasi nebenbei ohne echte Spezialisierung bearbeitet“, sagt Wallasch – und weist auf die zwei wichtigsten Meilensteine in der Laufbahn eines erfolgreichen Strafverteidigers hin: „Der Weg zu einer erfolgreichen Karriere kann meiner Meinung nach nur über die Spezialisierung führen und den Willen, den Fachanwalt für Strafrecht zu erwerben.“
Um dieses Etappenziel zu erreichen, sind besondere Talente und Fähigkeiten gefordert. Fundiertes Fachwissen zum Beispiel, dazu insbesondere Kenntnisse der Strafprozessordnung, weil, so Wallasch, „eine exzellente Verteidigung in der Hauptverhandlung immer auch spontanes Eingreifen des Verteidigers erfordert“. In solchen Situationen gilt es, schnell und geschickt zum Wohle des Mandanten die Möglichkeiten zu nutzen, die die Strafprozessordnung vorsieht. Doch die eigentliche Verhandlung ist nicht alles. Schon weit vorher muss der Strafverteidiger das Talent mitbringen, auf die Menschen, die seinen rechtlichen Beistand benötigen, zuzugehen und ihre Lage zu erkennen. „Die Mandanten, die mit einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren konfrontiert sind, befinden sich allesamt in einer Ausnahmesituation“, sagt Wallasch. Hinzu komme, dass sie sich dem Machtapparat von Polizei, Justiz und – bei prominenten Mandanten – den Medien ausgesetzt fühlen. Für den Strafverteidiger komme es daher darauf an, drei Einflussbereiche in Balance zu halten: Da ist erstens der Strafanspruch des Staates, zweitens die Gewährleistung der Rechte von Beschuldigten und drittens der Anspruch aller Beteiligten, das Verfahren fair zu gestalten. „Dieses Austarieren hat man an der Universität im Laufe des Studiums höchstwahrscheinlich nicht gelernt“, sagt Wallasch. Da hilft nur eins: Lernen in der Praxis – mit dem Problem, dass das Motto „Learning by Doing“ in Strafsachen für den Mandanten erhebliche negative Konsequenzen haben kann.
Gute Aussichten im Compliance
Daher schlägt im Strafrecht die Stunde der topqualifizierten Spezialisten. Für Dr. Ines Kilian, die eine Kanzlei für Strafrecht in Dresden führt, hat vor allem die Ausweitung des Kern- und Nebenstrafrechtes dazu geführt, dass ein Fokus auf bestimmte Bereiche sinnvoller denn je ist. Eine chancenreiche Spezialisierung ist zum Beispiel die Orientierung auf das Wirtschaftsstrafrecht, dessen Bedeutung und Reichweite in den vergangen Jahren deutlich gestiegen ist. Das Führen eines Unternehmens sowie die Teilhabe am Wirtschaftsleben sind heute „strafrechtlich riskanter denn je“, sagt Kilian. Was Unternehmer vor große Herausforderungen stellt, bietet Strafrechtlern neue Karrierewege. „Der Beratungsbedarf von Unternehmen und Banken im Strafrecht steigt“, sagt die Fachanwältin. Auch habe die präventive Compliance-Beratung von Unternehmen in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Kilian: „Bei einer frühzeitigen Spezialisierung auf Strafrecht mit Kenntnissen im Wirtschafts- und Steuerrecht bestehen daher gute Berufsaussichten in den Compliance-Abteilungen von Großunternehmen.“
Nicht zuletzt durch diese Entwicklung hat sich im Markt der Strafverteidigung eine Dreiteilung gefestigt: Da sind zum einen die Allgemeinanwälte, die gelegentlich Strafdelikte bearbeiten. Zweitens die Strafverteidiger, die ohne weitergehende Spezialisierung ausschließlich in Strafsachen tätig sind. In diesen beiden Gruppen ist der Wettbewerb besonders hoch, der Markt dicht. Deutlich mehr Raum bietet sich den Mitgliedern der dritten Gruppe: den Spezialisten, die einen bestimmten Deliktsbereich abdecken und in Bereichen, bei denen andere sich erst noch schlau machen müssen, von ihrer Expertise und ihren Erfahrungen profitieren. Wer hier auf das richtige Thema setzt, hat am Markt besonders gute Chancen. „Daher haben sich vor allen in den Ballungsräumen auf Strafrecht spezialisierte Großkanzleien herausgebildet, deren Schwerpunkt im Unternehmensstrafrecht liegt“, hat Ines Kilian beobachtet, die als Referentin der Deutschen Anwalt Akademie an der juristischen Ausbildung zum Fachanwalt für Strafrecht beteiligt ist.
Neu ist, dass sich die Strafrechtspezialisten in diesen Gebieten nicht mehr als Einzelkämpfer verstehen: „Unerlässlich sind gut funktionierende Netzwerke mit anderen Disziplinen wie Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern“, sagt die Dresdnerin. Um hier kooperieren zu können, müssen Strafverteidiger nicht nur Teamfähigkeit mitbringen, sondern auch ein ökonomisches Know-how . „Viele Strafrechtskanzleien setzen heute bei der Neueinstellung auf Wirtschafts- und Finanzmarktkenntnisse“, so Kilian. Ein Strafverteidiger, der seinen Beruf modern interpretiert, versteht sich also nicht mehr als „Mann für alle Fälle“, wie man ihn in Fernsehserien wie „Liebling Kreuzberg“ erlebte. Erfolg haben heute spezialisierte Experten, die zu kooperieren verstehen.
Was ein Strafverteidiger mitbringen muss
- Top-Qualifikation in Strafverfahrens- und materiellem Strafrecht
- Soziale Kompetenz, rhetorisches Geschick, sicheres Auftreten
- Durchsetzungs- und Einfühlungsvermögen
- Beharrlichkeit, Konzentrationsfähigkeit, Frustrationstoleranz
- Talent für Büroorganisation und Aktenführung
- Fundierte BWL-Kenntnisse
- Verhandlungssicheres Englisch in Wort und Schrift
- IT-Kenntnisse zur digitalen Bearbeitung von Akten (PDF mit Adobe Acrobat und dtSearch)
Quelle: Dozenten der Deutschen Anwalt Akademie
www.anwaltakademie.de
Literaturtipps für Strafrechtler
Ob in der Literatur oder im Fernsehen: Es gibt eine Menge fiktiver Stoffe, die gnadenlos an der Realität des Alltags eines Strafrechtlers vorbeizielen. Besser wird es natürlich, wenn ein Strafverteidiger selbst ein Buch schreibt. Ferdinand von Schirach ist seit 1994 im Strafrecht tätig, das Motto seiner Kanzlei stammt von Max Alsberg, einem der wichtigsten Strafverteidiger der Weimarer Republik: Die Aufgabe des Strafverteidigers sei es, „den hochgemuten, voreiligen Griff nach der Wahrheit zu hemmen“. Wie schwer das manchmal ist, zeigt von Schirach in seinen zwei Story-Sammlungen, für die er tatsächliche Fälle literarisch aufbereitet hat. „Verbrechen“ (2009) und „Schuld“ (2010) sind beides: ein literarisches Vergnügen und zugleich ein Praxisseminar.
Verbrechen. Piper 2009, ISBN 978-3 492 05362 4. 17,95 Euro
Schuld. Piper 2010, ISBN 978-3 492 05422 5. 17,95 Euro
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Nach bestandenem Examen wählen siebzig Prozent aller Referendarinnen und Referendare den Anwaltsberuf. Viele reizt die Spezialisierung zum Wirtschaftsanwalt. Doch ein klarer Ausbildungsweg fehlt bislang.
Der Wirtschaftsanwalt arbeitet auf Gebieten, die meist nicht unternehmensintern und auch nicht von anderen Berufen abgedeckt werden können. Dies sichert ihm die stetige Nachfrage nach einer Leistung, die letztlich nur durch Wettbewerb oder die konjunkturelle Situation beeinflusst werden kann.
Qualifikation zählt
Von einem jungen Wirtschaftsanwalt werden deshalb auch besondere Qualifikationen erwartet. Die – in Zukunft nur modifizierte – Ausbildung zum deutschen Einheitsjuristen ist eine solide Grundlage, aber eben nur das.
Die internationalen Wirtschaftskanzleien erwarten bei einer Bewerbung, dass die Examensergebnisse überdurchschnittlich sind. Verständnis und Überblick für schwierige wirtschaftliche Zusammenhänge sind das zweite wichtige Erfordernis. Grundkenntnisse kaufmännischer Buchführung und Bilanzierung, Grundlagen der Besteuerung von Unternehmen, Einblicke in wettbewerbspolitische Zusammenhänge und ein Verständnis für die Funktionsweise der Finanzmärkte sind unabdingbar. Die internationale Ausrichtung des Berufs macht sehr gute englische Sprachkenntnisse erforderlich. Der Bewerber muss in der Lage sein, komplexe Verhandlungen in Englisch zu führen, dies vor allem auf Video- oder Telefonkonferenzen. Schließlich sind Eigenschaften wie Teamfähigkeit, Sensibilität für Erwartungen von Mandanten und Durchsetzungsvermögen gefragt. Wer diese Qualifikation hat, kann mit einem vergleichsweise hohen Einstiegsgehalt zwischen 70.000 und 80.000 Euro im Jahr rechnen.
Ausbildungsweg konsequent planen
Die Voraussetzungen für diesen Einstieg werden aber nicht durch die traditionelle Ausbildung geschaffen. Nach wie vor wird der junge Wirtschaftsanwalt sich mit eigener Initiative auf die hohen Anforderungen dieser besonderen Sparte des Anwaltsmarktes vorbereiten müssen. Eine institutionalisierte Ausbildung zum Wirtschaftsanwalt gibt es zurzeit bei uns leider nicht. Wer sich für diesen Beruf interessiert, wird schon frühzeitig in seine Sprachausbildung im Ausland investieren. Industriepraktika im Ausland während dieser Zeit geben Einblicke, die später aus Zeitmangel nicht mehr zu erlangen sind. Eine konsequente Ausrichtung auf unternehmensrelevante Rechtsgebiete während des Studiums und das Belegen betriebswirtschaftlicher Lehrveranstaltungen geben zusätzliches Rüstzeug über die rein juristische Ausbildung hinaus. Anwaltliche Tätigkeit oder auch ein Studium im Ausland nach den Examen schafft eine gute Grundlage für das erforderliche Verständnis anderer Arbeitsweisen und Rechtskulturen. Entscheidend für den Bewerbungserfolg ist das „Mehr“ gegenüber dem Durchschnitt der Jungjuristen.
Reform allein genügt nicht
Das Streben junger Juristinnen und Juristen in den Anwaltsberuf ist unverändert stark. Um so wichtiger scheint eine auf zwölf Monate verlängerte Tätigkeit bei einem Anwalt während der praktischen Ausbildung zu sein. Auch die Unterrichtung in Verhandlungstaktik und dem Entwerfen von Verträgen sind unter dem Gesichtspunkt größerer Praxisnähe für die operativen Belange der Berufstätigkeit begrüßenswert. Ob diese Reform allerdings auch die Berufschancen neu examinierter Juristen verbessern wird, darf bezweifelt werden.
Der Autor Ulrich von Falkenhayn, 41, studierte Jura in Heidelberg und absolvierte seine Referendarzeit in Mannheim.
