Interview mit Dr. Matthias Prinz

Im Rampenlicht

Dr. Matthias Prinz, Bild: Rechtsanwälte Prinz Neidhardt Engelschall
Dr. Matthias Prinz, Bild: Rechtsanwälte Prinz Neidhardt Engelschall

Man sieht nur die im Licht – ob sie wollen oder nicht? Ob es um ungefragt geschossene Fotos von Prinzessin Caroline geht oder um frei erfundene Interviews – in Aufsehen erregenden Prozessen gegen die Yellowpress vertritt Matthias Prinz viele prominente Mandanten. Von Martin Rath.

Zur Person

Professor Dr. Matthias Prinz war nach dem ersten Staatsexamen wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Hamburg. Er studierte anschließend an der Harvard Law School und erwarb dort 1983 den Master-Titel (LL.M.). Seit 1984, nach dem Bar Exam, ist er in New York als Anwalt zugelassen. 1985 folgte die Promotion bei Hein Kötz, die Zulassung als Rechtsanwalt in Hamburg und die Gründung seiner Kanzlei, gemeinsam mit Sabine Neidhardt. Zur Kanzlei Prinz Neidhardt Engelschall zählen heute acht Anwältinnen und Anwälte mit Sitz in Hamburg und Berlin.

Herr Prinz, Sie sind der wahrscheinlich bekannteste Medienanwalt Deutschlands, viele Ihrer Mandanten stehen im Rampenlicht. Wo aber findet man den Anwalt Matthias Prinz öfter: Am Journalistenstammtisch oder auf dem Opernball?
Nun, auf dem Wiener Opernball war ich noch nie. In die Oper gehe ich aber trotzdem. Meine Mandanten kann ich beim Opernball wie am Stammtisch treffen. Theoretisch. Eher finden Sie mich aber vor Gericht. Und natürlich in meiner Kanzlei.

Welche Stationen Ihres Bildungsweges waren für Ihre heutige Tätigkeit von besonderem Gewicht?
Große Bedeutung hatte für mich meine Assistenzzeit bei Hein Kötz, der damals Professor an der Universität Hamburg war – der Spezialist für Rechtsvergleichung, für internationales Zivilrecht und Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht. In dieser Zeit habe ich mich bereits mit der economic analysis of law – der so genannten Ökonomischen Analyse des Rechts – befasst. Sehr prägend war das Studium an der Harvard Law School …

… heute ist es fast eine Mode, einen amerikanischen „Master“ zu erwerben …
… für mich war der „Titel“ weniger wichtig. Was ich in Harvard lernen konnte, war mir wichtiger: Die Art, wie amerikanische Juristen im Case Law Probleme lösen. Das ist schon etwas anderes, als die deutsche Methode, sich auf den Wortlaut des Gesetzes zu fixieren und die Frage zu stellen, welche Absichten die Väter des BGB im Jahr 1895 hatten. Und Harvard bot auch die Möglichkeit, den geistigen Horizont zu erweitern: Rechtsanthropologie, economic analysis – es gab viele Erkenntnisse, die im deutschen Hörsaal nicht geboten wurden.

Hat sich – Ihrer Meinung nach – das sozialwissenschaftliche Angebot in der Juristenausbildung hier zu Lande inzwischen verbessert?
Eher nicht. Aber meine Kenntnisse im klassischen internationalen Recht, Steuerrecht und so weiter habe ich in Hamburg erworben.

Was würden Sie einem Berufsanfänger raten, der heute ins Medienrecht einsteigen möchte?
Das ist eine schwierige Frage. Gewiss, das Rechtsgebiet ist klein, schick und natürlich gibt es inzwischen viel Literatur zum Thema. Aber die Beschäftigungsmöglichkeiten sind sehr begrenzt – auf die Rechtsabteilungen der großen Medienunternehmen und eine kleine Zahl spezialisierter Kanzleien.

Wie sehr legt man sich als Berufsanfänger bei der Wahl seines Arbeitgebers fest? Heißt es: Einmal Verlagsanwalt, immer Verlagsanwalt – einmal Anwalt von „Medienopfern“, immer Anwalt von „Medienopfern“? Für immer und ausschließlich?
Nein, das sicher nicht. Wie in allen anderen Rechtsgebieten wechseln Anwälte natürlich im Lauf der Zeit gelegentlich die Seiten. Aber das kann die Glaubwürdigkeit, vor allem auch bei Gericht, gefährden. Beispielsweise (lacht): Heute vor Gericht darum zu kämpfen, dass die Veröffentlichung von Intimfotos für rechtswidrig erklärt wird, sich morgen dafür einzusetzen, dass die Publikation o.k. sei – das dürfte der Glaubwürdigkeit eines Anwalts kaum gut tun.

