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Qualifikation

07.07.2003

Stiftung Warentest prüft Weiterbildungs-Datenbanken

von Robert Piterek
News

Die passende Weiterbildung wird immer häufiger im Internet gesucht: Pro Jahr begeben sich fünf Millionen Surfer im world wide web auf Bildungssuche. Das Arbeitsamt vergibt zwar seit Anfang 2003 Bildungsgutscheine an Arbeitslose, nimmt ihnen die Suche nach dem richtigen Kurs aber nicht ab. Die Stiftung Warentest hat jetzt 30 Weiterbildungs-Datenbanken getestet.

Derzeit helfen mehr als 60 Datenbanken bei der Suche nach Weiterbildungen. Und das Angebot ist beachtlich: Pro Jahr bieten zirka 35.000 Veranstalter über 400.000 unterschiedliche Weiterbildungsprodukte an, mit denen 40 Milliarden Euro erwirtschaftet werden. Ein profitabler Wirtschaftszweig, wenn man bedenkt, dass das Finanzvolumen des Bundeshaushaltes zirka 300 Milliarden Euro per annum beträgt.

Auf Datenbanken ist nicht immer Verlass

Die meisten Datenbanken werden öffentlich gefördert, einige sind aber auch kommerziell organisiert, stellt die Stiftung Warentest fest. Die Nutzung sei in der Regel kostenlos. Die Verlässlichkeit der dort verzeichneten Angebote sei aber nicht immer gegeben. Es wird bemängelt, dass Suchfunktionen nicht richtig funktionieren, angegebene Kurse nicht gefunden werden, oder zum Beispiel Angaben über die Veranstalter fehlen. Qualitativ seien die getesteten Datenbanken nur Mittelmaß, so das Fazit der Stiftung.

Großes Angebot

Den großen Umfang der verzeichneten Angebote lobt die Stiftung Warentest bei der Datenbank KURS. Diese Datenbank der Bundesanstalt für Arbeit enthält 500.000 Kurse und bietet damit den mit Abstand umfassendsten Überblick. Nachteile: Manches Angebot ist veraltet. Diese Kritik trifft auch auf das Fortbildungsnetzwerk Mecklenburg-Vorpommern zu, das insgesamt aber recht gut abschneidet.

Aktuelle Sites

Die kommerziellen Angebote seminarmarkt.de und seminus.de sind der Stiftung wegen der stets aktuellen Einträge aufgefallen. Nachteile hier seien jedoch die Suchfunktionen, die bereits bei kleinen Schreibfehlern keine Ergebnisse mehr lieferten. Aufgefallen ist das am Beispiel der Eingabe "Ofice" statt "Office". Die Stiftung mahnt eine fehlertolerante Suche an.

Websites sind nicht barrierefrei

Laut dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) müssen Webseiten bis spätestens Ende 2005 auch für Sehbehinderte, Blinde und Menschen mit anderen Behinderungen nutzbar sein. Die Internetportal müssen hierfür Bilder und Grafiken mit Texte ausgezeichnen, damit Vorlese-Software die Website komplett vorlesen kann. Die untersuchten Webseiten erfüllten diese technischen Bedingungen bislang noch nicht, so das Fazit. Der Datenbank-Test kann als pdf-Datei auf www.warentest.de heruntergeladen werden:

Quelle: www.warentest.de, idw

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