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Junge Anwälte steigen immer häufiger aus dem Beruf aus, weil die Perspektiven fehlen oder sie nicht genug verdienen. Nach 15 Prozent im Jahr 2001 gaben im vergangenen Jahr 16 Prozent der 7.900 Berufsanfänger ihre Zulassung zurück.
Im Jahr 2002 gaben 1.147 Anwälte im Alter zwischen 27 bis 39 Jahren ihre Zulassung zurück, im Jahr 2001 waren es 1117.
BRAK: Nettoeinkommen zu niedrig
Bernhard Dombek, der Präsidenten der Anwaltskammer (BRAK), hält diese Entwicklung für nicht verwunderlich: Die Rahmenbedingungen für den Nachwuchs seien wenig attraktiv, da junge Anwälte, die sich selbstständig machten, nur über ein monatliches Nettoeinkommen zwischen 1.500 und 2.000 Euro verfügten.
Berufsanfänger stehen unter Druck
“Wir gehen davon aus, dass der Anwaltsberuf deshalb aufgegeben wird, weil die betroffenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte keinen Erfolg in ihrem Beruf hatten oder in einen anderen für sie attraktiveren Beruf wechselten,” erklärt sich Dombek die Resignation gegenüber dem Anwaltsberuf. Er fügt hinzu, dass die Zahlen in jedem Fall zeigten, dass auf den Berufsanfängern ein erheblicher Druck laste und deshalb berufliche Alternativen gesucht würden.
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) ist die Dachorganisation der Anwaltskammern in Deutschland. Diese Kammern vertreten insgesamt rund 121.000 Rechtsanwälte.
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Keine Rosen für den Staatsanwalt
von Martin Rath
Als Strafverteidiger ist Dr. Gerhard Strate über Hamburg hinaus als streitbarer Anwalt bekannter Mandanten prominent geworden. Mit dem karriereführer sprach er über seine Ansichten und Erfahrungen.
Zur Person Dr. Gerhard Strate

Die Kanzlei „Strate und Ventzke“ besteht seit 1985, nachdem zuvor Gerhard Strate seit 1979 allein ein Anwaltsbüro betrieben hatte. Die Würde eines Doctor honoris causa wurde Gerhard Strate im November 2003 von der Juristischen Fakultät der Universität Rostock verliehen.
Ich las, dass Sie die Nachricht von der Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs im Fall Monika Weimar in Südafrika erhielten. Haben Sie berufliche Kontakte zu Südafrika?
In Südafrika war ich aufgrund des Auslieferungsverlangens gegen einen Mandanten, der dort eine Heimstatt gefunden hatte. Natürlich kenne ich eine Reihe von Anwälten in Südafrika. Meine beruflichen Kontakte dauern noch an.
Bei Wirtschaftsanwälten wird eine internationale Ausrichtung oft vorausgesetzt, in den Stellenanzeigen der Law Firms heißt es immer wieder, dass bereits der Nachwuchs Erfahrungen im Ausland gesammelt haben soll. Gilt das auch für eine Tätigkeit im Strafrecht?
Ich gehöre zwar zu keiner Law Firm, aber in diesem Punkt haben sie wirklich Recht. Sich mit dem Strafrecht und dem Strafprozessrecht in anderen Ländern zu beschäftigen, vermittelt viele gute Ideen für die eigene Praxis hier zu Lande. Ich habe mich beispielsweise mit der Rechtsprechung des U.S. Supreme Court zu den Beweisverwertungsverboten beschäftigt und darüber zusammen mit meinem Kollegen Klaus Ulrich Ventzke einen Aufsatz veröffentlicht. Das hatte dann bemerkenswerterweise fünf Jahre später auch Auswirkungen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Bis dahin galt eine Verletzung des Paragrafen 136 Strafprozessordnung, der unter anderem vorschreibt, dass dem Beschuldigten bei der ersten Vernehmung eröffnet werden muss, jederzeit einen Anwalt konsultieren zu dürfen, als schlichte Verletzung einer Ordnungsvorschrift, die nicht revisibel ist.
Welche Station Ihres Bildungswegs ist für Ihre heutige Tätigkeit von besonderem Gewicht?
Von 1975 bis 1979 war ich für das Max- Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg tätig. Das hatte zwar nichts mit Strafrecht zu tun, war aber eine ausgezeichnete Schule wissenschaftlichen Denkens und Arbeitens. Das ist wirklich ein tolles Institut – und es verfügt über die eindrucksvollste juristische Bibliothek, die ich jemals gesehen habe.
Der juristische Ausbildungsbetrieb ist als Massenstudium verschrien. Haben Sie dennoch markante Charaktere kennengelernt?
Besonders eindrucksvoll für mich war Karl August Bettermann, Zivilprozessualist und Staatsrechtler, Hochschullehrer in Hamburg. Politisch war er höchst konservativ, jedoch von großem Scharfsinn, und ein glänzender Formulierer.
Gibt es Juristen – tot oder lebendig –, die Sie bewundern?
Ja, Adolf Arndt, den „Kronjuristen“ der SPD in den 1950er- und 1960er-Jahren. Seine Kolumnen in der NJW unter der Überschrift „Umwelt und Recht“ sind auch heute noch lesenswert.
Unter welchen Umständen kann man einem Hochschulabsolventen empfehlen, sich auf das Strafrecht zu spezialisieren?
Ein hohes Maß an Leidensfähigkeit und Durchsetzungswille ist erforderlich. Die eine Eigenschaft braucht man, um das Unrecht, das die Mandanten begangen haben, aber auch das Unrecht, das ihnen die Justiz zufügt, ertragen zu können. Die andere, um sich gegen die Machtansprüche der Strafjustiz, die häufig wenig mit Rechtsanwendung zu tun haben, behaupten zu können.
Wie wahrscheinlich ist es, dass sich Berufsanfänger ausschließlich mit strafrechtlichen Mandaten „ihre Brötchen“ verdienen?
Das geht. Wer ein Mandat gut abwickelt, erhält auch heute noch fünf andere. Empfehlenswert ist es, die Spezialisierung im Strafrecht anfangs noch mit einer anderen zu verbinden, beispielsweise mit dem Ausländerrecht.
Wie gut ist die Bevölkerung mit qualifizierten Strafverteidigern versorgt?
Es trifft natürlich zu, dass im Strafrecht wie auch in anderen Rechtsgebieten mehr Kollegen tätig sind als zu den Zeiten meines Berufsanfangs: Heute sind es drei Mal so viele. Aber ich glaube schon, dass es noch genug zu tun gibt, weil sich ja auch das Strafrecht sehr ausgeweitet hat. Heute wird jeder kleinste Verstoß gegen eine umweltrechtliche Norm mit einer Strafandrohung versehen. Früher hätte man das Problem verwaltungsrechtlich geordnet. Von Anwaltschwemme würde ich nie reden. Ich finde es ganz schlimm, dass eine unserer Standesorganisationen, der Deutsche Anwaltverein, es zur Zeit tut.
Stimmt das Film-Klischee vom überforderten Pflichtverteidiger?
Das trifft partiell zu, aber es hat immer Kollegen gegeben, die ihr Geld damit verdienen, dass sie Kassiber aus dem Knast herausschmuggeln und sich im Übrigen mit Pflichtverteidigungen über Wasser halten. Aber generell: Jeder Kollege, der jung anfängt, beginnt auch mit Pflichtverteidigungen. Das ist absolut nichts Anstößiges, wenn man sie gut macht, kommt man auch an gute Anschlussmandate.
Werden Pflichtverteidiger an die Hand genommen, ähnlich wie bei den „Selbsthilfegruppen“ der Schöffen?
Nicht dass ich wüsste. Es hat früher Listen gegeben – ich weiß nicht, ob das heute noch so gemacht wird –, in die man sich eintragen konnte, wenn man Mandate übernehmen wollte. Es gibt aber sicherlich Vorlieben oder Bekanntschaften aus der Studienzeit, in denen der eine inzwischen Amtsrichter, der andere Rechtsanwalt geworden ist. Dass man sich seiner erinnert, das ist völlig klar. Hier in Hamburg haben wir den anwaltlichen Notdienst, der stark von jungen Kollegen bedient wird – rund um die Uhr. Dadurch ist es vielen Anwälten möglich, sozusagen hautnah und in flagranti an neue Mandate zu kommen. Das wird hier in Hamburg von der Polizei sehr korrekt gehandhabt: Sie weist die Beschuldigten fast immer darauf hin, dass sie die Möglichkeit haben, einen Anwalt zu konsultieren und den anwaltlichen Notdienst anzurufen.
Sind Sie ausschließlich im Strafrecht tätig?
Ja, heutzutage greift das Strafrecht allerdings in viele andere Rechtsgebiete hinein, vor allem ins Gesellschafts-, Steuer- und Umweltrecht. Ein gediegenes Halbwissen in anderen Rechtsgebieten ist die notwendige Begleiterscheinung. Daneben ist auch das Verfassungsrecht ein wichtiges und wiederholtes Betätigungsfeld.
Hätten Sie es sich jemals vorstellen können, Staatsanwalt zu werden?
Nein. Nie. Eher schon Kriminalbeamter.
Wie forensisch ist die Tätigkeit eines Strafverteidigers in den Zeiten des Strafbefehls überhaupt noch?
Ein Strafverteidiger, der nicht forensisch, sondern nur beratend tätig ist, vermag den „worst case“ und dessen Bewältigung selten richtig einschätzen. Ich verkenne allerdings nicht, dass manche Kollegen sich gerne „präventiver“ Beratungstätigkeit rühmen. Wenn Sie nur das tun, dürfte ihre Urteilskraft allerdings schnell Schaden nehmen.
Was verstehen Sie unter „präventiver Beratungstätigkeit“?
Das ist so ein neumodischer Begriff, den ich kürzlich hörte. Gemeint sind Kollegen, die Wert darauf legen, dass sie auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert sind und das entsprechend auf ihre Visitenkarten drucken lassen. Das soll natürlich bedeuten: Verschone uns bitte mit irgendwelchen schwierigen Mord- und Totschlagsverfahren, denn bei Wirtschaftsstrafverfahren kann man einfach mehr verdienen. Diese Einstellung halte ich für gefährlich. Denn auch als Wirtschaftsstrafverteidiger ist man nur dann gut, wenn man das prozessuale Handwerk aus dem Effeff beherrscht – und das lernt man nur in einer ordentlichen Schwurgerichtsverhandlung.
Im Prozess gegen Alexander Falk gehen Sie öffentlich sehr offensiv mit Befangenheitsanträgen um. Sind die Tage vorbei, in denen das im Ruch der Standeswidrigkeit stand?
Die Strafjustiz ist in manchen Fällen so verrannt und ignorant, dass man ihr nicht immer vornehm begegnen kann. Kollegen, die der Konfrontation ausweichen, haben schon verloren, bevor das Urteil gesprochen ist.
Was war das kniffeligste juristische Problem, mit dem Sie zu tun hatten?
Die zweimalige und erfolgreiche Verfassungsbeschwerde für einen fränkischen Bauern, der seiner Bäuerin mit einem gefrorenen Stück Fleisch aus der Tiefkühltruhe auf den Hinterkopf geschlagen haben soll. Die starrsinnige Verweigerung eines Wiederaufnahmeverfahrens durch die Würzburger Justiz musste als Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Willkürverbot präsentiert werden. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass auch in einem Wiederaufnahmeverfahren das Prinzip der Wahrheitsermittlung gilt. Das ist vorher noch nie so gesagt worden, obwohl es eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist. Bis dahin war die Einstellung der Gerichte in Wiederaufnahmeverfahren, dass es im Zweifel gegen den Verurteilten geht.