Sie haben sich mit Ihrer Kanzlei eindeutig positioniert?
Ja, wir vertreten im Presserecht ausschließlich die Betroffenen. Wer, wie wir, eine Reihe von Grundsatzurteilen bis zum Bundesgerichtshof oder vor dem Bundesverfassungsgericht erstreitet, der muss mit ganzem Herzen dabei sein. Diese Entscheidung – die von Ihnen so genannten „Medienopfer“ zu betreuen – wurde auch nicht zuletzt von unserem Partner Manfred Engelschall beeinflusst, der vor seinem Eintritt in unsere Kanzlei 40 Jahre als Richter tätig war: Ein moralisch hoch integrer Jurist, der unter anderem seine Erfahrungen als Vorsitzender des Beschwerdeausschusses des deutschen Presserats bei uns eingebracht hat.

Sie haben für Ihre Mandanten Schadensersatzbeträge wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen erstritten, die ohne Beispiel waren z. B. 100.000 € im Verfahren Lafontaine gegen Sixt. Worum ging es dabei?
Nachdem Lafontaine als Finanzminister zurückgetreten war, ließ Sixt eine Anzeige drucken mit Fotos aller Kabinettsmitglieder: Lafontaines Foto war durchgestrichen, der Werbespruch des Autoverleihers lautete: Wir haben auch Wagen für Mitarbeiter in der Probezeit.

Mich hat es immer fasziniert, dass es Tabellen gibt, die darüber Auskunft geben, wie hoch der Schadensersatz zum Beispiel bei Verletzung oder Verlust eines Auges oder Beines ist. Gibt es solche Tabellen auch für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten?
Versuche dazu, solche Tabellen einzuführen, gibt es. Aber in medienrechtlichen Prozessen sind die Gerichte im Allgemeinen mutiger.

Inwiefern mutiger?
Nun, die Tabellen für Körperschäden sind für Unfallopfer oft ein zusätzliches Unglück: Viele Gerichte orientieren sich an den Beträgen, die in den Tabellen aufgelistet sind. Diese Tabellen berücksichtigen aber beispielsweise die Inflationsentwicklung nicht genügend. Sobald ein Gericht signalisiert, dass es den tabellarischen Betrag für nicht ausreichend hält, suchen die Anwälte der Haftpflichtversicherer schnell die Einigung mit dem Unfallopfer, um ein Urteil zu vermeiden – auch damit kein höherer Wert in die Schadenstabellen einfließt. So werden dauerhaft zu geringe Beträge fortgeschrieben. Gegen ähnliche Entwicklungen beim Schadensersatz wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts würden wir uns entschieden zur Wehr setzen.

Stehen Sie der Mediation, außergerichtlicher Schlichtung, deshalb in Ihrer Praxis skeptisch gegenüber?
Nein, durchaus nicht. Unfallopfer oder „Medienopfer“ sind oft „one shooter“ – wie der US-Rechtsanthropologe Marc Galanter sie nennt. Menschen also, die ohne juristische Erfahrung vor Gericht so genannten „repeat players“ begegnen: den Anwälten hoch qualifizierter Rechtsabteilungen mit Spezialkenntnissen, Prozesserfahrung und erheblich höheren Erfolgsaussichten. Unsere Kanzlei ist auch ein „repeat player“ – aber im Dienst der eigentlich schwächeren Seite. Bei über 800 Verfahren, die wir jährlich betreuen – viele davon ohne medienrechtlichen Bezug – spielen außergerichtliche Lösungen durchaus eine Rolle. Wir haben dabei aber die entsprechende Verhandlungsmacht.

Es heißt, in Süddeutschland würden Steuerdelikte milde, Körperverletzungen hart bestraft – in Norddeutschland sei es umgekehrt. Gibt es im Medienrecht ähnliche regionale Unterschiede?
Regionale Unterschiede gibt es, aber kein Nord-Süd-Gefälle. Es sind eher Nuancen von Gericht zu Gericht: Bei dem einen wird die Eilbedürftigkeit einer presserechtlichen Gegendarstellung nur zehn Tage nach dem Druck anerkannt, bei dem anderen noch nach zwei Wochen. Das Medienrecht ist im wesentlichen Landesrecht, das zwar weitgehend gleichförmig geregelt ist, sich aber in den Details unterscheidet: Genügt es, eine Gegendarstellung per Fax zu versenden – oder muss es ein Original per Brief sein? In dieser Hinsicht sind die örtlichen Unterschiede ein Minenfeld, in dem man auch stolpern kann…

