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Hochschule

05.05.2005

ZVS startet neues Auswahlverfahren

von Thomas Böttcher
News

Mehr Auswahlrechte für die Universitäten / Neue Bewerbungstermine

Mit einer kompletten Umgestaltung der Auswahlregeln für die harten Numerus-clausus-Fächer startet die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund in das Bewerbungsverfahren für das Wintersemester 2005/06. In den Studiengängen Biologie, Medizin, Pharmazie, Psychologie, Tiermedizin und Zahnmedizin können die Universitäten nun bei 60 Prozent der Studienplätze durch ein eigenes Auswahlverfahren das besondere Anforderungsprofil ihrer künftigen Studenten deutlich machen.

Da die Universitäten für ihren Teil des neuen Auswahlverfahrens Zeit brauchen, ändern sich bei der ZVS auch die Bewerbungsfristen: "Alt-Abiturienten", die sich bereits zu einem früheren Semester hätten bewerben können, müssen ihren Antrag bis zum 31. Mai 2005 stellen. Für die "Neu-Abiturienten" dieses Jahres bleibt es hingegen beim alten Bewerbungsschluss 15. Juli. Durch das Vorziehen des Bewerbungsschlusses erhalten die Hochschulen die Möglichkeit, im August und September ihr eigenes Auswahlverfahren durchzuführen.

Die ZVS setzt mit den neuen Auswahlregeln einen von Bund und Ländern gemeinsam getragenen Kompromiss um. In den ZVS-Fächern werden an jeder Hochschule 20 Prozent der Studienplätze an die Abiturbesten vergeben, so dass sich für jede Universität ein eigener Numerus clausus ergeben wird. Weitere 20 Prozent der Plätze werden auch weiterhin nach der Wartezeit vergeben und ermöglichen so auch Bewerbern mit durchschnittlichen Zeugnisnoten und entsprechendem Durchhaltewillen ein Studium in ihrem Wunschfach.

Neu in diesem Umfang ist ein eigenes Auswahlverfahren der Hochschulen. Bei 60 Prozent der Plätze können die Universitäten nach eigenen Auswahlmaßstäben ihre künftigen Studenten ermitteln. Die Abiturnote wird aber auch in diesem Verfahren eine maßgebliche Rolle behalten. Andere Auswahlinstrumente, wie die stärkere Berücksichtigung von Einzelnoten, Studierfähigkeitstests, berufliche Qualifikationen oder Auswahlgespräche, können aber die Abiturnote als Auswahlkriterium ergänzen.

Bereits im alten Auswahlverfahren hatten die Universitäten die Möglichkeit, bei 24 Prozent der Studienplätze eigene Maßstäbe anzulegen. In rund 80 Prozent der Fälle haben die Fakultäten diese Möglichkeit bisher nicht genutzt und auch die Plätze in der Hochschulquote durch die ZVS nach Note vergeben lassen. Für das neue Auswahlverfahren haben die Universitäten zugesagt, die gesetzlich eingeräumten Mitwirkungsmöglichkeiten intensiver zu nutzen. Allerdings sehen sich viele Hochschulen wegen der kurzen Vorbereitungszeit zur Zeit noch nicht in der Lage, ein individuelles Auswahlverfahren durchzuführen. Im ersten Durchgang wollen daher 64 Prozent der Fakultäten die Plätze in der Hochschulquote weiterhin nur nach der Abiturnote vergeben.

Auch in dem neuen Auswahlverfahren wird die ZVS als zentrale Anlaufstelle der Studienplatzvergabe die Bewerbungen der angehenden Studenten entgegennehmen und die Auswahlentscheidungen der Hochschulen koordinieren. So vergibt die ZVS zuerst die Studienplätze in der Abiturbestenquote und nach Wartezeit. Für das Hochschulverfahren können die Studieninteressenten maximal sechs Universitäten nennen. An diese werden sie von der ZVS weiter gemeldet. Wenn die Universitäten ihrerseits eine Rangfolge unter den Kandidaten aufgestellt haben, koordiniert die ZVS die Ergebnisse, indem sie die Zulassungslisten der einzelnen Universitäten miteinander abgleicht und den Bewerbern ihre Zulassungsmöglichkeiten mitteilt. Wer von mehreren Universitäten ein Zulassungsangebot erhält, kann nochmals zwischen diesen Angeboten wählen.

Mit dem neuen Zulassungsverfahren hat die ZVS ihr Online-Bewerbungsverfahren "AntOn" weiter ausgebaut. Die Bewerber werden online interaktiv durch das Antragsformular geführt. Hilfetexte sorgen für die nötigen Erläuterungen, eine integrierte Fehleranalyse prüft gleichzeitig die Angaben und sorgt so für einen weitgehend fehlerfreie Antrag, der schließlich direkt in den Zentralrechner der ZVS gespeichert werden kann. Leider kann die ZVS noch nicht auf schriftliche Unterlagen verzichten. Das ausgedruckte und unterschriebene Antragsformular muss noch zusammen mit den anderen Unterlagen (unter anderem eine amtlich beglaubigte Fotokopie des Abiturzeugnisses) nach Dortmund geschickt werden. Mit der elektronischen Speicherung der Antragsdaten wird allerdings bereits die Bewerbungsfrist eingehalten.

Auch Bewerber, die sich bereits zum letzten Semester (erfolglos) um einen Studienplatz bemüht haben, können als Wiederbewerber den Online- Service der ZVS nutzen. Sie können sich wieder in ihren alten Datensatz einloggen und nach entsprechender Aktualisierung ihre Daten für eine erneute Bewerbung an die ZVS zurücksenden.

Mehr Informationen zum neuen Auswahlverfahren und das Antragsformular finden Sie unter:
www.zvs.de Externer Link



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