Sie standen selbst einmal unter Anklage. Möchten Sie erzählen, worum es dabei ging?
Damals war ich Student. Es ging um den Vorwurf des Widerstands gegen die Staatsgewalt und versuchte Gefangenenbefreiung. Das Verfahren wurde schließlich in der vierten Instanz eingestellt. Der Vorwurf trifft allerdings auch heute noch zu.
Was halten Sie von Selbsterfahrungsexperimenten, bei denen sich Juristen zeitweilig freiwillig ins Gefängnis sperren lassen?
Ich finde das Unsinn.
Ein Juraprofessor aus Berlin behauptet, Strafvollzug gleiche dem Versuch, erwachsene Menschen ins Kindergartenalter zurückzuversetzen. Ihr Kommentar?
Er wird sich etwas dabei gedacht haben.
Sie waren in jungen Jahren Mitglied im „Kommunistischen Bund Westdeutschlands“. Bei vielen – inzwischen – etablierten Politikern hat man den Eindruck, dass die alten Netzwerke aus den Zeiten linksradikaler Kleingruppen immer noch funktionieren. Pflegen Sie noch alte Verbindungen?
Nein. Ich wurde aus dieser Gruppierung ausgeschlossen wegen Rechtsopportunismus und „Versöhnlertum“. Danach bin ich eigene Wege gegangen.
Ulrich Wickert beantwortet auf der letzten Seite unseres Heftes die Frage, von welchem Juristen er sich vor dem Jüngsten Gericht verteidigen lassen würde: Heribert Faßbender, Alfred Biolek oder Gerhard Schröder. Was würden Sie ihm raten?
Gerhard Schröder.
Nachgefragt
Stellen Sie sich vor, Sie hätten einen Beruf weit ab von einer juristischen Tätigkeit, welcher wäre das?
Pilot.
Was wollten Sie am Start Ihres Berufslebens?
Stets gute Arbeit leisten.
Was ist Ihr Hauptcharakterzug?
Ungeduld.
Welche Eigenschaften schätzen Sie?
Geduld.
Was ist Ihr größter Vorzug?
Einfälle.
Was dulden Sie auf keinen Fall?
Bigotterie.
Was entschuldigen Sie sofort?
Blechschäden.
Gibt es etwas, was Sie unter allen Umständen auf eine Reise mitnehmen würden?
Zahnbürste.
Wo möchten Sie leben – wenn nicht da, wo Sie jetzt schon sind?
New York.
Wo tanken Sie auf?
Beim Lauftraining.
Was möchten Sie in fünf Jahren tun?
Dasselbe wie jetzt.
Haben Sie ein Motto?
Carpe diem.
Mehr Interviews mit prominenten Gesprächspartnern gibt es in der Rubrik Prominente 
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Fälle um Bälle
von Viola Strueder und Anne Thesing
Seine Fälle drehen sie sich um den Lieblingssport der Deutschen. Seine Mandanten: Vereine, Trainer, Spieler. Er hat sich einen Namen gemacht in der Welt des runden Leders, ist dabei aber auf dem Boden geblieben. Freut sich über jeden Fall, der ihn quer durch Deutschland führt. Nach einem Gerichtstermin in Köln kam er uns besuchen und erzählte mit schwäbischem Tonfall von seiner Leidenschaft: dem Fußball.
Zur Person Christoph Schickhardt
Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit von Christoph Schickhardt sind das Recht des professionellen Sports, Wettbewerbsrecht und Maklerrecht.
Über 600 Verfahren vor dem Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes zählen zum Erfahrungsschatz des 1983 zugelassenen Anwalts. Zunächst absolvierte Christoph Schickhardt eine Ausbildung im Sportjournalismus bei den Stuttgarter Nachrichten. Gleichzeitig studierte er Rechtswissenschaften an der Universität in Tübingen. Der Ludwigsburger spielte selbst Fußball bis zur A-Jugend bei 07 Ludwigsburg und bezeichnet den Sport als seine große Leidenschaft.
Geboren wurde Christoph Schickhardt am 14.03.1955 in Essen. Aufgewachsen ist er jedoch in Ludwigsburg, wo er auch die Schule und die Referendarzeit bei der Stadt, dem Landgericht und der Staatsanwaltschaft absolvierte.
Es ist Samstag. Anpfiff. Die Fußballwelt sitzt im Stadion oder vor dem Fernseher. Und Sie, Herr Schickhardt?
Ich auch. Mir werden alle Fußballspiele direkt auf den Bildschirm übertragen. Da gibt es ja mittlerweile enorme technische Möglichkeiten – Motion, Slow Motion, Super-Slow-Motion, Standbilder und so weiter. Laufende Bilder und Standbilder der einzelnen Spielszenen werden mir heute per Internet direkt auf den Bildschirm übertragen. Schon am Samstag muss ich die Entscheidungen des Schiedsrichters beurteilen – und immer dabei berücksichtigen, dass er seine Entscheidungen in Sekunden fällt. Das Problem ist, dass sich schon in kürzester Zeit Millionen Zuschauer ein Urteil gebildet haben. Und dass alle Beteiligten äußerst nervös sind. Und je näher das Saisonende kommt, so im April, Mai, umso nervöser werden sie.
Was passiert dann in den Tagen nach den Spielen?
Samstag und Sonntag gibt es die ersten Gespräche, Sonntag mache ich den Schriftsatz, bis Montag Morgen um zehn Uhr sind 80 Prozent der Fälle abgeschlossen. Alle Beteiligten arbeiten hoch-professionell und partnerschaftlich zusammen. Jeder weiß was er vom anderen zu halten hat. Das DFB-Sportgericht, der Kontrollausschuss und die Geschäftsstelle sind absolut hochgradig besetzt. Wenn so schnell keine Einigung zustande kommt, findet dann am Donnerstag die mündliche Verhandlung statt. Alle Fälle werden also in der Folgewoche abgeschlossen.
Ein richtiges Wochenende haben Sie also nicht?
Nein, wie jeder andere Anwalt habe auch ich eine Sieben-Tage-Woche. Wer das nicht akzeptiert, sollte sich einen anderen Beruf suchen. Aber die meisten wollen das auch so.
Und wie gestalten Sie Ihre Arbeitstage?
Nun, da ist zum einen die Schreibtischarbeit, die erledige ich in den Morgenstunden. Manchmal fange ich schon um fünf Uhr morgens an, dann habe ich einfach am meisten Ruhe. Tagsüber ist viel zu viel los. Die Verhandlungen finden oft abends statt, Reisen muss ich Tag und Nacht. Selbst im Urlaub bin ich am Ball.
Und wie sieht Ihre Freizeit aus?
Der Job hat immer Vorrang, egal zu welcher Tages- oder Nachtzeit. Es ist wirklich keine Seltenheit, dass mich ein Fußballmanager abends um 23 Uhr anruft. Und das ist sein gutes Recht. Schließlich ruft er an, weil der Druck in diesem Moment da ist, etwas zu regeln. So ist nun mal das Geschäft. Wenn einem das nicht passt, muss man sich einen anderen Job mit “16.00 Uhr-Feierabend-Garantie” suchen.
Das klingt nach einem harten Job.
Ja, aber das ist ein Beruf, den Sie nur mit Haut und Haaren machen können. Wenn Sie mit angezogener Handbremse arbeiten, merken die Mandanten das sofort.
Aber Ihnen gefällt Ihre Arbeit?
Ja, der Anwaltsberuf ist wirklich der Schönste, den es gibt, weil es der Unabhängigste ist. Ich habe keinen Chef, kann mir die Mandanten weitgehend aussuchen und kann jedem das sagen, was ich für richtig halte.
Außerdem bringt der Beruf immer etwas Neues. Ich lerne ungeheuer interessante Menschen aus den verschiedensten Lebensbereichen kennen, die ich sonst nie kennen gelernt hätte und von denen ich viel erfahre und lerne. Viele von ihnen – Vereine, Trainer, Spieler – halten mir seit 20 Jahren die Treue.
Fußball ist ein Sport, der von den Medien lebt. Welche Rolle spielen für Sie die Medien?
Eine sehr große. Viele meiner Prozesse werden im Grunde in den Medien entschieden. Der Erstschlag muss sitzen, und der muss auch medienmäßig professionell begleitet werden. Deshalb macht die Medienarbeit auch einen großen Teil meiner Tätigkeit aus: Kontakte knüpfen, Presseerklärungen vorbereiten, Gespräche mit Journalisten führen, und, und, und. Auch in diesem Bereich ist Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit das größte Kapital.
Gefällt es Ihnen, einen Beruf von öffentlichem Interesse zu haben?
Das hängt davon ab, wie die Fälle laufen (lacht). Natürlich ist das Ganze auch mit einem hohen Risiko verbunden. Wenn Sie einen gravierenden Fehler machen, sind Sie weg vom Fenster und können schnell als Trottel dastehen. In anderen Anwaltsberufen ist das anders – die Fälle eines Scheidungsanwalts stehen zum Beispiel nicht gleich in der Bildzeitung.
Aber insgesamt ist es auf jeden Fall interessanter, in einem Bereich tätig zu sein, der die Öffentlichkeit interessiert.
Fast wären Sie ja selbst Sportjournalist geworden…
Ja, während des Jurastudiums habe ich eine Ausbildung bei den Stuttgarter Nachrichten gemacht. Das war eine sehr gute Ausbildung, die mich sehr geprägt hat. Das “pralle Leben”, sozusagen. Ich habe das Rüstzeug für einen harten Job erhalten. Noch heute hat der Sportjournalismus für mich einen ungeheuren Reiz. Zu den Kollegen von damals bestehen noch heute viele Verbindungen.
Aber Sie haben sich dann doch fürs Sportrecht entschieden.
Erst einmal habe ich mich nach der Ausbildung nur für den Anwaltsberuf entschieden. Mit dem Sport hatte ich damals innerlich schon abgeschlossen. Als ich Anwalt war, kamen aber immer wieder und immer mehr alte Bekannte und neue Mandanten aus dem Sport zu mir, und so nahm das Ganze seine Anfänge.
Damit waren Sie wieder bei “Ihrem Lieblingsthema”?
Ja, die persönliche Leidenschaft für den Fußball ist einfach da und muss auch da sein. In diesem Beruf müssen Sie denken wie einer aus dem Fußballgeschäft. Sie müssen die Sprache der Fußballer sprechen. Rechtlich ist das Ganze gar nicht so besonders schwierig. Wichtig ist, dass ei hier tätiger Anwalt die rechtlichen und wirtschaftlichen “Pferdefüße” erkennt.
Wie viele Clubs der Bundesliga vertreten Sie?
Zirka zehn Bundesligavereine – mit jeweils unterschiedlicher Intensität. Manche Vereine übertragen mir alle Rechtssachen, andere beauftragen mich nur in größeren und wichtigeren Streitigkeiten mit Öffentlichkeitswirkung, für andere wiederum bin ich nur bei Platzverweisen zuständig. Und Borussia Dortmund war leider immer mein Gegner. Das Geschäft hat auch sehr viel mit Emotionalität zu tun. Sie müssen sich mit breitem Rücken vor die Mandanten stellen, da werden leider auch die Gegner immer mehr.
Geraten Sie nicht in Interessenskonflikte, wenn Sie mehrere Vereine gleichzeitig vertreten?
