Top-Juristin
26.03.2007
Ingrid Schmidt: Die Unerschrockene |
„Unspektakulär und arbeitsintensiv“ nennt Ingrid Schmidt ihren Arbeitstag, der jeden Morgen um 7:30 Uhr beginnt. Auf dem Weg zum Gericht plant sie ihn durch. Für ihre berufliche Zukunft hat die Richterin hingegen seit ihrer Zeit am Sozialgericht keine Pläne gemacht. Dennoch führte ihr Weg gradlinig auf das Präsidentinnenamt des Bundesarbeitsgerichts zu. Auch in dieser Position verwendet sie ihre Gedanken lieber auf das Jetzt. Im karriereführer spricht die oberste Arbeitsrichterin über richterliche Disziplin, die heutige Arbeitswelt und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Fragen stellte Britta Hecker.
Zur Person Ingrid Schmidt
Ingrid Schmidt wurde am 25. Dezember
1955 in Bürstadt geboren. Sie studierte
Rechtswissenschaften an der Johann
Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt
am Main. Nach dem Zweiten
Staatsexamen 1983 arbeitete sie
zunächst als wissenschaftliche Mitarbeiterin
am Lehrstuhl für Privat-,Verfahrensrecht
und Rechtsvergleichung
an der Universität Frankfurt am Main.
Seit 1985 war sie als Richterin in der Hessischen Sozialgerichtsbarkeit tätig, zuletzt als Richterin am Hessischen Landessozialgericht in Darmstadt. Zwischenzeitlich war Ingrid Schmidt von November 1990 bis 1993 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. 1994 kam sie als Richterin ans Bundesarbeitsgericht, dessen Präsidentin sie seit 2005 ist.
In ihrer Freizeit liest sie alles,war ihr unter die Finger kommt, vor allem Krimis und Biographien. Ein anderes Hobby ist Joggen – wenn es geht, zweimal pro Woche eine Stunde.
Warum haben Sie sich damals für das
Richteramt entschieden?
Ausschlaggebend dürften wohl zwei
Dinge gewesen sein: Zum einen
hatte ich schon immer einen unabhängigen
Kopf und wollte mir im
Beruf wenig Vorschriften machen
lassen und für meine Entscheidungen
und meine Arbeit die Verantwortung
selbst übernehmen. Zum zweiten
war mir von vorneherein klar,
dass ich Familie und Beruf am ehesten
mit einer richterlichen Tätigkeit
vereinbaren kann.
Was finden Sie gerade am Arbeitsrecht
so interessant?
Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsverhältnisse
der mehr als 31 Millionen
Erwerbstätigen in Deutschland. Für
die Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist
es von ganz erheblicher wirtschaftlicher
und sozialer Bedeutung. Hinzu
kommt, dass es sich um ein Rechtsgebiet
handelt, das vor allem im kollektiven
Arbeitsrecht lückenhafte Regelungen
und insgesamt eine Vielzahl
unbestimmter Rechtsbegriffe aufweist.
Allein mit dem Wortlaut des
Gesetzes lassen sich die maßgeblichen
Rechtsfragen kaum klären; hierfür
muss häufig in Systemen und
Regelungskonzepten gedacht werden.
Nicht zuletzt verlangen die vielfältigen
Schnittstellen zwischen dem Kollektiv-
und dem Individualrecht nach
anspruchsvollen Lösungen. Insgesamt
stellt das Arbeitsrecht Anforderungen,
die nicht in vielen Rechtsgebieten zu
finden sind.
Welche Entscheidung lag Ihnen besonders
am Herzen?
Ich habe meine richterliche Laufbahn
als Sozialrichterin begonnen. Dort war
ich auch für Streitigkeiten auf dem
Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung
zuständig und musste noch
erstaunlich oft über die Anerkennung
von so genannten Ersatzzeiten befinden,
deren Grundlage die Verhältnisse
des Zweiten Weltkriegs waren. Betroffen
waren einerseits die Verfolgten des
NS-Regimes, deren in Akten dokumentierte
Schicksale einen nicht losließen.
Andererseits waren auch Angehörige
der Waffen-SS betroffen, die meinten,
wie Soldaten der Wehrmacht Kriegsdienst
geleistet und deshalb Ansprüche
auf Anerkennung rentenberechtigender
Zeiten zu haben. Hier die
gebotenen Tatsachenfeststellungen zu
treffen und die im Gesetz angelegten
Wertungen nachzuvollziehen, verlangte
schon ein hohes Maß an richterlicher
Disziplin.
Was sagen Sie als zweifache Mutter
zur Vereinbarkeit von Familie und
Beruf?