Böse Zungen behaupten, dass der gemeine Feld-Wald-und-Wiesenanwalt von zwei Dingen lebt: von Verkehrssündern und von streitsüchtigen Lehrern mit Rechtsschutzversicherung. Wovon lebt Ihre Kanzlei?
Durchaus nicht allein vom Medienrecht. Meine Kollegin Sabine Neidhardt, Mitgründerin der Kanzlei, arbeitet im Familien- und Erbrecht. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Arbeitsrecht. Und wir kooperieren mit Fachleuten in anderen Rechtsmaterien, denen wir unsere Expertise im Verfahrensrecht zur Verfügung stellen. Neben dieser so genannten Litigation betreuen wir Unternehmen, sowie ihre Mitarbeiter, Organe und Eigentümer bei Konflikten mit der einschlägig interessierten Presse: Börse Online, Wirtschaftswoche etc. – das Medieninteresse an Wirtschaftsunternehmen ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Die Fälle der „klingenden Namen“, Messner, Kahn, der Prinzessin von Hannover oder der Königin von Schweden, machen höchstens 30 bis 40 Prozent unserer Arbeit aus. Mit Medienrecht muss das übrigens nicht unbedingt zu tun haben. Natürlich „machen“ wir auch die Scheidung, wenn der prominente Mandant schon weiß, dass sie durch die Presse gehen wird. Er kennt uns schließlich schon. Und ein Fußballmanager will auch dann arbeitsrechtlich beraten werden, wenn seine Vertragsverhandlungen einmal nicht durch die Presse geistern.

Wie steht es um die medienrechtliche Betreuung der „Hausfrau von nebenan“, deren Privatleben durch die Yellowpress gezerrt wird?
Mein Eindruck ist, dass sich die Boulevardpresse zurzeit vor allem für die Prominenten interessiert. Wie gerät ein Normalbürger in die Zeitung? Als Verbrecher, Opfer, Beteiligter an einem spektakulären Unfall, wenn er von Ebola befallen ist oder auf den Philippinen entführt wurde. Wenn es in solchen Fällen um Grundsatzfragen geht, arbeiten wir auch mit der Opferschutz-Organisation „Weißer Ring“ zusammen. Sonst produziert die Boulevardpresse eher Schlagzeilen wie „Jürgen Drews’ Hintern geliftet“, „Rainhard Fendrichs von Ehefrau gehörnt“ – oder umgekehrt (lacht. Holt die aktuelle Bild-Zeitung). „Bild“ titelt heute „Stich – Millionenschlacht um Baby“. Erst viele Seiten später ein Artikel mit Fotos von sechs Kindern, die zu Mördern geworden sein sollen. So kommt der Normalbürger in die Boulevardpresse.

Wie findet eigentlich der europäische Hochadel den Weg in Ihre Kanzlei?
Auf Empfehlung anderer Mandanten.

Gibt es „Standesprobleme“, wenn in Ihrer Kanzlei Adel und Bürger aufeinandertreffen?
Inwiefern?

Die FAZ hat es einmal geschafft, eine halbe Spalte lang die Frage zu diskutieren, wie die korrekte Anrede der Fürstin Thurn und Taxis lautet – wie würden Sie sie ansprechen?
(Lacht.) Ich mache grundsätzlich keine Aussagen zum Anwalt-Mandanten-Verhältnis.

Der Medienanwalt Matthias Prinz taucht selbst eher selten in den Medien auf. Warum?
Wenn es nicht anders geht, weil Journalisten im Gerichtssaal sitzen, erkläre ich natürlich auch vor der Presse die Position meiner Mandanten. Sonst muss das nicht unbedingt sein.

Kurz gefragt:

Stellen Sie sich vor, Sie hätten einen Beruf weit ab von einer juristischen Tätigkeit – welcher wäre das?
Journalist.
Was ist Ihr Hauptcharakterzug? Das müssen Sie meine Frau fragen.
Welche Eigenschaften schätzen Sie? Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit, Humor, Pünktlichkeit.
Was ist Ihr größter Vorzug? Das kann man nicht fragen.
Was ist Ihnen sehr unangenehm? Hektik.
Was dulden Sie auf keinen Fall? Unehrlichkeit.
Was entschuldigen Sie sofort? (Lacht.) Wenn das in meinem Büro herumgeht…
Gibt es etwas, was Sie unter allen Umständen auf eine Reise mitnehmen? Laufschuhe.
Wo möchten Sie leben – wenn nicht da, wo Sie jetzt schon sind? Berlin.
Wo ist Ihre Grenze? Bei 26 Meilen 385 Yards.
Wo tanken Sie auf? Beim Sport.
Was war Ihr größter Flop? (Lacht.) Darüber zu sprechen, verbietet das Anwaltsgeheimnis.
Was möchten Sie in fünf Jahren tun? Das gleiche wie jetzt.
Haben Sie ein Motto? Never give up!