Nein, bei Fällen, die zwei meiner Mandanten betreffen, halte ich mich ganz raus. Dies wird auch so akzeptiert.
Welcher Fall hat Sie bisher am meisten Nerven gekostet?
Das sind die Prozesse um die Lizenzen der Vereine. Denn da geht es um alles oder nichts, Verlieren oder Gewinnen. Ohne Lizenz ist ein Fußballverein nichts. Das sind schon nervenaufreibende Fälle, die einen wochenlang ausgiebig beschäftigen. Aber das Schöne daran ist, dass auch solche Kämpfe in ein paar Wochen rum sind. Das ist ja beim Fußball was Besonderes. Die Fälle werden sehr aufgebauscht, sind dann aber auch relativ schnell wieder erledigt. Auch wenn der Streit noch so groß ist, sind alle Beteiligten an einer raschen Einigung interessiert. Schließlich muss man auch in Zukunft wieder zusammenarbeiten und sich in die Augen schauen können. Im Fußball-Geschäft brauchen alle Beteiligten gleichzeitig ein hohes Maß an Engagement, Behauptungswillen, Durchsetzungskraft, aber auch Konsens- und Gesprächsfähigkeit.
Welches war bisher Ihr größtes Erfolgserlebnis?
Das kann ich nicht sagen, häufig sind das kleine Sachen, die niemand erfährt. Große Erfolge waren für mich die Lizenzerhaltungen für Hertha BSC, Wolfsburg, Kaiserslautern und Frankfurt. Aber die anderen Erfolge sind im stillen Kämmerlein passiert.
Und wie sieht es aus mit den Niederlagen, hatten Sie auch die?
Dauernd. Ein Anwalt, der sagt, er hat nur Erfolg, der lügt oder er hat nur uninteressante Fälle. Bittere Niederlagen bleiben einem nicht erspart. Jeder Arbeitstag ist mit Erfolgen und Misserfolgen ausgefüllt.
Welche Voraussetzungen sollte ein Sportrechtler mitbringen, um Erfolg zu haben?
Für einen Sportrechtler und für alle Juristen ist aus meiner Sicht ein Prädikatsexamen eine unbedingte Voraussetzung. Da kann in einem Lebenslauf stehen, was will – Doktor, halbes Jahr Amerika, oder was auch immer: Wenn Sie kein Prädikatsexamen haben, schließen die Leute in der Regel bei jeder Bewerbung oder Beurteilung die Akte. Für Jura-Studenten ist deshalb der – schwierige – Kampf ums Prädikat von besonderer Bedeutung.
Halten Sie das für berechtigt?
Ja. Weil das juristische Examen außerordentlich gerecht ist. Es ist streng objektiviert, der Zufall ist durch die zwei Examen und durch die Vielzahl der einzelnen Klausuren weitgehend ausgeschlossen. Gute juristische Kenntnisse kommen für mich in einem Prädikatsexamen zum Ausdruck.
Klar, auch Nebenqualifikationen sind wichtig. Aber ein Student, der meint, er schafft kein Prädikatsexamen, der sollte sich lieber rechtzeitig etwas anderes suchen. Das ist so. Auch ich achte bei den Bewerbungen, die ich bekomme, immer als erstes auf das eine: Wie ist das Examen?
Was ist darüber hinaus wichtig?
Sozialkompetenz. Sie müssen mit den Leuten reden können, Verhandlungsgeschick haben. Auch im größten Streit müssen Sie immer den Gesprächsfaden aufrechterhalten, um später vielleicht doch noch zu einer Einigung zu kommen. Ich erlebe bei Gericht immer wieder, dass Anwälte sprachlos sind. Der eine sagt “Ich will das” und der andere “Das mache ich nicht” – und dann ist Schluss. Je schlechter ein Anwalt ist, umso “betonierter” und unflexibler präsentiert er seine Position. Das geht aber zu Lasten des Mandanten, auch wenn diese das manchmal erst später erkennen.
Das Weitere ist absolute Verlässlichkeit. Alle meine Verhandlungspartner wissen, dass mein Wort gilt – auch im schlimmsten Streit. Was ich zusage wird auch umgesetzt. Dadurch bekommt mein Wort natürlich auch mehr Gewicht. Ein Anwalt, der bei seinen Mandanten kein Gewicht hat, wird auch vom Gegner nicht Ernst genommen.
Und schließlich kann kein Anwalt ohne eine ausgeprägte Persönlichkeit erfolgreich sein. Der Mandant “kauft” auch ein Stück Lebenserfahrung. Das ist im Übrigen häufig auch der wichtigste Unterschied im Vergleich zu angestellten Juristen.
Wie sind denn die Chancen für junge Juristen, in dieses Rechtsgebiet einzusteigen?
Wer bereit ist, diesen Knochenjob zu machen und einen langen dornigen Weg zu gehen, der hat heute aus meiner Sicht große und intakte Chancen. Das hängt auch mit unserer so genannten Freizeitgesellschaft zusammen. Freizeitbeschäftigungen, und damit auch Sport, gewinnen immer mehr Relevanz. Für Anwälte erschließt sich dadurch ein großes Betätigungsfeld. Denken Sie nur daran, wie viele Tennisclubs wegen Lärmbelästigung einen Nachbarschaftsprozess führen. Oder denken Sie an das Vereinsrecht – zum Beispiel an die Rechten und Pflichten im Verein. Jeder Golfclub braucht heute einen Hausanwalt. Der Freizeitbereich und der Sport nehmen immer mehr Raum ein. Und die Menschen sind immer mehr bereit ihre angeblichen Rechte auch durchsetzen. Für engagierte Anwälte mit langem Atem ist der Sport – professionell und in der Freizeit – ein lohnendes Betätigungsfeld.
Spielen Sie selbst Fußball?
Ja, ich bin begeisterter Fußballer. Fußball ist von Kindesbeinen an meine Leidenschaft. Bis zur A-Jugend bin ich gekommen. Allerdings spiele ich nicht gut. Für eine Profi-Karriere bin ich nie in Frage gekommen. Natürlich verliert man durch den Blick hinter die Kulissen manchmal auch den Enthusiasmus, insbesondere wenn man erfährt, dass es häufig nur ums Geschäft und ums Geld geht. Wenn Sie sich ein Fußballspiel rein privat angucken: Können Sie dann abschalten und Ihren Beruf außen vor lassen?
Na ja, das ist ähnlich wie mit dem Wettbewerbsrecht, das ich früher gemacht habe. Wenn ein Lastwagen mit Werbung auf der Autobahn vor mir herfuhr habe ich mich immer wieder bei der Überlegung erwischt, ob die Werbung zulässig ist.
Natürlich stumpft man etwas ab. Aber wenn es um befreundete Personen geht, wie Trainer, die zum Beispiel auf der Kippe stehen, oder wenn einer meiner Vereine um den Abstieg kämpft, dann ist das für mich immer noch hoch emotional. Der Mandant muss in einer schwierigen Situation das totale Engagement des Anwalts spüren.
Haben Sie einen Lieblingsverein?
Ja, aber den nenne ich nicht (lacht). Oft hängt das aber auch von den Personen ab, mit denen ich befreundet bin. Vereine für sich sind ja nur Hüllen. Die Emotion entsteht durch die persönlichen Beziehungen und Bindungen zu den dort anwesenden Personen. Es ist wie überall. Gute Präsidenten, Chefs und Unternehmensführer schaffen für ihren “Betrieb” Emotionen. Und meine Arbeit ist einfach von engsten persönlichen Vertrauensverhältnissen geprägt. Vertrauen genießen und rechtfertigen – das ist das schönste an diesem Beruf.
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Der Anglophile
Erfahrungen im Ausland, Flexibilität im Denken und sehr gute Englischkenntnisse sind seiner Meinung nach wichtige Voraussetzungen für die Karriere. Gute Examensnoten zwar auch, aber Stefan Rizor interessiert mehr der Mensch dahinter. Dem karriereführer verriet er, was sonst noch einen guten Juristen ausmacht. Das Interview führte Meike Nachtwey.
Zur Person Stefan Rizor
Stefan Rizor ist Partner und Managing Partner Deutschland bei Osborne Clarke. Der gebürtige Hannoveraner studierte in Würzburg und an der McGill University (Montreal, Kanada), wo er seinen LL.M. erwarb. Seit 1990 Rechtsanwalt, seit 1994 Partner in der überörtlichen Sozietät Graf von Westphalen Fritze & Modest, und ab 2001 bei Osborne Clarke, spezialisierte sich Stefan Rizor schnell auf grenzüberschreitende Unternehmenstransaktionen und -streitigkeiten.
Der Jurist ist zudem Leiter des Immobilienrechts- Teams und Experte für die Recycling- Industrie. Seit mehr als einem Jahrzehnt vertritt er die Interessen des „Grünen Punktes“ (Duales System Deutschland). Die Intensivierung des Handels und gegenseitigen Verständnisses zwischen Nordamerika, insbesondere Kanada, und Deutschland bildet einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit.
Zum Unternehmen
Osborne Clarke wurde 1748 im englischen Bristol gegründet. 1987 eröffnete Osborne Clarke ein Büro in London, 1998 im Thames Valley und 2000 im kalifornischen Silicon Valley, wodurch die Firma die erste pan-europäische Kanzlei wurde, die in der amerikanischen Technologiehochburg vertreten ist. In Deutschland hat Osborne Clarke Büros in Köln und München. Sie ist eine fullservice Anwaltskanzlei. Internationalität und moderne Technologien bilden einen Schwerpunkt. Die Nachwuchsförderung liegt der Firma traditionell besonders am Herzen.
Erinnern Sie sich noch an Ihr erstes Bewerbungsgespräch nach dem Studium?
Nach Studium, Referendariat und Master führte mich meine erste berufliche Bewerbung nach London zu Clifford Chance. Der dortige Partner erläuterte mir, nach welchen Kriterien Clifford Chance – jedenfalls damals – Kandidaten suchte. Neben überdurchschnittlichen Examina wurden Kandidaten mit „personality“ gesucht. Neugierig fragte ich, nach welchen Kriterien sich denn „personality“ bemesse. Mein Gesprächspartner erklärte mir dies an einem Vergleich: Er stelle sich vor, wie Mandanten wohl auf einem gemeinsamen Flug von London nach Sydney reagieren würden, den sie mit dem jungen Anwalt verbringen müssten. Könne der junge Anwalt nur über den Fall sprechen, steige der Mandant spätestens in Abu Dhabi aus. Auch mir kommt es heute darauf an, den Kandidaten kennen zu lernen. Dass er ein guter Jurist ist, sieht man meist schon an den Unterlagen.
Aber gute Examina sind immer noch wichtig?
Der gute Anwalt bemisst sich nicht allein an der Qualität der Examina. Wir stellen häufig Kandidaten ein, bevor sie das Zweite Examen absolviert haben. Wer sich bei uns in Studium und Referendariat bereits bewährt, dessen Qualitäten kennen wir. Des Stempels durch einen Prüfer, der den Kandidaten eine Stunde an einem Tag getestet hat, bedarf es dann nicht mehr. Die Erfahrung lehrt: Mit dem Arbeitsvertrag bei Osborne Clarke in der Tasche gehen die meisten Kandidaten entspannter in die Prüfungen, was dann in aller Regel zu guten Ergebnissen führt.
Was sollte denn ein guter Anwalt noch mitbringen, um von Ihnen eingestellt zu werden?