Es reicht nicht nur, über die Vereinbarkeit
von Familie und Beruf zu reden, es
muss auch noch unendlich viel dafür
getan werden. Kinder brauchen nun
einmal Betreuung. Die muss nicht
allein auf die Familie konzentriert sein,
sie muss aber verlässlich und vor allem
auch kindgerecht sein. Mein Einkommen
und das meines Mannes haben es
uns ermöglicht, eine sehr zuverlässige
und glücklicherweise auch zeitlich flexible Haushälterin für die Betreuung
unserer Kinder einzustellen. Das kann
nicht jede und jeder finanzieren. Also
ist der Staat gefordert. Er hat es in der
Hand, durch geeignete, ausreichende
und bedarfsgerechte Kinderbetreuungsmöglichkeiten
und Ganztagsschulangebote
die Vereinbarkeit von
Beruf und Familie zu fördern. Das allein
genügt aber nicht. Es ist auch ein
gesellschaftliches Umdenken gefragt,
nicht zuletzt bei Arbeitgebern. Um Karriere
zu machen, müsste es nicht notwendig
sein, zig Stunden im Büro zu
verbringen.Wer konzentriert und
strukturiert arbeitet, der schafft sein
Pensum früher und besser und hat
dann auch Zeit für seine Kinder. Auf
manchen Chefetagen muss sich das
allerdings erst noch herumsprechen.
Die Arbeitswelt hat sich in den vergangenen
Jahren stark verändert.Welche
positiven oder negativen Entwicklungen
können Sie dabei ausmachen?
In einer weltweit agierenden Exportnation
wie der unseren sind Arbeitsbedingungen
einem schwindelerregenden
Wandel unterworfen; das fordert
von den Arbeitnehmern lebenslanges
Lernen. Hinzu kommt: Die Arbeit ist
aufgrund des Personalabbaus der letzten
Jahre in einem Maß verdichtet
worden, wie wir es bisher nicht erlebt
haben. In Zeiten zunehmender Befristungen
sind wir auf dem Weg, die
Regel, nach der das unbefristete
Arbeitsverhältnis der Normalfall und
das befristete die Ausnahme ist,
umzukehren. Das bleibt nicht ohne
Folgen für unsere Gesellschaft. Familiengründung
braucht eben auch die
wirtschaftliche Sicherheit, die ein Dauerarbeitsverhältnis
vermittelt.
Sie sind die erste Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts.
Erfüllt Sie das mit
Stolz?
Dieser Umstand erfüllt mich eher mit
Ehrfurcht, aber mit Erfurcht bezogen
auf das Amt. Ansonsten muss es doch
nachdenklich stimmen, dass ich nach
Iris Ebeling, der früheren Präsidentin
des Bundesfinanzhofs, erst die zweite
Frau an der Spitze eines obersten
Gerichtshofs des Bundes bin. Und
noch mehr Kopfschütteln muss hervorrufen,
dass ich nach meiner Ernennung
zur Richterin am Bundesarbeitsgericht
im Jahre 1994 erst die vierte
Richterin in der Geschichte dieses
Gerichts war. Mittlerweile sind zwar
vier weitere Kolleginnen ernannt
worden. Bei einem Richterkollegium
von 34 entspricht das einer Quote von
circa 14 Prozent. Das ist eindeutig zu
wenig.
Welche Eigenschaften machen Sie im
Berufsleben so erfolgreich?
Darüber mache ich mir keine Gedanken.
Sicher, ich bin kommunikativ, kann
gut zuhören, konzentriert und strukturiert
arbeiten, bin unerschrocken und
habe auch kein schlechtes Judiz. Ob
das meinen beruflichen Erfolg ausmacht,
kann ich aber nicht sagen, auch
deswegen, weil für solche Positionen
eine Portion Glück eine Rolle spielt.
Gute Juristen gibt es schließlich
genug.
Warum ist die Rechtswissenschaft bei
den Studenten so beliebt?
Dem Jurastudium traut man zu, es
leichter als etwa naturwissenschaftliche
Fächer studieren zu können, und
mit dem zweiten Staatsexamen aufgrund
der zunehmenden Verrechtlichung
unserer Gesellschaft bessere
Berufschancen als mit anderen geisteswissenschaftlichen
Abschlüssen zu
haben. Juristisches Wissen ist schließlich
heutzutage in allen Lebensbereichen
gefragt.
Das Bundesarbeitsgericht
Das Bundesarbeitsgericht ist einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes. Es entscheidet als höchste Instanz Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Die Aufgabe der Rechtsprechung nehmen zehn Senate wahr. Diese setzen sich aus dem Vorsitzenden Richter, zwei weiteren Berufsrichtern und je einem ehrenamtlichen Richter aus den Kreisen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber zusammen.Beim Bundesarbeitsgericht sind zurzeit 34 Richter tätig, davon zehn Vorsitzende Richter, sowie 118 nichtrichterliche Beschäftigte. Außerdem werden etwa elf wissenschaftliche Mitarbeiter beschäftigt. Nach fünf Präsidenten ist Ingrid Schmidt die erste Frau in diesem Amt.
Bis zur Verlegung nach Erfurt im Jahr 1999 hatte das Bundesarbeitsgericht seinen Sitz in Kassel.












