AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verlagsbereich karriereführer in der Walhalla u. Praetoria Verlag GmbH & Co. KG

Stand: August 2017

Geltungsbereich
Die Angebote des Verlagsbereiches karriereführer in der Walhalla u. Praetoria Verlag GmbH & Co. KG richten sich ausschließlich an selbstständige und freiberufliche Geschäftskunden, Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sowie Behörden und Institutionen des öffentlichen Rechts.

1. Vertragsabschluss

1.1 Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Verlag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die dem Auftraggeber überreichten Mediadaten. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn der Verlag diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.2 Der Verlag behält sich vor, Anzeigen- oder Beilagenaufträge und einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses wegen der technischen Form oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen abzulehnen. Der Verlag veröffentlicht Anzeigen nicht, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Verfügungen verstößt oder wenn die Veröffentlichung für den Verlag nicht zumutbar ist. Beilagenaufträge werden für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters in Originalgröße und mit der schriftlichen Bestätigung des Verlages an den Auftraggeber bindend. Beilagen, die durch deren Format oder Aufmachung den Eindruck eines Bestandteils der Verlagsprodukte erwecken oder Anzeigen enthalten, die der Verlag nicht akzeptiert, werden nicht angenommen. Die Ablehnung des Auftrags wird dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt.

1.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, von seinem Anzeigenauftrag vor Anzeigenschluss zurück zu treten. Im Falle des Rücktritts sind folgende Stornokosten zu übernehmen:

• bis 8 Wochen vor Anzeigenschluss 20 % des Anzeigenpreises;
• bis 4 Wochen vor Anzeigenschluss 30 % des Anzeigenpreises;
• bis 2 Wochen vor Anzeigenschluss 40 % des Anzeigenpreises;
• bis zum Anzeigenschluss 50 % des Anzeigenpreises;
• nach Anzeigenschluss 100 % des Anzeigenpreises.

Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, einen wesentlich geringeren konkreten Schaden nachzuweisen.

2. Veröffentlichung, Probeabzug und Belegexemplar

2.1 Der Auftraggeber sendet die Druckvorlagen in der vom Verlag angegebenen Spezifikation an den Verlag. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Lieferung der Druckvorlagen an den Verlag verantwortlich. Die Spezifikation der Druckvorlagen und der Druckvorlagenschluss ergeben sich aus den Mediadaten.

2.2 Der Verlag veröffentlicht Anzeigen nur in den in den Mediadaten angegebenen Größen und Platzierungen. Platzierungsbestätigungen gelten nur unter Vorbehalt und können aus technischen Gründen geändert werden. Dem Auftraggeber resultieren hieraus keine Ansprüche.

2.3 Der Auftraggeber hat dem Verlag ausdrücklich und eindeutig mitzuteilen, wenn er die Veröffentlichung an einer bestimmten Stelle, in einer bestimmten Ausgabe oder in einer bestimmten Rubrik wünscht.

2.4 Anzeigen- oder Beilagenaufträge müssen spätestens zum Anzeigenschluss beim Verlag vorliegen, sodass der Verlag gegebenenfalls die Möglichkeit hat mitzuteilen, dass der Auftrag nicht ausgeführt werden kann. Der Anzeigenschluss ergibt sich aus den Mediadaten.

2.5 Der Verlag erstellt Probeabzüge nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers.

2.6 Den Aufwand für Änderungen der vereinbarten Ausführung bzw. der Druckvorlagen des Auftraggebers trägt der Auftraggeber. Dieser wird gesondert berechnet.

2.7 Der Verlag ist berechtigt, Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht ohne weiteres als Anzeigen erkennbar sind, mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich zu machen.

2.8 Der Verlag übersendet dem Auftraggeber nach dem Erscheinen kostenfrei ein Belegexemplar. Kann im Einzelfall ein Belegexemplar nicht zugesandt werden (weil z.B. die gesamte Auflage vergriffen ist), erhält der Auftraggeber eine Bestätigung des Verlages über das Erscheinen der Anzeige.

2.9 Der Verlag bewahrt die Druckunterlagen des Auftraggebers ein Jahr auf und vernichtet sie nach Ablauf der Frist. Der Verlag sendet dem Auftraggeber seine Druckunterlagen innerhalb dieses Zeitraums auf seinen schriftlichen Wunsch hin auf seine Kosten zurück.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Die Anzeigenpreise ergeben sich aus der bei Vertragsabschluss gültigen Anzeigenpreisliste des Verlages. Die Anzeigenpreisliste ist in den Mediadaten enthalten.

3.2 Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet,wird die Rechnung nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Rechnungsbeträge werden mit der Veröffentlichung der Anzeige fällig. Der Auftraggeber hat die Rechnung innerhalb der in den Mediadaten angegebenen Fristen zu zahlen. Skonto wird in dem dort angegebenen Maße gewährt.

3.3 Bei Zahlungsverzug hat der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen. Der Verlag behält sich weitergehende Rechte vor.

3.4 Der Verlag kann bei Zahlungsverzug des Auftraggebers die weitere Ausführung des Auftrags bis zur vollständigen Zahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen.

3.5 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.

4. Haftung und Gewährleistung

4.1 Der Verlag hat höhere Gewalt (z.B. Krieg, Streik oder Aussperrung) nicht zu vertreten. Der Auftraggeber kann hieraus keine Ansprüche ableiten.

4.2 Der Verlag haftet für Schäden des Auftraggebers, soweit der Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Verlages, seines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. Der Verlag haftet für das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn er hierdurch mit seiner Leistung in Verzug geraten ist, seine Leistung unmöglich geworden ist oder er eine wesentliche Pflicht verletzt hat. In diesen Fällen haftet der Verlag für Personenschäden unbeschränkt; für Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal bis zum zehnfachen Wert des Entgelts für den Anzeigen- oder Beilagenauftrag. Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, wobei die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt bleibt.

4.3 Ist der Abdruck einer Anzeige ganz oder zumTeil unleserlich, unrichtig oder unvollständig, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine für die Veröffentlichung der Ersatzanzeige gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut fehlerhaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, nach seiner Wahl Minderung oder die Rückgängigmachung des Vertrags zu verlangen. Ist die Schaltung einer Ersatzanzeige für den Auftraggeber unzumutbar, so ist er berechtigt, sofort Minderung oder die Rückgängigmachung des Vertrags zu verlangen.

5. Diskriminierungsverbot

Der Auftraggeber verpflichtet sich unter Einhaltung der Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zu einer diskriminierungsfreien Vertragsdurchführung, insbesondere im auftragsbezogenen Umgang mit Beschäftigten des Verlages.

6. Datenschutz

Der Verlag speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehung ihm bekannt gewordene und für die Vertragserfüllung erforderliche Daten des Auftraggebers. Diese Daten werden nur zum Zwecke der Vertragserfüllung verwendet.

7. Schlussbestimmungen

7.1 Erfüllungsort ist Köln.

7.2 Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

7.3 Es gilt das deutsche Recht.

7.4 Gerichtsstand ist Regensburg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Walhalla u. Praetoria Verlag GmbH & Co. KG, Regensburg, Amtsgericht-Registergericht Regensburg, HRA 2314

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