Er sollte eine vielseitige Persönlichkeit mitbringen und er sollte neugierig sein. Mandanten spüren sehr genau, ob Anwälte sich für sie und ihre Tätigkeit interessieren. Wer ein Unternehmen und seine Produkte oder Dienstleistungen versteht, ist im Vorteil. Auch hilft es, die längerfristigen Vorstellungen von Mandanten zu erkennen. Es macht einen Unterschied, ob der Unternehmer beabsichtigt, das Unternehmen kurz- oder mittelfristig zu veräußern oder das Unternehmen an die nächste Generation in der Familie zu übertragen. Dazu muss die Bereitschaft kommen, über juristische Fragen nachzudenken, die Neuland sind. Der Gesetzgeber hängt dem technischen Fortschritt stets hinterher. Der junge Anwalt braucht Courage und muss teamfähig sein. Junge Anwälte unterschätzen häufig zu Beginn ihrer Laufbahn den Druck der Verantwortung. Man muss in der Lage sein, in Projekten Teams zu führen, sich aber auch selbst zurücknehmen zu können.
Sie sind Partner in einer Kanzlei, die sich auf die Fahne geschrieben hat, anders zu sein als alle anderen Kanzleien. Ein Dienstleistungsunternehmen, das Wert legt auf Teamarbeit und Work- Life-Balance: Wie wichtig sollte die Karriere im Leben sein?
Die Arbeit nimmt im Leben jedes Menschen eine zentrale Bedeutung ein. Dazu gehört aber auch eine kritische Prüfung: Bin ich bereit, Verantwortung zu übernehmen? Wie groß ist mein Ehrgeiz? Was möchte ich erreichen? Was bin ich bereit, dafür einzusetzen? Glück und Zufriedenheit im Privaten, mit Freunden und Familie, Zeit, seine Hobbys zu genießen, werden sich nur dann einstellen, wenn man auch beruflich das erreicht hat, was man sich vorgenommen hat. Deswegen kann ich jungen Menschen immer nur empfehlen, von Anfang an auf eine möglichst erstklassige Ausbildung zu achten.
Und was muss ein Hochschulabsolvent heute tun, um Karriere zu machen?
Wer in einer Wirtschaftskanzlei Karriere machen möchte, muss Englisch in Wort und Schrift beherrschen. Zudem sind die bei Auslandsaufenthalten gesammelten Erfahrungen unverzichtbar: Der Hochschulabsolvent hat sich in ungewohnten Konstellationen neu bewiesen und Herausforderungen gemeistert. Deswegen kann ich jungen Juristen immer nur empfehlen, die heimatliche Scholle zu verlassen. Nutzen Sie die Semesterferien, um Zusatzqualifikationen zu gewinnen, denn diese machen Sie später unterscheidbar. Man sollte auch stärker seine Interessen verfolgen, statt bestimmten Moden nachzugehen. Völker- und Europarechtler, an der Uni häufig belächelt, finden sich später häufig in führenden Positionen, weil sie lernen, auf nationales Recht aus einer internationalen Perspektive zu blicken und Prinzipien hinter den Normen zu erkennen und in Rechtsgrundsätze zu verwandeln. Wer ein hohes technisches Verständnis hat, wird – unabhängig von jedem Zeitgeist – immer genug Arbeit im Technologieoder Patentbereich finden. Es hilft, Bereiche zu wählen, die einen persönlich interessieren. Dann fällt auch intensive Arbeit nicht schwer, denn in dieser Umgebung wird man sich wohl fühlen und nachher auch unter den Spezialisten sein berufliches Zuhause finden.
Was ist, wenn es nicht so gut läuft mit der Karriere? Wie sollte man mit Rückschlägen umgehen?
Rückschläge sind wichtig. Sie sind unvermeidlich, denn es wird nicht immer alles gelingen. Über Siege freut man sich, aus Rückschlägen lernt man. Deshalb sollte man Rückschläge akzeptieren. Wer beispielsweise im Ersten Examen kein Vollbefriedigend oder besser erzielt, wird nicht in Harvard weiterstudieren können, aber das Studium an anderen Universitäten, an denen auf hohem Niveau Auslandserfahrung und Sprachkenntnisse erworben werden können, bleibt möglich.
Ihr Karrieretipp für unsere Leser?
Die wichtigste Empfehlung für Ihre Leser: Seien Sie mutig, stellen Sie sich neuen Herausforderungen. Meine wichtigste Aufgabe gerade bei Studenten oder Referendaren besteht darin, ihnen Mut zu machen, damit sie sich dort bewerben, wofür sie brennen. Verlassen Sie altbekannte Bahnen. Und: Ausländische Studenten investieren in der Regel auch wirtschaftlich in ihr Studium. Viel zu häufig machen deutsche Juristen die Entscheidung, ob sie ins Ausland gehen, von der Vergabe von Stipendien abhängig. Dabei ist der Kredit, den man für eine erstklassige Ausbildung aufnimmt, schnell zurückgezahlt. Keine Investition erzielt eine höhere Dividende als die eigene Ausbildung.
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Im Rampenlicht
von Martin Rath
Man sieht nur die im Licht – ob sie wollen oder nicht? Ob es um ungefragt geschossene Fotos von Prinzessin Caroline geht oder um frei erfundene Interviews – in Aufsehen erregenden Prozessen gegen die Yellowpress vertritt Matthias Prinz viele prominente Mandanten.
Zur Person Dr. Matthias Prinz

Professor Dr. Matthias Prinz war nach dem ersten Staatsexamen wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Hamburg. Er studierte anschließend an der Harvard Law School und erwarb dort 1983 den Master-Titel (LL.M.). Seit 1984, nach dem Bar Exam, ist er in New York als Anwalt zugelassen. 1985 folgte die Promotion bei Hein Kötz, die Zulassung als Rechtsanwalt in Hamburg und die Gründung seiner Kanzlei, gemeinsam mit Sabine Neidhardt. Zur Kanzlei Prinz Neidhardt Engelschall zählen heute acht Anwältinnen und Anwälte mit Sitz in Hamburg und Berlin.
Herr Prinz, Sie sind der wahrscheinlich bekannteste Medienanwalt Deutschlands, viele Ihrer Mandanten stehen im Rampenlicht. Wo aber findet man den Anwalt Matthias Prinz öfter: Am Journalistenstammtisch oder auf dem Opernball?
Nun, auf dem Wiener Opernball war ich noch nie. In die Oper gehe ich aber trotzdem. Meine Mandanten kann ich beim Opernball wie am Stammtisch treffen. Theoretisch. Eher finden Sie mich aber vor Gericht. Und natürlich in meiner Kanzlei.
Welche Stationen Ihres Bildungsweges waren für Ihre heutige Tätigkeit von besonderem Gewicht?
Große Bedeutung hatte für mich meine Assistenzzeit bei Hein Kötz, der damals Professor an der Universität Hamburg war – der Spezialist für Rechtsvergleichung, für internationales Zivilrecht und Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht. In dieser Zeit habe ich mich bereits mit der economic analysis of law – der so genannten Ökonomischen Analyse des Rechts – befasst. Sehr prägend war das Studium an der Harvard Law School …
… heute ist es fast eine Mode, einen amerikanischen „Master“ zu erwerben …
… für mich war der „Titel“ weniger wichtig. Was ich in Harvard lernen konnte, war mir wichtiger: Die Art, wie amerikanische Juristen im Case Law Probleme lösen. Das ist schon etwas anderes, als die deutsche Methode, sich auf den Wortlaut des Gesetzes zu fixieren und die Frage zu stellen, welche Absichten die Väter des BGB im Jahr 1895 hatten. Und Harvard bot auch die Möglichkeit, den geistigen Horizont zu erweitern: Rechtsanthropologie, economic analysis – es gab viele Erkenntnisse, die im deutschen Hörsaal nicht geboten wurden.
Hat sich – Ihrer Meinung nach – das sozialwissenschaftliche Angebot in der Juristenausbildung hier zu Lande inzwischen verbessert?
Eher nicht. Aber meine Kenntnisse im klassischen internationalen Recht, Steuerrecht und so weiter habe ich in Hamburg erworben.
Was würden Sie einem Berufsanfänger raten, der heute ins Medienrecht einsteigen möchte?
Das ist eine schwierige Frage. Gewiss, das Rechtsgebiet ist klein, schick und natürlich gibt es inzwischen viel Literatur zum Thema. Aber die Beschäftigungsmöglichkeiten sind sehr begrenzt – auf die Rechtsabteilungen der großen Medienunternehmen und eine kleine Zahl spezialisierter Kanzleien.
Wie sehr legt man sich als Berufsanfänger bei der Wahl seines Arbeitgebers fest? Heißt es: Einmal Verlagsanwalt, immer Verlagsanwalt – einmal Anwalt von „Medienopfern“, immer Anwalt von „Medienopfern“? Für immer und ausschließlich?
Nein, das sicher nicht. Wie in allen anderen Rechtsgebieten wechseln Anwälte natürlich im Lauf der Zeit gelegentlich die Seiten. Aber das kann die Glaubwürdigkeit, vor allem auch bei Gericht, gefährden. Beispielsweise (lacht): Heute vor Gericht darum zu kämpfen, dass die Veröffentlichung von Intimfotos für rechtswidrig erklärt wird, sich morgen dafür einzusetzen, dass die Publikation o.k. sei – das dürfte der Glaubwürdigkeit eines Anwalts kaum gut tun.
Sie haben sich mit Ihrer Kanzlei eindeutig positioniert?
Ja, wir vertreten im Presserecht ausschließlich die Betroffenen. Wer, wie wir, eine Reihe von Grundsatzurteilen bis zum Bundesgerichtshof oder vor dem Bundesverfassungsgericht erstreitet, der muss mit ganzem Herzen dabei sein. Diese Entscheidung – die von Ihnen so genannten „Medienopfer“ zu betreuen – wurde auch nicht zuletzt von unserem Partner Manfred Engelschall beeinflusst, der vor seinem Eintritt in unsere Kanzlei 40 Jahre als Richter tätig war: Ein moralisch hoch integrer Jurist, der unter anderem seine Erfahrungen als Vorsitzender des Beschwerdeausschusses des deutschen Presserats bei uns eingebracht hat.
Sie haben für Ihre Mandanten Schadensersatzbeträge wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen erstritten, die ohne Beispiel waren z. B. 100.000 € im Verfahren Lafontaine gegen Sixt. Worum ging es dabei?
Nachdem Lafontaine als Finanzminister zurückgetreten war, ließ Sixt eine Anzeige drucken mit Fotos aller Kabinettsmitglieder: Lafontaines Foto war durchgestrichen, der Werbespruch des Autoverleihers lautete: Wir haben auch Wagen für Mitarbeiter in der Probezeit.
Mich hat es immer fasziniert, dass es Tabellen gibt, die darüber Auskunft geben, wie hoch der Schadensersatz zum Beispiel bei Verletzung oder Verlust eines Auges oder Beines ist. Gibt es solche Tabellen auch für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten?
Versuche dazu, solche Tabellen einzuführen, gibt es. Aber in medienrechtlichen Prozessen sind die Gerichte im Allgemeinen mutiger.
Inwiefern mutiger?
Nun, die Tabellen für Körperschäden sind für Unfallopfer oft ein zusätzliches Unglück: Viele Gerichte orientieren sich an den Beträgen, die in den Tabellen aufgelistet sind. Diese Tabellen berücksichtigen aber beispielsweise die Inflationsentwicklung nicht genügend. Sobald ein Gericht signalisiert, dass es den tabellarischen Betrag für nicht ausreichend hält, suchen die Anwälte der Haftpflichtversicherer schnell die Einigung mit dem Unfallopfer, um ein Urteil zu vermeiden – auch damit kein höherer Wert in die Schadenstabellen einfließt. So werden dauerhaft zu geringe Beträge fortgeschrieben. Gegen ähnliche Entwicklungen beim Schadensersatz wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts würden wir uns entschieden zur Wehr setzen.
Stehen Sie der Mediation, außergerichtlicher Schlichtung, deshalb in Ihrer Praxis skeptisch gegenüber?
Nein, durchaus nicht. Unfallopfer oder „Medienopfer“ sind oft „one shooter“ – wie der US-Rechtsanthropologe Marc Galanter sie nennt. Menschen also, die ohne juristische Erfahrung vor Gericht so genannten „repeat players“ begegnen: den Anwälten hoch qualifizierter Rechtsabteilungen mit Spezialkenntnissen, Prozesserfahrung und erheblich höheren Erfolgsaussichten. Unsere Kanzlei ist auch ein „repeat player“ – aber im Dienst der eigentlich schwächeren Seite. Bei über 800 Verfahren, die wir jährlich betreuen – viele davon ohne medienrechtlichen Bezug – spielen außergerichtliche Lösungen durchaus eine Rolle. Wir haben dabei aber die entsprechende Verhandlungsmacht.
Es heißt, in Süddeutschland würden Steuerdelikte milde, Körperverletzungen hart bestraft – in Norddeutschland sei es umgekehrt. Gibt es im Medienrecht ähnliche regionale Unterschiede?
Regionale Unterschiede gibt es, aber kein Nord-Süd-Gefälle. Es sind eher Nuancen von Gericht zu Gericht: Bei dem einen wird die Eilbedürftigkeit einer presserechtlichen Gegendarstellung nur zehn Tage nach dem Druck anerkannt, bei dem anderen noch nach zwei Wochen. Das Medienrecht ist im wesentlichen Landesrecht, das zwar weitgehend gleichförmig geregelt ist, sich aber in den Details unterscheidet: Genügt es, eine Gegendarstellung per Fax zu versenden – oder muss es ein Original per Brief sein? In dieser Hinsicht sind die örtlichen Unterschiede ein Minenfeld, in dem man auch stolpern kann…
Böse Zungen behaupten, dass der gemeine Feld-Wald-und-Wiesenanwalt von zwei Dingen lebt: von Verkehrssündern und von streitsüchtigen Lehrern mit Rechtsschutzversicherung. Wovon lebt Ihre Kanzlei?
Durchaus nicht allein vom Medienrecht. Meine Kollegin Sabine Neidhardt, Mitgründerin der Kanzlei, arbeitet im Familien- und Erbrecht. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Arbeitsrecht. Und wir kooperieren mit Fachleuten in anderen Rechtsmaterien, denen wir unsere Expertise im Verfahrensrecht zur Verfügung stellen. Neben dieser so genannten Litigation betreuen wir Unternehmen, sowie ihre Mitarbeiter, Organe und Eigentümer bei Konflikten mit der einschlägig interessierten Presse: Börse Online, Wirtschaftswoche etc. – das Medieninteresse an Wirtschaftsunternehmen ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Die Fälle der „klingenden Namen“, Messner, Kahn, der Prinzessin von Hannover oder der Königin von Schweden, machen höchstens 30 bis 40 Prozent unserer Arbeit aus. Mit Medienrecht muss das übrigens nicht unbedingt zu tun haben. Natürlich „machen“ wir auch die Scheidung, wenn der prominente Mandant schon weiß, dass sie durch die Presse gehen wird. Er kennt uns schließlich schon. Und ein Fußballmanager will auch dann arbeitsrechtlich beraten werden, wenn seine Vertragsverhandlungen einmal nicht durch die Presse geistern.
Wie steht es um die medienrechtliche Betreuung der „Hausfrau von nebenan“, deren Privatleben durch die Yellowpress gezerrt wird?
Mein Eindruck ist, dass sich die Boulevardpresse zurzeit vor allem für die Prominenten interessiert. Wie gerät ein Normalbürger in die Zeitung? Als Verbrecher, Opfer, Beteiligter an einem spektakulären Unfall, wenn er von Ebola befallen ist oder auf den Philippinen entführt wurde. Wenn es in solchen Fällen um Grundsatzfragen geht, arbeiten wir auch mit der Opferschutz-Organisation „Weißer Ring“ zusammen. Sonst produziert die Boulevardpresse eher Schlagzeilen wie „Jürgen Drews’ Hintern geliftet“, „Rainhard Fendrichs von Ehefrau gehörnt“ – oder umgekehrt (lacht. Holt die aktuelle Bild-Zeitung). „Bild“ titelt heute „Stich – Millionenschlacht um Baby“. Erst viele Seiten später ein Artikel mit Fotos von sechs Kindern, die zu Mördern geworden sein sollen. So kommt der Normalbürger in die Boulevardpresse.
Wie findet eigentlich der europäische Hochadel den Weg in Ihre Kanzlei?
Auf Empfehlung anderer Mandanten.
Gibt es „Standesprobleme“, wenn in Ihrer Kanzlei Adel und Bürger aufeinandertreffen?
Inwiefern?
Die FAZ hat es einmal geschafft, eine halbe Spalte lang die Frage zu diskutieren, wie die korrekte Anrede der Fürstin Thurn und Taxis lautet – wie würden Sie sie ansprechen?
(Lacht.) Ich mache grundsätzlich keine Aussagen zum Anwalt-Mandanten-Verhältnis.
Der Medienanwalt Matthias Prinz taucht selbst eher selten in den Medien auf. Warum?
Wenn es nicht anders geht, weil Journalisten im Gerichtssaal sitzen, erkläre ich natürlich auch vor der Presse die Position meiner Mandanten. Sonst muss das nicht unbedingt sein.
Kurz gefragt:
Stellen Sie sich vor, Sie hätten einen Beruf weit ab von einer juristischen Tätigkeit – welcher wäre das?
Journalist.
Was ist Ihr Hauptcharakterzug?
Das müssen Sie meine Frau fragen.
Welche Eigenschaften schätzen Sie?
Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit, Humor, Pünktlichkeit.
Was ist Ihr größter Vorzug?
Das kann man nicht fragen.
Was ist Ihnen sehr unangenehm?
Hektik.
Was dulden Sie auf keinen Fall?
Unehrlichkeit.
Was entschuldigen Sie sofort?
(Lacht.) Wenn das in meinem Büro herumgeht…
Gibt es etwas, was Sie unter allen Umständen auf eine Reise mitnehmen?
Laufschuhe.
Wo möchten Sie leben – wenn nicht da, wo Sie jetzt schon sind?
Berlin.
Wo ist Ihre Grenze?
Bei 26 Meilen 385 Yards.
Wo tanken Sie auf?
Beim Sport.
Was war Ihr größter Flop?
(Lacht.) Darüber zu sprechen, verbietet das Anwaltsgeheimnis.
Was möchten Sie in fünf Jahren tun?
Das gleiche wie jetzt.
Haben Sie ein Motto?
Never give up!
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`Gestaltungswille zählt´
von Robert W. Piterek
Die Chancen für Juristen, in der Politik beruflich Fuß zu fassen, stehen statistisch gesehen nicht schlecht. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Düsseldorfer Landtag, Dr. Robert Orth, gab dem karriereführer Informationen aus erster Hand zum Thema „Berufseinstieg für Juristen in der Politik“.
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Dr. Robert Orth, 35, entschied sich schon früh für eine politische Laufbahn: Kaum volljährig trat er in die FDP ein, avancierte bereits während seines Studiums mit 24 zum Vorsitzenden der jungen Liberalen und zum Mitglied des FDP-Landesvorstands in Nordrhein-Westfalen. Seit 2000 ist der Vater zweier Kinder stellvertretender FDP-Fraktionsvorsitzender und Vorsitzender des Rechtsausschusses im Düsseldorfer Landtag. Neben seinem politischen Engagement arbeitet der promovierte Rechtsanwalt in der von ihm mitgegründeten Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei Orth · Kluth Rechtsanwälte. Die Kanzlei ist auf Aktienrecht spezialisiert.
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In der vergangenen Legislaturperiode waren von den 669 Abgeordneten des Deutschen Bundestages 115 Volljuristen. Jeder sechste Mandatsträger hatte demnach eine rechtswissenschaftliche Vorbildung. Und die Möglichkeiten einer politischen Laufbahn beschränken sich nicht nur auf die Gremien des Bundestages wie Fraktionen und Ausschüsse, sondern auch auf die Kommunen, Landtage und deren Verwaltungen.
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Herr Orth, Sie haben bereits während ihres juristischen Referendariats eine politische Karriere im FDP-Landesvorstand NRW begonnen. Wollten Sie schon immer Politiker werden?
Ich merkte bereits vor dem Abitur, dass es mir nicht reichte, nur als Zeitungsleser am Zeitgeschehen teilzuhaben. Schon während der Schulzeit trat ich deshalb in die FDP ein. Mein Wunsch war es, selber etwas zu bewegen, die Welt in der wir leben, mitzugestalten.
Warum haben Sie sich für die Freien Demokraten entschieden?
Weil der Gedanke der Freiheit durch alle Lebensbereiche geht. Sowohl in der Gesellschaft als auch in der Politik soll sich Freiheit mehr durchsetzen. Im Gegensatz zur FDP sind die Sozialdemokraten, die Grünen und die CDU staatsgläubig. Sie sind davon überzeugt, dass den Bürgern ein Gesellschaftsentwurf übergestülpt werden muss.
Wie ist es Ihnen gelungen, vom Vorsitzenden der Jungen Liberalen in NRW zum Mitglied des Landtages zu werden?
In der Periode zwischen den beiden Ämtern war ich Ratsherr in meiner Heimatstadt Düsseldorf. Kommunalpolitisches Engagement ist häufig entscheidend für eine Karriere in der Politik. Später habe ich für die Parteiliste kandidiert und bin dann in den Landtag eingezogen.
Die FDP wurde im Bundestagswahlkampf als „Spaßpartei“ bezeichnet. Wie stehen Sie zu diesem Begriff?
Der Begriff „Spaßpartei“ war ein Etikett, das man uns angehängt hat. Allerdings soll Politik auch nicht als bierernste Sache wahrgenommen werden. Sie ist ein Lebensgefühl. Das ist auch die Botschaft des „Guidomobils“, mit dem Parteichef Guido Westerwelle im Wahlkampf durch die Lande gefahren ist: Es sollte zeigen, dass Politik auch locker angegangen werden kann.
Wie nutzen Sie Ihre juristischen Kenntnisse bei der Arbeit im nordrhein-westfälischen Landtag, dem Sie seit 2000 angehören?
Die politischen Anliegen werden von Juristen neu formuliert und zu Gesetzesentwürfen umgewandelt. Dabei dienen mir meine Vorkenntnisse, denn letztendlich trage ich die Verantwortung für den Inhalt. Darüber hinaus ist meine Berufserfahrung als Rechtsanwalt nützlich, um die Probleme der Menschen besser zu verstehen. Düsseldorfer LandtagAls Anwalt hört man oft, dass Prozesse zu lang dauern und die Vollstreckung nicht möglich ist. Dadurch, dass ich neben meinem politischem Engagement auch weiterhin als Rechtsanwalt arbeite, befinde ich mich nicht ständig unter der „Käseglocke“ des Landtags und behalte die Probleme der Menschen im Hinterkopf.
Wie muss man sich die Arbeit des Rechtsausschusses im Landtag vorstellen?
Meine Hauptaufgabe ist es, die Sitzungen des Rechtsausschusses zu moderieren. Wir kümmern uns um den Strafvollzug. Ferner müssen Entscheidungen zum Bau von Gerichtsgebäuden und ihrer personellen Besetzung getroffen werden. Manchmal treffen wir Entscheidungen auch vor Ort: Beispielsweise hörten wir von einer Justizvollzugsanstalt, in der katastrophale Zustände herrschen sollten. Kurzerhand veranstalteten wir dort eine Sitzung, prüften den Zustand und regten den Abriss des Gebäudes an. Die Aufgabe des Rechtsausschusses ist es aber auch, Verfassungsänderungen des Landes und verfassungsgerichtliche Streitigkeiten zu prüfen. Mir als Vorsitzendendem fallen auch repräsentative Aufgaben zu: Ich vertrete den Landtag beispielsweise bei der Grundsteinlegung und der Einweihung von Gebäuden.
Sie sind nicht nur Politiker, sondern auch Partner der Anwaltssozietät Orth · Kluth. Auf welche Rechtsbereiche ist Ihre Kanzlei spezialisiert?
1996 habe ich Orth · Kluth Rechtsanwälte gemeinsam mit meinem Kollegen Peter Kluth gegründet. Mittlerweile arbeiten hier 15 Anwälte, die sowohl mittelständische als auch internationale Unternehmen in wirtschaftsrechtlichen Fragen betreuen. Wir sind unter anderem spezialisiert auf Gesellschafts-, Handels- und Kapitalmarktrecht, auf Wettbewerbs- und Arbeitsrecht sowie Insolvenzrecht. Meine persönlichen Schwerpunkte sind das Aktienrecht und der Unternehmenskauf.
Haben sie, nachdem der Aktienhandel deutlich eingebrochen ist, noch genug Klienten?
Die juristische Arbeit kommt nicht zum Erliegen, wenn der Aktienhandel zurückgeht. Die notierten Gesellschaften nehmen weiterhin Kapitalerhöhungen vor, kaufen andere Unternehmen, erstellen Bilanzen und halten Aufsichtsratssitzungen ab. Auch im Falle einer Insolvenz benötigen die Unternehmen Rechtsbeistand – und zwar eine Insolvenzberatung. Das Aktienrecht hat sogar einen Aufschwung erlebt, denn viele Familienunternehmen sind heute Aktiengesellschaften.
Sie sind Politiker, Anwalt, Aufsichtsratsmitglied mehrerer Unternehmen und darüber hinaus auch noch Ehemann und Vater zweier Kinder. Wie gelingt es Ihnen, diese Mehrfachbelastung unter einen Hut zu bekommen?
Ich habe den Vorteil, dass sich mein Wirkungskreis im wesentlichen auf Düsseldorf beschränkt. Wenn alles gut organisiert ist, ist es durchaus möglich, die verschiedenen Tätigkeiten zu vereinbaren. Vieles ergänzt sich auch. Ich begreife es als Chance, Dinge aus verschiedenen Blickwinkeln sehen zu können und meine Erfahrungen dabei zu nutzen.
Welche Wege in die Politik gibt es für Juristen?
Zunächst möchte ich dazu raten, das Studium nicht auf eine politische Karriere auszurichten. Wichtig ist erst einmal, dass ein Beruf ergriffen wird, der von der Politik unabhängig ist. Empfehlenswert ist bestimmt, sich in der Jugendorganisation einer Partei zu engagieren, um zu erleben wie Politik funktioniert. Im Verlaufe des Studiums oder des Referendariats gibt des dann bereits diverse Möglichkeiten: In den Verwaltungen und Fraktionen der Landtage und kommunalen Parlamente können Juristen Praktika oder die Stage im Rechtsreferendariat absolvieren. Interessenten können sich in Landtagen oder größeren Kommunen an die dortigen Stabsstellen wenden. Außerdem gibt es in „politiknahen Bereichen“ eine Reihe von Berufsperspektiven für Juristen: Gesucht werden beispielsweise immer wieder Referenten mit juristischem Hintergrund, die politische Themen aufbereiten.
Welcher Weg in die Politik ist der Erfolg versprechendste?
Politik ist kein erlernbarer Beruf. Man muss Chancen ergreifen und durchsetzungsfähig sein. Möglichkeiten eröffnen sich aber auch durch den Austausch zwischen Politik, Wirtschaft und Hochschule. Der ehemalige FDP-Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jorzig beispielsweise war zunächst Rechtsprofessor in Kiel, kam dann in den Bundestag und wurde später zum Bundesjustizminister berufen. Heute ist er wieder an der Hochschule tätig.
Welche Fähigkeiten und Kenntnisse sollten Juristen haben, die sich für eine politische Laufbahn entscheiden?
Sie sollten kommunikativ sein und auf Menschen zugehen können. Eine Grundvoraussetzung ist Gestaltungswille sowie ein Interesse am Geschehen. Entscheidend ist aber auch eine schnelle Auffassungsgabe, denn es ist wichtig sich schnell in verschiedene Sachverhalte einarbeiten zu können, um ein möglichst breites Spektrum an Themen abzudecken.
Welchen Rat geben Sie Berufseinsteigern mit auf den Weg?
Berufseinsteigern möchte ich raten, im politischen Alltag eine persönliche Unabhängigkeit zu bewahren. Denn wer unabhängig ist, kann frei für seine Überzeugung eintreten und hat dann mehr Gestaltungsmöglichkeiten.
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Der Brückenbauer
Er verbindet bei seiner Tätigkeit deutsches mit internationalem Wirtschaftsrecht, Tradition mit Zukunft, aber vor allem Menschen miteinander. Der ständige Kontakt mit ihnen macht ihm bei seiner Arbeit den meisten Spaß. Deswegen legt er beim beruflichen Nachwuchs auch größten Wert auf ihre menschlichen Fähigkeiten. Mit dem karriereführer spricht er über Verantwortung, Erfolg und was damit einhergeht. Das Interview führte Meike Nachtwey.
Zur Person Dr. Konstantin Mettenheimer
Dr. Konstantin Mettenheimer wurde 1955 in Frankfurt am Main geboren. Er studierte Rechtswissenschaften in Deutschland und der Schweiz und promovierte ebenfalls in den Rechtswissenschaften. Er erwarb zudem einen Master of Business Administration an der Wharton School der University of Pennsylvania.
Bei Freshfields Bruckhaus Deringer ist er seit 1987 tätig. Bereits nach drei Jahren wurde er Partner. Von 2000 bis 2004 war er Geschäftsführender Partner für Deutschland, Österreich und Zentralosteuropa. Seit Mai 2004 ist er Co-Seniorpartner der Sozietät und der einzige Deutsche, der an der Weltspitze einer Law Firm dieser Größe steht. Seine Beratungsschwerpunkte sind Corporate Governance und Compliance.
Zum Unternehmen
Freshfields Bruckhaus Deringer besteht in ihrer heutigen Form seit 2000, als sich die britische Anwaltssozietät Freshfields mit der deutschen Kanzlei Deringer und der deutsch-österreichischen Sozietät Bruckhaus zusammenschloss. In 15 Ländern vertreten verfügt Freshfields über 26 Büros weltweit. Mehr als 2500 Anwälte und über 400 Partner sind bei dem Unternehmen tätig. Allein in der Bundesrepublik ist Freshfields Bruckhaus Deringer an sechs Standorten mit 600 Anwälten vertreten.
Die Schwerpunkte der Kanzlei liegen in der Beratung nationaler und multinationaler Unternehmen, Finanzinstitute und Institutionen. Zu den deutschen Kunden zählen Porsche, Deutsche Bahn, E.on, Deutsche Telekom, Continental und mehrere Landesbanken.
Sie wurden kürzlich als „Brückenbauer zwischen europäischer Rechtstradition und einem sich weltweit fortbildenden Wirtschaftsrecht“ bezeichnet. Wie gefällt Ihnen diese Bezeichnung?
Gut! Ein Brückenbauer schafft Verbindungen zu neuen Ufern und die Brücke dazwischen. Die organisatorischen Aufgaben und der ständige Kontakt mit Menschen sind die Dinge, die mir an meiner Aufgabe am besten gefallen.
Sehen Sie sich als Vorbild für junge Juristen?
Ob ich ein Vorbild bin, weiß ich nicht, aber ich bemühe mich. Mir selbst macht es Spaß, Dinge erfolgreich zu planen und umzusetzen, das versuche ich vorzuleben. Jedoch sollte jeder Mensch seinen eigenen Plan haben und nicht bloß Vorbildern nacheifern.
Wie viele Stunden pro Woche muss ein aufstrebender Anwalt bereit sein zu arbeiten, damit er eines Tages auf eine Karriere wie die Ihre blicken kann?
Unter 50 Stunden kommen Sie, wenn Sie wirklich erfolgreich sein wollen, nicht weg. Aber bei einem Anwalt geht es nicht nur um die Stunden im Büro, sondern auch darum, wie man sich in der Wirtschaftswelt zurechtfindet. Es ist wichtig, ein kluger juristischer Kopf zu sein und ein unternehmerisches Element zu haben. Sie müssen Kontakte zu Menschen mögen und pflegen. Bei aller Arbeit sollte aber eine vernünftige Work- Life-Balance nicht vergessen werden.
Wie kann man sich auf die spätere Tätigkeit in einer Law Firm wie Freshfields vorbereiten?
Zunächst mal: engagiertes Studium und gute Noten. Was Sie im Studium leisten, um gute Noten zu bekommen, ist das gleiche, was Sie später als Anwalt leisten müssen, um einen guten Mandanten zu bekommen. Zweitens: Promotion, LL.M., Praktikum im Ausland. Diese Qualifikationen sind kein Muss, aber sie zeigen, aha, da will jemand etwas aus sich machen. Drittens: menschliche Qualitäten, Teamplayer sein, mit Mandanten umgehen können. Und nicht zuletzt benötigt man auch einige wirtschaftliche Kenntnisse.
Arbeiten Sie als einer von zwei weltweiten Seniorpartnern überhaupt noch anwaltlich?
Ja, daran liegt mir viel. Etwa ein Drittel meiner Tätigkeit ist anwaltlich. Dabei bin ich in den Bereichen Corporate Governance und Compliance sowie Risk Management tätig. Vor allem treffe ich viele Mandanten, um nachzuhören, ob sie mit unserer Arbeit zufrieden sind. Das ist vielleicht nicht mehr Jura im engeren Sinn, aber dennoch Anwaltstätigkeit und juristische Dienstleistung.
Das Wirtschaftsrecht wird immer internationaler. Welche Rolle spielt dabei noch das deutsche Jura-Studium?
Wenn man Anwalt sein will – egal wie international – dann muss man erst einmal ein nationales Recht erlernen. Ansonsten hat man keine Basis und keinen juristischen Denkansatz. Danach kommt die spannende Frage: Wie geht man damit um? Künftig werden wir auch mit deutschen Juristen vermehrt im Ausland tätig sein. Die Nachfrage wächst. Ich rate jungen Anwälten immer, Zeit im Ausland zu verbringen. So lernen sie, in einer internationalen Struktur zu agieren.
Würden Sie einem Hochschulabsolventen raten, in eine Boutique einzusteigen oder eher in eine Großkanzlei?
Das ist immer eine Frage der Zielrichtung. Wenn ich nur in einem speziellen deutschen Rechtsbereich mit deutschen Mandanten praktizieren möchte, dann ist es sinnvoll, in eine Boutique zu gehen. Will ich aber erst einmal einen Überblick bekommen und mich breit aufstellen, ist der Einstieg in eine Großkanzlei sinnvoller.
Was sind die Vorteile einer Großkanzlei wie Freshfields?
Die spannenden Mandate, über die Sie in der Zeitung lesen und bei denen Rechtsgeschichte geschrieben wird, – die bearbeiten Sie bei uns. Natürlich hat man bei einer Kanzlei unserer Dimension nicht gleich den Überblick. Aber dafür bekommt man eine starke und kollegiale Förderung – auch in Gebieten, die das Studium nicht vermittelt.
Die Wurzeln der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer gehen bis ins 18. Jahrhundert. Welche Rolle spielt Tradition heute noch?
Das spielt insofern eine Rolle, als dass wir hier alle Treuhänder sind. Wir haben eine Sozietät mit vielen hundert Jahren Geschichte übernommen, und jeder bei Freshfields ist dazu aufgerufen, eine noch bessere Sozietät zu schaffen und zu hinterlassen, als die, bei der er angefangen hat. Sie sind nicht nur Partner derer, die heute da sind, Sie sind auch Partner derer, die vor Ihnen da waren und die nach Ihnen kommen.
Sie tragen eine große Verantwortung in Ihrer Position – wie lernt man, damit umzugehen?
Wenn man Glück hat, von seinen Eltern. Man lernt es auch, indem man sich bewusst macht, ob man in der Lage und willens ist, sie zu tragen. Zuhören ist außerdem wichtig. Und über das Gehörte nachdenken. Das ist wichtig für die Kommunikation und hilft dabei, zu führen und Verantwortung wahrzunehmen.
Trägt ein einflussreiches Unternehmen wie Freshfields Verantwortung für die Gesellschaft?
Unternehmerische gesellschaftliche Verantwortung, Corporate Social Res – ponsibility, ist für uns ein ganz wichtiges Thema. Wir engagieren uns sehr vielfältig, auch außerhalb der Kanzlei. Es ist vielleicht nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, aber immerhin ein Beitrag.
Freshfields wurde erst neulich von PLC Which Lawyer als Kanzlei des Jahres in Westeuropa und Internationale Kanzlei des Jahres ausgezeichnet. Macht Sie das stolz?
Ja, das macht mich sehr stolz. Das ist eine Anerkennung für harte Arbeit und die Zufriedenheit der Mandanten. Aber nach dem Spiel ist vor dem Spiel. Es ist also auch eine Aufforderung, sich weiter zu engagieren und sich nicht auf den Lorbeeren auszuruhen. Meine größte berufliche Herausforderung ist, dass ich die Sozietät ganz oben auf dem internationalen Treppchen sehen möchte.
Haben Sie einen Karriere-Tipp für Hochschulabsolventen?
Für besonders wichtig halte ich drei Eigenschaften: erstens Einsatz und Ehrgeiz, zweitens Menschlichkeit und drittens das nötige Selbstbewusstsein, gepaart mit einer angemessenen Bescheidenheit.
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Standorte in Deutschland
Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München
Standorte weltweit
Abu Dhabi, Amsterdam, Bahrain, Barcelona, Brüssel, Dubai, Hanoi, Ho Chi Minh City, Hongkong, London, Madrid, Mailand, Moskau, New York, Paris, Peking, Riad, Rom, Schanghai, Tokio, Washington, Wien
Personalstruktur
Berufsträger weltweit: rund 2000
Berufsträger Deutschland: rund 500
Bedarf an Hochschul-absolventInnen
Ca. 100 Rechtsanwälte (m/w)
Ca. 150 Rechtsreferendare (m/w)
Tätigkeitsbereiche
Arbeitsrecht, Bank-/Finanzrecht, Gesellschaftsrecht/M&A, Geistiges Eigentum/Informationstechnologie (IP/IT), Immobilienwirtschaftsrecht, Kartellrecht und Außenhandel, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Konfliktlösung, Steuerrecht
Anforderungsprofil
Herausragende juristische Qualifikation, unternehmerisches Denken, sowohl im Interesse unserer Mandanten als auch bei der weiteren Entwicklung unserer Sozietät, gute Englischkenntnisse Sprachkenntnisse
Karriereaussichten
Unterstützung Ihrer fachlichen und persönlichen Entwicklung durch das Freshfields Smart Balance Programm; nach dem vierten Jahr Ernennung zum Principal Associate; nach etwa weiteren zwei Jahren Entscheidung über Ihre Aufnahme in die weltweite Freshfields Partnerschaft. Möglich ist auch eine Ernennung zum Counsel, wenn Sie längerfristig als Associate in der Sozietät aktiv sein möchten – die Chance auf eine spätere Aufnahme in die Partnerschaft inklusive.
Angebote an ReferendarInnen
Ausbildung für Referendare im Freshfields Anwaltstrainee-Programm in Anwalts-/Wahlstation sowie Nebentätigkeit; promotionsbegleitende Tätigkeit; Praktikumsprogramm für Studenten
Auslandseinsatz
Möglich
Einstiegsvergütung
100.000 Euro/Jahr
Ansprechpartner
Hedi Ruth Osenberg
Human Resources Manager Recruitment
Fon
040 36906-376
E-Mail
hedi.osenberg@freshfields.com
Internet
www.stepintothecircle.com 
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Standorte in Deutschland
Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, München, Nürnberg
Standorte weltweit
Beijing, Brüssel, Kiew, Moskau, Shanghai, St. Petersburg
Personalstruktur
Rund 270 Rechtsanwälte, davon 210 in Deutschland
Bedarf an HochschulabsolventInnen
Ca. 30 pro Jahr
Mandantenstruktur
Nationale und internationale Mandanten
Tätigkeitsbereiche
Arbeitsrecht, Bank-/Finanzrecht & Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht, Immobilien, IP/IT/Medien, Kartellrecht & Beihilferecht, Mergers & Acquisitions, Öffentliches Recht/Vergaberecht, Prozessführung & Konfliktlösung, Restrukturierung & Insolvenz, Steuern, Vermögen/Nachfolge/Stiftungen
Anforderungsprofil
Wir erwarten mindestens vollbefriedigende Examina und sehr gute Englischkenntnisse, die idealerweise durch einen Auslandsaufenthalt vertieft worden sind. Promotion und/oder LL.M. sind wünschenswert, jedoch keine Bedingung. Hohe soziale Kompetenz und unternehmerisches Denken zeichnen Sie zusätzlich aus.
Karriereaussichten
Sie arbeiten vier bis fünf Jahre als Associate, danach zwei bis drei Jahre als Salary Partner. Danach werden Sie entweder Dauer Salary Partner, Senior Salary Partner oder Equity Partner.
Auslandseinsatz
Möglich
Einstiegsvergütung
Ortsüblich und je nach Qualifikation
Ansprechpartner
Christine Herzog
Anschrift
Westhafen Tower – Westhafenplatz 1
60327 Frankfurt am Main
Fon
069 756095-532
Fax
069 756095-563
E-Mail
Christine.Herzog@bblaw.com
Internet
www.beitenburkhardt.com
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Standorte in Deutschland
Frankfurt am Main, München
Standorte weltweit
Australien, Belgien, China, Frankreich, Hongkong, Indonesien, Italien, Japan, Papua-Neuguinea, Singapur, Spanien, Schweden, USA, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich
Personalstruktur
Mehr als 2000 Berufsträger weltweit; in Deutschland über 70 Partner und Anwälte
Bedarf an HochschulabsolventInnen
5 bis 10
Tätigkeitsbereiche
Corporate, International Finance, Real Estate, Commercial (Arbeitsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (IP), Handelsrecht, IT-Recht, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Energierecht, Transaktionen im Energie- und Infrastruktursektor), Steuerrecht, Litigation/Arbitration
Anforderungsprofil
Exzellente juristische Examina, gerne Zusatzqualifikation wie Promotion oder LL.M., sehr gute Englischkenntnisse sowie Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen
Karriereaussichten
Umfassende Aus- und Weiterbildung, frühe Spezialisierung durch “Responsible-Partner-System”, frühe Einbindung in anspruchsvolle Mandatsarbeit, strukturierter Karrierepfad, Einblicke in verschiedene
Bereiche des Kanzleimanagements als “Function Representative”,
Partnerschaft nach 6 bis 8 Jahren möglich
Auslandseinsatz
Möglich
Einstiegsvergütung
86.000 bis 90.000 Euro plus leistungsabhängiger Bonus
Ansprechpartner
Diane Scholz, Human Resources Manager Germany
Anschrift
OpernTurm
Bockenheimer Landstraße 2-4
60306 Frankfurt am Main
Prinzregentenstraße 18
80538 München
Fon
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E-Mail
diane.scholz@ashurst.com
Internet
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Standorte in Deutschland
4
Standorte weltweit
Wir sind mit 70 Kanzleien an 43 Standorten weltweit vertreten.
Personalstruktur
AnwältInnen in Deutschland: ca. 200
AnwältInnen weltweit: mehr als 3800
Bedarf an HochschulabsolventInnen
50 bis 55
Tätigkeitsbereiche
Wir beraten in- und ausländische Unternehmen und Institutionen in allen Fragen des
internationalen Wirtschafts- und Steuerrechts.
Anforderungsprofil
Wir suchen nicht den „Anwalt (m/w) nach Maß“, sondern talentierte und motivierte JuristInnen mit unternehmerischen Ambitionen, für die die Begriffe Fairness und Respekt, Engagement und Selbstdisziplin keine leeren Worthülsen sind.
Karriereaussichten
Bei uns, der Premier Global Law Firm mit dem weltweit größten Netzwerk, sind Sie vom ersten Tag an in spannende Mandate involviert. Ein Mentor steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und unterstützt Sie darin, schnell Verantwortung übernehmen zu können. In unserer Inhouse University machen wir Sie nicht nur fachlich fit, sondern helfen Ihnen auch, sich persönlich weiter zu entwickeln.
Angebote an ReferendarInnen
Career Mentorship Programme (einzigartig in der Kanzleienbranche), Ausbildung in Anwalts-/ Wahlstation (In- und Ausland), Law Clerk Programme, Teilzeitbeschäftigung für Doktoranden, Nebentätigkeiten für Referendare.
Auslandseinsatz
Globalität wird in unserer Kanzlei täglich gelebt: Sie haben als Associate die Möglichkeit, bis zu zwölf Monate an einem unserer weltweiten Standorte zu arbeiten. Praktikanten lernen im Rahmen unseres International Clerkship Programme eines unserer weltweiten Büros kennen.
Einstiegsvergütung
105.000 Euro für BerufseinsteigerInnen
Online-Kurzbewerbung
erwünscht
Ansprechpartner
Melita Mesaric
Anschrift
Bethmannstraße 50-54
60311 Frankfurt
Fon
069 29908-555
Fax
069 29908-108
E-Mail
melita.mesaric@bakermckenzie.com
Internet
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